1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung August 2004
Erläuterungsbericht 1 Planungsgrundlagen 1.1 Änderung Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2002 die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen gem. 2 Abs. 4 Baugesetzbauch (BauGB) für den Teilbereich - Im Brühl - nördlich der Weisendorfer Straße im Ortsteil Dechsendorf beschlossen. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 erfolgt im Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des 2. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. D 269 Im Brühl. 1.2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst mit einer Fläche von ca. 1,49 ha die Grundstücke der Flst.-Nrn. 61/3, 605, 605/2, 605/7 und 605/9 sowie von Teilflächen aus 605/8 der Gemarkung Großdechsendorf und wird im Norden und Osten durch den Talraum des Seebachs, im Süden durch die Weisendorfer Straße und im Westen durch die vorhandene Bebauung begrenzt. 1.3 Bürgerbeteiligung Die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung gem. 3 Abs. 1 BauGB hat nach der Bekanntmachung vom 08.08.2002 (Die amtlichen Seiten Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 16, 59. Jg. S. 149) in der Zeit vom 19.08.2002 bis einschließlich 30.08.2002 stattgefunden. Als zweite Stufe der Bürgerbeteiligung schloss sich die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB in dem Zeitraum vom 15.03.2004 bis einschl. 23.04.2004 an (Die amtlichen Seiten - Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 5, 61. Jg., S. 39). 1.4 Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit den Schreiben vom 09.09.2002 und 03.03.2004 gem. 4 BauGB eingeleitet und durchgeführt. 2 Leitgedanken und Zielsetzung der FNP-Änderung 2.1 Planungsanlass Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 sind die Flächen des Teilbereichs bisher als gemischte und gewerbliche Bauflächen dargestellt, die durch eine ebenso dargestellte Grünfläche voneinander getrennt sind. Im Weiteren beinhaltet der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 die Eingrünung der Bauflächen zum Talraum des Seebachs als landschaftsplanerischen Hinweis. Die als Grünfläche dargestellten Flächen sind zudem Teil des Landschaftsschutzgebietes Seebachgrund. Ein ortsansässiger, mittelständischer Betrieb der Kfz Branche, der auf den dargestellten gewerblichen Bauflächen angesiedelt ist, beabsichtigt die Erweiterung seines Betriebes am bestehenden Standort auf die bisher als Grünflächen und teilweise als gemischte Bauflächen dargestellten Flächen. Diese geplante Erweiterung geht mithin über die im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 bestehenden Möglichkeiten hinaus. Gem. 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung einer Gemeinde erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt Erlangen in der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 eine geeignete Maßnahme, um die Funktionsfähigkeit eines mittelständischen Betriebes am bestehenden Standort durch die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen zu sichern. Hierbei ist zur Vermeidung bodenrechtlicher Spannungen insbesondere der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes entsprechend Rechnung zu tragen.
2.2 Raumordnung und Landesplanung Die Arbeitsplatzsicherung, die Verbesserung der Standortvoraussetzung und der weitere Ausbau mittelständischer Betriebe zählen zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Bayern und werden im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (7), wie folgt, konkretisiert: Ziel A V 2.1 (Auszug) Gemeinsames Oberzentrum Nürnberg / Fürth / Erlangen Den steigenden Einwohnerverlusten durch Bevölkerungsabwanderungen und der rückläufigen Entwicklung des Arbeitsplatzangebotes soll entgegengewirkt werden. Eine Verbesserung der Standortvoraussetzungen insbesondere für das produzierende Gewerbe soll bei gleichzeitiger Verbreiterung der Branchenstruktur angestrebt werden." Ziel B II 3.3 (Auszug) Im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen sollen gewerbliche Siedlungsflächen insbesondere für die Umsiedlung und Erweiterung ansässiger Betriebe bereitgestellt werden sowie für die Neuansiedlung von Betrieben, die zu einer Bewältigung des industriellen und technologischen Strukturwandels beitragen. Ziel B IV 2.8 Zur Wahrung einer gesunden Wirtschafts- und Sozialstruktur sowie im Interesse der konjunkturellen Anpassungsfähigkeit der Industrieregion Mittelfranken soll auf die Erhaltung und den weiteren Ausbau mittelständischer Betriebe hingewirkt werden. Geeignete Gewerbeflächen für den Mittelstand sollen ausgewiesen werden." 2.3 Bisherige Nutzung Die Erweiterungsflächen der gewerblichen Bauflächen liegen derzeit brach bzw. wurden zeitweise als wilde Lagerfläche genutzt, die darüber hinaus teilweise Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Seebachgrund sind. 2.4 Planungsziel und Abwägung Um die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen für den ortsansässigen Betrieb zu gewährleisten, soll auf die veränderten wirtschaftlichen Belange der mittelständischen Struktur eingegangen werden. Die verkehrsgünstige Lage an der Staatsstraße 2240 und die Nähe eines künftigen Haltepunktes der Stadt Umland Bahn bieten dem Betrieb an dieser Stelle einen optimalen Standort. Vor diesem Hintergrund überwiegen die Belange der Wirtschaft gegenüber den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Denkmalschutzes in der Abwägung, wobei eine angemessene Eingrünung der gewerblichen gegenüber der gemischten Baufläche und insbesondere zum Talraum des Seebach sicherzustellen ist. 2.5 Erschließung, Ver- und Entsorgung Eine verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt ausschließlich über die öffentlichen Verkehrsflächen der vorhandenen Weisendorfer Straße (Staatsstraße 2240). Für das Plangebiet sind ausreichende Anlagen für die Ver- und Entsorgung (Elektrizität, Wasser) vorhanden bzw. liegen in der Weisendorfer Straße (Erdgas) an. 2.6 Einwirkungen Einwirkungen, insbesondere Lärmimmissionen aus angrenzenden Nutzungen sind nur auf Grund der stark frequentierten Staatsstraße 2240 zu erwarten. Im Weiteren ist das städtebauliche Umfeld hauptsächlich durch Nutzungen der gleichen Störgradintensität und empfindlichkeit geprägt. Sonstige Einwirkungen sind nicht zu erwarten.
2.7 Auswirkungen Die Erweiterung der Gewerbeflächen erzeugt ein erhöhtes Lärmaufkommen gegenüber den angrenzenden Wohnnutzungen bzw. relevanten Immissionsorten. Diese wurden in einer Schalltechnischen Untersuchung ermittelt und beurteilt. 1 Die Untersuchung empfiehlt im Weiteren Regelungen zum erforderlichen Immissionsschutz, die als Festsetzung Gegenstand des 2. Deckblattes zum Bebauungsplan sind: Die Baugebiete werden gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 1 Abs. 4 BauNVO mittels eines immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegels derart gegliedert, dass an den relevanten Immissionsorten die entsprechenden Orientierungswerte des 1. Beiblattes der DIN 18005 1 3 db (A) unterschritten werden. Außerdem entfallen Grünflächen zu Gunsten gewerblicher Bauflächen. Obgleich diese Grünflächen Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Seebachgrund sind, weisen sie keinen hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz auf, indem sie als künstlich aufgeschüttete Flächen nicht Teil des natürlichen Talgrundes sind. Durch die künftige bauliche Nutzung entstehen jedoch Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des 8a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach dem BauGB wird auf der Ebene des Bebauungsplans entsprechend abschließend geregelt. 2.8 Umweltverträglichkeit Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben ist Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Dementsprechend wird die Eingriffsregelung auch im Bebauungsplan abschließend geregelt. 3 Nutzungsänderungen Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 sieht vor, für den Teilbereich des 2. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. D 269 Im Brühl, die bisherigen Darstellungen Grünflächen und gemischte Bauflächen in gewerbliche Bauflächen umzuwandeln. Dies erfordert auch eine Verlegung der Umgrenzung von Schutzgebieten i. S. d. Naturschutzrechts, d.h. im Einzelnen der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Seebachgrund. Darüber hinaus wird die Eingrünung von Bauflächen (Pufferzone und Sichtschutz zwischen gewerblicher Baufläche und gemischter Baufläche bzw. Landschaftsraum Seebachgrund) entsprechend als landschaftsplanerischer Hinweis gekennzeichnet (vgl. Abbildung). 4 Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Seebachgrund Im Rahmen der Änderung der Verordnung über den Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen vom 25.02.2004 ist die bisherige Landschaftsschutzfläche im FNP- Änderungsbereich - nördlich Weisendorfer Straße, 01543 ha aus dem Geltungsbereich der Verordnung weggefallen. 1 Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH, Bebauungsplan Nr. D 269 Im Brühl (2. Deckblatt) in Erlangen, Ortsteil Dechsendorf Schallimmissionsschutz in der Bauleitplanung, Nürnberg August 2002
5 Flächenbilanz Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans beträgt insgesamt 1,49 ha. Die Flächenbilanz stellt sich in Folge der Nutzungsänderung innerhalb des Geltungsbereichs, wie folgt, dar: Nutzungsart Bruttofläche in ha FNP 2003 FNP-Änderung Differenz Gewerbliche Bauflächen 0,85 1,18 + 0,33 Gemischte Bauflächen 0,20 0,13-0,07 Grünflächen 0,44 0,18-0,26 insgesamt 1,49 1,49 - (Stand: Juni 2004) Aufgestellt am 15. Juni 2004 Stadt Erlangen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung gez. Willmann-Hohmann... Amtsleiter / -in