Nachbarschaftsverband Pforzheim. Änderung des Flächennutzungsplanes Ausschnitt Obsthof III Stadt Pforzheim. Begründung (Entwurf)

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Transkript:

Nachbarschaftsverband Pforzheim Änderung des Flächennutzungsplanes Ausschnitt Obsthof III Stadt Pforzheim Begründung (Entwurf) FNP-Änderung Ausschnitt.Obsthof III

- 2 - Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich - 3-2. Erfordernis der Planaufstellung - 3-3. Ziele der Raumordnung - 5-4. Vorhandene Situation - 6-4.1. Erschließungssituation - 6-4.2. Vorhandene Nutzungen - 6-5. Darstellungen des Flächennutzungsplans - 6-6. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Vorhabens - 6-7. Umweltbericht - 7-7.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen - 7-7.1.1. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung - 7-7.1.2. Übersicht über die geprüften Alternativen - 8-7.1.3. Überblick über die Schutzgüter, die zu erwartenden Auswirkungen und deren Bewertung - 8-7.2. Eingriffsregelung - 10-7.3. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen - 10-7.4. Zusammenfassung des Umweltberichtes - 10 -

- 3-1. Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt südlich der BAB 8 im Gewerbegebiet Hohenäcker. Der Geltungsbereich westlich der Kieselbronner Straße umfasst einen im wirksamen Flächennutzungsplan als geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wohnkaufhaus dargestellten Bereich. Der Geltungsbereich östlich der Kieselbronner Straße umfasst einen im wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellten Bereich, der südlich an eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Möbeleinrichtungshaus anschließt. Auch diese Sonderbaufläche ist Bestandteil des Geltungsbereiches, um die bereits wirksamen Inhalte zeichnerisch als Bestand zu übernehmen. 2. Erfordernis der Planaufstellung Am 03.12.2014 hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Pforzheim die Aufstellung des Bebauungsplans Obsthof III auf einem Teilbereich des Flurstücks Nr. 7605 östlich der Kieselbronner Straße beschlossen (siehe folgende Abbildung). Anlass ist die geplante Expansion eines Pforzheimer Möbelfachgeschäftes, das an seinem innerstädtischen Standort keine Entwicklungsmöglichkeiten hat. Daher plant das Unternehmen einen Neubau des Möbelhauses im Gewerbegebiet Hohenäcker mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.500 m². Der neue Standort liegt unmittelbar südlich des im Jahr 2014 neu eröffneten Möbelzentrums Pforzheim. Im Bereich des geplanten Vorhabens gilt der Bebauungsplan E 30 Obsthof. Dieser setzt dort als Nutzungsart ein Gewerbegebiet fest. In Gewerbegebieten sind großflächige Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Die Realisierung eines Möbelhauses in der geplanten Dimension ist im bestehenden Planungsrecht nicht möglich. Um die geplante Ansiedlung zu unterstützen, soll das Planungsrecht angepasst werden. Die Zulässigkeit von Verkaufsflächen in der geplanten Größenordnung von ca. 2.500 m² erfordert die Festsetzung eines Sondergebietes. Es wird in Anlehnung an die Pforzheimer Sortimentsliste Regelungen zur Zulässigkeit von Sortimenten geben. Zum Schutz der Innenstadt und der wohnortnahen, integrierten Nahversorgungszentren soll der Verkauf von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden bzw. die in Möbelhäusern üblicherweise angebotenen Randsortimente auf ein verträgliches Maß begrenzt werden. Um den Bebauungsplan entwickeln zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche Möbelhaus (0,39 ha) erforderlich. Um den Bereich der neu geplanten Sonderbaufläche Möbelhaus deutlich erkennen zu können, wird die nordöstlich angrenzende Sonderbaufläche Möbeleinrichtungshaus in den Geltungsbereich einbezogen und als Bestand dargestellt. Inhaltliche Änderungen ergeben sich hierfür nicht. Die entsprechende Einzeländerung Obsthof II wurde am 27.03.2008 wirksam, der Bebauungsplan Obsthof II wurde am 07.02.2008 rechtskräftig. Das Möbelzentrum Pforzheim wurde 2014 eröffnet.

- 4 - wirksamer Flächennutzungsplan (vom 29.04.2005, neu bekanntgemacht am 19.04.2013) geplante Flächennutzungsplanänderung Geltungsbereich des Bebauungsplanes Obsthof III zum Aufstellungsbeschluss (Teilbereich der FNP-Änderung: geplante Sonderbaufläche Möbelhaus ) Mit der Änderung von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Möbelhaus östlich der Kieselbronner Straße soll zugleich eine bereits wirksame Einzeländerung in der Nachbarschaft aufgehoben werden. Westlich der Kieselbronner Straße wurde der Flächennutzungsplan von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche geändert, um planungsrechtliche Voraussetzungen zur Verlagerung eines bestehenden Möbelhauses zu schaffen (Einzeländerung Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße, wirksam seit 19.04.2013). Im Raumordnungsverfahren wurde die geplante Verlagerung und Erweiterung des Möbelzentrums mit einer sortimentsbezogenen Begrenzung der Verkaufsfläche auf max. 24.360 m² für Möbelkernsortimente, max. 630 m² für Teppiche, max. 810 m² für Leuchten und max. 800 m² für die Möbelrandsortimente (Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren) als verträglich bewertet. Übrige Sortimente sind ausgeschlossen. Am 02.02.2010 beschloss der Gemeinderat der Stadt Pforzheim die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes ( Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße ), vom 01.03. 12.03.2010 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Der Bebauungsplan wird nicht weitergeführt, da der private Investor inzwischen dieses Projekt nicht mehr weiterverfolgt, sondern im Möbelzentrum Pforzheim integriert ist.

- 5 - Daher soll diese Einzeländerung zurückgenommen werden und aus der geplanten Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wohnkaufhaus soll wieder gewerbliche Baufläche (2,46 ha) werden, um der Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen gerecht zu werden. 3. Ziele der Raumordnung Im aktuellen Regionalplan 2015 ist das Gebiet als Gewerbe/Industrie ausgewiesen. Der Bereich Hohenäcker ist außerdem als Ergänzungsstandort (E) ausgewiesen. Dort ist grundsätzlich die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten bzw. großflächigen Einzelhandelsbetrieben (Verkaufsfläche > 800 m²) mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten - wie zum Beispiel Möbel - möglich. Eine Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten mit zentrenrelevanten Sortimenten ist nicht vorgesehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Obsthof III hat das Regierungspräsidium, Abt. 2, am 03.11.2014 zur Frage der Raumordnung mitgeteilt, dass kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist und auch die Erstellung eines neuen Gutachtens nicht gefordert wird, wenn - die Rahmenbedingungen, die dem Raumordnungsverfahren für das Möbelzentrum Birkenfeld zugrunde lagen (Raumordnerische Beurteilung vom 07.10.2011 1 ), sich nicht wesentlich geändert haben (d. h. z. B. keine größeren neuen Verkaufsflächen für Möbel) und - in der Begründung ausführlich erläutert wird, dass der Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße nicht weitergeführt wird und die dort untersuchten ca. 24.000 m² Verkaufsfläche für Möbel daher wieder frei sind. Die Voraussetzungen werden beide erfüllt: Die neu geplante Sonderbaufläche Möbelhaus unterschreitet die im Raumordnungsverfahren untersuchte Verkaufsflächengröße deutlich und die bestehende Sonderbaufläche westlich der Kieselbronner wird in gewerbliche Baufläche zurückgeändert. Außerdem muss geprüft werden, ob im Einzugsbereich in der Zwischenzeit große Möbelhäuser entstanden sind. Hierzu ist nichts bekannt. Es ist daher kein Raumordnungsverfahren erforderlich. Im Bebauungsplan der Stadt Pforzheim müssen die zulässigen Sortimente und die jeweiligen maximal zulässigen Verkaufsflächen festgesetzt werden. 1 Am 07.10.2011 hat das Regierungspräsidium als höhere Raumordnungsbehörde als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens festgestellt, dass die geplante Verlagerung und Erweiterung des Möbelzentrums Birkenfeld den Erfordernissen der Raumordnung entspricht, wenn der Umfang der Verkaufsfläche sortimentsbezogen begrenzt wird auf max. 24.360 m² für Möbelkernsortimente, max. 630 m² für Teppiche, max. 810 m² für Leuchten und max. 800 m² für die Möbelrandsortimente Glas/Porzellan/Keramik, Hausrat und Heimtextilien/Gardinen/Bettwaren. Weitere Sortimente sind nicht zulässig. Das Ergebnis ist in den nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen. Die Sortimente und die maximalen Verkaufsflächenzahlen sind festzuschreiben. Eine UVP wurde im Raumordnungsverfahren nicht durchgeführt. Umweltrelevante und verkehrliche Auswirkungen sind auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens zu behandeln. Im Bebauungsplan der Stadt Pforzheim müssen die zulässigen Sortimente und die jeweiligen maximal zulässigen Verkaufsflächen festgesetzt werden.

- 6-4. Vorhandene Situation 4.1. Erschließungssituation Das Gewerbegebiet Hohenäcker ist bereits erschlossen. Die beiden Grundstücke im Geltungsbereich, die neu beplant werden, sind zum einen von der Kieselbronner Straße (K 9802) erschlossen. Die geplante Sonderbaufläche wird außerdem südlich begrenzt vom Dürrenweg. Die geplante gewerbliche Baufläche wird außerdem erschlossen von Welschenäckerstraße, Philipp-Weber-Straße und der Straße Klumpensee. 4.2. Vorhandene Nutzungen Ein großer Teil des Gewerbegebietes ist bereits besiedelt. Die Sonderbaufläche im Nordosten ist mit dem Möbelzentrum Pforzheim und seinen Parkplatz- und Erschließungsflächen bebaut. Das südlich anschließende Grundstück ist mit einem Schuppen bebaut und wird ansonsten als Parkplatz genutzt. Gegenüber auf der westlichen Seite der Kieselbronner Straße liegen Grundstücke brach. Südlich des Dürrenwegs steht ein Gewerbegebäude. Im Bereich westlich der Kieselbronner Straße sind viele Grundstücke bereits mit Gewerbebetrieben bebaut, die von der Änderung betroffenen Flurstücke sind unbebaut. Die landwirtschaftliche Nutzung dort liegt brach. Am Rand der Kieselbronner Straße steht ein Hochspannungsmast, der entsprechend zu berücksichtigen ist. 5. Darstellungen des Flächennutzungsplans ha S-Fläche Bestand 4,63 gepl. neue S-Fläche (statt G) 0,39 gepl. neue G-Fläche (statt S) 2,46 insgesamt 7,48 6. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Vorhabens Ziele: Die Planänderung soll die Voraussetzungen schaffen für die Umsiedlung eines bestehenden Pforzheimer Möbelfachgeschäftes in das Gewerbegebiet Hohenäcker/Obsthof. Der neue Standort (0,39 ha) liegt unmittelbar südlich des im Jahr 2014 neu eröffneten Möbelzentrums Pforzheim. Auswirkungen: Geplant wird dort eine Verkaufsfläche von ca. 2.500 m². Damit entfallen gewerbliche Bauflächen. Die Inanspruchnahme gewerblicher Bauflächen wird ausgeglichen, indem eine Einzeländerung für Sonderbauflächen zurückgenommen wird und westlich der Kieselbronner Straße die Flächen (2,46 ha) wieder für Gewerbe zur Verfügung stehen.

- 7 - Durch die Planung der Sonderbaufläche östlich der Kieselbronner Straße werden zusätzliche Verkaufsflächen entstehen mit den potentiellen Auswirkungen auf den Einzelhandel. In den raumordnerischen Vorgaben werden Verkaufsfläche und Sortimente beschränkt. Durch die Aufhebung der Sonderbaufläche westlich der Kieselbronner Straße kann diese Vorgabe eingehalten werden, da deutlich mehr Verkaufsflächen entfallen als neu entwickelt werden. Auch mögliche Auswirkungen im Straßenverkehr durch erhöhtes Kundenaufkommen könnten erwartet werden, werden aber durch die gleichzeitige Änderung westlich der Kieselbronner Straße nicht relevant, da dort eine größere potentielle Verkaufsfläche mit entsprechender Kundennachfrage entfällt. 7. Umweltbericht 7.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 7.1.1. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Bestand neu geplante Sonderbaufläche (0,39 ha): Der westliche Teilbereich des Grundstücks östlich der Kieselbronner Straße ist planungsrechtlich als gewerbliche Baufläche nutzbar und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Die Fläche ist überwiegend geschottert, am Rand zur Kieselbronner Straße hin befindet sich eine grasbewachsene Böschung mit Gehölzen. Entlang des Dürrenwegs steht ein Schuppen. In der Kieselbronner Straße stehen Straßenbäume. Es ist zu erwarten, dass ohne die Planänderung diese Nutzung fortgeführt wird. Planungsrechtlich ist eine Bebauung und gewerbliche Nutzung zulässig. Im rechtskräftigen Bebauungsplan hält die zulässige viergeschossige Bebauung jedoch 25 m Abstand zur Kieselbronner Straße. Die Flächen an der Straße würden also voraussichtlich nicht bebaut. Kieselbronner Straße/Dürrenweg Situation Dez. 2014, Blick von Süden

Bestand geplante gewerbliche Baufläche östlich der Kieselbronner Straße (2,46 ha): - 8 - Das Plangebiet westlich der Kieselbronner Straße besteht aus drei bisher unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sowie einem Grundstück in der Mitte, auf dem eine Versickerungsmulde angelegt wurde. Auf dem Grundstück Flst. Nr. 4158/1 steht ein Hochspannungsmast für eine 110 kv- Leitung, welche auch die Flst. Nrn. 4158/2 und 4158/3 überquert. Planungsrechtlich war hier bereits gewerbliche Baufläche festgesetzt, die 2013 in eine Sonderbaufläche geändert wurde. Es ist zu erwarten, dass ohne die Planänderung diese Grundstücke zukünftig gewerblich genutzt und bebaut werden. Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind sie fast vollständig mit drei Geschossen bebaubar. Die Versickerungsmulde ist als solche festgesetzt. 7.1.2. Übersicht über die geprüften Alternativen Durch das Interesse des Investors an diesem Grundstück südlich des Möbelzentrums ergeben sich keine räumlichen Alternativen. Die gewünschte Erweiterung ist am bestehenden Standort des Möbelfachgeschäftes nicht möglich. 7.1.3. Artenschutzrechtliche Untersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Obsthof III wurde im Frühjahr 2015 eine artenschutzrechtliche Untersuchung für die Baufläche östlich der Kieselbronner Straße durchgeführt (Ökologie Planung Forschung, vom 24.06.2015). Aufgrund des vorhandenen Lebensraumpotentials wurde insbesondere die Tiergruppe Reptilien untersucht. Es wurden keine Reptilien im Gebiet gefunden. Es gab keine Hinweise auf eine aktuelle Nutzung der potentiellen Fledermausquartiere. Die vorhandenen Gehölze wiesen keine Baumhöhlen oder Spalten auf, die als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte für artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen wie xylobionte Käfer oder baumbewohnende Vögel oder Fledermäuse dienen könnten. Die vorhandenen Gehölze sind potenzielle Fortpflanzungs- oder Ruhestätten für Freibrüter. Da sich im räumlich-funktionalen Zusammenhang ähnliche Habitatstrukturen anschließen, ist keine erhebliche Betroffenheit zu erwarten. Dies gilt auch für die Funktion der Gehölze als Nahrungshabitat. Es besteht jedoch das Risiko, dass Individuen im Zuge der Rodungsarbeiten verletzt oder getötet werden könnten. Das Gutachten empfiehlt, folgende Vermeidungsmaßnahmen umzusetzen: Eingriffe in den Gehölzbestand nur zwischen 01. Oktober und 15. Februar Anzahl der zu entfernenden Gehölze auf das erforderliche Mindestmaß beschränken

- 9 - Ökologische Baubegleitung für den Abriss des Schuppens am Dürrenweg bei Auffinden von Fledermäusen müssen die Abrissarbeiten unterbrochen werden und die untere Naturschutzbehörde verständigt werden Außerdem wird empfohlen, neue Gehölze, insbesondere heimische Bäume und Sträucher zu pflanzen, die als Vogelnährgehölz dienen können, sowie künstliche Fledermausquartiere am Neubau zu installieren. Da die Vermeidungsmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden können und damit die geplanten Baumaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Hinsicht zulässig sind, steht auch der Änderung des Flächennutzungsplanes diesbezüglich nichts im Wege. 7.1.4. Überblick über die Schutzgüter, die zu erwartenden Auswirkungen und deren Bewertung Einstufung der Eingriffe: (+) positiv / neutral / (-) negativ / (--) erheblich negativ Schutzgut Bestand einschließlich Vorbelastungen Mensch/ Siedlung Wasser Arten / Biotope Bestehendes, weitgehend aufgesiedeltes Gewerbegebiet an der Kieselbronner Straße, gegenüber der geplanten gewerblichen Baufläche befinden sich Wohnnutzungen in gemischten Bauflächen, nördlich der geplanten Sonderbaufläche befindet sich ein Möbelzentrum kein Oberflächengewässer WSG "Bauschlotter Platte", IIIB vorhandene Versickerungsmulde in der geplanten gewerblichen Baufläche ansonsten planungsrechtlich Gewerbegebiet Westlich der Kieselbronner Straße: Ackerbrache, im südlichen Bereich Gehölze, planungsrechtlich Gewerbegebiet Östlich der Kieselbronner Straße Schotterfläche mit begrünter Böschung sowie Schuppen Die Gehölze können Fortpflanzungsund Ruhestätten sowie Nahrung für Vögel bieten. Der vorhandene Zu erwartende Auswirkungen Die Planänderung lässt keine wesentlichen Auswirkungen gegenüber dem bestehenden Planungsrecht erwarten. Die geplante Sonderbaufläche kann ein größeres Verkehrsaufkommen mit sich bringen andererseits wird die deutlich größere Sonderbaufläche westlich der Kieselbronner Straße wieder zurückgeändert, so dass insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Die Planung der Sonderbaufläche lässt gegenüber der gewerblichen Baufläche keinen neuen Eingriff erwarten, ebenso wenig die Planung der gewerblichen Baufläche im Verhältnis zur rechtlich bestehenden Sonderbaufläche; auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung muss die Entwässerungskonzeption geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf die bestehende Versickerungsmulde. Die Planänderung lässt keine wesentlichen Auswirkungen gegenüber dem bestehenden Planungsrecht erwarten, es können auch derzeit schon Gebäude errichtet und Böden versiegelt werden. Die artenschutzrechtliche Untersuchung hat keine unüberwindlichen Konflikte ergeben. Mit Umsetzung der Vermeidungsmaß- Einstufung der Eingriffe

- 10 - Schuppen am Dürrenweg hat Potential als Fledermaushabitat (keine Hinweise auf Wochenstuben). Geologie / Boden Böden mit Deckschichten, planungsrechtlich Gewerbegebiet bzw. Sonderbaufläche für ein Wohnkaufhaus Klima / Luft Landschaftsbild /Erholungsfunktion Westlich der Kieselbronner Straße: Ackerklimatop, allerdings ringsum Gewerbegebietsklimatop, planungsrechtlich Gewerbegebiet bzw. Sonderbaufläche für ein Wohnkaufhaus Westlich der Kieselbronner Straße: Ackerbrache umgeben von gewerblich genutzten Flächen, keine Erholungsfunktion Östlich der Kieselbronner Straße: keine Erholungsfunktion, Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet nahmen (bezüglich Rodung und Abriss) ist eine Neubebauung artenschutzrechtlich zulässig. Die Planänderung lässt keine wesentlichen Auswirkungen gegenüber dem bestehenden Planungsrecht erwarten, es können auch derzeit schon Gebäude errichtet und Böden versiegelt werden. Die Planänderung lässt keine wesentlichen Auswirkungen gegenüber dem bestehenden Planungsrecht erwarten, es können auch schon im Bestand Gebäude errichtet und Böden versiegelt werden. Die Veränderung der Art der baulichen Nutzung innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes lässt keine wesentlichen Auswirkungen gegenüber dem bestehenden Planungsrecht erwarten. 7.2. Eingriffsregelung Gegenüber dem bestehenden Planungsrecht sind aufgrund der Planänderungen keine Eingriffe zu erwarten. Insofern ist kein Ausgleich erforderlich. 7.3. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen Die unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen werden im Rahmen der üblichen Umweltüberwachung der damit befassten Umweltbehörden überprüft. 7.4. Zusammenfassung des Umweltberichtes Gegenstand der Umweltprüfung ist die Darstellung einer Sonderbaufläche Möbelhaus anstelle einer gewerblichen Baufläche (0,39 ha) sowie die Darstellung gewerblicher Bauflächen anstelle einer Sonderbaufläche Wohnkaufhaus (2,46 ha) im Gewerbegebiet Hohenäcker/Obsthof. Darüber hinaus wird, um zeichnerische Klarheit zu schaffen, die geplante Sonderbaufläche Möbeleinrichtungshaus als Bestand dargestellt. Dort ist inzwischen nicht nur der Bebauungsplan rechtskräftig, sondern auch das Möbelzentrum Pforzheim eröffnet. Gegenüber dem bestehenden Planungsrecht sind durch die Planung keine wesentlichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Pforzheim, 16.07.2015 DA