76. Vollsitzung. des Stadtrates der Stadt Scheßlitz am 21. März 2017 im Rathaus in Scheßlitz. Die Einladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß.

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76. Vollsitzung des Stadtrates der Stadt Scheßlitz am 21. März 2017 im Rathaus in Scheßlitz. Die Einladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß. Beginn: 19.00 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister Roland Kauper 2. Bürgermeister Holger Dremel 3. Bürgermeister Otto Nüßlein Schriftführer: Schmidt Stadträte: Bayerlipp, Behr, Dech, Firnstein, Geheeb, Harnisch, Heinert, Kretschmer, Lindner, Roth, Ruppenstein, Schmelzer, Söder, Stöcklein, Vogt, Zeck, Ziegmann, Zillig Entschuldigt: StR Söder, StRin Vogt Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Bauleitplanung a) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Brandäcker-Nord - Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss - Billigungs- und Auslegungsbeschluss b) 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Balsamäcker, Ludwag; - Aufstellungsbeschluss - Billigungs- und Auslegungsbeschluss 2. Bauleitplanung anderer Gemeinden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Staffelstein Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach 4 Abs. 1 BauGB 3. Bauangelegenheiten a) Kann Stefan, Scheßlitz: Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Wohnung in ehemalige Lagerräume in Scheßlitz, Fl.Nr. 7, Gemarkung Scheßlitz b) Schmutzer Michael und Christa Sabrina, Scheßlitz: Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und überdachtem Stellplatz in Scheßlitz, Fl.Nr. 542/37, Gemarkung Scheßlitz c) Spörlein Nadine, Scheßlitz: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Scheßlitz- Süd zur Erneuerung der Dacheindeckung und Errichtung eines Gartenzaunes in Scheßlitz, Fl.Nr. 562/6, Gemarkung Scheßlitz d) Döpp Andreas und Beate, Straßgiech: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wintergartens in Straßgiech, Fl.Nr. 82/2, Gemarkung Straßgiech

2 e) Fößel Stefan und Heike, Bamberg: Antrag auf Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Zeckendorfer Loh-1. Erweiterung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage/Carport in Scheßlitz, Fl.Nr. 542/25, Gemarkung Scheßlitz f) Kriegisch Herbert, Scheßlitz: Antrag auf Baugenehmigung zu baulichen Änderungen im bestehenden Wohnhaus und Wohnhauserweiterung in Scheßlitz, Fl. 172, Gemarkung Scheßlitz g) Tscharke Ursula und Matthias, Scheßlitz: Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau eines Dachgeschosses in ein Fitnessstudio als Studioerweiterung in Scheßlitz, Fl.Nr. 340/4, Gemarkung Scheßlitz 4. Straßenwidmungen a) Widmung der Straßen und eines Weges im Neubaugebiet Scheßlitz, Zeckendorfer Loh, 1. Erweiterung zu Ortsstraßen bzw. zum beschränkt öffentlichen Weg - Straße Untere Mühlstadt - Straße Obere Mühlstadt - Verbindungsweg von der Ortsstraße Am Loh zur Ortsstraße Untere Mühlstadt b) Stadtteil Burglesau - Lesauer Straße > Umwidmung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 716 der Gemarkung Burglesau zur Ortsstraße > Umwidmung eines Teilstücks der Gemeindeverbindungsstraße Burglesau-Gräfenhäusling zur Ortsstraße - Verlängerung der Widmung der Stichstraße Schlappenreuther Weg in nördliche Richtung 5. Sonstiges anschließend Nichtöffentlicher Teil Öffentlicher Teil Der 1. Bürgermeister begrüßt die anwesenden Stadträte. Er stellt die ordnungsgemäße Ladungsfrist fest und fragt nach, ob gegen die Tagesordnung sowie über die Niederschrift der 75. Sitzung vom 07.03.2017 Einwände bestehen. Einwände werden nicht erhoben. 19:10 Uhr: Stadträtin Geheeb erscheint zur Sitzung Zu TOP 1: Bauleitplanung a) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Brandäcker-Nord - Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat beschließt, den am 23.02.2016 gefassten Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vbbp) mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) Brandäcker - Nord der Stadt Scheßlitz hinsichtlich Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie auf die Verfahrensart wie folgt

3 anzupassen: Der räumliche Geltungsbereich des vbbps/gops wird im Norden durch die Fl.Nrn. 841/2 und 840 (beide Gmkg. Scheßlitz, landwirtschaftliche Nutzflächen), durch die Fl.Nrn. 840/1 und 839/1 (beide Gmkg. Scheßlitz, Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Gartenflächen und Nebenanlagen), durch die Fl.Nr. 830/7 (Gmkg. Scheßlitz, Pferdeweide/Koppel mit Nebenanlagen), durch die Fl.Nr. 830/2 (Gmkg. Scheßlitz, gewerblich genutzte Bauflächen), durch die Fl.Nr. 830/6 (Gmkg. Scheßlitz, Flächen für die Energieversorgung mit Trafohaus), durch Teilflächen der Fl.Nr. 800/2 (Gmkg. Scheßlitz, Bamberger Straße ) und durch die Fl.Nr. 830/8 (Gmkg. Scheßlitz, Verkehrsflächen), im Süden durch die Fl.Nr. 845/4 (Gmkg. Scheßlitz, Straße Zur Au ), durch die Fl.Nr. 845/6 (Gmkg. Scheßlitz, Privatgrundstück), durch die Fl.Nrn. 844/2, 843/3, 843/2, 842/3 (alle Gmkg. Scheßlitz, landwirtschaftliche Nutzflächen), durch die Fl.Nr. 829/1 (Gmkg. Scheßlitz, Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Gartenflächen und Nebenanlagen), durch die Fl.Nr. 829 (Gmkg. Scheßlitz, gewerblich genutzte Bauflächen), durch Teilflächen der Fl.Nr. 826/3 (Gmkg. Scheßlitz, Gehweg) und durch Teilflächen der Fl.Nr. 800/2 (Gmkg. Scheßlitz, Bamberger Straße ), im Westen durch die Fl.Nr. 845/7 (Gmkg. Scheßlitz, Brach-/ Ruderalfläche), durch die Fl.-Nrn. 844, 843, 842, 841 (alle Gmkg. Scheßlitz, landwirtschaftliche Nutzflächen) und durch die Fl.-Nr. 1399/1 (Gmkg. Scheßlitz, Brach-/ Ruderalflächen) sowie im Osten durch Teilflächen der Fl.Nr. 733/1 (Gmkg. Scheßlitz, Gehweg), durch Teilflächen der Fl.Nr. 594/7 (Gmkg. Scheßlitz, Bamberger Straße ), durch die Fl.-Nr. 800/23 (Gmkg. Scheßlitz, Gehweg) sowie durch Teilflächen der Fl.Nr. 730/8 (Gmkg. Scheßlitz, Feuerwehr) begrenzt und umfasst derzeit vollflächig oder teilflächig (TF) folgende Grundstücke der Gemarkung (Gmkg.) Scheßlitz: Fl.Nrn. 800/2 (TF), 826/3 (TF), 830, 830/7 (TF), 830/10, 840/2, 841/1, 841/3, 842/1, 842/2, 843/1, 844/1, 845/8 Durchzuführen ist das vorliegende Bauleitplanverfahren gemäß 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach 2 a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB ist zulässigerweise abzusehen. Von der Möglichkeit des Verzichts auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB bzw. des Verzichts auf die frühzeitige Träger- und Behördenbeteiligung ist Gebrauch zu machen. Weiterhin ist 4 c BauGB nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB bzw. 3 Abs. 2 BauGB ist jedoch darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Dieser Hinweispflicht ist zu gegebener Zeit in der Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behör-

4 denbeteiligungen nachzukommen. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. Stadtrat Schmelzer fragt nach ob die max. Höhe der Werbe-Pylonen mit diesen beim REWE- Markt übereinstimmt. Herr Meier vom IB Höhnen & Partner berichtet hierzu, dass hier die gleichen Festsetzungen gelten. - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Stadtrat von Scheßlitz bestimmt den vorliegenden Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Brandäcker Nord in der Fassung vom 21.03.2017 für die förmliche Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB bzw. 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes in der Fassung vom 21.03.2017 die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB bzw. die förmliche Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten und durchzuführen. Auf die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist im amtlichen Mitteilungsblatt vom 31.03.2017 hinzuweisen. Die förmliche Beteiligung ist in der Zeit vom 10.04.2017 bis zum 12.05.2017 durchzuführen. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. b) 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Balsamäcker, Ludwag; - Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat fasst gemäß 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes (BBP) Balsamäcker in Ludwag. Der räumliche Geltungsbereich des BBPs wird im Norden durch bestehende landwirtschaftliche Nutzflächen, Feldgehölzhecken und rekultivierte Steinbruchflächen, im Süden durch ein gewerblich genutztes Betriebsgelände mit Betriebsgebäuden, im Westen durch ein gewerblich genutztes Betriebsgelände mit Betriebsgebäuden sowie im Osten durch Gehölzflächen bzw. -strukturen begrenzt. Der Geltungsbereich der 1. BBP-Änderung und Erweiterung umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung (Gmkg.) Ludwag vollflächig oder teilflächig (TF): Fl.Nrn. 388, 389 (TF), 390 (TF), 391, 403 (TF), 404 (TF), 534 (TF), 535 (TF), 535/2 (TF) und 896 (TF) Das Gebiet wird in Teilbereichen als Gewerbegebiet (GE) gemäß 8 BauNVO ausgewiesen, zum überwiegenden Teil jedoch als Flächen für Auffüllungen. Durchgeführt wird das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB, sowie mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2

5 BauGB bzw. mit der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt laut Vereinbarung der Grundstückseigentümer. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Stadtrat billigt den vorliegenden Planvorentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des BBPs Balsamäcker in Ludwag in der Fassung vom 21.03.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planvorentwurfes in der Fassung vom 21.03.2017 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Träger- und Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist im amtlichen Mitteilungsblatt vom 31.03.2017 ortsüblich hinzuweisen. Die frühzeitige Beteiligung ist in der Zeit vom 10.04.2017 bis zum 12.05.2017 durchzuführen. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. Zu TOP 2: Bauleitplanung anderer Gemeinden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Staffelstein Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach 4 Abs. 1 BauGB Die Stadt Scheßlitz erhebt keine Einwände gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Staffelstein. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. Zu TOP 3: Bauangelegenheiten a) Kann Stefan, Scheßlitz: Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Wohnung in ehemalige Lagerräume in Scheßlitz, Fl.Nr. 7, Gemarkung Scheßlitz Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Wohnung in ehemalige Lagerräume von Kann Stefan in Scheßlitz, Fl.Nr. 7, Gemarkung Scheßlitz wird zugestimmt. Auf fehlende Nachbarunterschriften wird hingewiesen. Das Vorhaben befindet sich im Ensemblebereich von Scheßlitz. Die Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Scheßlitz nachzuweisen. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. b) Schmutzer Michael und Christa Sabrina, Scheßlitz: Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und überdachtem Stellplatz in Scheßlitz, Fl.Nr. 542/37, Gemarkung Scheßlitz Der Stadtrat nimmt vom Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und überdachtem Stellplatz von Schmutzer Michael und Christa Sabrina in Scheßlitz, Fl.Nr. 542/37, Gemarkung Scheßlitz, Kenntnis.

6 c) Spörlein Nadine, Scheßlitz: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Scheßlitz-Süd zur Erneuerung der Dacheindeckung und Errichtung eines Gartenzaunes in Scheßlitz, Fl.Nr. 562/6, Gemarkung Scheßlitz Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Scheßlitz-Süd zur Erneuerung der Dacheindeckung und Errichtung eines Gartenzaunes von Spörlein Nadine in Scheßlitz, Fl.Nr. 562/6, Gemarkung Scheßlitz wird zugestimmt. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. d) Döpp Andreas und Beate, Straßgiech: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wintergartens in Straßgiech, Fl.Nr. 82/2, Gemarkung Straßgiech Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wintergartens von Döpp Andreas und Beate in Straßgiech, Fl.Nr. 82/2, Gemarkung Straßgiech wird zugestimmt. Auf fehlende Nachbarunterschriften wird hingewiesen. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. e) Fößel Stefan und Heike, Bamberg: Antrag auf Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Zeckendorfer Loh-1. Erweiterung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage/Carport in Scheßlitz, Fl.Nr. 542/25, Gemarkung Scheßlitz Dem Antrag auf Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Zeckendorfer Loh-1. Erweiterung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage/Carport in Scheßlitz, Fl.Nr. 542/25, Gemarkung Scheßlitz wird zugestimmt. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. f) Kriegisch Herbert, Scheßlitz: Antrag auf Baugenehmigung zu baulichen Änderungen im bestehenden Wohnhaus und Wohnhauserweiterung in Scheßlitz, Fl. 172, Gemarkung Scheßlitz Dem Antrag auf Baugenehmigung zu baulichen Änderungen im bestehenden Wohnhaus und Wohnhauserweiterung von Kriegisch Herbert in Scheßlitz, Fl.Nr. 172, Gemarkung Scheßlitz wird zugestimmt. Auf fehlende Nachbarunterschriften wird hingewiesen. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. g) Tscharke Ursula und Matthias, Scheßlitz: Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau eines Dachgeschosses in ein Fitnessstudio als Studioerweiterung in Scheßlitz, Fl.Nr. 340/4, Gemarkung Scheßlitz Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau eines Dachgeschosses in ein

7 Fitnessstudio als Studioerweiterung von Tscharke Ursula und Matthias in Scheßlitz, Fl.Nr. 340/4, Gemarkung Scheßlitz wird zugestimmt. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. Zu TOP 4: Straßenwidmungen a) Widmung der Straßen und eines Weges im Neubaugebiet Scheßlitz, Zeckendorfer Loh, 1. Erweiterung zu Ortsstraßen bzw. zum beschränkt öffentlichen Weg - Straße Untere Mühlstadt Die Straße mit dem Namen Untere Mühlstadt im Neubaugebiet Scheßlitz Zeckendorfer Loh, 1. Erweiterung mit einer Stichstraße in südwestliche Richtung wird mit Wirkung vom 01.05.2017 als Ortsstraße gewidmet. Die Straße beginnt an der Einmündung in die Demmelsdorfer Straße und endet in nordöstlicher Richtung an der Einmündung in den gleichen Straßenzug an der Nordostecke des Grundstücks Fl.Nr. 542/37 bzw. an der Nordwestecke des Grundstücks Fl.Nr. 542/25 je der Gemarkung Scheßlitz. Die Stichstraße in südwestliche Richtung endet an der nordöstlichen Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 542/23 der Gemarkung Scheßlitz. Der Straßenzug hat die Fl.Nr. 542/21 der Gemarkung Scheßlitz. Die Länge beträgt insgesamt 0,446 km. Straßenbaulastträger ist die Stadt Scheßlitz. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. - Straße Obere Mühlstadt Die Straße mit dem Namen Obere Mühlstadt im Neubaugebiet Scheßlitz Zeckendorfer Loh, 1. Erweiterung wird mit Wirkung vom 01.05.2017 als Ortsstraße gewidmet. Die Straße beginnt an der Einmündung in die Demmelsdorfer Straße und endet in nördlicher Richtung an der südlichen Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 156/1 der Gemarkung Demmelsdorf. Der Straßenzug hat die Fl.Nr. 517/8 der Gemarkung Scheßlitz. Die Länge beträgt insgesamt 0,086 km. Straßenbaulastträger ist die Stadt Scheßlitz. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. - Verbindungsweg von der Ortsstraße Am Loh zur Ortsstraße Untere Mühlstadt Der Verbindungsweg zwischen der Ortsstraße Am Loh und der Ortsstraße Untere Mühlstadt im nordwestlichen Bereich des Neubaugebietes Zeckendorfer Loh, 1. Erweiterung wird mit Wirkung vom 01.05.2017 zum beschränkt öffentlichen Weg (nur Fußgänger und Radfahrer) gewidmet. Die gewidmete Wegfläche beginnt an der Einmündung in die Ortsstraße Am Loh an der nordwestlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 541/38 der Gemarkung Scheßlitz und endet an den Einmündung der Ortsstraße Untere Mühlstadt an der Südwestecke des Grundstücks Fl.Nr.542/4 der Gemarkung Scheßlitz. Die Wegfläche hat die Fl.Nrn. 541/91, 542/87, 542/3 und 542/88 je der Gemarkung Scheßlitz.

8 Die Länge beträgt 0,087 km. Straßenbaulastträger ist die Stadt Scheßlitz. 19 : 0 Stimmen, bei 19 anwesenden Mitgliedern. 19:55 Uhr: Stadtrat Heinert verlässt die Sitzung. b) Stadtteil Burglesau - Lesauer Straße > Umwidmung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 716 der Gemarkung Burglesau zur Ortsstraße Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 716 der Gemarkung Burglesau wird mit Wirkung vom 01.05.2017 ab der Einmündung in die Ortsstraße Lesauer Straße auf einer Länge von 79 m zur Ortsstraße umgewidmet und als Stichstraße 2 in südöstliche Richtung der Ortsstraße Lesauer Straße zugeschlagen. Die gewidmete Strecke beginnt an der Einmündung in die Lesauer Straße an der westlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 39 bzw. an der nördlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 37 je der Gemarkung Burglesau und endet an der östlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 37/1 der Gemarkung Burglesau. Straßenbaulastträger ist die Stadt Scheßlitz. Die Gesamtlänge der Ortsstraße Lesauer Straße einschließlich der beiden Stichstraßen in südliche bzw. südöstliche Richtung beträgt somit 0,870 km. Die Länge des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 716 der Gemarkung Burglesau beträgt nunmehr 0,284 km. 18 : 0 Stimmen, bei 18 anwesenden Mitgliedern. > Umwidmung eines Teilstücks der Gemeindeverbindungsstraße Burglesau-Gräfenhäusling zur Ortsstraße Von der Gemeindeverbindungsstraße Burglesau Gräfenhäusling wird das Anfangsstück am Ortsausgang von Burglesau Richtung Gräfenhäusling auf einer Länge von 9 m mit Wirkung vom 01.05.2017 zur Ortsstraße umgewidmet. Die Gemeindeverbindungsstraße beginnt somit an der Südostecke des Grundstücks (Wegfläche) Fl.Nr. 703 der Gemarkung Burglesau. Die Gesamtlänge beträgt neu 2,256 km. Das umgewidmete Teilstück von 9 m wird der Ortsstraße Lesauer Straße mit Wirkung vom 01.05.2017 als Ortsstraße zugeschlagen. Sie endet künftig an der Südostecke des Grundstücks (Wegfläche) Fl.Nr. 703 der Gemarkung Burglesau. Die Gesamtlänge der Ortsstraße Lesauer Straße einschließlich der beiden Stichstraßen in südliche bzw. südöstliche Richtung beträgt somit neu 0,879 km. Straßenbaulastträger ist jeweils die Stadt Scheßlitz. 18 : 0 Stimmen, bei 18 anwesenden Mitgliedern. - Verlängerung der Widmung der Stichstraße Schlappenreuther Weg in nördliche Richtung Die Stichstraße in nördliche Richtung der Ortsstraße Schlappenreuther Weg im Stadtteil Burglesau wird um 43 m verlängert und diese Verlängerung als Ortsstraße mit Wirkung vom 01.05.2017 gewidmet. Die Stichstraße endet

9 Zu TOP 5: Sonstiges Entfällt. künftig an der Südostecke des Grundstücks Fl.Nr. 244/1 der Gemarkung Burglesau. Das verlängerte Straßenstück gehört zur Fl.Nr. 247/4 der Gemarkung Burglesau. Straßenbaulastträger ist die Stadt Scheßlitz. 18 : 0 Stimmen, bei 18 anwesenden Mitgliedern. Anschließend findet Nichtöffentlicher Teil statt. Ende der Sitzung: 21.52 Uhr. Scheßlitz, den 22. März 2017 Frank Schmidt Schriftführer Roland Kauper 1. Bürgermeister