Antwort. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/3885. der Bundesregierung

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Transkript:

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/3885 30.11.92 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Kubatschka, Hans Büchler (Hof), Dr. Andreas von Bülow, Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. Peter Glotz, Dieter Heistermann, Gabriele Iwersen, Fritz Rudolf Körper, Susanne Kastner, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Uwe Lambinus, Robert Leidinger, Ulrike Mascher, Dr. Dietmar Matterne, Heide Mattischeck, Rudolf Müller (Schweinfurt), Manfred Opel, Dr. Martin Pfaff, Otto Schily, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Rudolf Schöfberger, Erika Simm, Dr. Sigrid SkarpelisSperk, Ludwig Stiegler, Uta Titze, Günter Verheugen, Dr. Axel Wernitz, Hermann Wimmer (Neuötting), Dr. Hans de With, Verena Wohlleben, Hanna Wolf, Uta Zapf, Dr. Peter Struck, HansUlrich Klose und der Fraktion der SPD Drucksache 12/3307 Luft/BodenSchießplatz Siegenburg Die veränderte sicherheitspolitische Lage und die deutsche Wiederver einigung erlauben, das Ausbildungskonzept der Bundeswehr auf Grundlagen zu stellen, die den zivilen Belangen und den Umwelterfordernissen verstärkt Rechnung tragen und die militärische Effizienz der zukünftigen Streitkräfte dennoch sicherstellen" (Bundesminister der Verteidigung, Volker Rühe, bei der Vorstellung des neuen Truppenübungsplatzkonzeptes am 30. Juni 1992). 1. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine Einstellung der Übungseinsätze auf dem Luft/BodenSchießplatz Siegenburg zu erreichen, um damit die vom Bundesminister der Verteidigung, Volker Rühe, angekündigte Reduzierung von Belastungen für Mensch und Umwelt auch in dieser Region umzusetzen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Übungseinsätze auf dem Luft/BodenSchießplatz Siegenburg völlig einzustellen. Der Bundesminister der Verteidigung trägt den Belangen der Menschen und der Umwelt dieser Region Rechnung, indem er im Sinne einer fairen Lastenteilung bemüht ist, die gesamte Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung vom 25. November 1992 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 12/3885 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Übungstätigkeit der Luftwaffe auf mehrere Übungsplätze zu verteilen. 2. Welche Mengen an Munitionsschrott u. a. entstehen jährlich durch den Betrieb des Luft/BodenSchießplatzes Siegenburg, und wie werden diese entsorgt? Beim Betrieb des Luft/BodenSchießplatzes Siegenburg entsteht jährlich Munitionsschrott in der Größenordnung von ca. 20 t. Er wird derzeit nach USVorschriften entsorgt. 3. Auf welches Abkommen stützt sich die Verwaltung und Nutzung des Luft/BodenSchießplatzes Siegenburg durch die USLuftwaffe, und ist es richtig, daß keine offizielle Genehmigung existiert? Der Luft/BodenSchießplatz Siegenburg war ab 1937 Übungsplatz der deutschen Luftwaffe und wurde 1947 durch die USLuftwaffe in Anspruch genommen. Die deutsche Luftwaffe ist seit 1959 Mitbenutzer. Aufgrund der Anlegung dieses Platzes in den 30er Jahren ist nach der damals geltenden Rechtslage davon auszugehen, daß es sich bei diesem Platz um eine zulässig gewidmete und nach damaligem Recht genehmigte" militärische Einrichtung handelt. Durch das Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Eigenschaft als Übungsgelände nicht erloschen. Mit der Inanspruchnahme und weiteren Nutzung durch die amerikanischen Streitkräfte ist darüber hinaus unabhängig von der Vorgeschichte die militärische Eigenschaft durch völkerrechtlich zulässigen Besatzungsakt und damit entsprechend einer Widmung im Sinne des innerstaatlichen deutschen öffentlichen Rechts begründet und nach Wiedererlangung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in den Geltungsbereich des deutschen Rechts übergeleitet worden. Am rechtmäßigen Bestehen des Platzes kann es daher keinen Zweifel geben. Den US Streitkräften wurde der Luft/BodenSchießplatz Siegenburg gemäß dem Zusatzabkommen zum NATOTruppenstatut (ZA/ NTS) zur ausschließlichen Nutzung überlassen. Im Rahmen der Überprüfungsverhandlung des ZA/NTS wird eine Vereinbarung mit HQ USAFE über die Einzelheiten der Benutzung dieses Platzes angestrebt. Gegenwärtig finden hierzu Vertragsverhandlungen unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Bayerischen Staatskanzlei statt. 4. Ab wann werden auf dem Luft/BodenSchießplatz Siegenburg keine NATOVerbündeten mehr üben? Die Bundeswehr nutzt ihrerseits Einrichtungen der NATOPartner. Deshalb geht die Bundesregierung davon aus, daß die NATOPartner auch weiterhin eigene Einrichtungen und Einrichtungen der Bundeswehr auf absehbare Zeit weiternutzen.

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/3885 5. Welche Planungen bestehen für das Übungsgelände nach Abzug der Luftstreitkräfte der NATOVerbündeten? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Luftstreitkräfte der Verbündeten nicht vollständig abgezogen werden. Der Bedarf für eine, wenn auch reduzierte, Weiternutzung bleibt damit auf absehbare Zeit bestehen. 6. Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, nach Auflassung das Gelände des Luft/BodenSchießplatzes Siegenburg an die Gemeinde oder den Landkreis zum Verkehrswert zur Nutzung als Naturschutz und Erholungsgebiet zu veräußern? 7. Kann im Falle einer zivilen Anschlußnutzung damit gerechnet werden, daß bestehende Gebäude und militärische Anlagen sowie Altlasten umgehend beseitigt werden? Eine Auflassung des Luft/BodenSchießplatzes Siegenburg ist derzeit nicht absehbar. Eine Abgabe könnte nur zum Verkehrswert erfolgen, wenn keine Rückerwerbsansprüche früherer Eigentümer sowie vorrangig zu berücksichtigende Bundes oder Landesinteressen an einer Nachnutzung bestehen. 8. Wie ist der Stand der Planungen für Manöver der Bundeswehr und der NATOVerbündeten in Ostbayern für 1992 und 1993, und wird davon auch die Region um den Luft/BodenSchießplatz Siegenburg betroffen sein? Die Übungstätigkeit der Luftwaffe in der Bundesrepublik Deutschland ist für 1992 weitestgehend abgeschlossen. Eine räumliche Zuordnung noch ausstehender Übungen zum Luft/ BodenSchießplatz Siegenburg ist nicht bekannt. Die Planungsarbeiten für Übungen der Luftwaffe und der NATO für 1993 sind derzeit noch nicht beendet. Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, daß Übungen der Luftwaffe weiträumig angelegt sind. In zunehmendem Maße werden diese nach dem Prinzip der Reziprozität unter Einbeziehung von Gebieten der angerenzenden NATOStaaten über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus geplant. Dieses gilt gleichermaßen für Übungen in Verantwortung der NATO. Eine Wertung unter regionalen bzw. geographischen Gesichtspunkten ist somit nicht möglich. Richtig ist jedoch, daß im Rahmen von Übungen auch Truppenübungsplätze entsprechend ihrer jeweiligen Bestimmung in die Übungsdurchführung mit einbezogen werden; dies trifft auch auf den Luft/BodenSchießplatz Siegenburg zu. 9. Wie hoch ist derzeit der Ausbildungsanteil der Bundeswehr am Gesamtaufkommen in Siegenburg? Der derzeitige Ausbildungsanteil der Bundeswehr am Gesamtaufkommen in Siegenburg beträgt etwa 50 %.

Drucksache 12/3885 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode 10. Ist es richtig, daß die Pionierschule des Heeres ihre Übungssprengungen auf dem Luft/BodenSchießplatz Siegenburg zu schießfreien Mittagszeiten durchführt? Die Pionierschule des Heeres führt auf dem Luft/BodenSchießplatz Siegenburg Übungssprengungen durch. Während der Sprengzeit von 9.00 bis 12.00 Uhr werden Sprengungen mit einem Sprenggewicht bis 7,5 kg durchgeführt. 11. Sind die Benutzer des Luft/BodenSchießplatzes Siegenburg verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte einzuhalten? Für den militärischen Flugbetrieb gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte. 12. Mit wie vielen täglichen Übungseinsätzen und Überflügen sowohl der Bundeswehr als auch der NATOVerbündeten muß die Bevölkerung im Raum des Luft/BodenSchießplatzes Siegenburg noch für 1992 rechnen, und wie viele Einsätze sind für 1993 geplant? Der Luft/BodenSchießplatz Siegenburg ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr (Ortszeit) für den Übungsflugbetrieb geöffnet. Für den Zeitraum der Öffnungszeit können Verbände der Luftwaffe und der Alliierten beim Halter Übungszeiten anfordern und nach Genehmigung durchführen. Die tatsächliche Zahl der Übungseinsätze und Überflüge, mit der täglich gerechnet werden könnte, ist nicht vorhersagbar. Sie hängt nicht nur von Witterungsbedingungen, sondern auch von den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkten der die Einrichtung in Siegenburg nutzenden Verbände ab. Die derzeitige durchschnittliche Nutzung liegt bei jährlich 1 600 Einsätzen. Diese verteilen sich auf die Tage mit ausreichenden Wetterbedingungen in Siegenburg und auf dem Weg dorthin. Pro Einsatz ist ein einmaliger bzw. in gewissen Fällen bis zu achtmaliger Überflug des Zielgebietes notwendig. Für 1993 muß noch mit einer gleichbleibenden Nutzungsrate gerechnet werden. Mit Aufnahme von Luft/BodenEinsätzen auf dem Truppenübungsplatz Wittstock kann mit einer deutlichen Reduzierung in Siegenburg gerechnet werden. 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Tiefflughöhen, die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte und die Flugrouten sowohl von der Bundeswehr als auch von den NATOVerbündeten eingehalten werden? Die Bundeswehr setzt zur Überwachung von Flugwegen und Flughöhen in unregelmäßigen Intervallen das Tiefflugüber wachungsradar SKYGUARD ein. Verstöße werden an die jeweili

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/3885 gen nationalen Hauptquartiere gemeldet. Das Ergebnis der Untersuchungen ist dem Luftwaffenamt zu melden. Für eine Überwachung von Lärmgrenzwerten fehlen die gesetzlichen Normen. 14. Sind die Luftfahrzeuge mit Höhenschreibern ausgerüstet, und wenn nein, wann werden diese eingebaut? Die Kampfflugzeuge der Luftwaffe (F4F/RF4E, TORNADO, Alpha Jet, MIG29) sind nicht mit Höhenschreibern ausgerüstet. Planungen, derartige Meßeinrichtungen zu installieren, bestehen derzeit nicht. 15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die NATO Verbündeten einzuwirken, ihre Luftfahrzeuge außer mit einer Erkennungsnummer oder einem anderen geeigneten Erkennungszeichen auch mit einem deutlichen Nationalitätszeichen zu versehen, um bei evtl. zu beanstandenden Flugmanövern eine Identifizierung vornehmen zu können? Gemäß Artikel 10 (3) ZA/NTS sind Luftfahrzeuge, die gemäß Artikel 10 (1) registriert und zugelassen oder von einer Truppe im Bundesgebiet benutzt werden, außer mit einer Erkennungsnummer oder einem anderen geeigneten Erkennungszeichen mit einem deutlichen Nationalitätszeichen zu versehen. Diese Regelung entspricht den für deutsche Luftfahrzeuge im Luftverkehrsgesetz und in der Verkehrszulassungsordnung (LuftVZO) getroffenen Bestimmungen sowie dem international üblichen Usus, wie er in dem Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt in Artikel 20 festgelegt ist. Der 99 I LuftVZO bestimmt, daß ausländische Luftfahrzeuge ein deutliches und gut sichtbares Kennzeichen tragen müssen, das ihre Feststellung während des Fluges ermöglicht. Daraus folgert, daß die Kennzeichen, einschließlich des hier in Rede stehenden Nationalitätszeichens, jedenfalls nicht kleiner sein dürfen als aus der Regelung Nachrichten für Luftfahrer (NfL) II9/80 vom 5. Dezember 1979 bzw. der Anlage 1 zur LuftVZO ersichtlich. Im Hinblick auf das Gebot der öffentlichen Ordnung, dem auch die hier einschlägigen Regelungen des ZA/NTS unterliegen, dürfen die Kennzeichen der Gaststreitkräfte nicht kleiner sein als die der Bundeswehr. 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie über die Gesundheitsgefährdung durch Tiefflüge, die im Auftrag des Bundesumweltamtes durchgeführt wurde? Zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Tieffluglärms hatte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Forschungsvorhaben durchführen lassen. Auf dem internationalen Symposium Lärm und Gesundheit", das vom 26. bis

Drucksache 12/3885 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode 28. September 1991 in Berlin stattfand, wurden die wesentlichen Ergebnisse der Studie vorgestellt. Bundesminister Dr. Klaus Töpfer führte dazu in einer Pressemitteilung aus: Die Forscher bestätigen, daß durch die Beschränkung der Tiefflughöhe auf 300 Meter sichergestellt ist, daß akute Gesundheitsgefahren durch Tiefflüge äußerst unwahrscheinlich sind. Dieses erfreuliche Resultat der Studie trägt dazu bei, die Diskussion über den heutigen militärischen Tiefflug weiter zu entschärfen und zu versachlichen. " 17. Hält die Bundesregierung aufgrund der Studie eine Entschädigung für Kinder, Frauen und Männer im Raum Siegenburg für erf order lich, die durch Tiefflüge physische (u. a. Gehörschäden) und vor allen Dingen Kinder psychische Schäden erlitten haben? 18. Auf welche Weise wird sie ggf. dafür sorgen, daß diese Opfer zumindest eine finanzielle Wiedergutmachung erfahren? Die Bundesregierung schließt physische und psychische Schäden aus, da die Platzrunde grundsätzlich in Höhen weit über 300 Meter geflogen wird (vgl. Antwort zu Frage 16). Ein Unterschreiten dieser Höhe erfolgt erst in unmittelbarer Nähe des Zielgebietes zum Zwecke des Waffeneinsatzes. 19. Führt die Nutzung von Tiefflugsimulatoren zu einer Verringerung der LuftBodenWaffenausbildung? Nein. Die NATO ACE FORCES STANDARDS verlangen einen festgelegten Umfang solcher Einsatzübungen, um für den Einsatzfall entsprechend ausgebildete Besatzungen zur Verfügung zu haben. Diese Übungseinsätze sind durch einen TiefflugSimulator nicht ersetzbar. 20. Wann wird die Überprüfung der Nutzung von Tiefflugsimulatoren abgeschlossen sein? Eine Erprobung einer Musteranlage wurde durchgeführt. Korrekturmaßnahmen werden z. Z. entwickelt und stehen Ende des Jahres für eine Demonstration zur Verfügung. Die Auswertung der Erprobung und des Truppenversuchs hat gezeigt, daß eine Tiefflugausbildung in diesem Simulator nicht möglich ist. Keineswegs kann ein Simulator als Ersatz für praktischen Tiefflugbetrieb bzw. ÜbungsWaffeneinsätze angesehen werden.