BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ähnliche Dokumente
entscheiden.zudembeugttransparenzkorruptionundmisswirtschaftmitöffentlichen

VerbraucherinnenundVerbraucherzumachen.DiedamitverbundenenQualitätsprüfungenwerdendurchdenMedizinischenDienstderKrankenversicherung

VerhaltensänderungbeiUnternehmenslenkernundhochbezahltenInvestmentbankernausgelöst.AuchderEntwurfderBundesregierungfüreinGesetzüber

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Kommunen sind unterfinanziert DiefinanzielleLagesehrvielerKommunenistschlecht.Hauptschuldandieser

Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen

Arbeitsmarktpolitik In Beschäftigung und Perspektiven investieren statt Chancen kürzen

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksachen 17/3404, 17/4032

Kleine Anfrage. Deutscher Bundestag Drucksache 17/12494

Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte Für eine starke europäische Bankenunion zur Beendigung der Staatshaftung bei Bankenkrisen

Handlungsaufträge aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Gemeindefinanzkommission gescheitert Jetzt finanzschwache Kommunen ohne Sozialabbau nachhaltig aus der Schuldenspirale befreien

BedürfnissederPatientinnenundPatienten,ebensowieArtundGradderErkrankung.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/11267, 17/12221

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/6051, 17/7453

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

SchieflagesowiePerspektivenderCommerzbankAGbestehendennochUnklarheiten.

hat,kannvoneinerwirklichentrendwendenochkeineredesein.altersdiskriminierungistindenpersonalbürosnochweitverbreitet.diesdrücktsichsowohl

Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizinprodukten besser gewährleisten

DeutschlandgemeldetenZahlenfürdieletztenJahrehäufignichtschlüssigoder

Ziele und Umsetzung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik

DerVorschlagderEU-KommissionfüreineRichtliniedesEuropäischenParlamentsunddesRatesüberdieBedingungenfürdieEinreiseunddenAufenthalt

Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten und die steuerliche Förderung beenden

Zusammen lernen Recht auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen

Wir fragen die Bundesregierung: Allgemein 1.MitwelchenMaßnahmenundInstrumentenplantdieBundesregierung,die

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten

Mehr Schutz für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

gestoßen,daerderursprünglichenintentiondesgesetzgebersnichtgenüge.so

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DiedemografischeEntwicklungwirdzueinemerheblichenRückgangnicht

Arbeitsbedingungen, Outsourcing und Zeitarbeit in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden

Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf durchsetzen

Transnationale Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen

Über- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

2, 3 Auchfürdas. nichtalssteuersparmodellzumissbrauchen,müssenjedochbestehendefehl-

geschaffen.ähnlichesgiltfürdievoranschreitendeentwicklungimgesundheitswesen,diezuneuendiagnosemöglichkeitenundmolekulargenetischen

Die Folgen des CGZP-Urteils und die Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie

Mit ambitionierten Verbrauchsgrenzwerten die Ölabhängigkeit verringern

Arzneimittelwirkungen,vondenenFrauenhäufigerbetroffensindalsMänner, verhindert werden.

NachdendenFragestellerinnenundFragestellernbislangvorliegendenInformationenwürdedieseAbweichungabernochnichtzwangsläufigbedeuten,dass

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Umsetzung des Entgeltsystems in der Psychiatrie nach 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Sofortiger Baustopp für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen Ulm

Nationalen Radverkehrsplan 2020 zum ambitionierten Aktionsplan der Radverkehrsförderung weiterentwickeln

Modellversuche mit Gigalinern beenden Umweltorientierten Aktionsplan Güterverkehr und Logistik auf den Weg bringen

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7123, 17/7124, 17/7125

Soziale Bürgerrechte garantieren Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken

Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten

finanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/8989, 17/14214

Stellung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch

1.WannhabennachKenntnisderBundesregierungwelcheTreffenmitwelchenBeteiligtenzumVerkaufdesAnteilsvonRWEundE.ONander

zu der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksachen 16/3100, 16/4200

bestehendenlautenstraßeoderschienenstreckewohnt,hatdamitselteneine AussichtaufVerbesserungseinerSituation.BetroffenebraucheneinePerspektive.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/10059, 17/11093

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksachen 16/1889, 16/2785

Den Ausbau der Breitbandinfrastruktur flächendeckend voranbringen

Durch eine neue Investitionspolitik zu mehr Verkehr auf der Schiene

den 11Absatz4Satz2AÜG (dasbetriebsrisikomussvondenleiharbeitsunternehmenundnichtvondenleiharbeitskräftengetragenwerden)undsomit

eineraktiengesellschaftgesetzestreuzuverhalten,wovonvölkerrechtlicheverträgeodervonderbundesrepublikdeutschlandratifizierteübereinkommenmit

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/12695

Gute Lehre an allen Hochschulen garantieren Eine dritte Säule im Hochschulpakt verankern und einen Wettbewerb für herausragende Lehre auflegen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Menschenrechtslage und humanitäre Situation in der Westsahara verbessern und Klärung des völkerrechtlichen Status voranbringen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit Partnerschaft für eine menschenrechtsbasierte nachhaltige Entwicklung

Datenschutz und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken stärken Grundrechte schützen

Freiwilligendienste in zivilgesellschaftlicher Verantwortung stärken

Den friedenspolitischen und krisenpräventiven Auftrag des Europäischen Auswärtigen Dienstes jetzt umsetzen

inrentegingen,warenunmittelbarzuvorsozialversicherungspflichtigbeschäftigt.

DasBildungssystemistunterfinanziertundstrukturellblockiert.VondensozioökonomischenFolgendieserBlockadesindallestaatlichenEbenenbetroffen.

dassderkampfgegenalqaidaunddietalibannurvonkurzerdauersein

DiePrognosAGkam1992aufSchädeninHöhevon10,7Bio.DM,wasinflationsbereinigtheute7,4Mrd.Euroentspräche.NeuereUntersuchungenüberdas

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieFinanz-undWirtschaftskriseinEuropaistnichtüberwunden:DieRezessionhatsichverstärkt,dieArbeitslosigkeit

Erstellung der Verkehrsprognose 2030 für den Bundesverkehrswegeplan 2015

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/13423, 17/14194

Beschlussempfehlung und Bericht

Ländliche Räume als Lebensräume bewahren und zukunftsfähig gestalten

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umstrukturierungen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dörfer vor Agrarfabriken schützen Planungs- und Immissionsrecht verschärfen

immerweiterauseinanderentwickeln.auchvordiesemhintergrundsteheninsbesonderedieindenletztenjahrenexorbitantgestiegenenmanagergehältervor

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Menschenrechte in der Tourismuswirtschaft achten, schützen und gewährleisten

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/8682, 17/9436

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11308 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Organspende in Deutschland transparent organisieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DasTransplantationsweseninDeutschlandwirdseiteinigenMonatendurch schweremissständeunterschiedlichsterarterschüttert.dazugehörendievorwürfederbevorzugungvonwartelistenpatientinnenund-patientenaufgrund manipulierteraktenandenuniversitätsklinikengöttingenundregensburg ebensowiediedebatteumdasfragwürdigefinanzverhaltenundversuche politischereinflussnahmedurchdiedeutschestiftungorgantransplantation (DSO).DieseMissständesindnichtnuraufdasVersageneinzelnerAkteure zurückzuführen.vielmehrzeigensichauchdeutlichestrukturelleundorganisatorischedefizite.dasfehleneinerstaatlichenaufsichtsowiediezögerlicheund intransparentewahrnehmungderkontrollfunktionendurchdievorhandenen InstitutionensowieeinzelneLandesbehördenführtendazu,dassRechtsverstöße letztlichgeduldetundnichtsanktioniertwurden.derberichtderbundesregierungzursituationdertransplantationsmedizinindeutschlandzehnjahrenach InkrafttretendesTransplantationsgesetzeszeigtzudemweitereBereicheauf,in denensichdieorganverteilung (Allokation)grundsätzlichalsmanipulationsanfälligerweist (Bundestagsdrucksache16/13740,S.66f.).Auchbenenntdieser BerichtdeutlichdieProbleme,diedurchdieAufspaltungvonVerantwortlichkeitenunddiemangelhafteAusgestaltungundstaatlicheAnbindungderKontrolleinrichtungen bestehen (ebd. S. 52 und 70 ff.). DerDeutscheBundestagistdaherderAnsicht,dasseinepartielleNeuorganisationderOrganspendeinDeutschlandnötigist,umFehlverhaltenfürdieZukunftauszuschließen,strukturelleDefizitezubehebenunddasVertrauender Bevölkerung wieder herzustellen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.einen Gesetzentwurf vorzulegen, a)mitdemdiekoordinationvonorgantransplantationenunddieaufsicht überdieamtransplantationswesenbeteiligteneinrichtungenindeutschlandindiehändeeinerjuristischenpersonöffentlichenrechtsüberführt wird,diederrechtsaufsichtdesbundesministeriumsfürgesundheit untersteht;

Drucksache 17/11308 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)nachdemdieaufsichtsfunktiongegenüberdentransplantationszentren nichtvonamtransplantationsgeschehenaktivbeteiligtenakteurenwahrgenommenwirdunddenkontrolleureneigenständigeermittlungsbefugnisse zur Verfügung stehen; c)derdieamtransplantationsgeschehenbeteiligteneinrichtungender Selbstverwaltungverpflichtet,zukünftigauchschonbeiVorliegendes bloßen Verdachts eines Rechtsverstoßes die zuständigen Landesbehörden und Strafverfolgungsorgane davon in Kenntnis zu setzen; 2.eineunabhängigeBewertungderbestehendenAllokationsregelnzuinitiieren, diedietransparenzundqualitätderbestehendenregelungenevaluiert,ihre Umsetzung untersucht und etwaigen Reformbedarf aufzeigt; 3.dieamTransplantationsgeschehenbeteiligtenEinrichtungenderSelbstverwaltungzuverpflichten,sämtlichePrüfberichtederÜberwachungskommissionnach 11desTransplantationsgesetzes (TPG),derPrüfungskommissionnach 12TPGundderStändigenKommissionOrgantransplantation offenzulegen; 4.einbundesweitesöffentlichesRegisterzuschaffen,indeminanonymer FormsämtlicheOrganvermittlungen,dieaufAusnahmeregelungenbasieren (sog.beschleunigteverfahren,high-urgency-status)einschließlichversichertenstatusderorganempfängersowiesämtlichetransplantationenbei Non-Residentsanonymisierterfasstwerden;dasRegisteristinAbstimmung mitderzuständigendatenschutzbehördezuerrichten,umdieeinhaltungder datenschutzrechtlichenbestimmungenzumschutzderbetroffenenzugewährleisten; 5.ausGründenderQualitätssicherungdieZahlderTransplantationszentren anhanddestatsächlichenbedarfsinderbevölkerungwirkungsvollerzubemessen und ggf. zu reduzieren; 6.einumfassende,unabhängigeStudieinAuftragzugeben,diedieErgebnisqualitätvonOrgantransplantationeneinschließlichdesmedizinischenNutzenundderRisikenfürdieBetroffenendifferenziertnachunterschiedlichen TransplantationsformenundTransplantationszentrenuntersuchtsowieein dauerhaftes Monitoring dieser Aspekte einzuführen; 7.demDeutschenBundestagjährlicheinenBerichtüberUmfangundArtdes TransplantationsgescheheninDeutschlandeinschließlichmöglicherFehlentwicklungen vorzulegen. Berlin, den 6. November 2012 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung OrganisationundAufsichtdesTransplantationssysteminDeutschlandliegen etwaimunterschiedzuspanien,frankreichundgroßbritannien imwesentlichenindenhändennichtstaatlicherinstitutionen.dergesetzgeberwarbeider SchaffungdesTPGdavorzurückgescheut,dasTransplantationssystemeigenständigneuzuregelnundhatdiegesetzlichenRahmenbedingungenumdiedamalsbestehendenStrukturenherumgestaltet (vgl.gesetzentwurfderfraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP, Bundestagsdrucksache 13/4355).

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11308 DieKoordinationderpostmortalenOrganspendeerfolgtdurcheinefürdiesen ZweckgegründeteStiftungdesPrivatrechts,derDeutschenStiftungOrgantransplantation (DSO).AuftraggeberdieserStiftungsindderSpitzenverband dergesetzlichenkrankenkassen (GKV-Spitzenverband),dieBundesärztekammer (BÄK)unddieDeutscheKrankenhausgesellschafte.V. (DKG).Überwacht wirddiedsointerndurchdeneigenenstiftungsrat,indenvertreterderauftraggeberundderdeutschentransplantationsgesellschafte.v. (DTG)entsandt werden.eineweitereaufsichterfolgtdurchdiesog.überwachungskommissionnach 11TPG,dievondenAuftraggeberngebildetwirdundinderauch VertreterzweierLandesregierungeneinenGast-Statushaben.DieÜberwachungsbefugnissedieserbeiderBÄKangesiedeltenKommissionsindallerdingsstarkbegrenzt.ErstseitderReformdesTransplantationsgesetzesim Frühsommer2012istdieKommissionverpflichtet,beifestgestelltenRechtsverstößendiezuständigenstaatlichenBehördenzuinformieren.Einestaatliche AufsichterfährtdieDSOvonSeitenderzuständigenStiftungsaufsichtdesLandesHessen (RegierungspräsidiumDarmstadt,MagistratderStadtFrankfurtam Main),dieallerdingsäußerstbegrenztundauchnichtaufeineinhaltlicheKontrolle ausgerichtet ist. ÄhnlichverhältessichbeiderVerteilungderpostmortalenOrganspenden,die durch 12TPGeinersog.Vermittlungsstelleübertragenwurde.DieseAufgabe wirddurchdieniederländischestiftungeurotransplant (ET)wahrgenommen, dadeutschlandgemeinsammitbelgien,luxemburg,denniederlanden,österreich,kroatienundslowenienmitglieddiesesinternationalenverbundsystems ist.imvorstandundindervollversammlungderstiftungsindauchdeutsche TransplantationszentrenunddieDTGvertreten.HinsichtlichderfürDeutschlanderfolgtenVermittlungenwirdEurotransplantvondersog.Prüfungskommissionnach 12TPGüberwacht,dievondenAuftraggeberngebildetwird. MitgliederundArbeitsweisederKommissionstimmenweitgehendmitderder Überwachungskommission überein. BeiderBundesärztekammerangesiedeltistebenfallsdieStändigeKommission Organtransplantation (StäKO),dietrotzihrererheblichenBedeutungallerdings überhauptnichtimtransplantationsrechtverankertist.sieisteinausschussder BÄK,dersichselbstu.a.zurAufgabegesetzthat,dieRichtlinienzurOrganspende,-vermittlungund-verteilungvorzubereiten,KriterienfürdieZulassung vontransplantationszentrenzuentwickelnunddiepraxisderorgantransplantationinsgesamtindeutschlandzubeobachten.besetztwirddiestäkomit VertreternderLandesärztekammern,derDTG,derDSO,derStiftungET,der Bundesländer,desBundesministeriumsfürGesundheitundmitunabhängigen Experten.InsgesamtsindsämtlicheSelbstverwaltungsgremienimBereichder TransplantationsmedizinsehrstarkdurchpersonelleVerflechtungenundMehrfach-Mitgliedschaften von Akteuren geprägt. DiestaatlichenAufsichtsmöglichkeitenimTransplantationsbereichsindäußerst begrenzt.dieländerhabenlediglicheinebegrenztemöglichkeit,imrahmen ihrerkrankenhaus-undhochschulaufsichtaufdieentnahmeklinikenundtransplantationszentreneinflusszunehmen.auchdielandesärztekammernhabenim RahmenihrerberufsrechtlichenAufsichtsfunktioneine,allerdingsbeschränkte Kontrollmöglichkeit;derEntzugvonApprobationbeiÄrzten,deneneinFehlverhaltennachgewiesenwerdenkonnte,liegtinderRegelbeidenzuständigen Länderbehörden.DasBundesministeriumfürGesundheitspieltimderzeitigen KontrollsystemkeineRolle.ObwohlderBundesgesetzgebernachArtikel74 Absatz1Nummer26desGrundgesetzes (GG)dieGesetzgebungskompetenzfür RegelungenzurTransplantationvonOrganen,GewebenundZellen zusteht, haterbisherdavonabgesehen,dembundeineaktiverollebeiderorganisation undkontrollederorgantransplantationindeutschlandzuzugestehen.diebundesregierunggingbeiverabschiedungdestransplantationsgesetzesdavonaus, dassdieausgestaltungdessystemsauchsoaufeine tragfähigerechtliche Grundlage gestelltwordensei (AntwortderBundesregierungaufdieSchrift-

Drucksache 17/11308 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lichefragederabgeordnetengudrunschaich-walch,bundestagsdrucksache 13/8162). SeitdemHerbst2011wurdeninDeutschlandmehrereVorgängeimBereichder Transplantationsmedizinöffentlich,diedasVertrauenderBevölkerungindie RedlichkeitdiesesMedizinbereichsnachhaltigerschütterthaben.DazugehörtenzumeinenBerichteüberdieDSO.DieVorwürfe,Krankenkassengelder fürvertragswidrigezweckeverwendetzuhaben,wurdendurchdasgutachten einerwirtschaftsprüfungsgesellschaftwederbestätigtnochvollständigausgeräumt.berichtetwurdeauchübereinefragwürdigeunternehmenskulturundeinenunangemessenumgangmitkritischenmitarbeiternsowiedeneinsatznicht vollapprobierterärzteinentnahmeteams (tazvom12.mai2012,süddeutsche Zeitungvom13.Dezember2011).Zudemwurdebekannt,dassdieDSOüber mehrerejahreeineberlinerconsultingfirmafürpolitischeslobbyingengagiert hatte,derenzielu.a.die AuslotungvonChancenundGefahren,dievonanderenpolitischenGegnernausgehen, [ ]sowiebündnismöglichkeiten seinsollten.aucherklärtedermedizinischevorstandderdso,prof.dr.günterkirste, dassgesprächemitangehörigenvonseitenderdsonichtergebnisoffen geführtwürden,obwohlderdeutschebundestagdieszuvorausdrücklichgesetzlichvorgeschriebenhatte (FrankfurterAllgemeineSonntagszeitungvom 12.August2012;vgl.auchBundestagsdrucksache16/13740,Anhang28, S.568). AusdenoffensichtlichgewordenenMissständenundstrukturellenDefiziten wurdenallerdingskaumschlussfolgerungengezogen.aufgrundderanhaltendenkritiktratderkaufmännischevorstandderdso,dr.thomasbeck,im April2012zurück;dermedizinischeVorstand,Prof.Dr.GünterKirste,hingegenwirdaufBeschlussdesStiftungsratesvom9.Mai2012biszumEndeseiner AmtszeitimJanuar2013weiterhintätigsein.StrukturelleÄnderungenwurden vonseitenderdsoundseinerauftraggeberabgelehnt,einerudimentäreauflistunggeplanterverbesserungenwurdeals Masterplan desdso-stiftungsratesvorgestellt.zeitpunkt,inhaltundverfahrendieserreformenbleibenallerdingsweiterhinimdunkeln.auchdiebundesregierungzogausdenvorgängen nurunzureichendekonsequenzen:mitdenstimmenderkoalitionsfraktionen dercdu/csuundfdpundderfraktionderspdwurdeam25.mai2012eine marginaleänderungindastransplantationsgesetzeingefügt,nachdereinige KontrollrechtederDSO-Auftraggeber,diezumgroßenTeilbislangvertraglich geregelt werden, ins Gesetz übernommen wurden. ImJuli2012decktedie SüddeutscheZeitung auf,dasseinamuniklinikum GöttingenbeschäftigterOberarztunterdemVerdachtstand,imZusammenwirkenmiteinemanderenChefarztinüber20FällenDatenvonPatienten manipuliertzuhaben.dadurchrücktendieseaufdenwartelistennachobenund wurdensobeiderverteilungvonspenderleberndurcheurotransplantbevorzugt.unterdenbevorzugtenpatientensollsichaucheinsog.non-residentbefundenhaben,dernichtindeutschlandlebteunddahereigentlichkeinenanspruchaufzuteilungeinesspenderorgansdurcheurotransplanthatte.auchbei einerfrüherentätigkeitamuniklinikumregensburghattedero.g.oberarztgegenallokationsrichtlinienverstoßen,u.a.indemerimjahr2006einespenderleberwiderrechtlichnachjordanienausgeführtundmehrerejordanische PatientenaufdieWartelistedesUniklinikumsgesetzt,obwohldiesesichnicht iminlandaufhielten.zwarwusstendiezuständigenlandesbehördenvonden Vorwürfen,lehntenaberseinerzeiteinenEntzugderApprobationab.DiezuständigenKontrollgremienderSelbstverwaltungzogennachdemVorlegen ihresprüfberichtsebenfallskeinekonsequenzen.auchindenbekanntgewordenenfälleningöttingenwerdendiedefizitedesderzeitigenkontrollsystems deutlich.beispielsweiseerwiesensichdieermittlungsergebnissedervonder BundesärztekammereingesetztenTask-ForceinGöttingenalsunvollständig; diebeteiligungeinesgastroenterologenandenmanipulationenwurdevon

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11308 einerermittlergruppedesuniklinikumsgöttingennachträglichselbstaufgedeckt (SüddeutscheZeitungvom27.Juli2012).ZudemwurdenderPrüfkommissionvorliegendeVerdachtsfälleteilweisenichtandieermittelndenStaatsanwaltschaftenweitergegeben (DIEWELTvom21.Juli2012).AuchdieungewöhnlicheTatsache,dassderbeschuldigteChirurgimJanuar2011dieTransplantationsgebührenfüreinePatientinvonseinemPrivatkontoandieDSO überwiesenhatte,machtediedsoerstanfangaugust2012öffentlich.die ReaktionenvielerAkteurezeigeninderMehrheitzwarBetroffenheitundden WillenzuAufklärungundKontrollverschärfungen.Verwiesenwurdeallerdings auchimmerwiederdarauf,dassessichangeblichumeinenkriminelleneinzelfall handele. ZeitgleichzudiesenVorgängenmusstedieBundesregierungimRahmeneiner SchriftlichenFragedesAbgeordnetenDr.HaraldTerpe (Bundestagsdrucksache 17/9887)zugeben,dassindenletztenJahrenzunehmendmehrOrganenicht überdiewartelistevoneurotransplant,sondernimsog.beschleunigtenverfahrenvergebenwerden.diesesverfahrenberuhtaufeinerausnahmeregelung indenallokationsrichtlinienderbundesärztekammer,mitderbeidrohendem VerfalleinesOrgansTransplantationszenteninregionalerNäheeigenständig einengeeignetenempfängersuchenkönnen.diezahlderdurchdiesesverfahrenvermitteltenorganehatindenletztenjahrenerheblichzugenommen.so stiegderanteilvonsovermitteltenspender-herzenvon8,4prozentimjahr 2002auf25,8ProzentimJahr2012,beiSpender-LungenimgleichenZeitraum von10,6prozentauf30,3prozent,beispender-lebernvon9,1prozentauf 37,1ProzentundbeiSpender-Pankreatavon6,3Prozentauf43,7Prozent.Der PräsidentderBÄK,Prof.Dr.FrankUlrichMontgomery,erklärte,erseidurch diedynamikderentwicklung erheblichirritiert (DERTAGESSPIEGELvom 8.August2012).IneinervonderBundesregierunginAuftraggegebenenStudiezurEntwicklungdesTransplantationswesenshattendieAutorenbereits 2009aufdieIntransparenzdieserundandererAusnahmenvomüblichenVermittlungsverfahrenshingewiesen (BerichtzurSituationderTransplantationsmedizininDeutschlandzehnJahrenachInkrafttretendesTransplantationsgesetzes, Bundestagsdrucksache 16/13740, S. 66 f.). DiejüngstenVorgängebestätigendenEindruck,dassdasSystemderOrganspendeinDeutschland imgegensatzzuandereneuropäischenländernwie beispielsweisespanien einezugeringeunabhängige,staatlichekontrolleerfährt.diekontrollgremienderselbstverwaltungverfügenübersogutwiekeine effektivenermittlungs-odersanktionsbefugnisse.imrahmendesberichtsder Bundesregierungzum10-jährigenBestehendesTPGbeurteilteneinigeBundesländer (Hessen,Sachsen,Schleswig-Holstein)sowiedieBÄK,dieDKGunddie KrankenkassendieTätigkeitderKommissionenausdiesemGrundgrundsätzlichalsineffektiv (Bundestagsdrucksache16/13740,S.52ff.und70ff.;vgl. auchverrelin:middel/pühler/lilie/vilmar,novellierungsbedarfdestransplantationsrechts,s.200ff.).diedsosowieeinigedso-regionenbemängelten zudemdieintransparenzderarbeitderüberwachungskommission.derbäk- PräsidentProf.Dr.FrankUlrichMontgomeryfordertangesichtsderjüngsten Skandale,denÜberwachungs-undKontrollgremiengrundsätzlichmehrKontrollkompetenzenzuzugestehen.DieseGremienmithoheitlichenErmittlungsbefugnissenauszustatten,stößtallerdingsauferheblicherechtsstaatlicheBedenken (vgl.auchaugsbergin:höfling,dieregulierungdertransplantationsmedizin in Deutschland, S. 45). DieBundesländerBayern,Hessen,Schleswig-Holstein,Mecklenburg-VorpommernundRheinland-PfalzhabenbereitsimRahmendesBerichtesdes Bundesregierungzum10-jährigenBestehendesTPGdenWunschnacheiner stärkerenstaatlichenaufsichtüberdiekoordinierungs-unddievermittlungsstellegeäußert,weilsiedieüberwachungdurchdievertragspartnerwegen potentiellerabhängigkeiten und personellergemengelagen alsnichtaus-

Drucksache 17/11308 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode reichendempfinden (Bundestagsdrucksache16/13740,S.52f.und70).Der Bundesrat (Bundesratsdrucksache543/06)unddieGesundheitsministerkonferenzderLänder (GMK-Beschlussvom3.Juli2008)fordernseitlangemebenfallseineeffizientestaatlicheAufsicht.AuchExpertenbeklagenvielfachdas FehleneinerstaatlichenAufsichtimBereichderTransplantationsmedizin,die aufeinminimumzusammengeschrumpft wordensei (König,in:Schroth/ König/Gutmann,TPG, 11Rn.16;vgl.auchHöfling,JZ2007,S.481 [482f.]; ders.,kommentarzumtpg, 12Rn.46;ders.,FAZvom1.August2012;Lilie, in:medizinundhaftung FestschriftfürErwinDeutschzum80.Geburtstag, S.331 [333];Gutmann,in:Middel/Pühler/Lilie/Vilmar,Novellierungsbedarf destransplantationsrechts,s.26;ders.,tazvom10.januar2012;neft,nzs 2010,16 [20]).AuchseidasKontrollregimewegenInteressensverknüpfungen zwischenkontrollierendenundkontrolliertennichteffektiv (Höfling,KommentarzumTPG, 12Rn.47).DieseStimmenhaltenausrechtsstaatlichen GründeneineÜberführungderOrganspende-KoordinationinstaatlicheHände oderzumindesteinwirksamesstaatlicheskontrollsystemebenfallsfürzwingenderforderlich (Höfling,FAZvom1.Augst2012;Gutmann,in:Middel/ Pühler/Lilie/Vilmar,NovellierungsbedarfdesTransplantationsrechts,S.26; Neft,NZS2010,16 [20]).DasderzeitigeSystemverstößtnachihrerAnsichtin erheblicherweisegegendasrechtsstaatsprinzip,weildietätigkeitderbeteiligteninstitutionenaufgrundihrergrundrechtsrelevanzderausübungstaatlicher Gewaltentspricht,gleichzeitigaberwedereineexekutiveodergerichtliche ÜberprüfungdergetroffenenEntscheidungenzulassenochanderweitiginein staatlicheskontrollregimeeingebundensei (Höfling,KommentarzumTPG, 12Rn.13,46;Gutmann,in:Middel/Pühler/Lilie/Vilmar,Novellierungsbedarf des Transplantationsrechts, S.26 m.w.n.). DerGesetzgeberhatbeiderErrichtungdesTPGdaraufverzichtet,detaillierte Allokationskriterienfestzulegen. 12Absatz3Satz1TPGerklärt,dassdie VermittlungnachRegeln,diedemErkenntnisstanddermedizinischenWissenschaftentsprechen,insbesonderenachErfolgsaussichtundDringlichkeiterfolgen soll. InderPraxisgestaltendieAllokationsrichtlinienderBÄKdenRahmender Organverteilungaus.SieenthaltenauchRegelungen,dienichtinersterLinie medizinisch-fachlichevorgabenbeinhalten,sondernalsnormativekriterien ethischeodersogarrechtlichebedeutunghaben.sowerdenbeispielsweisedie WartezeitderPatienten,regionaleAspekte (AustauschbilanzimET-Verbunden) oderdasalterderempfängeralszusätzlichekriterienhinzugezogen,diein ersterlinieaufdemgerechtigkeitsaspektberuhen.dieallokationskriterien wurdenvonderbäkimlaufederzeitmodifiziert,insbesonderewurdedem KriteriumderDringlichkeit beispielsweisedurchdieeinführungdesmeld- Scores einehöherebedeutungzugemessen (vgl.auchdarstellungbei Gutmann,in:Middel/Pühler/Lilie/Vilmar,NovellierungsbedarfdesTransplantationsrechts,S.22f.;Höfling,FAZvom15.Dezember2011).Auchwurden AusnahmenvomgrundsätzlichenWartelisten-Procedere (High-Urgency-Status, sog. beschleunigtes Verfahren) statuiert. ÜberdieAufnahmevonPatientinnenundPatientenaufdieWarteliste,ggf.mit besonderemdringlichkeitsstatusentscheidendiebehandelndenärztinnenund ÄrzteamjeweiligenTransplantationszentrum.DieDatenderWartelistenpatientenwerdenvondenZentrenandieZentralevonEurotransplantweitergegeben. WennEurotransplanteinpostmortalerOrganspendergemeldetwird,teiltesdie Organeanhanddero.g.KriterieneinemEmpfängerzu.DiezuständigenÄrztinnenundÄrzteamjeweiligenTransplantationszentrumentscheidendannvor Ortendgültig,obsiedemausgesuchtenOrganempfängerdasOrganübertragen. InAusnahmefällenwiedemsog.beschleunigtenVerfahren (s.o.)erfolgtdie ZuteilunganeinenEmpfängerdirektdurchdieTransplantationszentrenvorOrt. DerProzessderOrganvermittlungistfürstaatlicheInstitutionenundPatientin-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11308 nenundpatientennichttransparent;siemüssenaufeineordnungsgemäßeverteilung vertrauen. Diesog.AllokationsrichtlinienhabensichspätestensseitdenjüngstenEnthüllungenalsüberprüfenswerterwiesen.AllerdingshatteschonderBericht zum10-jährigenbestehendestpgimjahr2009schwachstellenbeider Organvermittlungbenannt:SowurdederhoheAnteilthorakalerOrgane (Herz, Lunge),dieaufgrundeinesbesonderenDringlichkeitsstatusvergebenwerden, alsproblematischbezeichnet,weildervermittlungsprozessintransparentund manipulationsanfälligsei (Bundestagsdrucksache16/13740,S.65,67).Auch dassog.beschleunigtevermittlungsverfahrenwurdeimrahmendiesesberichtesvonkrankenkassen,bäk,dkgundeurotransplantkritisiert (ebd.,s.66). MehrereBundesländersowieVertreterderDTGundeinzelnerTransplantationszentrenbezeichnetendenVermittlungsprozessalsintransparentfürdiebetroffenen Patientinnen und Patienten (ebd., S. 69). Zu den Vorschlägen im Einzelnen: Zu Nummer1 Zu Buchstabea DieKoordinierungderOrgantransplantationunddieAufsichtüberdieam TransplantationswesenbeteiligtenEinrichtungeninDeutschlandwerdenindie HändeeinerjuristischenPersonöffentlichenRechtsüberführt,diederRechtsaufsichtdesBundesministeriumsfürGesundheituntersteht.MöglichwärebeispielsweisedieSchaffungeinerAnstaltdesöffentlichenRechts,dievomBundesgesetzgeberfürjedeAufgabeerrichtetwerdenkann,fürdiedemBunddie Gesetzgebungskompetenzzusteht.DiesistimFallderOrgantransplantation nachartikel74absatz1nummer26ggderfall.dieanstaltwärealsselbstständigerrechtsträgerinderlage,ihreaufgabemiteinemfachlichspezialisiertenverwaltungsapparateigenverantwortlichwahrzunehmen,beibedarfauch durcheineföderaleuntergliederungwiebisher.diepartizipationundfinanziellebeteiligungvoninteressenvertreternwiedenderzeitigendso-auftraggebern wäre ebenfalls weiterhin möglich. Zu Buchstabeb BeiderAusgestaltungderneuzuschaffendenEinrichtungistallerdingsdarauf zuachten,dassdieaufsichtsfunktionkünftignichtvonunmittelbaramtransplantationsgeschehenaktivbeteiligtenakteurenwahrgenommenwird.zudem müssendenkontrolleureneigenständige,hoheitlicheermittlungsbefugnisse gegenüberdenamtransplantationsgeschehenbeteiligteneinrichtungenzur Verfügunggestelltwerden,mittelsderersieihreAufsichtsfunktionwirksam wahrnehmen können. Zu Buchstabec Nach 11Absatz3Satz6und 12Absatz5Satz5TPGsindÜberwachungsundPrüfungskommissionverpflichtet,ErkenntnisseüberVerstößegegendas TransplantationsgesetzundaufGrunddiesesGesetzeserlasseneRechtsverordnungenandiezuständigenBehördenderLänderweiterzuleiten.Obeinsolcher Verstoßvorliegt,unterliegtbislangderEinschätzungderKommission.Daes sichbeiderbeurteilung,obeinstraftatbestanderfülltist,aberumeineoriginäreaufgabederstrafverfolgungsorganehandelt,diedurchdieo.g.gremien nichtersetztwerdenkann,sollendiekommissionenzukünftigverpflichtetwerden,auchschonbeivorliegeneinesentsprechendenverdachtsdiezuständigen Behörden zu informieren.

Drucksache 17/11308 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Nummer 2 ImHinblickaufdiejüngstaufgetretenenUnsicherheitenbeiderOrganvergabe wirddiebundesregierungverpflichtet,eineunabhängigebewertungderbestehendenallokationsregelnzuinitiieren,diedietransparenzundqualitätder bestehendenregelungenevaluiert,ihreumsetzunguntersuchtundetwaigen Reformbedarfaufzeigt.DabeisollenauchAusnahmeregelungenzumgrundsätzlichenOrganvergabeverfahren,dieausmedizinischenGründennotwendig sein können (z. B. sog. beschleunigte Verfahren) bewertet werden. Zu Nummer3 DieUntersuchungsergebnissederbeiderBÄKangesiedeltenKontrollkommissionensindfürAußenstehendebislangnichtzugänglichunddahervollkommen intransparent.erstangesichtsderbekanntgewordenengeschehnisseinden UniversitätsklinikenGöttingenundRegensburgunddesdamitverbundenenöffentlichenInteressesundDrucksentschiedendieKommissionenfreiwillig,ZusammenfassungenderBerichtefürdieJahre2001bis2011zuveröffentlichen. EinegesetzlicheVeröffentlichungspflichtgibtesbislangallerdingsnicht.Auch diesverhinderteineadäquatereaktionaufbestehendemissstände.diezuständigengremienwerdendaherverpflichtet,sämtlicheprüfberichteauchfür dievergangenheitoffenzulegen,umeinenüberblicküberaufgetretenesfehlverhaltenundeinedarausfolgendeadäquatereaktiondesgesetzgeberszuermöglichen. Zu Nummer4 UmregionaleHäufungenbeiderNutzungvonAusnahmebestimmungenzur Organverteilung (High-Urgency-Status,beschleunigtesVerfahren)zuerkennen undeinemmöglichenmissbrauchfrühzeitigentgegentretenzukönnen,sollein bundesweitesöffentlichesregistergeschaffenwerden,indeminanonymisierterformsämtlicheorganvermittlungen,dieaufdiesenausnahmeregelungen basieren,einschließlichversichertenstatusderorganempfängererfasstwerden. EinentsprechendesRegistersollausdengleichenGründenauchfürTransplantationenbeisog.Non-Residentserstelltwerden.DasRegisteristinAbstimmungmitderzuständigenDatenschutzbehördezuerreichten,umdieEinhaltungderdatenschutzrechtlichenBestimmungenzumSchutzderBetroffenen zu gewährleisten. Zu Nummer5 DiehoheZahlvonTransplantationszentreninDeutschlandinRelationzuden stattfindendentransplantationenhatzufehlanreizengeführt.dadurchhaben sichstarkeüberkapazitätenentwickeltundeinzelnezentrensinddemständigendruckausgesetzt,dienotwendigenmindestmengenantransplantationen auchzuerreichen (RüdigerStrehl,FAZvom15.August2012).ZurQualitätssicherungundVorbeugungvonManipulationensolltedieZahlderTransplantationszentreninDeutschlanddaherentsprechendendemtatsächlichenBedarf begrenztwerden.dieentscheidungistimeinvernehmenmitdenländernzu treffen. Dabei ist auf eine sachgemäße regionale Verteilung zu achten. Zu Nummer6 InDeutschlandgibtesbislangkeineumfassendeAnalysezurErgebnisqualität undzummedizinischennutzenvonorgantransplantationen.umdiederzeitige Praxis,beispielsweisedieAuswirkungenderaktuellenAllokationsrichtlinien, wirksambeurteilenundggf.schlussfolgerungendarausziehenzukönnen,bedarfeseinerumfassenden,unabhängigenstudie,diedieergebnisqualitätvon OrgantransplantationeneinschließlichdesmedizinischenNutzensundderRisikenfürdieBetroffenendifferenziertnachunterschiedlichenTransplantations-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/11308 formenundtransplantationszentrenuntersucht.einbezogenwerdensollteninsbesonderedieüberlebensratenderpatienten,derbedarfvonre-transplantationensowiedieerfassungvonlebensqualitätundgesundheitlichen (Spät-)FolgenderTransplantationfürOrganempfängerundLebendspender.Zudemsollte zu diesen Aspekten ein dauerhaftes Monitoring eingeführt werden. Zu Nummer7 DamitderGesetzgeberregelmäßigüberdieSituationderTransplantationsmedizininDeutschlandinformiertwirdundbeiBedarfdrohendenFehlentwicklungenauchdurchgesetzlicheÄnderungenvorbeugenkann,wirddie Bundesregierungverpflichtet,demDeutschenBundestagjährlicheinenBericht überumfangundartdestransplantationsgeschehensindeutschlandeinschließlich bestehender Missstände und Auffälligkeiten vorzulegen.

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333