Gemeinde Molbergen TOP 4 / Änderung des Flächennutzungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Windpark- Grönheimer Feld

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Transkript:

1 Gemeinde Molbergen TOP 4 / 5 13. Änderung des Flächennutzungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Windpark- Grönheimer Feld Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitig Beteiligung Ratssitzung am 29.04.2015

2 Inhalt - Tagesordnungspunkt 4 & 5 Ergebnisse Standortpotenzialstudie Windenergie Molbergen Vorhaben- und Erschließungsplan Vorstellung 13. Flächennutzungsplanänderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Lage des Plangebietes Inhalte des Flächennutzungsplans 2002 Vorentwurf 13. Flächennutzungsplanänderung Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Windpark - Grönheimer Feld erforderliche Gutachten Weiteres Vorgehen

3 Bewertung der Potenzialflächen aufgrund verbleibender Belange

4 Bewertung der Potenzialflächen aufgrund verbleibender Belange Grönheimer Feld Potenzialflächen (Stand März 2015)

5 Vorhabenplan

6 Vorhaben-und Erschließungsplan (Stand 17.02.2015) aktuell geplant sind 8 Anlagen - Gesamthöhe max. 205 m (inklusive Fundamenterhöhung) - 3,3 MW

7 Planungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens 13. Änderung des Flächennutzungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77

8 Anlass und Ziel: Neubau von 8 Windkraftanlagen Windpark Grönheimer Feld Peheim Dwergte Grönheim

9 Geltungsbereich 13. FNP Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77

10 Flächennutzungsplan 2002 Fläche für die Landwirtschaft FNP wird im Zuge der 13. FNP Änderung an die geänderten Entwicklungsziele angepasst

11 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Vorentwurf Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen Fläche für die Landwirtschaft

12 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Vorentwurf Ausschlusswirkung im übrigen Gemeindegebiet Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen Fläche für die Landwirtschaft

13 B Plan Nr. 77 Windpark Grönheimer Feld - Vorentwurf

14 B Plan Nr. 77 Windpark Grönheimer Feld - Vorentwurf

15 Innerhalb des festgesetzten sonstigen Sondergebiete (SO) mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen (WEA1 -WEA 8)gem. 11 (2) BauNVO sind auf den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen folgende Nutzungen zulässig: - Windenergieanlagen (WEA), - notwendige Infrastrukturanlagen.

16 Innerhalb der festgesetzten sonstigen Sondergebiete (SO) mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen (WEA 9 und WEA 10) gem. 11 (2) BauNVO sind auf den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen folgende Nutzungen zulässig: - notwendige technische Räume/Gebäude - Messwarte, Materiallager - Besucherzentrum, Ausstellungsräume

17 Erforderliche Gutachten Biotoptypenkartierung bereits vorhanden Faunistische Bestandsaufnahme (Feldermäuse, Brut-und Rastvögel, Sing- und Zwergschwäne) bereits vorhanden Umweltbericht mit faunistischen und floristischen Untersuchungsergebnissen sowie Auswertung; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Bearbeitung Schall- und Schattengutachten liegt vor ggf. Eisgutachten und signaturtechnisches Gutachten etc.

18 Biotoptypenkartierung Im Plangebiet befindliche Wallhecken werden bis auf wenige Wallheckendurchbrüche erhalten

19 Schallgutachten Immissionsorte (Quelle: I17-Wind GmbH & Co. KG, Friedrichstadt 2015) Wohnbaufläche im FNP übrige Immissionsorte unbeplanter Außenbereich

20 Schallgutachten Ergebnis Immissionsprognose (Quelle: I17-Wind GmbH & Co. KG, Friedrichstadt 2015) Beurteilungspegel (L r ) liegen am Tag und in der Nacht unter den Immissionsrichtwerten (Tag: voller Emissionspegel / Nacht: schallreduzierter Betrieb)

21 Schattengutachten Immissionsorte (Quelle: I17-Wind GmbH & Co. KG, Friedrichstadt 2015)

22 Schattengutachten -Ergebnis Immissionsprognose (Quelle: I17-Wind GmbH & Co. KG, Friedrichstadt 2015)

23 Schattengutachten -Ergebnis Immissionsprognose (Quelle: I17-Wind GmbH & Co. KG, Friedrichstadt 2015) - Die Richtwerte für die astronomisch zulässigen Rotorschattenwurfzeiten von maximal 30 Stunden pro Jahr bzw. maximal 30 Minuten pro Tag sind durch einen Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums für Niedersachsen als Grundlage im Genehmigungsverfahren festgelegt worden. - Überschreitung der astronomisch möglichen Rotorschattenwurfzeit von 30 h im Jahr oder 30 min pro Tag an einigen Immissionsorten. - Konfliktlösung durch Einsatz von Schattenwächtern, die die Windenergieanlagen gegebenenfalls abschalten.

24 Weiteres Vorgehen 29.04.2015 Aufstellungsbeschluss/ Zustimmung zum Vorentwurf, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB 13. Änderung des Flächennutzungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Erarbeitung der Vorentwurfsunterlagen Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

25 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Diekmann Mosebach Regionalplanung Stadt- und Landschaftsplanung Entwicklungs- und Projektmanagement & Oldenburger Straße 86-26180 Rastede Telefon (0 44 02) 9116-30 Telefax (0 44 02) 9116-40 www.diekmann-mosebach.de mail: info@diekmann-mosebach.de