Seite 1 Auszug aus der N E D E R S C H R F T der 51. Sitzung des Finanzausschusses vom 05. September 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Jahresrechnung 2016; ekanntgabe und Weiterleitung zur örtlichen/überörtlichen Prüfung; 2. Verlängerung des bestehenden Leasingvertrages für das Fahrzeug GAP-A 2024 (Mercedes Vito); eschlussfassung 3. Neubau eines Rettungsstützpunktes am Kreuzeck durch die ergwacht Garmisch-Partenkirchen; Auszahlung des bereits bewilligten Zuschusses sowie Prüfung eines weiteren Zuschusses; eschlussfassung 4. W.V. Haushaltsvollzug 2017 einschließlich Sachentscheidung; auamt - Grund- und Mittelschule am Gröben; Genehmigung von weiteren überplanmäßigen Ausgaben für Schlussrechnungen des Neubaus von vier neuen Klassenzimmern und zwei Differenzierungsräumen; eschlussfassung 5.1 ekanntgabe von Zuwendungen; Zuwendungen für Modellregionen Elektromobilität in ayern; Koordination e-gap-kompetenzzentrum Elektromobilität; Generalsanierung der Allwetterplätze; 5.2 ekanntgabe von Zuwendungen; Zuwendungen für Modellregionen Elektromobilität in ayern; Fördermaßnahme e-gap 2030.; 5.3 ekanntgabe von Zuwendungen; Förderung des Richard-Strauss-nstituts und Richard-Strauss-Festivals im Jahr 2016;
Seite 2 5.4 ekanntgabe von Zuwendungen; Zuwendungen des Freistaats ayern nach Art. 13 c FAG; Neubau der Mühlbachbrücke in der Mühlstraße; 5.5 ekanntgabe von Zuwendungen; Zuwendungen des Freistaats ayern nach Art. 13 c FAG; Neubau einer rücke über die Kramerrunse;
Seite 3 Frau 1. ürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Finanzausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der Finanzausschuss beschlussfähig ist. mit 9 Stimmen Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 50. Sitzung vom 18. Juli 2017 liegt aus. Da im Übrigen keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 50. Sitzung vom 18. Juli 2017 eingegangen sind, ist die Genehmigung erteilt. Tagesordnung öffentlich TOP 1: Jahresrechnung 2016; ekanntgabe und Weiterleitung zur örtlichen/überörtlichen Prüfung; dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Dengg erläutern den Sachverhalt. Der Rechenschaftsbericht wird allen Mitgliedern des Finanzausschusses mit der Ladung übermittelt. Nach Art. 102 Gemeindeordnung - GO - ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft in der Jahresrechnung nachzuweisen, die nach Abschluss des Haushaltsjahres den Gemeindegremien zur Kenntnisnahme vorzulegen ist. Der Rechenschaftsbericht behandelt die Jahresrechnung und somit die Abwicklung des Gemeindehaushaltes 2016. ezüglich der Zahlen, Daten und Fakten wird auf den übermittelten Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Vorlage der Jahresrechnung nach Art. 102 Abs. 2 GO dient dem Finanzausschuss zur Kenntnis. Der Sachverhalt wird dem Gemeinderat nach den gesetzlichen Vorgaben in seiner nächsten Sitzung ebenfalls zur Kenntnis vorgelegt.
Seite 4 Nach Art. 103 ff GO schließt sich der Vorlage der Jahresrechnung die örtliche / überörtliche Rechnungsprüfung an, ohne dass dies einer weiteren eschlussfassung bedarf. Die Jahresrechnung 2016 samt Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen. TOP 2: Verlängerung des bestehenden Leasingvertrages für das Fahrzeug GAP-A 2024 (Mercedes Vito); eschlussfassung Die Vorlage von Garmisch-Partenkirchen Tourismus, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Ries erläutern den Sachverhalt. Der Leasingvertrag des Fahrzeuges GAP-A 2024 (Mercedes Vito) läuft im Dezember 2017 aus. Es besteht noch eine Ablösesumme i. H. v. 10.683,90 EUR. Aus wirtschaftlichen Gründen und dem Zustand des Fahrzeuges empfiehlt GaPa Tourismus die Verlängerung des Leasingvertrages auf weitere 48 Monate. Die Vertragslaufzeit endet somit zum Dezember 2021. Die monatlichen Kosten sinken von bisher 278,60 EUR um netto 51,36 EUR auf 236,24 EUR. Der Finanzausschuss hat beschlossen: Der Verlängerung des Leasingvertrages auf weitere 48 Monate für das Fahrzeug GAP-A 2024 (Mercedes Vito) wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel i. H. v. jährlich 2.834,88 EUR sind für die Jahre 2018 bis 2021 auf der Haushaltsstelle 0.8602.5340 (Ga-Pa Tourismus; Leasing von Fahrzeugen) zu veranschlagen. TOP 3: Neubau eines Rettungsstützpunktes am Kreuzeck durch die ergwacht Garmisch-Partenkirchen; Auszahlung des bereits bewilligten Zuschusses sowie Prüfung eines weiteren Zuschusses; eschlussfassung Die Vorlage des Ordnungsamtes, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 31. Mai 2016 über den Antrag der ergwacht Garmisch-Partenkirchen über einen möglichen Zuschuss des Marktes Garmisch-Partenkirchen für den Neubau eines Rettungsstützpunktes am Kreuzeck entschieden. Laut dem eschluss wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 15.000 EUR vorbehaltlich der Vorlage eines Verwendungsnachweises nach dem Abschluss der aumaßnahme gewährt. Dieser Verwendungsnachweis liegt dem Markt Garmisch- Partenkirchen nun vor (siehe Anlage 1). n einem weiteren Schreiben vom 07. Juli 2017 bittet die ergwacht um einen weiteren Zuschuss (siehe Anlage 2). Es wird hierbei um eine wohlwollende Prüfung gebeten, ob
Seite 5 auch der Fehlbetrag in Höhe von 12.812,41 EUR oder zumindest teilweise durch den Markt Garmisch-Partenkirchen bezuschusst werden kann. Für das laufende Jahr sind bei der anordnenden Abteilung (Ordnungsamt) außer den bereits bewilligten 15.000 EUR keine weiteren finanziellen Mittel vorhanden, sodass überplanmäßige Ausgaben entstehen, diese aber durch Mehreinnahmen gegenfinanziert werden können. Der Finanzausschuss hat beschlossen:. Der Finanzausschuss nimmt den vorliegenden Verwendungsnachweis zur Kenntnis. Die Auszahlung des bereits zugesicherten Zuschusses in Höhe von 15.000 EUR auf der Haushaltsstelle 1.1600.9880 (Rettungsdienst; nvestitionszuschüsse) wird veranlasst.. Der Finanzausschuss beschließt, dass der Markt Garmisch-Partenkirchen für den Neubau des Rettungsstützpunktes durch die ergwacht Garmisch-Partenkirchen am Kreuzeck den gesamten Fehlbetrag in Höhe von 12.812,41 EUR bezuschusst. Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 12.812,41 EUR werden durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 1.1311.3650 (FFG; nvestitionszuschüsse) gegenfinanziert. TOP 4: W.V. Haushaltsvollzug 2017 einschließlich Sachentscheidung; auamt - Grund- und Mittelschule am Gröben; Genehmigung von weiteren überplanmäßigen Ausgaben für Schlussrechnungen des Neubaus von vier neuen Klassenzimmern und zwei Differenzierungsräumen; eschlussfassung Die Vorlage des auamts, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Hahn erläutern den Sachverhalt. Der Sachverhalt wurde bereits in der 50. Sitzung des Finanzausschusses am 18. Juli 2017 behandelt und überplanmäßige Ausgaben i. H. v. 70.000 EUR genehmigt. Dem Markt Garmisch-Partenkirchen liegen nun die Schlussrechnungen des Elektroplaners und dem Architekten vor. Durch die vom Markt Garmisch-Partenkirchen (als auherr) ausgelösten Mehrkosten erhöhten sich auch die Honorarkosten. Die genaue Höhe war im Vorhinein nicht vorhersehbar. Um die Honorare schlusszurechnen werden weitere 20.000 EUR auf der Haushaltsstelle benötigt. Die Gegenfinanzierung kann durch Minderausgaben auf der HHSt. 1.8801.9400 (ebauter Grundbesitz; Energetische Sanierung Wohngebäude) gedeckt werden.
Seite 6 Der Finanzausschuss hat beschlossen: Die weiteren überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 20.000 EUR auf der HHSt. 1.2142.9400 (Grund- und Mittelschule am Gröben; Hochbaumaßnahmen) werden genehmigt. Die Gegenfinanzierung erfolgt über Minderausgaben auf der HHSt. 1.8801.9400 (ebauter Grundbesitz; Energetische Sanierung Wohngebäude). TOP 5.1: ekanntgabe von Zuwendungen; Zuwendungen für Modellregionen Elektromobilität in ayern; Koordination e-gap-kompetenzzentrum Elektromobilität; Generalsanierung der Allwetterplätze; dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Für das Projekt Koordination e-gap - Kompetenzzentrum Elektromobilität wurde im Rahmen der Förderung Modellregionen Elektromobilität in ayern eine Landeszuwendung gewährt. Zuwendungsfähige Gesamtkosten lt. Verwendungsnachweis ewilligte Zuwendung (Fördersatz 75 %) Eigenleistung des Marktes 233.051 EUR 174.788 EUR 58.263 EUR Die Fördermittel des Freistaats ayern in Höhe von 174.788 EUR sind bereits eingegangen. Die Prüfung des Verwendungsnachweises ergab keine eanstandungen. Der Verwertungszeitraum läuft noch bis zum 31.03.2019. Der Sachverhalt wird von den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen. TOP 5.2: ekanntgabe von Zuwendungen; Zuwendungen für Modellregionen Elektromobilität in ayern; Fördermaßnahme e-gap 2030 ; dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Für das Projekt e-gap 2030 (Nachhaltige e-mobilität in Garmisch-Partenkirchen) wurde im Rahmen der Förderung Modellregionen Elektromobilität in ayern eine Landeszuwendung gewährt. Das Mobilitätskonzept e-gap 2030 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 20.07.2016 in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer AO nstitut vorgestellt. Zuwendungsfähige Gesamtkosten lt. Verwendungsnachweis Zuwendungsfähige Gesamtkosten lt. Zuwendungsbescheid 84.321 EUR 81.056 EUR
Seite 7 ewilligte Zuwendung (Fördersatz 75 % - abgerundet) Eigenleistung des Marktes 60.700 EUR 23.621 EUR Die Fördermittel des Freistaats ayern in Höhe von 60.700 EUR sind bereits eingegangen. Die Prüfung des Verwendungsnachweises ergab keine eanstandungen. Der Verwertungszeitraum läuft noch bis zum 30.06.2019. Der Sachverhalt wird von den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen. TOP 5.3: ekanntgabe von Zuwendungen; Förderung des Richard-Strauss-nstituts und Richard-Strauss-Festivals im Jahr 2016; dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Richard-Strauss-nstitut Die Zuwendung für den etrieb des Richard-Strauss-nstituts im Jahr 2016 durch das ayerische Staatsministerium für ildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst beträgt 160.000 EUR. Die Kosten des etriebs 2016 belaufen sich nach Angaben des Verwendungsnachweises vom 27.06.2017 auf 345.954,26 EUR. Der Geldeingang der Zuwendung erfolgte am 21.10.2016. Richard-Strauss-Festival Für das Richard-Strauss-Festival 2016 wurde eine Zuwendung vom ayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Höhe von 70.000 EUR im Rahmen der Förderung der künstlerischen Musikpflege gewährt. Der Geldeingang erfolgte am 28.10.2016. Vom ezirk Oberbayern wurde für das Festival eine Förderung in Höhe von 6.855 EUR bewilligt. Die Zuwendung ist am 05.10.2016 beim Markt eingegangen. Mit Verwendungsnachweisen vom 26./25.07.2017 wurden Kosten in Höhe von 552.531,11 EUR nachgewiesen. Der Sachverhalt wird von den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen.
Seite 8 TOP 5.4: ekanntgabe von Zuwendungen; Zuwendungen des Freistaats ayern nach Art. 13 c FAG; Neubau der Mühlbachbrücke in der Mühlstraße; dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Für den Neubau der Mühlbachbrücke in der Mühlstraße wurden Zuwendungen des Freistaats ayern nach Art. 13 c FAG (Finanzausgleichsgesetz) gewährt. Der Verwendungsnachweis wurde am 25.09.2014 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht und abschließend geprüft. Gesamtkosten lt. Verwendungsnachweis davon anerkannte förderfähige Kosten Zuwendung nach Art. 13 c FAG Eigenleistung des Marktes 170.069 EUR 116.187 EUR 65.000 EUR 105.069 EUR Die Zuwendung wurde in zwei Teilraten bewilligt und mit Schlussbescheid vom 21.10.2016 bestätigt. Der gesamte Zuwendungsbetrag in Höhe von 65.000 EUR ist beim Markt Garmisch- Partenkirchen eingegangen. Der Sachverhalt wird von den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen. TOP 5.5: ekanntgabe von Zuwendungen; Zuwendungen des Freistaats ayern nach Art. 13 c FAG; Neubau einer rücke über die Kramerrunse; dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer erläutert den Sachverhalt. Für den Neubau einer rücke über die Kramerrunse (Straße zum Pflegersee) wurden Zuwendungen des Freistaats ayern nach Art. 13 c FAG (Finanzausgleichsgesetz) gewährt. Der Verwendungsnachweis wurde am 18.05.2015 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht und abschließend geprüft. Gesamtkosten lt. Verwendungsnachweis davon anerkannte förderfähige Kosten Zuwendung nach Art. 13 c FAG Eigenleistung des Marktes 65.268 EUR 55.316 EUR 29.000 EUR 36.268 EUR
Seite 9 Die Zuwendung wurde in zwei Teilraten bewilligt und mit Schlussbescheid vom 06.12.2016 bestätigt. Der gesamte Zuwendungsbetrag in Höhe von 29.000 EUR ist beim Markt Garmisch- Partenkirchen eingegangen. Der Sachverhalt wird von den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen.