- 241-4/2016 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES, am 21.06.2016 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadtgemeinde Altheim Anwesende Bgm. Vorsitzender Franz Weinberger ÖVP Vbgmin Rudolf Wintersteiger ÖVP Vbgm. Harald Huber FPÖ StR Friedrich Geisberger ÖVP StR Franz Barth FPÖ GR Margit Eichinger ÖVP GR Günter Steinhögl ÖVP GR Dr. Franz Mitterbauer ÖVP GR Ferdinand Goldfried-Doringer ÖVP GR Johannes Weinberger ÖVP GR Franz Freistetter ÖVP GR Ing. Elisabeth Stockinger ÖVP GR Leitl Franz FPÖ GR Barbara Huber FPÖ GR Georg Spindler FPÖ GR Karl Wimmer FPÖ GR Georg Schrems FPÖ GR Alfred Leitl FPÖ GR Johann Gerner FPÖ GR Erwin Billinger FPÖ GR Regina Leitl FPÖ GR Johann Schlüsslbauer SPÖ GR Josef Dax SPÖ GR Günther Füreder SPÖ GR Mag. Stefan Wimmer SPÖ GR Gerhard Reisecker SPÖ GR Klaus Priewasser SPÖ Ersatzmitglieder: Petra Leidorf SPÖ f. Rudolf Gollhammer Armin Reiter FPÖ f. B.Wetzlmayer-Spitzer Johann Buchner jun. ÖVP f. Eleonore Hinterberger Alois Kasinger ÖVP f. Anja Stockinger Es fehlen entschuldigt: Rudolf Gollhammer Bettina Wetzlmayer-Spitzer Anja Stockinger Eleonore Hinterberger SPÖ FPÖ ÖVP ÖVP
- 242 - Vom Vorsitzenden bestimmter Schriftführer: Al. Franz Hörandtner Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm einberufen wurde; b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 Oö. Gem.O. 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 13.06.2016 bzw. an die Ersatzmitglieder gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 13.6.2016 öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist und gibt die Tagesordnung bekannt: TAGESORDNUNG 1 Bebauungsplan Nr. 48 Schiefeckerstraße Aufhebung; Beschlussfassung 2 Allfälliges Vor Eingang in die Sitzung verliest der Vorsitzende folgenden Dringlichkeitsantrag: Dringlichkeitsantrag Aus gebotener Dringlichkeit beantrage ich die Aufnahme des nachstehenden Gegenstands auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Altheim, am Dienstag, 21.6.2016 Umbau und Generalsanierung des Rathauses Prüfung der Betonqualität; Auftragsvergabe Im Statikgutachten der SPP Spirk & Partner Ziviltechniker GmbH aus dem Jahr 2014 wurde unter anderem folgende Feststellung getroffen: Insbesondere sei auf nachfolgende Untersuchungen hingewiesen, die für die Feststellung des vorhandenen Betonzustandes notwendig sind: Karbonatisierungstiefe Chloridgehalt Diese Untersuchungen müssen von einer Fachfirma bzw. einer akkreditieren Betonprüfanstalt durchgeführt werden. Nach Anfrage und Besichtigung vor Ort hat die Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle ein Angebot zur Durchführung der geforderten Betonqualitätsprüfungen übermittelt. Dieses lautet auf 2.244,12 inkl. MWSt. Der Bau- und Planungsausschusses befasste sich in seiner Sitzung am 21.6.2016 mit der Angelegenheit und fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat möge beschließen:
- 243 - Die Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle wird auf Grund ihres Angebots vom 16.6.2016, AN0334/16, zum Preis von 2.244,12 inkl. MWSt, mit den Betonqualitätsprüfungen beim Rathaus, auf Karbonatisierungstiefe und Chloridgehalt, beauftragt. Der Bürgermeister: Der Vorsitzende lässt über die Aufnahme des Dringlichkeitsantrags auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Dringlichkeitsantrag als TOP 2 auf die heutige Tagesordnung zu nehmen. Die Tagesordnung lautet daher wie folgt: TOP 1 gleichbleibend TOP 2 Umbau und Generalsanierung des Rathauses Prüfung der Betonqualität; Auftragsvergabe TOP 3 Allfälliges Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 19.05.2016 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Stadtamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und Einwendungen bis zum Sitzungsschluss gemacht werden können. Beratungsverlauf zur Tagesordnung und Beschlüsse
- 244 - TOP 1 Bebauungsplan Nr. 48 Schiefeckerstraße Aufhebung; Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtet im Sinne des vorliegenden Amtsvortrages, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.3.2016, unter TOP 24, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 Schiefeckerstraße - mit 30 JA-Stimmen und einer Gegenstimme mit Stimmenmehrheit beschlossen. Mit Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung, Abt. Raumordnung/Raumordnungsrecht, RO-R-503608/2-2016-Am, vom 22.4.2016, wurde der Stadtgemeinde Altheim mitgeteilt, dass beim durchgeführten Verfahren die Nachbarverständigungen fehlten. Diesbezüglich wurden bereits im Vorfeld von der Stadtgemeinde Altheim mehrere telefonische Rechtsauskünfte bei der Abteilung Raumordnung/Raumordnungsrecht, des Amtes der Oö. Landesregierung, eingeholt. Aufgrund von Missverständnissen bei diesen Rechtsauskünften wurde die Verständigung der Nachbarn im Verfahren unterlassen. Nach Mitteilung der Abt. Raumordnung/Raumordnungsrecht ist für die Auflassung eines Bebauungsplanes die Nachbarverständigung erforderlich. Es wurde empfohlen, diesen Verfahrensschritt nachzuholen und anschließend die Auflassung im Gemeinderat noch einmal beschließen zu lassen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 4.11.2014, TOP 10, wurde das Verfahren zur Auflassung des Bebauungsplanes Nr. 48 Schiefeckerstraße eingeleitet. Die Verständigung der von der beabsichtigten Auflassung Betroffenen erfolgte nachweislich. Die zur beabsichtigten Auflassung eingelangten Stellungnahmen, der gem. 33 Abs. 2 oö. ROG 1994 eingeladenen Rechtsträger, sind positiv. Überörtliche Interessen werden durch die Auflassung des Bebauungsplanes Nr. 48 Schiefeckerstraße nicht berührt. Einwendungen und Anregungen zur Auflassung sind während der Verständigungsfrist bis 3.6.2016 nicht eingelangt. Der Vorsitzende fasst in groben Zügen noch einmal den Werdegang jenes Bebauungsplans, dessen Aufhebung heute definitiv beschlossen werden soll, zusammen. Insbesondere hebt er die Vorzüge des Wohnbauprojekts der Oö. Wohnbau hervor, welches auf dem Grundstück, das dzt. noch den Auflagen des Bebauungsplans unterworfen ist, entstehen soll. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass ein positives Gutachten des Ortsplaners für die geplante Wohnanlage vorliegt, ein ebensolches vom Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbeirat des Landes abgegeben wurde, der Ortsbildbeirat das Vorhaben ebenfalls positiv beurteilt hat, nunmehr auch die zusätzliche Möglichkeit einer Ausfahrt auf die Treubacher Landesstraße gegeben ist, das ursprünglich vorgesehene 3. OG des Objekts direkt an der Schiefeckerstraße, auf Grund der von den Anrainern geäußerten Bedenken, fallen gelassen wurde, die von den Anrainern geforderte Beschattungsstudie nur eine geringfügig größere Beschattung der Nachbarobjekte im Herbst und Winter ergeben hat, das Wohnbauprojekt nahezu 2 Parkplätze je Wohneinheit, den Löwenanteil davon in einer Tiefgarage, aufweisen kann und die Wohnanlage äußerst zentral gelegen ist, kurze fußläufige Anbindungen ins Zentrum aufweist und daher sicher zur Stärkung der örtlichen Wirtschaft beitragen wird.
- 245 - Der Bau- und Planungsausschusses befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit der Angelegenheit und stellte, mit Stimmenmehrheit, folgenden Beschluss an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen: Der derzeit rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 48 Schiefeckerstraße ist ersatzlos aufzuheben. GR. Mag. Wimmer erkundigt sich über die Dauer der Auflagefrist. Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass diese 4 Wochen betragen hat. Die Vermutung Mag. Wimmers, dass dann bei den bisher abgewickelten Umwidmungsverfahren auch falsch kundgemacht wurde, wird vom Vorsitzenden entkräftet. GR. Alfred Leitl erklärt, dass er sich bei der anschließenden Abstimmung der Stimme enthalten wird, da er die Sinnhaftigkeit dieser Abstimmung nicht erkennen kann, weil, wie im Amtsvortrag ausgeführt, die Wiederholung des Verfahrensschrittes ja nur empfohlen und nicht vorgeschrieben wurde. Der Schriftführer berichtet dazu von der Rechtsmeinung der Baurechtsabteilung des Landes und dass eben durch die Wiederholung dieses Verfahrensschrittes, die nachweisliche Verständigung der Nachbarn und Kundmachung der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes, ein möglicher Anfechtungsgrund im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens von vornherein eliminiert werden soll. GR. Barth beanstandet die heutige, nicht auf dem Sitzungsplan stehende Sitzung insofern, als eine Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans auch in der regulären Sitzung des Gemeinderats am 5.7.2016 früh genug gewesen wäre. Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den vorliegenden Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt mit 30 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung (Alfred Leitl), dem Antrag stattzugeben. Der Antrag ist daher mit Stimmenmehrheit angenommen. TOP 2 Umbau und Generalsanierung des Rathauses Prüfung der Betonqualität; Auftragsvergabe Der Vorsitzende verweist noch einmal auf den von ihm eingangs der heutigen Sitzung verlesenen Dringlichkeitsantrag. Er stellt sodann folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle wird auf Grund ihres Angebots vom 16.6.2016, AN0334/16, zum Preis von 2.244,12 inkl. MWSt, mit den Betonqualitätsprüfungen beim Rathaus, auf Karbonatisierungstiefe und Chloridgehalt, beauftragt. Über diesen Antrag lässt der Vorsitzende durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.
- 246 - TOP 3 Allfälliges a) Der Vorsitzende berichtet, dass das Büro IBZ gestern 5 Varianten einer Kreuzungslösung im Bereich Treubacher Landesstraße/Jungerstraße geliefert hat. Man wird dazu in absehbarer Zeit mit den hauptbetroffenen Grundeigentümern und den Fraktionen beraten. b) Der Vorsitzende informiert über die im Schwimmbad und im Sportstättengebäude am Wochenende stattgefundenen Einbrüche. c) Schließlich informiert der Vorsitzende den Gemeinderat, dass am kommenden Freitag ein Gespräch mit den Vertretern der Volksbank OÖ stattfinden wird, um die Details für den Kauf von TOP 1 und 2 im 1. OG des Volksbankgebäudes und der Garagen im Hinterhof zu besprechen. d) Vizebgmst Huber und GR Wimmer kritisieren den Umstand, dass die Erschließung der Lucknergründe wieder nicht Gegenstand der Tagesordnung der morgigen Bauausschusssitzung ist. Dazu führt der Schriftführer aus, dass auf Grund der Feststellungen im Parteiengespräch, dass die Erschließung des Areals in mehreren Etappen erfolgen soll, der Ortsplaner auch einen Vorschlag für eine stufenweise Erschließung machen soll. Dessen Erschließungsstudie hat das gesamte gemeindeeigene Areal und darüber hinaus auch noch die vorgelagerten Grundstücke der Eigentümer Langmaier und Faschang und die nachgelagerten Parzellen der drei Töchter der Familie Weber zur Grundlage. Auf Grund der Komplexität des Ganzen ist es schwierig, einen Teil davon herauszunehmen, ohne dass es zum Nachteil des Übrigen führte. GR. Karl Wimmer fordert, dass zur weiteren Behandlung der Sache eine separate Sitzung des Bau- und Planungsausschusses einberufen werden sollte. GR. Johann Schlüsslbauer erinnert sich, dass man im Parteiengespräch bezüglich einer raschen Inangriffnahme der Erschließung und Verwertung der Lucknergründe sehr optimistisch gewesen sei. Nun scheint der Schwung schon wieder dahin zu sein. Man soll aber jedenfalls versuchen, mit den betroffenen privaten Grundeigentümern wieder ins Gespräch zu kommen. Vielleicht ließe sich mit diesen zumindest in Teilbereichen ein Konsens erzielen. Vizebgmst Wintersteiger ist diesbezüglich wenig optimistisch. e) GR. Spindler teilt mit, dass die Mitglieder der FPÖ-Fraktion das heutige Sitzungsgeld als Hochwasserhilfe an die Betroffenen in den Gemeinden Weng und Moosbach spenden werden. Er ruft die beiden anderen Fraktionen auf, es der FPÖ gleichzutun. Das sollte, so der Vorsitzende, kein Problem sein. Er weist aber darauf hin, dass es auch in Altheim Opfer des Hochwassers gegeben hat. f) GR. Barth regt an, auf Höhe der Spenglerei Back in der Badstraße ein Hinweisschild auf die rd. 50 m entfernen Parkplätze anzubringen, weil die zahlreichen Kundschaften der Tierklinik vom Vorhandensein dieser Parkplätze scheinbar nichts wissen und deshalb oftentlang der Tierklinik parken.
- 247 - g) GR. Karl Wimmer berichtet, dass die Gebotstafel 30 km/h, welche auf Höhe der Fahrschule Burgstaller angebracht wurde, zu wenig sichtig ist. Sie sollte daher etwas in Richtung Gehsteig vorgerückt werden. h) Der Schriftführer informiert über den Stand der Dinge in Sachen Reparatur des Verdampfers in der ORC Anlage und dass, um die dazu erforderliche Auftragsvergabe in der GR- Sitzung am 5.7.2016 beschließen zu können, vorher eine Sitzung des Geothermieausschusses erforderlich ist. Der Obmann dieses Ausschusses, Vizebgmst Huber, wird sich bezüglich Terminvereinbarung morgen beim Schriftführer melden. i) Der Schriftführer berichtet weiters von der Notwendigkeit, für die Planung der WVA einen Typus von Tiefbehälter auszuwählen. Das Büro KUP hat zur Meinungsfindung dazu eine Besichtigungsfahrt in die Gemeinden Walding und Sarleinsbach organisiert und findet diese Fahrt am 1.7.2016 statt. Auch diesbezüglich wird sich der Ausschussobmann morgen mit dem Schriftführer ins Einvernehmen setzen. Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass der Vorsitzende die Sitzung um 20.05 Uhr schließt....... Vorsitzender Schriftführer (gem. 54 Abs 4 der Oö. GemO 1990) gem. 54 Abs 4 der Oö. GemO 1990) Die Unterfertigung des Protokolls erfolgte am: 22.6.2016 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Verhandlungsschrift nach Unterfertigung durch den Vorsitzenden und den Schriftführer gem. 54 Abs. 4 der Oö. GemO 1990 an jede im Gemeinderat vertretene Fraktion mit dem Hinweis übersandt wurde, dass es sich nicht um die genehmigte Fassung der Verhandlungsschrift handelt. Der Vorsitzende stellt weiters fest, dass die unterschriebene Verhandlungsschrift bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der Sitzung des Gemeinderates am 05.07.2016 zur Einsicht für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates, die an der Sitzung am 21.06.2016 teilgenommen haben, aufgelegen ist. Der Vorsitzende stellt fest, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 05.07.2016 gegen die Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 21.06.2016 keine Einwendungen erhoben wurden. Einwendungen erhoben wurden.
- 248 - Aufgrund der vorgebrachten Einwendungen beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am... keine Änderung der Verhandlungsschrift vom... eine Änderung der Verhandlungsschrift vom..., welche wie folgt lautet: Mit der nachfolgenden Unterschrift des Vorsitzenden, sowie von je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wird das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift bestätigt.... Vorsitzender:...... GR-Mitglied gem. 54 Abs 5 Oö.GemO 1990 GR-Mitglied gem. 54 Abs 5 Oö.GemO 1990... GR-Mitglied gem. 54 Abs 5 Oö.GemO 1990