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Transkript:

1 Neubau von fünf Eigentumswohnungen Mühlenhof 6, 59519 Möhnesee-Günne Bauleistungsbeschreibung Konzept Das zu bebauende Grundstück ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 Möhnestraße ehemals Sägewerk der Gemeinde Möhnesee gelegen. Das Gesamtareal wurde vormals von der Gastronomie/Tennishallen Sägewerk genutzt. Im südlichen Bereich des Gesamtareals entlang der Promenade Zum Weiher ist der Neubau von drei Wohnanlagen bzw. Eigentumswohnanlagen zu jeweils fünf oder sechs Wohnungen vorgesehen. Die drei Gebäude bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften werden unabhängig voneinander sein. Die drei Gebäude und der mittlere Bereich des Gesamtareals werden verkehrstechnisch ausschließlich über die Privatstraße Mühlenhof erschlossen. Bei der Privatstraße handelt sich um einen Fahr- und Gehweg, der der Anbindung des Geländes an die Möhnestraße dienen soll. Kfz-Durchgangsverkehr zwischen Möhnestraße und der Promenade Zum Weiher wird durch das Aufstellen von Pollern im süd-östlichen Bereich bzw. am Ende der Privatstraße unterbunden. Die Nutzung der Verbindung zwischen der Privatstraße und der Promenade Zum Weiher bleibt ausschließlich Feuerwehr, Rettungskräften und Fußgängern vorbehalten. Privatstraße Die Privatstraße Mühlenhof erhält eine Asphaltdecke, bestehend aus: Asphaltdeckschicht d=4 cm, Asphaltbinderschicht d=4 cm und Asphalttragschicht d= 8 cm. Der Unterbau der Asphaltdecke besteht aus RC-Schotter d=40 cm. Die Asphaltdecke wird mit Tiefbordsteinen 8/25 cm und Betonpflastersteinen 20/10 cm eingefaßt. Die Entwässerung der Privatstraße erfolgt über Straßeneinläufe, die im Abstand von ca. 20 cm angeordnet werden. Insgesamt sind zehn Pollerleuchten als Straßenbeleuchtung vorgesehen. Für die Bauphase werden zunächst nur der Unterbau und die Asphalttragschicht eingebaut. Der Endausbau der Privatstraße erfolgt nach Fertigstellung der Gebäude Mühlenhof 1, 2, 4 und 6. Bauweise Das Gebäude wird voll unterkellert sein. Die Wohnungen befinden sich im Erd-, Ober und Dachgeschoß. Das Dachgeschoß wird als Staffelgeschoß ausgeführt. Das Objekt wird über einen Personenaufzug verfügen. Kfz-Stellplätze Auf dem Grundstück werden neun Kfz-Stellplätze im Freien angeordnet. Gründung Die Gründung der tragenden Wände erfolgt über eine Fundamentplatte aus Stahlbeton nach statischen und konstruktiven Erfordernissen. Die Bodenplatte erhält eine Schotterunterkonstruktion sowie eine lastabtragende Wärmedämmung nach wärmeschutztechnischen und statischen Erfordernissen. Außenwände des Kellergeschosses Die Außenwände bestehen aus wasserundurchlässigem Stahlbeton nach statischen und konstruktiven Erfordernissen. Die Außenwände erhalten eine Wärmedämmung nach wärmetechnischen und statischen Erfordernissen. Mauerwerk Kellergeschoß: Das Innenmauerwerk wird mit Kalksandsteinen mit Nut-Feder-Verzahnung nach statischen und konstruktiven Erfordernissen erstellt. Erd-, Ober und Dachgeschoß: Das Außenmauerwerk besteht aus Kalksandsteinen mit Wärmedämmverbundsystem nach statischen, wärmetechnischen und schallschutztechnischen Erfordernissen. Das Innenmauerwerk wird mit Kalksandsteinen und Schwerbetonsteinen nach statischen und schallschutz-technischen Erfordernissen ausgeführt.

2 Decken Die Decken über Keller-, Erd- und Obergeschoß werden massiv entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen in Stahlbeton erstellt. Geschoßtreppen Die Geschoßtreppen bestehen aus massivem Stahlbeton nach statischen und konstruktiven Erfordernissen. Dach Die Balkenkonstruktion besteht aus getrockneten Vollhölzern. Das Holz ist gegen Insektenbefall, Schimmel- und Pilzbildung imprägniert. Die Balkenkonstruktion wird mit anthrazitfarbigen Dachziegeln aus Ton, Fabrikat Creaton Typ Sinfonie oder gleichwertiges, auf einer Lattung mit Unterspannbahn und Konterlattung eingedeckt. Dachentwässerung Die Entwässerungsrinnen werden vorgesetzt angebracht. Die zugehörigen Entwässerungsleitungen bzw. Fallrohre werden sichtbar in Rohrprofilen vor die Fassade gesetzt. Die Rinnen und Fallrohre bestehen aus Zink. Fenster In den Wohnräumen und in den Treppenhäusern werden weiße Kunststoff-Fenster bzw. Balkonbzw. Terrassen-Türen mit Isolierverglasung nach den Erfordernissen, die sich aus den energetischen Nachweisen gemäß Energieeinsparvordnung (EnEV) 2014 ergeben, mit Einhand-Dreh- bzw. Dreh-Kipp-Beschlägen und umlaufenden Flügeldichtungen eingebaut. Die Badezimmerfenster werden mit einer Strukturverglasung ausgestattet. Die Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoß werden mit abschließbaren Griffen ausgerüstet. Fensterbänke Die Innenfensterbänke in den Wohnräumen bestehen aus Betonwerkstein Agglo Micro Carrara oder einem gleichwertigen Material. Die Bänke sind etwa 2 cm stark. In den Bädern werden die Fensterbänke mitgefliest. Die Innenfensterbänke im Treppenhaus bestehen aus dem Bodenbelag im Treppenhaus. Außen werden Leichtmetall-Fensterbänke mit weißer Kunststoffbeschichtung eingebaut. Rolläden An den Fenstern und Balkon- bzw. Terrassentüren in den Wohnräumen werden Kunststoffrolläden in wärmegedämmten Rolladenkästen eingebaut. Bei Fenstern im Kellergeschoß und im Treppenhaus sind keine Rolläden vorgesehen. Sämtliche Rolläden erhalten elektrische Antriebe mit Schaltern unmittelbar neben dem jeweiligen Fenster- bzw. Türelement. Kellerfenster und Lichtschächte In den Kellerräumen werden weiße Kunststoff-Fenster mit Dreh-Kipp-Beschlag und Doppelverglasung eingebaut. Die Erfordernis und die Anzahl der Lichtschächte ergeben sich aus den Planungsunterlagen. Die Lichtschächte bestehen aus Kunststoff mit verzinktem Gitterrost. Innenputz/Gipskarton Mit Ausnahme von Bad und Gäste-WC werden sämtliche Wohnräume und die Treppenhäuser mit einlagigem Maschinengipsputz versehen. In Bad und Gäste-WC wird Kalkzementputz als Fliesenunterputz aufgetragen. Im Dachgeschoß werden die Decken nach wärmetechnischen Erfordernissen mit Mineralfasermatten gedämmt und mit einer unterseitigen Dampfsperre aus PE-Folie versehen sowie mit Gipskartonplatten bekleidet. Die PE-Folie wird an massive Bauteile wind- und luftdicht angeschlossen. Spitzboden Die Dachschrägen werden mit Mineralfasermatten gedämmt und mit einer unterseitigen Dampfsperre aus PE-Folie versehen. Der Spitzböden wird von der Diele der Dachgeschoß-Wohnung über eine Einschubtreppe, 120 x 60 cm, Fabrikat Dolle Profi zu erreichen sein.

3 Estrich Sämtliche Wohnräume werden mit Hartschaumplatten gegen Trittschall und Wärmeverlust isoliert. Darüber wird schwimmender Estrich eingebaut. Das Kellergeschoß erhält einen Zementestrich auf Trennlage. Wandfliesen Die Wände der Bäder und Gäste-WC werden umlaufend auf einer Höhe von 1,50 m im Format 20/20 cm oder 20/25 cm oder 25/30 cm gefliest. Im Duschbereich werden die Wände türhoch gefliest. In den Küchen sind 4 qm Wandfliesen im Arbeitsbereich zwischen Ober- und Unterschrank im Format 15/15 cm vorgesehen. Der Erwerber kann die Fliesen bis zum Materialpreis von 25 je qm einschließlich Umsatzsteuer beim vom Verkäufer beauftragten Fachunternehmer auswählen. Bodenfliesen Die Wohnungen werden komplett mit Bodenfliesen und Sockelleisten im Format 30/30 cm oder 25/25 cm ausgestattet. Die bodengleiche/barrierefreie Dusche im Bad wird mit rutschfesten Bodenfliesen im Format 10/10 cm oder 15/15 cm versehen. Der Erwerber kann die Bodenfliesen bis zum Materialpreis von 25 je qm einschließlich Umsatzsteuer beim vom Verkäufer beauftragen Fachunternehmer auswählen. Loggien und Terrassen Die Terrassen und Loggien im Erdgeschoß werden mit grauem Betonsteinpflaster versehen. Auf den Loggien im Obergeschoß und auf der Dachterrasse werden grau beschichtete Betonplatten der Firma Marlux auf Stelzlager oder punktweisem Mörtelbett oder im Kiesbett verlegt. Treppenhausbelag Im Treppenhaus wird Granit Padang Cristall oder gleichwertiges verlegt. Schlosserarbeiten Die Handläufe an den Loggien im Obergeschoß und der Dachterrasse werden aus einer verzinkten Stahlkonstruktion bestehen. Das Geländer im Treppenhaus besteht aus einer lackierten Stahlkonstruktion. Malerarbeiten An den Decken werden die Fugen zwischen den Betonfertigteilplatten glatt verspachtelt. Alle Deckenund Wandflächen in den Wohnungen werden mit Rauhfaser beklebt und weiß gestrichen. Die Wände und Decken der Treppenhäuser werden mit Rauhfaser beklebt und weiß gestrichen. Die Untersichten und Wangen der Treppenläufe werden weiß gestrichen. Die Decken- und Wandflächen der Kellerräume werden weiß gestrichen. Der Boden der Kellerräume wird grau gestrichen. Zimmer- und Wohnungseingangstüren In den Wohnungen sind Weißlacktüren und zargen mit umlaufenden Gummidichtungen und Buntbartschlössern vorgesehen. Die Türen zwischen Wohnzimmer und Diele werden mit einem verglasten Lichtausschnitt ausgestattet. Die Türblätter sind mit chromfarbenen Drückergarnituren ausgerüstet. Die Ausführung der Wohnungseingangstür erfolgt entsprechend den Schallschutz- Anforderungen. Sie erhält eine Sicherheitsgarnitur mit Profilzylinder und Sicherheitsschloß. Kellertüren In den Kellerräumen werden Universaltüren mit Stahleckzargen und Buntbartschlössern eingebaut. Hauseingangstür Es wird eine weiße kunststoffbeschichtete Aluminium-Blendrahmen-Tür mit BKS-Zylinder, Sprech-, Klingel- und Öffnungsanlage eingebaut. Im Bereich der Hauseingangstür wird eine freistehende Briefkastenanlage eingebaut. Heizung und Warmwasserbereitung Die Versorgung mit Wärme und Warmwasser erfolgt über einen im Kellergeschoß angeordneten Gas- Brennwertkessel in Kombination mit Solarkollektoren, die auf dem Dach montiert werden. Die Anlage wird über eine vollautomatische und witterungsabhängige Steuerung verfügen. In den Wohnungen

4 wird Fußbodenheizung eingebaut, die über Raumthermostate individuell reguliert werden kann. Die Rohrleitungen bestehen aus Kupfer oder einem Aluminium-Kunststoff-Verbundrohr. Die Verbrauchsmessung und Abrechnung der Heiz- und Warmwasserbereitungskosten wird von einer Heizkostenabrechnungsfirma über gemietete Wärmemengen- und Wasserzähler, die einschließlich der Unterverteilungen für die Fußbodenheizung in einem Einbaukasten im Bad oder Gäste-WC untergebracht werden, vorgenommen. Sanitärinstallation Die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral über die Heizungsanlage mit Zirkulationsleitungen bis zu den Wasserzählern, die in allen Wohnungen zur separaten Verbrauchsmessung für Warm- und Kaltwasser eingebaut werden. Zudem ist im Waschkeller für jede Wohnung ein Waschmaschinenanschluß mit Wasserzähler vorgesehen. Die Wasserleitungen bestehen aus Kupfer oder einem Aluminium-Kunststoff-Verbund-rohr. Die Abfluß- und Grundleitungen bestehen aus Kunststoff. Bad In Standardausführung weiß: 1 Einbaubadewanne (Kaldewei oder gleichwertiges), ca. 170 x 75 x 50 cm, mit Ab- und Überlauf, Einhebelmischer, Handbrause, Brausehalter und Brauseschlauch. 1 bodengleiche/barrierefreie Dusche, ca. 90 x 90 cm, mit rutschfesten Bodenfliesen im Format 10 x 10 cm oder 15 x 15 cm auf Estrich mit ca. 1 cm Gefälle, flacher Bodenablauf, Einhebelmischer, Unicastange mit Gelenkstück, Brausehandstück und Brauseschlauch. 1 Waschtischanlage, ca. 65 cm breit, mit Einhebelmischer. 1 wandhängendes Tiefspülklosett mit eingemauertem Spülkasten und Toilettensitz mit Deckel. 1 Papierrollenhalter, verchromt. 1 Doppelhandtuchhalter, verchromt. 1 Badetuchhalter, verchromt. Objekte und Armaturen der Marke Optima L oder gleichwertiges. Gäste-WC In Standardausführung weiß: 1 Waschtischanlage, ca. 45 cm breit, mit Einhebelmischer. 1 wandhängendes Tiefspülklosett mit eingemauertem Spülkasten und Toilettensitz mit Deckel. 1 Papierrollenhalter, verchromt. Raumentlüfter Objekte und Armaturen der Marke Optima L oder gleichwertiges. Küche + Anschluß- und Abflußvorrichtung für eine Spüle und eine Spülmaschine. + Wandauslaß mit Außengitter für Dunstabzug Waschküche + Je Wohnung eine Vorrichtung für den Anschluß einer Waschmaschine. + 1 Heizkörper + 1 Zapfstelle für Kaltwasser mit Ausgußbecken Elektroinstallation Die Elektroinstallation erfolgt nach VDE-Vorschriften. In den Wohnräumen und im Treppenhaus erfolgt die Installation unter Putz. In den Wohnungen und im Treppenhaus wird bezüglich der Schalter und Steckdosen das Standardprogramm Gira System 55 reinweiß oder gleichwertiges verwendet. In den Kellerräumen werden im Auf-Putz-Verfahren Feuchtraumleitungen und Schiffs-Armaturen installiert. Der Allgemeinstromzähler sowie die Wohnungsstromzähler werden im Kellergeschoß angeordnet. Jede Wohnung erhält einen Wandeinbaukasten, in dem die Unterverteilung und die Stromkreisabsicherung untergebracht werden. Der Waschmaschinen-/Wäschetrockner- und Wohnungskellerstromkreis ist von der jeweiligen Wohnung aus ein- und ausschaltbar.

5 Der Stromverbrauch der im Miteigentum bzw. Gemeinschaftseigentum stehenden Anlagen, wie beispielsweise Personenaufzug, Heizungsanlage oder Treppenhausbeleuchtung, wird in einem separaten Stromkreis mit Allgemeinstromzähler erfaßt und anteilig auf die Wohnungen umgelegt. Diele: Flur/Treppe Whg.5: Wohnen/Essen: Kochen: Eltern/Kind/Arbeiten: Bad: WC: Abstellraum: Loggia/Terrasse im EG und OG : Dachterrasse: Spitzboden: Satelliten-TV: Telefon: Rolläden: Fußbodenheizung: Waschkeller: Wohnungskeller: Hauseingang: Treppenhaus 2 Deckenbrennstellen, 3 Steckdosen 2 Deckenbrennstellen, 2 Steckdosen 2 Deckenbrennstellen, 10 Steckdosen 1 Deckenbrennstelle, 8 Steckdosen, 1 Herdanschluß 380 V 1 Deckenbrennstelle, 6 Steckdosen 1 Deckenbrennstelle, 1 Wandbrennstelle, 2 Steckdosen 1 Wandbrennstelle, 1 Steckdose, 1 Anschluß für Raumentlüfter 1 Deckenbrennstelle, 1 Steckdose 1 Wandbrennstelle für Außenleuchte, 1 Steckdose 6 Wandbrennstellen für Außenleuchten, 2 Steckdosen 1 Deckenbrennstelle 3 Anschlußdosen. Anordnung nach Wahl des Erwerbers. Sämtliche Wohnungen werden über SAT-TV verfügen. Beschaffung und Anschluß der Receiver gehört nicht zum Leistungsumfang. 3 Anschlußdosen. Anordnung nach Wahl des Erwerbers. Die Freischaltung des Anschlusses gehört nicht zum Leistungsumfang. Sämtliche Rolläden verfügen über einen elektrischen Antrieb mit Schaltern unmittelbar neben dem jeweiligen Fensterelement. In jedem Raum wird ein Thermostat zur Regulierung der Heizung angeordnet. Je Wohnung 1 Steckdose für Waschmaschine und 1 Steckdose Wäschetrockner. 1 Deckenbrennstelle, 1 Steckdose 1 Außenleuchte mit Schaltung über Bewegungsmelder. Jede Wohnung verfügt über eine Haustürsprechanlage mit elektrischem Türöffner. Beleuchtung mit Schaltung über Bewegungsmelder Wärmeschutz Der Wärmeschutz der wärmeübertragenden Bauteile und die Auslegung der Anlagentechnik werden mindestens den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 entsprechen. Schallschutz Die nachfolgend genannten Werte hinsichtlich Luftschallschutz und Trittschallschutz werden mit den geplanten Konstruktionen mindestens erreicht: + Luftschallschutz Wohnungstrenndecken R w 55 db + Luftschallschutz Wohnungstrennwände R w 55 db + Luftschallschutz Treppenraumwände R w 55 db

6 + Luftschallschutz Wohnungseingangstüren R w 37 db + Trittschallschutz Wohnungstrenndecken L n,w 46 db + Trittschallschutz Treppenläufe und Treppenpodeste L n,w 46 db + Haustechnische Anlagen L n,w 30 db Die oben angegebenen Werte sind vereinbart. Innerhalb der Wohnungen bestehen keine Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz. Innerhalb der Wohnungen sind keine Werte vereinbart. Fassade Die Fassade wird nach wärmetechnischen Erfordernissen mit einem Wärmedämmverbundsystem mit einem weißen und cremefarbenen Scheibenputz als Oberputz (siehe Ansichten) versehen. Die Fassade des Dachgeschoß wird mit hellgrauen Klinkerriemchen und der Sockel mit anthrazitfarbigen Klinkerriemchen versehen. Einrichtung der Wohnungen Die Einrichtung der Wohnungen mit Möbeln und Haushaltsgeräten gehört nicht zum Leistungsumfang. Die in den Zeichnungen dargestellten Wohnungseinrichtungen sind als Einrichtungsvorschläge zu verstehen. Personenaufzug Das Gebäude erhält einen Personenaufzug mit Hydraulikantrieb und einseitig öffnenden zweiteiligen Teleskopschiebetüren. Lüftungskonzept Der erforderliche Luftwechsel in den Wohnungen erfolgt über Fensterlüftung. Hierzu sind die Wohnungen von den jeweiligen Nutzern nach Bedarf und mindestens drei Mal täglich über eine Stoßlüftung zu lüften. Außenanlagen Die Hauszuwegungen und Terrassen werden in grauem Betonsteinpflaster ausgeführt. Die Kfz-Stellplätze im Freien werden in Rasenfugensteinen ausgeführt. Die Sickerfugen der Rasenfugensteine werden mit Feinsplitt ausgefüllt. Vor dem Hauseingang westlich des Kfz-Stellplatzes Nr. 7 wird der Abstellplatz für Müllbehälter und Fahrräder angeordnet und mit etwa 1,20 m hohen Tujas eingefaßt. Die Böschungen an den östlichen und südlichen Grundstücksgrenzen werden mit Bodendeckern bepflanzt. Entlang der oberen Böschungskante werden etwa 75 cm hohe Liguster eingepflanzt. Die verbleibende Grundstücksfläche wird einplaniert, mit Mutterboden abgedeckt und mit Rasen eingesät. Allgemeines Alle Angaben dieser Bauleistungsbeschreibung haben wir gewissenhaft überprüft. Da Irrtümer oder Auslassungen trotz allem möglich sein können, müssen wir uns Änderungen, die den Bauwert nicht beeinträchtigen vorbehalten. Auch Änderungen dieser Bauleistungsbeschreibung bedingt durch behördliche, bau- und planungsrechtliche Auflagen sowie statisch und technische Notwendigkeiten bleiben vorbehalten. Eventuell auftretende Fugen bei der Verwendung von Leichtbaumaterialien für nicht tragende Bauteile sind materialbedingt und haben keinen Einfluß auf die Qualität der Gesamtkonstruktion. An Stellen, wo Holzkonstruktionen an Massivbauteile stoßen, sind durch das Arbeiten des Holzes leichte Risse möglich. Dauerelastische Fugen bei Fliesen und Betonwerkstein sind Wartungsfugen. Beim Mauerwerk im Kellergeschoß können aufgrund von Nut-Feder-Verzahnung der Kalksandsteine Stoßfugen mit einer Breite von bis zu 5 mm sichtbar bleiben. Es können trotz sorgfältiger Verdichtung des angefüllten Erdreichs im Bereich der Arbeitsräume insbesondere an den Lichtschächten Bodensetzungen auftreten. In den sämtlichen vorstehenden Fällen besteht keine Berechtigung zur Beanstandung. Für die Baustoffe und die Ausführungen gelten die entsprechenden DIN- und VOB-Vorschriften, für die Maßgenauigkeit die üblichen Ausführungen. Sonderwünsche können berücksichtigt werden soweit es möglich ist und die äußere Gestaltung nicht

beeinträchtigt wird. Die Abrechnung der Sonderwünsche erfolgt direkt zwischen dem ausführenden Handwerksbetrieb und dem Erwerber. Eigenleistungen des Erwerbers sind möglich. Sie können jedoch nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit dem Verkäufer vorgenommen werden. 7

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Ein Projekt der Emde GmbH & Co. KG Projektentwicklung & Schlüsselfertigbau Graf-Gottfried-Straße 49 59755 Arnsberg Telefon 029 32 2 22 71 FAX 029 32 8 25 57 www.emde-net.de Vertrieb S ImmobilienCenter Sparkasse Werl Engelhardstr. 4 59457 Werl Tel.: 02922 802 321 www.sparkasse-werl.de Haftungsvorbehalt Alle Angaben und Berechnungen in diesem Prospekt sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Änderungen sind zwar nicht vorgesehen, können aber unter anderem auf Grund behördlicher Auflagen oder technisch bedingter Forderungen eintreten und ggf. auch die Nettowohnfläche betreffen. Solche Änderungen sind von den Vertragspartnern im Rahmen der abgeschlossenen Verträge zu vertreten. Maßgeblich für den Inhalt und Umfang einer Leistungsverpflichtung der Fa. Emde GmbH & Co KG Projektentwicklung & Schlüsselfertigbau ist jeweils ausschließlich der geschlossene Vertrag mit den dann im einzelnen vereinbarten konkreten Leistungspflichten, insbesondere der konkreten Bau- und Qualitätsbeschreibung. Eine Haftung des Betriebsbeauftragten ist ausgeschlossen. Bilder und Zeichnungen dokumentieren im Detail nicht die endgültige Ausführung. Alle Maße sind ca. Angaben. Bei der dargestellten Möblierung handelt es sich um einen Möblierungsvorschlag. Im Kaufpreis nicht enthalten sind die Notarkosten des Kaufpreises, die Grunderwerbsteuer und die Kosten der persönlichen Finanzierung der Immobilie. Diese Kosten sind vom Käufer zu finanzieren. Eine Änderung der MwSt behalten wir uns vor.