Wegweiser durch die Lohnabrechnung 1. Adressfeld Diese Feld gibt Auskunft über das Erstellungsdatum, den Abrechnungskreis (100 Hauptwerkstatt, 600 Zimmersmühlenweg), die Personalnummer, die Kostenstelle sowie Name und Adresse des Mitarbeiters. 2. Grunddaten für die Abrechnung Dieses Feld erläutert das Abrechnungsdatum (Monat/Jahr/laufende Abrechnungsnummer, Bsp. 01/2015/01 steht für Januar 2015 und die laufende Nummer), das Zahldatum (Datum der Auszahlung), Eintrittsdatum sowie das Geburtsdatum des Mitarbeiters. 3. Lohnsteuer Feld Nr. 3 zeigt die Lohnsteuerklasse, den Familienstand (NV= nicht verheiratet, ledig; GS=geschieden; V=verheiratet), den Kinderfreibetrag (bei Kindern unter 18 Jahren), Anzahl U (für Unterbrechung Bsp. unbezahlter Urlaub, Mutterschutz/Elternzeit), den Steuerfreibetrag (monatlich/jährlich), die Konfession (EV=evangelisch oder RK=katholisch), und die Steuer-Tage (30 Tage = 1 Monat). Alle genannten Daten werden vom Finanzamt zur Verfügung gestellt durch Abruf von ELStAM. 4. Rentenversicherungs-Nr. und Steuerident-Nr. Im Feld Nr. 4 werden die Rentenversicherungsnummer (besteht aus einer Ortskennzahl, dem Geburtsdatum, dem ersten Buchstaben aus dem Geburtsnamen und einer laufenden Nummer, die die wievielte Geburt in diesem Monat/Jahr in diesen Ort wieder gibt).und die Steuer- Identifikationsnummer angedruckt. 5. Krankenversicherung Dieses Feld enthält die Daten der Krankenversicherung, des jeweiligen Mitarbeiters. Es beginnt mit dem Tätigkeitsschlüssel, der eine Verschlüsselung über die Tätigkeit des Mitarbeiters angibt. Den Personengruppenschlüssel (Bsp. 107=Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen). Der SV-Schlüssel = Sozialversicherungsschlüssel, steuert die Abgabe der Beiträge zur Sozialversicherung (1101= erste Ziffer steht für die Krankenkasse, zweite Ziffer steht für die Rentenversicherung, dritte Ziffer steht für die Arbeitslosenversicherung und die letzte Ziffer steht für die Pflegeversicherung). Die SV-Tage = Sozialversicherungstage, steht wie bei der Lohnsteuer für die Tage im Monat, für die Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden. PV-Zuschlag (Pflegeversicherungs-
zuschlag) wird erhoben bei Beschäftigten, mit Vollendung des 23. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt muss jeder Beschäftigter, der kinderlos ist diesen Zuschlag zahlen. mfb =Mehrfachbeschäftigung, ist ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, muss dies der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden, dies hat Auswirkungen auf die Sozialversicherung und auch steuerlich (Bsp. 2. Lohn-steuerkarte/Lohnsteuerklasse 6). G-Zone steht für Gleitzone. Die Gleitzone wird bei Arbeitnehmern angewendet, die zwischen 450,- und 850,- im Monat verdienen. Die letzte Angabe in diesem Feld ist die aktuelle Krankenkasse. 6. Zusatzversorgung Die Zusatzversorgung wird bei uns nicht angewendet. 7. Urlaub Dieses Feld zeigt den Urlaub (Urlaubsanspruch und genommenen Urlaub) des Mitarbeiters anzeigen. 8. Eingruppierung Das Feld Eingruppierung kommt bei unseren Mitarbeitern nicht zur Anwendung, da wir für jeden einzelnen Mitarbeiter einen individuellen Lohn anwenden. Unter anderem wird hier noch die Arbeitszeit und bei Teilzeit die individuelle Arbeitszeit angedruckt. 9. Bezeichnung der Lohnarten Die Spalte Lohnarten gibt uns die Bezeichnung der einzelnen Lohnarten wieder, die bei der Abrechnung zur Anwendung gekommen sind. - Arbeitsentgelt, Grundbetrag = Anwesenheitsprämie 75,- /mtl. - Arbeitsentgelt, Steigerungsbetrag = individueller Leistungslohn pro Tag - Arbeitsförderungsgeld = zusätzliche Zahlung zum monatlichen Bruttoarbeitsentgelt, wenn das Entgelt unter 299,- liegt und zwischen 299,- und 325,- /anteilig. Das Arbeitsförderungsgeld beträgt zurzeit höchstens 26,- monatlich. - Arbeitsentgelt, Erholungsurlaub/Krankheit = errechneter Durchschnittslohn eines Mitarbeiters aufgrund des Steigerungsbetrages - Arbeitsentgelt, Summe/Gesamtbrutto = Ergebnis (Bruttoarbeitsentgelt), der oben genannten Lohnarten. - Summe svpfl. Brutto = Summe des sozialversicherungspflichtigen Brutto sozialversicherungspflichtige Brutto ist das Bruttoarbeitsentgelt, das zuvor oben als Arbeitsentgelt, Summe bezeichnet wurde. Es informiert uns
darüber, in welcher Höhe wir Beiträge zum Beispiel an die Krankenkassen, aufgrund der Höhe des Arbeitslohnes abführen müssen. - Summe kvpfl. Brutto = Summe des krankenversicherungspflichtigen Brutto krankenversicherungspflichtige Brutto ist das Bruttoarbeitsentgelt, das zuvor oben als Arbeitsentgelt, Summe bezeichnet wurde. Es informiert uns darüber, in welcher Höhe wir Beiträge zum Beispiel an die Krankenkassen, aufgrund der Höhe des Arbeitslohnes abführen sind. Bis zu einer Einkommensgrenze von zurzeit 567,- monatlich, zahlt die Werkstatt/Kostenträger die Beiträge komplett allein. Sollte es vorkommen, dass das Arbeitsentgelt über 567,- beträgt, sind jeweils anteilig Beiträge von dem Mitarbeiter und der Werkstatt/Kostenträger zu zahlen. - Summe rvpfl. Brutto = Summe des rentenversicherungspflichtigen Brutto rentenversicherungspflichtige Brutto ist das Bruttoarbeitsentgelt, dass ebenso wie das krankenversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, als Arbeitsentgelt, Summe bezeichnet wurde. Es soll uns darüber informieren, in welcher Höhe Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen sind. Der fiktive Betrag ist für dieses Jahr auf 2.268,- vom Gesetzgeber vorgegeben worden. Aufgrund der Beitragszahlungen kann später, wenn der Rentenfall eintritt die Rentenversicherung die Altersrente berechnen. - Summe Pflegev. Brutto = Summe des pflegeversicherungspflichtigen Brutto (Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung). Das pflegeversicherungspflichtige Brutto ist das Bruttoarbeitsentgelt, das wiederum aufgrund des Arbeitsentgelt, Summe als Grundlage zur Berechnung des Beitrages für die Pflegeversicherung benötigt wird. Die Abgabe des Pflegeversicherungsbeitrages soll dazu dienen, dass wenn wir krank werden und gepflegt werden müssen, die pflegende Person oder Pflegeeinrichtung bezahlt werden können. Dieses übernimmt dann die Krankenkasse, an diese auch die Pflegebeiträge abgeführt werden. - Summe stpfl.brutto Montab = Summe steuerpflichtiges Brutto, monatlich. Das steuerpflichtige Bruttoarbeitsentgelt, dient zur Berechnung der Lohnsteuer. Aufgrund der Daten (Lohnsteuerklasse, Konfession, Steuerfreibeträge, etc.), die jeder Mitarbeiter auf seiner Lohnsteuerkarte hat, wird für jeden individuell die Lohnsteuer berechnet. Es gibt zum Beispiel in jeder Lohnsteuerklasse verschiedene Steuergrenzen (Höhe Arbeitsentgelt), so dass es vorkommt, dass in einigen Lohnsteuerklassen erst ab einem bestimmten Bruttoarbeitsentgelt Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. - Pflegeversicherung AN = Anteil Pflegeversicherung des Arbeitnehmers/Mitarbeiters. Der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung muss jeder Mitarbeiter abführen, der keine Kinder hat (s. Feld-Nr. 5). Dieser Anteil wird auf Basis des Bruttoarbeitsentgeltes berechnet.
- Summe gesetzliche Abzüge = Die Summe der gesetzlichen Abzüge, ist das Ergebnis aller zuvor genannten Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben, die an die Krankenkassen und an das Finanzamt bezahlt werden. Diese gesetzlichen Abzüge führen, werden jedes Jahr von den Krankenkassen und vom Finanzamt neu festgelegt und an die Marktsituation (Inflation=Geldwert, Beispiel: 1 Brot kostete im Jahr 2014 Euro 1,- und das gleiche Brot kostet im Jahr 2015 Euro 1,30) des Landes angepasst. - Monatsentgelt, Summe und Überweisung Gesamtbetrag = Diese Lohnarten beinhalten den Überweisungsbetrag, den die Werkstatt auf das Bankkonto des Mitarbeiters/Wohnheim für den Mitarbeiter auszahlt. - Bankverbindung = Zeigt uns die aktuelle Bankverbindung (Bankleitzahl, Name der Bank/Sparkasse und die Konto-Nummer) des Mitarbeiters, die für diese Abrechnung zur Anwendung kommt, Barzahlung wird der Lohn an das ein Wohnheim gezahlt. - Arbeitgeberanteile:Zusatzbeitrag über Dritte = Seit 01.01.2015 erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, dieser beträgt dieses Jahr 0,9 % des Sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt. Bis zu einem Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von monatlich 567,- werden die Beiträge vom Kostenträger (Bsp. LVW) übernommen. Sollte das Bruttoarbeitsentgelt höher sein, muss der Beschäftigte den Zusatzbeitrag selbst zahlen. 10. Lohnart Die Spalte Lohnart gibt die Nummerierung der einzelnen Lohnarten an, die im Lohnabrechnungsprogramm verwendet werden. 11. Zeit Die Spalte Zeit, zeigt uns, die Anzahl der Tage, die zur Berechnung in diesem Abrechnungsmonat für die jeweilige Lohnart verwendet wurde. 12. Faktor Die Spalte Faktor, zeigt uns den Betrag der pro Lohnart für einen Tag berechnet wird. Beispiel: 1 Anwesenheitstag = 4,59 13. Prozent Die Spalte Prozent, gibt an ob der Betrag (Beispiel: 1 Anwesenheitstag = 3,65 ) voll (100%= voller Betrag) ausgezahlt wird oder nur teilweise. Die Angabe 0,25% in der Zeile Pflegeversicherung AN sagt in diesem Fall aus, dass zum Beispiel, der Beitrag zur Pflegeversicherung nicht voll (100%) sondern nur anteilig an die Krankenkasse bezahlt werden muss.
14. Betrag Der Betrag ergibt sich aus Zeit, Faktor und Prozent. Der daraus entstehende Betrag ist das Ergebnis, der jeweiligen Lohnart. 15. GB=Gesamtbrutto, ST=(Lohn-)Steuer, SV=Sozialversicherung, ZVK=Zusatzversorgungskasse (wird bei uns nicht angewendet) Markierungen: J =Ja, L =laufend, N =Nein, die in der jeweiligen Spalte angedruckt sind, zeigen uns an ob und wie (laufend oder einmalig) die Lohnart in dieser Zeile steuer- und/oder sozialversicherungspflichtig ist und zur Berechnung dieser gesetzlichen Abgaben verwandt werden. 16. Jahressummen Die Jahressummen ist das Ergebnis aller bisher im laufenden Jahr berechneten Beträge, die für jede Lohnart angewandt wurde. 17. Gesetzliche Abzüge Diese Zeile gibt an, in welcher Höhe die gesetzlichen Beiträge (Sozialversicherung und Lohnsteuer) für diese Abrechnung an die Krankenkasse und an das Finanzamt bezahlt werden müssen. 18. Gesetzliche Abzüge, Jahressummen Diese Spalte gibt uns die gleichen Informationen, wie Nr. 17 (siehe oben). Der Unterschied ist, dass in dieser Zeile die Jahressummen des laufenden Jahres angedruckt sind.