Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

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Transkript:

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Wie geht es weiter mit den Agrarprämien?!1

Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Brüssler Entscheidungen für 2014-2020 Mehrjähriger Finanzrahmen EU- Gesamthaushalt damit auch Agrarhaushalt! Ergebnis: - 3 % in der ersten Säule Reform Gemeinsame Agrarpolitik MFR 2014-2020 - 2020 Stephan Gersteuer 2

Phasen der Agrarpolitik Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 1967 à 1992 à 2005 à 2015 à Aktive Markt- und Preispolitik Interventions- preise Export- erstattungen Importab- schöpfungen Milchquote (1984) Flächen- stilllegung Interventions- Preissenkung Ausgleichs- zahlungen Direktzahlungen Entkopplung Produktions- unabhängige Zahlung ZA Cross Compliance Interventions- einschränkung Milchprämie Stephan Gersteuer 3

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Schema Reform 2005 Ackerprämien Tierprämien Entkopplung regional betriebsindividuell 300 604 304 Acker- land 300 380 80 Dauer- grünland BIB z.b. 300 2013 359 Regional einheitl. Prämie!7

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!9

Ziele der Reform 1. Agrarpolitik wieder vereinheitlichen > Regionalmodell#! 2. Angleichung des Prämienniveaus > 90 % des ø für alle davon zunächst 1/3! 3. Greening > Ökologisierung (Sicherung Direktzahlungen)!10

Künftiges EU-Konzept Gekoppelte Zahlungen Kleinlandwirte Ausgleichszulage Junglandwirteprämie 1. Säule: Direktzahlungen Transfer bis zu 15 % Zuschlag erste ha bis zu 30 % bis zu 8 % bis zu 5 % bis zu 5 % bis zu 2 % In D.bis zu 750 Mio. 2. Säule Ländl. Entwicklung Grüne Prämie 30 % Jährlich in D. ca. 5 Mrd. Basisprämie ca. 1,1 Mrd.!11

Greening (Grüne Prämie) Obligatorisch: Bei Nichteinhaltung Kürzung um bis zu 125 % der Grünen Prämie 3 Anforderungen: 1. Anbauvielfalt (2 oder 3 Früchte/Jahr) 2. Erhalt Dauergrünland 3. Ökologische Vorrangflächen (5% des Ackerlandes)!12

1. Anbauvielfalt Bis 10 ha Ackerland: keine Vorgabe Zwischen 10 und 30 ha Ackerland: mind. 2 Früchte und Hauptfrucht max. 75 % Über 30 ha Ackerland: mind. 3 Früchte, Hauptfrucht max.75 %, zwei max. 95 % 25 % 5 % 20 % 75 % 75 % Über 75 % zulässig mit Gras und Grünfutter oder Brache, dann gilt: Hauptfrucht auf der übrigen Ackerfläche max. 75 % Freistellung von Betrieben mit 75 %-Anteil: Dauergrünland an der Betriebsfläche Ackergras/Stilllegung an der Ackerfläche und übriges Ackerland max. 30 ha Freistellung von Betrieben mit stark wechselnden Flächen, wenn jährlich 50 % neue Antragsfläche Nachweis Fruchtwechsel für gesamte Acker-Antragsfläche durch Geodaten!13

Noch 1. Anbauvielfalt: Was zählt als Frucht bzw. Kultur? Jede Gattung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Jede Art bei Kreuzblütlern, Nachtschattengewächsen und Kürbisgewächsen Sommerfrucht und Winterfrucht sind je eine Kultur Brache und Gräser und andere Grünfutterpflanzen sind je eine Kultur! Forderung: Konkrete Liste der einzelnen Kulturen!14

2. Dauergrünlanderhaltung ist national zu regeln. Mitgliedsstaat muss: umweltsensibles Dauergrünland ausweisen in FFH und VS-Gebieten > Umwandlungs- und Pflugverbot das 2012 beantragte Dauergrünland erhalten bei > 5 % Abnahme Wiederanlagepflicht regeln für Landwirte mit umgenutzten Flächen! Mitgliedsstaat kann: weitere umweltsensible Gebiete festlegen außerhalb von Natura 2000-Gebieten einschl. DGL auf kohlenstoffreichen Flächen Erhaltungsgebot national, regional oder lokal anwenden Einzelbetriebliche Regelungen für das Erhaltungsgebot treffen!15

3. Ökologische Vorrangflächen Landwirt muss 5 % seines Ackerlandes als ökologische Vorrangflächen vorhalten Mitgliedstaat kann folgende ökologische Vorrangflächen zulassen: Brachflächen Landschaftselemente (auf/an Ackerland ggf. auch wenn nicht beihilfefähig) Pufferstreifen (einschl. Dauergrünlandstreifen an Ackerland) Zwischenfrüchte und Winterbegrünung Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Agroforstflächen, Aufforstungsflächen, Beihilfefähige Flächenstreifen an Waldrändern, Kurzumtriebsplantagen ohne mineralische Dünger und PSM Umrechnungs- und Gewichtungsfaktoren anwenden (s. nächste Folie) regionale oder kollektive Erfüllung zulassen Freistellung von Betrieben mit 75 %-Anteil: Dauergrünland an der Betriebsfläche Ackergras/Stilllegung/Leguminosen an der Ackerfläche und übriges Ackerland max. 30 ha!16

mind. 4 m Kronen-Ø bis 10 m max. 0,1 ha max. 0,3 ha 1 bis. 20 m Brache! max. 6 m 1 bis. 10 m! 1 bis. 10 m!17

Durchführungsvorschriften der Kommission vorläufig Pufferstreifen Grundsatz: Keine landwirtschaftliche Produktion Aber: Mitgliedstaat kann Beweidung und Schnittnutzung zulassen Zwischenfrüchte und Winterbegrünung Ansaatmischung oder Untersaat Mitgliedstaat legt Liste Saatmischungen fest und Aussaatzeitraum (nicht nach 1.10.) und kann auch Produktionsverfahren regeln Normale Winterfrüchte zur Ernte oder Beweidung zählen nicht Verlängerung Kontrollzeitraum > Auszahlung erst im Frühjahr? Stickstoffbindende Pflanzen Mitgliedstaat erstellt Pflanzenliste Zunächst wollte KOM Pflanzenschutz + Düngung einschränken > Protest EP! Dann: Mitgliedstaat regelt, wo stickstoffbindende Pflanzen angebaut werden können berücksichtigt dabei Ziele Nitrat- u. WR-RL wg. Risiko Herbst-N-Auswaschung Nun (zusätzlich): Mitgliedstaat kann auch Produktionsmethoden regeln!18

Weiteres zum Greening Statt der drei Standards (Anbauvielfalt, DGL, 5 % öko. Vorrangflächen) gleichwertige Agrarumweltmaßnahmen (Äquivalenzprinzip) Maßnahme muss einen Standard vollständig ersetzen oder Umweltzertifizierung gesamtbetrieblich, vollständige Ersetzung des Greening. Kommt in Deutschland voraussichtlich beides nicht zur Anwendung Für Dauerkulturflächen keine Greening-Anforderungen Ökobetriebe erhalten Grüne Prämie ohne weitere Anforderungen Doppelförderungsverbot zwischen Greening und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Greening und Förderung im Rahmen Natura 2000 und WRRL Greening und Ökoförderung!19

Künftiges EU-Konzept Gekoppelte Zahlungen Kleinlandwirte-Pauschale Ausgleichszulage Junglandwirteprämie 1. Säule: Direktzahlungen Transfer bis zu 15 % Zuschlag erste ha bis zu 30 % bis zu 8 % bis zu 5 % bis zu 5 % bis zu 2 % In D.bis zu 750 Mio. 2. Säule Ländl. Entwicklung Grüne Prämie 30 % Jährlich in D. ca. 5 Mrd. Basisprämie ca. 1,1 Mrd.!20

Sonder-Agrarministerkonferenz 4.11.2013 Beschluss Zuschlag: 50 Euro/ha für erste 30 ha = 1.500 30 Euro/ha für weitere 16 ha = 480 1.980 Transfer von der 1. Säule in die 2. Säule von 4,5 %#! Bundeseinheitliche Basisprämie in 3 Schritten 2017/2018/2019 Bundeseinheitliche Greening-Prämie ab 2015 7 % BMELV (Aigner) Grüne Minister 5 % 15 % 0 % 30 % Junglandwirte-Zuschlag ( 50 Euro/ha bis 90 ha) Kleinlandwirte-Regelung (verteilungsneutral) keine Ausgleichszulage oder gekoppelte Zahlungen (z.b. Grünland oder Raufutterprämie) aus erster Säule!21

Nationale Umsetzung in D. Gekoppelte Zahlungen Kleinlandwirte-Pauschale Ausgleichszulage Junglandwirteprämie 1. Säule: Direktzahlungen Transfer Transfer bis 4,5 zu 15 % % Zuschlag erste ha 7 % Zuschlag erste ha bis zu 30 % bis zu 8 % bis zu 5 % bis zu 5 % bis 1 zu % 2 % In D.bis In D. zu 750 230 Mio. 2. Säule Ländl. Entwicklung Grüne Prämie 30 % Jährlich in D. ca. 5 Mrd. Basisprämie ca. 1,1 Mrd.!22

Finanzielle Auswirkungen Nettoprämie Ø SH 2012 325 Brüsseler Beschlüsse MFR und GAP Nach Haushaltskürzung Brüssel 2015 319 Nach externer Konvergenz 2019 311 Nationale Umsetzung (AMK-Beschluss) Bundeseinheitliche Prämie 2019 297 Nach Transfer in die 2. Säule: 4,5% 284 abzügl. Greening 30 % 85 abzügl. Umverteilung (Zuschlag Jung-LW und erste ha) 24 Basisprämie 2019 175 BMELV Grüne 100 ha-betrieb mit Greening/ohne Zusatzzahlg. 279 280 Rechnerischer Durchschnitt SH 291 283 235 247!23

Prämienhöhen 2014-2019 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Greening 87,00 86,50 86,00 85,50 85,00 Basisprämie SH 187,00 186,00 182,00 178,50 175,00 Summe 294,00 274,00 272,50 268,00 264,00 260,00 +ø erste ha = 23 317,00 297,00 295,50 291,00 287,00 283,00 Betriebsgröße 30 ha 50 ha 80 ha 100 ha 200 ha 400 ha Zuschlag erste ha 1.500 1.980 1.980 1.980 1.980 1.980 Im ø je ha 50 40 25 20 10 5 Incl. Prämie 2019 260 Diff. zu 2012 Betrieb Zum Vergleich ø 2012: 325-42 310 300 285 280 270 265-450 -1.250-3.200-4.500-11.000-24.000!24-60

Basisprämie: Neuzuteilung Zahlungsansprüche Nach Antragsfläche 2015 An Antragsteller 2015 wenn schon 2013 Antrag gestellt Auch an Erben Zusammenschlüsse und Aufteilungen Bezugsrecht auf Käufer und Pächter vertraglich 2 übertragbar Nicht-Antragsteller 2013, wenn Nachweis landw. Tätigkeit in 2013 Jung-Landwirte und Neueinsteiger aus der nationalen Reserve! ZA können künftig auch ohne Fläche verpachtet werden Nach 2 Jahren fallen nicht-beantragte ZA weg (Rotation irrelevant) Lineare Erhöhung aller ZA aus nicht genutztem Prämienvolumen! jung neu Option alte ZA beizubehalten!25

Aktiver Landwirt: doch ein Problem? Ausschluss von Unternehmen gemäß Negativliste (Flughafenbetreiber, Eisenbahnunternehmer, Wasserwerke, Betreiber von Sport- und Freizeiteinrichtungen, Immobiliendienstleister) sofern diese nicht anhand festgelegter Kriterien eine Mindesttätigkeit nachweisen Kriterien: Reithalle? Ferienwhg? MFH? Direktzahlungen betragen mindestens 5 % der außer-landw. Einkünfte landwirtschaftliche Aktivitäten sind nicht unwesentlich landwirtschaftliche Tätigkeit ist Hauptgeschäftszweck (ein Kriterium genügt, dann aktiver Landwirt und prämienberechtigt) Mitgliedstaat kann Liste erweitern und Untergrenzen (max. 5000 ) für Ausschluss festlegen Mitgliedstaat kann Betriebsinhaber auch aufgrund anderer Kriterien ausschließen!26

EU-Mittel zweite Säule Bisher## # # # # # # # Nun 50 Mio. + 14 Mio. aus erster Säule 43 Mio. 64 Mio. + 21 Mio. (+ 48,3 %) Zusage MELUR: landwirtschaftsnahe Verwendung (Vertragsnaturschutz, Ökologischer Landbau, tiergerechte Stallbauten, handwerkliche und regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen oder Gewässerschutzberatung) Neu EIP: Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit 80 % EU-Mittel In SH geplant: EIP Grünland, Ökolandbau, Milch, Tiergesundheit, Biomasse, Eiweißpflanzen!27

Fördergegenstand Originäre # ELER-Mittel Aus Säule 1 ab 2016 2007-13 Genutzt 1 Fort- und Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft 3.000.000 766.437 94 %! Beratung für nachhaltige Landwirtschaft,! 2 7.500.000 5.000.000 z. B.Gewässerschutz, Klimaschutz- Tierschutz, Ökolandbau 3 Investitionen nachhaltige, umweltschonende, tiergerechte LW 2.000.000 6.000.000 4 Verarbeitung und Vermarktung 6.000.000 10.833.922 83 %! 5 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 21.000.000 15.755.881 73 % 6 Naturschutz/Landschaftspflege 21.000.000 10.817.669 88 %! 7 Küstenschutz 56.500.000 53.419.449 100 %! 8 Hochwasserschutz 7.000.000 8.045.649 70 % 9 Basisdienstleistungen 15.000.000 einschl. kleiner Bildungsinfrastrukturen sowie Flächenrecycling 10 Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische 5.000.000 3.569.752 100 % 11 Erhaltung des kulturellen Erbes 10.000.000 653.162 100 % 12 Breitbandinfrastruktur 20.000.000 5.034.514 81 % 13 Modernisierung ländlicher Wege 8.000.000 834.469 100 % 14 Waldumbau 5.000.000 2.270.000 88 %! 15 Reduzierung Stoffeinträge in Gewässer 7.500.000 7.384.347 59 % 16 Vertragsnaturschutz (z. B. Weidegang) 46.500.000 12.500.000 21.729.067 82 % 17 Vielfältige Kulturen im Ackerbau (u. a. Leguminosenanbau) 4.000.000 18 Ökologische Anbauverfahren 13.500.000 33.500.000 21.579.378 77 %! 19 Natura 2000-Prämie 12.000.000 7.297.178 82 %! 20 Ausgleichszulage 2.000.000 6.500.000 4.694.238 89 %! 21 EIP, einschließl. Demonstrationsvorhaben 2.000.000 7.500.000 22 Leader 63.000.00 61.260.518 37 %! 23 Technische Hilfe 8.000.000 1.517.947 56 %! 24 Altverpflichtung Erstaufforstung 2.000.000 Summen 348.000.000 71.000.000!28