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Zusatzmodul: Altersteilzeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1613 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Arbeitsphase 3.2. Freistellungsphase 4. Details 4.1. Abrechnung ohne Blockmodell 4.2. Prozentsatz für Altersteilzeit ändern 4.3. Vortrag von Wertguthaben 4.4. Individueller Mindestnetto-Aufstockungsbetrag 4.5. Freiwillige KV/PV während der Freistellungsphase 4.6. Verbeitragung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme während des Bezugs von Krankengeld 4.7. Störfall 2 2 3 3 5 7 7 8 9 9 10 11 13

Seite 2 1. Ziel Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie einen Mitarbeiter für Altersteilzeit erfassen und abrechnen. Standardmäßig wird die Abrechnung nach dem sogenannten Blockmodell durchgeführt. Im Blockmodell werden grundsätzlich zwei gleich große Zeitblöcke gebildet: Arbeitsphase anschließende Freistellungsphase (Freizeitphase) Die vorbelegten Prozentwerte für die Aufstockungsbeiträge der Rentenversicherung, das Regelentgelt/ Zusatzentgelt und die Aufstockung der Nettobeträge entsprechen den gesetzlichen Regelungen. Wie die Aufstockungsbeträge geändert werden, können Sie ebenfalls in den Details 8 nachlesen. LOHN ermittelt automatisch: das Altersteilzeitentgelt den Aufstockungsbetrag den Unterschiedsbetrag 7 In den Details lesen Sie, wie Sie eine Abrechnung ohne Blockmodell durchführen. 2. Voraussetzungen Zusatzmodul Altersteilzeit Zur Berechnung ist das Zusatzmodul»KUG, ATZ, EEL«notwendig. Sollte das Zusatzmodul KUG nicht lizenziert sein, werden folgende Lohnarten auf der Brutto-Netto- Abrechnung nicht ausgewiesen. 0078»Altersteilz. Aufstockung«0079»Altersteilz. Unterschied«Wenn Sie das Modul lizenzieren möchten, nehmen Sie Kontakt mit Agenda auf: Telefon: 08031 2561-423 E-Mail: sales@agenda-software.de

Seite 3 3. 3.1. Vorgehensweise Arbeitsphase 1. Personaldaten anpassen 3. Register»Meldewesen«Personengruppe = 103. 4. Option <ATZ ab 01.07.2004> aktivieren (für Verträge ab 01.07.2004). 2. Festbezüge erfassen 3. Register»Festbezüge«. 4. Lohnart 0130»ATZ Grundgehalt«: Mit der Lohnart 0130»ATZ Grundgehalt«erfassen Sie das Entgelt, das der Arbeitnehmer bei Vollzeitbeschäftigung erhalten hätte. Aus diesen Angaben wird automatisch ermittelt: der Aufstockungsbetrag, das Regelentgelt (laufender Bezug) die Höherversicherung. Hinweis Bei der Lohnart 0130 wird von einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 50 % der Vollarbeitszeit ausgegangen. Die Lohnart M37»Sonderzahlung auch ATZ«dient der Abrechnung von Einmalbezügen nach altem Recht (vor 01.07.2004). 5. Lohnart IRBA»SVLuft-Beginn ATZ JJJJ,MM«: Den Beginn der Altersteilzeit erfassen Sie in einer Lohnbuchung. Im Feld»Wert/Menge«geben Sie Jahr und Monat des Beginns der Altersteilzeit an. Beispiel: Erfassung für den Beginn der Altersteilzeit am 01.01.2016:

Seite 4 3. Auswertungen 1.»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Abrechnungen Brutto-Netto«. 2.»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Lohnkonto«. Das entstandene Wertguthaben wird auf dem Lohnkonto des Arbeitnehmers ausgewiesen.

Seite 5 3.2. Freistellungsphase 1. Personaldaten ändern 3. Register»SV«Beitragsgruppenschlüssel in der KV = 3 Ermäßigter Beitrag. 2. Festbezüge erfassen 3. Register: Festbezüge. 4. Lohnart = IRBF»SVL Beg. Freist. JJJJ,MM«Beispiel: Beginn Freistellungsphase (01.10.2016) = 2016,10 im Feld»Wert/Menge«.

Seite 6 3. Auswertung 1.»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Abrechnungen Brutto-Netto«. 2.»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Lohnkonto«. In der Freistellungsphase wird das angesparte Wertguthaben des Arbeitnehmers gemindert.

Seite 7 4. 4.1. Details Abrechnung ohne Blockmodell Die Abrechnung ohne Blockmodell wird auch Gleichverteilungsmodell genannt. Die Arbeitszeit wird auf die Hälfte reduziert und über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit verteilt. Eine Fortführung des Wertguthabens wird nicht vorgenommen. 1. Personaldaten anpassen 3. Register: Meldewesen Personengruppe = 103. 4. Optionen <ATZ ab 01.07.2004> (für Verträge ab 01.07.2004) und <ATZ ohne Blockmodell> aktivieren. 2. Festbezüge erfassen 3. Register»Festbezüge«. 4. Lohnart 0130»ATZ Grundgehalt«: Mit der Lohnart 0130»ATZ Grundgehalt«erfassen Sie das Entgelt, das der Arbeitnehmer bei Vollzeitbeschäftigung erhalten hätte. Aus diesen Angaben wird automatisch ermittelt: der Aufstockungsbetrag, das Regelentgelt (laufender Bezug) die Höherversicherung. Hinweis Bei der Lohnart 0130 wird von einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 50 % der Vollarbeitszeit ausgegangen. Die Lohnart M37»Sonderzahlung auch ATZ«dient der Abrechnung von Einmalbezügen nach altem Recht (vor 01.07.2004). 4. Lohnart IRBA»SVLuft-Beginn ATZ JJJJ,MM«: Den Beginn der Altersteilzeit erfassen Sie in einer Lohnbuchung. Im Feld»Wert/Menge«geben Sie Jahr und Monat des Beginns der Altersteilzeit an. Beispiel: Erfassung für den Beginn der Altersteilzeit am 01.01.2016:

Seite 8 4.2. Prozentsatz für Altersteilzeit ändern»stammdaten I Mandanten-Programmdaten I Register: Bau/Kug/ATZ: Altersteilzeit«Vorbelegung entspricht gesetzlicher Regelung Die von Agenda vorbelegten Prozentsätze entsprechen den gesetzlichen Regelungen. Eine Änderung der Prozentsätze ist möglich. Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung Die Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung ist gesetzlich mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts für Verträge bis 30.06.2004 (Altfälle). Für Arbeitnehmer in Altersteilzeit sind zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen, die mindestens so hoch sein müssen, dass der Unterschiedsbetrag zwischen dem laufenden Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit und den gesetzlichen 90 % des bisherigen Bruttoarbeitsentgelts zusätzlich versichert ist. Soll die Ermittlung der Höherversicherung aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nach anderen Werten erfolgen, kann der entsprechende Prozentsatz hinterlegt werden (90 bis 100 %). Regelentgelt/Zusatzentgelt Der gesetzliche Prozentsatz ist mindestens 80 % des Regelarbeitsentgelts für Verträge ab 01.07.2004 (Neufälle). Die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung sind auf der Basis von 80 % des Regelarbeitsentgelts zu ermitteln. Soll die Ermittlung der Höherversicherung aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nach anderen Werten erfolgen, kann hier der entsprechende Prozentsatz hinterlegt werden (80 bis 99 %). Aufstockung Nettobeträge Der gesetzliche Prozentsatz ist 20 % des Bruttoaltersteilzeitentgelts/Regelarbeitsentgelts. Das Bruttoaltersteilzeitentgelt/Regelarbeitsentgelt ist gesetzlich um 20 % aufzustocken. Soll die Ermittlung des Aufstockungsbetrages aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nach anderen Werten erfolgen, kann der entsprechende Prozentsatz hinterlegt werden (20 bis 99 %). Hinweis Eine automatische Überprüfung des maximal steuerfreien Aufstockungsbetrags kann nicht erfolgen.

Seite 9 4.3. Vortrag von Wertguthaben Wird ein neues Mandat übernommen oder das Lohnabrechnungssystem gewechselt, müssen die bereits entstandenen kumulierten Wertguthaben vorgetragen werden. Erfassen Sie die Vortragswerte unter»stammdaten I Personaldaten Mitarbeiter öffnen I Register: Dialog Schaltfläche: <Lohnkontovorträge> Register: Altersteilzeit«. 4.4. Individueller Mindestnetto-Aufstockungsbetrag Die Aufstockung des Nettobetrags erfolgt automatisch auf mindestens 70 % des bisherigen Nettoarbeitsentgelts. Die Berücksichtigung tariflicher Regelungen zur Erhöhung des Mindestnettobetrags erfolgt mit der Lohnart 0075»ATZ%-Satz Mindestnetto«. Beispiel Bei einem Arbeitnehmer soll die Aufstockung des Nettobetrags auf mindestens 80 % (Tarifvertrag Druckindustrie) des Vollzeitnettos erfolgen. Lösung 1.»Stammdaten Personaldaten«. 3. Register «Festbezüge«: Lohnart = 0075»ATZ%-Satz Mindestnetto«Wert/Menge = 80,00

Seite 10 4.5. Freiwillige KV/PV während der Freistellungsphase Bei der Abrechnung von Arbeitnehmern in der Freistellungsphase berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag am durchschnittlichen ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung. Dies kann von Agenda LOHN nicht automatisch errechnet werden! 1. Personaldaten anpassen 3. Register»SV«: Beitragsgruppe = 0-1-1-0 Option <Freiwillige KV/PV> nicht aktivieren 2. Festbezüge erfassen 3. Register»Festbezüge«. Die Zuschüsse zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung ermitteln Sie selbst. Erfassen Sie die Zuschüsse als Nettobezüge mit den Lohnarten: 0201»AG-Zusch. freiw./priv. PV«0205»AG-Zusch. freiw./priv. KV«

Seite 11 4.6. Verbeitragung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme während des Bezugs von Krankengeld Zahlt der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge auf eine zusätzliche beitragspflichtige Einnahme auch während des Bezugs von Krankengeld weiter, ist Folgendes in Agenda LOHN erforderlich: Erfassung der Fehlzeit»Krankheit/Kur«nach Ende der Lohnfortzahlung Erfassung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme für einen vollen Monat mit der Lohnart IRUV Beispiel Beginn der Altersteilzeit am: 01.01.2016 Krankengeldbezug: 16.10. bis 16.11.2016 Monatliches Regelarbeitsentgelt Altersteilzeitentgelt (50 % des Regelarbeitsentgelts): Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme (80 % des Altersteilzeitentgelts): 3.500 Euro 1.750 Euro 1.000 Euro Lösung a) Eingaben im Abrechnungsmonat Oktober 1.»Stammdaten Personaldaten«. 3. Register»Kalender«: Kalenderschlüssel 2»Krankheit/Kur nach Ende der Lohnfortzahlung«ab 16.10.2016 erfassen. 4. Register»Dialog«: Mit der Lohnart IRUV die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme (80 % des Altersteilzeitentgelts) eines vollen Monats erfassen.

Seite 12 Aus dieser Angabe wird automatisch mit der Lohnart IRUT der anteilige Unterschiedsbetrag ermittelt, aus dem der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge weiterzahlt. b) Eingaben im Abrechnungsmonat November 1.»Stammdaten Personaldaten«. 3. Register»Kalender«: Kalenderschlüssel 2»Krankheit/Kur nach Ende der Lohnfortzahlung«bis 16.11.2016 erfassen. 4. Register»Dialog«: Mit der Lohnart IRUV die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme (80 % des Altersteilzeitentgeltes) eines vollen Monats erfassen. Aus dieser Angabe wird automatisch mit der Lohnart IRUT der anteilige Unterschiedsbetrag ermittelt, aus dem der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge weiterzahlt.

Seite 13 Mit der Monatsberechnung November erhalten Sie die Sondermeldung mit Grund 56, mit der die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme gemeldet wird. Hinweis Die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme unterliegt nicht der BG-Pflicht! 4.7. Störfall Ein Störfall tritt ein, wenn im Blockmodell das angesparte Wertguthaben nicht wie vereinbart für eine laufende Freistellung von der Arbeit verwendet werden kann. Eine Ursache für einen Störfall kann sein: Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung Erwerbsminderung Tod des Arbeitnehmers Aufgrund dieser Störfälle kommt es in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu einer anderen beitragsrechtlichen Behandlung des Wertguthabens als in der Rentenversicherung.

Seite 14 Beispiel Mitarbeiter stirbt am 15.10.2016. Es tritt ein Störfall ein. Lösung 1. Personaldaten ergänzen: a)»stammdaten Personaldaten«- b). Mitarbeiter öffnen. c) Register»Adresse«Austrittsdatum = 15.10. d) Register»Kalender«Kalenderschlüssel 52»Tod des Arbeitnehmers«. 2. Entgeltguthaben ermitteln: a)»auswertungen Allgemeine Auswertungen Lohnkonto«. b) Entgeltguthaben auf der dritten Seite des Lohnkontos ablesen. 3. Entgeltguthaben erfassen a)»stammdaten Personaldaten«. b) Mitarbeiter öffnen. c) Register»Dialog«Lohnart STOE»Störfall (Aufl. Wertguth.)«erfassen. 4. Auswertungen a)»auswertungen Allgemeine Auswertungen Lohnkonto«.

Seite 15 b)»auswertungen Allgemeine Auswertungen Abrechnung Brutto-Netto«. Beitragsverfahren für Störfälle Es gilt eine unterschiedliche beitragsrechtliche Behandlung des Wertguthabens in der Rentenversicherung und in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem wird zwischen Alt- und Neufällen (= Beginn der Altersteilzeit ab 1. Juli 2004) unterschieden. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben sowohl für Altfälle als auch für Neufälle ein umfangreiches gemeinsames Rundschreiben unter dem Datum vom 6. 9. 2001 bzw. 2.11.2010 herausgegeben.