SEPA Single Euro Payments Area Der europäische Zahlungsverkehr in Ihrem Unternehmen Ihr Referent: Christian Fuchsbüchler, stv. Vorstandsmitglied Bereichsleiter Steuerung
Agenda SEPA was ist das? Teilnehmerländer Hintergrund Zeitplan SEPA Zahlungsverkehr SEPA-Überweisungen SEPA-Lastschriften SEPA-Kartenzahlung Aufgaben in Ihrem Unternehmen Folie 2
Single Euro Payments Area Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Kroatien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Folie 3
Definition und Ziele Definition SEPA ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 33 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Folie 4
Schon mitten drin! Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen für EU-Zahlverfahren 1. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt 2. Schritt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Folie 5
Zwischenfazit Es bleiben nur noch 4 Monate bis zum Erreichen des Status Ready for SEPA! Folie 6
Überweisungen Die großen Unbekannten: IBAN die neue Kontonummer: International Bank Account Number in Deutschland 22 Stellen BIC Business Identifier Code IBAN Kontonummer Bankleitzahl Länderkennzeichen Prüfziffer DE6071152680 0000795599 BYLADEM1WSB BIC Bankcode Ländercode OrtsCode Filialcode Folie 7
Hilfe für IBAN und BIC Wo findet man die IBAN und den BIC? auf dem Kontoauszug auf der Rückseite der neuen SparkassenCard auf der Internetseite der Sparkasse (BIC) im Onlinebanking Wie kann man die IBAN und den BIC ermitteln? Folie 8
Hilfe für IBAN und BIC Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl SEPA Account Converter zum Download auf der Internetseite der Sparkasse Einzelkonvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl Massenkonvertierung durch Einlesen einer Datei Finanzbuchhaltungssoftware mit Update auf Ready for SEPA Electronic-Banking-Software (z.b. StarMoney, StarMoney Business oder SFirm) automatisch im Onlinebanking über die Internetseite Folie 9
Überweisungen - Zusammenfassung IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Ergänzung einer zusätzlichen Referenz möglich (z.b. für verbesserten Offene-Posten-Abgleich in der Buchhaltung) XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Berechnung von IBAN und BIC auf der Internetseite der Sparkasse, über eine Electronic-Banking-Software oder mit Hilfe des SEPA Account Converters Folie 10
Überweisungen - Zusammenfassung Einreichung Einzelüberweisungen beleghaft und beleglos (online) Übertragung Sammelüberweisungen nur noch online Kürzung des Verwendungszwecks von 14 Zeilen a 27 Zeichen (378) auf 4 Zeilen á 35 Zeichen (140 Zeichen) Folie 11
Basislastschrift Gläubiger-Identifikationsnummer Vereinbarung mit der Sparkasse SEPA-Lastschriftmandat Pre-Notification Fälligkeitstermin Folie 12
Basislastschrift - Gläubiger-ID Beantragung ausschließlich online bei der Deutschen Bundesbank Dauer ca. 3 Geschäftstage jede rechtlich eigenständige Person benötigt eine eigene Gläubiger-ID Aufbau der Gläubiger-ID DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichkennung Nationales Identifikationsmerkmal Folie 13
Basislastschrift - Vereinbarung Vereinbarung für jedes Konto mit Lastschrifteinzug notwendig Lastschrifteinreichung immer beleglos Folie 14
Basislastschrift Lastschrift-Mandat Das Lastschriftmandat entspricht der alten Einzugsermächtigung und enthält vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA- Mandat festzulegen, max. 35 Stellen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Folie 15
Basislastschrift Lastschrift-Mandat Formelle Regelungen Gläubiger-ID und Mandatsreferenz ergeben ein eindeutiges SEPA-Mandat. Ohne Mandat kein Einzug von Forderungen mittels SEPA- Lastschrift. Mandate, die 36 Monate nicht genutzt wurden, sind nicht mehr gültig. Das Mandat muss mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufbewahrt werden. Folie 16
Basislastschrift Lastschrift-Mandat Praktische Lösungen Mandatsreferenz: Kundennummer, fortlaufende Nummerierung, Name (ggf. Kombination), wichtig: Eindeutigkeit Folie 17
Basislastschrift Lastschrift-Mandat Mandatsverwaltung automatische Vergabe einer Mandatsreferenz Steuerung des Vorlagemerkmals (einmalig, erstmalig, wiederkehrend, letztmalig) Prüfung der Doppelvergabe Archivierung Erkennen eines verfallenen Mandats nach 36 Monaten Aussonderung nach weiteren 14 Monaten Folie 18
Basislastschrift Lastschrift-Mandat Umdeutung von bestehenden Einzugsermächtigungen nur bei bestehenden Dauerleistungen (z.b. Abos, Miete) Eine schriftliche Einzugsermächtigung liegt vor. Eine individuelle Mandatsreferenz für jedes Lastschrift-Mandat wird durch das Unternehmen vergeben. Ihre Kunden sind mindestens 14 Kalendertage vor dem ersten Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift über den Einzug zu informieren. Die Frist kann vertraglich vereinbart und verkürzt werden (z.b. über die AGB oder im Rahmen des Bestellvorgangs). Folie 19
Basislastschrift Lastschrift-Mandat Umdeutung von bestehenden Einzugsermächtigungen Schriftliche Benachrichtigung Ihrer Kunden über die Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift unter Angabe des Umstellungstermins, der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenznummer vor dem ersten Einzug der SEPA-Lastschrift als Vorabinformation Praxistipp: als Ergänzung auf dem Rechnungsformular im letzten Lastschrifteinzug per Einzugsermächtigung Folie 20
Basislastschrift Lastschrift-Mandat Muster-Firma GmbH, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 01 ZZZ 09876543210 Mandatsreferenz: 123 4567 8900 54CB Wechsel Einzugsermächtigung in SEPA-Lastschrift Sehr geehrter Kunde, mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren in unserem Unternehmen möchten wir Sie darüber informieren, dass die bestehende Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift- Mandat weitergenutzt wird. Die Forderungen werden künftig wie folgt mit der SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen: Betrag: 22,00 Euro Mandatsreferenz: 123 4567 8900 54CB Ihr Konto (IBAN): DE27 7115 2680 1234 5678 90 Kreditinstitut (BIC): Sparkasse Wasserburg (BYLADEM1WSB) Nächste Fälligkeit: 01.12.2013 Die Umdeutung erfolgt automatisch. Sollten die Kontodaten nicht richtig sein, bitten wir um eine kurze Information. Bitte sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Muster-Firma GmbH Musterstadt, den 28.07.2013 Folie 21
Basislastschrift Fälligkeitstermin Unterschied Lastschrift zur SEPA-Basislastschrift Lastschrift ist bei Sicht fällig SEPA-Basislastschrift unterscheidet: Erstlastschrift mit Vorlauffrist 6 Tage vor Fälligkeit Die Erstlastschrift muss 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit beim Institut des Zahlungspflichtigen vorliegen. (Verbraucherschutz, Rückgabe vor Fälligkeit, Disposition, Cash-Management) Folgelastschrift mit Vorlauffrist 3 Tage vor Fälligkeit Lastschriften innerhalb Deutschlands: Vorlauffrist kann auf 2 Tage vor Fälligkeit verkürzt werden (Sonderregelung) Bei Nichteinhaltung der Vorlauffristen wird der Fälligkeitstermin von der Sparkasse angepasst. Gutschrift und Belastung der SEPA-Lastschrift am Tag der Fälligkeit Mehrere Gutschriften (Buchungen) auf dem Konto möglich Gutschriften aus Erstlastschriften Gutschriften aus Folgelastschriften Folie 22
Basislastschrift Mandatsverwaltung Mandatsverwaltung im SFirm Folie 23
Basislastschrift Mandatsverwaltung Mandatsverwaltung im SFirm Folie 24
Basislastschrift Vergleich Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats Erstattungsanspruch bei nicht autorisierten Zahlungen SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja 8 Wochen ab Belastung Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Beim Zahlungsempfänger 13 Monate Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) 8 Wochen ab Belastung Nein Kontonummer und BLZ Unbefristet, bis auf Widerruf Beim Zahlungsempfänger 13 Monate Folie 25
Basislastschrift und Firmenlastschrift Vergleich SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Vorlagefrist bei Zahlstelle: Widerspruchsmöglichkeit: Mandat: Kundenkreis: Umdeutung: Erst/Einzel-Lastschrift: 6 Tage vor Fälligkeit* Folge-Lastschrift: 3 Tage vor Fälligkeit* 8 Wochen ab Belastung für autorisierte Zahlungen 13 Monate ab Belastung für nicht autorisierte Zahlungen Vereinbarung zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger. Keine Prüfung durch Zahlstelle. Lastschrifteinzug kann mit allen Kunden (Verbraucher, Nicht-Verbraucher) vereinbart werden. möglich 2 Tage vor Fälligkeit Vertraglich ausgeschlossen durch Verzicht (analog heutiges Abbuchungsverfahren). Vereinbarung zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger. Muss vom Zahlungspflichtigen seinem Institut vorgelegt werden. Steht lediglich Nicht- Verbrauchern zur Verfügung. nicht möglich * Frist kann für Lastschriften innerhalb Deutschlands auf 2 Tage verkürzt werden Folie 26
Kartenzahlung Auswirkungen auf die eccash-terminals Autorisierungen online oder offline via Chip (EMV) Terminals sollten bereits heute EMV- und SEPA-fähig sein Zahlung mit PIN => keine Änderung mit SEPA Ausnahmeregelung bis 2016 für das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) = Zahlungen ohne Garantie Folie 27
SEPA-Umstellung im Unternehmen Nutzen Sie unsere Checkliste für die Umstellung Ihres Zahlungsverkehrs: Folie 28
SEPA betrifft viele Abteilungen, die mit der Sparkasse sonst keine Schnittstellen haben. Folie 29
Aufgaben im Unternehmen Entscheidung zum Zeitpunkt Ready for SEPA treffen Arbeitsgruppe bilden => im Team geht es leichter Umstellung bisheriger Auslandszahlungen auf SEPA-Zahlungen Gläubiger-ID beantragen Vereinbarung mit der Sparkasse treffen Software aktualisieren Lastschrift-Mandate erstellen/ umdeuten/ fehlende einholen Kunden unterrichten => wir stellen ab dem Tag X auf SEPA um Interne Prozesse anpassen => Buchhaltung/ Vorlagefristen/ Formulare IBAN, BIC auf Briefen, Vorlagen, Rechnungen angeben Electronic-Banking-Zugang => Beleglose Lastschriften Kundenstammdaten um IBAN, BIC und Mandatsdaten ergänzen Folie 30
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!