S16 Krankengeldzuschuss Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Krankengeldzuschussfristen 2 3 Abwesenheiten 3 4 Sozialleistung 4 5 Krankengeldzuschuss 7 6 Beitragspflichtige Einnahme 9 7 Fehler bzw. Meldungen in der Personalabrechnung 11 7.1 Keine für Sozialleistung X ( 23c SGB IV): MM JJJJ 11 8 Beispielberechnungen 11 8.1 Tariflich Beschäftigter mit gesetzlicher KV 11 8.2 Tariflich Beschäftigter mit freiwilliger gesetzlicher KV 14 8.3 Tariflich Beschäftigter mit privater KV und Krankengeld 17 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-1
1 Allgemeines Landesverwaltungsamt Berlin Für die tariflich Beschäftigten erfolgt die maschinelle Berechnung und Zahlbarmachung des Krankengeldzuschusses nach 21, 22 TV-L und 13 TVÜ-L. Grundlage für die beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen nach 23c SGB IV ist das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes. Die verwendeten Beispiele dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Abbildung des jeweiligen Sachverhalts im IPV-System. Die Punkte, die bei der Dateneingabe im IPV-System zu beachten sind, werden zusammengefasst und die wesentlichen Aspekte der maschinellen Berechnung des Krankengeldzuschusses und der Beitragspflicht nach 23c SGB IV während des Bezugs von Sozialleistungen in der Personalabrechnung dokumentiert und verdeutlicht. Ggf. sind weitere Aspekte für die maschinelle Erstellung von Bescheinigungen an den SV-Träger zusätzlich zu beachten. Des Weiteren sind die Beschreibungen der relevanten Infotypen im Anwenderhandbuch Kapitel 01 zu beachten. Weitere Hinweise sind auch dem Anwenderhandbuch Kapitel 07 Schwerpunktthemen S24 Berechnung von Teilmonatsbeträgen (Aliquotierung) und S28 Tagesdurchschnitt zu entnehmen. Die konkreten eneigenschaften für die genannten en sind dem en-katalog zu entnehmen. 2 Krankengeldzuschussfristen Für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss ist die Beschäftigungszeit maßgebend, die im Laufe der Arbeitsunfähigkeit vollendet wird. Die Beschäftigungszeit nach 34 Abs. 3 TV-L wird im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) mit der Datumsart T1 Beschäftigungszeit vorgegeben. Die tariflichen Fristen für die Entgeltfortzahlung und den Krankengeldzuschuss werden anhand der Beschäftigungszeit und der Sonderregel im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ermittelt. Tariflich Beschäftigte, für die vor der Überleitung in den TV-L die Regelungen des 71 BAT anzuwenden waren, sind mit einer der folgenden Sonderregeln entsprechend zu kennzeichnen (vgl. F1-Hilfe zum Feld Sonderregel): 13 Abs. 1 TVÜ-L: 02 13 Abs. 3 TVÜ-L: 03. Autor: LVwA PS IPV Seite S16-2 Stand: 07.2015
3 Abwesenheiten Landesverwaltungsamt Berlin Für den Zeitraum der Fehlzeit ist die entsprechende Abwesenheit im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) zu pflegen (s. Anwenderhandbuch Anlage 2: An und Abwesenheitskatalog): Abwesenheit Sozialleistung Sozialleistungsträger 0200 Krankheit Krankengeld KV 0210 Krankheit ohne Attest Krankengeld KV 0215 Berufserkrankung Krankengeld UV 0225 Krankheit Folgeerkrankung FolgeKrankengeld KV 0270 Arbeitsunfall Krankengeld UV 0272 Kur nach Arbeitsunfall Übergangsgeld UV 0280 Wegeunfall Krankengeld UV 0290 Unfall privat Krankengeld KV 0340 Versorgungskrankengeld Krankengeld KV 0342 Wiedereingliederungsmaßn. Krankengeld RV 9220 Heilkur Übergangsgeld RV 9225 Krankheit PKV ohne KrKGld - - 9250 Krankh.m. Attest K.TageFw Krankengeld KV 9255 Krankh.o. Attest K.TageFw Krankengeld KV 9755 Dienstunfall POL Krankengeld UV 9760 qualifiz.dienstunfall Krankengeld UV 9765 Wegeunfall Krankengeld UV Wiederholungserkrankungen und die entsprechenden Vorerkrankungen sind für die Ermittlung der Krankenbezugsfristen ausschließlich über die Verknüpfungen der Datensätze im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) zu kennzeichnen. Nur in Ausnahmefällen, z.b. bei einem Eintritt im Rahmen einer Versetzung, sind ggf. die anrechenbaren Tage manuell vorzugeben. Erkrankt ein tariflich Beschäftigter nach der Arbeitsaufnahme im Anschluss an einen Zeitraum der Krankengeldzahlung innerhalb eines Kalendermonats erneut und erhält direkt wieder Krankengeld, sind für diese Folgeerkrankung die entsprechenden en für das Krankengeld der Folgeerkrankung zu verwenden. Hierdurch erfolgt eine zeitraumgenaue tageweise Berechnung des Krankengeldzuschusses und der beitragspflichtigen Einnahme. Autor: LVwA PS IPV Seite S16-3 Stand: 07.2015
Hinweis Für die maschinelle Erstellung und Übertragung der Entgeltbescheinigung ist die zusätzliche Pflege eines entsprechenden Datensatzes im Infotyp Bescheinigungen an SV-Träger (IT 0651) notwendig. Achtung Jahresübergreifende Fehlzeiten, bei denen der Anspruch auf Krankengeldzuschuss durch den Jahreswechsel wiederauflebt, sind zum 31.12.XXXX abzugrenzen und neu ab 01.01.XXXX anzulegen. Die Datensätze sind für die Ermittlung der Krankengeldzuschussfristen miteinander zu verknüpfen. Dies hat jedoch Einfluss auf das EEL- Verfahren. Zwei verknüpfte Datensätze bedeuten zwei Arbeitsunfähigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang stehen. Die Krankenkasse hat jedoch nur eine Arbeitsunfähigkeit vorzuliegen. Da die Beginn- und Endedaten der Arbeitsunfähigkeit nicht übereinstimmen, entsteht zwangsläufig eine Fehlermeldung. Eine Prüfung ist nicht möglich bzw. es wird von der Krankenkasse eine teilweise Anrechnung gemeldet. Diese Fälle sind außerhalb des EEL- Verfahrens mit der jeweils zuständigen Krankenkasse zu klären. 4 Sozialleistung Die vom Sozialleistungsträger mitgeteilte kalendertägliche Sozialleistung ist zu den jeweils entsprechenden en im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zu hinterlegen: 3902 Krank.Geld K.tägl. brutto 3903 ÜbergGeld K.tägl. brutto 3904 KrankGeld K.tägl. netto 3905 ÜbergGeld K.tägl. netto 3911 FolgeKrankG K.tägl.brutto 3912 FolgeKrankG K.tägl.netto Die jeweiligen Beginn- und Endedaten der Datensätze sind entsprechend der jeweiligen im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) vorhandenen Fristen für die Zahlung von Krankengeldzuschuss zu pflegen. Das IPV-System ermittelt dann maschinell den monatlichen (ggf. auch anteiligen) Betrag für das Krankengeld. Hinweis Die von den Krankenkassen gemeldeten Beträge über die Höhe der Entgeltersatzleistung werden maschinell im Infotyp Elektronischer Datenaustausch (IT 0700) zum Subtyp DBHE Autor: LVwA PS IPV Seite S16-4 Stand: 07.2015
Höhe der Entgeltersatzleistung hinterlegt. Die Beträge werden in der Personalabrechnung für die Prüfung der Beitragspflicht nach 23c SGB IV benötigt. Ggf. kann die Höhe der Entgeltersatzleistungen im Infotyp Wiederkehrende Be- und Abzüge (IT 0014) zu der jeweiligen übersteuert werden: 3907 KrankGeld K.tägl. 23c, 3908 ÜberGeld K.tägl. 23c oder 3913 FolgeKrankG K.tägl. 23c Beispiele Tariflich Beschäftigter erkrankt vom 12.05.2014 bis 19.09.2014 mit Krankengeldzuschuss ab 23.06.2014, die tatsächliche Barleistung der Krankenkasse beträgt 50 : Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) Abwesenheit 0200 Krankheit mit Attest vom 12.05.2014 bis 19.09.2014 Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) 3902 KrankGeld K.tägl. brutto mit einem Betrag von 50,00 vom 23.06.2014 bis 19.09.2014 Übergeleiteter tariflich Beschäftigter, für den vor der Überleitung in den TV-L 71 BAT anzuwenden war und der nicht privat krankenversichert ist, erkrankt vom 12.05.2014 bis 19.09.2014 mit Krankengeldzuschuss ab 23.06.2014, die tatsächliche Barleistung der Krankenkasse beträgt 50, das Nettokrankengeld 43,71 : Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) Abwesenheit 0200 Krankheit mit Attest vom 12.05.2014 bis 19.09.2014 Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) 3904 KrankGeld K.tägl. netto mit einem Betrag von 43,71 vom 23.06.2014 bis 19.09.2014 Tariflich Beschäftigter erkrankt vom 17.03.2014 bis 14.05.2014 mit Krankengeldzuschuss ab 28.04.2014, die tatsächliche Barleistung der Krankenkasse beträgt 50. Nach der Arbeitsaufnahme erkrankt der Beschäftigte vom 24.05. bis 30.06.2014 auf Grund derselben Erkrankung erneut und erhält unmittelbar Krankengeld in Höhe von 44 brutto. Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) Abwesenheit 0200 Krankheit mit Attest vom 17.03.2014 bis 14.05.2014 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-5 Stand: 07.2015
Abwesenheit 0225 Krankheit Folgeerkrankung vom 24.05.2014 bis 30.06.2014 Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) 3902 KrankGeld K.tägl. brutto mit einem Betrag von 50,00 vom 28.04.2014 bis 14.05.2014 3911 FolgeKrankG K.tägl.brutto mit einem Betrag von 44,00 vom 24.05.2014 bis 30.06.2014 Tariflich Beschäftigter mit privater Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankentagegeld erkrankt vom 15.05. 31.07.2014. Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) Abwesenheit 9225 Krankheit PKV ohne KrKGld vom 15.05.2014 bis 31.07.2014 Hinweis Bei dem Auftreten einer weiteren neuen Abwesenheitsart ist das Abgrenzen eines nicht mehr gültigen Betrages zwingend erforderlich. Achtung Sofern in einem Zeitraum vor der maschinellen Rückmeldung der Höhe der Entgeltsersatzleistung durch die Krankenkassen eine der en 3907 KrankGeld K.tägl. 23c, 3908 ÜberGeld K.tägl. 23c oder 3913 FolgeKrankG K.tägl. 23c nicht gleichzeitig mit der entsprechenden Sozialleistung vorgegeben wurde, konnte keine maschinelle Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme nach 23c SGB IV erfolgen. Daher wird bei der Personalabrechnungssimulation mit Protokoll bzw. bei der (echten) Personalabrechnung ein entsprechender Hinweis ausgegeben: Autor: LVwA PS IPV Seite S16-6 Stand: 07.2015
5 Krankengeldzuschuss Der Krankengeldzuschuss ergänzt die Sozialleistung und wird maschinell im Bruttoteil der Personalabrechnung durch die Verrechnung der erfassten kalendertäglichen Sozialleistung mit dem zuvor maschinell ermittelten fiktiven Nettourlaubsentgelt auf kalendertäglicher Basis berechnet. Das Kranken- bzw. Übergangsgeld des Sozialleistungsträgers ist immer zu den entsprechenden en im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zu hinterlegen, auch wenn allein auf Grund dessen Höhe kein Krankengeldzuschuss ermittelt werden kann. Die vermögenswirksame Arbeitgeberleistung ist ggf. dann einziger Teil des Krankengeldzuschusses. Im Abrechnungsprotokoll der Personalabrechnung wird die maschinelle Berechnung des Krankengeldzuschusses mit der Funktion DOKGZ VAR3 Krankengeldzuschuss Variante 3 im Schema DOTK Bruttoteil: Zeitdatenverarbeitung entsprechend protokolliert. Hierfür ist die Simulation der Personalabrechnung aus den Benutzermenüs ZPER bzw. ZVADM heraus wie folgt aufzurufen: Benutzermenü Infosysteme Auswertungsreports Personalabrechnung Simulation Die entsprechende Variante ist auszuwählen. Die Abrechnungsperiode und die Personalnummer sind vorzugeben sowie im Block Protokollierung im Feld Protokoll anzeigen der Haken zu setzen und darunter die zu protokollierende(n) Periode(n) anzugeben (Schreibweise JJJJMM). Die Simulation der Personalabrechnung ist auszuführen und die folgenden Knotenpunkte in dem detaillierten Abrechnungsprotokoll zu öffnen: Erfolgreiche Personalnummern Person Periode MM/JJJJ Bruttoteil: Zeitdatenverarbeitung IF YVLP DOKGZ VAR3 Verarbeitung. Mit einem Doppelklick auf die jeweilige Zeile wird das Detailprotokoll angezeigt und ist vollständig aufzuklappen. In Kalendermonaten, in denen für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht, ist das fiktive Entgelt nach 21 TV-L als zusatzversorgungspflichtiges Autor: LVwA PS IPV Seite S16-7
Entgelt für die Tage zu Grunde zu legen, an denen Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss geleistet wurde. In diesen Kalendermonaten geleistete einmalige Zahlungen sind neben diesem fiktiven Entgelt zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Der Ausweis erfolgt auf dem Entgeltnachweis und zu der /O28 Brutto ZVK während KGZ in den Abrechnungsergebnissen. Der Krankengeldzuschuss wird maschinell mit der jeweiligen 3791 KrankengeldZ KrankenG 3915 KrankengeldZ ÜbergangsG 3916 KrankengeldZ Folge-KG zahlbar gemacht. Die einzelnen wesentlichen Berechnungsschritte werden mit den folgenden en dokumentiert: /O60 NURL mit UKA Vormonat (Nettoentgelt 21, 22 TV-L) /O4I Aufschlag Vormonat TVöD (Tagesdurchschnitt nach 21 TV-L) /O28 Brutto ZVK während KGZ (VBL-pflichtiges Entgelt im KGZ) /57X VWL AG-Anteil KGZ (VL-AG-Anteil im KGZ 21, 22, 23 TV-L) Die en sind in den Abrechnungsergebnissen abgelegt und auswertbar. Hinweis Für tariflich Beschäftigte mit einer privaten Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankentagegeld im SAP Standard ist keine maschinelle Berechnung des Krankengeldzuschusses einschl. der anteiligen vermögenswirksamen Arbeitgeberleistung für den Zeitraum der Abwesenheit vorgesehen. Des Weiteren werden immer die steuerlichen Hinzurechnungsbeträge für die VBL- Pflichtversicherung auf der Grundlage des Verteilmodells monatlich ermittelt (2014: 1.428 jährlich 119 monatlich). Mit der Entgeltumwandlung (TV-EntgeltU-B/L) aus laufendem Entgelt verringern sich das laufende steuerpflichtige und das laufende sozialversicherungspflichtige Entgelt sowie das Nettourlaubsentgelt. Autor: LVwA PS IPV Seite S16-8
Achtung In seltenen Einzelfällen, in denen eine maschinelle Berechnung des Krankengeldzuschusses nicht oder nur fehlerhaft erfolgt, kann ein manuell ermittelter Krankengeldzuschuss mit der folgenden im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) vorgegeben werden: 3198 man. KrankenGZ 22 TV-L. Die ggf. vorhandenen en für die Sozialleistung 3902 3913 im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) sind dann ggf. abzugrenzen bzw. zu löschen (vgl. Tz. 4). 6 Beitragspflichtige Einnahme Die beitragspflichtige Einnahme nach 23c SGB IV bei Bezug einer Sozialleistung wird in der Personalabrechnung maschinell berechnet. Als Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt wird das monatliche Nettoarbeitsentgelt ohne Entgeltumwandlungen berücksichtigt, das im Falle der tatsächlichen Ausübung der Beschäftigung zu ermitteln gewesen wäre. Im Abrechnungsprotokoll der Personalabrechnung wird die maschinelle Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme mit der Funktion DSV 23c en für beitragspflicht. Einnahme in dem Unterschema DOT0 Bruttoteil: Zeitauswertung des Schema DOTK Bruttoteil: Zeitdatenverarbeitung entsprechend protokolliert. Hierfür ist die Simulation der Personalabrechnung aus den Benutzermenüs ZPER bzw. ZVADM heraus wie folgt aufzurufen: Benutzermenü Infosysteme Auswertungsreports Personalabrechnung Simulation Die entsprechende Variante ist auszuwählen. Die Abrechnungsperiode und die Personalnummer ist vorzugeben sowie im Block Protokollierung im Feld Protokoll anzeigen der Haken zu setzen. Die Simulation der Personalabrechnung ist auszuführen und die folgenden Knotenpunkte in dem detaillierten Abrechnungsprotokoll zu öffnen: Erfolgreiche Personalnummern Person Periode MM/JJJJ Bruttoteil: Zeitdatenverarbeitung Bruttoteil: Zeitauswertungen DSV 23C D Verarbeitung. Autor: LVwA PS IPV Seite S16-9
Mit einem Doppelklick auf die jeweilige Zeile wird das Detailprotokoll angezeigt und ist vollständig aufzuklappen. Die Ergebnisse der Berechnung werden zu den folgenden en in den Abrechnungsergebnissen abgelegt: /3SV Vergleichsnetto berechnet (SV-Vergleichsnetto 23c SGB IV) /3S7 AG-Leistung krank mzusch (SV-Vergleichsnetto 23c SGB IV) /3SS zusätzl. BE krank mzusch (SV-Vergleichsnetto 23c SGB IV) /3SR Zusatz-AGL krank mzusch (SV-Vergleichsnetto 23c SGB IV) /3S3 AG-Zuschuß KrankGeld mtl. (AG Zuschuss Krankengeld mtl.) /3T3 AG-Zuschuß ÜbergGeld mtl. (AG Zuschuss Übergangsgeld mtl.) /3T7 AG-Leistung ÜgGeld mzusch (SV-Vergleichsnetto 23c SGB IV) /3TR Zusatz-AGL ÜgGeld mzusch (SV-Vergleichsnetto 23c SGB IV) Die en sind in den Abrechnungsergebnissen abgelegt und auswertbar. In Einzelfällen kann das maschinell ermittelte SV-Vergleichsnetto und/oder die arbeitgeberseitigen Leistungen im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) mit den folgenden en manuell übersteuert werden: Autor: LVwA PS IPV Seite S16-10 Stand: 07.2015
3920 Vorgabe Vergleichsnetto 3921 AG-Zuschuß KrankGeld mtl. 3922 AG-Zuschuß ÜbergGeld mtl. Hinweis Wird während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ermittelt, werden die SV Tage nicht gekürzt und ein Meldesachverhalt in der DEÜV ist damit nicht gegeben. 7 Fehler bzw. Meldungen in der Personalabrechnung 7.1 Keine für Sozialleistung X ( 23c SGB IV): MM JJJJ Der Mitarbeiter hat eine Abwesenheit außerhalb der Lohnfortzahlung, für die die besondere Beitragsberechnung nach 23c SGB IV gilt. Die Entscheidung, ob eine beitragspflichtige Einnahme vorliegt, kann maschinell nicht durchgeführt werden, weil keine für die kalendertägliche Höhe der Sozialleistung vorhanden ist. Die für die kalendertägliche Sozialleistung muss im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zu der jeweiligen 3907 KrankGeld K.tägl. 23c, 3908 ÜberGeld K.tägl. 23c oder 3913 FolgeKrankG K.tägl. 23c aufgegeben werden. Falls die entsprechende Mitteilung vom Sozialleistungsträger noch nicht vorliegt, ist der Personalfall zunächst ohne Sozialleistung abzurechnen. Die SV- Verbeitragung ist dann durch Rückrechnung, wenn die Mitteilung vorliegt, zu korrigieren. 8 Beispielberechnungen 8.1 Tariflich Beschäftigter mit gesetzlicher KV Ein tariflich Beschäftigter im VBL-Abrechnungsverband (Ost) erkrankt vom 01.03.2014 15.07.2014 mit Entgeltfortzahlung bis zum 11.04.2014. Der Sozialleistungsträger zahlt entsprechend der Entgeltbescheinigung s.u. - ab 12.04.2014 kalendertäglich ein Krankengeld in Höhe von Brutto 69,99 bzw. Netto 61,36. 1. Abrechnungsergebnisse für Januar/Februar 2014: Benutzermenü ZPER Infosysteme Auswertungsreports Personalabrechnung nach erfolgter Personalabrechnung Anzeige von Abrechnungsergebnissen Autor: LVwA PS IPV Seite S16-11
Betrag /101 Gesamtbrutto 3.741,22 /102 SV-Brutto 3.640,51 /106 Steuerbrutto 3.616,40 /550 gesetzliches Netto 2.332,99 6250 ZVK kapitalgd. Beitrag AN 74,82 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr63 50,00 2. Personalstammdaten im IPV-System: Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) Abwesenheit 0200 Krankheit mit Attest vom 01.03.2014-15.07.2014 Infotyp Elektronischer Datenaustausch (IT 0700) Subtyp DBHE EEL: Höhe der Entgeltersatzleistung vom 01.03.2014 31.12.9999 Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) 3902 Krank.Geld K.tägl. brutto mit einem Betrag von 69,99 für die Zeit von 12.04.2014 bis 15.07.2014 Infotyp Bescheinigungen an SV-Träger (IT 0651) Subtyp 1 Krankengeld vom 01.03.2014-15.07.2014 3. Erstellung der Entgeltbescheinigung im IPV-System: Benutzermenü ZPER Infosysteme Auswertungsreports Sozialversicherung EEL Entgeltbescheinigung erstellen (Test) Datenbaustein DBAE Arbeitsentgelt EAZ 1 Beginn: 01.01.2014 EAZ 1 Ende: 31.01.2014 BruttoZ1AE: 3.765,33 NettoZ1 AE: 2.292,59 EU: 124,82 Brutto AE: 3.741,22 Netto AE: 2.273,39 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-12
4. Personalabrechnung 04/2014: Landesverwaltungsamt Berlin Benutzermenü ZPER Infosysteme Personalabrechnung Simulation mit Entgeltnachw. lfd. u. NBB-LA Summe 4.1 Nettourlaubsentgelt Betrag ( ) Bemerkungen 1900 Tabellenentgelt 3.741,22 /O62 Fiktivbrutto KGZ Vormonat 3.741,22 /285 ZV-Umlage, allgemein 37,41 1% VBL Ost /298 ZV pausch.hinz. SV lfd. 24,11 SV-Freibetrag 13,30 6250 ZVK kapitalgd. Beitrag AN 74,82 2% VBL Ost 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr63 50,00 /106 Lfd. Steuerbrutto 3.616,40 /102 Lfd. Entgelt SV 3.640,51 /260 Steuern AN 664,65 /261 Arbeitnehmeranteile SV 743,58 /O60 NURL mit UKA Vormonat 2.282,99 4.2 Krankengeldzuschuss Betrag ( ) Bemerkungen /O60 NURL mit UKA Vormonat 2.282,99 2.282,99 / 30 KT je KT 76,10 3902 Krank.Geld K.tägl. brutto 69,99 Differenz 6,11 3791 KrankengeldZ KrankenG 116,09 für 19 KT 4.3 Beitragspflichtige Einnahme nach 23c SGB IV Betrag ( ) Bemerkungen 1900 Tabellenentgelt 3.741,22 /285 ZV-Umlage, allgemein 37,41 1% VBL Ost /298 ZV pausch.hinz. SV lfd. 24,11 SV-Freibetrag 13,30 6250 ZVK kapitalgd. Beitrag AN 74,82 2% VBL Ost 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr63 50,00 *bleibt unberücksichtigt (vgl. Tz. 3) /106 Lfd. Steuerbrutto 3.741,22 /102 Lfd. Entgelt SV 3.765,33 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-13
/260 Steuern AN 703,68 /261 Arbeitnehmeranteile SV 769,06 /3SV Vergleichsnetto 2.292,59 /3S3 AG-Zusch. KrankGeld mtl. 183,29 insgesamt je KT Vergleichsnetto je KT 6,1097 183,29 / 30 KT 76,4197 2.292,59 / 30 KT 3907 KrankGeld K.tägl. 23c 61,36 für 30 KT: 1.840,80 SV-frei je KT 15,0597 Bagatellgrenze 50 1,6667 Max. SV-frei 16,7264 /3SU SV-Frbtrg KGmZ Vollmonat 451,79 2.292,59-1.840,80 Eine beitragspflichtige Einnahme liegt nicht vor. 8.2 Tariflich Beschäftigter mit freiwilliger gesetzlicher KV Ein tariflich Beschäftigter im VBL-Abrechnungsverband (West) erkrankt vom 01.03.2014 15.07.2014 mit Entgeltfortzahlung bis zum 11.04.2014. Der Sozialleistungsträger zahlt entsprechend der Entgeltbescheinigung s.u. - ab 12.04.2014 kalendertäglich ein Krankengeld in Höhe von Brutto 69,99 bzw. Netto 61,36. 1. Abrechnungsergebnisse für Januar/Februar 2014: Benutzermenü ZPER Infosysteme Auswertungsreports Personalabrechnung nach erfolgter Personalabrechnung Anzeige von Abrechnungsergebnissen Betrag /101 Gesamtbrutto 3.741,22 /102 SV-Brutto 3.857,99 /106 Steuerbrutto 3.691,22 /550 gesetzliches Netto 2.630,83 /285 ZV-Umlage, allgemein 241,31 /298 ZV pausch.hinz. SV lfd. 25,46 /29G ZV indiv. Hinz. SV lfd. 141,31 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr63 50,00 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-14
2. Personalstammdaten im IPV-System: Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) Abwesenheit 0200 Krankheit mit Attest vom 01.03.2014-15.07.2014 Infotyp Elektronischer Datenaustausch (IT 0700) Subtyp DBHE EEL: Höhe der Entgeltersatzleistung vom 01.03.2014 31.12.9999 Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) 3902 Krank.Geld K.tägl. brutto mit einem Betrag von 69,99 für die Zeit von 12.04.2014 bis 15.07.2014 Infotyp Bescheinigungen an SV-Träger (IT 0651) Subtyp 1 Krankengeld vom 01.03.2014-15.07.2014 3. Erstellung der Entgeltbescheinigung im IPV-System: Benutzermenü ZPER Infosysteme Auswertungsreports Sozialversicherung EEL Entgeltbescheinigung erstellen (Test) Datenbaustein DBAE Arbeitsentgelt EAZ 1 Beginn: 01.01.2014 EAZ 1 Ende: 31.01.2014 BruttoZ1AE: 3.907,99 NettoZ1 AE: 2.392,64 EU: 50,00 Brutto AE: 3.741,22 Netto AE: 2.244,13 4. Personalabrechnung 04/2014: Benutzermenü ZPER Infosysteme Personalabrechnung Simulation mit Entgeltnachw. lfd. u. NBB-LA Summe 4.1 Nettourlaubsentgelt Betrag ( ) Bemerkungen 1900 Tabellenentgelt 3.741,22 /O62 Fiktivbrutto KGZ Vormonat 3.741,22 /285 ZV-Umlage, allgemein 241,31 6,45% VBL West /297 ZV pauschal verst. AG 92,03 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-15
/296 ZV Hinz.-Betrag Steuer/SV 80,28 (1.428 - (12 * 50 )) / 12 = 69 steuerfrei /298 ZV pausch.hinz. SV lfd. 25,46 SV-Freibetrag 13,30 /29G ZV indiv. Hinz. SV lfd. 141,31 max. 100 steuerfrei/pauschal versteuert 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr63 50,00 /106 Lfd. Steuerbrutto 3.771,50 /102 Lfd. Entgelt SV 3.857,99 /260 Steuern AN 713,26 /261 Arbeitnehmeranteile SV 422,45 /35T SelbstZ Beitrag gesetz KV 627,75 /3PQ SelbstZ Beitrag gesetz PV 93,15 /358 AG-Zuschuss KV 295,65 /3Q8 AG-Zuschuss PV 41,51 /O60 NURL mit UKA Vormonat 2.171,77 4.2 Krankengeldzuschuss Betrag ( ) Bemerkungen /O60 NURL mit UKA Vormonat 2.171,77 2.171,77 / 30 KT je KT 72,39 3902 Krank.Geld K.tägl. brutto 69,99 Differenz 2,40 3791 KrankengeldZ KrankenG 45,60 für 19 KT 4.3 Beitragspflichtige Einnahme nach 23c SGB IV Betrag ( ) Bemerkungen 1900 Tabellenentgelt 3.741,22 /285 ZV-Umlage, allgemein 241,31 6,45% VBL West /297 ZV pauschal verst. AG 92,03 /296 ZV Hinz.-Betrag Steuer/SV 80,28 (1.428 - (12 * 50 )) / 12 = 69 steuerfrei /298 ZV pausch.hinz. SV lfd. 25,46 SV-Freibetrag 13,30 /29G ZV indiv. Hinz. SV lfd. 141,31 max. 100 steuerfrei/pauschal versteuert 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr63 50,00 *bleibt unberücksichtigt (vgl. Tz. 3) /106 Lfd. Steuerbrutto 3.821,50 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-16
/102 Lfd. Entgelt SV 3.907,99 /260 Steuern AN 729,08 /261 Arbeitnehmeranteile SV 427,93 /35T SelbstZ Beitrag gesetz KV 627,75 /3PQ SelbstZ Beitrag gesetz PV 93,15 /358 AG-Zuschuss KV 295,65 /3Q8 AG-Zuschuss PV 41,51 /3SV Vergleichsnetto 2.367,24 /3S3 AG-Zusch. KrankGeld mtl. 72,07 insgesamt je KT Vergleichsnetto je KT 2,4023 72,07 / 30 KT 78,908 2.367,24 / 30 KT 3907 KrankGeld K.tägl. 23c 61,36 für 30 KT: 1.840,80 SV-frei je KT 17,548 Bagatellgrenze 50 1,6667 Max. SV-frei 19,2147 /3SU SV-Frbtrg KGmZ Vollmonat 526,44 2.367,24-1.840,80 Eine beitragspflichtige Einnahme liegt nicht vor. 8.3 Tariflich Beschäftigter mit privater KV und Krankengeld Ein tariflich Beschäftigter im VBL-Abrechnungsverband (West) mit privater KV und Krankengeld erkrankt vom 01.03.2014 15.07.2014 mit Entgeltfortzahlung bis zum 11.04.2014. Es ist fiktiv das kalendertägliche Höchstkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung - ab 12.04.2014 in Höhe von Brutto 94,50 bzw. Netto 81,82 zu berücksichtigen. 1. Abrechnungsergebnisse für Januar/Februar 2014: Benutzermenü ZPER Infosysteme Auswertungsreports Personalabrechnung nach erfolgter Personalabrechnung Anzeige von Abrechnungsergebnissen Betrag /101 Gesamtbrutto 5.120,14 /102 SV-Brutto 5.375,85 /106 Steuerbrutto 5.120,14 /550 gesetzliches Netto 3.215,64 /285 ZV-Umlage, allgemein 330,25 /298 ZV pausch.hinz. SV lfd. 25,46 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-17
/29G ZV indiv. Hinz. SV lfd. 230,25 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr63 50,00 3720 Mietvorteil 50,00 2. Personalstammdaten im IPV-System: Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) Abwesenheit 0200 Krankheit mit Attest vom 01.03.2014-15.07.2014 Infotyp Elektronischer Datenaustausch (IT 0700) Subtyp DBHE EEL: Höhe der Entgeltersatzleistung vom 01.03.2014 31.12.9999 Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) 3902 Krank.Geld K.tägl. brutto mit einem Betrag von 94,50 für die Zeit von 12.04.2014 bis 15.07.2014 3. Erstellung der Entgeltbescheinigung im IPV-System: Benutzermenü ZPER Infosysteme Auswertungsreports Sozialversicherung EEL Entgeltbescheinigung erstellen (Test) 4. Personalabrechnung 04/2014: Benutzermenü ZPER Infosysteme Personalabrechnung Simulation mit Entgeltnachw. lfd. u. NBB-LA Summe 4.1 Nettourlaubsentgelt Betrag ( ) Bemerkungen 1900 Tabellenentgelt 5.120,14 /O62 Fiktivbrutto KGZ Vormonat 5.120,14 /285 ZV-Umlage, allgemein 330,25 6,45% VBL West /297 ZV pauschal verst. AG 92,03 /296 ZV Hinz.-Betrag Steuer/SV 169,22 (1.428 - (12 * 50 )) / 12 = 69 steuerfrei /298 ZV pausch.hinz. SV lfd. 25,46 SV-Freibetrag 13,30 /29G ZV indiv. Hinz. SV lfd. 230,25 max. 100 steuerfrei/pauschal versteuert 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr63 50,00 /106 Lfd. Steuerbrutto 5.239,36 /102 Lfd. Entgelt SV 5.325,85 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-18
/260 Steuern AN 1.365,86 /261 Arbeitnehmeranteile SV 583,18 /O60 NURL mit UKA Vormonat 3.121,10 4.2 Krankengeldzuschuss Betrag ( ) Bemerkungen /O60 NURL mit UKA Vormonat 3.121,10 3.121,10 / 30 KT je KT 104,04 3902 Krank.Geld K.tägl. brutto 94,50 Differenz 9,54 3791 KrankengeldZ KrankenG 181,26 für 19 KT 4.3 Beitragspflichtige Einnahme nach 23c SGB IV Betrag ( ) Bemerkungen 1900 Tabellenentgelt 5.120,14 /285 ZV-Umlage, allgemein 330,25 6,45% VBL West /297 ZV pauschal verst. AG 92,03 /296 ZV Hinz.-Betrag Steuer/SV 169,22 (1.428 - (12 * 50 )) / 12 = 69 steuerfrei /298 ZV pausch.hinz. SV lfd. 25,46 SV-Freibetrag 13,30 /29G ZV indiv. Hinz. SV lfd. 230,25 max. 100 steuerfrei/pauschal versteuert 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr63 50,00 *bleibt unberücksichtigt (vgl. Tz. 3) 3720 Mietvorteil 50,00 /106 Lfd. Steuerbrutto 5.339,36 /102 Lfd. Entgelt SV 5.425,85 /260 Steuern AN 1.407,80 /261 Arbeitnehmeranteile SV 594,13 /359 AG-Zusch KV Privat-Zusatz 250,00 /35U SelbstZ Beitrag privat KV 500,00 /3PR SelbstZ Beitrag privat PV 83,03 /3Q9 AG-Zusch PV Privat-Zusatz 41,51 /3SV Vergleichsnetto 3.132,40 /3S7 AG-Leistung laufend 50,00 /3SR zusätzliche AG-Leistung 230,25 Autor: LVwA PS IPV Seite S16-19
/3S3 AG-Zusch. KrankGeld mtl. 286,10 3.121,10 (94,50 * 30) insgesamt je KT Vergleichsnetto je KT 18,88 566,35 / 30 KT 104,4133 3.132,40 / 30 KT 3907 KrankGeld K.tägl. 23c 81,82 für 30 KT: 2.454,60 SV-frei je KT 22,5933 Bagatellgrenze 50 1,6667 Max. SV-frei 24,26 /3SU SV-Frbtrg KGmZ Vollmonat 677,80 3.132,40-2.454,60 Eine beitragspflichtige Einnahme liegt nicht vor. Autor: LVwA PS IPV Seite S16-20