Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5
Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger richtig anlegen und abrechnen. Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen (sogenannte Betriebsrenten), wenn der Steuerpflichtige das 3. Lebensjahr vollendet hat. Der Arbeitgeber zahlt die Versorgungsbezüge an ehemalige Arbeitnehmer. Wenn hierfür Sozialversicherungsbeiträge fällig (nur für Empfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung) werden, wird der Unternehmer zur Zahlstelle gegenüber den Krankenkassen. 2. Voraussetzungen Im ersten Schritt ist das Zahlstellenverfahren für den abzurechnenden Mitarbeiter anzumelden. Da LOHN derzeit das Zahlstellenverfahren noch nicht unterstützt, erstellen Sie die notwendigen Anmeldungen per sv.net. Die Anmeldung geht an die Krankenkasse, bei welcher der Mitarbeiter seine bestehende gesetzliche Krankenversicherung hat. Daraufhin erhalten Sie von dieser Krankenkasse eine Rückmeldung, in der die relevanten Daten enthalten sind. 3. Vorgehensweise Überblick 1. Zahlstellennummer für den Beitragsnachweis hinterlegen 3 2. Personaldaten für Versorgungsbezugsempfänger anlegen 3 3. Versorgungsbezug abrechnen 4 4. Auswertung 4
Seite 3 1. Zahlstellennummer für den Beitragsnachweis hinterlegen Bei der Abrechnung von sozialversicherungspflichtigen Versorgungsempfängern muss die Zahlstellennummer auf den Beitragsnachweis gedruckt bzw. im DEÜV-Datensatz übermittelt werden: 1.»Stammdaten Mandanten-Krankenkassen«öffnen. 2. Zahlstellennummer im Feld»Beitragskontonr.«erfassen. 3. Haken bei <Beitragskontonr. als AG-Betriebsnr./Zahlstellennr. verwenden>. 2. Personaldaten für Versorgungsbezugsempfänger anlegen 1.»Stammdaten Personaldaten«. 2. Mitarbeiter öffnen. 3. Register»Meldewesen«: Personengruppe 901 Sonderfälle. Art der Rente Keine Rente. 4. Register»SV«: Krankenkasse entsprechende Krankenkasse mit Zahlstellennummer. Umlage Option: <Keine Umlage>. Beitragsgruppe laut Rückmeldung der Krankenkasse. Beitragsgruppen Arbeitnehmer 0000 Ohne Sozialversicherung 1005 (Andruck auf der Abrechnung: 1001) Voller Beitrag Krankenversicherung (Arbeitnehmer) und voller Beitrag Pflegeversicherung (Arbeitnehmer) 5. Register»Sonstiges«
Seite 4 Feld Versorgungsfreibetrag abziehen Pensionär-Bagatellgrenze beachten Beginn Monatlicher Bezug Sonderzuwendungen Bezüge von Monat Bis Monat Anzahl Bezüge/Jahr Beschreibung Der Versorgungsfreibetrag + Zuschlag wird berücksichtigt. Freistellung der Bezüge in der Kranken- und Pflegeversicherung, falls diese ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen (Stand 2013 = 134,75 Euro). Selbst wenn der Mitarbeiter erst während des laufenden Jahres eine Betriebsrente erhält, geben Sie in diesem Feld den Wert 12 ein. Eine Ausnahme gibt es nur bei nicht monatlichen Rentenzahlungen (z. B. jährlich = 1 bzw. vierteljährlich = 4). 3. Versorgungsbezüge abrechnen Verwenden Sie für die Abrechnung zwingend die Agenda-Lohnarten: 0080»Versorgungsbezug Einmalbezug«0081»Versorgungsbezug lfd.«4. Auswertung Für abgerechnete Versorgungsbezüge erhalten Sie getrennt von normalen Arbeitnehmern eine eigene Beitragsabrechnung und eigene Beitragsnachweise. In den Allgemeinen Auswertungen sind diese gekennzeichnet: Krankenkasse_Vb. Versorgungsbezüge werden in der Lohnsteuerbescheinigung 2013 in der Zeile 8 ausgewiesen. Hier werden nur die Bezüge eingetragen, die mit den Lohnarten 0080 und 0081 abgerechnet wurden.
Seite 5 4. Details Überblick 1. Schrittweise Reduzierung des Prozentsatzes/Höchstgrenze 5 2. Bagatellgrenze 5 3. Begriff»Kohortenbildung«4. Steuerklasse VI 5. Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag. Entbindung als Zahlstelle 7. Versorgungsbezüge sind steuer- und sozialversicherungspflichtig 8. Kassenindividueller Beitragssatz bei Versorgungsbezugsempfängern 7 9. Versorgungsbezugsempfänger der landwirtschaftlichen Krankenkassen 7 1. Schrittweise Reduzierung des Prozentsatzes/Höchstgrenze Im Beginnjahr wird der Versorgungsfreibetrag/Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag eingefroren. Maßgebend ist das Jahr, in dem der Steuerpflichtige das 3. Lebensjahr erreicht. Jahr Versorgungsfreibetrag in % Versorgungsfreibetrag Höchstgrenze Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 2005 oder früher 40,0 % 3.000 Euro 900 Euro 2011 30,0 % 2.280 Euro 84 Euro 2012 28,8 % 2.10 Euro 48 Euro 2013 27,2 % 2.040 Euro 12 Euro 2014 25, % 1.920 Euro 57 Euro 2015 24,0 % 1.8000 Euro 540 Euro 2. Bagatellgrenze Für Versorgungsbezüge bis zu einer Höhe von 138,25 Euro (2014) werden keine Beiträge zur Sozialversicherung erhoben.
Seite 3. Begriff»Kohortenbildung«Die Kohortenbildung bewirkt, dass der Versorgungsfreibetrag für den einzelnen Betriebsrentner nur einmalig ermittelt wird und unverändert für die Folgejahre gilt. 4. Steuerklasse VI Mit der Steuerklasse VI darf kein Zuschlag zum Versorgungsbezug abgerechnet werden. Das ist in LOHN automatisch berücksichtigt. 5. Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag Der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag werden nebeneinander gewährt, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem 3. Lebensjahr neben Versorgungsbezügen noch weiteren Arbeitslohn bezieht, der keinen Versorgungsbezug darstellt. Verwenden Sie zwingend für die Versorgungsbezüge die Lohnarten 80 und 81. Verwenden Sie für weiteren Arbeitslohn eine normale Lohnart, z.b 0005 Gehalt.. Entbindung als Zahlstelle Unternehmen mit regelmäßig weniger als 30 beitragspflichtigen Versorgungsempfängern können bei den Krankenkassen eine Entbindung von der Einbehaltungs- und Abführungspflicht der Beiträge beantragen. 7. Versorgungsbezüge sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sozialversicherung Von Versorgungsbezügen sind Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu entrichten, sofern der Empfänger in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist (pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert). Die Beiträge trägt der Empfänger der Versorgungsbezüge in voller Höhe alleine. Steuer Von den Versorgungsbezügen bleibt der Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsbetrag steuerfrei, wenn der Empfänger das 3. Lebensjahr erreicht hat ( Register»Adresse«: Geburtsdatum).
Seite 7 8. Kassenindividueller Beitragssatz bei Versorgungsbezugsempfängern Die Festsetzung oder Änderung des kassenindividuellen Beitragssatzes einer Krankenkasse wirkt sich bei Versorgungsbezugsempfängern immer mit einer Verzögerung von 2 Monaten aus. Einführung zum 01.01.2015 Für die Monate Januar und Februar 2015 gilt daher der allgemeine Zusatzbeitragssatz aus 2014 mit 0,9 %. Erst ab März 2015 greift der tatsächliche kassenindividuelle Beitragssatz, den die Krankenkasse festsetzt. Weitere Änderungen des kassenindividuellen Beitragssatz Wenn ein kassenindividueller Beitragssatz zu einem bestimmten Zeitpunkt von der Krankenkasse geändert wird, gilt für einen Zeitraum von 2 Monaten der ursprüngliche kassenindividuelle Beitragssatz.Erst im dritten Monat greift der aktuelle kassenindividuelle Beitragssatz. 9. Versorgungsbezugsempfänger der landwirtschaftlichen Krankenkassen Da landwirtschaftliche Krankenkassen keinen kassenindividuellen Beitragssatz für den Zusatzbeitrag festsetzen, gilt für bei der LKK versicherte Versorgungsbezugsempfänger grundsätzlich immer der durchschnittliche Beitragssatz.