Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG

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Transkript:

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG Vorschläge zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den Verfahrensschritten: I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung II. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung III. Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2(2) BauGB a) 20. FNP-Änderung b Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner Straße 38, 33378 Rheda-Wiedenbrück Beelen, 18.09.2017 Seite 1

Zu I. a/b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Zuge der Aufstellung der 20. FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nordhues-Büsche, 3. Änderung gemäß 3(1) BauGB fand jeweils durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 21.06.2017 bis einschließlich 24.07.2017 statt. In diesem Verfahrensschritt sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien (27.06.2017) IHK Nord Westfalen (27.06.2017) Handwerkskammer Münster (03.07.2017) LWL-Archäologie für Westfalen (21.07.2017) Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd (23.06.2017) Deutsche Telekom Technik GmbH (13.07.2017) Primacom Gruppe (06.07.2017) Pledoc GmbH (21.06.2017) Thyssengas GmbH (22.06.2017) Zu II. a/b) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4(1) BauGB mit Schreiben vom 14.06.2017 um Stellungnahme zu beiden Bauleitplanverfahren bis einschließlich zum 24.07.2017 gebeten. Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. a/b) Stellungnahmen mit Hinweisen/Anregungen: Kreis Warendorf (19.07.2017) Abwasserbetrieb TEO AöR (23.06.2017, 09.08.2017) Westnetz GmbH (05.07.2017) Bundesnetzagentur (14.06.2017) Wasserversorgung Beckum GmbH (29.06.2017) Handelsverband NRW WM (22.06.2017) a/b) Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (21.06.2017) Landesbetrieb Straßenbau NRW (20.07.2017) Landesbetrieb Wald und Holz NRW (27.06.2017) Landwirtschaftskammer NRW (21.06.2017) Bezirksregierung Münster, Dezernat 52 (27.06.2017) Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 (27.06.2017) Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 (05.07.2017) Zu III. a/b) Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2(2) BauGB: Die Nachbarkommunen wurden gemäß 2(2) BauGB mit Schreiben vom 14.06.2017 um Stellungnahme zu beiden Bauleitplanverfahren bis einschließlich zum 24.07.2017 gebeten. Folgende Nachbarkommunen haben Stellungnahmen abgegeben. a/b) Stellungnahmen mit Hinweisen/Anregungen: Es sind keine Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen. a/b) Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Stadt Warendorf (06.07.2017) Stadt Sassenberg (29.06.2017) Seite 2

I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung Es sind keine Stellungnahmen mit Anregungen und/oder Hinweisen eingegangen. Seite 3

II. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung Anlage 1 zu TOP I/2 zum Protokoll des Bau- und Planungsausschusses vom 12.10.2017 Seite 4

Kreis Warendorf, Schreiben vom 19.07.2017 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Untere Naturschutzbehörde Die Anregungen zum planerisch hervorgerufenen Eingriff in Natur und Landschaft werden zur Kenntnis genommen und zur Offenlage berücksichtigt. Zum Planentwurf wird eine Eingriffsbewertung und -bilanzierung gemäß dem Warendorfer Modell für die Eingriffsregelung 1 in Anlehnung an das vereinfachte Bewertungsverfahren nach der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW 2 als Anlage zur Begründung erstellt. Im Ergebnis wird ein Defizit von 1.216 Biotopwertpunkten festgestellt. Die Art der Umsetzung des Ausgleichsbedarfs wird bis zur Offenlage der Planung mit der überplanten Firma geklärt. Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst. Immissionsschutz Es wird zur Kenntnis genommen, dass der in der Abwägung zum vorliegenden Angebotsbebauungsplan vorgenommene Umgang mit den Immissionsschutzbelangen als hinreichend angesehen wird. Die weiteren Anregungen betreffen die nachgelagerte Baugenehmigungsebene und den konkreten Betrieb. Das u. a. zur 3. Bebauungsplanänderung erstellte betriebsbezogene Schallgutachten 3 enthält als schalltechnische Anforderungen neben der aktiven Schallschutzmaßnahme der Lärmschutzwand diverse organisatorische Maßnah 1 2 3 Kreis Warendorf, Amt für Planung und Naturschutz (Hg.) (2015): Warendorfer Modell zur Eingriffsregelung, Warendorf. Februar 2015. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) (Hg.) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen. März 2008. AKUS GmbH (2016): Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nordhues-Büsche der Gemeinde Beelen - Geplanter Betrieb der Rampelmann & Spliethoff OHG am Standort Greffener Straße 11, Bielefeld. 20.10.2016. Seite 5

men für den bestehenden Betrieb, die zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den umliegenden Immissionsorten erforderlich sind. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage und im Sinne der Angebotsplanung können diese Maßnahmen nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden, sind aber auf der nachgelagerten Genehmigungsebene zu regeln und umsetzbar. Somit ist auch die Umsetzbarkeit des vorliegenden Bebauungsplans mit dem vorhandenen Gewerbebetrieb und seinen geplanten Erweiterungen gewährleistet. Weiterer Handlungsbedarf auf Bebauungsplanebene besteht daher nicht. Untere Wasserbehörde Es wird zur Kenntnis genommen, dass den vorliegenden Bauleitplänen inhaltlich zugestimmt und der Detaillierungsgrad des Umweltberichts als ausreichend erachtet wird. Zudem werden die Hinweise zur Niederschlagsentwässerung zur Kenntnis genommen. Die Begründung zur 3. Bebauungsplanänderung wird zur Offenlage entsprechend angepasst. Untere Bodenschutzbehörde Es wird zur Kenntnis genommen, dass den vorliegenden Bauleitplänen inhaltlich zugestimmt wird. Weiterer Handlungsbedarf auf Bauleitplanebene wird nicht gesehen. Seite 6

Seite 7

Abwasserbetrieb TEO AöR, Schreiben vom 23.06.2017 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Abwasserbetrieb TEO keine Bedenken gegen die vorliegende Planung hat. Die Anregungen und Hinweise zur 2016 erfolgten Anpassung der Kanalisation werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung zur 3. Bebauungsplanänderung wird zur Offenlage entsprechend angepasst. Zudem wird zur Kenntnis genommen, dass der Abwasserbetrieb die Entwässerung des Plangebiets aufgrund des bereits bestehenden hohen Versiegelungsgrads als gewährleistet ansieht. Eine abschließende Klärung zum Umgang mit dem im Plangebiet anfallenden Niederschlagswasser erfolgt auf Genehmigungsebene. Weiterer Handlungsbedarf auf Bauleitplanebene wird nicht gesehen. Seite 8

Seite 9

Abwasserbetrieb TEO AöR, Schreiben vom 09.08.2017 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die Hinweise zum Mischwasserkanal werden zur Kenntnis genommen und zur Offenlage angemessen berücksichtigt. Im Bereich der Ein- und Ausfahrt an der Greffener Straße im Südosten des Plangebiets liegt ein Teilstück des im Schreiben aufgeführten Mischwasserkanals. Zur Offenlage wird für die betroffene Fläche ein Leitungs- und Betretungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers aufgenommen, so dass die Wartung und Pflege des Kanals dauerhaft gewährleistet sind. Weiterer Handlungsbedarf auf Bauleitplanebene wird nicht gesehen. Seite 10

Seite 11

Westnetz GmbH, Schreiben vom 05.07.2017 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die mitgeteilten Leitungen liegen nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen innerhalb des umgebenden öffentlichen Straßenraums oder es handelt sich um Hausanschlussleitungen. Festsetzungen zur Sicherung des Leitungsbestands sind somit im Bebauungsplan weiterhin nicht erforderlich. Die Hinweise zum Umgang mit dem Leitungsbestand werden vorsorglich zur Offenlage in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Diese Vorgehensweise dient der umfassenden Information. Im Übrigen wird die Stellungnahme zur Beachtung im Rahmen der Planrealisierung zur Kenntnis genommen und an die überplante Firma weitergeleitet. Weiterer Handlungsbedarf auf Bauleitplanebene wird nicht gesehen. Seite 12

Seite 13

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Bundesnetzagentur, Schreiben vom 14.06.2017 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Beeinflussungen von Richtfunktrassen bei Bauhöhen unter 20 m nicht zu erwarten sind. Zur sicheren Steuerung der Höhenentwicklung werden im vorliegenden Bebauungsplan die maximalen Gebäudehöhen als Gesamthöhe in Meter über NHN ( Normalhöhennull, Höhensystem DHHN 92) festgelegt. Die Gesamthöhe der Gebäude im nördlich der Straße Gaffelstadt liegenden GEN1 wird bedarfsgerecht und umgebungsverträglich auf 70,0 m ü. NHN beschränkt, was in der Örtlichkeit einer Höhe von ca. 8,0 m entspricht. Im GEN2 im Westen des Plangebiets lässt der Bebauungsplan eine Gesamthöhe von 71,5 m ü. NHN und somit eine Höhe von 9,5 m in der Örtlichkeit zu. Im Bereich des überplanten Betriebsgrundstücks (GE) wird die Gesamthöhe auf 75,0 m beschränkt, so dass gewerblich genutzte Hallen und Verwaltungsgebäude etwa bis zu 13,0 m entstehen können. Durch die Bezugnahme auf die Höhe über NHN werden die Obergrenzen gegenüber dem Umfeld eindeutig und unabhängig von künftigen Geländebewegungen festgelegt. Im Ergebnis geht die Gemeinde davon aus, dass die vorgetragene Bauhöhe von 20,0 m nicht erreicht werden kann. Eine weitere Beteiligung der Bundesnetzagentur im Zuge des Planverfahrens ist somit nicht erforderlich. Weiterer Handlungsbedarf auf Bauleitplanebene wird nicht gesehen. Seite 16

Wasserversorgung Beckum GmbH, Schreiben vom 29.06.2017 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Versorgungsträgers keine Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen. Die Hinweise zum Trinkwassernetz und zur Löschwasserversorgung werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung zur 3. Bebauungsplanänderung wird zur Offenlage entsprechend angepasst. Im Übrigen wird die Stellungnahme zur Beachtung im Rahmen der Planrealisierung zur Kenntnis genommen und an die überplante Firma weitergeleitet. Weiterer Handlungsbedarf auf Bauleitplanebene wird nicht gesehen. Seite 17

Handelsverband NRW WM, Schreiben vom 22.06.2017 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen. Die Anregungen zu den genannten Schutzmaßnahmen für die umliegende Wohnbevölkerung betreffen die nachgelagerte Baugenehmigungsebene und den konkreten Betrieb. Das u. a. zur 3. Bebauungsplanänderung erstellte betriebsbezogene Schallgutachten 4 enthält als schalltechnische Anforderungen neben der aktiven Schallschutzmaßnahme der Lärmschutzwand diverse organisatorische Maßnahmen für den bestehenden Betrieb, die zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den umliegenden Immissionsorten erforderlich sind. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage und im Sinne der Angebotsplanung können diese Maßnahmen nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden, sind aber auf der nachgelagerten Genehmigungsebene zu regeln und umsetzbar. Somit ist auch die Umsetzbarkeit des vorliegenden Bebauungsplans mit dem vorhandenen Gewerbebetrieb und seinen geplanten Erweiterungen gewährleistet. Weiterer Handlungsbedarf auf Bebauungsplanebene besteht daher nicht. 4 AKUS GmbH (2016): Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nordhues-Büsche der Gemeinde Beelen - Geplanter Betrieb der Rampelmann & Spliethoff OHG am Standort Greffener Straße 11, Bielefeld. 20.10.2016. Seite 18

III. Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2(2) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung Es sind keine Stellungnahmen mit Anregungen und/oder Hinweisen eingegangen. Seite 19

Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Beteiligung gemäß 4(1) BauGB Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (21.06.2017) Landesbetrieb Straßenbau NRW (20.07.2017) Landesbetrieb Wald und Holz NRW (27.06.2017) Landwirtschaftskammer NRW (21.06.2017) Bezirksregierung Münster, Dezernat 52 (27.06.2017) Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 (27.06.2017) Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 (05.07.2017) Deutsche Bahn AG, DB Immobilien (27.06.2017) IHK Nord Westfalen (27.06.2017) Handwerkskammer Münster (03.07.2017) LWL-Archäologie für Westfalen (21.07.2017) Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd (23.06.2017) Deutsche Telekom Technik GmbH (13.07.2017) Primacom Gruppe (06.07.2017) Pledoc GmbH (21.06.2017) Thyssengas GmbH (22.06.2017) Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorgetragen werden. Beteiligung gemäß 2(2) BauGB Stadt Warendorf (06.07.2017) Stadt Sassenberg (29.06.2017) Seite 20