Erkenntnisse über und Konsequenzen aus dem Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr am 8. Juli 2011

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Agnes Malczak, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6883 Erkenntnisse über und Konsequenzen aus dem Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr am 8. Juli 2011 Vorbemerkung der Fragesteller Am8.Juli2011kamesaufdemzurausschließlichenNutzungderUS-Armee überlassenentruppenübungsplatzgrafenwöhrzueinemschießunfall.mehrerekugelnunteranderemauseinem12,7mm-maschinengewehrschlugen PresseberichtenzufolgeimangrenzendenGrafenwöhrein.InrundvierKilometernEntfernungzumAbschussortdurchschlugeinGeschossdieGlastür derberufsschule,dreiweiteretrafenwohnhäuser.insgesamtelfeinschüsse wurdenangebäudeninstadtundgarnisonfestgestellt.denberichtenwarzu entnehmen,dassderunfallbeieinerübungzumschutzvonfahrzeugkolonnen mit geländegängigen Fahrzeugen (Humvees) geschehen sei. AbgesehenvomaktuellenVorfall,beklagensichdieBewohnerindenwestlichdesTruppenübungsplatzesgelegenenGemeindenseitgeraumerZeitüber eine das erträgliche Maß überschreitende Belastung durch Schießlärm. Vorbemerkung der Bundesregierung DerTruppenübungsplatzGrafenwöhristdenUS-StreitkräftengemäßdemZusatzabkommenzumNATO-TruppenstatutzurausschließlichenBenutzung überlassen.einzelheitenderbenutzungsindineinerbilateralenverwaltungs- vereinbarungzwischendembundesministeriumderverteidigungunddenus- Streitkräftengeregelt.SoweitinderVerwaltungsvereinbarungoderimZusatzabkommenzumNATO-TruppenstatutkeineandereRegelungfestgelegtist, habendieus-streitkräftedasrecht,aufdemtruppenübungsplatzgrafenwöhr nachihreneigenenvorschriftenauszubilden.dabeisinddieus-streitkräfte verpflichtet,dieabsicherungdergefahrenbereicheunddesgefährdetenluftraumsnachaußensozugewährleisten,dassaußerhalbdesübungsplatzeskeine GefährdungDrittereintretenkann.SollteesdennochzuZwischenfällenim UmgangmitWaffenundMunitionkommen,welchedieäußereSicherheitbe- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom27.September 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode treffen,habendieus-streitkräftedasschießensoforteinzustellenundgemäß Artikel10Absatz1derVerwaltungsvereinbarungdenDeutschenMilitärischen VertretersowiediezuständigendeutschenBehörden (z.b.polizei,staatsanwaltschaft usw.) zu benachrichtigen. Dabei arbeiten die US-Streitkräfte und die deutschen Behörden eng zusammen. IndemvorliegendenFallwurdederDeutscheMilitärischeVertreteram 8.Juli2011durchVertreterderUS-Streitkräftedarüberinformiert,dasssich aufderschießbahn118beieinereinheitderus-streitkräftefehlschüsseohne Personenschadenereignethätten.HierbeiwurdenmehrereGebäudeundFahrzeugeinnerhalbdermilitärischenLiegenschaftundweitereGebäudeaußerhalb beschädigt. DieUntersuchungenwerdendurchdieörtlichzuständigePolizeiinspektion EschenbachunddieUS-Militärpolizeidurchgeführt.NachbisherigenErkenntnissenistdavonauszugehen,dassessichbeidemVorfallumeineungewollte Schussauslösung bei der Beseitigung einer Waffenstörung handelte. InAbhängigkeitderendgültigenUntersuchungsergebnissewerdendiezuständigendeutschenStellenmitdenverantwortlichenUS-Dienststellendasweitere Vorgehenabstimmen,umsolcheVorfällekünftigmöglichstzuvermeiden.Dabei nimmt der Deutsche Militärische Vertreter eine beratende Funktion wahr. SolltensichimRahmendesUntersuchungsergebnissesHinweiseaufallgemeineVerstößegegendieBestimmungendesTruppenübungsplatzesGrafenwöhrergeben,wäreingemeinsamenKonsultationenfestzulegen (ineinemgegebenenfallszubildendenausschuss),wiediesezukünftigausgeschlossen werden könnten. DerBundesregierungliegennochkeineabschließendenErmittlungsergebnisse vor,dienachfolgendenantwortenbasierenaufdemderzeitigenkenntnisstand. 1.WelcheVorkehrungenzumSchutzdesStandortpersonalsbzw.derumliegendenBevölkerungvorBeschussderumliegendenWohnbebauungund SchießlärmexistiertenbislangamTruppenübungsplatzGrafenwöhr,und welche sind geplant oder derzeit in der Umsetzung a) an der betroffenen Schießbahn 118, DerSchutzvorBeschussistdurchdieFestlegungvonSchießsektorensichergestellt.GleichesgiltfüralleSchießbahnenundAusbildungseinrichtungen,auf denenmunitiongenutztwird.anderschießbahn118istkeinelärmschutzmaßnahme realisiert, in Bau oder geplant. b) an der Schießbahn 213, AnderSchießbahn213isteinkleinerSichtschutzwallaberkeinspezieller Lärmschutzinstalliert.DieNutzungderSchießbahn213wirdvomUS-Betreiber,demJointMultinationalTrainingCommand (JMTC),nurdannangeordnet, wennaufgrundderauslastungaufdemtruppenübungsplatzgrafenwöhr keineanderenübungskapazitätenzurverfügungstehen.zusätzlichwerden FeuerstellungenvonbesonderslautenWaffenumetwa1300MeterzurPlatzmittehinverschoben.DerBundesforstbetriebGrafenwöhrhatgeradeinden letztenjahreninengerabstimmungmitdenus-streitkräftendurchgezielte WaldpflegemaßnahmennaturnaheundstabileMischwälderaufdemTruppenübungsplatzGrafenwöhrentwickeltundsomitauchzueinerVerbesserungdes Lärmschutzes für die umliegenden Anliegergemeinden beigetragen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7223 c) an den weiteren Schießbahnen auf dem Gelände? AnderSchießbahn112wurdeimJahr1990einrund10MeterhoherLärmschutzwall zum Schutz der Anwohner errichtet. 2.WelcheDienst-undDurchführungsvorschriftengaltenbislangaufdem TruppenübungsplatzGrafenwöhrzumSchutzvorSchießunfällenmitAuswirkungen auf dem Gelände selbst und darüber hinaus? Es gelten: DasZusatzabkommenzudemAbkommenzwischendenParteiendesNordatlantikvertragesüberdieRechtsstellungihrerTruppenhinsichtlichderinder BundesrepublikDeutschlandstationiertenausländischenTruppenvom3.August DieVereinbarungzwischendemBundesministerderVerteidigungderBundesrepublikDeutschlandunddemOberbefehlshaberdesUS-HeeresinEuropaund der7.armeeüberdiegemeinsamebenutzungvonmilitärischenübungsplätzeninderbundesrepublikdeutschland,dieunterderverwaltungderbundeswehr oder des US-Heeres stehen vom 2. August DieVerwaltungsvereinbarungzwischendemBundesministerderVerteidigung, derbundesrepublikdeutschlandunddemoberbefehlshaberdesus-heeresin Europaundder7.ArmeeüberdieBenutzungvonTruppenübungsplätzen,die denus-streitkräftengemäßdemzusatzabkommenzumnato-truppenstatut zur ausschließlichen Benutzung überlassen sind, vom 18. März WurdenbislangdieumliegendenGemeindenunddamitderenBürgerinnen undbürgerüberbevorstehendeübungenundunterumständenübervon diesenausgehendengefahrenvorabinformiert,undfallsja,inwelcher Form und wann? WürdeeinesolcheInformationirgendeinenEinflussaufdieSicherheitslage der Bürgerinnen und Bürger haben? AufmöglicheGefahrendurchSchießvorhabenaufdemTruppenübungsplatz GrafenwöhrwirdregelmäßigindenregionalenTageszeitungenhingewiesen. GrößereAusbildungsvorhaben,dieBelästigungenindenumliegendenGemeindenhervorrufenkönnten,werdenfallweiseangekündigt.DieseInformationen habenunmittelbarkeineauswirkungenaufdiesicherheitslagederbürgerinnen und Bürger. 4.HältdieBundesregierungdiebestehendenSicherheitsvorkehrungenfür ausreichend, und falls nicht, a) wo und warum im Einzelnen sieht sie Nachbesserungsbedarf, b)wanngedenktsieabhilfezuschaffenoderdiesevondenus-streitkräften zu verlangen? DiebestehendenSicherheitsbestimmungenwerdenbisheralsausreichendbewertet.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.HatsichandenSicherheitsvorkehrungenseitdemSchießunfallam8.Juli 2011 etwas geändert, und a) falls nein, warum nicht, b) falls ja, was im Einzelnen? 6.WelcheRollespieltderDeutscheMilitärischeVertreter (DMV)beider KontrolleundÜberwachungderdurchgeführtenManöver,undinwiefern kannereinflussaufdiemanöverderübendennicht-deutschenstreitkräfte nehmen? DieSicherheitsvorkehrungenwurdennichtgeändert,daessichbeidemVorkommnisaugenscheinlichummenschlichesVersagenhandelteundsomitnach denbishervorliegendenerkenntnissenkeinanlassfüränderungsbedarfbesteht. DerDeutscheMilitärischeVertreteristzuständigfürdieÜberwachungderInnerenSchießsicherheitbeiSchießenundÜbungsvorhabendurchTruppenteile derbundeswehr.gegenüberdenstreitkräftenanderernationenhatderdeutsche Militärische Vertreter ausschließlich beratende Funktion. 7.WiewerdendieÜbungenaufdemTruppenübungsplatzdurchdeutscheBehörden, abgesehen vom DMV, kontrolliert und ggf. beeinflusst? DieÖffentlich-rechtlicheAufsichtfürArbeitssicherheitundTechnischenUmweltschutzderBundeswehrbeidenGaststreitkräften (ÖrABw)istnachdem StationierungsrechtunddemBundes-ImmissionsschutzgesetzfürdieimmissionsschutzrechtlicheBeratungundÜberwachungdes (Schieß-)AnlagenbetriebssowiedieBearbeitungundPrüfungvonLärmbeschwerdenzuständig. BeiEingabenwerdendieBetriebsdaten (benutzteanlagen,verwendetemunition,schusszahlenetc.)vondenus-streitkräftenfürdenfraglichenzeitraum überdendeutschenmilitärischenvertreterangefordertundgemäßdengeltendenvorschriftenüberprüftundbewertet.grundlageistunteranderemdie VerwaltungsvereinbarungzwischendemBundesministerderVerteidigungund demoberbefehlshaberdesus-heeresineuropaundder7.armeeüberdie BenutzungvonTruppenübungsplätzen,diedenUS-Streitkräftengemäßdem ZusatzabkommenzumNATO-TruppenstatutzurausschließlichenBenutzung überlassen sind, vom 18. März GegebenenfallswerdenMessungendurchgeführtoderveranlasst.Willder OberbefehlshaberinbegründetenFällenvonderobenangeführtenVerwaltungsvereinbarungabweichen,kannereineAusnahmeerlassen,wenndasEinvernehmendesBundesministeriumsderVerteidigungvorliegt.Dieseswirdnur unterstrengenauflagenzumschutzderanwohnerundderumweltgemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt. 8.WaswarderkonkreteÜbungsinhaltundAblaufdesam8.Juli2011durchgeführtenManövers,daszudemBeschussGrafenwöhrsführte,undwie oftwurdenvergleichbareübungenbereitsindervergangenheitdurchgeführt, ohne dass es dabei zu Zwischenfällen kam? BeidemVorfallam8.Juli2011handelteessichumeinSchießenmitdemMaschinengewehrKaliber50aufderSchießbahn118.VergleichbareSchießen wurdenundwerdenaufdieserschießbahnundanderenschießbahnennahezu täglichdurchgeführt,ohnedassesdabeizuvergleichbarenzwischenfällengekommen ist.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WurdedieÜbungentsprechendallenVorkehrungenzurSicherheitausgeführt, falls nein, welche Regeln wurden im Einzelnen verletzt? Ja,währenddesSchießenskamesjedochzueinerStörungbeimMaschinengewehrKaliber50.BeimBehebendieserWaffenstörungwurdennachderzeitigemErkenntnisstanddurchdenBedienerFehlergemacht.InderFolgekames zu einer unbeabsichtigten Schussauslösung. 10.WarderBeschussvonTeilenGrafenwöhrsinderArtundAusführungder konkretenübungwegenfalscherplanungunvermeidlichangelegt,oder wurde die Übung entgegen der Planung ausgeführt? Nein,dieSchießübungwurdeunterBeachtungdergeltendenSicherheitsauflagenangelegtunddurchgeführt.AuslöserfürdenVorfallwarmithoherWahrscheinlichkeit ausschließlich menschliches Versagen. 11.KamesbeiderÜbungzuunvorhergesehenenEreignissenimsimulierten Gefechtsablauf, und falls ja, zu welchen? Nein, außer der vorab beschriebenen Waffenstörung. 12.WelcheweiterenUmständeführtenzumBeschussvonzivilenGebäuden in Grafenwöhr? Siehe Antwort zu Frage WurdeundwirddiesekonkreteÜbung,diezudemSchießunfallführte, odervergleichbareübungenweiteraufdemtruppenübungsplatzdurchgeführt,odersindderartigeübungenbiszurklärungderumständebzw. den daraus gezogenen Konsequenzen ausgesetzt? DerSchießbetrieb,einschließlichvergleichbarerÜbungen,wurdeundwirdunter Beachtung geltender Sicherheitsauflagen fortgesetzt. 14.WarenfürdiesenTagnochweitereManövergeplant,undwurdendiese nach Bekanntwerden des Schießunfalls abgebrochen? EswurdenweitereSchießenandiesemTagdurchgeführt.BiszurFeststellung derursachen,diezudenfehlschüssenführten,wurdederschießbetriebauf dem gesamten Truppenübungsplatz Grafenwöhr unterbrochen. 15.WelcheWaffensystemeundwelcheMunitionwurdenbeiderÜbung,bei der es zum Schießunfall kam, konkret eingesetzt? EinFahrzeugderUS-Streitkräfte (USHumvee)mitMaschinengewehrKaliber WarumwurdebeidieserÜbungscharfeMunitionzumEinsatzgebracht, und ist dies die übliche Vorgehensweise? Der scharfeschuss istfürdiesoldatinnenundsoldatenfürdieeinsatzvorbereitungunverzichtbar.dertruppenübungsplatzgrafenwöhristfürdienut-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zung scharfermunition vorgesehenundzugelassen.schießendieserartsind Teil des regulären militärischen Ausbildungsbetriebes. 17.WiegroßistdieReichweitedereingesetztenWaffen,undinwelcherEntfernungzurnächstenWohnbebauungfanddieseÜbungderUS-Streitkräfte statt? DieLängedesGefahrenbereichsbeträgtbeimKaliber50inSchussrichtung 7000Meter.DieEntfernungzurnächstenWohnbebauungbeträgtrund4Kilometer,jedochliegtdiesenichtinSchussrichtungundaußerhalbdesdaraus resultierenden Gefahrensektors. 18.WelcheweiterenSchießübungenfindenaufdemTruppenübungsplatz Grafenwöhrstatt,undinwelcherEntfernungzurnächstenWohnbebauungwerdendiesedurchgeführt (ggf.beantwortungmitlageplandes Truppenübungsplatzes)? 19.HatsichindenletztenJahrenderInhaltderdurchgeführtenManöverund SchießübungenaufdenTruppenübungsplatzGrafenwöhrverändert,und wenn ja, inwiefern? DurchdieErfahrungenindenderzeitlaufendenAuslandseinsätzenkommen zum Beispiel vermehrt Waffen mit kleineren Kalibern zum Einsatz. 20.WurdendieSicherheitsvorkehrungenzumSchutzdesPersonalsaufdem TruppenübungsplatzundderumliegendenBevölkerungdenveränderten Übungsinhalten angepasst oder steht diese Anpassung noch aus? AufdemTruppenübungsplatzGrafenwöhrbefindensichvierzigAusbildungsanlagenfürdenEinsatzvonGefechtsmunition.Dabeiwerdenverschiedene WaffensystemezumEinsatzgebracht.AbhängigvomWaffensystem,dereingesetztenMunitionundderjeweiligenSchießübungergebensichdieGefahrenbereiche.DiesebefindensichstetsinnerhalbderGrenzendesTruppenübungsplatzesunddamitinausreichenderEntfernungzurangrenzendenWohnbebauung. AufdemTruppenübungsplatzGrafenwöhrwerdenregelmäßigundwiederkehrenddieNutzungsauflagenderSchießbahnenüberprüftundbeiBedarfdenveränderten Erfordernissen angepasst. 21.Isteszutreffend,dassdieBundeswehrindiesemJahrbeiKonsultationen bereitsentsprechendevorkehrungenzumschutzderanwohnerinnenund AnwohnervorBeschussundLärmvomBetreiberdesTruppenübungsplatzes,demJointMultinationalTrainingCenter (JMTC)bzw.demEigentümer,derBundesanstaltfürImmobilienaufgaben,verlangthat,und welche waren dies im Einzelnen? BeiKonsultationenindenJahren2010und2011wurdenvonderÖffentlichrechtlichenAufsichtfürArbeitssicherheitundTechnischenUmweltschutzder BundeswehrbeidenGaststreitkräftenunteranderemverschiedenebauliche SchallschutzmaßnahmenimRahmenderimmissionsschutzrechtlichenBeratungdesJMTCangeregt.EshandeltesichdabeiumErdwälleoderGabionenwändeentlangderSchießbahn213bzw.entlangderÜbungsplatzgrenzeim BereichderhierbetroffenenOrtschaftenNitzlbuchundBernreuth.Daneben

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7223 wurdensogenannteurbanestrukturenmiteinfachen,kostengünstigenmitteln, wiezumbeispielgefülltencontainernoderähnliches,vorgeschlagen.auchdie EinhausungderanwohnernahenFeuerstellungenderSchießbahn213wurdeerörtert. 22.InwieweitwurdedenForderungenderBundeswehrzumSchutzderBevölkerungamTruppenübungsplatzbereitsentsprochenbzw.inwiefernist das geplant, und wer trägt die anfallenden Kosten? EinzelneVorschläge,z.B.dieErrichtungurbanerStrukturenaufderSchießbahn213,werdenzurzeitnochvonderUS-Seitegeprüft.Andere,wiezumBeispieldieEinhausungbestimmterFeuerstellungen,wurdenausausbildungstechnischenGründenabgelehnt.NachdemgeltendenBundes-ImmissionsschutzgesetzhatderjeweiligeAnlagenbetreiberdieKostenderMaßnahmenzu tragen. 23.Isteszutreffend,dassderzeiteinenachträglicheAnordnungnach 17 desbundes-immissionsschutzgesetzeszureinschränkungdesschießbetriebes auf der Schießbahn 213 erarbeitet wird, und falls ja, a) wann ist mit deren Inkrafttreten zu rechnen, DerErlasseinernachträglichenAnordnungnach 17desBundes-Immissionsschutzgesetzeswurdeals UltimaRatio angekündigt,fallskeinewirksamen MaßnahmenzurSchießlärmreduzierungvomBetreiberrealisiertwerdensollten.DerUS-Betreiberprüftgegenwärtignoch,wieerseinenPflichtennach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nachkommen will. FallsdieseÜberprüfungfürdieÖffentlich-rechtlicheAufsichtfürArbeitssicherheitundTechnischenUmweltschutzderBundeswehrbeidenGaststreitkräftenkeinewirksameMaßnahmenzurLärmreduzierungdarstellensollte,hat dieaufsichtsbehördenachpflichtgemäßemermessendenerlasseinernachträglichen Anordnung zu prüfen. b) wie wird die Einschränkung ausfallen, InFragekommenunteranderemorganisatorischeMaßnahmenwiezumBeispiel Vorgaben zu Schießzeiten. c)wiekannsichdiesewirkunggegenüberdengaststreitkräftenentfalten? AufGrunddervölkerrechtlichenStellungderGaststreitkräfteinDeutschland könnteeinemöglicheanordnungnuraneineanderedeutschebehörde,diedie InteressenderGaststreitkräfteals Verfahrens-undProzessstandschafter wahrnimmt,hierderbundesanstaltfürimmobilienaufgaben,nachvorheriger Anhörungerlassenwerden.DiesekönntedieAnordnungverwaltungsgerichtlichanfechten.FallsdasVerwaltungsgerichtdieAnordnungalsrechtsgemäß bestätigensollte,müsstederstandschaftersichandiegaststreitkraftwenden unddiesezurbefolgungdesurteilsauffordern.wegendesobenangeführten StatusistdieVollstreckungeinesUrteilsgegenüberdenGaststreitkräftenrechtlichnichtmöglich.ZudemstationierungsrechtlichenVerfahrenderKonsultationbzw.StreitbeilegungsiehedieAusführungeninderVorbemerkungder Bundesregierung.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 24.GibteseinebundesgesetzlicheGrundlagefüreinenverhängtenBaustopp bzw.fürdieankündigungindenandieschießbahn213angrenzenden OrtsteilenNitzlbuchundBernreuthderStadtAuerbach/OPfkeine Baugenehmigungen für Wohnhäuser mehr zu erteilen, und a) falls ja, welche sind dies im Einzelnen, b) falls nein, existieren landesgesetzliche Grundlagen? KonkreteErkenntnisseübereinenverhängtenBaustoppodereineNichterteilungvonBaugenehmigungenfürWohnhäuserimBereichderOrtsteileNitzlbuch und Bernreuth der Stadt Auerbach liegen der Bundesregierung nicht vor. DasVerfahrenzurErrichtungeinesWohnhausesodereinesanderenBauvorhabensrichtetsichnachdenbauordnungsrechtlichenVorschriftendesjeweiligen Bundeslandes. DanachwerdenBauvorhabengenehmigt,wennVorschriftenausdemBauplanungsrecht (zumbeispielbaugesetzbuchdesbundes BauGB),Baunutzungsverordnung),demBauordnungsrechtundsonstigeöffentlich-rechtlicheVorschriften (zumbeispielbundes-immissionsschutzgesetz)demnichtentgegenstehen.dieprüfungdieservorschriftenunddieentscheidungüberdiezulässigkeitdesbauvorhabensobliegenderjeweiligenbaugenehmigungsbehördedes Landes. ImRahmenvonBaugenehmigungsverfahrenwirdseitensderBundesanstaltfür ImmobilienaufgabenbeiderBeteiligungderTrägeröffentlicherBelangestets aufmöglicheemissionenwielärm,staubunderschütterungenausdemtruppenübungsplatzgrafenwöhrhingewiesen,diebeeinträchtigungenderumgebung herbeiführen könnten. VordiesemHintergrundwirddieBaugenehmigungsbehörderegelmäßiggebeten,nach 1Absatz6Nummer10BauGBdieBelangederVerteidigungim HinblickaufdenTruppenübungsplatzGrafenwöhrangemessenzuberücksichtigenundinderentsprechendenBaugenehmigungdenZusatzaufzunehmen, wonachsicheigentümerundbauherrverpflichten,dieseeventuellenbeeinträchtigungen durch den Übungsbetrieb entschädigungslos zu dulden. NurimgravierendenFall,dasseinNeubauaneinerbekanntlichstarkemittierendenAnlageamRandedesÜbungsplatzesbeabsichtigtist,wirdeineDuldungsverpflichtungimRahmeneinerbeschränktenpersönlichenDienstbarkeit gefordert. 25.SehendiesegesetzlichenRegelungenEntschädigungsleistungenfürdie EigentümervonbetroffenenGrundstückenvor,undfallsja,werhatdiese zu tragen? DenBundtrifftwedereinerechtlicheVerpflichtungnochbestehteinegesetzliche Grundlage zur Zahlung von Entschädigungsleistungen. 26.HatdieBundesregierungKenntnisüberdurchgeführteLärmgutachtenim Umfeld des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr, und UmdieörtlicheLärmsituationimBereichderSchießbahn213beurteilenzu können,wurdeeinewissenschaftlichestellungnahmevoneinemanerkannten akustischenforschungsunternehmenerarbeitet.eshandeltsichdabeijedoch nichtumein Gutachten,daesfürdieBewertungdeshierinFragestehenden tieffrequenten Schießlärms (SchießenmitWaffenmitKaliberüber20mm undsprengungen)keineallgemeingültigenrechtlichenbemessungsgrundlagen gibt.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7223 a) falls ja, mit welchem Ergebnis, Dieobenangeführte LärmakustischeStellungnahme kommtzudemergebnis,dassdieanwohnerinräumlichernähezurschießbahn213 mehralserheblich vombetriebaufderschießbahn213belastetwerden.nachtsseivon einer noch höheren Lärmbelastung auszugehen. b) falls ja, von wem wurden diese wann durchgeführt, Die LärmakustischeStellungnahme wurdevondercervusconsultgmbh, Willich-Münchheide, am 2. Februar 2010 erstellt. Entfällt. c)fallsnein,sindsolchedurchdiebundeswehr,diebundesanstaltfür ImmobilienaufgabenoderweitereBundesbehördenbzw. jenach KenntnisderBundesregierung durchlandes-oderkommunalbehörden geplant? 27.HatdieBundesregierungKenntnisvonvergleichbarenSchießunfällen zumunfallam8.juli2011 (bittemitangabevondatum,ggf.standort und konkreter Auswirkung) a)am Standort Grafenwöhr, Nein, für den Standort Grafenwöhr im Zeitraum der letzten zehn Jahren nicht. b) an anderen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland? Nein,auchfürandereTruppenübungsplätzeinDeutschlandliegenfürdieletzten zehn Jahre keine Vorkommnisse, analog des Vorfalls vom 8. Juli 2011, vor. 28.IstdieBundesregierungbereit,denBetriebaufdemTruppenübungsplatz GrafenwöhrbiszurHerstellunggeeigneterVorkehrungenzumSchutzder umliegendenbevölkerungvorbeschussundschießlärmeinzuschränken odergänzlichauszusetzenbzw.dieszuverlangen,undfallsnein,warum nicht? AusSichtderSchießsicherheitbestehtkeinAnlass,denBetriebbeiBeachtung derderzeitgültigenvorschriftenauszusetzenodereinzuschränken,daessich nachbisherigenerkenntnissenbeidemvorfallhöchstwahrscheinlichum menschlichesversageneineseinzelnensoldatenhandelte.bezüglichderlärmimmissionwirdaufdieantwortzufrage23zurherstellungeinesrechtskonformen Anlagebetriebes nach Bundes-Immissionsschutzgesetz verwiesen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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