HANSESTADT BUXTEHUDE HAUSHALT

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Transkript:

HANSESTADT BUXTEHUDE HAUSHALT 2015

Inhalt Inhaltsverzeichnis I Seite Inhaltsverzeichnis I statistische Angaben II Haushaltssatzung 2015 III Grafische Übersichten V Übersicht Ergebnis- und Finanzhaushalt, Übersicht über die Teilhaushalte IX (9) Vorbericht - Allgemeines, u. a. Änderung Produktstruktur V 001 - Rückblick auf das Haushaltsjahr 2013 V 009 - Übersicht über die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 V 011 - Haushaltswirtschaft 2015 V 012 Allgemeines V 012 Grundlegendes V 012 Aufbau des Haushaltsplanes V 013 Struktur des Haushaltsplanes und der Produkte V 015 Budgetierungsgrundsätze und Haushaltsvermerke V 016 Sperrvermerke, besondere Erläuterungen V 018 Der Haushaltsausgleich im NKR V 018 Haushaltsentwurf 2015 V 019 Erläuterungen zu bedeutenden Ertrags- u. Aufwandspositionen V 023 Allgemeine Entwicklung V 023 Anpassungsbedarf bei Einrichtungen durch Bevölkerungsentwicklung V 026 Entwicklung der Erträge und Aufwendungen aus Steuern... V 027 - Übersichten V 028 Bilanz V 028 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden V 028 Entwicklung der Gesamtschulden V 028 Übersicht über die Produktbezeichnungen V 030 Allgemeine Hinweise zu den Ansatzzeilen im Ergebnishaushalt V 034 - Abweichungen des HH-Plans von der letzten mittelfr. Ergebnis-/Finanzpl. V 036 - Weitere Umsetzungsschritte V 036 - Ausweisung der städtischen Dienstwohnungen V 037 Produkt-/Budgetplan 2015: 1 - Gesamtplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt) 3 - Teilpläne (Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte inkl. Budgets) 6 Anlagen und sonstige Bestandteile des Haushaltsplans 339 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich 340 fällig werdenden Auszahlungen - Schuldenübersicht und Schuldenaufstellung 341 - Beteiligungsberichte 345 Stadtwerke Buxtehude GmbH 346 Technologiezentrum Buxtehude GmbH 347 Hochschule 21 ggmbh 349 Wachstumsinitiative Süderelbe AG, Wirtschaftsförd. Landkr. Stade GmbH 350 Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude 352 Buxtehuder Wohnungsbaugenossenschaft eg, Volksbank Geest eg 353 - Wirtschaftspläne Technologiezentrum Buxtehude GmbH 355 Stadtwerke Buxtehude GmbH 359 Stadtentwässerung Buxtehude 365 - Stellenplan 2015 der Stadt Buxtehude 371 - Schlussbilanzen 2010/2011/2012/2013, Konzernbilanz 2012 387 - Stichwortverzeichnis 395 - Darstellung statistische Produktstruktur (Überleitung städt. Teilhaushalte 427 gemäß 4 Abs. 1 GemHKVO zum Nds. Produktrahmen)

II H a u s h a l t s s a t z u n g und H a u s h a l t s p l a n der H A N S E S T A D T B U X T E H U D E für das Haushaltsjahr 2015 Einwohnerzahlen: Volkszählung am 17.05.1939 7.410 Volkszählung am 13.09.1950 13.677 Volkszählung am 06.06.1961 15.748 Volkszählung am 27.05.1970 22.425 Volkszählung am 25.05.1977 31.004 Volkszählung am 25.05.1987 30.930 Zensus 2011 (Zensusstichtag 09.05.11) Fortschreibung Landesverwaltungsamt der og. Volkszähl. Fortschreibung Zensus am 31.12.1979 31.162 am 31.12.1980 31.631 am 31.12.1981 32.236 am 31.12.1982 32.511 am 31.12.1983 32.587 am 31.12.1984 32.512 am 31.12.1985 32.453 am 31.12.1986 32.474 am 31.12.1987 32.695 am 31.12.1988 31.132 am 31.12.1989 31.690 am 31.12.1990 32.276 am 31.12.1991 32.609 am 31.12.1992 33.046 am 31.12.1993 33.597 am 31.12.1994 34.392 am 31.12.1995 35.253 am 31.12.1996 35.755 am 31.12.1997 36.396 am 31.12.1998 36.531 am 31.12.1999 36.699 am 31.12.2000 36.699 am 31.12.2001 37.086 am 31.12.2002 37.466 am 31.12.2003 37.827 am 31.12.2004 37.901 am 31.12.2005 38.335 am 31.12.2006 38.882 am 31.12.2007 39.370 am 31.12.2008 39.522 am 31.12.2009 39.542 am 31.12.2010 39.748 am 31.12.2011 40.152 39.858 am 31.12.2012 39.973 39.685 am 31.12.2013 39.777 Flächengröße: 7.644,5435 ha

III H a u s h a l t s s a t z u n g der für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der in der Sitzung am 16.12.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 76.351.700 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 78.761.100 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 1.288.900 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 1.288.900 Euro 1 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 72.753.000 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 73.383.900 Euro 2.3 der Einzahlungen für 5.572.200 Euro 2.4 der Auszahlungen für 8.196.900 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.500.000 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.353.300 Euro festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt. 1 Gemäß 2 Abs. 4 GemHKVO rechnet ein außerordentlicher Überschuss in der Satzung zum Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen.

IV 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 550.000 Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 v.h. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 385 v.h. 2. Gewerbesteuer 410 v.h. Buxtehude, den 16.12.2014 Oldenburg-Schmidt Bürgermeisterin

V Ergebnisplan Erträge Ansatz Planung Folgejahre in T 2015 2016 2017 2018 Steuern u. ähnliche Abgaben 48.703,3 50.541,7 52.306,7 54.126,6 Zuwendungen u. allg. Umlagen 12.539,3 14.217,4 13.825,6 13.655,5 Auflösungserträge aus Sonderposten 2.317,7 2.346,0 2.371,7 2.391,7 sonstige Transfererträge 1.076,5 1.073,5 1.070,5 1.066,5 öffentl.-rechtl. Entgelte 3.763,1 3.778,9 3.783,9 3.791,9 privatrechtl. Entgelte 1.546,0 1.521,0 1.510,2 1.510,2 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 943,6 958,6 965,6 965,6 Zinsen u. ähnliche Finanzerträge 2.354,3 2.319,3 2.282,8 2.244,1 aktivierte Eigenleistungen 314,8 314,8 314,8 314,8 Sonstiges 2.793,1 2.580,2 2.469,1 2.423,4 außerordentliche Erträge 1.288,9 623,7 1.984,3 1.063,0 Summe 77.640,6 80.275,1 82.885,2 83.553,3 Ergebnisplan Ansatz Erträge 2015 Auflösungserträge aus Sonderposten 3% privatrechtl. Entgelte 2% Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 1% Zinsen u. ähnliche Finanzerträge 3% öffentl.-rechtl. Entgelte 5% sonstige Transfererträge 1% aktivierte Eigenleistungen 0% Sonstiges 4% außerordentliche Erträge 2% Zuwendungen u. allg. Umlagen 16% Steuern u. ähnliche Abgaben 63%

VI Ergebnisplan Aufwendungen Ansatz Planung Folgejahre in T 2015 2016 2017 2018 Aufwendungen f. aktives Personal 24.349,1 24.983,3 25.554,9 26.118,4 Aufwendungen f. Versorgung 9 93,0 96,0 99,0 Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen 10.108,3 10.419,4 10.313,9 10.259,8 Abschreibungen 5.339,0 5.386,5 5.467,6 5.492,6 Zinsen u. ähnliche Aufwendungen 1.407,9 1.396,3 1.389,8 1.328,2 Transferaufwendungen 35.056,9 35.23 35.753,2 36.549,7 sonstige ordentliche Aufwendungen 2.409,9 2.480,7 2.519,0 2.563,5 außerordentliche Aufwendungen Summe 78.761,1 79.989,2 81.094,4 82.411,2 Ergebnisplan Ansatz Aufwendungen 2015 sonstige ordentliche Aufwendungen 3% außerordentliche Aufwendungen 0% Transferaufwendungen 44% Aufwendungen f. aktives Personal 31% Zinsen u. ähnliche Aufwendungen 2% Abschreibungen 7% Aufwendungen f. Sachu. Dienstleistungen 13% Aufwendungen f. Versorgung 0%

VII Finanzplan Einzahlungen aus Ansatz Planung Folgejahre in T 2015 2016 2017 2018 aus Zuwendungen f. 766,9 1.787,9 800,8 772,1 aus Beiträgen u.ä. Entgelte f. 1.316,7 552,7 566,7 469,7 aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.897,5 1.400,5 3.350,5 1.950,5 aus sonstiger 591,1 617,2 655,3 695,5 Summe 5.572,2 4.358,3 5.373,3 3.887,8 Finanzplan Ansatz Einzahlungen aus 2015 aus Beiträgen u.ä. Entgelte f. 24% aus Zuwendungen f. 14% aus der Veräußerung von Sachvermögen 52% aus sonstiger 10%

VIII Finanzplan Auszahlungen aus Ansatz Planung Folgejahre in T 2015 2016 2017 2018 für den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 716,4 1.336,4 716,4 716,4 für Baumaßnahmen 5.391,6 4.207,6 3.277,6 1.952,6 für den Erwerb v. beweglichem Sachvermögen 1.411,7 1.395,6 1.482,2 1.469,7 für den Erwerb v. Finanzvermögensanlagen 0,1 0,1 0,1 0,1 für aktivierbare Zuwendungen 677,1 165,3 145,3 145,3 Summe 8.196,9 7.105,0 5.621,6 4.284,1 Finanzplan Ansatz Auszahlung aus 2015 für Baumaßnahmen 66% für den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 9% für den Erwerb v. beweglichem Sachvermögen 17% für aktivierbare Zuwendungen 8% für den Erwerb v. Finanzvermögensanlage n 0%

Übersicht Ergebnishaushalt 2015 Seite 9 Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis (Überschuss (+) Fehlbetrag (-)) Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis (Überschuss (+) Fehlbetrag (-)) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0. Verwaltungsleitung, besondere Funktionen, direkt der Bürgermeisterin unterstellt 1. Steuerungsdienst, Finanzen, Recht und öffentliche Sicherheit 2. Bildung, Jugend, Sport, Soziales und Senioren 3. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Summe 431.40 3.901.10-3.469.70 58.385.00 34.827.90 23.557.10 3.00 3.00 13.040.10 21.589.50-8.549.40 4.495.20 18.442.60-13.947.40 1.285.90 1.285.90 76.351.70 78.761.10-2.409.40 1.288.90 1.288.90

Übersicht Finanzhaushalt 2015 Seite 10 A: Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Auszahlungen für Saldo aus Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahungen aus Finanzierungstätigkeit Veränderung Bestand an Zahlungsmitteln Saldo aus Finanzierungstätigkeit Verpflichtungsermächtigungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0. Verwaltungsleitung, besondere Funktionen, direkt der Bürgermeisterin unterstellt 1. Steuerungsdienst, Finanzen, Recht und öffentliche Sicherheit 2. Bildung, Jugend, Sport, Soziales und Senioren 3. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Summe 424.80 1.084.00-659.20 79.00-79.00-738.20 57.786.20 53.197.30 4.588.90 621.10 1.066.20-445.10 2.500.00 1.353.30 1.146.70 5.290.50 12.827.90 11.657.30 1.170.60 296.90 523.70-226.80 943.80 1.714.10 7.445.30-5.731.20 4.654.20 6.528.00-1.873.80-7.605.00 550.00 72.753.00 73.383.90-630.90 5.572.20 8.196.90-2.624.70 2.500.00 1.353.30 1.146.70-2.108.90 550.00 B: Zusammenfassung Einzahlungen Auszahlungen Laufende Verwaltungstätigkeit Finanzierungstätigkeit Summe EUR 72.753.00 5.572.20 2.500.00 80.825.20 EUR 73.383.90 8.196.90 1.353.30 82.934.10

Seite 11 Übersicht über die Teilergebnishaushalte 2015 Ertrags- und Aufwandsarten Summe aller Teilhaushalte Teilhaushalt 0. Teilhaushalt 1. Teilhaushalt 2. Teilhaushalt 3. EUR EUR EUR EUR EUR EUR Ordentliche Erträge 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26. 26.26 27. 27.27 28 29 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Auflösungserträge aus Sonderposten sonstige Transfererträge öffentlich-rechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Finanzerträge aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen sonstige ordentliche Erträge = Summe ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Versorgung Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen = Summe ordentliche Aufwendungen = ordentliches Ergebnis + außerordentliche Erträge - außerordentliche Aufwendungen = außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis (Saldo aus Zeilen 21 und 24) + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Betriebliche Dienste + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Gebäudebetrieb - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Betriebliche Dienste - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Gebäudebetrieb = Saldo aus internen Leistungsbeziehungen = Ergebnis unter Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen 48.703.30 12.539.30 2.317.70 1.076.50 3.763.10 1.546.00 943.60 2.354.30 314.80 2.793.10 76.351.70 24.349.10 90.00 10.108.30 5.339.00 1.407.90 35.056.90 2.409.90 78.761.10-2.409.40 1.288.90 1.288.90-1.120.50 175.30 3.073.80 5.180.80 175.30 3.073.80 5.180.80-1.120.50 54.50 4.90 321.00 40.50 8.80 1.70 431.40 2.969.70 562.20 37.50 281.70 50.00 3.901.10-3.469.70-3.469.70 155.30 41.70 121.00-7.40-3.477.10 48.703.30 3.670.20 263.00 995.20 57.40 232.20 2.351.30 2.112.40 58.385.00 4.666.80 90.00 965.20 625.90 1.407.90 26.077.10 995.00 34.827.90 23.557.10 3.00 3.00 23.560.10 20.00 119.00 648.30-787.30 22.772.80 8.809.20 210.10 1.076.50 1.325.90 1.092.20 520.80 3.00 2.40 13.040.10 9.984.20 1.994.40 452.30 8.637.20 521.40 21.589.50-8.549.40-8.549.40 155.30 54.50 4.308.50-4.518.30-13.067.70 5.40 1.839.70 1.121.00 355.90 181.80 314.80 676.60 4.495.20 6.728.40 6.586.50 4.223.30 60.90 843.50 18.442.60-13.947.40 1.285.90 1.285.90-12.661.50 20.00 3.073.80 5.180.80 2.858.60 103.00 5.313.00-7.348.50

Seite 12 Übersicht über die Teilfinanzhaushalte 2015 Ein- und Auszahlungsarten Summe aller Teilhaushalte Teilhaushalt 0. Teilhaushalt 1. Teilhaushalt 2. Teilhaushalt 3. EUR EUR EUR EUR EUR EUR Laufende Verwaltungstätigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen sonstige Transfereinzahlungen öffentlich-rechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Einzahlungen Einzahlungen aus der Veräußerung geringwertiger Vermögensgegenstände sonstige haushaltswirksame Einzahlungen = Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen für aktives Personal Auszahlungen für Versorgung Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände Zinsen und ähnliche Auszahlungen Transferauszahlungen sonstige haushaltswirksame Auszahlungen = Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus aus Zuwendungen für aus Beiträgen u. ä. Entgelten für aus der Veräußerung von Sachvermögen aus der Veräußerung von Finanzvermögensanlagen aus sonstiger = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen aus für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden für Baumaßnahmen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen für den Erwerb von Finanzvermögensanlagen für aktivierbare Zuwendungen für sonstige = Summe der Auszahlungen aus Saldo aus Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag (Summen Zeilen 18 und 32) Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen für Saldo aus Finanzierungstätigkeit Finanzmittelveränderung (Summe Zeilen 33 und 36) 48.703.30 12.539.30 1.076.50 3.763.10 1.546.00 943.60 2.354.30 3.00 1.823.90 72.753.00 24.311.70 90.00 10.107.50 1.407.90 35.056.90 2.409.90 73.383.90-630.90 766.90 1.316.70 2.897.50 591.10 5.572.20 716.40 5.391.60 1.411.70 10 677.10 8.196.90-2.624.70-3.255.60 2.500.00 1.353.30 1.146.70-2.108.90 54.50 321.00 40.50 8.80 424.80 219.60 532.70 281.70 50.00 1.084.00-659.20 15.00 64.00 79.00-79.00-738.20-738.20 48.703.30 3.670.20 995.20 57.40 232.20 2.351.30 3.00 1.773.60 57.786.20 23.531.80 90.00 1.095.50 1.407.90 26.077.10 995.00 53.197.30 4.588.90 30.00 591.10 621.10 316.40 14.00 645.70 10 90.00 1.066.20-445.10 4.143.80 2.500.00 1.353.30 1.146.70 5.290.50 8.809.20 1.076.50 1.325.90 1.092.20 520.80 3.00 30 12.827.90 559.80 1.938.90 8.637.20 521.40 11.657.30 1.170.60 296.90 296.90 32.60 439.00 52.10 523.70-226.80 943.80 943.80 5.40 1.121.00 355.90 181.80 50.00 1.714.10 50 6.540.40 60.90 843.50 7.445.30-5.731.20 440.00 1.316.70 2.897.50 4.654.20 400.00 5.330.00 263.00 535.00 6.528.00-1.873.80-7.605.00-7.605.00

V 01 Vorbericht zum Haushaltsplan der für das Haushaltsjahr 2015 1. Allgemeines Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom 15.11.2005 hat der Niedersächsische Landtag für alle Kommunen in Niedersachsen die Umstellung der bisherigen Kameralistik auf die kommunale Doppik mit einer Übergangsfrist bis längstens zum 31.12. 2011 beschlossen. Der Rat der Stadt Buxtehude hat am 19.12.2005 die Umstellung des Kameralhaushalts auf die Doppik zum 01.01.2008 beschlossen. Der Optimierte Regiebetrieb Betriebliche Dienste, der bereits nach kaufmännischen Vorschriften geführt wurde, wurde ebenfalls zum 01.01.2008 auf die kommunale Doppik umgestellt und wieder in den städtischen Haushalt eingegliedert. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Buxtehude wird bis zum Ende der Übergangsfrist, d.h. bis zum 31.12.2011, nach kaufmännischen Vorschriften geführt und ab dem 01.01.2012 auf die kommunale Doppik umgestellt. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischenzeitlich geändert haben, wird die Stadtentwässerung Buxtehude auch nach dem 31.12.2011 noch nach den kaufmännischen Vorschriften geführt. Der für diesen Fall erforderliche Beschluss des Rates der Stadt Buxtehude ist fristgerecht herbeigeführt worden. Da der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, dass die Stadt Buxtehude auch zukünftig die in den vergangenen Jahren entwickelten Produkte und damit auch die entsprechende Verwaltungsorganisation beibehalten kann, verändert sich dieser Teil des doppischen Haushalts grundsätzlich nicht. Angepasst werden nur die Finanzen, die in den jeweiligen Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen dargestellt werden. Durch eine Überleitungstabelle wird sichergestellt, dass auch die Anforderungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie erfüllt werden. Mit dieser Tabelle werden die Finanzen auf den vom Landesamt für Statistik vorgegebenen Produktrahmen übergeleitet. Die Produktstruktur ist in den Jahren 2008 2012 immer wieder an geänderte Aufgaben- und Organisationsstrukturen angepasst worden, auf die hier nicht mehr im Detail eingegangen werden soll. Im Haushaltsplan 2013 gab es folgende Veränderungen in der Produktstruktur: Die Produktbezeichnung des Produktes 2.24.26 wurde angepasst, statt Bildungslandschaft ist es nun mit Bildungsoffensive benannt. Die Produktgruppe 1.01 Stabsstelle Recht sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde verändert und umbenannt. 1.01 lautet nun nur noch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Entsprechend wurden das Rechts- und das Versicherungsprodukt verschoben. Empfänger ist die Produktgruppe 11. 1.01.01 1.11.08 Allg. Rechtsangelegenheiten 1.01.02 1.11.09 Allg. Versicherungsangelegenheiten der Stadt Buxtehude Die Bezeichnung der Produktgruppe 1.11 wurde um Recht erweitert.

V 02 Weiterhin wurden durch die Bildung einer neuen Fachgruppe 25 für Soziales und Senioren folgende Verschiebungen in den Produkten erforderlich: 3.33.06 2.25.01 Hilfe bei Wohnproblemen 3.33.08 2.25.02 Wohnungsbauförderung 2.24.21 2.25.03 Wohngeld 2.24.22 2.25.04 Seniorenarbeit u. sonstige soziale Angelegenheiten Die Bezeichnungen der betroffenen Produktgruppen und Produktbereiche wurden entsprechend angepasst. Das Produkt 0.04.02 Mehrgenerationenhaus ist zum HH 2013 ausgelaufen. Im Laufe des Jahres 2013 haben sich die Verwaltung und die politischen Gremien intensiv mit den Produkten, den Zielen und Kennzahlen und dem Berichtswesen befasst. Vor den eigentlichen Haushaltsplanberatungen wurden vorgelagerte Beratungen zu grundsätzlichen Themen als wünschenswert angesehen. Dieser Überlegung wurde entsprochen mit den Beratungen in den Fachausschüssen unter dem TOP Haushalt 2014 Grundsätzliches und Vorüberlegungen. Hierunter sind nicht nur schwerpunktmäßig Verfahrens- und Strukturfragen zu verstehen, sondern eher grundsätzliche Themen zu Prioritäten, Varianten, Ob- und Wie-Fragen, bevor sie in Form von detaillierten Ansätzen in den Haushalt eingeworben werden. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Informationen, die in der Vergangenheit zu den Produkten vermittelt worden sind, anders strukturiert werden sollen. Bisher wurden zusätzliche Informationen zu den Produkten in den jeweiligen Fachausschussberatungen in Form von Präsentationen, ausgeteilten Übersichten o. ä. gegeben. Manchmal wurden sie auch zuvor mit der Ratspost versandt. Nun wurden die Produktzusatzinformationen in Form von Vorblättern gebündelt an alle Ratsmitglieder in einer vereinheitlichten Form und zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf verschickt. D. h. alle Ratsmitglieder haben danach denselben Informationsstand für alle Produkte, und dies schon vor Beginn der Haushaltsplanberatungen. Die hierfür verwendeten Formulare greifen dabei die Themenfelder auf, die in den o. g. Veranstaltungen und Sitzungen als wichtig erachtet worden sind, d. h. insbesondere Wesentliche Veränderungen (Geld, Ziele, Leistungen...) Detaillierung wo nötig Visualisierung Entscheidungsbedarf/Alternativen Vernetzung/Abhängigkeiten Bei der Detailtiefe und den Schwerpunkten haben sich die jeweiligen Fachgruppen beim Ausfüllen des Formulars stark an der Einstufung der Produkte in die sog. Wesentlichkeitskategorien orientiert. Diese sind auch Resultat der o. g. Veranstaltungen. Gewählt wurden dabei drei Wesentlichkeitskategorien: S = Produkte mit Steuerungsrelevanz F = Produkte mit Finanzrelevanz ü = übrige Produkte

V 03 Definition der Wesentlichkeitskategorien: S = Politische Einflussnahme ist in wesentlichen Teilen möglich und auch nach den derzeitigen politischen Schwerpunkten gewünscht. Konsequenz der Zuordnung: Besonderes Gewicht auf operationale Ziele, Kennzahlen, investive Projekte bei HH-Planung, unterjährigem Berichtswesen u. Abschluss (Hinweis: viele S-Produkte sind zugleich auch F-Produkte) F = Die Budgets dieser Produkte beeinflussen die finanzielle Entwicklung des Gesamthaushaltes erheblich. Konsequenz der Zuordnung: Besonderes Gewicht auf die Darstellung u. Behandlung der Finanzen bei HH-Planung, unterjährigem Berichtswesen u. Abschluss, Kennzahlen/operationale Ziele spielen keine oder nur eine untergeordnete Rolle. ü = alle übrigen Produkte, Konsequenz der Zuordnung: operationale Ziele/Kennzahlen spielen keine oder nur eine untergeordnete Rolle, nur unterjährige Berichte, wenn wesentliche Abweichungen, kein besonderes Gewicht auf die Darstellung der Finanzen. Zielsetzung der Einstufung der Produkte in die Wesentlichkeitskategorien S/F/ü ist es, den Beratungs- und Darstellungsaufwand für Politik und Verwaltung stärker auf die Produkte zu konzentrieren, bei denen auch etwas von der Politik gesteuert werden kann und dies auch gewollt ist bzw. die den finanziellen Rahmen für den Gesamthaushalt wesentlich beeinflussen, egal ob nun steuerbar oder nur außenbestimmt. In Konsequenz bedeutet das, dass alle Produkte, bei denen weder Steuerungs- noch Finanzrelevanz bejaht werden kann, in die Kategorie übrige Produkte gehören. Außerdem wurden noch einige Produkte zusammengelegt, so wie unter dem jeweiligen TOP Haushalt 2014 Grundsätzliches und Vorüberlegungen bzw. in den o. g. Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Einstufung empfohlen: 1.10.01 + 1.10.02 1.10.02 Steuerungsunterstützung, Organisation u. zentrale Dienste, vgl. auch Innerer Ausschuss 10.06.13 1.10.03 + 1.10.06 1.10.03 Gremienarbeit, Ortschaftsangelegenheiten u. Repräsentation, vgl. auch Innerer Ausschuss 10.06.13 1.11.07 + 1.11.08 + 1.11.09 1.11.08 Rechts-, Versicherungsangelegenheiten u. Wahlen, vgl. auch Innerer Ausschuss 10.06.13 2.20.02 + 2.20.06 2.20.06 Finanzcontrolling, Steuern und sonstige kommunale Abgaben, vgl. auch AFB 15.05.13 2.22.11 Schüler- und Elternangelegenheiten ist ab 2014 aufgelöst, der Inhalt auf die Schulträger-Produkte 2.22.08/09/10/13 aufgeteilt worden 3.30.07+3.30.09 3.30.09 Durchführung programmatischer und vorbereitender räumlicher Planung, vgl. auch ASU 13.08.13 Die Anzahl der aktiven Produkte im Haushalt 2014 hat sich damit auf 70 reduziert.

V 04 Für den Haushalt 2015 hat es keine weiteren Produktzusammenlegungen gegeben, die Anzahl der aktiven Produkte ist bei 70 verblieben. Im Zuge des Wechsels an der Verwaltungsspitze Frau Oldenburg-Schmidt hat ab November 2014 die Amtsgeschäfte von Herrn Badur übernommen sind Änderungen an der Organisation der Stadtverwaltung mit Wirkung ab 01.01.15 vorgenommen worden. Der bewährte Grundsatz der Einheit zwischen Organisation und Finanzen ist dabei aufrechterhalten worden. Entsprechend sind Änderungen an der Produktstruktur für den Haushalt 2015 notwendig geworden. Diese sind aber überwiegend redaktioneller Natur. Per Ratsbeschluss vom 21.10.14 wurde eine neue Aufbauorganisation beschlossen, siehe auch Anlage zur Verwaltungsvorlage 2014/139. Diese wurde in die neue Produktstruktur für den Haushalt 2015 übersetzt. Anhand der nachfolgenden Beispiele lassen sich die Veränderungen verdeutlichen: Produkt 1.10.02 1.10.02, Produkt "Zentrale Dienste", die Fachgruppe für Organisation und Personal behält die Nr. 10 und bleibt auch im Fachbereich 1, also keine Änderung der Produkt-Nr. Produkt 2.20.06 1.20.06, Produkt "Steuern ". Die Fachgruppe für "Finanzen " war vorher 20 und bleibt auch 20, sie wechselt aber zum Fachbereich 1, aus der Produktgruppe 2.20 wird entsprechend 1.20 Produkt 2.22.08 2.40.08, Produkt "HPS ", die Fachgruppe für Schulen und Sport war bisher 22, nun 40, die Zuordnung zum Fachbereich bleibt. Aus der Produktgruppe 2.22 wird entsprechend 2.40 Produkt 3.35.01 0.80.01, Produkt "Wirtschaftsförderung", die Wirtschaftsförderung war als Fachgruppe 35 bisher dem Fachbereich 3 zugeordnet, nun ist sie keinem FB mehr zugeordnet sondern direkt der Verwaltungsleitung unterstellt und wird unter der Nr. 80 geführt, ebenso verhält es sich mit der ehemaligen Fachgruppe 23, die als Fachgruppe 41 (Kultur, Tourismus und Marketing) nun auch keinem Fachbereich (zuvor Fachbereich 2) mehr zugeordnet ist. Die übrigen Produkte und Produktgruppen wurden entsprechend dieser Beispiele für den vorliegenden Haushalt 2015 konsequent angepasst. Im Detail sind die Änderungen im Folgenden aufgeführt, einmal sortiert im Vergleich neu zu alt und einmal sortiert im Vergleich alt zu neu:

V 05 Anpassung Produktnummerierung an neue Verwaltungsgliederung 01.01.15 Nr. neu Produktbezeichnung Nr. alt 0.01.01 Verwaltungsleitung 0.01.01 0.02.01 Personalvertretung 0.02.01 0.05.01 Geschäftsführung Fachausschüsse 0.05.01 0.14.01 Rechnungsprüfung 0.03.01 0.15.01 Gleichstellung von Frauen und Männern 0.04.01 0.15.02 Mehrgenerationenhaus (ab HH 2014 ausgelaufen) 0.04.02 0.41.05 Stadtarchiv 2.23.05 0.41.06 Tourist- und Stadtinformation 2.23.06 0.41.07 Kulturbüro 2.23.07 0.41.08 Stadtbibliothek 2.23.08 0.80.01 Wirtschaftsförderung 3.35.01 1.01.03 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1.01.03 1.10.01 Steuerungsunterstützung und Organisation (ab 2014 zu 1.10.02) 1.10.01 1.10.02 Steuerungsunterstützung, Organisation u. zentrale Dienste (ab 2014 inkl. 1.10.01) 1.10.02 1.10.03 Gremienarbeit, Ortschaftsangelegenheiten u. Repräsentation (ab 2014 inkl. 1.10.06) 1.10.03 1.10.04 Personaldienstleistungen 1.10.04 1.10.05 Personalentwicklung 1.10.05 1.10.06 Repräsentation u. Städtepartnerschaften (ab 2012 Öffentlichkeitsarb. zu 1.01.03, ab 2014 zu 1.10.03) 1.10.06 1.12.01 DV-Management (ab 2011 inkl. 1.12.02) 1.12.01 1.20.01 Betriebswirtschaftliche Steuerung 2.20.01 1.20.02 Finanzcontrolling (ab HH 2014 Verschmelzung mit 2.20.06) 2.20.02 1.20.03 Finanzdienstleistungen 2.20.03 1.20.04 Zahlungsverkehr und Buchführung 2.20.04 1.20.05 Vollstreckung 2.20.05 1.20.06 Finanzcontrolling, Steuern und sonstige kommunale Abgaben (ab HH 2014 inkl. 2.20.02) 2.20.06 1.32.01 Ordnungsrechtliche Aufgaben 1.11.01 1.32.02 Gewerbeangelegenheiten 1.11.02 1.32.03 Standesamtsaufgaben 1.11.03 1.32.04 Sicherheit im Straßenverkehr 1.11.04 1.32.05 Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz 1.11.05 1.32.06 Bürgerbüro (bis HH 2010 Melde- und Passangelegenheiten) 1.11.06 1.32.07 Allgemeine Wahlen und allgemeine Abstimmungen (bis 2011 Pr. 1.12.03, ab 2014 zu 1.11.08) 1.11.07 1.32.08 Rechts-, Versicherungsangelegenheiten u. Wahlen (bis 2012 Pr. 1.01.01, ab 2014 inkl. 1.11.07/09) 1.11.08 1.32.09 Allgemeine Versicherungsangelegenheiten der Stadt (bis 2012 Pr. 1.01.02, ab 2014 zu 1.11.08) 1.11.09 2.40.01 Schulentwicklungsplanung 2.22.01 2.40.08 Schulträgerschaft Halepaghen-Gymnasium 2.22.08 2.40.09 Schulträgerschaft Schulzentrum Nord 2.22.09 2.40.10 Schulträgerschaft Schulzentrum Süd 2.22.10 2.40.11 Schüler- und Elternangelegenheiten (ab 2014 verteilt auf 2.22.08/09/10/13) 2.22.11 2.40.12 Sportförderung 2.22.12 2.40.13 Schulträgerschaft Grundschulen 2.22.13 2.43.01 Volkshochschule 2.21.01 2.50.01 Hilfe bei Wohnproblemen (bis 2012 Pr. 3.33.06) 2.25.01 2.50.02 Wohnungsbauförderung (bis 2012 Pr. 3.33.08) 2.25.02 2.50.03 Wohngeld (bis 2012 Pr. 2.24.21) 2.25.03 2.50.04 Seniorenarbeit und sonstige soziale Angelegenheiten (bis 2012 Pr. 2.24.22) 2.25.04 2.51.12 Rechtliche Vertretung in Kindesinteressen 2.24.12 2.51.13 Wirtschaftliche Hilfen für Erziehende mit Kindern 2.24.13 2.51.14 Jugendhilfeplanung 2.24.14 2.51.15 Kinderbetreuung 2.24.15 2.51.16 Jugendarbeit 2.24.16 2.51.17 Jugendschutz (geht 2009 in die Produkte 2.24.18 und 2.24.19 auf) 2.24.17 2.51.18 Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 2.24.18 2.51.19 Präventionsarbeit und Jugendschutz 2.24.19 2.51.23 Stieglitzhaus 2.24.23 2.51.24 Nachmittagsbetreuung von Grundschülern/innen (bis 2011 Pr. 0.05.02) 2.24.24 2.51.25 Familienförderung 2.24.25 2.51.26 Bildungsoffensive Buxtehude 2.24.26 3.61.07 Stadterneuerung (ab 2014 zu 3.30.09) 3.30.07 3.61.08 Naturschutz und Landschaftsplanung 3.30.08 3.61.09 Durchführung programmatischer und vorbereitender räumlicher Planung (ab 2014 inkl. 3.30.07) 3.30.09 3.61.10 Verbindliche städtebauliche Planung 3.30.10 3.61.11 Serviceleistungen, kommunale Interessenvertretung u. Flächendaten 3.30.11 3.63.01 Baugenehmigungen 3.31.01 3.63.02 Besondere bauaufsichtliche Verfahren 3.31.02 3.63.03 Bodendenkmalpflege 3.31.03

V 06 Anpassung Produktnummerierung an neue Verwaltungsgliederung 01.01.15 Nr. neu Produktbezeichnung Nr. alt 3.63.04 Bau - und Kunstdenkmalpflege 3.31.04 3.65.01 Gebäude- und Grundstücksverwaltung 3.33.01 3.65.03 Neubau, Umbau, Erweiterung städt. Gebäude 3.33.03 3.65.07 Betrieb und Unterhaltung städt. Gebäude u. Außenanlagen 3.33.07 3.66.01 Bau von Verkehrs- und Erschließungsanlagen 3.32.01 3.66.02 Unterhaltung von Verkehrsanlagen 3.32.02 3.66.03 Unterhaltung Straßenbeleuchtung / Signalanlagen 3.32.03 3.66.04 Allgemeine infrastrukturelle Aufgaben 3.32.04 3.66.05 Beitragsveranlagung 3.32.05 3.66.06 Unterhaltung öffentlicher Grünanlagen 3.32.06 3.68.01 Straßenreinigung 3.34.01 3.68.02 Städtische Friedhöfe 3.34.02 3.68.03 Betriebliche Dienste 3.34.03

V 07 Anpassung Produktnummerierung an neue Verwaltungsgliederung 01.01.15 Nr. alt Produktbezeichnung Nr. neu 0.01.01 Verwaltungsleitung 0.01.01 0.02.01 Personalvertretung 0.02.01 0.03.01 Rechnungsprüfung 0.14.01 0.04.01 Gleichstellung von Frauen und Männern 0.15.01 0.04.02 Mehrgenerationenhaus (ab HH 2014 ausgelaufen) 0.15.02 0.05.01 Geschäftsführung Fachausschüsse 0.05.01 1.01.03 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1.01.03 1.10.01 Steuerungsunterstützung und Organisation (ab 2014 zu 1.10.02) 1.10.01 1.10.02 Steuerungsunterstützung, Organisation u. zentrale Dienste (ab 2014 inkl. 1.10.01) 1.10.02 1.10.03 Gremienarbeit, Ortschaftsangelegenheiten u. Repräsentation (ab 2014 inkl. 1.10.06) 1.10.03 1.10.04 Personaldienstleistungen 1.10.04 1.10.05 Personalentwicklung 1.10.05 1.10.06 Repräsentation u. Städtepartnerschaften (ab 2012 Öffentlichkeitsarb. zu 1.01.03, ab 2014 zu 1.10.03) 1.10.06 1.11.01 Ordnungsrechtliche Aufgaben 1.32.01 1.11.02 Gewerbeangelegenheiten 1.32.02 1.11.03 Standesamtsaufgaben 1.32.03 1.11.04 Sicherheit im Straßenverkehr 1.32.04 1.11.05 Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz 1.32.05 1.11.06 Bürgerbüro (bis HH 2010 Melde- und Passangelegenheiten) 1.32.06 1.11.07 Allgemeine Wahlen und allgemeine Abstimmungen (bis 2011 Pr. 1.12.03, ab 2014 zu 1.11.08) 1.32.07 1.11.08 Rechts-, Versicherungsangelegenheiten u. Wahlen (bis 2012 Pr. 1.01.01, ab 2014 inkl. 1.11.07/09) 1.32.08 1.11.09 Allgemeine Versicherungsangelegenheiten der Stadt (bis 2012 Pr. 1.01.02, ab 2014 zu 1.11.08) 1.32.09 1.12.01 DV-Management (ab 2011 inkl. 1.12.02) 1.12.01 2.20.01 Betriebswirtschaftliche Steuerung 1.20.01 2.20.02 Finanzcontrolling (ab HH 2014 Verschmelzung mit 2.20.06) 1.20.02 2.20.03 Finanzdienstleistungen 1.20.03 2.20.04 Zahlungsverkehr und Buchführung 1.20.04 2.20.05 Vollstreckung 1.20.05 2.20.06 Finanzcontrolling, Steuern und sonstige kommunale Abgaben (ab HH 2014 inkl. 2.20.02) 1.20.06 2.21.01 Volkshochschule 2.43.01 2.22.01 Schulentwicklungsplanung 2.40.01 2.22.08 Schulträgerschaft Halepaghen-Gymnasium 2.40.08 2.22.09 Schulträgerschaft Schulzentrum Nord 2.40.09 2.22.10 Schulträgerschaft Schulzentrum Süd 2.40.10 2.22.11 Schüler- und Elternangelegenheiten (ab 2014 verteilt auf 2.22.08/09/10/13) 2.40.11 2.22.12 Sportförderung 2.40.12 2.22.13 Schulträgerschaft Grundschulen 2.40.13 2.23.05 Stadtarchiv 0.41.05 2.23.06 Tourist- und Stadtinformation 0.41.06 2.23.07 Kulturbüro 0.41.07 2.23.08 Stadtbibliothek 0.41.08 2.24.12 Rechtliche Vertretung in Kindesinteressen 2.51.12 2.24.13 Wirtschaftliche Hilfen für Erziehende mit Kindern 2.51.13 2.24.14 Jugendhilfeplanung 2.51.14 2.24.15 Kinderbetreuung 2.51.15 2.24.16 Jugendarbeit 2.51.16 2.24.17 Jugendschutz (geht 2009 in die Produkte 2.24.18 und 2.24.19 auf) 2.51.17 2.24.18 Hilfen zur Erziehung und Jugendgerichtshilfe 2.51.18 2.24.19 Präventionsarbeit und Jugendschutz 2.51.19 2.24.23 Stieglitzhaus 2.51.23 2.24.24 Nachmittagsbetreuung von Grundschülern/innen (bis 2011 Pr. 0.05.02) 2.51.24 2.24.25 Familienförderung 2.51.25 2.24.26 Bildungsoffensive Buxtehude 2.51.26 2.25.01 Hilfe bei Wohnproblemen (bis 2012 Pr. 3.33.06) 2.50.01 2.25.02 Wohnungsbauförderung (bis 2012 Pr. 3.33.08) 2.50.02 2.25.03 Wohngeld (bis 2012 Pr. 2.24.21) 2.50.03 2.25.04 Seniorenarbeit und sonstige soziale Angelegenheiten (bis 2012 Pr. 2.24.22) 2.50.04 3.30.07 Stadterneuerung (ab 2014 zu 3.30.09) 3.61.07 3.30.08 Naturschutz und Landschaftsplanung 3.61.08 3.30.09 Durchführung programmatischer und vorbereitender räumlicher Planung (ab 2014 inkl. 3.30.07) 3.61.09 3.30.10 Verbindliche städtebauliche Planung 3.61.10 3.30.11 Serviceleistungen, kommunale Interessenvertretung u. Flächendaten 3.61.11 3.31.01 Baugenehmigungen 3.63.01 3.31.02 Besondere bauaufsichtliche Verfahren 3.63.02 3.31.03 Bodendenkmalpflege 3.63.03 3.31.04 Bau - und Kunstdenkmalpflege 3.63.04

V 08 Anpassung Produktnummerierung an neue Verwaltungsgliederung 01.01.15 Nr. alt Produktbezeichnung Nr. neu 3.32.01 Bau von Verkehrs- und Erschließungsanlagen 3.66.01 3.32.02 Unterhaltung von Verkehrsanlagen 3.66.02 3.32.03 Unterhaltung Straßenbeleuchtung / Signalanlagen 3.66.03 3.32.04 Allgemeine infrastrukturelle Aufgaben 3.66.04 3.32.05 Beitragsveranlagung 3.66.05 3.32.06 Unterhaltung öffentlicher Grünanlagen 3.66.06 3.33.01 Gebäude- und Grundstücksverwaltung 3.65.01 3.33.03 Neubau, Umbau, Erweiterung städt. Gebäude 3.65.03 3.33.07 Betrieb und Unterhaltung städt. Gebäude u. Außenanlagen 3.65.07 3.34.01 Straßenreinigung 3.68.01 3.34.02 Städtische Friedhöfe 3.68.02 3.34.03 Betriebliche Dienste 3.68.03 3.35.01 Wirtschaftsförderung 0.80.01

V 09 2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2013 2.1 Die vom Rat der Stadt am 17. Dezember 2012 beschlossene Haushaltssatzung 2013 weist folgendes Volumen aus: Ergebnishaushalt 2013 Erträge Aufwendungen Das Defizit beträgt somit Haushaltsansatz 74.060.500,-- EUR 75.073.400,-- EUR 1.012.900,-- EUR Finanzhaushalt 2013 laufende Verwaltungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen Einzahlungen Auszahlungen Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen 70.239.200,-- EUR 69.541.300,-- EUR 3.273.700,-- EUR 11.425.400,-- EUR 8.151.700,-- EUR 1.428.300,-- EUR Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung wurde festgesetzt auf 8.151.700,-- EUR; der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.354.000,-- EUR. Der per Saldo geplante Mittelabfluss in Höhe von 730.400 EUR wurde durch den Anfangsbestand an Zahlungsmitteln in Höhe von rd. 2,57 Mio. EUR gedeckt. Die Finanzierung ist danach gesichert. 2.2 Nachtragshaushaltssatzung 2013 Für das Jahr 2013 wurde kein Nachtragshaushalt aufgestellt. 2.3 Abwicklung des Haushaltes 2013 Nach dem durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Buxtehude geprüften und vom Rat der Stadt Buxtehude in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossenem Ergebnis der Jahresrechnung 2013 schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 4.218.799,30 EUR ab, der sich wie folgt ergibt: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis 78.514.754,77 EUR 74.486.760,55 EUR 4.027.994,22 EUR

V 010 Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis (Überschuss) 480.002,70 EUR 289.197,62 EUR 190.805,08 EUR 4.218.799,30 EUR Im Finanzhaushalt stellt sich das Ergebnis folgendermaßen dar: Einzahlungen aus lfd. Verw.-Tät. Auszahlungen aus lfd. Verw.-Tät. Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Invest.-Tät. Auszahlungen aus Invest.-Tät. Saldo aus 74.284.702,96 EUR 68.173.462,20 EUR 6.111.240,76 EUR 4.161.206,32 EUR 7.123.373,47 EUR - 2.962.167,15 EUR Finanzmittelüberschuss Einzahlungen aus Finanz.-Tät. Auszahlungen aus Finanz.-Tät. 3.149.073,61 EUR EUR 1.321.824,56 EUR Zahlungsmittelbestand Ende 2013 7.995.080,32 EUR. Das tatsächliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2013 fällt erheblich besser aus als geplant. Der im Ergebnishaushalt 2013 erwirtschaftete ordentliche Überschuss in Höhe von 4.027.994,22 EUR ist der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, der außerordentliche Überschuss in Höhe von 190.805,08 EUR ist der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt worden. Was die Finanzrechnung betrifft, so erhöhte sich der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zum 01.01.2013 von rd. 6,04 Mio. EUR zum 31.12.2013 auf rd. 7,99 Mio. EUR. Zur Finanzierung der erheblichen Investitionen wurden keine Kredite aufgenommen. 2.4 Kassenlage Die Kassenlage im Haushaltsjahr 2013 war gut. Es mussten insgesamt zwei Kassenkredite in Höhe von 1,5 Mio. EUR für 3 Tage bzw. in Höhe von 2,0 Mio. EUR für 11 Tage aufgenommen werden. Dem gegenüber war es in der übrigen Zeit des Jahres möglich, liquide Kassenmittel zinsbringend anzulegen.

V 011 3. Überblick über die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 3.1 Die vom Rat der Stadt am 16. Dezember 2013 beschlossene Haushaltssatzung 2014 weist folgendes Volumen aus: Ergebnishaushalt 2014 Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Haushaltsansatz 75.805.200,-- EUR 77.556.000,-- EUR - 1.750.800,-- EUR 2.989.300,-- EUR 0,-- EUR.2.989.300,-- EUR Jahresergebnis 1.238.500,-- EUR Finanzhaushalt 2014 Einzahlungen aus lfd. Verw.-Tät. Auszahlungen aus lfd. Verw.-Tät. 72.224.200,-- EUR 72.489.300,-- EUR Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 265.100,-- EUR Einzahlungen aus Invest.-Tät. Auszahlungen aus Invest.-Tät. 9.839.600,-- EUR 9.932.000,-- EUR Saldo aus - 92.400,-- EUR Finanzmittelfehlbetrag - 357.500,-- EUR Einzahlungen aus Finanz.-Tät. Auszahlungen aus Finanz.-Tät. 0,-- EUR 1.582.300,-- EUR Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden nicht veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 1.200.000,-- EUR festgesetzt. Der per Saldo geplante Mittelabfluss in Höhe von rd. 1,94 Mio. EUR wurde durch den planmäßigen Jahres-Anfangsbestand an Zahlungsmitteln in Höhe von rd. 5,3 Mio. EUR gedeckt, wie oben unter 2.3 ausgeführt lag der tatsächliche dann sogar bei rd. 8 Mio.. 3.2 Nachtragshaushaltssatzung 2014 Für das Jahr 2014 wurde kein Nachtragshaushalt aufgestellt.

V 012 3.3 Abwicklung des Haushaltes 2014 Der Haushalt 2014 ist der siebte doppische Haushalt der Stadt Buxtehude. Ein Vergleich mit den doppischen Haushalten der Vorjahre - über einen längeren Zeitraum - ist somit möglich. Das Haushaltsjahr 2014 hat sich im erwarteten Ergebnis noch wesentlich besser entwickelt, als ursprünglich geplant. Bei der Gewerbesteuer wird der gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 wieder erheblich erhöhte Ansatz von 21,0 Mio. EUR deutlich übertroffen. Auch bei den Grundsteuern ergeben sich Verbesserungen. Aus dem Saldo der Veränderungen der Schlüsselzuweisungen, des Einkommensteueranteils, des Umsatzsteueranteils und der Kreisumlage werden Verbesserungen in einer Höhe von rd. 546.000 EUR erwartet. Die Ergebnisrechnung wird voraussichtlich im Gesamtergebnis wesentlich besser ausfallen, als geplant. Der sich abzeichnende Überschuss wird der vorhandenen Überschussrücklage zugeführt werden. Es stehen daher voraussichtlich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 in der Überschussrücklage insgesamt noch Mittel in Höhe von deutlich über 15 Mio. EUR zur Verfügung, um Defizite künftiger Haushaltsjahre ausgleichen zu können. In der Finanzrechnung wird sich der Finanzmittelbestand zwar nicht ganz so stark gegenüber der Planung erhöhen wie man nach den oben angedeuteten Verbesserungen vermuten könnte, dies ist aber nur darin begründet, dass die Stadt Buxtehude die Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt rd. 12,7 Mio. EUR (aus 2012 und 2013) nicht in Anspruch genommen hat. Im Haushaltsjahr 2014 wird sich dadurch eine Reduzierung des Schuldenstandes in Höhe der gezahlten ordentlichen Tilgung ergeben. 3.4 Kassenlage Die Kassenlage im Haushaltsjahr 2014 war gut. Eine Aufnahme von Kommunaldarlehen zur Finanzierung langfristiger Investitionen war nicht veranschlagt und ist nicht erfolgt. Kassenkredite wurden aufgrund der guten Kassenliquidität ebenfalls nicht aufgenommen. Liquide Kassenmittel wurden während des ganzen Jahres zinsbringend angelegt. 4. Haushaltswirtschaft 2015 4.1 Allgemeines Grundlegendes Erstens erfolgt die Ausführung des Haushaltes so wie schon seit 2008 nicht mehr nach der Kameralistik, sondern greift auf die Methode der doppelten Buchführung (Doppik) zurück. Damit stehen nicht mehr der Zu- und Abfluss von Geld, sondern das Ressourcenaufkommen und der Ressourcenverbrauch im Vordergrund. Das bisherige Geldverbrauchskonzept konnte Fragen der Wirtschaftlichkeit systembedingt nur unvollständig abbilden. Grundsätzlich wird mit der Umstellung die Rechnungslegung im kommunalen Bereich an die des kaufmännischen Rechnungswesens angepasst. Dabei wurde den Besonderhei-

V 013 ten des kommunalen Bereichs durch die Ausgestaltung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) Rechnung getragen. Zweitens beinhaltet das NKR das Ziel der ergebnisorientierten Steuerung. Die Steuerung soll nicht mehr über die eingesetzten Finanz- und Sachmittel sowie dem Personal (Input), sondern über die zu erbringenden Leistungen (Output) erfolgen. Aufbau des Haushaltsplanes Das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) setzt sich aus den folgenden drei Komponenten zusammen. Ergebnisrechnung Finanzrechnung Vermögensrechnung (planerisch Ergebnishaushalt ) (planerisch Finanzhaushalt ) ( Bilanz in der Planungsphase nicht vorgesehen) Die drei Komponenten müssen in einem geschlossenen System der doppelten Buchführung geführt und die Finanzrechnung im doppischen Verbund direkt bebucht werden ( 35 Abs. 6 GemHKVO) und sind -wie nachfolgende Grafik zeigt- systematisch miteinander verbunden. Kommunaler Jahresabschluss Finanz- Bilanz Ergebnisrechnung rechnung Aktiva Passiva Einzahlungen Erträge Vermögen./../. Nettoposition Auszahlungen Aufwendungen Ergebnissaldo Liquiditätssaldo Liquide Mittel Schulden Entspricht dem Gegenüberstellung von Entspricht der Kassengeschäft Vermögen, Rücklagen kaufmännischen (Kasse, Bank) und Schulden Gewinn- und Verlustrechnung

V 014 Zur Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts mit Hilfe der doppelten Buchführung wird eine Ergebnisrechnung vorgeschrieben, die der Gewinn- und Verlustrechnung aus dem kaufmännischen Rechnungswesen ähnelt. Im NKR wurde der Begriff Ergebnisrechnung gewählt, da die Kommunen nicht Gewinne erzielen oder steuerlich relevante Verluste nachweisen sollen, sondern das Ergebnis einer Periode durch Gegenüberstellung von Ressourcenaufkommen und verbrauch nachweisen sollen. Die Finanzrechnung als zweiter Komponente des NKR kommt inhaltlich dem bisher an Ausgaben und Einnahmen orientierten kameralen Haushalt nahe. Sie soll die Zahlungsströme der Kommune darstellen und nach unterschiedlichen Bereichen aufgliedern. Unabhängig von der ergebniswirksamen Zuordnung werden in der Finanzrechnung alle Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich der für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie für die Inanspruchnahme von Liquiditätsreserven nachgewiesen. Damit stellt sie die Daten für die Finanzstatistik bereit und ermöglicht ein aussagefähiges Liquiditätsmanagement. Mit der Unterteilung in die Bereiche - laufende Verwaltungstätigkeit, - und - Finanzierungstätigkeit ist die Finanzrechnung mit der Kapitalflussrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens vergleichbar. Mit der Aufstellung einer Vermögensrechnung (Bilanz) wird erstmals der vollständige Nachweis der Vermögens- und Schuldensituation der Kommune zu einem Stichtag (31.12.) zur gesetzlichen Verpflichtung. Diese Bilanz ist nach 54 Abs. 1 GemHKVO in Kontoform nach dem vom MI vorgegebenen Muster aufzustellen. Dabei zeigt die Passiv-Seite der Bilanz die Mittelherkunft, die Aktiv-Seite die Mittelverwendung dar. Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden wird als Nettoposition bezeichnet und entspricht grundsätzlich dem handelsrechtlichen Eigenkapital. Die Bilanz ist nicht Gegenstand der Haushaltsplanung. Die Eröffnungsbilanz wurde dem Rat der Stadt Buxtehude in dessen Sitzung am 15.12.2008 zur Kenntnis gegeben und anschließend dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Buxtehude zur Prüfung formal vorgelegt. Nach Abschluss der Prüfungen hat der Rat der Stadt Buxtehude in seiner Sitzung am 14.12.2009 die Eröffnungsbilanz der Stadt Buxtehude zum 01.01.2008 (erste Eröffnungsbilanz) beschlossen. Sie weist auf der Aktiv- und der Passivseite eine Bilanzsumme in Höhe von 214.000.872,17 EUR aus. Die Schlussbilanz für das Haushaltsjahr 2008 wurde vom Rat der Stadt Buxtehude am 20.12.2010 beschlossen. Die Jahresrechnung und die Schlussbilanz für das Haushaltsjahr 2009 wurden am 30.06.2010 festgestellt und von dem Rat der Stadt Buxtehude nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in seiner Sitzung am 05.07.2011 beschlossen. In seiner Sitzung am 20.12.2011 hat der Rat der Stadt Buxtehude den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen, dem Bürgermeister die Entlastung erteilt und die Zuführung des erwirtschafteten Überschusses zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses beschlossen. Der von der Verwaltung erstellte Jahresabschluss und die Schlussbilanz für das Haushaltsjahr 2011 ist vom Rat der Stadt Buxtehude nach Abschluss der Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt am 11.03.2013 beschlossen worden. Der moderate Fehlbetrag in Höhe von 200.627,43 EUR wurde der Überschussrücklage entnommen.

V 015 Der Jahresabschluss 2012 wurde am 10.05.2013 aufgestellt und im Original unterzeichnet. Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Buxtehude ist der Jahresabschluss 2012 am 04.12.2013 im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung und am 11.12.2013 im Verwaltungsausschuss beraten worden. Der Beschluss des Rates der Stadt Buxtehude erfolgte in seiner Sitzung am 16.12.2013. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Überschuss in Höhe von 199.064,10 EUR der Überschussrücklage zuzuführen, wodurch die Entnahme aus dem Abschluss 2011 wieder ausgeglichen werden konnte. Unter dem 16.05.2014 ist der Jahresabschluss 2013 aufgestellt und im Original unterzeichnet worden. Das Rechnungsprüfungsamt der hat den Jahresabschluss 2013 geprüft und den Schlussbericht über die Prüfung am 26.11.2014 ausgefertigt. Der Jahresabschluss 2013 ist am 02.12.2014 im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung und am 16.12.2014 im Verwaltungsausschuss beraten worden. Der Beschluss des Rates der erfolgte ebenfalls am 16.12.2014. In dieser Sitzung wurde auch über die Verwendung der Überschüsse beschlossen. Der erwirtschaftete ordentliche Überschuss in Höhe von 4.027.994,22 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der außerordentliche Überschuss in Höhe von 190.805,08 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Unter Berücksichtigung dieser Zuführungen weisen die Rücklagen aus Überschüssen damit einen Bestand in Höhe von rd. 14,8 Mio. EUR aus. Struktur des Haushaltsplanes und der Produkte Gemäß 4 Abs. 1 Gemeinde Haushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) wird der Haushalt in Teilhaushalte gegliedert, die der örtlichen Verwaltungsgliederung entsprechen. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet. Die Teilhaushalte werden in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt gegliedert. Die Verantwortung für einen Teilhaushalt soll einer bestimmten Organisationseinheit im Rahmen der Verwaltungsgliederung zugeordnet werden. Der Haushalt der Stadt Buxtehude wird seit dem Haushaltsjahr 2002 als kameraler Produkthaushalt mit Kontrakten, Zielen, Kennzahlen etc. aufgestellt. Weiterhin entspricht seit dieser Zeit die Produktgliederung der Verwaltungsgliederung; d.h. der Haushalt ist in Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte unterteilt, wobei es in der Verwaltungsgliederung entsprechende Fachbereiche und Fachgruppen gibt, denen jeweils auch die Verantwortung für den Teilbereich übertragen worden ist. Die schon für den Haushalt 2008 erfolgte Umstellung auf den doppischen Haushalt hat zu keinen Änderungen im Bereich der Produkte geführt. Wie bereits in den kameralen Haushalten ist auch im doppischen Haushalt für jedes Produkt ein eigenes Budget gebildet worden. Die Änderungen finden sich nur in der bisher nicht vorhandenen Unterteilung in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Die Ansätze des Ergebnis- oder Finanzhaushalts in den einzelnen Teilhaushalten können seit dem Haushaltsjahr 2010 wieder mit den Rechnungsergebnissen des Vor-Vorjahres und den Ansätzen des Vorjahres verglichen werden. Gemäß 4 Abs. 7 GemHKVO werden in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen und die dazugehörenden Ziele mit den geplanten Maßnahmen beschrieben sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt. Um den Informationsgehalt des Haushalts nicht zu verringern, werden auch im doppischen Produkthaushalt der Stadt Buxtehude alle Produkte dargestellt. Für jedes Produkt