Übung zu Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Lösung zu den Übungsaufgaben 1-5
Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Carsten Schelkmann Dipl.-Kfm. Alexander Weitz Raum: WST-C.11.13 Raum: WST-B.11.04 Sprechstunde: Di. 14 15 Uhr Sprechstunde: nach Vereinbarung E-Mail: carsten.schelkmann@uni-due.de E-Mail: alexander.weitz@uni-due.de Internet: www.steuern.wiwi.uni-due.de Internet: www.steuern.wiwi.uni-due.de 2
Aufgabe 1: Allgemeine Rechtsgrundlagen der Steuerbilanz I Steuerbilanzierungspflicht: 5 Abs. 1 Satz 1 EStG Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen ( 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. 3
Aufgabe 1: Allgemeine Rechtsgrundlagen der Steuerbilanz II I. Gewerbetreibender i. S. d. EStG ( 15 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG) Einkünfte aus Gewerbebetrieb setzen das Vorhandensein eines Gewerbebetriebs voraus, dabei sind noch weitere Unterscheidungen zu treffen. 4
Aufgabe 1: Allgemeine Rechtsgrundlagen der Steuerbilanz III 1. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung ( 15 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 EStG) Positiv-Merkmale: Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr Negativ-Merkmale: Keine Land- und Forstwirtschaft Keine Ausübung eines freien Berufs oder sonstigen selbständigen Tätigkeit i. S. d. 18 EStG Überschreitung der Tätigkeit der Vermögensverwaltung Gemäß 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt eine gewerblich tätige PersG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, auch wenn nur auf Teilbereiche die Kriterien des Gewerbebetriebs kraft gewerblicher Betätigung zutreffen ( sog. Infektions- oder Abfärbetheorie). 5
Aufgabe 1: Allgemeine Rechtsgrundlagen der Steuerbilanz IV 2. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Prägung ( 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) Grundsätzlich ist eine PersG, die nicht zumindest teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, nicht als Gewerbebetrieb anzusehen. Ausnahme: PersG bei denen ausschließlich eine oder mehrere KapG persönlich haften und nur diese oder Personen die nicht gleichzeitig Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (Beispiel: GmbH & Co. KG). 6
Aufgabe 1: Allgemeine Rechtsgrundlagen der Steuerbilanz V II. Gesetzliche Buchführungspflicht bzw. freiwillige Buchführung 1. 140 AO: derivative Buchführungspflicht Wer nach handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen, hat diese Verpflichtung auch für die Besteuerung zu erfüllen. Einzelunternehmer: sofern Kaufmann gem. HGB (aber: 241a HGB) Personenhandelsgesellschaften: generell Kaufmannseigenschaft gem. HGB Kapitalgesellschaften: 2. 141 AO: originäre Buchführungspflicht Kaufmannseigenschaft aufgrund der Rechtsform Einzelunternehmer und PersG, welche nach handelsrechtlichen Vorschriften keine Bücher zu führen haben, jedoch folgende Größenmerkmale überschreiten: Umsatz > 600.000 pro Jahr Gewinn aus Gewerbebetrieb > 60.000 pro Jahr 7
Aufgabe 1: Allgemeine Rechtsgrundlagen der Steuerbilanz V II. Gesetzliche Buchführungspflicht bzw. freiwillige Buchführung 3. Freiwillige Buchführung Nur sofern Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, aber weder die Kaufmannseigenschaft erfüllt ist noch die Größenmerkmale des 141 AO überschritten werden. 8
Aufgabe 1: Allgemeine Rechtsgrundlagen der Steuerbilanz VI Zweck der Steuerbilanz: Ermittlung des entziehbaren Gewinns Da der Staat wie ein stiller Teilhaber gesehen werden kann und somit den Anteilseignern ähnelt, ist der Zweck der Steuerbilanz (partiell) ähnlich dem der Handelsbilanz: Ermittlung eines Gewinns, der ohne Schädigung der Gläubiger durch den Anteilseigner (HB) oder den Fiskus (StB) entzogen werden kann Der Gewinn aus Gewerbebetrieb stellt die Ausgangsgröße für die ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen dar (ESt, KSt, GewSt) Achtung: häufig: Steuerbilanzgewinn Gewinn aus Gewerbebetrieb außerbilanzielle Korrekturen sind zu beachten 9
Aufgabe 2: Heilpraktiker-GmbH I 1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft i. S. d. 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Gem. 8 Abs. 2 KStG sind alle Einkünfte von Steuerpflichtigen i. S. v. 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln. hier: keine Erzielung von Einkünften aus selbständiger Arbeit 10
Aufgabe 2: Heilpraktiker-GmbH II 2. Steuerliche Buchführungspflicht? 140 AO Sind nach anderen Gesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen? 13 Abs. 3 GmbHG: GmbH = Handelsgesellschaft i. S. d. HGB 6 HGB: Damit ist die GmbH Kaufmann kraft Rechtsform. Also ist die GmbH buchführungspflichtig gem. 238 ff. HGB. Ergebnis: Es ist eine Steuerbilanz gem. 5 Abs. 1 Satz 1 EStG aufzustellen. 11
Aufgabe 3: Bilanzierender Tierarzt I Steuerliche Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich gem. 5 Abs. 1 EStG (Steuerbilanz) Betriebsvermögensvergleich gem. 4 Abs. 1 EStG ( Steuerbilanz) Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. 4 Abs. 3 EStG Tonnagesteuer gem. 5a EStG (Handelsschiffe) Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. 13a (LuF) (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gem. 162 AO) 12
Aufgabe 3: Bilanzierender Tierarzt II Betriebsvermögensvergleich gem. 5 Abs. 1 EStG? Voraussetzung: Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Hier nicht erfüllt! Dr. W. Olf erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. 18 EStG. Betriebsvermögensvergleich gem. 4 Abs. 1 EStG? Die Gewinnermittlung gem. 4 Abs. 1 EStG gilt unmittelbar nur für buchführungspflichtige und freiwillig bilanzierende Land- und Forstwirte freiwillig bilanzierende Freiberufler Ergebnis: Dr. W. Olf kann seinen Gewinn mittels Betriebsvermögensvergleich gem. 4 Abs. 1 EStG ermitteln. 13
Aufgabe 4: Schlampiger Kiosk I Steuerliche Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich gem. 5 Abs. 1 EStG (Steuerbilanz) Betriebsvermögensvergleich gem. 4 Abs. 1 EStG ( Steuerbilanz) Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. 4 Abs. 3 EStG Tonnagesteuer gem. 5a EStG (Handelsschiffe) Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. 13a (LuF) (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gem. 162 AO) 14
Aufgabe 4: Schlampiger Kiosk II Betriebsvermögensvergleich gem. 5 Abs. 1 EStG? Einkünfte aus Gewerbebetrieb? X erzielt mit dem Betrieb des Kiosk Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Steuerrechtlich buchführungspflichtig? 140 AO Nein, keine Buchführungspflicht nach anderen Gesetzen. 141 AO Nein, keine Überschreitung der Größenmerkmale. 15
Aufgabe 4: Schlampiger Kiosk III Betriebsvermögensvergleich gem. 4 Abs. 1 EStG? Personaler Anwendungsbereich des 4 Abs. 1 EStG buchführungspflichtige Land- und Forstwirte freiwillig bilanzierende Freiberufler X fällt nicht in den personalen Anwendungsbereich des 4 Abs. 1 EStG 16
Aufgabe 4: Schlampiger Kiosk IV Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. 4 Abs. 3 EStG Keine gesetzliche Buchführungspflicht Keine freiwillige Buchführung Die Voraussetzungen sind erfüllt, also Ermittlung des steuerlichen Gewinns gem. 4 Abs. 3 EStG durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Auch für die vereinfachte Gewinnermittlung gem. 4 Abs. 3 EStG bestehen gewisse Aufzeichnungspflichten. 17
Aufgabe 5: Grundstücksverwaltungsges. mbh & Co. KG I Betriebsvermögensvergleich gem. 5 Abs. 1 EStG? 1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb? a) Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung ( 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)? Nein, laut Aufgabenstellung liegt eine reine vermögensverwaltende Tätigkeit vor. b) Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Prägung ( 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)? PersG die keine Tätigkeit i. S. d. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt? (+) Ausschließlich eine oder mehrere KapG persönlich haftende Gesellschafter? (+) Geschäftsführung nur durch Komplementär-KapG oder Personen die nicht gleichzeitig Gesellschafter sind? (+) Zwischenergebnis: Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. 18
Aufgabe 5: Grundstücksverwaltungsges. mbh & Co. KG II 2. Gesetzliche Buchführungspflicht oder freiwillige Buchführung? a) 140 AO: derivative Buchführungspflicht? Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG. Handelsgesellschaft gem. 6 HGB, also buchführungspflichtig gem. 238 ff. HGB. Ergebnis: Die Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. KG erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung. Somit besteht für die betrachtete Gesellschaft gem. 5 Abs. 1 Satz 1 EStG eine Steuerbilanzierungspflicht. 19