Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

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Transkript:

SVBl 2017 Seite 101 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 16 Memmingen, 28. Juli 2017 59. Jahrgang Datum Inhalt Seite 26.07.2017 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die erneute und verkürzte Seite 102 Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Amendingen (Planungsgebiet A6) 26.07.2017 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die erneute und verkürzte Seite 106 Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das in der Gemarkung Amendingen gelegene Gebiet Amendinger Grenzweg (Planungsgebiet A41) 26.07.2017 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über den Aufstellungsbeschluss Seite 110 zum Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das in der Gemarkung Amendingen gelegene Gebiet Amendinger Grenzweg (Planungsgebiet A41)

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht: Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die erneute und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Amendingen (Planungsgebiet A6) Vom 26. Juli 2017 In der Zeit vom 28. November bis einschließlich 05. Januar 2017 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zu der Flächennutzungsplanänderung (Planungsgebiet A6) statt. Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung liegt in der Gemarkung Amendingen. Der genaue Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 14. November. Im Nachgang zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Absatz 2 Baugesetzbuch ergaben sich auf Grund der zweiten Änderung der Projektkonzeption durch die IKEA Verwaltungs-GmbH und IKEA Centres Germany GmbH vom 05.07.2017 Änderungen in Bezug auf die Sortimentsflächen des Fachmarktzentrums. Es wird darauf hingewiesen, dass nach 4a Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs eine Stellungnahme abgegeben werden kann und die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden. Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit Erläuterung der Planzeichen vom Oktober 1988, ergänzt April 1989, zuletzt geändert am 10. Juli 2017 Begründung vom 10. Juli 2017 Umweltbericht vom 14. November Bestandsplan von Natur und Landschaft zur Änderung Flächennutzungsplan A6 vom 14. November Bewertungsplan von Natur und Landschaft zur Änderung Flächennutzungsplan A6 vom 14. November Potentialanalyse Artenschutz vom 04. Oktober Landesplanerische Beurteilung durch die Regierung von Schwaben vom 24. Oktober Verkehrsgutachten Anbindung IKEA + Fachmärkte Memmingen, Ergänzende Verkehrssimulation vom 14. November Verkehrsgutachten Anbindung IKEA Einrichtungshaus + Fachmärkte vom 15. Februar Auswirkungsanalyse zur Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und ergänzender Fachmärkte in Memmingen, Europastraße Fortschreibung Oktober vom 18. Oktober Ergänzende Stellungnahme zur GMA-Auswirkungsanalyse (18. Oktober ) vom 06. Juli 2017 SVBl 2017 Seite 102

liegen in der Zeit vom 07. August 2017 bis einschließlich 01. September 2017 barrierefrei bei der Stadt Memmingen im Stadtplanungsamt, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Vorbereich Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich aus. Des Weiteren sind alle Unterlagen zum Flächennutzungsplanänderungsverfahren in diesem Zeitraum auch auf der Internetseite der Stadt Memmingen unter der Adresse www.memmingen.de/2860.html einsehbar. Hinweise zu Arten vorliegender umweltbezogener Informationen gemäß 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch: Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Themenfeldern: Schutzgut Boden im Hinblick auf Altlastenverdachtsfälle, Bodenschutz und Rohstofftechnologie Schutzgut Wasser im Hinblick auf den Grundwasserstand, Gewässer- und Hochwasserschutz Schutzgut Mensch im Hinblick auf Immissionen durch den Verkehr sowie die Erschließung Schutzgut Kulturgüter im Hinblick auf ein Baudenkmal Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern sind nicht zu erwarten In Gutachten, Planunterlagen und Untersuchungen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor: Schutzgut Boden im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit Schutzgut Wasser im Hinblick auf Oberflächengewässer und Grundwasser Schutzgut Klima und Luft im Hinblick auf Klimatope Schutzgut Arten und Biotope im Hinblick auf Biotoptypen, geschützte Tiere und Pflanzen sowie biotischer Werte und Vorbelastungen Schutzgut Landschaftsbild im Hinblick auf landwirtschaftliche Flächen, Baumreihen und Gehölze Schutzgut Mensch im Hinblick auf Lärmbelastungen sowie Freizeit und Erholung Kultur- und Sachgüter im Hinblick auf Denkmalschutz Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern liegen vor und werden durch Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gesteuert Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. SVBl 2017 Seite 103

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 und 4a Absatz 3 und Absatz 6 Satz 2 in Verbindung mit 1 Absatz 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2193) geändert wurde. Memmingen, 26. Juli 2017 STADT MEMMINGEN Manfred Schilder Oberbürgermeister SVBl 2017 Seite 104

SVBl 2017 Seite 105

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht: Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die erneute und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das in der Gemarkung Amendingen gelegene Gebiet Amendinger Grenzweg (Planungsgebiet A41) Vom 26. Juli 2017 In der Zeit vom 28. November bis einschließlich 05. Januar 2017 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Absatz 2 Baugesetzbuch des zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Amendinger Grenzweg (Planungsgebiet A41) statt. Das Gebiet des künftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Amendingen. Der genaue Geltungsbereich des künftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 30. Juni 2017. Im Nachgang zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Absatz 2 Baugesetzbuch ergaben sich auf Grund der zweiten Änderung der Projektkonzeption durch die IKEA Verwaltungs-GmbH und IKEA Centres Germany GmbH vom 05.07.2017 Änderungen in Bezug auf die Sortimentsflächen des Fachmarktzentrums. Es wird darauf hingewiesen, dass nach 4a Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs eine Stellungnahme abgegeben werden kann und die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden. Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung Teil A mit Planzeichenerklärung vom 10. Juli 2017 Textliche Festsetzungen vom 10. Juli 2017 Begründung vom 10. Juli 2017 Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungskonzept vom 10. Juli 2017 Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. A41 vom 10. Juli 2017 Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. A41 vom 14. November Bestandsplan von Natur und Landschaft zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. A41 vom 14. November Bewertung des Ausgangszustandes von Natur und Landschaft zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A41 vom 14. November Prinzipansichten, Perspektiven vom 14. November Grundrisse, Schnitte, Perspektiven vom 14. November Prinzipansichten, Fachmärkte, Kundeneingangsseiten vom 14. November SVBl 2017 Seite 106

Auswirkungsanalyse zur Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und ergänzender Fachmärkte in Memmingen, Europastraße Fortschreibung Oktober vom 18. Oktober Straßenrechtliche Verfügung - Einziehungsverfügung mit Lageplan Artenschutzrechtliche Prüfung IKEA Einrichtungshaus und Fachmärkte Memmingen vom 09. September Schallimmissionsprognose vom 14. November Verkehrsgutachten Anbindung IKEA Einrichtungshaus + Fachmärkte vom 15. Februar Ergänzende Simulationsuntersuchung zum Kreisverkehr Buxheimer Straße vom 21. Juni Verkehrsgutachten IKEA Einrichtungshaus + Fachmärkte, Einschätzung zur Reduzierung der Fachmärkte hinsichtlich erforderlicher Ertüchtigungsmaßnahmen vom 06. Oktober Verkehrsgutachten IKEA Einrichtungshaus + Fachmärkte, Ermittlung Lärmgrundlagen vom 06. Oktober Verkehrsgutachten IKEA Einrichtungshaus + Fachmärkte, Pkw- Stellplatzbedarfsermittlung vom 29. September Verkehrsgutachten Anbindung IKEA + Fachmärkte Memmingen, Ergänzende Verkehrssimulation vom 14. November Weitere Untersuchung Unterbau und Schwarzdecke, Fläche Rinderbesamungs- Genossenschaft vom 30. September 2015 Orientierende Untersuchung Untergrund, Fläche Rinderbesamungs-Genossenschaft vom 21. April 2015 Orientierende Untersuchung Untergrund, Fläche Hofbaur vom 04. März 2015 Landesplanerische Beurteilung durch die Regierung 24. Oktober Ergänzende Stellungnahme zur GMA-Auswirkungsanalyse (18. Oktober ) vom 06. Juli 2017 liegen in der Zeit vom 07. August 2017 bis einschließlich 01. September 2017 barrierefrei bei der Stadt Memmingen im Stadtplanungsamt, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Vorbereich Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich aus. Des Weiteren sind alle Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in diesem Zeitraum auch auf der Internetseite der Stadt Memmingen unter der Adresse www.memmingen.de/2862.html einsehbar. Hinweise zu Arten vorliegender umweltbezogener Informationen gem. 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch: Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Themenfeldern: Schutzgut Boden im Hinblick auf Altlastenverdachtsfälle, Bodenschutz und Rohstoffgeologie Schutzgut Wasser im Hinblick auf den Grundwasserstand, Gewässer- und Hochwasserschutz Schutzgut Mensch im Hinblick auf Immissionen durch den Verkehr, Sicherheitsthemen und die Erschließung Schutzgut Arten und Biotope im Hinblick auf Belange des Naturschutzes und Ausgleichsflächen Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern sind nicht zu erwarten SVBl 2017 Seite 107

In Gutachten, Planunterlagen und Untersuchungen liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor: Schutzgut Boden im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit, landwirtschaftliche Wertigkeiten, Altlasten, Bodendenkmale sowie baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Wirkungen Schutzgut Wasser im Hinblick auf Oberflächengewässer, Grundwasser, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, baubedingte und anlagenbedingte Wirkfaktoren sowie betriebsbedingte Wirkungen Schutzgut Klima und Luft im Hinblick auf Klimatope, baubedingte Wirkfaktoren, anlagenbedingte und betriebsbedingte Wirkungen Schutzgut Arten und Biotope im Hinblick auf Biotoptypen, geschützte Tiere und Pflanzen, biotischer Werte und Vorbelastungen sowie baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Wirkungen Schutzgut Landschaftsbild im Hinblick auf landwirtschaftliche Flächen, Baumreihen, Gehölze sowie baubedingte und anlagenbedingte Wirkungen Schutzgut Mensch im Hinblick auf Lärmbelastungen, Freizeit und Erholung sowie baubedingte Wirkfaktoren, anlagenbedingte Wirkungen und betriebsbedingte Wirkfaktoren Kultur- und Sachgüter im Hinblick auf Denkmalschutz Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern liegen vor und werden durch Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gesteuert Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 und 4a Absatz 3 und Absatz 6 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2193) geändert wurde. Memmingen, 26. Juli 2017 STADT MEMMINGEN Manfred Schilder Oberbürgermeister SVBl 2017 Seite 108

SVBl 2017 Seite 109

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht: Bekanntmachung der Stadt Memmingen über den Aufstellungsbeschluss zum Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das in der Gemarkung Amendingen gelegene Gebiet Amendinger Grenzweg (Planungsgebiet A41) Vom 26. Juli 2017 Der Stadtrat hat am 18. Juli 2017 beschlossen, für das in der Gemarkung Amendingen gelegene Gebiet Amendinger Grenzweg (Planungsgebiet A41) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die genaue Umgrenzung des Planungsgebietes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügten Geltungsbereich des Stadtplanungsamtes vom 30. Juni 2017, der Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses ist. Gleichzeitig wird hiermit bekanntgemacht, dass der bisherige Aufstellungsbeschluss vom 01. Dezember 2015 (Satzungs- und Verordnungsblatt Nr. 28 vom 18. Dezember 2015 Seite 196) aufgehoben wird. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), das zuletzt durch Art. 2 Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193) geändert wurde. Memmingen, 26. Juli 2017 STADT MEMMINGEN Manfred Schilder Oberbürgermeister SVBl 2017 Seite 110

SVBl 2017 Seite 111