Bürgerinitiative "Rettet Haselwald-Spitzmatten" Emmendingen Susanne Michiels An der Halde Emmendingen

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Transkript:

Bürgerinitiative "Rettet Haselwald-Spitzmatten" Emmendingen 15.12.2016 Susanne Michiels An der Halde 12 79312 Emmendingen Fachbereich 3 Planung und Bau zu Händen Herrn Schmitz Stadt Emmendingen Landvogtei 10 79312 Emmendingen Sehr geehrter Herr Schmitz, vielen Dank für die Zusendung der Sitzungsvorlagen des Stadtrates vom 24.06.2013 und 13.01.2004 per EMail. Diese Beschlüsse sind die Grundlage für die Bekanntmachung vom 29.11.2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans "Unterer Lerchacker", veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 30.11.2016. Beim Vergleich der Unterlagen fallen sofort erhebliche Ungereimtheiten auf. So ist beim Übersichtsplan "Unterer Lerchacker" vom 01.07.2002 nur die bisher als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesene Fläche südlich der Bahnlinie, die laut Ratsbeschluss in ein Kerngebiet umgewandelt werden soll, als für den Bebauungsplan vorgesehenes Gebiet mit grauer Markierung eingerahmt. In der Bekanntmachung vom 29.11.2016 wurde der Bereich, für den der Bebauungsplan gültig sein soll, erheblich ausgedehnt. Es gehören jetzt auch Flächen nördlich der Bahn im Bereich der Gewanne Haselwald-Spitzmatten auf Gemarkung Windenreute zu dem vom Bebauungsplan "Unterer Lerchacker" betroffenen Gebiet. Diese Flächen sind im gültigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft sowie als Rückhalteflächen für die Wasserwirtschaft ausgewiesen. Wir möchten Sie bitten, uns diese Abweichungen zu erklären. Wir bitten auch um Information darüber, welche Rechtswirkung die Bekanntmachung vom 29.11.2016 im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 30.11.2016 hat. Der Ausweitung des Gebietes des Bebauungsplanes "Unterer Lerchacker" liegt nach unserer Kenntnis kein gültiger Ratsbeschluss zugrunde. Des Weiteren liegen diese Flächen in demjenigen Bereich, für den durch den Bürgerentscheid zu Haselwald- Spitzmatten keine Änderung des Flächennutzungsplanes in Bauland möglich ist.

Voraussetzung für einen gültigen Bebauungsplan wäre aber eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Zur Fristwahrung legen wir vorsorglich gegen die "Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Lerchacker, 1. Änderung und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan auf der Gemarkung Emmendingen-Kollmarsreute" vom 29.11.2016 Einspruch ein. Bitte bestätigen Sie den Eingang des Einspruches. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: - Übersichtsplan zum BP "Untere Lerchacker" auf Gemarkung Emmendingen- Kollmarsreute vom 01.07.2002 - Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Lerchacker, 1. Änderung und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan auf der Gemarkung Emmendingen-Kollmarsreute

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Lerchacker, 1. Änderung und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan auf der Gemarkung Emmendingen-Kollmarsreute Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Emmendingen hat in öffentlicher Sitzung am 03.02.2004 beschlossen, 1. gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan für den Bereich Untere Lerchacker aus dem Jahr 2001 und 2. aufgrund von 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Satzung über örtliche Bauvorschriften zu ändern. Der Beschluss zur Änderung dieses Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wurde vom Stadtrat am 23.07.2013 nochmals bestätigt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Untere Lerchacker, 1. Änderung. Das von der Planung erfasste Gebiet ist auf dem abgedruckten Übersichtsplan durch die graue Umrandung und farbliche Hervorhebung gekennzeichnet.

Die örtlichen Bauvorschriften werden in einem Verfahren mit dem Bebauungsplan beschlossen ( 74 Abs. 7 LBO). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Dieser soll die Nahversorgung für die Ortsteile Windenreute, Kollmarsreute und Bürkle-Bleiche verbessern. Hierfür ist die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Die Erschließung, die verbleibenden gewerblichen Flächen, sowie die Flächen für den Bahnhaltepunkt / Anbindung ÖPNV sind auf dieser Grundlage neu aufzuteilen. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht gem. 2 Abs.1 S. 2 BauGB. Emmendingen, den 29.11.2016 Stefan Schlatterer, Oberbürgermeister Schoder, Jacqueline Digitally signed by Schoder, Jacqueline DN: c=de, o=stadtverwaltung Emmendingen, ou=büro des Oberbürgermeisters, cn=schoder, Jacqueline, serialnumber=1 Date: 2016.11.29 13:09:26 +01'00'