Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verfassers
II März 2015 www.lswb-akademie.de
Inhaltsverzeichnis I. Verdeckte Gewinnausschüttungen 1 1. Begriff und Arten 1 1.1 Grundlagen 1 1.2 Verhalten des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters als Maßstab 8 1.3 Rechtsgeschäfte im Rahmen der Erstausstattung 10 1.4 Nahestehende Personen eines Gesellschafters 11 1.5 Schenkungsteuer und vga 18 1.6 Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung 35 1.7 Zeitpunkt der Beurteilung 35 1.8 Beweislast 36 2. Steuerliche Behandlung 37 2.1 Grundlagen 37 2.2 Korrektur innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz 38 2.3 VGA und Fiktions- und Verbrauchstheorie 42 2.4 Gesetzesregelung zur Vermeidung verfahrensrechtlicher Fallstricke beim Gesellschafter 45 3. Steuerliche Belastung (einschl. Bedeutung der Abgeltungssteuer) 54 3.1 Allgemeines 54 3.2 Bedeutung der Abgeltungssteuer 57 4. Anwendung des Rückwirkungsverbotes 62 4.1 Grundlagen 62 4.2 Anwendung bei gesetzlichen Ansprüchen 65 4.3 Erfordernis einer im Voraus getroffenen klaren und eindeutigen Vereinbarung 67 5. Erfordernis der tatsächlichen Durchführung der Vereinbarung 84 5.1 Notwendigkeit 84 5.2 Steuerfolgen einer fehlenden Vertragsdurchführung 89 6. Das Selbstkontrahierungsverbot des 181 BGB 90 7. Vorteilsausgleich 91 www.lswb-akademie.de März 2015 III
8. Rückgängigmachung verdeckter Gewinnausschüttungen 93 9. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Schwestergeselschaften 97 9.1 VGA bei einem einlagefähigen Vermögensvorteil 97 9.2 VGA durch Nutzungsvorteil 101 10. Ausgewählte Einzelfragen zur vga 108 10.1 Beurteilung von Darlehn einer Kapitalgesellschaft an Anteilseigner 108 10.2 Kassenfehlbeträge, Kalkulationsdifferenzen, ungeklärte Vermögenszuwächse als vga 122 II. Verdeckte Einlagen 133 1. Vorbemerkung 133 2. Begriff 133 3. Gegenstand der Einlage 134 3.1 Allgemeines 134 3.2 Nutzungseinlagen 136 3.3 Bedeutung des Abzinsungsgebot des 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG für unverzinsliche Gesellschafterdarlehen 138 3.4 Beispiele 139 4. Steuerliche Behandlung 141 5. Bewertung der verdeckten Einlage 143 6. Einzelfälle 148 6.1 Unentgeltliche Übertragung eines Geschäfts- oder Firmenwertes auf die GmbH 148 6.2 Gesellschafter-Aufwand als verdeckte Einlage und Bedeutung des 3 c Abs. 2 EStG 150 6.3 Verzicht des Gesellschafters auf nicht mehr werthaltige Darlehnsforderung gegenüber seiner GmbH 173 6.4 Forderungsverzicht gegen Besserungsschein als sinnvolle Gestaltung 184 6.5 Verzicht des Gesellschafters auf Vergütungen der GmbH mit oder ohne Besserungsschein 192 6.6 Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers 201 7. Schenkungssteuer bei verdeckten Einlagen 219 IV März 2015 www.lswb-akademie.de
Verdeckte Gewinnausschüttungen von A Z und verdeckte Einlagen I. Verdeckte Gewinnausschüttungen 1. Begriff und Arten 1.1 Grundlagen 8 Abs.3 Sätzt 1 und 2 KStG: "Für die Ermittlung des Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das Einkommen verteilt wird. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Ausschüttungen jeder Art auf Genußrechte, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös der Kapitalgesellschaft verbunden ist, mindern das Einkommen nicht." 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören "Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Kuxen, Genußrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbaubetreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben. Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen..." Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung ist gesetzlich nicht geregelt. Er wurde von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.s. des 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf den Unterschiedsbetrag i.s. des 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (s. R 36 Abs. 1 Satz 1 KStR). Der www.lswb-akademie.de März 2015 1