Gliederung. Einleitung 1

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Lutz Oette Die Vereinbarkeit der vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der UN-Charta verhängten mit den Menschenrechten und dem humanitären PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften

Gliederung Einleitung 1 1. Kapitel: Die rechtlichen Grundlagen des UN-Sanktionssystems 9 1. Der Begriff der 9 2. Die Verhängung, inhaltliche Ausgestaltung und 13 Aufhebung von durch den Sicherheitsrat nach Kapitel VII der Charta 3. Die Rechtsverhältnisse bei der Um- und Durchsetzung 19 von 4. Die Verwaltung von durch die 22 Sanktionsausschüsse 4.1. Die rechtliche Natur und Arbeitsweise der 22 Sanktionsausschüsse 4.2. Die Aufgaben der Sanktionsausschüsse, insbesondere 24 das Verfahren zur Gewährleistung humanitärer Mindeststandards 2. Kapitel: Die Sanktionspraxis des Sicherheitsrats von der Ver- 27 abschiedung der Charta bis zum Ende des Jahres 2000 1. Die Feststellung der Auswirkungen von Wirtschafts- 27 Sanktionen im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung 1.1. Die Darstellung der Entwicklung der wirtschaftlichen 27 und der humanitären Lage 1.2. Die Bestimmung der Kausalität von Wirtschaftssank- 29 tionen 2. Die Darstellung der einzelnen Sanktionsfälle 31 2.1. Südrhodesien 31 2.1.1. Vorgeschichte 31 2.1.2. Der Verlauf der 35 2.1.2.1. Die Verhängung partieller 35 (S/RES 232 (1966)) 2.1.2.2. Die Verhängung umfassender 37 (S/RES 253 (1968)) 2.1.2.3. Die Verschärfung der Sanktionsmaßnahmen ab 1970 40 2.1.2.4. Gescheiterte Versuche der Erweiterung der 42 Sanktionsmaßnahmen 2.1.2.5. Die Aufhebung der 45 2.1.3. Die Auswirkungen der 46 XV

2.1.3.1. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage 46 2.1.3.2. Die Auswirkungen auf die Bevölkerung 48 2.2. Irak 49 2.2.1. Vorgeschichte 49 2.2.2. Der Verlauf der 50 2.2.2.1. Die Verhängung umfassender 50 (S/RES 661 (1990)) 2.2.2.2. Die modifizierte Beibehaltung der 57 (S/RES 687 (1991)) 2.2.2.3. Die Einführung des Öl für Lebensmittel Programms 65 (S/RES 986 (1995)) 2.2.2.4. Die Waffeninspektionskrise (1997-1999) 69 2.2.2.5. Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Lage 74 (S/RES 1302 und 1330 (2000)) 2.2.3. Die Auswirkungen der 77 2.2.3.1. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage 77 2.2.3.2. Die Entwicklung der humanitären Lage 81 a) Die Entwicklung von der Verhängung der Sanktionen bis 81 zum Ende des Golfkriegs b) Die Entwicklung in den kurdischen Gebieten und im 85 Südirak nach dem Ende des Golfkriegs c) Die Entwicklung von 1991 bis zur Einführung des Öl für 87 Lebensmittel Programms d) Die Entwicklung von der Einfuhrung des Öl für 89 Lebensmittel Programms bis zum Ende des Jahres 2000 2.2.3.3. Die Kausalität der 95 23. Libyen 97 2.3.1. Vorgeschichte 97 2.3.2. Der Verlauf der 101 2.3.2.1. Die Verhängung partieller 101 (S/RES 748 (1992)) 2.3.2.2. Die Ausweitung der 103 (S/RES 883 (1993)) 2.3.2.3. Die Aussetzung der (April 1999) 106 2.3.3. Die Auswirkungen der 110 2.3.3.1. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage 110 2.3.3.2. Die Entwicklung der humanitären Lage 112 2.3.3.3. Die Kausalität der 114 2.4. Bundesrepublik Jugoslawien/Bosnische Serben 115 2.4.1. Vorgeschichte 115 2.4.2. Der Verlauf der 118 XVI

2.4.2.1. Die Verhängung umfassender 118 (S/RES 757 (1992)) 2.4.2.2. Maßnahmen zur wirksameren Durchsetzung der Wirtschafts- 121 Sanktionen (S/RES 787 (1992) und S/RES 820 (1993)) 2.4.2.3. Die Lockerung der gegenüber der 125 BR Jugoslawien bei gleichzeitiger Verhängung von gegenüber den bosnischen Serben (S/RES 942 (1994) und 943 (1994)) 2.4.2.4. Die Aussetzung und Aufhebung der 130 (S/RES 1022 (1995)- S/RES 1074 (1996)) 2.4.3. Die Auswirkungen der 132 2.4.3.1. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage 132 2.4.3.2. Die Entwicklung der humanitären Lage 136 2.4.3.3. Die Kausalität der 140 2.5. Haiti 142 2.5.1. Vorgeschichte 142 2.5.2. Der Verlauf der 145 2.5.2.1. Die Verhängung partieller gegen das 145 Putschregime (S/RES 841 (1993)) 2.5.2.2. Die Aussetzung der und deren 146 Rückgängigmachen (S/RES 861 (1993> S/RES 873 (1993)) 2.5.2.3. Die Verhängung umfassender 149 (S/RES 917 (1994)) 2.5.2.4. Die Aufhebung der 153 (S/RES 944 (1994)) 2.5.3. Die Auswirkungen der 154 2.5.3.1. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage 154 2.5.3.2. Die Entwicklung der humanitären Lage 157 2.5.3.3. Die Kausalität der 162 2.6. Angola/UNITA 163 2.6.1. Vorgeschichte 163 2.6.2. Der Verlauf der Wutschaftssanktionen 164 2.6.3. Die Auswirkungen der 169 2.6.3.1. Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage 169 2.6.3.2. Die Auswirkungen auf die humanitäre Lage 170 2.7. Sierra Leone 171 2.7.1. Vorgeschichte 171 2.7.2. Der Verlauf der 173 2.7.2.1. Die Verhängung partieller gegen das 173 Putschregime (S/RES 1132 (1997)) XVII

2.7.2.2. Die Beibehaltung und Verschärfung der Sanktionen gegen 176 die RUF (S/RES 1171 (1998)- S/RES 1306 (2000)) 2.7.3. Die Auswirkungen der 179 2.7.3.1. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage 179 2.7.3.2. Die Entwicklung der humanitären Lage 180 2.7.3.3. Die Kausalität der 183 2.8. Afghanistan/Taliban 184 2.8.1. Vorgeschichte 184 2.8.2. Der Verlauf der 185 2.8.2.1. Die Verhängung partieller 185 (S/RES 1267 (1999) 2.8.2.2. Die Verschärfung der Sanktionen (S/RES 1333(2000)) 188 2.8.3. Die Auswirkungen der 193 2.8.3.1. Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage 193 2.8.3.2. Die Auswirkungen auf die humanitäre Lage 194 3. Zusammenfassung: Die Auswirkungen der vom 195 Sicherheitsrat verhängten 3.1. Die bisherige Sanktionspraxis des Sicherheitsrats 195 3.2. Die Auswirkungen von 196 3.2.1. Umfassende 196 3.2.2. Partielle 200 3.2.3. Faktoren, welche die Schwere der Auswirkungen 201 beeinflussen 3. Kapitel: Die rechtlichen Grenzen des Sicherheitsrats aus den 205 Menschenrechten und dem humanitären im Rahmen von 1. Die Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats für die 205 Auswirkungen von 2. Die Auslegung der Charta 206 2.1. Der Grundsatz der objektiven Auslegung 207 2.2. Die Auslegung im einzelnen 208 2.2.1. Der Wortlaut 208 2.2.2. Die systematische Auslegung 209 2.2.3. Die teleologische Auslegung 209 2.2.4. Die spätere Praxis, insbesondere die Organpraxis, als 211 selbständiger Auslegungsfaktor 2.2.5. Die vorbereitenden Arbeiten 215 3. Die Bindung des Sicherheitsrats an die 216 Menschenrechte und das humanitäre 3.1. Die Bindung des Sicherheitsrats an die Charta 216 3.2. Die Bindung des Sicherheitsrats an das 220 XVIII

3.2.1. Möglicher Vorrang der Charta als Verfassung der 220 internationalen Gemeinschaft vor dem 3.2.2. Bestehen und Umfang der Bindung des Sicherheitsrats an 222 das a) Wortlaut 222 b) Systematik 223 c) Teleologische Auslegung 224 d) Reichweite der Bindung an das 225 e) Vorarbeiten 226 f) Praxis 228 g) Ergebnis 230 33. Die Bindung des Sicherheitsrat an die Normen des 231 zwingenden s (Jus Cogens) 3.3.1. Der Status der Normen des Jus Cogens 231 3.3.2. Die Bindung des Sicherheitsrats an das Jus Cogens 232 a) Wortlaut 232 b) Systematik 232 c) Teleologische Auslegung 233 d) Praxis 233 e) Befugnis zum Abweichen von Normen des zwingenden 234 s f) Ergebnis 237 3.4. Die Bindung des Sicherheitsrats an die 237 Menschenrechte aus Artikel 1 Ziffer 3 der Charta 3.4.1. Grundsätzliche Bindung aus Artikel 1 Ziffer 3 der Charta 237 3.4.2. Der Zielkonflikt zwischen Friedenssicherung und 240 Menschenrechtsschutz 3.4.2.1. Mögliche Auflösung des Zielkonflikts zugunsten eines 241 der beiden Ziele a ) Der Vorrang der Friedenssicherung 241 b) Der Vorrang des Menschenrechtsschutzes 243 ba) Zwingende Menschenrechte 243 bb) Verbot des Abweichens von grundlegenden 243 Menschenrechten im Lichte der Kodifikationsarbeiten des ILC zum Recht der Staatenverantwortlichkeit bc) Bindung an die in den Stellungnahmen verschiedener 246 Organe der Vereinten Nationen als Grenze von genannten Menschenrechte 3.4.2.2. Die zwischen dem Ziel der Friedenssicherung 248 und des Menschenrechtsschutzes 3.4.2.2.1. Die Praxis des Sicherheitsrats 248 XIX

a) Korrelation zwischen Umfang der beschlossenen 248 Maßnahmen und Grad der Friedensbedrohung b) Humanitäre Ausnahmeregelungen als konkrete 251 Ausformung der c) Stellungnahmen des Sicherheitsrats bzw. seiner 256 Mitglieder d) Fazit 257 3.4.2.2.2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als 260 skriterium 3.4.2.2.3. Exkurs: Leitlinien für die vom Sicherheitsrat 262 vorzunehmende a) Der svorgang 262 b) Einzelne sfaktoren 263 ba) Dauer und Langzeitfolgen 263 bb) Die Haltung der Bevölkerung des Sanktionsadressaten zu 265 den bba) Die Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit 265 bbb) Die Unterstützung einer friedensgefahrdenden Politik 266 durch die Bevölkerungsmehrheit 3.4.2.2.4. Die Grenzen des sspielraums des 267 Sicherheitsrats 3.4.2.2.5. Die Berücksichtigung der Verantwortlichkeit des 270 Sanktionsadressaten im Rahmen der a) Die Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats im Lichte des 270 Verhaltens des Sanktionsadressaten b) Die Verantwortlichkeit des Sanktionsadressaten 271 ba) Das Verhalten, das die Friedensbedrohung begründet 271 bb) Die Verletzung von Menschenrechten durch den Sanktions- 272 adressaten während der Dauer der 3.4.2.2.6. Die aus der folgenden Pflichten des 275 Sicherheitsrats a) Verfahrensrechtliche Pflicht zur Einschätzung und 275 Berücksichtigung der Auswirkungen von auf die Bevölkerung b) Minimierungspflicht 277 c) Anpassungspflicht 281 3.5. Die Bindung des Sicherheitsrats an das humanitäre 282 3.5.1. Die grundsätzliche Bindung an das humanitäre 282 3.5.1.1. Bindung an zwingende Normen des humanitären 282 s und an das Völkergewohnheitsrecht XX

3.5.1.2. Bindung an das humanitäre aus Artikel 1 282 Ziffer 3 der Charta 3.5.2. Die Anwendbarkeit des humanitären s auf 284 3.5.2.1. Anwendbarkeit auf die im Rahmen von bewaffiieten 284 Konflikten verhängten 3.5.2.2. Anwendbarkeit auf, die außerhalb 287 des Kontexts eines bewaffiieten Konflikts verhängt werden 3.5.3. Die Reichweite der Bindung an die Normen des 289 humanitären s 3.6. Der Grundsatz von Treu und Glauben als sonstige 291 Ermessensgrenze 4. Die sich aus den einzelnen Menschenrechten und 294 Normen des humanitären s ergebenden Verpflichtungen des Sicherheitsrats bei der Verhängung und Durchführung von 4.1. Die Anwendbarkeit der völkerrechtlichen 294 Verpflichtungen, insbesondere aus den Menschenrechten, auf den Sicherheitsrat 4.2. Die sich aus der Bindung an zwingende Normen 296 ergebenden Verpflichtungen des Sicherheitsrats zum Schutz der Menschenrechte 4.2.1. Die Feststellung des Status einer Norm als zwingendes 296 4.2.1.1. Anerkennung als Norm des s 296 4.2.1.2. Anerkennung als fundamentale Norm durch die 299 internationale Gemeinschaft 4.2.2. Die einzelnen zwingenden Rechte 302 4.2.2.1. Das Verbot des Völkermords 302 4.2.2.1.1. Das Verbot des Völkermords als zwingendes 302 4.2.2.1.2. Der Tatbestand des Verbots des Völkermords 304 4.2.2.1.3. Die Pflichten des Sicherheitsrats aus dem Verbot des 306 Völkermords 4.2.2.2. Das Recht auf Leben 306 4.2.2.2.1. Das Recht auf Leben als zwingendes 306 4.2.2.2.2. Der Tatbestand des Rechts auf Leben 307 a) Das Verbot der willkürlichen Tötung 307 b) Die Schutzpflicht zum Ergreifen von positiven 309 Maßnahmen 4.2.2.2.3. Die Pflichten des Sicherheitsrats aus dem Recht auf 311 Leben XXI

4.2.2.3. Das Verbot der Folter und der grausamen, 314 unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung 4.2.2.3.1. Das Folterverbot als zwingendes 314 4.2.2.3.2. Der Tatbestand des Folterverbots 316 4.2.2.3.3. Die Pflichten des Sicherheitsrats aus dem Folterverbot 318 4.2.2.4. Das Diskriminierungsverbot 320 4.2.2.4.1. Das Diskriminierungsverbot als zwingendes 320 4.2.2.4.2. Der Tatbestand des Rassendiskriminierungsverbots 323 4.2.2.4.3. Die Pflichten des Sicherheitsrats aus dem 324 Rassendiskriminierungsverbot 4.2.2.5. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker 324 4.2.2.5.1. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker als zwingendes 324 4.2.2.5.2. Das Recht der Völker auf wirtschaftliche 326 Selbstbestimmung als zwingendes 4.2.2.5.3. Die Pflichten des Sicherheitsrats aus dem 327 wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrecht 4.2.2.6. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als 327 zwingendes 4.2.2.7. Die Menschenrechte der dritten Generation, insbesondere 328 das Recht auf Entwicklung, als zwingendes 4.2.2.8. Die Rechte der Frau und des Kindes als zwingendes 331 4.2.2.9. Ergebnis in Bezug auf die Verpflichtung zur Beachtung 332 des zwingenden s 4.3. Die sich aus Artikel 1 Ziffer 3 der Charta ergebenden 333 Verpflichtungen zum Schutz derjenigen Rechte, die nicht den Status von Jus Cogens haben 4.3.1. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 334 4.3.2. Bürgerliche und politische Rechte 338 4.3.3. Kollektive Rechte 339 4.3.4. Die Rechte des Kindes 340 4.3.5. Die Rechte der Frau 341 4.3.6. Ergebnis 341 4.4. Die sich aus den Normen des humanitären 341 s ergebenden Pflichten des Sicherheitsrats 4.4.1. Die Gesamtheit der Normen des humanitären 341 s als Normen des Völkergewohnheitsrechts bzw. des zwingenden s 4.4.2. Die konkreten Pflichten des Sicherheitsrats aus dem 344 humanitären XXII

4.4.2.1. Die Anwendbarkeit des für internationale bewaffnete 344 Konflikte geltenden humanitären s 4.4.2.2. Die Anwendbarkeit der einzelnen Normen des 345 humanitären s im Rahmen von 4.4.2.2.1. Das Verbot des Aushungerns von Zivilpersonen als Mittel 347 der Kriegführung gemäß Artikel 54 Absatz 1, 1. ZP a) licher Status 347 b) Der Tatbestand des Verbots des Aushungerns 348 4.4.2.2.2. Das Verbot des Aushungerns gemäß Artikel 54, 349 Absatz 2, l.zp a) licher Status 349 b) Der Tatbestand des Verbots des Aushungerns nach Absatz 2 350 4.4.2.2.3. Die Regeln über die Lieferung von Hilfssendungen 350 a) licher Status der Artikel 23 IV.GK, 59 IV.GK 350 und 70 1. ZP b) Der Tatbestand der Artikel 23 IV.GK, 59 IV.GK und 70 l.zp 351 4.4.2.3. Die Pflichten des Sicherheitsrats aus den einzelnen 354 Normen des humanitären s 5. Ergebnis: Die sich aus der Bindung an die 355 Menschenrechte und das humanitäre für den Sicherheitsrat im Rahmen von ergebenden Pflichten 4. Kapitel: Die Vereinbarkeit der bisherigen Sanktionspraxis des 357 Sicherheitsrats mit den sich aus den Menschenrechten und dem humanitären ergebenden Anforderungen 1. Südrhodesien 357 1.1. Das Diskriminierungsverbot 357 1.2. Die zwischen dem Ziel der 357 Friedenssicherung und dem Menschenrechtsschutz 1.2.1. Die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die 357 a) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 357 b) Bürgerliche und politische Rechte 358 1.2.2. Die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der 359 1*3. Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht 360 1.4. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem 360 humanitären 1.5. Ergebnis 361 XXIII

2. 2.1. 2.1.1. 2.1.2. a) b) c) 2.1.3. 2.1.4. 2.2. 2.2.1. a) b) ba) bb) bc) c) d) e) 2.2.2. a) b) c) 2.3. 2.4. 2.4.1. a) b) 2.4.2. a) b) c) 2.5. 3. 3.1. 3.2. Irak Zwingende Rechte Das Verbot des Völkermords Das Recht auf Leben S/RES 661 (1990) - S/RES 687 (1991) S/RES 687 (1991) - S/RES 986 (1995) S/RES 986 (1995) - S/RES 1330 (2000) Das Folterverbot Das Diskriminierungsverbot Die zwischen dem Ziel der Friedenssicherung und dem Menschenrechtsschutz Die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Bürgerliche und politische Rechte Das Recht auf Religionsfreiheit Das Recht auf Informationsfreiheit Das Recht auf Freizügigkeit Das Selbstbestimmungsrecht Die Rechte des Kindes Die Rechte der Frau Die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der S/RES 661 (1990) - S/RES 687 (1991) S/RES 687 (1991) - S/RES 986 (1995) S/RES 986 (1995) - S/RES 1330 (2000) Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem humanitären Das Verbot des Aushungerns S/RES 661 (1990) - S/RES 687 (1991) S/RES 687 (1991) - S/RES 1330 (2000) Die Gestattung humanitärer Hilfslieferungen für die Zivilbevölkerung Artikel 23 IV. GK Artikel 59 IV. GK Artikel 70 l.zp Ergebnis Libyen Das Recht auf Leben Die zwischen dem Ziel der Friedenssicherung und dem Menschenrechtsschutz 362 362 362 363 364 366 369 374 375 376 376 376 377 377 377 378 378 379 379 380 380 381 383 384 386 386 386 389 389 389 390 392 393 395 395 396 XXIV

3.2.1. Die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die 396 a) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 396 b) Bürgerliche und politische Rechte 396 3.2.2. Die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der 396 33. Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht 398 3.4. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem 398 humanitären 3.5. Ergebnis 398 4. BR Jugoslawien/Bosnische Serben 399 4.1. Zwingende Rechte 399 4.1.1. Das Verbot des Völkermords 399 4.1.2. Das Recht auf Leben 399 4.2. Die zwischen dem Ziel der 400 Friedenssicherung und dem Menschenrechtsschutz 4.2.1. Die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die 400 a) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 400 b) Bürgerliche und politische Rechte 401 c) Die Rechte des Kindes 401 4.2.2. Die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der 401 43. Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht 405 4.4. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem 405 humanitären 4.4.1. Das Verbot des Aushungerns 405 4.4.2. Die Gestattung humanitärer Hilfslieferungen für die 406 Zivilbevölkerung a) Artikel 23 IV.GK 406 b) Artikel 701. ZP 407 4.5. Die gegenüber den bosnischen Serben verhängten 408 4.5.1. Die zwischen dem Ziel der Friedenssicherung 408 und dem Menschenrechtsschutz 4.5.1.1. Die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die 408 a) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 408 b) Bürgerliche und politische Rechte 408 4.5.1.2. Die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der 408 4.5.2. Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht 409 XXV

4.5.3. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem humanitären 409 4.6. Ergebnis 410 5. Haiti 411 5.1. Das Recht auf Leben 411 5.2. Die zwischen dem Ziel der 412 Friedenssicherung und dem Menschenrechtsschutz 5.2.1. Die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die 412 a) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 412 b) Bürgerliche und politische Rechte 412 c) Die Rechte des Kindes 412 5.2.2. Die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der 413 5.3. Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht 415 5.4. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem 416 humanitären 5.5. Ergebnis 416 6. Angola/UNITA 417 6.1. Die zwischen dem Ziel der 417 Friedenssicherung und dem Menschenrechtsschutz 6.1.1. Die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die 417 a) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 417 b) Bürgerliche lind politische Rechte 417 6.1.2. Die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der 417 6.2. Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht 418 63. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem 418 humanitären 6.4. Ergebnis 418 7. Sierra Leone 419 7.1. Die zwischen dem Ziel der 419 Friedenssicherung und dem Menschenrechtsschutz 7.1.1. Die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die 419 a) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 419 b) Bürgerliche und politische Rechte 419 c) Die Rechte des Kindes 419 7.1.2. Die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der 419 7.2. Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht 420 XXVI

7.3. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem 421 humanitären 7.4. Ergebnis 421 8. Afghanistan/Taliban 422 8.1. Die zwischen dem Ziel der 422 Friedenssicherung und dem Menschenrechtsschutz 8.1.1. Die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die 422 a) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 422 b) Bürgerliche und politische Rechte 422 8.1.2. Die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der 422 8.2. Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht 423 8.3. Die Erfüllung der Verpflichtung aus dem humanitären 423 8.4. Ergebnis 423 9. Zusammenfassung: Die Vereinbarkeit der 424 Sanktionspraxis des Sicherheitsrats mit den Menschenrechten und dem humanitären 9.1. Die Vereinbarkeit von umfassenden 424 mit den Menschenrechten 9.2. Die Vereinbarkeit von partiellen 427 mit den Menschenrechten 9.3. Die Beachtung der Berücksichtigungspflicht 427 9.4. Die Vereinbarkeit der vom Sicherheitsrat getroffenen 428 Sanktionsmaßnahmen mit dem humanitären 9.5. Fazit 429 5. Kapitel: Der rechtliche Schutz gegenüber 431 1- Problemstellung 431 2. Der den von betroffenen 434 Individuen offenstehende Rechtsschutz 2.1. Im Rahmen von internationalen 434 Menschenrechtskonventionen 2.2. Im Rahmen von regionalen Menschenrechtskonventionen 435 23. Im Rahmen der Vereinten Nationen 436 2.4. Vor nationalen Gerichten 437 2.5. Ergebnis 438 3. Der dem Sanktionsadressaten offenstehende Rechtsschutz 440 3.1. Die inzidente Rechtskontrolle der Rechtsakte des 440 Sicherheitsrats durch den IGH im streitigen Verfahren xxvu

3.1.1. Problemstellung 440 3.1.2. Verfahrensvoraussetzung 441 3.1.3. Zulässigkeit 442 a) Die Regelung in der Charta 442 b) Gründe für eine etwaige Unzulässigkeit der 444 Rechtskontrolle ba) Unzulässigkeit wegen mangelnder Justiziabilität 444 bb) Unzulässigkeit wegen Litispendenz 445 bc) Unzulässigkeit wegen der vorrangigen Zuständigkeit 446 des Sicherheitsrats aufgrund von systematischen und teleologischen Erwägungen bd) Die Rechtsprechung des IGH und des Jugoslawien- bzw. 450 des Ruanda-Tribunals zur Rechtskontrolle des Sicherheitsrats im streitigen Verfahren 3.2. Die Rechtskontroile des Sicherheitsrats im 454 Gutachtenverfahren 3.2.1. Zulässigkeit 454 3.2.2. Die Rechtsprechung des IGH zur Rechtskontrolle des 455 Sicherheitsrats im Gutachtenverfahren 3.3. Die Rechtskontrolle von durch 457 den IGH 3.3.1. Der Prüfungsmaßstab des IGH unter Berücksichtigung der 457 Rechtsfolgen rechtswidriger Organakte 3.3.2. Die Anwendung des Prüfungsmaßstabs auf 461 3.4. Die Bewertung der Rechtskontrolle des Sicherheitsrats 461 durch den IGH aus Rechtsschutzgesichtspunkten 4. Die Befugnis von Mitgliedstaaten, sich mit befreiender 464 Wirkung auf die Rechtswidrigkeit von Rechtsakten des Sicherheitsrats zu berufen 4.1. Die Reichweite der Pflicht zur Befolgung von Beschlüs- 464 sen des Sicherheitsrats aus Artikel 25 der Charta 4.2. Das Bestehen und die Bedingungen einer Befugnis der 465 Mitgliedstaaten, sich auf die Rechtswidrigkeit von Sicherheitsratsbeschlüssen zu berufen 4.2.1. Ausschluß einer Berufüngsbefiignis 465 4.2.2. Bestehen einer uneingeschränkten Berufüngsbefiignis 467 4.2.3. Der Mittelweg: Anerkennung einer eingeschränkten 467 Berufungsbefugnis a) Berufung lediglich auf die formelle Rechtswidrigkeit 469 b) Berufung lediglich nach vorheriger Entscheidung des IGH 469 xxvm

c) Berufung lediglich im Fall der offenkundigen 470 Rechtswidrigkeit d) Einschränkung der Berufungsbefugnis und Bedingungen 471 ihrer Geltendmachung gegenüber dem Sicherheitsrat 43. Ergebnis 472 6. Kapitel: Der Rahmen eine zukünftigen, den Schutz der 475 Menschenrechte gewährleistenden Sanktionspraxis des Sicherheitsrats 1. Einleitung 475 2. Die Sanktionsdebatte 476 3. Die Ausgestaltung der zukünftigen Sanktionspraxis 484 3.1. Verzicht auf Sanktionen 484 3.1.1. Problemstellung 484 3.1.2. Stellungnahme 485 3.1.2.1. Erfolglosigkeit von als Grund für 485 Verzicht 3.1.2.2. Alternativen zu Wutschaftssanktionen 487 3.1.3. Ergebnis 491 3.2. Der Entwurf eines idealtypischen Sanktionsfalls 491 3.2.1. Gezielte Sanktionen 492 3.2.1.1. Problemstellung 492 3.2.1.2. Stellungnahme 494 a) Bestand gezielter Sanktionsmaßnahmen 494 b) Vorteile gezielter Sanktionen 497 c) Einwände gegen eine Beschränkung der Sanktionspraxis 498 auf gezielte Sanktionen d) Kriterien für die Entscheidung über den Umfang der zu 499 ergreifenden Maßnahmen e) Verbesserung der Effektivität von gezielten Sanktionen 502 3.2.1.3. Aussicht 505 3.2.2. Ausgestaltung und Handhabung der humanitären 506 Ausnahmeregelungen 3.2.2.1. Problemstellung 506 3.2.2.2. Stellungnahme 510 a) Erweiterung der humanitären Ausnahmeregelungen auf der 510 Grundlage der Listentechnik b) Reform der Genehmigungspraxis im Kein-Einwand 512 Verfahren mit dem Ziel der Vermeidung des Anhaltens von Anträgen in den Sanktionsausschüssen c) Befreiung humanitärer Hilfsorganisationen von der 515 Genehmigungspflicht XXIX

d) Bewilligung von Ausnahmen vom Einfuhrverbot zur 517 Finanzierung humanitärer Güter e) Maßnahmen zur Verbesserung der Sanktionsverwaltung 518 3.2.2.3. Aussicht 520 3.2.3. Befristung von 521 3.2.3.1. Problemstellung 521 3.2.3.2. Stellungnahme 523 3.2.3.3. Aussicht 526 3.2.4. Einschätzung und Berücksichtigung der Auswirkungen der 527 auf die humanitäre Lage 3.2.4.1. Problemstellung 527 3.2.4.2. Stellungnahme 528 a) Einschätzung und Berücksichtigung der voraussichtlichen 528 Auswirkungen von b) Einschätzung und Berücksichtigung der tatsächlichen 531 Auswirkungen von c) Nachträgliche Bewertung von Sanktionsfällen 532 3.2.4.3. Aussicht 532 3.2.5. Effektivere Durchsetzung von 533 3.2.5.1. Problemstellung 533 3.2.5.2. Stellungnahme 535 3.2.5.3. Aussicht 538 3.3. Zusammenfassung: Die idealtypische zukünftige 539 Sanktionspraxis 4. Die Weiterentwicklung des Sanktionsrechts 540 4.1. Gegenwärtiger Stand der Kodifikationsbemühungen 540 4.2. Aussichten für eine Kodifikation des Sanktionsrechts 541 Fazit und Ausblick 543 Summary 547 Literaturverzeichnis 559 Verzeichnis ausgewählter Dokumente 585 XXX