Schwanewede Gemeinde Ein schönes Stückchen Erde Begründung zur 128 / I. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich: Hundeschule Am Klint
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Planaufstellung 3 2. Planunterlage 3 3. Änderungsbereich 3 4. Planungsvorgaben 4.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP) 4 4.2 Flächennutzungsplanung 4 4.3 Bebauungsplanung 4 4.4 Sonstige Planungen 4 5. Anlass und allgemeine Zielsetzung 5 6. Planungsalternativen 5-6 7. Inhalt und Auswirkungen der Planung 7.1 Bestand 6 7.2 Planung 6 7.3 Auswirkungen 6 8. Belange von Natur und Landschaft 6-7 9. Belange der Ver- und Entsorgung 7 10. Sonstige Hinweise 7 11. Verfahrensvermerke 8 Anhang Umweltbericht
1. Planaufstellung 3 Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schwanewede hat in seiner Sitzung am 05.12.2016 die Aufstellung der 128 / I. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß 2 Abs. 1 BauGB am ortsüblich bekannt gemacht worden. 2. Planunterlage Die Planzeichnung für die vorliegende 128 / I. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde unter Verwendung der vom Katasteramt Osterholz-Scharmbeck zur Verfügung gestellten Amtlichen Karte erstellt. 3. Änderungsbereich Der Geltungsbereich der 128 / I. Flächennutzungsplanänderung Bereich: "Hundeschule Am Klint" der Gemeinde Schwanewede liegt nordwestlich in der Ortschaft Neuenkirchen. Der Planbereich befindet sich nördlich der Straße Klint und südlich des Mühlenfleths, direkt angrenzend an die bereits genutzten Flächen des HSV Neuenkirchen e.v.. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung, die Lage des Änderungsbereiches in der Ortschaft ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
4. Planungsvorgaben 4 4.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP) Die Gemeinde Schwanewede liegt innerhalb des Verflechtungsraumes Bremen/Niedersachsen im Bereich des Oberzentrums Bremen. Die räumliche Entwicklung dieses Bereiches soll durch besondere Formen der interkommunalen Abstimmung und Kooperation auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet werden. Stärkung der lokalen Siedlungsschwerpunkte, der Zentren und der Ortskerne, Regionale Steuerung des großflächigen Einzelhandels, Zusammenführung lokaler Siedlungsentwicklungen mit regionalen Planungen des öffentlichen Personennahverkehrs, Bündelung regionaler Wirtschaftskompetenzen und Entwicklung gemeinsamer Gewerbestandorte, Ausbau der Voraussetzungen für Mobilität in der Region und Sicherung und Weiterentwicklung regionaler Landschafts- und Freiräume Die 128 / I. Änderung des Flächennutzungsplanes ist insbesondere mit dem letzten Unterpunkt der Zielsetzung des LROP vereinbar. 4.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osterholz wird der zentrale Ort in Schwanewede als Grundzentrum und Zentrales Siedlungsgebiet festgelegt. Der besiedelte Bereich der Ortschaft Neuenkirchen sowie der teilweise besiedelte Bereich zwischen den Straßen Koppelsberg und Brink werden als Standorte mit einer Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten dargestellt. Die Siedlungsentwicklung ist unter städtebaulichen Gesichtspunkten vorausschauend zu planen. Zur Sicherung einer nachhaltigen Raumentwicklung sind bei Änderungen und Neuaufstellungen von Bauleitplänen insbesondere der quantitative und qualitative Bedarf an Wohnraum, Arbeitsstätten und sonstigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, der demografische Wandel, die Interessen künftiger Generationen, die langfristigen volkswirtschaftlichen Kosten und die ökologischen Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Siedlungsentwicklung ist im Rahmen der Bauleitplanung vorrangig auf die als Zentrale Siedlungsgebiete räumlich näher festgelegten Zentralen Orte und auf die räumlich näher festgelegten für eine Siedlungsentwicklung besonders geeigneten Orte oder Ortsteile auszurichten. Das RROP stellt den Planbereich in der Ortschaft Neuenkirchen als Standort mit einer Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten dar. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung bzw. die Sicherung der dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen. Die 128 / I. Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit mit der Zielsetzung des RROP vereinbar.
5 4.3 Flächennutzungsplanung Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schwanewede ist der Änderungsbereich, ebenso wie der östlich angrenzende Bereich als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasser dargestellt. Die weiteren angrenzenden Flächen sind als Sondergebiet Hundeschule bzw. landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Weiter südöstlich des Plangebietes sind im Ort Neuenkirchen Dorfgebiete und Wohnbauflächen dargestellt. 4.4 Bebauungsplanung Der Geltungsbereich der 128 / I. Flächennutzungsplanänderung Hundeschule Am Klint wurde bislang nicht von einem Bebauungsplan erfasst. 4.5 Sonstige Planungen Die Aussagen des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Osterholz werden im Kapitel Natur und Landschaft wiedergegeben. Ein Landschaftsplan der Gemeinde Schwanewede liegt derzeit noch nicht vor. Sonstige Planungen, die bei der 128 / I. Änderung des Flächennutzungsplanes Hundeschule Am Klint zu berücksichtigen wären, existieren nicht. 5. Anlass und allgemeine Zielsetzung In der Gemeinde Schwanewede obliegt der Ortschaft Neuenkirchen die Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung bzw. die Sicherung der dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen, dies beinhaltet die Unterstützung der Bürger und Vereine bei unterschiedlichen Freizeitaktivitäten. Der Hundesportverein Neuenkirchen e.v. wurde von Bürgern der Ortschaft Neuenkirchen gegründet; vor sechs Jahren wurde zur Sicherung des Vereines eine Fläche nordöstlich der nicht mehr genutzten Kläranlage als Hundesportanlage ausgewiesen. Um den verschiedenen Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden ist nun eine Erweiterung der Anlage notwendig. Auf einer Fläche südlich der vorhandenen Hundeschulbereiche ist die Betreuung bzw. Schulung von Welpen geplant, dies soll in einem von der Hauptanlage abgetrennten Bereich stattfinden, damit die noch jungen Tiere keine Ablenkung erfahren. Im Spiel mit gleichaltrigen Artgenossen soll der Welpe wichtige soziale Fähigkeiten erlangen und lernen mit unterschiedlichen Menschen sowie diversen Umweltreizen entspannt umzugehen. Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wird somit eine Fläche in Anspruch genommen werden, die eine verkehrsgünstige Lage zu den örtlichen und überörtlichen Hauptverkehrsstraßen aufweist. Des Weiteren kann hierdurch vermieden werden ökologisch wertvolle Flächen im Außenbereich in Anspruch nehmen zu müssen, weil die gesamte Vereinsanlage umgesiedelt werden muss. 6. Planungsalternativen Die Wahl von Planungsalternativen in Form von Standortalternativen wird durch die örtlichen Gegebenheiten begrenzt, denn in der Ortschaft Neuenkirchen gibt es bereits ein gut frequentiertes Hundesportvereinsgelände, welches für die Betreuung bzw. Schulung von Welpen erweitertet werden soll und somit ist es nicht sinnvoll ein neues Hundesportvereinsgelände an anderer Stelle der Ortschaft auszuweisen. Es bieten sich daher nur die in unmittelbarer Nähe dieses Bereiches gelegenen Flächen an.
6 Entlang dieses Vereinsgeländes gibt es nur zwei in Frage kommende Bereiche. Da das vorhandene Gelände im Westen durch die Erschließungsstraße und im Norden durch das Mühlenfleth begrenzt wird. Eine Erweiterung in Richtung Osten würde jedoch eine nicht gewollte Zerschneidung der freien Landschaft mit sich bringen, denn dieser Bereich ist aus weiter Ferne von den umliegenden Wegen einsehbar, zudem werden diese Bereich zurzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Es verbleibt somit die für die Planung vorgesehene Fläche im Süden, diese Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schwanewede und garantiert somit die Verfügbarkeit, sie grenzt direkt an die Parkplätze des Vereinsgeländes und ist zum Teil bereits durch die alte Kläranlage vorbelastet. Somit stehen in der Ortschaft Neuenkirchen nur alternative Bereiche zur Verfügung, die gegenüber der für die Bauleitplanung gewählten Fläche Nachteile beinhalten. Bei einem Verzicht auf die Planung (Nullvariante) würden die Bereiche wie bisher ungenutzt und ungepflegt bleiben und somit weiterhin verwildern. 7. Inhalt und Auswirkungen der Planung 7.1 Bestand Das Plangebiet wird derzeit gar nicht genutzt. Angrenzend werden die Flächen landwirtschaftlich sowie als Vereinsgelände für Hundesport genutzt. 7.2 Planung Für den Geltungsbereich der 128 / I. Flächennutzungsplanänderung, Bereich Hundeschule Am Klint wird künftig Sondergebiet Hundeschule dargestellt, um auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen zur Erweiterung der vorhandenen Vereinsanlage zu schaffen. Da sich das geplante Gebiet hinsichtlich der Art der Nutzung wesentlich von den anderen Baugebietstypen gem. 2 bis 10 BauNVO unterscheidet, wird das Gebiet als sonstiges Sondergebiet, im vorliegenden Fall mit der näheren Zweckbestimmung Hundeschule, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 210 A festgesetzt werden. Aus diesem Grunde wird die Fläche auch schon mit der 128 / I. Flächennutzungsplanänderung hinsichtlich der besonderen Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hundeschule dargestellt. 7.3 Auswirkungen Durch die Erweiterung der vorhandenen Vereinsanlage wird es zu keinerlei negativen Beeinträchtigungen kommen, da sich die Ausübung des Hundesports nicht intensiviert sondern nur auf andere Flächen verlagert. 8. Belange von Natur und Landschaft Die vorliegende Bauleitplanung behandelt einen etwa 705,25 m² umfassenden Landschaftsausschnitt in der Gemeinde Schwanewede in dem Flächen für die Erweiterung der vorhandenen Hundeschule geschaffen werden sollen. Hierzu wird die 128 / I. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwanewede durchgeführt sowie der Bebauungsplan Nr. 210 A Hundeschule Am Klint" aufgestellt.
7 Bestandteil der Bauleitpläne ist ein nach 2a Baugesetzbuch zu erstellender Umweltbericht in dem die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter von Natur und Landschaft beschrieben und hinsichtlich ihrer Kompensationserheblichkeit bewertet werden. Als zentrale Datengrundlage wurde im September 2016 eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, die durch die Auswertung vorhandener Untersuchungen und Planaussagen zum behandelten Gebiet ergänzt wurde, diese Aussagen können dem Umweltbericht entnommen werden. Durch die Bauleitplanung werden keinerlei Beeinträchtigungen an den Schutzgütern von Natur und Landschaft prognostiziert. Mit dem, dem Anhang zu entnehmendem Umweltbericht zur 128 / I. Flächennutzungsplanänderung wird eine fachliche Abarbeitung der Belange von Natur und Landschaft erstellt. 9. Belange der Ver- und Entsorgung Alle notwendigen Versorgungsleitungen sind in der Nähe vorhanden. Das bestehende Netz kann ohne Probleme bei Bedarf auf das Plangebiet ausgedehnt werden. Zur Löschwasserversorgung können die vorhandenen Hydranten von der Feuerwehr genutzt werden. Niederschläge können problemlos auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht werden. Die Abfallentsorgung erfolgt über die öffentlichen Straßen; die Nutzungsberechtigten müssen ihre Abfallbehälter dorthin transportieren und zur Abholung bereit stellen. 10. Sonstige Hinweise Der Gemeinde Schwanewede sind Bodenfunde mit geschichtlicher Bedeutung innerhalb des Plangebiets nicht bekannt. Sollten bei Erd- und Bauarbeiten Bodenfunde mit geschichtlicher Bedeutung zutage treten, sind diese der zuständigen unteren Denkmalbehörde oder einem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege zu melden. Sollten bei Erdarbeiten Landkampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden werden, ist umgehend die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst direkt zu benachrichtigen. Altablagerungen und Altstandorte im Plangebiet sind nicht registriert bzw. nicht gemeldet. Falls bei Bauarbeiten dennoch Abfälle oder Geländeauffüllungen unbekannter Herkunft vorgefunden werden, ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Osterholz unverzüglich zu benachrichtigen.
8 11. Verfahrensvermerke Die Begründung hat gemäß 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Planzeichnung der 128 / I. Flächennutzungsplanänderung öffentlich in der Zeit vom.. bis zum ausgelegen. Die 128 / I. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Hundeschule Am Klint wurde vom Rat der Gemeinde Schwanewede in der Sitzung am.. beschlossen. Schwanewede, den (Bürgermeister) Im Auftrag der Gemeinde Schwanewede bearbeitet: Frau Dipl. Ing. Büchner Gemeinde Schwanewede Bauamt - Schwanewede, den 29.03.2017 (Stadtplanerin)