BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14335 Meldungen kontaminierter Kabinenluft im Luftverkehr Vorbemerkung der Fragesteller AusderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/11995gehthervor,dassinamtlichenStatistikenindenletzenfünfJahren91FällemitÖlgeruch,Öldämpfenoderähnlichemvorzufindensind.FürdasJahr2012werdendabei32Fälleausgewiesen (vgl.dazubundestagsdrucksache17/11995, AntwortzuFrage1a).ImMärz2013nacheinemerneutenschwerwiegendem VorfallmitdemAusfallmehrererBesatzungsmitgliederberichtetenzahlreichenMedienwiezumBeispiel FOCUS und DERSPIEGEL,dassalleindie LufthansaimJahr solcherVorfällemitÖlgeruch,-dämpfenoderähnlichemhatteunddieseauch GemeldeteFällevonÖldämpfen gewesenseien (vgl. Lufthansa:ÖldämpfetretenamhäufigstenimA380auf vom29.märz2013).trotzallerpositiverbemühungenderlufthansaindem ZusammenhangergibtsichdarauseinegroßeDiskrepanzgegenüberdenbereits auf Bundestagsdrucksache 17/11745 gestellten Fragen. 2000FlügemitStörungen,alsoauchmitVorfällen,wieverbranntenBrötchen,defektenToasternoderdemGeruchvonEnteisungsmitteln,seienseitens dercrewsderlufthansagemeldetworden.lufthansa-sprechermichael LambertybestätigtezudemgegenüberMedienbereitsmehrfachProblememit ÖlgerüchenaufdemFlugzeugmusterA380vonAirbus (vgl.dazuu.a. ProblememitbelasteterLuftbeimA380 vom 30.September2012).DiesesMusterverzeichnetjedochnureinengemeldeten Fall.ÄußerstinteressantistauchdielufthansainterneInterpretation,wann Ereignissemeldepflichtigsind.SowurdenachdemjüngstenFallbeim FlugLH182am7.Juni2013bestätigt,dassdreivonvierBesatzungsmitgliedernwährenddesFlugsdurchstarkenGeruchausgefallensindundanschließenddasKrankenhausaufsuchenmussten.DerSprecherderLufthansa, MichaelLamberty,wurdedanachwiefolgtzitiert: EineMeldepflichtdes Vorgangsbestandnicht. (vgl. AufeinerVeranstaltungderBerufsgenossenschaftfürTransportundVerkehrswirtschaft (BGVerkehr)am4.Juni2013inHamburgbestätigtedieBun- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 23. Juli 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode desstellefürflugunfalluntersuchung (BFU)nun,dassderBundesregierung informellelistenvorlägen,diedieanzahldertatsächlichgemeldetenfälle umeinvielfachesübersteigt.inderantwortderbundesregierungaufdie letztekleineanfragederfraktionbündnis90/diegrünenzumthema derkontaminiertenkabinenluftimluftverkehrwurdedasnochnegiert (vgl. dazu Bundestagsdrucksache 17/11995, Antwort zu Frage 5). Dasallesmachtdeutlich,dassdasBundesministeriumfürVerkehr,Bauund StadtentwicklungentwederkeinerleiÜberblicküberdasMeldewesender deutschen Airlines besitzt oder die Öffentlichkeit getäuscht hat. 1.WievieleFälle (fume-/smell-/odour-events)sindderbundesregierungim ZusammenhangmitinderKabineund/oderdemCockpitvorkommenden Öldämpfen,Ölgeruchoderähnlichembekannt (bitteeinzelnprojahrfür die letzten fünf Jahre auflisten)? Störung a)wievielefälledavonwurdenindenletztenfünfjahrenalsstörungen beimluftfahrt-bundesamt (LBA)erfasst (bitteeinzelnprojahrauflisten)? b)wievielefälledavonwurdenindenletztenfünfjahrenalsstörungen beiderbundesstellefürflugunfalluntersuchungerfasst (bitteeinzeln pro Jahr auflisten)? c)wievielefälledavonsindindenletztenfünfjahrenalsstörungenan dieeuropäischeagenturfürflugsicherheit (EASA)gemeldetworden undinderdatenbankeuropeancoordinationcentreforaircraftincident Reporting System (ECCAIRS) registriert? Schwere Störung d)wievielefällesindindenletztenfünfjahrenalsschwerestörungen beimluftfahrt-bundesamterfasstworden (bitteeinzelnprojahrauflisten)? e)wievielefällesindindenletztenfünfjahrenalsschwerestörungen beiderbundesstellefürflugunfalluntersuchungerfasstworden (bitte einzeln pro Jahr auflisten)? f)wievielefälledavonsindindenletztenfünfjahrenalsschwerestörungenandieeasagemeldetundinderdatenbankeccairserfasst worden? Unfall g)wievielefällesindindenletztenfünfjahrenalsunfallbeimluftfahrt- Bundesamt erfasst worden (bitte einzeln pro Jahr auflisten)? h)wievielefällesindindenletztenfünfjahrenalsunfallbeider BundesstellefürFlugunfalluntersuchungerfasstworden (bitteeinzeln pro Jahr auflisten)? i)wievielefälledavonsindindenletztenfünfjahrenalsunfallandie EASA gemeldet und in der Datenbank ECCAIRS erfasst worden? DieFragen1a,1dund1gwerdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14437 DasLuftfahrt-Bundesamt (LBA)hatindenletztenfünfJahrenfolgendeMeldungeninderECCAIRS-Datenbank (ECCAIRS:EuropeanCoordination Centre for Acident Incident Reporting System) erfasst: Jahr Anzahl der Meldungen Kabinenluft davon schwere Störungen davon Unfälle davon Anzahl der Meldungen mit angezeigtem Ölgeruch darunter schwere Störungen darunter Unfälle DieFragen1b,1eund1hwerdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesstellefürFlugunfalluntersuchung (BFU)hatindenletztenfünfJahren folgende Meldungen in der ECCAIRS-Datenbank erfasst: Jahr Anzahl der sonstigen Störungen mit Geruchsbelästigung Anzahl der schweren Störungen mit Geruchsbelästigung Anzahl der Unfälle mit Geruchsbelästigung DieFragen1c,1fund1iwerdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. AlleinderAntwortzuFrage1angegebenenFällewurdenandieECCAIRS- DatenbankübertragenundstehendamitderEuropäischenAgenturfürFlugsicherheit (EASA) und der Europäischen Kommission zur Verfügung. 2.InwievielenderinsgesamterfasstenFälleerfolgtedieMeldungunmittelbar,sodassUntersuchungendurchdieermittelndenBehördensachgerecht durchgeführt werden konnten? 3.InwievielenFällenerfolgteeineMeldungnichtunmittelbar,sodassUntersuchungennichtsachgerechtdurchgeführtwerdenkonntenundeineKlassifizierunggemäßStörung,schwererStörungundUnfallnichtvorgenommen werden konnte? DieFragen2und3werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. 1Hinweis:FürdasJahr2009wurdendieDatenaufgrundneuerErkenntnisserevidiert.DaherAbweichungzudenAngabeninderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageaufBundestagsdrucksache 17/11995 vom 2. Januar Hinweis:FürdasJahr2012istdieAbweichungzuderAngabederMeldungenmitangezeigtem Ölgeruch inderantwortderbundesregierungaufdiekleineanfrageaufbundestagsdrucksache17/11995 vom2.januar2013aufdendamalsverfügbarenundangegebenenberichtszeitraum (Januar2008bis 21.November 2012) zurückzuführen. 3DieRubrik Kabinenluft umfasststörungsmeldungenindereccairs-datenbank,diegenerellalle Gerüche/jeden Rauch im Cockpit und/oder in der Passagierkabine betreffen. 4DarunterwurdenfolgendeGerücheangezeigt:elektrischerGeruch,Brandgeruch,Rauchgeruch,Abgasgeruch,unbekannterchemischerGeruch,öligerGeruch,undefinierteundsonstigeGeruchsbelästigungen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieBFUstelltfest,dassMeldungenzunehmendzeitnahzudemjeweiligen Ereigniserfolgen,waseineInformationssammlungzurEntscheidungüberdie EinleitungeinerUntersuchungeinesUnfallesodereinerschwerenStörung erlaubt. 4.WievieleFällesindnichtaufGrundlagedesentsprechendenMeldeverfahrens, sondern erst durch Dritte von den Bundesbehörden erfasst worden? IndeninderAntwortzudenFragen1a,1dund1gangegebenenFällenwurden beim LBA keine Fälle durch Dritte gemeldet. IndeninderAntwortzudenFragen1b,1eund1hangegebenenFällenwurden derbfuauchereignissevondrittengemeldet,diejedochseitinkrafttretender Verordnung (EU)Nr.996/2010zumüberwiegendenTeilunterdenweitgefassten Begriff Beteiligte fallen. Hierbeiistanzumerken,dassdieüberwiegendeAnzahldervereinzeltenMeldungennichtunterdieAnzeigepflichtdes 5derLuftverkehrs-Ordnung (LuftVO)i.V.m.Artikel9derVerordnung (EU)Nr.996/2010nebstderenAnhang fiel. 5.LiegenderBFUinformativeListenüberProblememitÖlgerüchen,Öldämpfen und ähnlichen Vorkommnissen vor, die nicht gemeldet wurden? Wennja,wievieleFällehabensichdemnachdurchProblememitÖlgeruch undöldämpfenundähnlichenvorkommnissenindenletztenfünfjahren ereignet (bitte einzeln auflisten)? Dazu nimmt die BFU wie folgt Stellung: ImZusammenhangmitdenVersuchen,dasThemaGeruchanBordvonFlugzeugentieferzudurchdringenundumeinebreitereÜbersichtzugewinnen, erhieltdiebfuvoneinemluftfahrtunternehmenaufihrebitteübersichten überallefälleindiesemunternehmen,indeneninternvongeruchinjeglicher ArtberichtetwurdeundzuderenWeitergabedasLuftfahrtunternehmenbisauf wenigefällenichtverpflichtetwar.dieübersichtenersetzennichtdiegesetzlich vorgeschriebenen Meldungen. Diese Übersichten enthalten Vorkommnisse, a)dienichtandiebfugemeldetwurdenundauchnichtmeldepflichtigwaren, b) der BFU gemeldet wurden, obwohl sie nicht meldepflichtig gewesen wären, c)diederbfugemeldetwurdenundalsstörung,schwerestörungbzw.unfall eingestuft wurden. ImSinnederMeldepflichtgemäßdenunterAntwortzuFrage4genanntenVorschriftenbestehtdiePflichtzurMeldungvonschwerenStörungenunteranderem für a) Ereignisse, die die Flugbesatzung zur Benutzung von Sauerstoff zwangen, b)denausfallvonflugbesatzungsmitgliedernwährenddesflugesverursachten. DerBegriffFlugbesatzung(smitglieder)beziehtsichnuraufdieFlugzeugführer (Cockpitbesatzung),wassichausAnhangIIIderVerordnung (EWG) Nr.3922/91OPS1.040ai.V.m.OPS1.100aableitet (OPS1.040unterteiltden OberbegriffBesatzungsmitgliederinFlug-undKabinenbesatzungsmitglieder, undnachops1.100handeltessichbeidenflugbesatzungsmitgliedernnurum

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14437 diecockpitbesatzung);somitsindflugbegleiterundsonstigebesatzungsmitglieder (OPS b) nicht von den meldepflichtigen Ereignissen erfasst. UnabhängigdavonwerdenEreignisse,beidenenjeglicheFlugzeuginsassen (Passagiere,Flugbegleiter,Pilotenetc.)schwerverletztwurden,alsUnfallklassifiziert und von der BFU untersucht. Eine statistische Auswertung der Übersichten erfolgt nicht. 6. Liegen dem LBA informative Listen vor? Wennja,wievieleFällevonÖlgeruch,ÖldämpfenundoderähnlichenVorkommnissenhabensichdemnachindenletztenfünfJahrenereignet (bitte einzeln auflisten)? DasLBAerhältimRahmenderAufsichtüberdietechnischenDiensteeines deutschenluftfahrtunternehmens (OrganisationzurFührungderAufrechterhaltungderLufttüchtigkeit CAMO)unternehmensinterneÜbersichtslistenzuGeruchsvorkommen.DieListeführtggf.diedazudurchgeführteWartungsentscheidungdesUnternehmensauf,sielässtjedochkeineRückschlüsseaufdie Ursache(n)fürdasGeruchsvorkommenzu.EinevalideZuordnungzutatsächlichenProblemenmitÖlgeruchoderÖldämpfenistdahermitdieserListenicht möglich.einestatistischeauswertunghinsichtlichdervermeintlichengerüche istdahernichtzielführendunderfolgtnicht,daähnlichegerücheoftunterschiedlichsten Ursachen zuzuordnen sind. 7.WelcheSchlussfolgerungziehtdieBundesregierungausdiesenindenFragen5und6aufgeführtenListenüberProblememitÖlgeruch,Öldämpfen und ähnlichen Vorkommnissen? Diese Liste ersetzt nicht die bestehenden gesetzlichen Meldepflichten. 8.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung ausderauffassungderlufthansa,dassessichbeifällen,indenendrei ViertelderKabinenbesatzungüberstarkeSymptomeklagenundanschließendeinKrankenhausaufsuchenmüssen,nichtumeinmeldepflichtiges Ereignis handelt? SofernsichdieseFrageaufdeninderVorbemerkungderFragestellererwähnten Flug LH 182 am 7. Juni 2013 bezieht, ist hierzu Folgendes anzumerken: DasEreigniswurdedemLBAundderBFUvondemLuftfahrtunternehmenund von einem Mitglied der Kabinenbesatzung gemeldet. NachdenBestimmungendesAnhangsIIIderVerordnung (EWG)Nr.3922/91 OPS1.420sowienachAnlage6zu 5bLuftVObestandexplizitkeineMeldeverpflichtung,dau.a.keineDienstunfähigkeitwährenddesFlugeserklärtwurde. DieimRahmenderErmittlungderBFUangefordertenErgebnissedertechnischenBefundebeimLuftfahrtunternehmenwurdenübermittelt.Dienoch laufendeuntersuchunghatbisherergeben,dasskeinmitgliedderkabinenbesatzungschwerverletztwarundsomitkeinmeldepflichtigesereignisvorlag. DieUntersuchungistnochnichtabgeschlossen.Dementsprechendisteineabschließende Bewertung noch nicht möglich.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WaswirddieBundesregierungunternehmen,umkünftigeinemögliche FehlinterpretationdereinschlägigenRechtsvorschriftenauszuschließen, oderwurdeeinevondenrechtsvorschriftenabweichendevereinbarung aufeinerdasmeldewesenbetreffendenveranstaltungenzwischendenzuständigenbehördenundwirtschaftsvertreterngetroffen (vgl.dazubundestagsdrucksache 17/11995, Antwort zu Frage 10)? DermeldepflichtigePersonenkreisistindeninderAntwortzuFrage4genanntenVorschriftengeregelt.DerPersonenkreisderMeldepflichtigenistin Artikel9derVerordnung (EU)Nr.996/2010gegenüberdem 5LuftVOerweitert.DamitkönnenEreignissevonallenbeteiligtenPersonensowohldirektals auch über das jeweilige Unternehmen an die BFU gemeldet werden. DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)unterstützthierbeidenVorschlagfüreineVerordnungdesEuropäischenParlamentsunddesRatesüberdieMeldungvonEreignisseninderZivilluftfahrt zuränderungderverordnung (EU)Nr.996/2010undzurAufhebungderRichtlinie2003/42/EG,derVerordnung (EG)Nr.1321/2007derKommissionundder Verordnung (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission. ZurErläuterungderInhaltedesVerordnungsvorschlageswirdaufdieAntwort zur Frage 15b verwiesen. ImÜbrigenwirdhierzuaufdiebereitsgetroffenenAussagenzuFrage10der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11995 verwiesen: BeidemGesprächmitdemBundesverbandderDeutschenLuftverkehrswirtschaft (BDL)imOktober2011habendieMitgliedsunternehmenihrejeweiligen Meldewegeerläutert.Obwohlhiernachkeinbewusstes,underreporting zuverzeichnenwar,ergabendiegespräche,dassdiemitgliedsunternehmenihren Crewsnochmalserläuternwerden,dassgemäßBetriebshandbuch (OM-A)StörungennichtnurandenFlugbetriebzurWeiterleitungandieBehörden,sondern auchdirektandiebfuundinkopieandaslbagemeldetwerdenkönnen.es wurdeverabredet,einenweitereninformationsaustauschzumthemameldeverfahren durchzuführen. DasFolgegesprächhatam20.November2012stattgefunden.InhaltedesGesprächeswarenMöglichkeitenzurVerbesserungvonMeldewegensowievon RückmeldungenderBFUandieSicherheitsabteilungenderUnternehmen,um diese effizienter und schneller zu gestalten. DieBFUverzeichneteineinsgesamtsteigendeAnzahlvonMeldungenzuEreignissen jeder Art. ImÜbrigenwirdhierzuaufdiebereitsgetroffenenAussagenzuFrage13der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5371 verwiesen: DasLBAhatmitRundschreibenvom15.November2010grundsätzlichalle LuftfahrtunternehmenaufdieEinhaltungderbestehendenrechtlichenMeldepflichten hingewiesen. DurchInformationsveranstaltungenimLBAundbeidenLuftfahrtunternehmen wurdebereitsmittelspräsentationenundingesprächenmitdemleitungspersonaldesflugbetriebsaufeineverbesserungdesmeldeverhaltenshingewirkt [ ]. Abweichende Vereinbarungen wurden nicht getroffen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ AufwelchegesetzlicheGrundlagebeziehensichdieMitgliedsunternehmen,wennesheißt,dass StörungennichtnurinnerhalbdesFlugbetriebeszurWeiterleitungandieBehörden,sondernauchdirektandieBFU undinkopieandaslbagemeldetwerdenkönnen (vgl.dazubundestagsdrucksache 17/11995, Antwort zu Frage 10)? WieistdiesePraxismitderMeldepflicht,diesichausderVerordnung (EG) Nr. 996/2010, Artikel 9 ergibt, vereinbar? DerinderAntwortzurFrage9erläuterteArtikel9derVerordnung (EU)Nr.996/ 2010siehteineMeldeverpflichtungvonUnfällenundschwerenStörungenfür jedebeteiligteperson,diekenntnisvomeintreteneinessolchenereignisseshat, gegenüberderbfuvor.ebensoverpflichtendiebestimmungendesanhangsiii zurverordnung (EWG)Nr.3922/91 (OPS1)dasLuftfahrunternehmenoderden KommandantendesFlugzeuges,Unfälle,schwereStörungenundStörungender Luftfahrtbehörde (LBA) zu melden. 11.WelcheMaßnahmenhatdasLuftfahrt-BundesamtimRahmendernationalenZuständigkeitenoderimAuftragderEuropäischenAgenturfürFlugsicherheit (EASA)ergriffen,umihrerÜberwachungs-undGenehmigungsinstanzbeigefährlichenEreignissengerechtzuwerden,diederFlugsicherheitdienensollen (vgl.dazuwww.lba.de/de/technik/technik_node.html)? FürdievondendeutschenLuftfahrtunternehmenbetriebenengängigenVerkehrsflugzeugeliegtdieZuständigkeitfürdieZulassungdesMustersunddie nachfolgendeerhaltungderlufttüchtigkeitdesmustersbeidereasa (vgl.artikel20absatz1buchstabejderverordnung (EG)Nr.216/2008).Hierzugehörtauch,dassdieEASA ohneunangemesseneverzögerungaufeinsicherheitsproblemreagiertunddieeinschlägigenvorgeschriebeneninformationen heraus-undweitergibt. (z.b.informeinerlufttüchtigkeitsanweisung,sog. AirworthinessDirective).DasLBAistindieserHinsichtkeineÜberwachungsund Genehmigungsinstanz. ImRahmendernacheuropäischemRechtgegebenenZuständigkeitfürdieGenehmigungundAufsichtüberdietechnischenDienstederdeutschenLuftfahrtunternehmen (OrganisationzurFührungderAufrechterhaltungderLufttüchtigkeit CAMO)stelltdasLBAsicher,dassdiealsBestandteildero.g.MusterzulassungerstelltenundfortentwickeltenAnweisungenzurAufrechterhaltung derlufttüchtigkeitdurchdietechnischendienstederluftfahrtunternehmeneingehalten werden (einschließlich der o. g. Airworthiness Directives). 12.WiebegleitetdasLuftfahrt-BundesamtdieAufklärungsversucheder deutschenluftverkehrswirtschaftmitmesskoffern,filteranlagenund andereneigeneninstrumentarien,umdergenehmigungsinstanzgerecht zuwerden,undwelcheschlussfolgerungenundkonsequenzenziehtsie daraus? DasLBAwurdeüberdenEinsatzeinesMesskoffers,mitdemversuchsweisein einemflugzeugdiekabinenluftbeieinemvorfallgemessenwerdensoll,informiert. GemäßderVerordnung (EG)Nr.216/2008obliegtdieZuständigkeitfürdieZulassungvonÄnderungenbzw.VerbesserungendurchkonstruktiveMaßnahmen, wiez.b.dereinbauvonfilteranlagenundanderenausrüstungsteilen,beider EASA.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13. Hat die Bundesregierung ein Interesse an diesen Messergebnissen? WieunterstütztsiesolcheMaßnahmen,undwirdeineeigeneoderunabhängige Evaluation der Ergebnisse stattfinden? DieBundesregierungstehtallensachdienlichenErkenntnissenoffengegenüber. UndsiewirddieKommunikationderErgebnisseandiezuständigeBehörde, EASA, unterstützen. DesWeiterenunterstützenvalideundobjektiveMessungendiebereitsbegonnenenUntersuchungenderBFUunddamitaucheinefundierteUrsachenanalyse und ggf. entsprechende Sicherheitsempfehlungen. 14.WannistimRahmenderÜberwachungsfunktiondestechnischenBetriebesvonLuftfahrtunternehmenerstmalseinmöglichesProblemmitdem FlugzeugmusterA380aufgetaucht,dasaufProblememitdemZapfluftmechanismus hinweisen könnte? NachdenbishervorliegendenInformationenhatderZapfluftmechanismus beim Flugzeugmuster A380 bisher beanstandungsfrei funktioniert. ImÜbrigenwirdhierzuaufdiebereitsgetroffenenAussagenzumA380zu Frage 2 der Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11745 verwiesen: FürdasFlugzeugmusterAirbusA380liegtvondeninDeutschlandregistriertenFlugzeugenlediglicheineStörungsmeldungbetreffend,Ölgeruch vom 14. Oktober 2012 vor, die in der ECCAIRS-Datenbank erfasst wurde. 5 AndereStörungsmeldungen,SicherheitsmitteilungenvonHerstellern (sogenannteservicebulletins)odervondereasaherausgegebenelufttüchtigkeitsanweisungen (sogenannteairworthinessdirectives),dieeinzapfluftproblem beimflugzeugmustera380derlufthansabestätigenwürden,sindderbundesregierung nicht bekannt. 15.WashatdieBundesregierunggetan,umdasThemaderkontaminierten KabinenluftauchaufEU-Ebeneweiterzuverfolgen,sowieesBundesministerfürVerkehr,BauundStadtentwicklungDr.PeterRamsauerim RahmendesMinisterratesderVerkehrsministerderEuropäischenUnion am 29. Oktober 2012 angekündigt hatte? a)welcheweiterenterminewurdenseitdem29.oktober2012aufeu- EbenedurchwelcheVertreterderBundesregierungwahrgenommen, und was wurde im Detail besprochen? AufderSitzungdesVerwaltungsratsderEASAam11.Dezember2012wurde vomeinemvertreterdereuropäischenkommissionsowievomexekutivdirektordereasadiebedeutungdiesesthemasfürdieflugsicherheitineuropa ebenfallsgegenüberdemvertreterdesbmvbs (AbteilungLuft-undRaumfahrt) bestätigt. DesWeiterenwurdeimRahmenderBeratungdesVorschlagesfüreineVerordnungdesEuropäischenParlamentsunddesRatesüberdieMeldungvonEreignisseninderZivilluftfahrtzurÄnderungderVerordnung (EU)Nr.996/2010und zuraufhebungderrichtlinie2003/42/eg,derverordnung (EG)Nr.1321/2007 derkommissionundderverordnung (EG)Nr.1330/2007derKommissionin 5DieinderECCAIRS-DatenbankerfassteStörungsmeldungfüreinenAirbusA380bezüglich Ölgeruch vom14.oktober2012warnichtaufeinproblemdeszapfluftmechanismuszurückzuführen, sondern auf ein Problem mit einem Triebwerk.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14437 einerratsarbeitsgruppevoneinervertreterindesbmvbsdaraufhingewiesen, dass fumeevents aufderlistederzumeldendenereignisseenthaltensein müssen. Auch die Kommission sprach sich hierfür aus. b)wiesiehtderweiterezeitplanaufeu-ebeneaus,dereinerkontinuierlichenaufklärung,lösungsfindungundursachenbehebungdienen soll? DasThemawirdaufdereuropäischenEbeneweiterhinkontinuierlichüberwacht. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine umfassende VerordnungüberdieMeldungvonEreignisseninderZivilluftfahrtmitdemHauptziel erarbeitet,diebestehendenmeldesysteme,sowohlaufnationaleralsauchauf europäischerebene,zuverbessernundsomitdieflugsicherheitzuerhöhenund künftige Unfälle und Störungen zu vermeiden. DerVorschlagderEuropäischenKommissionfüreineVerordnungdesEuropäischenParlamentsunddesRatesüberdieMeldungvonEreignisseninderZivilluftfahrtzurÄnderungderVerordnung (EU)Nr.996/2010undzurAufhebung derrichtlinie2003/42/eg,derverordnung (EG)Nr.1321/2007derKommissionundderVerordnung (EG)Nr.1330/2007derKommissionumfassteinPaket politischermaßnahmen,daseinewesentlicheüberarbeitungdereu-rechtsvorschriften zur Meldung von Ereignissen mit sich bringt. Insbesondere soll das derzeitige System in vier Punkten verbessert werden: FestlegungdernotwendigennormativenAnforderungenfüreineffizientes System für die Meldung von Ereignissen auf allen Ebenen; Schaffung von Verfahren zur Analyse der erfassten Daten; FestlegungderVerfahrenfürdieAusarbeitungundAnnahmegeeigneterAbhilfemaßnahmen; ÜberwachungderWirksamkeitdesSystemsinBezugaufVerbesserungen der Sicherheit. DieaktuelleEU-RatspräsidentschafthatessichzumZielgesetzt,bisEndedes laufendenjahreseineeinigungbezüglichdesverordnungsentwurfsmitdem Europäischen Parlament zu erreichen. c)welcheschritteundkonkretenmaßnahmensindaussichtderbundesregierungnotwendig,umdasproblemderkontaminiertenkabinenluft zu beheben? MomentanhandeltessichnachEinschätzungderzuständigenEASAumkein grundsätzlichesproblem (Studie:A-NPANo CabinAirQualityonboard Large Aeroplanes ). DerzeitliegenderBundesregierungkeineAnhaltspunktevor,diegegendieEinschätzungderzuständigenEASAsprechen.DienochlaufendenUntersuchungen mehrerer Einzelfälle seitens der BFU sind abzuwarten. DarüberhinauswirddieThematikdurcheineVielzahlvonbereitsetablierten RoutinenundgesondertenAktivitätenflankiert:dieFeststellungundVerfahren zursicherstellungderlufttüchtigkeit,diebestehendenmeldepflichtenund Meldeverfahren,dieMöglichkeitenderflugbetrieblichenundtechnischenAufsichtsowievonAktivitätenderLuftverkehrswirtschaftundInitiativenimRahmen von Arbeitssicherheit/Prävention.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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