1. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung der Familienarbeitszeit und des Familiengeldes vorlegen?

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/9486 18. Wahlperiode 29.08.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9381 Familienarbeitszeit und Familiengeld Vorbemerkung der Fragesteller Jeder Dritte (34 Prozent) hat Probleme, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Das gilt vor allem für Väter (57 Prozent) sowie in Vollzeit erwerbstätige Mütter (61 Prozent) (vgl. IfD Allensbach 2011, Zweite Akzeptanzanalyse). Zudem wünschen sich gut 60 Prozent der Eltern eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit. Dies können jedoch nur 14 Prozent der Eltern in ihrem Alltag auch realisieren (vgl. DIW Wochenbericht, 46/2013). 48 Prozent der Mütter wünschen sich eine längere Arbeitszeit und 79 Prozent der Väter wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Diese Zahlen machen einen politischen Handlungsbedarf nach Auffassung der Fragesteller mehr als deutlich. Am Montag, den 18. Juli 2016, hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, in ihrem Bundesministerium der Presseöffentlichkeit Eckpunkte einer Familienarbeitszeit und eines Familiengeldes vorgestellt. Damit sollen junge Eltern unterstützt werden, sich Erwerbsund Familienarbeit partnerschaftlich aufzuteilen. Bisher ist jedoch noch kein umfassendes Konzept veröffentlicht worden. 1. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung der Familienarbeitszeit und des Familiengeldes vorlegen? 2. Liegt bereits ein Referentenentwurf im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vor? 3. War das Konzept der Familienarbeitszeit und das Familiengeld mit weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts abgestimmt? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. August 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/9486 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 4. Ist die Vorstellung eines (ggf.) nicht abgestimmten Konzepts durch eine Bundesministerin in ihrem Bundesministerium ein übliches Vorgehen innerhalb der Bundesregierung? 5. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am 18. Juli 2016 im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit im Bundesfamilienministerium ihre Überlegungen für eine Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld vorgestellt. Ein in der Bundesregierung abgestimmtes Konzept oder ein Referentenentwurf liegt derzeit nicht vor. 6. Mit welchen Kosten für die Einführung des Familiengeldes rechnet die Bundesregierung? Wie wurden diese berechnet? 7. Welche Zugangsvoraussetzungen müssen die Familien (hinsichtlich der Wochenarbeitszeit, des individuellen und Familieneinkommens, der Anzahl und des Alters des Kindes/der Kinder) erfüllen, um einen Anspruch auf das Familiengeld zu haben? 8. Wie hoch ist das Familiengeld, und auf welcher Grundlage wurde diese Höhe festgelegt? 9. Wie lange kann das Familiengeld in Anspruch genommen werden? 10. Besteht der Anspruch auf Familiengeld gemeinsam mit dem Elterngeld und dem Elterngeld Plus? Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung das administrieren? Wenn nein, welche Leistung wird hier vorrangig behandelt? Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 11. Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, mit dem Familiengeld eine große Teilzeit zu fördern, wohingegen das Elterngeld und das Elterngeld Plus vor allem auf die Förderung einer kleinen Teilzeit (Umfang von 20 Stunden) abzielen, da sich der Bezugszeitraum egal ob Mutter oder Vater, auf eine halbe Stelle reduziert oder auf 70 Prozent nur verdoppeln kann? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 24 verwiesen. Das Bundesfamilienministerium stellte bei seinen Überlegungen zu einem Familiengeld fest, dass das Elterngeld 2007 eingeführt wurde, um Eltern in der Frühphase der Elternschaft zu unterstützen. Es eröffnet einen Schonraum, damit Familien ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden und sich vorrangig der Betreuung ihrer Kinder widmen können. Die neuen Gestaltungsspielräume durch das ElterngeldPlus unterstützen Eltern in ihrem Wunsch, früh in eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf hineinzufinden, indem es ihnen leichter gemacht wird, Elterngeld und Teilzeit miteinander zu kombinieren.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/9486 Mit dem ElterngeldPlus können die Eltern länger Elterngeld erhalten und ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Dabei zielt es nicht auf die Förderung einer kleinen Teilzeit, sondern bietet den allermeisten Eltern mit kleinen Kindern, die bis zu 30 Stunden erwerbstätig sind, einen Vorteil gegenüber dem Basiselterngeld mit Teilzeit. 12. Kann der Bezug des Familiengeldes auch unterbrochen werden? Wenn ja, in welchen Zeiträumen? Wenn nein, warum nicht? 13. Wie viele Eltern erfüllen derzeit die Anspruchsvoraussetzung für das Familiengeld? 14. Mit welcher Steigerung hinsichtlich der Anzahl der Anspruchsberechtigten rechnet die Bundesregierung mit der Einführung eines Familiengeldes? 15. Haben alle in Teilzeit beschäftigten Elternteile einen Anspruch auf das Familiengeld oder nur solche, die vor Beginn ihrer Teilzeittätigkeit in Vollzeit tätig waren? 16. Geht die Bundesregierung davon aus, dass eines oder beide Elternteile den Arbeitgeber wechseln müssen, um die Anspruchsvoraussetzung für das Familiengeld hinsichtlich der Wochenarbeitszeit zu erfüllen, weil sie zuvor z. B. nur halbtags tätig waren und der Arbeitgeber einer Stellenaufstockung nicht zustimmt bzw. weil der Arbeitgeber bei vorheriger Vollzeittätigkeit einer Stellenreduzierung nicht zustimmt? 17. Beinhaltet die Familienarbeitszeit einen umfassenden Rechtsanspruch auf die Reduzierung ihrer Arbeitszeit in dem von ihnen gewünschten Umfang im Rahmen des Korridors für alle anspruchsberechtigten Elternteile? 18. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Eltern nach Ablauf dieser Familienarbeitszeit wieder auf ihre Vollzeitstelle zurückkehren können, bzw. beinhaltet das Konzept der Familienarbeitszeit ein so genanntes Rückkehrrecht auf Vollzeit? 19. Wie definiert sich der Arbeitszeitkorridor, in dem die Eltern arbeiten dürfen, um einen Anspruch auf das Familiengeld geltend zu machen? Handelt es sich hierbei um einen fixen Stundenkorridor von 28 bis 36 Wochenarbeitsstunden, oder hängt die wöchentliche Stundenanzahl von der vertraglich vereinbarten Vollzeitstelle ab? Die Fragen 12 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 24 verwiesen. 20. Wie gedenkt die Bundesregierung Familien zu unterstützen, die sich die Erwerbs- und Familienarbeit nicht gleichzeitig, sondern nacheinander partnerschaftlich aufteilen wollen? Neben dem Elterngeld ermöglichen insbesondere das seit 1. Juli 2015 geltende ElterngeldPlus sowie die Flexiblisierung der Elternzeit den Eltern, sich nacheinander Zeit für Beruf und Familie zu nehmen.

Drucksache 18/9486 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 21. Wann wird die Bundesregierung unabhängig von der Einführung eines Familiengeldes einen Gesetzentwurf vorlegen, um einen Anspruch auf befristete Teilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart ist? Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Übergänge zwischen Vollzeitund Teilzeitphasen zu erleichtern, haben sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf eine Weiterentwicklung des Teilzeitrechts verständigt. Danach soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, sichergestellt werden, dass sie wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden. Die Umsetzung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. 22. Warum soll es sich beim Familiengeld um eine Pauschalleistung handeln, während das Elterngeld und das ElterngeldPlus als Lohnersatzleistung konzipiert sind? Familienleistungen können je nach Zielsetzung unterschiedliche Gestaltungsformen erfordern. Das Elterngeld und das ElterngeldPlus sollen als Einkommensersatzleistung die wirtschaftliche Lebensgrundlage von Familien absichern, wenn sich die Eltern nach der Geburt vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Darüber hinaus soll das Elterngeld neben der wirtschaftlichen Absicherung auch dafür sorgen, dass Eltern ganz oder teilweise auf die Ausübung der Erwerbstätigkeit verzichten können, um Zeit für die Erziehung und Betreuung ihrer kleinen Kinder zu haben. Zu den Überlegungen des Bundesfamilienministeriums zur Ausgestaltung einer Familienarbeitszeit wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 23. Inwieweit schätzt die Bundesregierung eine Pauschalleistung als wirkungsvolles familienpolitisches Instrument ein, um den Anteil teilzeitarbeitender Väter zu erhöhen? 24. Hat die Einführung eines Familiengeldes Auswirkungen auf die Regelungen zur Elternzeit? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Konzept oder ein Referentenentwurf zur Familienarbeitszeit und Familiengeld nicht vorliegt, kann die Bundesregierung diese Fragen nicht beantworten. 25. Inwieweit wurden die Ergebnisse einer Umfrage des INSTITUTS FÜR DE- MOSKOPIE ALLENSBACH Gesellschaft zum Studium der öffentlichen Meinung mbh im Auftrag des BMFSFJ bei der Familienarbeitszeit berücksichtigt, wonach sich 28 Prozent der Eltern eine Erwerbskonstellation wünschen, in der beide Partner 15 bis 34 Wochenstunden arbeiten und 20 Prozent eine Vollzeittätigkeit der Väter und eine kürzere Teilzeit (15 bis 24 Wochenstunden) der Mütter? In die Überlegungen des Bundesfamilienministeriums zu einer Familienarbeitszeit sind Ergebnisse unterschiedlicher Untersuchungen eingegangen. Die unterschiedlichen methodischen Ausrichtungen sowie Fragestellungen wurden dabei ebenfalls berücksichtigt.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/9486 26. Plant die Bundesregierung darüber hinaus ein Gesetz zur Reform des Elterngeldes und des ElterngeldPlus in den Deutschen Bundestag einzubringen? Wenn ja, mit welchem Ziel, und wie und bis wann möchte sie dieses Gesetzesvorhaben einbringen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag zum 31. Dezember 2017 einen Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus vorlegen. Weitere Gesetzesänderungen sind derzeit nicht geplant.

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