Planen und Bauen im Grunewald

Ähnliche Dokumente
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom Eingang

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

Die Bauordnung für Berlin

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 14. April 2008, 19:00 Uhr

Verwaltungsgebäude Ravensberger Straße 12 / Rohrteichstraße 19 Stadtbezirk Mitte

V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)

Gemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom

Gemeinde Kirchheim a.n.

Infrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

Baurecht Nordrhein-Westfalen

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

Textliche Festsetzungen

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³

Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am

Anlage 1 zur Globalrichtlinie Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT

BEGRÜNDUNG STAND

Weitere Entwicklung/Bebauung Gärtnerei-Areal Körnerstraße

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. A. Einleitung 1 1

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.

LBO Novelle Hubert Baur Kreisbaumeister

20. März 2013 um Uhr Westfalenfleiß GmbH, Kesslerweg 38-42, Bürgeranhörung Bebauungspläne Nr. 552 / 556 und Infoveranstaltung Von-Hünefeld-Weg

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner. Bauen im Bestand

Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Besprechungsfall vom

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte

Gemeinde Friesenheim Stand: BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

Musterblatt Berechnung Baumassenziffer

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

Über die Genehmigungspflicht von Bolzplätzen

b) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2)

NIEDERSCHRIFT öffentlichen Technischen Ausschusses 16. Dezember 2014

CARSTEN ROTH ARCHITEKT SOPHIENTERRASSEN HAMBURG - HARVESTEHUDE

CARSTEN ROTH ARCHITEKT SOPHIENTERRASSEN HAMBURG - HARVESTEHUDE

Unikat mit Durch- und Ausblick

Das gemeindliche Einvernehmen

Genehmigungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Kleinwindanlagen in NRW

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung

Gemeinde Kirchheim a.n.

Begründung. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft

ÖFFENTLICHES BAURECHT

Richtlinie über die Stundung von Erschließungs-, Straßen- und Abwasserbeiträgen. Kapitel 1 Zinslose Stundungen

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude

Das öffentliche Baurecht

zur 3. Bebauungsplanänderung BU 16 Petrisberg-Ost

Genehmigung von Kleinanlagen zur dezentralen Energienutzung Thomas Wittekindt

Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen

Bauplanungsrechtliche Steuerungsinstrumente bei der Ansiedlung von Spielhallen in Städten und Gemeinden Rechtsanwalt Dr. Florian Heinze, Hannover

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

Stadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63

BauGB-Klimaschutznovelle 2011

Melben/Träufle-Hengst, Nord"

"Königsbronner Straße-Ost"

Dachgeschossausbau. Worauf Bauherren achten sollen

Grundstück Hochwinkel 2 in Köln-Dellbrück Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 13, Flurstück Nr. 1068, groß m²

Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW

Einladung. Tagesordnung

Wolfgang Schmitz Telefon: Baarstraße Trossingen

Zulässigkeit baulicher Vorhaben

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil. Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen

Anforderungen an Wertgutachten

Stadt Dinklage - Der Bürgermeister -

Amtsblatt Nr. 19/2015 ausgegeben am: 14. Juli 2015

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-

Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos

"Gesunde" Siedlungen

VORPROJEKT WOHNÜBERBAUUNG UND FITNESS-CENTER LANDSTRASSE 44, 4042 TURGI / AG

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN WISSENSCHAFTLICHER PARLAMENTSDIENST Berlin, den 6. Februar 2015

Bauvorlageberechtigung in Bayern Ausblick auf die Bauverfahren der novellierten Bauordnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE

Transkript:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen Bebauungspläne festgesetzt am 4. November 2002

Ziele Mit Festsetzung der Bebauungspläne für über 2000 Grundstücke in den Villengebieten von Grunewald und Schmargendorf hat das Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf ein neues Planungsrecht geschaffen. Die Bebauungsplanfestsetzungen orientieren sich an den historischen Qualitäten der Grunewaldbebauung, ohne moderne Architektur zu verhindern. Mit den Festsetzungen wird sichergestellt, dass maßstäbliche Baukörper zur Straße hin orientiert werden und eine weitere Bebauung der Blockinnenbereiche unterbunden wird. Gleichzeitig wird die Wohnnutzung festgeschrieben, gewerbliche Einzelnutzungen haben sich unterzuordnen und sind quantitativ beschränkt. Durch gleichartige Festsetzungen von Halensee bis zur Pücklerstraße wird die vielfach geforderte Planungssicherheit und Transparenz für die Planung von Vorhaben und für Genehmigungsverfahren sichergestellt. Verfahren Bei den Bebauungsplänen IX-193 bis IX-197 handelt es sich um qualifizierte Bebauungspläne im Sinne des 30 Abs. 1 BauGB. In der Regel ist hiermit die Anwendung des 56 a BauO Bln (Genehmigungsfreistellung) unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die mit einem Vorhaben gegebenenfalls verbundenen Ausnahmen und Befreiungen gesondert beantragt werden müssen. Über die Abweichungen wird im Einzelfall mit Blick auf ihre städtebauliche Vertretbarkeit entschieden. Planungsrechtliche Ausnahmen sind beispielsweise die GFZ-Überschreitung bis max. 0,10 durch einen Dachraumausbau bzw. ein Staffelgeschoss, die Errichtung von Nebenanlagen auf nicht überbaubaren Grundstückflächen und die Überschreitung der nach 19 Abs. 4 BauNVO zulässigen GRZ von 0,3. Grundstücksteilungen sind genehmigungsfrei, durch Teilung dürfen jedoch keine Zustände entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans oder bauordnungsrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Ausnahmen und Befreiungen im Zusammenhang mit Grundstücksteilungen sind antragspflichtig.

Zulässige Nutzungsarten X = generell zulässig O = ausnahmsweise zulässig --- = unzulässig Nutzung gemäß 4 BauNVO (Allgemeines Wohngebiet) 1. Vollgeschoss (mit zugehörigen Flächen im eventuellen Untergeschoß) ab 2. Vollgeschoss (mit Dach- oder Staffelgeschoß) Wohnen X X Läden und Gaststätten für die Gebietsversorgung X O Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke X X Beherbergungsgewerbe O O sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe O --- Verwaltung O 1) O 1) Gartenbaubetriebe --- --- Tankstellen --- --- freie Berufe O O 1) zugunsten wohngebietsverträglicher Einrichtungen ausländischer Staaten

Zulässiges Maß der baulichen Nutzung Generell zulässig: GRZ nach 19 (1) BauNVO 90 0,20 GRZ nach 19 (4) BauNVO 90 0,30 GFZ in Vollgeschossen 0,40 Z (Anzahl Vollgeschosse) 3 Ausnahmsweise zulässig: GFZ-Anteil in Nichtvollgeschossen 0,10 Berechnungshinweise: - Nichtvollgeschossbegriff nach BauO Bln 97 - Dichteberechnung nach BauNVO 90 - in die Nutzungsberechnung sind einzubeziehen: Aufenthaltsräume, zugehörige Treppenräume und deren Umfassungswände ( 20 (3) BauNVO 90) Baukörper: Ausnahme-Kriterien für die GFZ-Überschreitung durch Flächen in Nichtvollgeschossen (Dach-, Staffel- und Untergeschossen) - zulässige GFZ von 0,40 um nicht mehr als 25 % überschritten, max. GFZ-Anteil von 0,10 in Nichtvollgeschossen - ausgewogene Proportion zwischen Hauptbaukörper und Dachzone - deutliche Trennung von Fassade sowie Dach- und Staffelgeschoss - keine Verknüpfung von vorgesetzten Gebäudeteilen der Hauptfassade mit der Dachzone Dach: - in der Höhenentwicklung untergeordnet - klare Kontur, sparsame Verwendung von Gauben und Einschnitten - Lage und Anordnung der Elemente in der Dachzone in Korrespondenz mit der Hauptfassade Staffelgeschoss: - als oberer Abschluss des Gebäudes, in der Höhenentwicklung untergeordnet - allseits von der Fassadenflucht des Baukörpers zurückgesetzt Nutzung Dachgeschoss: - eigenständige Wohnungen nur in einer Hauptnutzebene Nutzung Untergeschoss: - keine eigenständigen Büroeinheiten oder Wohnungen

Sonstige Festsetzungen Bauweise Einzelhäuser, Stadtvillen und Doppelhäuser Breite 20,0 m 1) Gebäudedimension Tiefe 20,0 m 1) Höhe 13,0 m Vollgeschosse 3 Vorgartentiefe zwischen 4,0 m und 7,0 m Baukörperstellung überbaubare Grundstücksfläche 20,0 m Tiefe Tiefgarage 30,0 m Tiefe Stellplätze Fläche Lage Qualifizierung unterirdischer Bauteile innerhalb der Gesamt-GRZ von 0,3 ( 19 (4) BauNVO) oberirdisch innerhalb der überbaubaren Fläche (20,0 m); unterirdisch innerhalb 30,0 m Tiefe 60 cm Erddeckung; Höhenlage mit Erddeckung nicht über Straßenniveau 1) z.t. abweichende Festsetzung für Einzelgrundstücke email: stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de Bauberatung : Frau Reichenbach Bau II C Tel.: +49 30 9029 14151 Frau Holzfuß Bau II C2 Tel.: +49 30 9029 14152 Bebauungsplanung : Frau Kahleck-Wolff Bau II A1 Tel.: +49 30 9029 14121