Betriebliche Steuerlehre I (SS 2005) Musterlösung

Ähnliche Dokumente
Betriebliche Steuerlehre I (SS 2007) Musterlösung

Betriebliche Steuerlehre I (WS 2005/2006) Musterlösung

Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung

Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00

Betriebliche Steuerlehre I (SS 2005, Wh.) Musterlösung

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 2015, neue PO Musterlösung

Kapitel I - Einkunftsarten

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2013/2014, neue PO Musterlösung

GRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel

GRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

an die beiden Gesellschafter für deren Geschäftsführungstätigkeit ihv'

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2015_2016, neue PO Musterlösung

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2

Tutorium Betriebliche Steuerlehre

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige betriebliche Erträge

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung

Unternehmensteuerreform 2008

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften Lösung

Übungsskript 9 zur Vorlesung. Monetäre BWL

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem

Die Steuerfachwirtprüfung

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen

Unternehmensbesteuerung Teil I

Realsteuer / Objektsteuer. direkte Steuer Gemeindesteuer Veranlagungsteuer. GewStR. bindend für alle GewStDV bindend nur für Finanzverwaltung

Zusammenfassende Übungsklausur

Rückstellungen ( 249 HGB)

Checkliste Abgeltungssteuer

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

Lösung Übung Klausur

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

1. Ist es richtig, dass keine Hinzurechnungen bei der GewSt-Berechnung anfallen, weil die Summe aus der 1/2 * Pacht (unbew. WG des AV) + Zinsen <

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

I. Überblick über die Ertragsteuern A. Die Ertragsteuerarten B. Ertragbesteuerung von Unternehmen... 25

Lösungsskizze zur Klausur vom

MCC Mastering-ConceptConsult

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -

Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften. direkte Steuer Gemeinschaftsteuer. Veranlagungsteuer. bindend für alle KStG. Körperschaftsteuer

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Lösungshinweise. Steuerfachwirtprüfung 2015

Vorwort 5 Benutzungshinweise 6

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.

3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 1: Steuerrecht &Steuerwirkung. 1.1 Der Einfluss von Steuern auf unternehmerische Entscheidungen

Lösung Klassenarbeit Steuerlehre

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)

2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach 1 Abs. 2 EStG Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag, 1 Abs. 3 EStG...14

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017

Lösungen Repetitorium

Vorwort zur sechsten Auflage... 5 Vorwort zur ersten Auflage... 6 Abkürzungsverzeichnis Teil I: Einkommensteuer... 23

Gewerbesteuer. Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) von Frank Hüppe. Gewerbesteuer Grundsteuer

= Jahresüberschuss handelsrechtliches Ergebnis

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

Merkblatt Gewerbesteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer

Kapitalerhaltungskonzepte. 1. Formeln. 2. Beispiel. 1.1 Nominalwert: Summe Verkaufspreise Summe Anschaffungskosten. 1.1 Substanzerhaltung

Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht)

Helga und Günther unterliegen auf Grund ihres inländischen Wohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht ( 1 Abs. 1 EStG).

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)

Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Steuern vom Einkommen und Ertrag. (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis... VII Abbildungsverzeichnis... XIV Abkürzungsverzeichnis... XVIII

Die Gewerbesteuer. Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)

Lösung der Übungsklausur 1

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre

1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)

1. Sonderverlustkonto nach 17 Abs. 4 DMBilG (Wj. = Kj.) Drohverlustrückst

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

Gewerbesteuer in Berlin

Inhaltliche Übersicht - Grobgliederung

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug

2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.

Unternehmenssteuerreform 2008:

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen

Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

SS VO Finanzrecht KSt SS

Dazu: Mit den Einnahmen lt. Zeile 22 in Zusammenhang stehende tatsächliche Aufwendungen 104

Transkript:

Stand: 8..007 Betriebliche Steuerlehre I (SS 005) Musterlösung. Aufgabe Pkt.. Angabe der Buchungssätze und Fortentwicklung des Jahresüberschusses JÜ/JF Ausgangssumme: 45.000,00 a) Die Verbuchung der Dividende erfolgt brutto, dh. inkl. der einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Der Anspruch auf Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer der Gesellschafter führt zu einer Entnahme zulasten der Kapitalkonten der Gesellschafter. Kapital Werner 4.500,00 Beteiligungserträge 9.000,00 9.000,00 Kapital Rolf 4.500,00 b) Gewinnausschüttungen aus Personengesellschaften stellen steuerlich unbeachtliche Entnahmen dar, da bereits über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung eine unmittelbare Zurechnung der Einkünfte der Personengesellschaft zu den Gesellschaftern erfolgt. Es handelt sich daher um Entnahmen, die mit dem Buchwert der Beteiligung an der Personengesellschaft zu verrechnen sind. Beteiligungserträge 5.000,00 Beteiligung KG 5.000,00./. 5.000,00 c) Die Maschine ist mit der Anschaffung als WG zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben ( 6 Abs. Nr. S. EStG). Neben der planmäßigen Abschreibung (hier für 04:.50 gem. 7 Abs. EStG) kommt eine Teilwertabschreibung in Betracht, wenn die Wertminderung ggü. den fortgeführten AK am Bilanzstichtag voraussichtlich von Dauer ist ( 6 Abs. Nr. S. EStG). Da hier nach der Durchführung der Reparatur der Teilwert der Maschine ( 4.000) wieder über die fortgeführten AK ( 3.750) steigen wird, handelt es sich um eine vorübergehende Wertminderung, so dass in der Steuerbilanz nicht abgeschrieben werden darf. Abschreibungen.50,00 TAM.50,00./..50,00 d) Da es sich hinsichtlich der eigengenutzen Software um ein immaterielles WG des AV handelt, das unentgeltlich erworben worden ist, besteht gem. 5 Abs. EStG ein Aktivierungsvebot. andere aktiv. Eigenl. 45.000,00 Imm. WG des AV 45.000,00./. 45.000,00 e) Das Disagio ist in der Steuerbilanz zwingend zu aktivieren, da eine 50 Abs. 3 HGB analoge Vorschrift im Steuerrecht fehlt und somit allgemein ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gem. 5 Abs. 5 Nr. EStG vorliegt. Da es sich um ein Fälligkeitsdarlehen handelt, erfolgt die Auflösung des aktiven RAP linear. Aktiver RAP 6.500,00 Verbindlichkeiten Ki 7.500,00./..000,00 Zinsaufwand.000,00 f) Die drohende Inanspruchnahme aus der Garantieverpflichtung muss über eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem. 49 Abs. S. HGB, 5 Abs. EStG berücksichtigt werden. sba 5.000,00 sonstige RSt 5.000,00./. 5.000,00 g) Es handelt sich um Betriebsausgaben isv. 4 Abs. 4 EStG, da die Zuwendungen betrieblich veranlasst sind. Die Aufwandsverbuchung ist daher zutreffend. Allerdings handelt es sich um nichtabzugsfähige Betriebsausgaben gem. 4 Abs. 5 Nr. EStG, so dass eine außerbilanzielle Hinzurechnung erfolgen muss. Buchungen ergeben sich nicht (vgl. aber unten). 0,00 h) Da die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, unterliegt sie nicht dem Abzugsverbot gem. Nr. 3 EStG. Die Berücksichtigung als technische Hinzurechnung erfolgt außerbilanziell, so dass keine Buchungen zu erfassen sind. 0,00 i) Das Grundstück gehört zum Sonderbetriebsvermögen der OHG, das in einer Sonderbilanz zu erfassen ist. Buchungen in der Gesamthandsbilanz der OHG sind nicht zu erfassen. Seite von 6

Stand: 8..007 Zwischensumme:./. 3.50,00 0,00 Seite von 6

Stand: 8..007 außerbilanzielle Korrekturen - steuerfreie Erträge hälftige Steuerfreiheit der Dividende aus der Klempnereivertriebsgesellschaft mbh./..500,00 (Halbeinkünfteverfahren, 3 Nr. 40 EStG) - nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Geschenke an GF > 35,00 p.a. ( 4 Abs. 5 Nr. EStG) 4.000,00 Technische Hinzurechnung (GewSt-Vorauszahlung) 0.000,00 Sonderbetriebsergebnisse Mieteinnahmen aus der Vermietung des Grundstücks durch Werner 40.000,00 Grundstücksaufwendungen durch Werner privat 7.000,00 AfA auf Gebäudeteil 3.500,00 9.500,00 9.500,00 Steuerliches Ergebnis der OHG (vor Gewerbesteuer)./..50,00 (= Ausgangsgröße der Gewerbesteuer, 7 GewStG) - Hinzurechnungen gem. 8 GewStG 50 % der Dauerschuldszinsen aus der Auflösung des Disagio 500,00 500,00 ( 8 Nr. GewStG) - Kürzungen gem. 9 GewStG, % des erhöhten Einheitswertes des Grundstücks -8.400,00 ( 9 Nr. GewStG) Schachteldividenden, da Beteiligung > 0 % -.500,00 ( 9 Nr. a GewStG) -30.900,00./. 30.900,00 Gewebeertrag I./. 5.650,00 Da der GE I negativ ist, entsteht keine GewSt. Die geleisteten Vorauszahlungen sind daher in voller Höhe als Forderungen einzubuchen. Forderungen ggü. FA 0.000,00 Steuern EE 0.000,00 0.000,00 Endgültiger Jahresfehlbetrag./. 3.50,00. Einkommensteuerliche Einkünfte der Gesellschafter steuerliches Ergebnis der OHG./..50,00 Werner Rolf 50% 50% Sonderbetriebsergebnis Werner./. 9.500,00 9.500,00 Restgewinn (nach Quote)./. 3.750,00./. 5.875,00./. 5.875,00 Einkünfte gem. 5 Abs. Nr. EStG./. 6.375,00./. 5.875,00. Aufgabe a) Unbeschränkte Steuerpflicht, Abs. EStG, 8 AO Zusammenveranlagung gem. 6, 6b EStG Splittingtarif gem. 3a Abs. 5 EStG b) Abschlusszahlung/Erstattungsbetrag Werner Elvira - Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 5 Abs. Nr. EStG) 50.000,00 Hinweis: Um das Anrechnungspotenzial gem. 35 EStG zu bestimmen, ist der Steuermessebetrag wie folgt zu ermitteln Gewerbesteueraufwand lt. Sachverhalt 30.000,00 Hebesatz der Gemeinde 400% Steuermessebetrag 7.500,00 Anrechnungspotenzial gem. 35 EStG 3.500,00 3 Seite 3 von 6

Stand: 8..007 - Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 0 EStG) Hinweis: Im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs durch die Bank ist zu berücksichtigen, dass Elvira einen Freistellungsauftrag ihv..000 für dieses Depot erteilt hat. Soweit die kapitalertragsteuerpflichtigen Einnahmen diesen Betrag nicht überschreiten, kann die Bank von einem Kapitalertragsteuerabzug absehen. Einnahmen: Elvira Dividendeneinnahmen (Zufluss.6.) 7.000,00 hiervon steuerfrei wg. 3 Nr. 40 3.500,00 steuerpflichtig 3.500,00 3.500,00 nachrichtlich KapESt-Abzug: abzgl. Freistellungsauftrag.000,00 verbleibend 5.000,00 hiervon 0 % ( 43a Abs. Nr. ).000,00 Zinseinnahmen (Zufluss..) 4.500,00 4.500,00 nachrichtlich KapESt-Abzug: abzgl. Freistellungsauftrag (Rest) 0,00 verbleibend 4.500,00 hiervon 30 % ( 43a Abs. Nr. 7).350,00 Werbungskosten: ( 9a EStG für beide Ehegatten, da höher als Einzelnachweis)./. 0,00 Sparerfreibetrag: ( 0 Abs. 4 EStG für beide Ehegatten)./..740,00 - Sonstige Einkünfte ( Nr., 3 EStG) Elvira Einkünfte lt. Sachverhalt.000,00 Freigrenze 5,00 steuerpflichtige Einkünfte.000,00.000,00 Summe der Einkünfte 50.000,00 7.58,00 Gesamtbetrag der Einkünfte 57.58,00 Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen 5.000,00 Einkommen, zu versteuerndes Einkommen 4.58,00 Tarifliche ESt gem. 3a Abs., 5 EStG gemeinsames zve 4.58,00 hälftiges gemeinsames zve 7.079,00 tarifliche ESt hierauf ( 3a Abs. Nr. 4 EStG).939,00 Verdoppelung der tariflichen ESt 43.878,00 3 Anrechnung der Gewerbesteuer gem. 35 EStG 3.500,00 Anrechnungspotenzial (vgl. oben) 3.500,00 Anrechnungshöchstbetrag 4.879,5 (also: vollständige Anrechnung möglich) 30.378,00 Anrechnungsbeträge gem. 36 Abs. EStG Kapitalertragsteuer ( 36 Abs. Nr. EStG).350,00 ESt-Vorauszahlungen ( 36 Abs. Nr. EStG) 7.000,00 9.350,00 Abschlusszahlung.08,00 Seite 4 von 6

Stand: 8..007 c) Variante: Werner ist Rechtsanwalt Hinweis: Unter dieser Annahme erzielt Werner keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. 5 EStG, sondern Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. 8 EStG. Es entsteht somit keine GewSt-Pflicht und eine Anrechnung gem. 35 EStG scheidet aus. Durch den fehlenden GewSt-Aufwand steigt der Gewinn des Einzelunternehmens. Einkommen, zu versteuerndes Einkommen (alt) 4.58,00 Minderaufwand wg. fehlender GewSt 30.000,00 Einkommen, zu versteuerndes Einkommen (neu) 7.58,00 Tarifliche ESt gem. 3a Abs., 5 EStG Anrechnungsbeträge gem. 36 Abs. EStG gemeinsames zve 7.58,00 hälftiges gemeinsames zve 86.079,00 tarifliche ESt hierauf ( 3a Abs. Nr. 4 EStG) 8.39,00 Verdoppelung der tariflichen ESt 56.478,00 Kapitalertragsteuer ( 36 Abs. Nr. EStG).350,00 ESt-Vorauszahlungen ( 36 Abs. Nr. EStG) 7.000,00 9.350,00 Abschlusszahlung 37.8,00 Zusammenfassung: Grundfall Variante Differenz Gewerbesteuer 30.000,00 0,00-30.000,00 Einkommensteuer.08,00 37.8,00 6.00,00 Summe 4.08,00 37.8,00-3.900,00 3 Interpretation: Aus der Zusammenfassung ist erkennbar, dass auch unter Anwendung des 35 EStG die GewSt eine echte Zusatzbelastung darstellt, da durch den Betriebsausgabenabzug der GewSt und die Anrechnung keine vollständige Kompensation in Form der Minderung des ESt erreicht wird. Der Gewerbetreibende ist in der Summe - bei gleicher Gewinnsituation vor Steuern - mit 3.900 Mehrsteuern belastet als der Freiberufler. 3 Seite 5 von 6

Stand: 8..007 3. Aufgabe. Ermittlung des Gewerbesteueraufwands vorläufiger Jahresüberschuss der GmbH.500,00./. steuerfreie Erträge ( 8b Abs. KStG)./. 0.000,00 + Aufwendungen isd. 4 Abs. 5 EStG, 8 Abs. KStG 5.000,00 + fiktive Aufwendungen gem. 8b Abs. 5 KStG.000,00 + Körperschaftsteuervorauszahlungen ( 0 Nr. KStG) 45.000,00 + Kapitalertragsteuer ( 0 Nr. KStG) 0.000,00 + 50 % der Beiratsvergütungen ( 0 Nr. 4 KStG) 3.750,00 vorläufiges zve 57.50,00 + Gewerbesteuervorauszahlung (technische Hinzurechnung) 50.000,00 vorläufiges zve vor Gewerbesteuer 07.50,00 gewst Modifikationen Hinzurechnung gem. 8 Nr. GewStG (50 % Dauerschuldzinsen) 0.000,00 Hinzurechnungen gem. 8 Nr. 5 GewStG (Streubesitzdividenden) 9.000,00 Gewerbeertrag I 46.50,00 Divisor:,0 05.08,33 Abrundung gem. Abs. GewStG 8,33 Gewerbeertrag II 05.00,00 Steuermessbetrag 0.60,00 Hebesatz: 400% Gewerbesteuer 4.040,00./. Gewerbesteuervorauszahlung 50.000,00 Gewerbesteuererstattung (Forderung ggü. FA) 8.960,00. Ermittlung des Körperschaftsteueraufwands vorläufiges zve vor Gewerbesteuer 07.50,00./. Gewerbesteuer./. 4.040,00 endgültiges zve 66.0,00 Körperschaftsteuertarifbelastung ( 3 Abs. EStG, 5 %) 4.55,50./. Körperschaftsteuervorauszahlung 45.000,00./. Kapitalertragsteueranrechnung 0.000,00 Körperschaftsteuererstattung (Forderung ggü. FA) 3.448,00 00 Seite 6 von 6