Aktuelle Umsatzsteuer



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Transkript:

Aktuelle Umsatzsteuer Herzlich Willkommen bei der BFS Referent: Gerald Siebel, CIA vereidigter Buchprüfer / Steuerberater Vorstellungsrunde 2 1

Agenda 1. Einführung 2. Umsatzsteuerorganschaft 3. Steuerbefreiungen 4. Steuersatz 5. Vorsteuern Einführung - Rechtsgrundlagen - Leistungsaustausch - Unternehmereigenschaft - Kooperationen - EU-Leistungen (Bsp.) / Steuerschuldumkehr - Verfahrensrecht: Aktuelle Änderungen 4 2

Rechtsgrundlagen Gesetze Verwaltungsanweisungen => UStG => UStDV => MwStSystRL => USt-Anwendungserlass (UStAE) ab 1.11.2010 => BMF-Schreiben => Verfügungen 5 Rechtsgrundlagen Im Rahmen einer Betriebsprüfung beruft sich ein Verein auf die Steuerbefreiung für eine soziale Leistung nach der MwStSyStRL. Der Betriebsprüfer antwortet, dass nur das deutsche Umsatzsteuergesetz gilt und dort keine Befreiung vorgesehen ist. Wer hat Recht? 6 3

Leistungsaustausch Leistungsaustausch ( 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG): 1. Lieferung / sonstige Leistung 2. gegen Entgelt 3. durch einen Unternehmer 4. im Rahmen seines Unternehmens 5. im Inland 7 Leistungsaustausch Ausnahmen vom Leistungsaustausch Mitgliedsbeiträge Schadenersatz Zuschüsse 8 4

Leistungsaustausch Mitgliedsbeiträge - EuGH 2002: Leistungsaustausch, wenn Mitglied die Möglichkeit auf Gegenleistung hat Bsp.: Sportverein - FinVerw.: Grds. kein Leistungsaustausch! Abschnitt 1.4 UStAE Will die EuGH-Rechtsprechung (vorerst) nicht umsetzen! - Problem / Risiko Dachverbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege FG München vom 26.11.2009: Immer LAT! 9 Leistungsaustausch Zuschüsse echter Zuschuss unechter Zuschuss zusätzliches Entgelt Dritter Leistungsaustausch 10 5

Leistungsaustausch Einheitlichkeit der Leistung - Hauptleistung und Nebenleistung(en) - Leistungen gehören wirtschaftlich zusammen - Unteilbarkeit - Nebenleistung stellt keinen eigenen Wert dar Folge - Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung - => beim Steuersatz - => bei der Steuerpflicht Beispiele: Versandkosten, Spesen 11 Einheitlichkeit der Leistung A) Verkauf DVD 20 + 2 Versand B) Verkauf Buch 20 + 2 Versand Umsatzsteuer? Folie 12 6

Unternehmereigenschaft Unternehmer 2 Abs. 1 UStG Voraussetzungen - Gewerbliche / berufliche Tätigkeit nachhaltige Tätigkeit Erzielung von Einnahmen - Selbständigkeit - Gewinnerzielung nicht notwendig 13 Unternehmereigenschaft Kleinunternehmer 19 UStG - Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr <= 17.500 - Gesamtumsatz im laufenden Jahr <= 50.000 - Definition Gesamtumsatz: 19 Abs. 3 - Auf Antrag: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung 5 Jahre Bindungswirkung 14 7

Unternehmereigenschaft Der A e.v. hat über Jahre folgende Umsätze: Altenhilfeleistungen (steuerfrei) Kiosk 10 Mio. p.a. 15.000 p.a. Kleinunternehmer? Folie 15 Kooperationen Beteiligung Ambulante Pflegestation A-Verein B-gGmbH 50% 50% ambulante Pflege 16 8

Kooperationen Bietergemeinschaft =>Beispiel Bildungmaßnahme: ARGE LAT Bietergemeinschaft LAT LAT LAT Träger A ggmbh Träger B ggmbh Träger C ggmbh 17 EU-Lieferungen Inland Binnenmarkt Drittland Innergemeinschaftliche Erwerb Einfuhrumsatzsteuer Innergemeinschaftliche Lieferung Ausfuhren in das Drittland (stfr.) www.abmeyer-siebel.de Folie 18 9

EU-Lieferungen Innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei Unternehmen (USt-ID) Erwerbsschwelle überschritten steuerpflichtig Privatpersonen Innergemeinschaftliche Erwerb www.abmeyer-siebel.de Folie 19 EU-Lieferungen Die A-Stiftung liefert ein Buch A) an eine Privatperson in Frankreich B) an ein Unternehmen in Frankreich Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu bewerten? www.abmeyer-siebel.de 20 10

EU-Leistungen Innergemeinschaftliche sonstige Leistung steuerfrei Unternehmen (USt-ID) B-2-B steuerpflichtig Privatpersonen B-2-C Innergemeinschaftliche Leistung www.abmeyer-siebel.de Folie 21 EU-Leistungen B-2-C: Ort des leistenden Unternehmers B-2-B: Ort des Empfängers - Ausnahmen: Grundstücke Vermietung Beförderungsmittel Künstlerische, unterrichtende Leistungen u.a. Restaurationsleistungen Beachte: Steuerschuldumkehr 13b UStG Ab Juli 2010: Abgabe der ZM vierteljährlich nach 18a UStG bis zum 25. ten des Folgemonats 22 11

Steuerschuldumkehr Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge-Verfahren) 13b UStG Empfänger schuldet Umsatzsteuer Anwendung: - EU-Leistungen - NEU: Reinigungsleistungen 13 b (2) Nr. 8 UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Folie 23 Verfahrensrecht 1. Umsatzsteuervoranmeldungen 18 UStG Fälligkeit: 10. Tag des Folgemonats Vollständigkeitsgebot Folie 24 12

Verfahrensrecht 1. Der A e.v. gibt seine USt-VA Mai am 14.06. mit folgenden (richtigen) Werten ab: USt: 10.000, VoSt: 9.000, Zahllast: 1.000 [Hinweis: Keine Dauerfristverlängerung] >Verfahrensrechtliche Folgen? 2. Abwandlung: Wie Fall 1, nur der UN gibt zusätzlich am 25.06. eine korrigierte USt-VA wie folgt ab: USt: 11.000, VoSt: 9.500, Zahllast: 1.500 > Folgen? www.abmeyer-siebel.de 25 Verfahrensrecht Steuerstrafrecht NEU: 371 Abs. 2 Nr. 3 AO Keine Selbstanzeige möglich, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 je Tat überschreitet Ggf. 398a AO Absehen von Strafverfolgung bei Zahlung von 5% der hinterzogenen Steuer (als Buße!) Strittig: Kompensationsverbot bei der USt? Folie 26 13

Verfahrensrecht a) Der A e.v. gibt seine USt-VA Mai nicht ab. Am 25.06. erstattet er eine ordnungsgemäße Selbstanzeige mit folgenden Werten: USt: 100.000, VoSt: 60.000 ; Zahllast: 40.000 >Verfahrensrechtliche Folgen b) Wie wäre der Fall, wenn die USt-VA am 11. Juni abgegeben worden wäre? - Verspätungszuschlag? - 398a AO? www.abmeyer-siebel.de 27 Verfahrensrecht Fazit: a) Steuererklärungen unbedingt fristgerecht abgeben! b) Sofern nicht möglich, immer begründete Fristverlängerungsanträge nach 109 AO stellen c) Dies gilt auch für (USt-)VA Folie 28 14

Noch Fragen??? 29 Agenda 1. Einführung 2. Umsatzsteuerorganschaft 3. Steuerbefreiungen 4. Steuersatz 5. Vorsteuern 30 15

Ausgangsfall Altenhilfe e.v. betreibt Altenpflegeheime und ist als gemeinnützig anerkannt Altenhilfe e.v. ist zu 100% Gesellschafter von zwei Tochtergesellschaften - Ambulante Dienste ggmbh erbringt ambulante Altenund Krankenpflegeleistungen - Service GmbH erbringt Reinigungsleistungen an den Altenhilfe e.v. und Dritte Folie 31 Organträger Altenhilfe e.v. Ambulante Dienste ggmbh Service GmbH Organgesellschaft 1 Organgesellschaft 2 Folie 32 16

Organkreis Organträger Organgesellschaft 1 Organgesellschaft 2 Folie 33 Umsatzsteuer-Organschaft Der A e.v. hat eine Tochtergesellschaft S GmbH, die Reinigungsleistungen an den Verein erbringt. Es liegt eine USt-Organschaft vor. S GmbH berechnet für ihre Leistungen an A monatlich 10.000. Umsatzsteuer? Folie 34 17

Umsatzsteuer-Organschaft - Rechtsgrundlagen: - 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG (Organschaft) - Art. 11 MwStSystRL (Mehrwertsteuergruppe) Die Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). 35 Umsatzsteuer-Organschaft 4 Voraussetzungen: Beteiligte sind Unternehmer Organgesellschaften sind - Finanziell - Wirtschaftlich - Organisatorisch in den Organträger eingegliedert. Folie 36 18

Umsatzsteuerlicher Unternehmensbereich Organträger Finanz-Holding = Kein UN Führungs- oder Funktions-Holding = UN Keine Organschaft! Organschaft! BMF 26.01.2007; Abschnitt 2.3 UStAE 37 Umsatzsteuerlicher Unternehmensbereich Führungs- und Funktionsholding: Finanzamt: Für eine Umsatzsteuer-Organschaft müssen zwingend entgeltliche Leistungen vom Organträger an die Organgesellschaft erbracht werden! Z.B. - Buchhaltung - Personalverwaltung - technische Leistungen - Geschäftsführung - u.ä. NEU EuGH-Urteil vom 09.04.2013: Nicht nötig!? 38 19

Voraussetzung Umsatzsteuer-Organschaft 1. Finanzielle Eingliederung 2. Wirtschaftliche Eingliederung 3. Organisatorische Eingliederung Folie 39 Finanzielle Eingliederung Organträger muss die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft bestimmen können - i.d.r. Beteiligung am Stammkapital > 50% Folie 40 20

Organisatorische Eingliederung Organträger muss in der tatsächlichen Geschäftsführung seinen Willen umsetzen können Organgesellschaft darf keinen eigenen Handlungsspielraum haben In der Regel Personalunion zwischen der Geschäftsführung von Organträger und Organgesellschaft Kein unabhängiger Geschäftsführer bei der Organgesellschaft! NEU: A 2.8 (7) (11) UStAE BMF 07.03.2013 Folie 41 Organisatorische Eingliederung BMF - in aller Regel personelle Verflechtung - Kein eigener Wille bei der Organgesellschaft - Nicht ausreichend: Mitarbeiter des Organträgers ist nur Prokurist bei der Organgesellschaft - Personenidentität von nicht geschäftsführenden Gremien reicht nicht aus (GV, Beirat) - Nicht ausreichend: Büroüberlassung, Verwaltungsleistung durch Organträger - Nicht ausreichend: Berichterstattung 42 21

Organisatorische Eingliederung Anwendung - Grds. auf alle offenen Fälle - Stpfl. können sich bei Organschaften, die vor dem 01.01.2013 begonnen wurden, für Leistungen bis zum 31.12.2013 auf die alte Rechtsauffassung berufen. - Ab 1.1.2014 gilt die verschärfte Fassung BMF IV A 2 O 2000 vom 07.03.2013 43 Organisatorische Eingliederung Beispiel 1: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz B ggmbh GF: Fr. Schmitz Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 44 22

Organisatorische Eingliederung Beispiel 2: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz B ggmbh GF: Fr. Schmitz Hr. Schulze Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 45 Organisatorische Eingliederung Beispiel 3: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz B ggmbh GF: Hr. Schulze Prokurist: Hr. Müller Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 46 23

Organisatorische Eingliederung Beispiel 4: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz Ltd. Mitarbeiter: Hr. Yang B ggmbh GF: Hr. Yang Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 47 Organisatorische Eingliederung Beispiel 4: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz Ltd. Mitarbeiter: Hr. Yang Sachbearbeiterin: Fr. Ming B ggmbh GF: Fr. Ming Hr. Yang Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 48 24

Wirtschaftliche Eingliederung Wirtschaftliche Eingliederung bedeutet, dass die Organgesellschaft nach dem Willen des Organträgers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem, tätig ist. Sie kann bei deutlicher Ausprägung der finanziellen und organisatorischen Eingliederung bereits dann vorliegen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft auf Grund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen, insbesondere braucht dann die Organgesellschaft nicht vom Organträger abhängig zu sein. Folie 49 Wirtschaftliche Eingliederung Für die Frage der wirtschaftlichen Verflechtung kommt der Entstehungsgeschichte der Tochtergesellschaft eine wesentliche Bedeutung zu - Die Unselbständigkeit braucht nicht daran zu scheitern, dass sie einen Teil ihrer Leistungen auf dem freien Markt absetzt. - Ist eine Produktionsgesellschaft zur Versorgung eines bestimmten Marktes gegründet worden, kann ihre wirtschaftliche Eingliederung auch dann gegeben sein, wenn zwischen ihr und dem Organträger Lieferungen nur in geringem Umfang oder überhaupt nicht vorkommen. A 2.8 UStAE Folie 50 25

Wirtschaftliche Eingliederung BFH: Unwesentliche Leistungen (Buchhaltung) an die Tochtergesellschaft ist nicht ausreichend! Organträger Buchführung [downstream] Organgesellschaft Keine wirtschaftliche Eingliederung 51 Umsatzsteuer-Organschaft Beachte - Organträger => alle Rechtsformen - Organgesellschaft => nur GmbH Abgrenzung zur KSt-Organschaft Erhebliche Haftungsrisiken für OT und OG bei Insolvenz - Haftung nach 73 AO [OG] - Rückzahlung von Vorsteuern [OT] 52 26

Umsatzsteuer-Organschaft Rechtsfolgen - Nur 1 Unternehmer => d.h. nur 1 Steuererklärung - Keine Umsatzsteuer zwischen Organträger und den Organgesellschaften Aktuell: EuGH (Urteil vom 09.04.2013) hat entschieden, dass auch nichtsteuerpflichtige Personen in eine MwSt-Gruppe einbezogen werden können - Auswirkungen? 53 Umsatzsteuer-Organschaft Servicegesellschaften = Gestaltungsmissbrauch 42 AO? GF Service GmbH Management Verein 51% Dienstleister 49% Kritisch: OFD Karlsruhe 25.09.2012 Krankenhausreinigung Folie 54 27

Noch Fragen??? 55 Agenda 1. Einführung 2. Umsatzsteuerorganschaft 3. Steuerbefreiungen 4. Steuersatz 5. Vorsteuern 56 28

Steuerbefreiungen [Auszug] Deutsches Recht v 4 Nr. 14 UStG [NEU] Krankenhäuser etc. v 4 Nr. 16 UStG [NEU] Altenheime etc. v 4 Nr. 18 UStG Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege v 4 Nr. 23, 25 USt [NEU] Jugendhilfe & Freizeitmaßnahmen v 4 Nr. 28 UStG Verkauf Anlagevermögen EU-Recht vart. 132 Abs 1 MwStSystRL 57 Steuerbefreiungen Krankenhaus Altenhilfe + Behindertenhilfe Kinder- und Jugendhilfe Bildungsleistungen Übrige soziale Leistungen Krankenbeförderung Vermietung Personalgestellung Zweckgemeinschaften [Unionsrecht] Speisen und Getränke 58 29

Krankenhaus Folie 59 Krankenhaus 4 Nr. 14 UStG [NEU ab 2009] - Heilbehandlungen im Bereich Humanmedizin - Krankenhausbehandlungen u.a., von folgenden Einrichtungen: KH nach 108 SGB V Zentren nach 95 SGB V / 115 SGB V Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach 111, 111a SGB V Einrichtungen zur Geburtshilfe, 134a SGB V Hospize, 39a Abs. 1 SGB V - Einrichtungen zur integrierten Versorgung 140a SGB V - sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Einrichtungen nach a) oder b) sind, gegenüber ihren Mitgliedern - Therapeutisches Reiten/Physiotherapeuten è BFH 30.01.2008 - Ambulante Palliativversorung 37b SGB V è OFD FFM 25.03.2010 - Ambulante Rehabiltationsleistungen 40, 111 SGB V èbmf 26.10.2010 - NEU è OFD Frankfurt a.m. vom 30.08.2012 60 30

Altenhilfe + Behindertenhilfe 61 Altenhilfe + Behindertenhilfe 4 Nr. 16 UStG [NEU ab 2009] - 132 SGB V Krankenpflege - 72, 77 SGB XI häusliche Krankenpflege, Heimpflege - 32, 42 SGB VII Krankenpflege, Haushaltshilfe - 111, 142 SGB IX Eingliederungshilfe - 75 SGB XII Altenhilfe - NEU: Betreuungen nach 1896ff BGB -.. - NEU: 25%-Klausel Vergütung von Sozialkassen 62 31

Altenhilfe + Behindertenhilfe Steuerfreie Leistungen: - Altenheime - Altenpflegeheime - Ambulante Pflegedienste - Betreutes Wohnen è NEU: BFH 31.08.2011 - Integrationsfachdienste - Frühförderstellen Leistungen müssen typisch und unerlässlich sein Folie 63 Altenhilfe + Behindertenhilfe Nicht steuerbefreit sind z.b. - Entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränke an Bewohner / Mitarbeitende / Dritte - Automatenumsätze - Betrieb einer Cafeteria / Kiosk - Überlassung von Fernsehgeräten / Telefonen - Vermietung von Gästezimmern (Ausnahme möglich!) - Entgeltliche Parkplatzüberlassung an Besucher/MA - PKW-Gestellung an Mitarbeitende zur privaten Nutzung OFD Frankfurt/Main 07.08.2002 è OFD Karlsruhe 28.01.2009 64 32

Altenhilfe + Behindertenhilfe Der A e.v. betreibt ein Altenheim. Für die Pflege der Bewohner erhält er 100 pro Tag/Bewohner. In diesem Betrag sind 5 für Getränke an die Bewohner enthalten. Außerdem verkauft er in einem Kiosk weitere Getränke an die Bewohner für 1 die Flasche. Umsatzsteuer? Folie 65 Kinder- und Jugendhilfe Folie 66 33

Kinder- und Jugendhilfe Jugendhilfe SGB VIII NEU 2008 EU-Recht 4 Nr. 23, 25 132 (1) h) und i) MwStSystRL 67 Kinder- und Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG [NEU ab 2008] - Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ( 11ff SGB VIII) - Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 ff SGB VIII) - Angebote von Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder ( 22 bis 25 SGB VIII) - Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen ( 27 bis 35, 36, 37, 39, 40 SGB VIII) - Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a bis 37, 39, 40 SGB VIII) - Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung ( 41 SGB VIII) - die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ( 42 SGB VIII) 68 34

Kinder- und Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG NEU: BMF 08.07.2013 Steuerfrei ist auch die (selbständige) pädagogische Leitung einer Jugendhilfeeinrichtung nach 45 SGB VIII, wenn der Träger über eine Betriebserlaubnis verfügt. Voraussetzung: Die pädagogische Leitung wird in der Betriebserlaubnis namentlich erwähnt. 69 Kinder- und Jugenhilfe 4 Nr. 23 UStG [NEU ab 2008] - Beherbergung, Beköstigung etc. von Kindern/Jugendlichen durch Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke oder für die Säuglingspflege aufnehmen - Nicht: Leistungen nach SGB VIII è siehe 4 Nr. 25 - Beispiele: Kindergärten Kindertagesstätten Schülerheime Ausbildungseinrichtungen - Nicht: Betreiber einer Schulcafeteria 70 35

Kinder- und Jugendhilfe Ganztagsangebote in Schulen Mitwirkung freier Träger an Ganztagsschulangeboten unterrichtsergänzende Veranstaltungen : steuerfrei 4 Nr. 21-25 UStG Verpflegung steuerfrei, wenn 4 Nr. 23 UStG OFD Rheinland 05.06.2007 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW 04.05.2009 Essenlieferung durch Förderverein ist steuerpflichtige Leistung BFH 12.09.2009 (Zweckbetrieb 7%) Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW 04.05.2009 OFD Münster 07.01.2011 mit Fallbeispielen 71 Bildungsleistungen/Beschäftigung Folie 72 36

Bildungsleistungen/Beschäftigung 4 Nr. 21 UStG vschul- oder Bildungszweck versatzschule, allgem. oder berufsbildende Einrichtung vbescheinigung der Landesbehörde, dass auf einen Beruf oder eine vor einer j.p.d.ö.r. abzulegende Prüfung vorbereitet wird Beispiele vbundesagentur für Arbeit vberufsförderungsmaßnahmen versatzschulen (EFG) vwfbm 4 Nr. 22 UStG vgemeinnützige Einrichtung vvorträge, Kurse etc. vwissenschaftlich / belehrend veinnahmen müssen überwiegend die Kosten decken Beispiele vberufsfortbildung vseminare, Kurse, Fachtagungen, Studienreisen v OFD Rheinland 04.03.2009 73 Bildungsleistungen/Beschäftigung Für die Steuerbefreiung nach 4 Nr. 22 UStG ist es erforderlich, dass die Einnahmen überwiegend die Kosten decken. In einer Einrichtung betragen die Einnahmen daraus 100.000. Wie hoch müssen die zugehörigen Kosten mindestens sein, damit die Steuerfreiheit greift? Wieviel Prozent Umsatzrendite dürfen maximal erwirtschaftet werden um die Steuerfreiheit nicht zu gefährden? 74 37

Bildungsleistungen/Beschäftigung Betreuungsleistungen einer Arbeitsförderungsgesellschaft Tenor Sozialpädagogische Betreuungsleistungen einer berufsbildenden Einrichtung sind neben den Ausbildungsleistungen nach 4 Nr. 21 UStG ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Beispiele solcher Leistungen BFH 21.03.2007 üfahrgelegenheiten für die Teilnehmer ükinderbetreuung üdrogen-, Schuldnerberatung etc. 75 Bildungsleistungen/Beschäftigung Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung steuerfrei!? Tenor Umsätze aus Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung die nach 37a SGB III an das beauftragende Arbeitsamt erbracht und abgerechnet werden, sind nach EU-Recht steuerfrei. [soziale Leistung] Unterstützung bei der Stellensuche Erstellung von Bewerbungsunterlagen Vor- und Nachbereitung von Bewerbungsgesprächen Training berufsunabhängiger Fähigkeiten zur Arbeitsaufnahme FG Berlin/Brandenburg 21.04.2010 > Revision beim BFH! 76 38

Bildungsleistungen/Beschäftigung Integrationskurse nach 43 AufenthG sind steuerfrei Sprachkurse etc. Steuerfrei nach 4 Nr. 21 a UStG Vom Bundesamt für Migration zugelassene Kursträger NEU: BMF 03.03.2011 > Abschnitt 4.21.2. Abs. 3a UStAE 77 Bildungsleistungen/Beschäftigung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach SGB III sind steuerfrei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 46 SGB III Weiterbildungsmaßnahmen nach 85, 97 SGB III Sowie berufsvorbereitende, berufsbegleitende bzw. außerbetriebliche Maßnahmen nach 33 Satz 3-5 ivm 421q SGB III, 61, 61a SGB III, 241-243 SGB III bzw. 421s SGB III soweit Förderung durch ARGE bzw. BA ( 6 SGB II) NEU: BMF 01.12.2010 > Abschnitt 4.21.2. Abs. 3 UStAE 78 39

Bildungsleistungen/Beschäftigung Verpflegung bei Seminaren nicht steuerfrei nach 4 Nr. 22 UStG - NEU: BFH 07.10.2010, V R 12/10 - Ausnahme: Geringfügige Verpflegungsleistungen Getränke Plätzchen Obst Finger-Food? - Steuersatz? 19% [lt. BFH 08.03.2012] Folie 79 Übrige soziale Leistungen Folie 80 40

Übrige soziale Leistungen Art. 132 (1) lit. g) MwStSystRL: die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen der Altenheime, durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen; 81 Soziale Leistungen Art. 132 Abs. 1 lit. g) MwStSystRL Leistungen der Sozialfürsorge/ sozialen Sicherheit + Einrichtung mit sozialem Charakter Steuerbefreiung! 82 41

Übrige soziale Leistungen Wohlfahrtspflege 4 Nr. 18 UStG - amtlich anerkannter Wohlfahrtsverband - gemeinnütziger Zweck nach Satzung - Leistung muss unmittelbar den begünstigten Personen zugute kommen - Entgelt muss geringer sein, als bei Erwerbsunternehmen für die gleiche Leistung [Abstandsgebot] 83 Soziale Leistungen Steuerfreie Leistungen nach Art. 132 Abs. 1 lit. g): - Haus-Notruf-Dienste BFH 01.12.2010-5a Abs. 2 Zivildienstgesetz BFH 23.07.2009 - Sozialpädagogische Betreuungen BFH 21.03.2007 - Betreutes Wohnen (Pauschale) BFH 31.08.2011 - Betreuungsvereine BFH 17.02.2009 Folie 84 42

Krankenbeförderung Folie 85 Krankenbeförderung Krankentransporte - Kranke, verletzte Personen - Behinderte - Besondere Fahrzeuge èsteuerfrei 4 Nr. 17 UStG Krankenfahrten - Arztfahrten etc. - Kein besonders hergerichtetes Fahrzeug - Vgl. Taxi è steuerpflichtig è i.d.r. wig = 19% è7% nach 12 II Nr.10 (Personenbeförderung) Folie 86 43

Krankenbeförderung Spezielle Einrichtungen für den Transport von Kranken und Verletzten können u.a. auch - eine Bodenverankerung für Rollstühle - eine Auffahrrampe sowie - eine seitlich ausfahrbare Trittstufe sein. NEU: BMF 07.04.2011; A 4.17 UStAE Folie 87 Vermietung Folie 88 44

Vermietung 4 Nr. 12 UStG Zeitweiser Gebrauch eines Grdst. > Mietvertrag nach BGB > Bestimmbare Grdst.fläche > Ausschließliche Nutzung A 4.12.1 UStAE EuGH 2004 bisher nicht in den UStAE umgesetzt! EuGH v. 18.11.2004 Nicht notwendig: Dauerhafte Überlassung! Aber: Ggf. wig statt VV! Ausnahmen: 1. Kurzfristige Beherbergung (Hotel) [NEU: 7% ab 2010] 2. Parkplätze 89 Vermietung Nicht steuerfrei 1. Veranstaltungshalle 2. Gästeunterbringung/Hotel NEU: 7% 3. Betriebsvorrichtungen (auch: Büromöbel etc.) 4. Parkraum (an Mitarbeiter) Steuersatz? Steuerbefreit 1. Saalvermietung 2. Funkmasten 3. langfristige Vermietung z.b. Seniorenheim (NEU: BFH auch Inventar!) 4. übliche Nebenleistungen v Gas, Wasser v Strom v Reinigung (FG München 23.10.2012) 90 45

Vermietung Der A e.v. vermietet eine Wohnung im betreuten Wohnen an eine ältere Dame für 800 mtl. Außerdem zahlt die Mieterin für Heizung, Wasser und andere Umlagen 80 mtl. Sie hat einen Tiefgaragenplatz für 50 mtl. angemietet. Umsatzsteuer? 91 Vermietung Optionsmöglichkeit - Steuerfreie Vermietungsleistungen können wie steuerpflichtige Leistungen behandelt werden (Option) - 9 Abs. 2 UStG Mieter ist Unternehmer Mieter nutzt das Grundstück ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze (>95%) - Beachte: Übergangsregelung ( 27 UStG) 92 46

Vermietung Eine WfbM-Werkstatthalle wird von einem Investor gebaut und an eine ggmbh vermietet. Aus den Investitionskosten zieht der Investor die Vorsteuern in Höhe von 380.000. Er vermietet die Halle zu einem Mietzins von 10.000 zzgl. 1.900 USt. mtl. an die ggmbh. Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu bewerten? Welche Risiken/Nachteile entstehen bei einem solchen Investorenmodell? 93 Personalgestellung Folie 94 47

Personalgestellung Personalgestellung - Grundsätzlich immer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 58 Nr. 3 AO steht nicht entgegen; i.d.r. umsatzsteuerpflichtig 95 Personalgestellung Steuerfrei sind: Krankenpfleger für ambulante Pflege (1995) Gestellung von Ärzten und Krankenhauspersonal BMF 26.06.2009 Tz. 64-66 Personal in der Alten- und Behindertenhilfe BMF 20.07.2009 Tz. 46 Art. 132 Abs. 1 lit. k MwStSystRL FG Rheinland-Pfalz 27.11.2008 Religiöse Einrichtungen im Bereich Krankenpflege, Sozialfürsorge, Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen BAGFW: Personalgestellung im Sozialbereich sollte generell steuerbefreit werden (èengland) 96 48

Personalgestellung Der A e.v. betreibt Altenheime. Er stellt eine Krankenschwester einer befreundeten, anderen Einrichtung für deren Altenheim gegen Entgelt von 5.000 für einen Monat zur Verfügung. Umsatzsteuer? Folie 97 Zweckgemeinschaften Folie 98 49

Art. 132 (1) f MwStSystRL Steuerfrei sind - f) Dienstleistungen, die.. Zusammenschlüsse von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist, an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke der Ausübung dieser Tätigkeit erbringen, soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern, vorausgesetzt, dass diese Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt; Folie 99 Zweckgemeinschaften Beispiele: - Qualitätspolitik bei Krankenhäusern [EuGH 11.12.2008] - Personalgestellung [BFH 30.04.2009] Folie 100 50

Zweckgemeinschaften Wie ist das in deutsches Recht umgesetzt? - Nur im Gesundheitsbereich nach 4 Nr. 14 lit. d) UStG auf Praxis und Apparategemeinschaften [A 4.14.8] - BFH 30.04.2009: Personalgestellung an steuerbefreite Gesellschafter Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil EU-Recht nicht umgesetzt! Erhebliches Potenzial hat die Vorschrift! Folie 101 Speisen und Getränke Folie 102 51

Speisen und Getränke Speisen/Getränke Stpfl. wirtsch. Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Lieferung Teil-/Nebenleistung Dienstleistung Hauptleistung Hilfsbedürftige Person Sonstige Person Folie 103 Speisen und Getränke Speisen/Getränke Stpfl. wirtsch. Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Lieferung 7% Teil-/Nebenleistung 0% Dienstleistung 19% Hauptleistung BMF 20.03.2013 Hilfsbedürftige Sonstige Person Person 0% 7% [FinVerw.] 19% [BFH] Folie 104 52

Speisen und Getränke Der A e.v. betreibt einen Mahlzeitendienst für Senioren (Essen auf Rädern). Dieser liefert für 100.000 p.a. Essen, davon sind 80% hilfsbedürftige Menschen. Zweckbetrieb? Umsatzsteuer? Vgl. OFD Münster 04.09.2012 105 Speisen und Getränke Hinweis: Bis 31.12.2012: - Ist die Küche ein Selbstversorgungsbetrieb nach 68 Nr. 2b AO? - 7% Umsatzsteuer - BMF 12.04.2011 Folie 106 53

Speisen und Getränke Speisen und Getränke an Mitarbeitende Steuerfrei? 1. Altenhilfe, Krankenhaus, Pflegeheim Nein 19% 2. Behindertenheime i.s. 4 Nr. 16d Nein 19% 3. Jugendhilfe i.s. von 4 Nr. 23, 25 Streitig! 19% (pädagogisches Personal) FG-Urteil 4. Wohlfahrtspflege i.s. 4 Nr. 18 nur als Vergütung 107 Speisen und Getränke Der A e.v. verpflegt seine Mitarbeiter gegen Entgelt (Mittagessen). Die MA bezahlen den Sachbezugswert (3,00 ). Umsatzsteuer? Lohnsteuer? 108 54

Noch Fragen??? 109 Agenda 1.Einführung 2.Umsatzsteuerorganschaft 3.Steuerbefreiungen 4.Steuersatz 5.Vorsteuern 110 55

Steuersatz Steuersatz Regel Ausnahme 19% 7% ermäßigter Steuersatz 111 Steuersatz - Ermäßigter Steuersatz 7% 12 Abs. 2 UStG Bestimmte Lieferungen ülebensmittel üwasser übücher, Zeitungen Eintrittskarten Theater, Konzerte, Museen etc. Eintritt Schwimmbäder, Heilbäder Bestimmte Personenbeförderungen Übernachtung ab 2010 (BMF 05.03.2010) 112 56

Steuersatz - Ermäßigter Steuersatz 7% 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG Leistungen von gemeinnützigen Körperschaften, soweit diese nicht im Rahmen von steuerpflichtigen Geschäftsbetrieben erbracht werden BFH: Gilt nur für soziale Leistungen / wohltätige Zwecke (enge Auslegung nach EU-Recht) FinVerw.: Für alle Leistungen eines ZB und auch VV! Einschränkung auch bei Zweckbetrieben (WfbM, Integrationsbetrieben): 113 Steuersatz Zweckbetrieb I. nach 65, 66 AO 68 Nr.1a, Nr.2 AO sonstige 67-68 AO II. ZB verwirklicht lediglich steuerbegünstigte Zwecke III. Leistungen dienen nicht selbst direkt gemeinnützigen Zwecken zusätzliche Einnahmen > 50% der Gesamtumsätze Nein Ja 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG (n.f.): 7% 19 % 114 57

Noch Fragen??? 115 Agenda 1.Einführung 2.Umsatzsteuerorganschaft 3.Steuerbefreiungen 4.Steuersatz 5.Vorsteuern 116 58

Vorsteuern Mehrwertsteuersystem Vorsteuerabzug Vorsteueraufteilung Korrektur nach 15a UStG Pauschalierungen 117 Mehrwertsteuersystem 1: Einkauf Vorsteuer Unternehmen Leistung Steuerpflichtig 7% / 19% 100 + 19 200 + 38 Unternehmen 2: Einkauf Vorsteuer Leistung Steuerfrei 0% 118 59

Vorsteuerabzug 1. Der A e.v. betreibt steuerfreie Altenhilfe. Er kauft dafür einen PKW mit AK von 20.000 zzgl. 3.800 USt. 2. Die B GmbH betreibt einen stpfl. Integrationsbetrieb. Sie kauft dafür einen PKW mit AK von 20.000 zzgl. 3.800 USt. Vorsteuerabzug? 119 Vorsteuerabzug Voraussetzungen 15 UStG - Unternehmer 2 UStG - Ordentliche Rechnung 14 UStG - Leistung für das Unternehmen (>Sphärentheorie) - Im Inland Folie 120 60

Vorsteuerabzug Im Jahr 2010 baut die A ggmbh eine Werkstatt. Daraus werden angemessene Vorsteuern von 250.000 aus der Bau-Rg. geltend gemacht. Im Jahr 2015 kommt die BP und entdeckt, dass in der Rechnung die Steuernummer des Bau- UN fehlt. Welche (steuerlichen) Folgen ergeben sich? 121 Vorsteuerabzug NEU: EuGH-Urteil vom 15.07.2010 - Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung (streitig) Andere Ansicht: FG Rheinland-Pfalz v. 23.09.2010! Abwartend: OFD Karlsruhe Vfg. Vom 25.08.2010 122 61

Vorsteuerabzug Besonderheiten zur Rechnung Rechnung 14 UStG Dauerrechnungen elektronische Rechnungen (Fax, EMail) NEU: erechnungen ab 2011/2012 EDI QES Internes Prüfverfahren BMF vom 26.07.2011 123 Vorsteuerabzug Der A e.v. darf Vorsteuern abziehen. Er erhält eine Rechnung über Bürobedarf als Anlage zur Email als PDF. Der Betrag lautet auf 500 zzgl. 95 USt. Welche (steuerlichen) Folgen ergeben sich? 124 62

Vorsteueraufteilung Vorsteuern direkt zurechenbar zu Ausgangsumsätzen Gemeinkosten 0% 100% 15 Abs. 4 BFH 24.04.2013 125 Vorsteueraufteilung Aufteilung nach wirtschaftlicher Zuordnung vfahrleistung PKW vqm/ccm bei Räumen vnutzungszeiten Aufteilung nach Umsatzschlüssel vlaut UStG nur im Ausnahmefall vlaut EU-Recht: Regel vpersonaleinsatz vanzahl Essen Kostenrechnung! 126 63

Vorsteueraufteilung Der A e.v. ist Organträger und betreibt steuerfreie Altenhilfe. Die Tochtergesellschaft (Organgesellschaft) betreibt gewerbliche Reinigung. Sie arbeitet zu 50% für A und zu 50% für Dritte gegen stpfl. Entgelt. a) B kauft einen PKW für Brutto 23.800 b) B kauft ein Reinigungsgerät, dass Sie ausschließlich für die Reinigung bei A einsetzt für Brutto 1.190. Welche (steuerlichen) Folgen ergeben sich? 127 Vorsteueraufteilung Vorsteuer 100% Aufteilung 0% Betriebe > Gärtnerei > Möbel > Malerei > WfbM > Integrationsbetriebe Geschäftsführung & Verwaltung Ideeller/steuerfreier Bereich > Sozialarbeit > Altenhilfe > Krankenhaus > Behindertenhilfe > Jugendhilfe > Bildung- und Qualifizierungsmaßnahm. Vorsteuerabzug Kein Vorsteuerabzug 128 64

Vorsteueraufteilung Zuschüsse und Vorsteuer Variante 1 Variante 2 129 Vorsteueraufteilung 1. Der A e.v. betreibt einen Integrationsbetrieb. Er erhält dafür steuerpflichte Entgelte von 500.000 und echte Zuschüsse von 300.000. Er kauft dafür einen PKW für Brutto 23.800. 2. Der A e.v. betreibt einen Integrationsbetrieb. Daneben (davon unabhängig) betreibt er eine Beratungsstelle mit Zuschüssen. Er kauft einen PKW für Brutto 23.800, der zu 80% im Integrationsbetrieb und 20% in der Beratungsstelle genutzt wird. Vorsteuerabzug? 130 65

Vorsteuerkorrektur VoSt-Korrektur nach 15a UStG 1. Jahr 2. Jahr N. Jahr Anteil Nutzung steuerpflichtig Anteil Nutzung steuerfrei Gebäude t Jahr der Anschaffung Korrekturzeitraum nach 15a 131 Vorsteuerkorrektur Korrekturzeitraum Gebäude Änderung der Verhältnisse innerhalb von 10 Jahren? andere Wirtschaftsgüter Änderung der Verhältnisse innerhalb von 5 Jahren? VoSt-Berichtigung VoSt-Berichtigung 132 66

Vorsteuerpauschalierung Spezielle Pauschalierung ( 23 a UStG) Allgemeine Pauschalierung ( 23 UStG) 1. Gemeinnützigkeit 2. Keine Verpflichtung zur Buchführung 3. stpfl. Brutto-Umsatz von max. 35.000 im Vj. 1. Bestimmte Branchen 2. Keine Verpflichtung zur Buchführung 3. max. Umsatz von 61.356 im Kj. Vorsteuer beträgt 7% des stpfl. Umsatzes (Antrag >5J.) Vorsteuer variiert je nach Branche 133 Noch Fragen??? 134 67

Praxistipp Jährliche Dokumentation der Umsätze [Muster] Fibu-Konto Zuschuss Spenden etc. 4 Nr. 12 4 Nr. 16 7% 19% 4711 1.200,00 4712 200,00 4713 50,00 5,00 4780 50.102,00 5000 500.000,00 5101 251.000,00 5102 8.569.001,00 6100 200,00 500,00 7200 20,00 80.000,00 1.200,00 270,00 50.102,00 9.320.006,00 200,00 80.500,00 Folie 135 The End 136 68

Kontakt Gerald Siebel, StB/vBP Geschäftsführer Abmeyer Siebel GmbH Steuerberatungsgesellschaft Schürmannstr. 25a 45136 Essen Tel.: 0201 177 550 40 Fax: 0201 177 550 49 E-Mail: siebel@abmeyer-siebel.de Folie 137 69