Sitzung Gemeinderat Kochel a. See

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Transkript:

: 15 (03/2015) Sitzung Gemeinderat Kochel a. See Sitzungstag: Dienstag, 24. März 2015 Sitzungsort: Kochel a. See Namen der Gemeinderatsmitglieder anwesend entschuldigt unentschuldigt Vorsitzender: Thomas W. Holz 1. Bürgermeister Niederschriftführer: Nicole Lutterer Gemeinderatsmitglieder: Dollrieß Reinhard Eberl Thomas Gerg Isidor Krönauer Friedl Landerer Michael Lautenbacher Mathias Leutenbauer Max Loipolder Kaspar Marksteiner Rosemarie Müller Jens Pfleger Eduard Resenberger Johann Seemüller Josef von Lerchenhorst Franz Eberl Florian Hoffmann-Sailer Monika Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) 47 (3) GO war gegeben.

Gemeinderatssitzung 15 (03/2015) v. 24.03.2015 S. 2 Öffentlicher Teil Tagesordnung 1. Regularien; a) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung b) Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung 14 vom 24.02.2015 öffentlicher und nichtöffentlicher Teil soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind 2. Bauanträge und Bauvoranfragen; a) Anton Drexler, Bauantrag für den Neubau eines überdachten Stellplatzes und Geräteraumes sowie Anbau eines Windfanges in Kochel a. See, Jochbergstraße b) Dr. Michael Endres, Bauantrag für den Neubau eines Ferienhauses mit zwei Kfz- Stellplätzen in Kochel a. See, Alte Straße 3. Mitteilungen und Anfragen

Gemeinderatssitzung 15 (03/2015) v. 24.03.2015 S. 3 Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Thomas W. Holz, begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Vertreter der Medien und alle Zuhörer. 1. Regularien a) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung Mit Schreiben v. 19.03.2015 wurde per E-Mail, bzw. schriftlich zur Sitzung des Gemeinderats 15 (03/2015) geladen. Daher ist festzustellen, dass die Ladung gemäß Art. 45 Abs. 2 GO und 23 der Geschäftsordnung des Gemeinderates form- und fristgerecht, insgesamt also ordnungsgemäß erfolgte. 14 : 0 b) Feststellung der Beschlussfähigkeit Da die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und mehr als die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist, wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO festgestellt. 14 : 0 c) Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzung 14 (02/2015) vom 24.02.2015 öffentlicher und nichtöffentlicher Teil soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzungen 14 vom 24.02.2015 (02/2015) öffentlicher Teil, die Gründe der Geheimhaltung des nichtöffentlichen Teils sind bisher nicht weggefallen. Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2015 wird den Mitgliedern des Gemeinderates in Umlauf gegeben, anerkannt und genehmigt. 14 : 0 GR Leutenbauer erscheint um 19:05 Uhr zur Sitzung. 2. Bauanträge und Bauvoranfrage a) Anton Drexler, Bauantrag für den Neubau eines überdachten Stellplatzes und Geräteraumes sowie Anbau eines Windfanges in Kochel a. See, Jochbergstraße Mit Schreiben vom 16.02.2015 (Eingang: 19.02.2015 - nicht unterschrieben) beantragt Herr Anton Stephan Drexler zusätzlich zu dem bereits genehmigten Vorhaben den Neubau eines überdachten Stellplatzes und Geräteraumes sowie Anbau eines Windfanges auf Fl. 2233/60, Jochbergstr. 12, 12a in Kochel a. See. Der überdachte Stellplatz soll an der Stelle errichtet werden, der bei dem ursprünglichen Bauantrag bereits als Stellplatz beantragt wurde.

Gemeinderatssitzung 15 (03/2015) v. 24.03.2015 S. 4 Das Vorhaben befindet sich lt. Flächennutzungsplan im Bereich Fläche für Wohnbaufläche. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Fläche für Wohnbaufläche. - Art der Bebauung: Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus mit überdachtem Stellplatz. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein. - Maß der baulichen Nutzung: Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. Als GRZ wird nunmehr für das Grundstück ein Wert von 0,25 und für die GFZ von 0,172 im Antrag für das beabsichtigte Vorhaben angegeben. Dies ist im ortsüblichen Rahmen. - Überbaubare Grundstücksfläche: Das Vorhaben befindet sich im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche. - Einordnung der Bauweise: Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die Offene Bauweise (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist. - Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen: Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen. - Rücksichtnamegebot: Das Rücksichtnamegebot greift für die Belange Art der Nutzung, Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche. Im Rahmen des Antragsverfahrens sollte von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft werden, ob durch den überdachten Stellplatz und die bereits vorhandene Remisen/Garagenanlage nicht zu den östlich angrenzenden Grundstücken eine Riegelwirkung entsteht. Insbesondere hinsichtlich der Nähe zur Grenze und der Gesamtlänge der dann vorhandenen Garagen und Unterständen. - Erschließung: Die Erschließung ist gesichert. - Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse: Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen. - Ortsbild: Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen. Das Vorhaben erfüllt daher die Kriterien für zulässige Vorhaben nach 34 Abs. 1 BauGB. Der Bauausschuss hat aus diesem Grunde dem Gemeinderat einstimmig die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

Gemeinderatssitzung 15 (03/2015) v. 24.03.2015 S. 5 Beschlossen wird: 15 : 0 Zum Bauantrag (Tektur 1 zu dem Bau-antrag über den Neubau eines Einfamilienhauses) von Anton S. Drexler zum Neubau eines überdachten Stellplatzes und Geräteraumes sowie Anbau eines Windfanges auf Fl. 2233/60 in Kochel a. See wird das Einvernehmen erteilt. b) Dr. Michael Endreß, Bauantrag für den Neubau eines Ferienhauses mit zwei Kfz-Stellplätzen in Kochel a. See, Alte Straße Mit Schreiben vom 10.02.2015 (Eingang: 23.02.2015) beantragt Herr Dr. Michael Endres den Neubau eines Ferienhauses mit zwei Kfz-Stellplätzen auf Fl. 2425/3, Alte Str. 63 in Kochel a. See. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Allgemeines Wohngebiet. - Art der Bebauung: Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus (Ferienhaus). Das Ferienhaus soll ausschließlich zur privaten Nutzung als Wohngebäude (Familie) und nicht Zwecken des Beherbergungsgewerbes dienen. Daher ist es nach 4 BauNVO allgemein zulässig. Es wird empfohlen, die Nutzung auf private Ferienhausnutzung zu beschränken, da Beherbergungsgewerbe nur ausnahmsweise zulässig wäre. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein. - Maß der baulichen Nutzung: Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. Die Grundflächenzahl würde nach vorgelegter Berechnung künftig bei 0,16 und die GRZ bei 0,13 liegen. Dies liegt unterhalb des sonst üblichen Rahmens von 0,18 / 0,20 GRZ. Das Gebäude steht auch von den absoluten Maßen (9,36 m x 6,90 m) deutlich hinter der vorhandenen Bebauung zurück. Dies passt auch gut zu der beantragten Nutzung. Die absolute Höhe des Gebäudes ist mit 6,47 m angegeben. Es handelt sich um einen eingeschossigen Bau mit ausgebautem DG. Die Höhe und die Geschossigkeit fügen sich in die vorhandene Bebauung ein. - Überbaubare Grundstücksfläche: Durch die vorhandene Bebauung ergibt sich eine Baugrenze, die bei dem beantragten Vorhaben eingehalten ist. - Einordnung der Bauweise: Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die Offene Bauweise (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist. - Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen: Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in

Gemeinderatssitzung 15 (03/2015) v. 24.03.2015 S. 6 Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen. - Rücksichtnamegebot: Bei dem Vorhaben ist von rücksichtsvollem Einfügen auszugehen. - Erschließung: Die Erschließung ist gesichert. - Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse: Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen. - Ortsbild: Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen. Das Vorhaben erfüllt die Kriterien für zulässige Vorhaben nach 34 Abs. 1 BauGB. Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 24. März 2015 aufgrund der beengten Straßenverhältnisse über die Stellplatzfrage diskutierte. Es kann mitgeteilt werden, dass die Lage der Stellplätze die Verkehrssituation nicht beeinträchtigen wird. Der Bauausschuss hat aus diesem Grunde dem Gemeinderat einstimmig die Erteilung des Einvernehmens empfohlen Beschlossen wird: 15 : 0 Zum Bauantrag von Dr. Michael Endres zum Neubau eines Ferienhauses mit zwei Kfz-Stellplätzen auf Fl. 2425/3 in Kochel a. See wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3. Mitteilungen und Anfragen - Bürgermeister Thomas W. Holz gibt bekannt, dass die Gemeinde Kochel a. See einen Platz beim einen vom Bayrischen Staatsministerium für Wirtschaft, Medien, Energie und Technologie geförderten Energiecoaching-Platz erhalten hat. Weiterhin teilt er mit, dass Vertreter der Verwaltung bei der Auftaktveranstaltung teilgenommen haben. Die Gemeinde Kochel a. See bekommt nun einen Coach, d. h. ein von der Regierung von Oberbayern bestimmtes Ingenieurbüro zur Seite gestellt. Über den weiteren Fortgang in diesem Zusammenhang wird v. a. der Umweltausschuss zu informieren sein. - Es wird darüber informiert, dass das Lärmproblem am Bahnhof Kochel a. See bisher nicht gelöst wurden konnte. Die Deutsche Bahn AG konnte die Probleme an ihren Zügen nicht mithilfe des erhofften Schalldämpfers beheben. Der 1. Bürgermeister teilt mit, dass die Züge daher bis Herbst dieses Jahres mit neuen Schalldämpfern ausgestattet werden sollen, die aktuell eigens für diese Baureihe von Zügen angefertigt wird. Er weist auch auf den Presseartikel hierzu im Tölzer Kurier vom 24.03.2015 hin.

Gemeinderatssitzung 15 (03/2015) v. 24.03.2015 S. 7 - GRM Dollrieß informiert das Gremium, dass seit 19.03.2015 die Sicherheitsberichte des Polizeipräsidiums Bayern Süd auf deren Homepage nachgelesen werden können. - GRM Krönauer spricht an, dass der Radweg von Kochel a. See nach Ried auf einer Weide endet, sozusagen als Sackgasse. Die Verwaltung wird die Problematik mit der Weidegenossenschaft besprechen.