Sitzungsort: Sitzungssaal, Hauptstraße 44 Sitzungsdauer: 19:00 bis 21:00 Uhr Anwesend sind: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Niebüll am Dienstag, 21. März 2017 Vorsitzende Bettina Sprengel Stadtvertreterin Ausschussmitglied Anja Cornils Stadtvertreterin Ausschussmitglied Lorenz Jessen Stadtvertreter Ausschussmitglied Bernd Neumann Stadtvertreter Ausschussmitglied Rolf Dieter Oster Stadtvertreter stellvertretender Vorsitzender Thomas Uerschels Stadtvertreter Ausschussmitglied Gerhard Lützen Stadtvertreter Ausschussmitglied Stephan Randt Stadtvertreter Ferner: Bürgermeister Wilfried Bockholt Mitglied des Kinder- und Ann-Kathrein Gräning Jugendbeirates Seniorenbeiratsvorsitzende Frauke Rörden-Prang Entschuldigt fehlten: Ausschussmitglied Uwe Christiansen Ausschussmitglied Holger Jessen Ausschussmitglied Christine Kernbichler Stadtvertreter Stadtvertreter Stadtvertreterin Von der Verwaltung nimmt teil: Udo Schmäschke Fachbereichsleiter Karin Schiessler-Usadel zugleich als Schriftführerin Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß mit folgender Tagesordnung eingeladen: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Tagesordnung 2.a. Entscheidung über Dringlichkeitsvorlagen und -anträge 2.b. Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten 3. Bericht des Bürgermeisters 4. Einwohnerfragestunde 5. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschriften der Sitzungen vom 18.11.16 und vom 14.02.17 6. Sitzung der Stadtvertretung am 30.03.17 7. Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen und Ansprüchen - DS 413-2017 - 8. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" in das Programmjahr 2017 - DS 418-2017 - 9. Anfragen 10. Verschiedenes Nicht öffentlicher Teil 1
11. Bericht des Bürgermeisters 12. Auftragsvergaben 13. Grundstücksangelegenheiten 14. Miet- und Pachtangelegenheiten 15. Vertragsangelegenheiten 16. Anfragen mit vertraulichem Inhalt 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Ausschussvorsitzende Bettina Sprengel begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass der Ausschuss beschlussfähig ist. 2. Tagesordnung 2.a. Entscheidung über Dringlichkeitsvorlagen und - anträge Es werden keine Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt. 2.b. Beschluss über die evtl. Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten Die Tagesordnungspunkte 11 bis 16 werden nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen. 3. Bericht des Bürgermeisters Bernd Neumann erscheint um 19:03 Uhr. Herr Bockholt berichtet über den Besuch vom Abgeordneten Ingbert Liebing in Bezug auf die Baumaßnahme an der Halle 1 beim Schul- und Bildungszentrum. Die in der Presse genannten Angaben zur Höhe der geförderten Maßnahmen waren irritierend. 4. Einwohnerfragestunde Keine Wortmeldungen. 5. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschriften der Sitzungen vom 18.11.16 und vom 14.02.17 2
Die Niederschriften über die Sitzungen vom 18.11.2016 und vom 14.02.2017 sind dem Ausschuss zugegangen. Es erfolgen keine Einwände. 6. Sitzung der Stadtvertretung am 30.03.17 Zur Tagesordnung der Sitzung der Stadtvertretung am 30.03.2017 gibt es keine Anmerkungen. 7. Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen und Ansprüchen - DS 413-2017 - DS 413-2017 Dem Erlass der laut Sitzungsvorlage vorliegenden Satzung der Stadt Niebüll über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen und Ansprüchen wird zugestimmt. Ja- Stimmen: 8 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beratung: Frau Schiessler-Usadel erläutert, dass der Kämmerer, Herr Heinrich-Wohlert, die Satzung erarbeitet hat. Darin ist die Umstellung der Buchführung auf die Doppik und somit auch die Anwendung der GemHVO-Doppik enthalten sowie aktuelle Anpassungen an die derzeitige Hauptsatzung, die seit dem 01.06.2016 in Kraft ist. Die Veränderungen sind paragraphenweise in der Sitzungsvorlage erläutert worden und in einer Synopse gegenübergestellt. Herr Bockholt weist nochmal auf die unterschiedlichen Begrifflichkeiten Stundung, Niederschlagung und Erlass hin sowie auf eine mögliche rechtliche Absicherung bspw. durch eine Eintragung ins Grundbuch. zur Erledigung an: FB 2 zur Kenntnis an: 8. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" in das Programmjahr 2017 - DS 418-2017 - DS 418-2017 1. Auf der Grundlage der beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten eingereichten Interessenbekundung stellt die Stadt Niebüll den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden. 2. Bei einer Förderzusage stellt die Stadt Niebüll die jeweils für die Maßnahmen erforderlichen Eigenmittel, i.d.r. 1/3 der förderfähigen Ausgaben, zur Verfügung. Ja- Stimmen: 8 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 3
Beratung: Udo Schmäschke erläutert die Historie zu dem jetzt zu beschließenden Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden in das Programmjahr 2017. Der formgebundene Antrag dazu wäre bis zum 31.03.2017 an das MIB zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen - die Beschreibung der zu behebenden städtebaulichen Missstände, - ein Plan des Fördergebietes, auf das sich die durchzuführenden vorbereitenden Untersuchungen beziehen sollen, - eine Grobschätzung der zu erwartenden Gesamtausgaben, - die Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und - der Beschluss der Stadtvertretung zur Antragstellung. Zur Beseitigung städtebaulicher Missstände wurden in der Interessenbekundung für die im Rahmen einer durchzuführenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme zunächst folgende Einzelmaßnahmen benannt: 1. Neubau Südtondernsporthalle, 2. Sanierung Hallenbad, 3. Sanierung/Neubau Begegnungsstätte, 4. Erhalt und behutsame technische und energetische Sanierung des Wohnquartiers der 20er und 30er Jahre ( Siedlungsgebiet ), 5. Grundlegende Sanierung öffentlicher Straßen, vordringlich Tondernstraße, Hungerfennenweg und 6. Neubau Sportheim mit angrenzenden Parkplatzflächen. Das Programm fördert die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden. Erforderlich ist ein überörtliches integriertes Entwicklungskonzept für das Fördergebiet. Das Förderprogramm ist darauf ausgerichtet, die städtebauliche Infrastruktur anzupassen und die Daseinsvorsorge langfristig zu sichern. Die Fördermittel gelten auch für Investoren und private Eigentümer in dem festgelegten Gebiet für bspw. energetische Sanierung oder Erneuerung elektrischer Anlagen. Im Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden" erfolgt die räumliche Abgrenzung des Umsetzungsgebietes durch Beschluss der Gemeinde. Städtebaufördermittel werden als Zuschüsse an Kommunen in dem räumlich festgelegten Fördergebiet vergeben. Ziel ist in erster Linie die Behebung von städtebaulichen Missständen. Kommunen können Sanierungsträger mit der Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen beauftragen. Der Bund und das Land gewähren jeweils 1/3 der Zuschüsse. Die Kommunen erbringen in der Regel ebenfalls 1/3 der Städtebaufördermittel aus eigenen Haushaltsmitteln. Udo Schmäschke weist auf entsprechende gesetzliche Anforderungen hin, damit Zuschüsse genutzt werden können. Das weitere Vorgehen würde sich bei entsprechender Antragstellung wie folgt darstellen: 1. Bewilligung des Antrages zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm, 2. Durchführung vorbereitender Untersuchungen, 3. Förmliche Festlegung des Förder-/Umsetzungsgebietes, 4. Erarbeitung des integrierten Entwicklungskonzeptes 5. Umsetzung einzelner Maßnahmen. 4
Mit Antragstellung wird auf die Dringlichkeit des Neubaus der Südtondernsporthalle hingewiesen und darauf hingewirkt, dass diese Maßnahme bei Aufnahme in das Programm vorgezogen umgesetzt werden kann. Udo Schmäschke rechnet dabei frühestens mit einem Beginn für diese Baumaßnahme zu den Osterferien 2019. Es folgen einige Nachfragen, die der Fachbereichsleiter des Bauamtes beantwortet. zur Erledigung an: FB 3 zur Kenntnis an: FB 2 9. Anfragen Keine Wortmeldungen. 10. Verschiedenes Bernd Neumann weist darauf hin, dass es in der Nähe zum Bauhof einen Bereich mit einem alten Zaun mit Stacheldraht gibt, der keinen guten Eindruck macht. Herr Schmäschke wird den Bauhof entsprechend informieren. zur Erledigung an: FB 3 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Ausschussvorsitzende Bettina Sprengel um 20:05 Uhr die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Zuhörer verlassen den Sitzungsraum. gez. Sprengel Ausschussvorsitzende gez. Schiessler-Usadel Schriftführerin 5