Kollektives Arbeitsrecht



Ähnliche Dokumente
VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

Gegenstand und Voraussetzungen

IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III

VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I

Betriebsverfassungsrecht

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV

Wenn es zum Streit kommt... zwischen BR & AG - Instrumente der Konfliktregelung. Gericht. Kreisbehörde. Gericht

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Personelle Einzelmaßnahmen. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten. 13 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Powerschulungen Programm Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen ( )

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis...

Die Betriebsratsanhöning bei Kündigung

III. Der Betriebsrat Bildung a) Zusammensetzung b) Wahl Amtszeit a) Grundsätze b) Übergangsmandat, 21a

RECHTSANWÄLTE & N OTARE L EGAL C ONSULTANTS LEITFADEN. Betriebsverfassungsrecht

Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin

99 Kündigung Personelle Angelegenheiten. 100 Aufhebung, Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin. Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht

Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Betriebsverfassungsgesetz 1

Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Betriebsänderung

Interessenvertretung bei Interessenausgleich Sozialplan etc.

Arbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Annexbedingungen und Koppelungsgeschäfte im Anwendungsbereich des 87 I BetrVG

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Jahresplaner... 16

AbkÅrzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Literaturverzeichnis arechte und Pflichten bei Betriebs bergang..

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr in Essen. Neue Rechtsprechung

B. Einordnung der Betriebsverfassung in das Rechtssystem... 7

IGM BR Info-Tagung 5. Januar Thema: Behinderung der Betriebsratsarbeit

Intensivschulungen Programm

Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Weihnachtsgeld nach Verkauf des Betriebs?

Seminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter. in Unternehmen der Kommunikation und Logistik. sowie in Callcentern.

2. Leiharbeit/ Werkverträge

Betriebsvereinbarung

Abkürzungsverzeichnis... IX. A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3

Arbeitsrecht am Abend, 10. März 2010

Mitbestimmungsrecht II

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

3 EFZG [Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] (1) 6 Wochen (42 Kalendertage) Vorraussetzung: Krankheit

Teil F: Prüfungsschemata

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Einleitung Teil: Allgemeine Grundlagen Gesetzliche Regelung...23

Die Geschäftsführung des Betriebsrates

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Befristete Arbeitsverhältnisse

Betriebsübergang. 613 a BGB MIT BESTIMMUNG

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006

1.4 Zustimmung bzw. Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaûnahmen... 27

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Sanierung und Insolvenz

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung... 11

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom , 1 ABR 21/12

Die Anderungskündigung

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema

Mein Recht auf Schulung und Weiterbildung als Betriebsratsmitglied

Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss. Dresden, 17. April 2007

Rechtsschutz vor dem Betriebsrat

Praxisbezogene Erläuterung und vollständige Textausgabe inklusive Wahlordnung

Arbeitsmöglichkeiten nach den 19 und 20 MVG-Baden. Tagung des Gesamtausschusses der Evang. Landeskirche in Baden am 22. Oktober 2012 in Bad Herrenalb

Rechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes

Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit

Kirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den

FB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung. Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte

Inhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG

Die Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit. Infotage 2015

Liste der von Frau/Herrn Rechtsanwältin/Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeiteten gerichts- und rechtsförmlichen Verfahren

102 Mitbestimmung bei Kündigungen (1) 1 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung

Informationsrecht wirtschaftliche Angelegenheiten in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss

Inhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 270/13 (1) Chemnitz, BV 29/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S

Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht

Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010

Schutz gegen Gefährdungen durch psychische Belastung in der Arbeitswelt

Geschäftsführung des Betriebsrates Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG

I. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85

Merkblatt VI/2011 Neue Vorschriften für Kündigungsanfechtungen und sonstige Änderungen in der Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes

Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt. Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG

1. gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Betriebsausschusses

Aufgaben des BA. Führung der laufenden Geschäfte

Aushangpflichten für Arbeitgeber

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September Kommentartext Seite 1

Kapitel 2. Bildung und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats. 1 Bildung und Auflösung des Gesamtbetriebsrats... 31

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

INHOUSE-SEMINARE. BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR. Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Arbeitsrecht Spezialseminare

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten. Betriebsverfassungsgesetzes. Round-Table-Jahrestagung, 24. Oktober 2007, Berlin Dr. Horst-Udo Niedenhoff

TBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis

I. Errichtung von Betriebsräten Wahl eines Betriebsrats Schreiben an den Arbeitgeber wegen erstmaliger Durchführung einer

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung,

Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I

ZUSAMMENARBEIT ARBEITGEBER UND PERSONALVERTRETUNG BAYPVG EINFÜHRUNGSSEMINAR

Transkript:

Europa-Universität Viadrina SoSe 2010 1 Koalitionsrecht 2 Tarifvertragsrecht 3 Arbeitskampfrecht 4 Betriebsverfassungsrecht 5 Arbeitnehmermitwirkung im Aufsichtsrat Nr. 2 Private Wirtschaft Öffentlicher Dienst Verwaltung des Bundes: BPersVG Kirchen Betriebliche Mitbestimmung der verschiedenen BetrVG ( 130, 118 BetrVG) Verwaltungen der Länder und Kommunen: verschiedene Landes-PersV-Gesetze Mitarbeitervertretungsgesetze Kirchen Nr. 3 15. Juni 6. Juli 2010 S. 1

Grundbegriffe des BetrVG Unternehmen: organisatorische Einheit mit wirtschaftlicher oder ideeller Zielsetzung einheitlicher Rechtsträger Betrieb ( 1, 4) auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit mit arbeitstechnischem Zweck einheitlicher Leitungsapparat in personellen und sozialen Angelegenheiten Arbeitnehmer/innen ( 5) Nr. 4 Anwendungsbereich des BetrVG Betrieb ( 1, 4) Arbeitnehmer/innen ( 5) Abs. 1: Arbeiter und Angestellte: allgemeiner Arbeitnehmerbegriff; auch Azubis; auch Heimarbeiter Ausnahmen: Abs. 2 Abs. 3/4: leitende Angestellte (vgl. SprAuG) Relevanz der Arbeitnehmereigenschaft: Wahlberechtigung 7, 8 BetrVG Betriebsgröße/Zahl BRMitglieder 9 Zuständigkeitsbereich des BR BAG zu Leih-AN: Sie wählen, aber sie zählen nicht Nr. 5 Die unwirksame Betriebsratswahl Nichtigkeit wenn nicht einmal mehr der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt; grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche gesetzliche Wahlregeln Z.B. Betriebsratswahl durch Zuruf; Stimmauszählung vor Abschluss des Wahlgangs Anfechtbarkeit: Voraussetzungen des 19 BetrVG Anfechtungsfrist, Anfechtungsberechtigung, Anfechtungsgrund. Wesentliche Vorschriften, z.b.: insbesondere Betriebsbegriff. Arbeitnehmerzahl Wahlberechtigung Nr. 6 15. Juni 6. Juli 2010 S. 2

Funktionen von Beschäftigten Unterscheide die Funktionen und Rechtspositionen von: Betriebsrat Betriebsratsmitglied Arbeitnehmer/in (arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten) Gewerkschaftsmitglieder ( 2 III, 74 II BetrVG) Nr. 7 Mitglieder des Betriebsrates Benachteiligungs- u. Begünstigungsverbot: 78 BetrVG Entgelt- und Tätigkeitsschutz: 37 IV/V BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit; Arbeitsbefreiung: 37 I-III BetrVG Kündigungsschutz 15 KSchG, 103 BetrVG Schulung: 37 VI/VII BetrVG Gewerkschaftsarbeit: 74 II/III BetrVG Nr. 8 Die Ressourcen des Betriebsrats Arbeitsbefreiung und Entgeltzahlung für BRMitglieder ( 37 Abs. 1 und 2, 38 Freistellung) Schulungen für Betriebsratsmitglieder ( 37 VI/VII) Kosten der Arbeit: 40 BetrVG u.a. 80 Abs. 3: Hinzuziehung von Sachverständigen Informationspflichten des Arbeitgebers 80 Abs. 2 BetrVG 90, 110, 111 BetrVG Nr. 9 15. Juni 6. Juli 2010 S. 3

Grundlagen der Betriebsratstätigkeit Geschäftsführung im engeren Sinn: Vorsitz und Stellvertretung ( 26 BetrVG) Betriebsausschuss ( 27 BetrVG) Sitzungen und Beschlüsse ( 29, 30, 33 ff BetrVG) Sprechstunden ( 39 BetrVG) Betriebsversammlungen ( 43 BetrVG) Nr. 10 Der (un)wirksame BR-Beschluss Wirksamkeitsvoraussetzungen: ordnungsgemäße Ladung 29 ordnungsgemäße Beschlussfassung 33 Auswirkungen von Beschlussmängeln auf die Wirksamkeit von Maßnahmen des AG: Sphärentheorie : Mangel im Verantwortungsbereich des BR oder des AG? Ausnahmen: Es steht fest, dass das Gremium nicht Stellung genommen hat Arbeitgeber hat den Mangel veranlasst Nr. 11 Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat BR (AG stellt Ressourcen bereit) AG führt durch 40 vertrauensvolle Zusammenarbeit 77 II ( 2 I) regelmäßige Treffen ( 74 I) Pflichtverletzungen: Auflösung 23 I BetrVG Instrumente: Regelungsabrede (formlose schuldrechtliche Einigung) Betriebsvereinbarung ( 77 II-VI BetrVG) Pflichtverletzungen: Unterlassungsanspruch 23 III BetrVG Nr. 12 15. Juni 6. Juli 2010 S. 4

Stufen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Nur prozedurale Beteiligung: Information/Unterrichtung Anhörung Beratung Mitwirkung (formale Beteiligung) Widerspruch 102 BetrVG Zustimmungsverweigerung 99 BetrVG (Echte, erzwingbare) Mitbestimmung Nr. 13 Informationsrecht (Beispiel Vertrauensarbeitszeit) Anspruch aus 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Zusammenhang mit Aufgabenwahrnehmung Aufgabe des BR gegeben? Recht aus 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich? Vorhandensein der Daten bei 80 Abs. 2 Satz 1 erforderlich Pflicht zur Erhebung vorhandener Informationen anderweitige gesetzliche Pflicht zur Datenerhebung Nr. 14 Erzwingbare Mitbestimmung Formale Mitwirkung Beratung, Anhörung, Information Beteiligungsrechte des BR Soziale Angelegenheiten Personelle Angelegenheiten Wirtschaftliche Angelegenheiten vor allem 87 Enummerationsprinzip Zustimmungsverweigerungsrecht nach 99 bei Einstellung, Versetzung, Ein-, Umgruppierung Widerspruchsrecht nach 102 bei Kündigung Personalplanung; Betriebsänderung Nr. 15 15. Juni 6. Juli 2010 S. 5

Erzwingbare Mitbestimmung Notwendige Merkmale: Instrument: Betriebsvereinbarung Bei Streitigkeiten kann die Einigungsstelle verbindlich entscheiden ( 76 V) Nr. 16 Bestellung einer Einigungsstelle Betriebsrat Arbeitgeber Verhandlungen Person des/der Vorsitzenden Zahl der Beisitzer/innen Bei Nichteinigung ArbG Bestellung 98 ArbGG Einigungsstelle Bei Nichteinigung Nr. 17 Erzwingbare Mitbestimmung Weitere typische Merkmale (insbesondere bei Mitbestimmung nach 87): Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen ( 77 VI) Unterlassungsanspruch des BR, wenn der Arbeitgeber die Maßnahme durchführt, ohne die Mitbestimmung beachtet zu haben Initiativrecht des Betriebsrats Nr. 18 15. Juni 6. Juli 2010 S. 6

Betriebsverfassungsrechtliche Durchsetzungsverfahren Rechtsfragen: Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht ( 2a II ArbGG) insbesondere Ansprüche des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber Im Beschlussverfahren auch einstweilige Verfügungen möglich ( 85 II ArbGG) Regelungsfragen: Einigungsstelle Arbeitsgerichtliches Einsetzungsverfahren ( 98 ArbGG) Verfahren vor der Einigungsstelle ( 76 BetrVG) Nr. 19 Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung 37 VI/VII 38 II 39 I 85 II 87 I 91 94 I/II 95 I/II 98 I/III 109 112 IV BRMitglieder: Teilnahme an Schulungen Freistellung von BRMitgliedern Ort und Zeitpunkt von BR-Sprechstunden Beschwerden beim Betriebsrat Soziale Angelegenheiten Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung Personalfragebögen Richtlinien über die personelle Auswahl Maßnahmen betrieblicher Berufsbildung Auskunft gegenüber Wirtschaftsausschuß Sozialplan bei Betriebsänderungen Nr. 20 Allgemeine Voraussetzungen der Mitbestimmung nach 87 BetrVG keine gesetzliche oder tarifliche Regelung kollektiver Bezug der Maßnahme qualitative Betrachtung Indiz: Betroffenheit mehrer Arbeitnehmer fehlt bei in der Person begründeten Umständen liegt vor bei Leistungsgesichtspunkten liegt vor bei betriebsbezogenen Einsparzielen Nr. 21 15. Juni 6. Juli 2010 S. 7

Unterlassungsanspruch gegen Zulagenkürzung? (Anspruchs-)Grundlage 23 III Verstoß 87 I Nr. 10 gilt auch für die Änderung von Grundsätzen kollektive Regelungsfrage? Verteilungsgrundsätze, nicht Höhe betroffen (Arbeitgeber bestimmt Verteilungs- Topf allein) grober Verstoß? Hier eher fraglich allgemeiner Unterlassungsanspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen? str.; BAG: 23 III ist nicht abschließend Nr. 22 Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen nach 99 BetrVG Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung ( 95 III) Unterrichtung durch AG Zustimmung Schweigen Zustimmungsverweigerung 99 IV Zustimmungs ersetzungsverfahren ansonsten Vorläufige Maßnahme 101 100 23 III Unterlassung Einzelvertragliche Unwirksamkeit Nr. 23 Beteiligung bei Kündigungen nach 102 BetrVG Unterrichtung durch AG Zustimmung Schweigen Widerspruch Entbindung auf Antrag Einzelvertraglicher Weiterbeschäftigungsanspruch Kündigungsschutzklage Nr. 24 15. Juni 6. Juli 2010 S. 8

Anhörung des Betriebsrats nach 102 Abs. 1 BetrVG Gegenstand: jede Kündigung (nicht: Eigenkündigung von AN; Aufhebungsvertrag) Umfang: die subjektiv determinierenden Gründe Unvollständigkeit Vollständigkeit Kündigung unwirksam Nachschieben im Kündigungsschutzverf? Nr. 25 Nachschieben von Kündigungsgründen nach Anhörung? Unterscheide: Substanziierung/Erläuterung Nachschieben: vor Anhörung entstandene Gründe dem AG schon vor Anhörung bekannt nach Anhörung, aber vor Kündigung bekannt (nach Anhörung und) vor Kündigung entstandene Gründe vor Kündigung bekannt geworden nach Kündigung bekannt geworden jederzeit zulässig nach Kündigung entstandene Gründe kein Nachschieben neue Anhörung neue Anhörung str. neue Anhörung materiell-rechtlich nicht relevant Nr. 26 Vertragliche Rechte und Mitbestimmung/Mitwirkung - normative Wirkung von Betriebsvereinbarungen - Günstigkeitsprinzip im Verhältnis zum Arbeitsvertrag (einschränkende Interpretation 77 Abs. 4 Satz 1) (bei ablösenden BVen: kollektive Günstigkeitsbetrachtung) - Umdeutung nichtiger BVen in individualrechtliche Zusagen? (BAG) Nr. 27 15. Juni 6. Juli 2010 S. 9

Individualrechte bei Verletzung von Mitwirkungs-/Mitbestimmungsrechten Wirksamkeitsvoraussetzung individualrechtlicher Maßnahmen mit kollektivem Bezug (str.) falls Individualrecht im Schutzzweck des verletzten Rechts liegt bei Mitbestimmungsrechten bei Mitwirkung nach 99: soweit Betriebsrat sich auf Verletzung des Mitwirkungsrechts beruft spezielle Regelung: 113 BetrVG Nr. 28 Individualrechte der Beschäftigten im BetrVG Informationsansprüche 81 ff BetrVG Beschwerderecht nach 84, 85 BetrVG (Entscheidungskompetenz der E-Stelle!) Beteiligung an der Tätigkeit des BR: 86a: Recht, dem BR Themen vorzuschlagen Kompetenzen von Arbeitsgruppen nach 28a (Element der direkten Demokratie im BetrVG) Nr. 29 Die Mitwirkung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen ( 111 ff BetrVG) Ob und Wie der Betriebsänderung Interessenausgleich Scheitern Verhandlungen Vermittlung BAA erzwingbare E-Stelle Einigung Nichteinigung Ausgleich der Nachteile, die durch BÄ entstehen Sozialplan = BV Spruch der E-Stelle Nr. 30 15. Juni 6. Juli 2010 S. 10

Individualansprüche auf Abfindung (für Verlust des Arbeitsplatzes) 9, 10 KSchG 1a KSchG/Vereinbarung individuelle Vereinbarung Sozialplan 113 I, III BetrVG ivm 10 KSchG Verstoß gegen einen Interessenausgleich Unterlassen eines Interessenausgleichs Nr. 31 Beispiel: Nachteilsausgleich bei Personalabbau Anspruch aus 113 I, III BetrVG ivm 10 KSchG? Anwendbarkeit 111-113 Betriebsänderung: 111 Satz 2 Nr. 1? auch bei bloßem Abbau von Personal ohne sonstige organisatorische Maßnahmen? BAG: Ja; siehe 112a BetrVG Wesentlichkeitsschwelle: Zahlenstaffel des 17 KSchG Hier 58 von 600: ist erfüllt aber Größenkriterium 112a I 1 Nr. 4 nicht erfüllt? Norm beschränkt nur SPpflicht, IA-Pflicht bleibt bestehen Versuch eines Interessenausgleichs? BAG: UN muss Einigungsstelle anrufen, auch wenn BR untätig bleibt Anspruchshöhe: angemessen 113 I ivm 10 KSchG Nr. 32 Beteiligungsrechte des BR in Tendenzbetrieben 118 II Kirchen und kirchliche Einrichtungen: keine Geltung des BetrVG 118 I 2: absoluter Ausschluss der 106 ff 118 I 1: relativer Ausschluss; Kriterien: Tendenzträger betroffen? Tendenzbedingte Gründe? Alleinentscheidung unerlässlich? (relativer Ausschluss) Nr. 33 15. Juni 6. Juli 2010 S. 11

wichtige betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche und Rechte Anspruch auf Durchführung von Betriebsvereinbarungen ( 77 Abs. 1 Satz 1) Ansprüche auf Information, insbesondere 80 II 1, III Anfechtung von E-Stellen-Sprüchen ( 76 Abs. 5 Satz 4, wegen Rechtsverstoß jederzeit) Anfechtung von Betriebsratswahlen ( 19) Ansprüche aus 99 IV, 101 BetrVG Unterlassungsanspruch nach 23 III BetrVG allgemeiner Unterlassungsanspruch bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten bei Verletzung des Beratungsrechts über den Interessenausgleich Nr. 34 Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen Bestehen einer wirksamen BV Einigung ( 77 II) oder E-Stellen-Spruch (z.b. 87 II 2) Schriftform ( 77 II 1) zulässiger Inhalt siehe nächste Folie (insbesondere Regelungskompetenz 77 III) Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung räumlich und persönlich zeitlich (eventuell auch Nachwirkung, 77 VI) Anspruchsvoraussetzungen der BV selbst Nr. 35 Zulässige Inhalte von Betriebsvereinbarungen Regelungsbefugnis der Betriebspartner ( 77 III BetrVG) Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht Verhältnis zum Arbeitsvertrag Günstigkeitsprinzip Ablösende Betriebsvereinbarung: Kollektives Günstigkeitsprinzip Abstrakte Inhaltskontrolle und konkrete Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen Nr. 36 15. Juni 6. Juli 2010 S. 12

Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag (I) Ordnungsprinzip; Tarifvorrang Tarifvertrag Reichweite 77 III? Betriebsvereinbarung Nr. 37 Beschränkung der betrieblichen Regelungskompetenz durch 77 III schließt Betriebsvereinbarungen aus nicht für Regelungsabreden (h.m.) schließt auch Mitbestimmung aus (str.) mögliche Umdeutung in individualrechtliche Zusagen Voraussetzung: Tarifvertrag üblich unabhängig von Bestehen eines TV/Verhandlungen gilt auch für Außenseiterunternehmen Verhältnis zur Mitbestimmung nach 87? Nr. 38 Reichweite des 77 III BetrVG im Verhältnis zu 87 BetrVG Tarifvertrag üblich Tarifvertrag besteht (für AG) Tarifvorbehalt 77 III h.m.: Vorrang des 87 BetrVG Vorrang, 87 Eingang Günstigkeitsprinzip Öffnungsklausel Öffnungsklausel Mitbestimmung/Betriebsvereinbarung Nr. 39 15. Juni 6. Juli 2010 S. 13

Argumente zur Interpretation des 77 III: Zweischrankentheorie: Anwendungsbereich des 77 III nach Wortlaut nicht eingeschränkt dagegen Vorrangtheorie: 77 III regelt nach Wortlaut nicht Fragen der Mitbestimmung Zwei-Schranken-Theorie: BVen sind ausgeschlossen, aber nicht Mitbestimmung dagegen Vorrangtheorie: Mitbestimmung beinhaltet notwendig Mitgestaltung durch BV Nr. 40 Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag (II) Tarifvertrag Ausschluss bei 77 III Vorrang des 87 BetrVG Ordnungsprinzip; Tarifvorrang Günstigkeitsprinzip Öffnungsklausel 87 Eingang: Günstigkeit nur als (freiwillige) BV Betriebsvereinbarung Nr. 41 Zulässigkeit von Sozialtarifverträgen Verstoß gegen Unternehmensautonomie Art. 12, 14 GG? Eingriff allenfalls bei unmittelbarer Regelung des Kernbereichs unternehmerischer Entscheidungen jedenfalls keine allgemeine Angemessenheitskontrolle von Tarifinhalten Rechtfertigung durch Art. 9 III GG bei Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vorrangigkeit der 111 ff BetrVG wegen Sachnähe? einfaches Gesetz kann keinen Vorrang gegenüber Tarifautonomie begründen Nr. 42 15. Juni 6. Juli 2010 S. 14