Entwurf der Niederschrift Nr. 3/2014 über die Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bordesholmer Land am Mittwoch, dem 01.Oktober 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Bordesholm *) es handelt sich um die ungenehmigte Fassung (mögliche Einwendungen wurden noch nicht erhoben) Anwesend: die Mitglieder 1. stellv. Vbvst. Werner Kärgel 1. stellv. Bgm. Björn-Olaf Maas als Vertreter für Bgm. Sönke Schröder Bgm. Bernd Jamrath GV Günter Schmalfuß GV Peter Scholz bgl. Mitglied Haluk Dogu, als Vertreter für bgl. Mitglied Christiane Lescau bgl. Mitglied Kay Heidemann bgl. Mitglied Günter Klee bgl. Mitglied Sebastian Theune Als Gäste:./. ferner Amtsdirektor Heinrich Lembrecht Herr Volker Gerecke, Amt Bordesholm, zugl. als Protokollführer Es fehlen: Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: Vbvst. Helmut Tiede Bgm. Dieter Mengel bgl. Mitglied Joachim Schultze 18.30 Uhr 19.32 Uhr Der 1. stellv. Verbandsvorsteher Kärgel eröffnet die Sitzung der Verbandsversammlung um 18.30 Uhr. Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die TOP 11 und 12, so regt er an, sollten nicht öffentlich behandelt werden. Damit ergibt sich folgende Tagesordnung: ÖFFENTLICHER TEIL:
2 1. Beschluss über die Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde; Vorschläge, Anregungen und Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner 3. Sitzungsniederschrift vom 02.07.2014 4. Bericht des Verbandsvorstehers 5. Sanierung der öffentlichen Anschlussleitungen im Wasserschutzgebiet 6. Übernahme von Filtratwasser aus Schlämmen aus Regenrückhaltebecken 7. Ausschreibung der Klärschlammvererdungsanlage 8. Erlass der Ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 9. Anfragen 10. Bekanntgaben NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: 11. Grundstücksangelegenheiten 12. Verwaltungsinterne Mitteilungen ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Beschluss über die Tagesordnung Herr Kärgel bittet die Anwesenden um Zustimmung zur vorliegenden Tagesordnung. 2. Einwohnerfragestunde; Vorschläge, Anregungen und Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner Ein Anwohner aus der Finnenhaussiedlung fragt in Bezug auf die zwischen dem AZV und den Grundstückseigentümern angestrebte gemeinsame Schlauchlining-Lösung, ob die geplanten Vereinbarungen auch gelten würden, wenn bereits jetzt mit den Ar beiten am privaten Teil der Grundstücksentwässerungseinrichtung begonnen werde. Herr Kärgel verweist auf den TOP 5 der heutigen Sitzung und auf die Diskussion im letzten Bauausschuss. Es schließt sich eine Aussprache an in der Amtsdirektor Lembrecht abschließend zusammenfasst, dass es seitens des Abwasserzweckverbandes wie vielfach von Bewohnern der Finnenhaussiedlung geäußert keinen Beschluss über eine Zuschussgewährung an die Anlieger gebe. Herr Maas weist darauf hin, dass in der Vorlage von einer Teilung der Kosten, nicht von einem Zuschuss gesprochen werde. Herr Lembrecht regt an, den hier in Rede stehenden Fall direkt mit Frau Albert vom Bauamt des Amtes zu besprechen. 3. Sitzungsniederschrift vom 02.07.2014 Einwendungen gegen das Protokoll werden nicht erhoben, es gilt daher als einstimmig genehmigt und wird unterschrieben. 4. Bericht des Verbandsvorstehers Herr Kärgel berichtet, dass die angeregte Baugrunduntersuchung des für die Klärschlammvererdungsanlage vorgesehenen Geländes durchgeführt worden sei. 5. Sanierung der öffentlichen Anschlussleitungen im Wasserschutzgebiet
3 Herr Kärgel führt in die Angelegenheit ein. Der Bauausschuss habe sich ausführlich mit diesem Thema befasst. Er geht auf die Problematik der unterschiedlichen Schachtgrößen und die durchgeführte Fragebogenaktion ein. Der Abwasserzweckverband müsse seine öffentlichen Leitungen Instand setzen, die privaten Eigentümer könne der AZV aber nicht verpflichten. Diese müssten allerdings gegenüber dem Kreis die Schadenbehebung nachweisen. Zu 4 Abs. 3 des Entwurfes der Sanierungsvereinbarung fragt Herr Maas nach, ob die Festsetzung einer Vorschusszahlung üblich sei, er beantrage die Streichung. Amtsdirektor Lembrecht erläutert das Verfahren. Er beantwortet eine weitere Frage von Herrn Maas zu 5 Haftung. Herr Scholz beantragt den letzten Satz im 1 zu streichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauausschuss den Beschlussvorschlag noch um einen Buchstaben f) ergänzt hat. Die Abstimmung über 4 Abs. 3 der Sanierungsvereinbarung (Vorschuss) ergibt bei 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung dessen Beibehaltung. Die Abstimmung über den Antrag von Herrn Scholz zur Streichung des letzten Satzes des 1 ergibt die einstimmige Annahme. Mit dieser Änderung und der Ergänzung aus dem Bauausschuss fasst die Verbandsversammlung nunmehr folgenden a) Die gemeinsame Schlauchliner (Lösung A) soll 2015 umgesetzt werden. Auf der Basis des geänderten Vertragsentwurfs für die Kostenübernahme sind alle Interessenten für diese Lösung noch einmal einzuladen. b) Der AZV übernimmt keine Sanierungsaufgaben auf den privaten Grundstücken mit Ausnahme der angestrebten gemeinsamen Schlauchlinerlösungen gegen Kostenerstattung durch den Grundstückseigentümer. c) Verläuft der Sammelkanal schon über private Flächen, so gilt die Sammelleitung als öffentlich, die Anschlussleitung gilt als privat ab dem Abzweiger in der Sammelleitung. Eine gemeinsame Sanierung scheidet hier aber aus. d) Schächte DN 600 müssen nicht zu Schächten DN 1000 umgebaut werden. Es ist aber in der Abwasserbeseitigungssatzung klar zu stellen, dass Schächte DN 1000 die Regel sein sollen. Eine entsprechende Satzungsänderung soll in der nächsten Sitzung beraten und beschlossen werden. e) Es wird kein monetärer Zuschuss an die Grundstückseigentümer gewährt, sondern lediglich Sachleistungen z.b. in Form eines Kopfloches. f) In 3 des Vertragsentwurfes ist der letzte Halbsatz wie folgt zu formulieren so lange der sanierte Anschlusskanal erhalten werden kann und der Anschlusskanal als dicht gilt. g) In 1 des Vertragsentwurfes ist der letzte Satz zu streichen. Der entsprechend geänderte Entwurf der Sanierungsvereinbarung ist beigefügt. 6. Übernahme von Filtratwasser aus Schlämmen aus Regenrückhaltebecken Herr Kärgel führt in die Thematik ein. Eine Nachfrage von Herrn Heidemann zur technischen Abwicklung wird beantwortet.
4 Der Mitbehandlung des Filtratwassers aus der Entwässerung der Schlämme aus Regenrückhaltebecken auf der Kläranlage in Reesdorf wird zugestimmt. Die Mengen sind zu erfassen und den Gemeinden Bordesholm und Wattenbek als gesonderte Gebühr in Rechnung zu stellen. 7. Ausschreibung der Klärschlammvererdungsanlage Herr Kärgel erläutert das Verfahren und die Unterschiede zur heutigen Arbeitsweise im Umgang mit Klärschlamm auf der Kläranlage. Die erstmalige Räumung der Anlage würde voraussichtlich in 10 bis 15 Jahren anstehen. Er weist auf die sehr umfangreiche und komplizierte Ausschreibung hin. Daher solle ein Ingenieurbüro beauftragt werden. a) Das Ingenieurbüro Siebert & Partner, Lübeck wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. b) Für die Durchführung der Ausschreibung werden 7.000 überplanmäßig bei Hhst. 7000.6550 im Haushalt 2014 bereitgestellt. Die haushaltsrechtliche Regelung erfolgt im 1. Nachtragshaushalt 2014. c) Es soll eine beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. 8. Erlass der Ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Herr Gerecke erläutert die wesentliche Veränderungen und das Ergebnis des Nachtragshaushaltsplanes. 1. Der Erste Nachtrag zum Haushaltsplan 2014 wird wie vorgelegt beschlossen; 2. folgende Erste Nachtragshaushaltssatzung 2014 wird beschlossen: (siehe Anlage) 9. Anfragen Auf Nachfrage von Herrn Dogu zu Personalsituation auf dem Klärwerk verweist Herr Kärgel auf den TOP 12. Weitere Anfragen liegen nicht vor. 10. Bekanntgaben Herr Kärgel weist auf die Einladung zum Infoseminar Klärschlammvererdung in der Praxis am 16. Oktober 2014 auf Fehmarn hin. Interessenten mögen sich bitte umgehend unter der Rufnummer 695-146 bei Frau Albert anmelden. Herr Kärgel schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.
5 Herr Kärgel schließt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse waren nicht bekannt zu geben. Er schließt die Sitzung um 19.32 Uhr. g. u. Kärgel Gerecke 1. stellv. Verbandsvorsteher Protokollführer Evtl. Anlagen zu dieser Niederschrift können in der Verwaltung eingesehen werden.