EXPOSÉ Raafstraße 65, 67 in Aachen - Lichtenbusch Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Frau Kremer Tel. 0241 / 432-2325 Fax: 0241 / 432-2399 Email: kirstin.kremer@mail.aachen.de
Verkaufsobjekt Lage Die Stadt Aachen beabsichtigt den Verkauf einer ca. 2.020 m² großen Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Lichtenbusch, Flur 1, Nr. 39, Raafstraße 65-67. Das Grundstück gehört zum Stadtteil Aachen Lichtenbusch. Die deutsch-belgische Grenze befindet sich in ca. 400 m Entfernung. Die unmittelbare Grenznähe macht den besonderen Charme des Stadtteils aus. Die Nahversorgung ist sowohl auf deutscher als auch auf belgischer Seite in fußläufiger Entfernung erreichbar. Der Anschluß an den öffentlichen Nahverkehr ist gut. Das Zentrum der Stadt Aachen mit allen Einkaufsmöglichkeiten einer Großstadt ist in ca. 10 min per Pkw oder ca. 15 min mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar. In ca. 0,5 km Entfernung ist das deutsche Autobahnnetz über die Anschlußstelle Aachen-Lichtenbusch (A44) erreichbar. Miet - oder Nutzungsverträge Das Grundstück wird miet- und pachtvertragsfrei übergeben. Z. Zt. sind straßennah mehrere Wertstoffcontainer aufgestellt, die nach Abschluss des Kaufvertrages abgebaut werden. Grundstück Katasterbezeichnung: Gemarkung Lichtenbusch, Flur 1, Nr. 39. Das Flurstück hat eine Größe von 2.330 m². Davon soll eine ca. 2.020 m² große Teilfläche veräußert werden. Die rückwärtige, an das Flurstück 268 grenzende Teilfläche soll im Eigentum der Stadt Aachen verbleiben. Planungsrechtliche Situation Für das Grundstück Raafstraße 65-67 existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Planungsrechtlich wird das Grundstück daher nach 34 BauGB beurteilt. Die straßenseitige Umgebungsbebauung ist zum überwiegenden Teil II-geschossig mit ausgebautem DG. Auf den westlich gelegenen Nachbargrundstücken wurde durchgehend eine Bebauung in zweiter Reihe / Bebauung des Hinterlandes realisiert. 2010 wurde eine Bauvoranfrage mit zweireihiger, je eingeschossiger Bebauung mit ausgebautem
Dachgeschoss für das zu veräußernde Grundstück positiv beschieden. Rechte und Belastungen Im Grundbuch sind keine wertbeeinflussenden Rechte eingetragen. Rechte außerhalb des Grundbuches sind nicht bekannt. Ver- und Entsorgungsleitungen Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser sowie Regen- und Schmutzwasserkanal liegen in der Raafstraße. Erschließung Das Grundstück wird erschließungsbeitragsfrei nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches verkauft. Baulasten Es sind keine Baulasten im Baulastenverzeichnis der Stadt Aachen eingetragen. Altlasten/Bergbau Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen ist eine Altablagerung unter der Nummer AA 9292 verzeichnet. Diese befindet sich mit einem Ausläufer auch im Bereich des zu veräußernden Grundstücks. Bei der Altablagerung handelt es sich um eine verfüllte Sandgrube. Aufgrund der geplanten zukünftigen Nutzung als Wohnbaufläche wurde eine orientierende Altlastenuntersuchung vom Büro Steinberg, Grefrath durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse keine Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken bestehen. Eine Gefährdung für die Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze und Boden-Grundwasser konnte ausgeschlossen werden. Laut den Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg ist im Bereich des Grundstücks kein Bergbau dokumentiert.
Baumschutz Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzsatzung. Kontakt Interessenten wenden sich bitte bei weitergehenden Fragen zum öffentlich geförderten Wohnungsbau an Herrn Rombach, Tel. 0241 / 432-56400, Email: Manfred.Rombach@mail.aachen.de bei Fragen den Bereich der Bauaufsicht betreffend an Frau Schmidt, Tel. 0241 / 432-63402, Email: Elke.Schmidt@mail.aachen.de bei Fragen zu Altlasten an Herrn Lürkens, Tel. 0241 / 432-3665, Email: Martin.Luerkens@mail.aachen.de bei Fragen zum Grundstücksverkauf und weiteren Fragen an Frau Kremer, Tel. 0241 / 432-2325, Fax: 0241 / 432-2399, Email: Kirstin.Kremer@mail.aachen.de Besichtigungstermin Das Grundstück ist frei zugänglich und kann jederzeit besichtigt werden. Sonstiges Ein Verkauf ist mit der Auflage verbunden, zu 100% öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen. Ein Nutzungskonzept ist der Angebotsabgabe beizufügen. Es besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von 1,5 Jahren nach Vertragsabschluss ist ernsthaft mit der Bebauung des Grundstücks zu beginnen. Diese ist innerhalb eines weiteren Jahres fertigzustellen. Mit der Baumaßnahme muss nach Erhalt der Förderzusage bezüglich der NRW-Landesdarlehen unverzüglich begonnen werden. In der rückwärtigen Teilfläche des Flurstücks, die im Eigentum der Stadt verbleiben soll, befindet sich eine Grundwassermessstelle, an der alle zwei Monate Wasserstandsmessungen und alle zwei Jahre eine Grundwasserbeprobung durchgeführt werden. Der Zugang zu dieser Messstelle sowie zu den hinterliegenden städtischen Grundstücken muss erhalten bleiben. Ein entsprechendes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Aachen ist bei der Beplanung des Grundstücks zu berücksichtigen. Das Recht ist für die
Stadt Aachen grundbuchlich zu sichern. Die Zuwegung ist nach Möglichkeit aufgrund der Lage der Messstelle an der südwestlichen Grenze des zu veräußernden Grundstücks vorzusehen. Die mit dem Verkauf verbundenen Nebenkosten wie Notar- und Gerichtsgebühren sowie die Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten des jeweiligen Erwerbers. Die Vermessungskosten sind ebenfalls durch den Erwerber zu tragen. Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragsfrei nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Alle Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen worden. Für die Richtigkeit der Daten, insbesondere der beigefügten Pläne, kann keine Gewähr übernommen werden. Konkrete Kaufangebote sowie Nutzungskonzepte sind bis zum 19.01.2017 in einem verschlossenen Briefumschlag zu richten an: Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement z. Hd. Herrn Feiter -persönlich- Kennwort: Raafstraße 52058 Aachen Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Es findet weder eine Versteigerung noch ein Verkauf zum Höchstgebot statt, sondern die zuständigen politischen Gremien der Stadt Aachen entscheiden über die Annahme der eingegangenen Angebote. Nach dem Beschluss der zuständigen politischen Gremien nimmt die Verwaltung Kontakt mit dem Anbieter auf, dessen Angebot angenommen werden soll. Der Anbieter muss bereit sein, danach innerhalb von zwei Monaten einen notariellen Kaufvertrag abzuschließen. Das Kaufangebot darf keine sonstigen Bedingungen enthalten. Juristische Personen werden gebeten, ihrem Gebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen. Durch die Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Anlagen Lageplan