2.1 Inhaltliche Leitlinie des Konzeptes Die Bedeutung des Radverkehrs als Stadtverkehrsmittel und die Potenziale, die es zur Entlastung der Städte vom motorisierten Individualverkehr besitzt, werden vielfach noch immer unterschätzt. Dabei zeigen bereits zahlreiche deutsche Städte, dass Radverkehrsanteile von deutlich über 20 % durchaus erreichbar sind (z.b. Bremen, Freiburg, Münster, Troisdorf), Städte in den Niederlanden zeigen, dass selbst Radverkehrsanteile von 30-50 % (z.b. Groningen) keine Utopie bleiben müssen. Die Chancen für das Rad als ideales Stadtverkehrsmittel sind gut. Etwa die Hälfte aller Pkw-Fahrten in der Stadt sind kürzer als 5 km. Ein erheblicher Teil davon wäre durch Fahrradfahrten gut ersetzbar, denn das Fahrrad ermöglicht dem Nutzer eine hohe Flexibilität bei günstigen Reisezeiten. Hinzu kommt, dass Maßnahmen zur Förderung der Fahrradnutzung vergleichsweise schnell realisierbar, ausgesprochen effektiv und relativ preiswert sind. Investitionen in die Radinfrastruktur bieten also in der Regel eine günstige Kosten-Nutzen-Relation. Wichtige Gründe zur Förderung des Radverkehrs sind darüber hinaus: Eine höhere Fahrradnutzung trägt zur Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität durch Verbesserung der ökologischen Bilanz einer Stadt bei. Die hohe Verfügbarkeit des Fahrrades gewährleistet gerade auch für Menschen ohne Auto eine eigenständige Mobilität. Eine Verbesserung der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV dient auch der Erschließung neuer Fahrgäste für den ÖPNV. Das Fahrrad ist ein Wirtschaftsfaktor. Vor allem der Radtourismus trägt in einigen Regionen zu erheblicher Wertschöpfung bei. Regelmäßiges Rad fahren ist gesund. Es entlastet die Budgets der Krankenkassen und senkt den Krankheitsstand am Arbeitsplatz. Die Benutzung des Rades anstelle oft nur kurzer Autofahrten entlastet die Umwelt. Firmen profitieren von der Nutzung des Fahrrades ihrer Beschäftigten u.a. durch geringeren Flächenbedarf für Auto-Stellplätze. Eine stärkere Fahrradnutzung in den Städten dient sogar dem "notwendigen" Autoverkehr (z.b. Wirtschaftsverkehr).
Die inhaltliche Leitlinie des Handlungskonzeptes zur Förderung des Radverkehrs in Soltau orientiert sich an den zwei Oberzielen: Steigerung der Fahrradnutzung in Soltau Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr. Um eine wirksame Verknüpfung dieser Ziele zu erreichen, wird dem Konzept eine zeitgemäße Sicht der Radverkehrsförderung im Sinne des Leitbildes Radverkehr als System zu Grunde gelegt. Dies beinhaltet ein breiteres Verständnis der Radverkehrsförderung als es traditionell bisher mit einer Beschränkung auf die verkehrstechnische Infrastruktur bestand und ist mittlerweile Leitschnur der Radverkehrspolitik des Bundes gemäß dem Nationalen Radverkehrsplan 2002-2012 (vgl. Bild 2-1), von Bundesländern (z.b. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) sowie zahlreicher Kommunen (u.a. von Mitgliedskommunen der Arbeitsgemeinschaft "Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW" sowie der niedersächsischen Stadt Leer als erste Preisträgerin des Landes-Wettbewerbes Fahrradfreundliche Kommune 2002 ). Bild 2-1: Elemente einer fahrradfreundlichen Stadt mit dem Leitbild Radverkehr als System (aus: BMVBW BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (2002): FahrRad! Nationaler Radverkehrsplan 2002 2012. Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland; Berlin).
"Radverkehr als System" umfasst folgende Elemente: Eine gesamtstädtische Radverkehrsnetzplanung, die empfohlene Verbindungen für den Radverkehr herleitet und Grundlage für die Festlegung von Handlungsbedarf und Dringlichkeiten darstellt. Eine den heutigen Anforderungen und Erkenntnissen genügende Infrastruktur zum Fahren und Parken als wesentliche Voraussetzung eines fahrradfreundlichen Gesamtverkehrssystems. Öffentlichkeitsarbeit wirbt zielgruppenorientiert für die Fahrradnutzung und wirkt auf Verhaltensänderungen bezüglich der Verkehrsmittelwahl ein. Sie umfasst auch die Kommunikation der verschiedenen Handlungsträger zur Förderung des Radverkehrs untereinander. Dienstleistungsangebote (Service) sollen das Radfahren attraktiv und angenehmen machen. Solche Serviceangebote können von der öffentlichen Hand angeregt und initiiert werden, sie liegen aber zumeist in privater Zuständigkeit. Administrative Rahmenbedingungen stellen die effiziente Weiterentwicklung und Umsetzung der verkehrpolitischen Vorgaben sicher. 2.2 Die Arbeit greift wesentliche Elemente des Leitbildes Radverkehr als System mit für Soltau spezifischer Schwerpunktsetzung auf und umfasst folgende : Grundlagen (Kap. 3) Die verkehrsplanerischen Leitlinien und Rahmenbedingungen (z.b. Verkehrsentwicklungsplan) sowie bereits vorliegende Planungsansätze zum Radverkehr dienen als Grundlage der Arbeit. Bestandsaufnahme (Kap. 4) Die Analyse der bestehenden Situation umfasst eine Beurteilung des Straßennetzes hinsichtlich der Nutzbarkeit für den Radverkehr wobei auch die vorhandenen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen durch Befahrung mit dem Fahrrad einbezogen wurden. Die städtebauliche Struktur der Kernstadt wurde bzgl. der Quellen (Wohngebiete und Ziele des Radverkehrs) bewertet. Zählungen an ausgewählten Erhebungsstellen geben einen Eindruck von der derzeitigen Intensität des Radverkehrs. Unfälle mit Radfahrern liefern neben den Ortsbesichtigungen weitere Informationen zu Problemen und Schwachstellen im Netz. Handlungsfeld Radverkehrsnetz (Kap. 5) Einen ausgeprägten Schwerpunkt der Arbeit bildet die Konzeption eines vorrangig auf den Alltagsradverkehr ausgerichteten Radverkehrsnetzes, das sich
in Hauptrouten zur Verbindung der Wohngebiete mit den wichtigsten Zielen im Stadtgebiet und in Nebenrouten zur Netzverdichtung und -erweiterung gliedert. Das Radverkehrsnetz wurde aus der Umlegung idealtypischer Wunschlinien auf das Straßen- und Wegenetz entwickelt und ist Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen im Straßennetz. Handlungsfeld Verbesserung der Infrastruktur im Straßennetz (Kap. 6) Die Bewertung der Nutzbarkeit der relevanten Radverkehrsbeziehungen bildet die Basis für die Ableitung des Handlungsbedarfes und von Prioritäten zur Umsetzung der Maßnahmen. Die Lösungsvorschläge sind tabellarisch aufbereitet (s. Anhang 8). Ausgewählte Maßnahmenbereiche werden durch Prinzipskizzen und Querschnitte konkretisiert. Leitlinie des Maßnahmenkonzeptes ist die durchgängig sichere und attraktive Nutzbarkeit der wichtigen Radverkehrsverbindungen. Dabei wird das nach heutigem Erkenntnisstand bewährte breite Entwurfsrepertoire für den Radverkehr unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Anforderungen eingesetzt. Handlungsfeld Radverkehrswegweisung (Kap. 7) Eine Radverkehrswegweisung dient der Orientierung der Radfahrer und der Akzeptanz der empfohlenen Routen. Insbesondere wirbt sie darüber hinaus als prägendes Merkmal auch Personen, die noch nicht (regelmäßig) das Rad nutzen und ist damit auch ein wichtiges Element der Öffentlichkeitsarbeit. Im Handlungskonzept werden die Grundzüge und Anforderungen einer heutigen Ansprüchen gerecht werdenden städtischen Radverkehrswegweisung, die mit der Ausweisung regionaler oder überregionaler Routen verknüpft werden kann, aufgezeigt. Handlungskonzept Fahrradparken (Kap. 8) Die steigende Qualität der genutzten Fahrräder erfordert ein standsicheres und diebstahlgeschütztes Fahrradparken. Das vorhandene Fahrradabstell-Angebot an wichtigen Zielen des Radverkehrs wurde bewertet und Maßnahmenempfehlungen zu einer qualitativen Verbesserung und Erweiterung der Abstellanlagen unterbreitet. Handlungsfeld Fahrradtourismus (Kap. 9) In Soltau bestehen durch die Lage der Stadt im Tourismusgebiet der Lüneburger Heide und die Bahnanbindung in verschiedene Ballungsräume gute Voraussetzungen, die Potentiale des Fahrradtourismus besser auszuschöpfen. Im Konzept werden diesbezügliche Anregungen zu einer Weiterentwicklung der radtouristischen Angebote gegeben. Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit (Kap. 10) Eine konsequente Öffentlichkeitsarbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtkonzeptes zur Förderung des Radverkehrs. Lösungsansätze, die über
Angebote und Verbesserungen für den Radverkehr informieren und für das Radfahren mobilisieren, aber auch die Kommunikationsstrukturen der Stadt Soltau betreffen, werden beispielhaft aufgezeigt. Zusammenfassung und Fazit (Kap. 11 und 12) Die Arbeit wurde in allen Arbeitsphasen intensiv mit dem Auftraggeber sowie in einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe, an der neben Vertretern der Stadtverwaltung auch die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Soltau-Fallingbostel, des Straßenbauamtes Verden sowie des Arbeitskreises Radverkehr teilnahmen, abgestimmt. Bereits parallel zur Erarbeitung des Handlungskonzeptes wurden den Gutachtern laufende straßenbauliche Planungsvorhaben vorgelegt, um sie hinsichtlich der Berücksichtigung der Radverkehrsbelange und der Übereinstimmung mit dem Radverkehrskonzept zu prüfen und ggf. diesbezügliche Anregungen zu geben. Damit wurde bereits ein wesentliches Element einer radverkehrsbezogenen Qualitätsprüfung und -sicherung (Radverkehrsverträglichkeitsprüfung) vollzogen.