Gewerbeflächenerschließung im Bereich der AS Horster Straße in Bottrop

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Transkript:

Gewerbeflächenerschließung im Bereich der AS Horster Straße in Bottrop Stand Juni 2017

Der geplante Standort des IKEA- Möbelhauses liegt im Kraneburger Feld zwischen B 224, Boye und Horster Straße. Auf einer Grundstücksfläche von etwa 11 ha soll ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 25.500 m² entstehen. Grundlage für die Festlegung des künftigen IKEA Grundstücks ist die Planung zum Neubau der A 52.

Der Neubau der A 52 soll in der Trasse der B 224 erfolgen.

Der Neubau der A 52 soll in der Trasse der B 224 erfolgen. Die Horster Straße soll verlegt und über die A 52 geführt werden. Zur Wohnbebauung hin ist eine Lärmschutzwand vorgesehen.

Der Neubau der A 52 soll in der Trasse der B 224 erfolgen. Die Horster Straße soll verlegt und über die A 52 geführt werden. Zur Wohnbebauung hin ist eine Lärmschutzwand vorgesehen. Eine neue Basisstraße soll die Straße Im Gewerbepark mit der Horster Straße verbinden. Die Welheimer Straße (Gladbeck) wird im Norden angeschlossen.

Der Neubau der A 52 soll in der Trasse der B 224 erfolgen. Die Horster Straße soll verlegt und über die A 52 geführt werden. Zur Wohnbebauung hin ist eine Lärmschutzwand vorgesehen. Eine neue Basisstraße soll die Straße im Gewerbepark mit der Horster Straße verbinden. Die Welheimer Straße (Gladbeck) wird im Norden angeschlossen. Die A 52 wird mit der Basisstraße und der Horster Straße verbunden.

Der Neubau der A 52 soll in der Trasse der B 224 erfolgen. Die Horster Straße soll verlegt und über die A 52 geführt werden. Zur Wohnbebauung hin ist eine Lärmschutzwand vorgesehen. Eine neue Basisstraße soll die Straße im Gewerbepark mit der Horster Straße verbinden. Die Welheimer Straße (Gladbeck) wird im Norden angeschlossen. Die Anschlussstelle der A 52 liegt an der Basisstraße und an der Horster Straße. Für IKEA vorgesehen war zunächst eine Fläche zwischen der Basisstraße und der Boye.

Auf der Grundlage dieser Planung wurden im August 2015 die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet: - Änderung FNP und - Aufstellung Bebauungsplan.

Auf der Grundlage dieser Planung wurden im August 2015 die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet: - Änderung FNP und - Aufstellung Bebauungsplan. Die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im September 2015 informiert.

Auf der Grundlage dieser Planung wurden im August 2015 die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet: - Änderung FNP und - Aufstellung Bebauungsplan. Die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im September 2015 informiert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Oktober / November 2015 statt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden allerdings Bedenken gegen die Planung erhoben.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden allerdings Bedenken gegen die Planung erhoben. Bedenken wurden geäußert wegen des Eingriffs in den Freiraum und weil ein Teil des künftigen Möbelhaus-Grundstücks außerhalb des im Regionalplan festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichs liegt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden allerdings Bedenken gegen die Planung erhoben. Bedenken wurden geäußert wegen des Eingriffs in den Freiraum und weil ein Teil des künftigen Möbelhaus-Grundstücks außerhalb des im Regionalplan festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichs liegt. Daher haben die Stadt Bottrop und IKEA gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen NRW eine Alternative entwickelt, die diesen Bedenken Rechnung trägt.

Hierzu wurden zunächst mit gutachterlicher Unterstützung Varianten zur Führung der Basisstraße und zur Anschlussstelle Horster Straße entwickelt. Beibehalten wurden die Verlegung der Horster Straße mit dem Anschluss an die A 52 (aus Rtg. GLA / in Rtg. E) sowie die Anbindungen an die Straße Im Gewerbepark und die Welheimer Straße (Gladbeck). An der Führung und Ausgestaltung der Autobahn wurden keine Änderungen vorgenommen.

Beibehalten wurden die Verlegung der Horster Straße mit dem Anschluss an die A 52 sowie die Anbindungen an die Straße Im Gewerbepark und die Welheimer Straße (Gladbeck). Die Basisstraße wird nach Osten verschwenkt. Über einen großen Kreisverkehr wird die Verbindung zur A 52 hergestellt. Der nördliche Teil der AS wird leicht nach Norden verschoben.

Beibehalten wurden die Verlegung der Horster Straße mit dem Anschluss an die A 52 sowie die Anbindungen an die Straße Im Gewerbepark und die Welheimer Straße (Gladbeck). Die Basisstraße wird nach Osten verschwenkt. Über einen großen Kreisverkehr wird die Verbindung zur A 52 hergestellt. IKEA soll nun zwischen A 52 und der neuen Basisstraße errichtet werden. Die Erschließung erfolgt von der Basisstraße aus über einen zweiten Kreisverkehr.

Die Überlagerung mit der ursprünglichen Planung gemäß FNP macht deutlich, dass der Eingriff in den Freiraum durch die neue Planung um 6,1 ha reduziert werden konnte.

Da zur Zeit nicht genau absehbar ist, wann der Neubau der A 52 erfolgen wird, wurde ein Zwischenlösung für die Anbindung des Möbelhauses an die B 224 erarbeitet.

Da zur Zeit nicht genau absehbar ist, wann der Neubau der A 52 erfolgen wird, wurde ein Zwischenlösung für die Anbindung des Möbelhauses an die B 224 erarbeitet. Dabei werden der wesentliche Teil der Basisstraße sowie ein Teilstück der verlegten Horster Straße bereits endgültig hergestellt. Die Basisstraße wird über eine signalgeregelte Einmündung an die B 224 angebunden.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Stadt die für erforderlichen Fachgutachten und Fachplanungen erstellt (etwa bis Anfang 2018): - städtebaulicher Entwurf, - Verkehrsgutachten, - Lärmgutachten, - Bodengutachten, - Regenwasserkonzept, - Artenschutzprüfung, - Landschaftspflegerischer Begleitplan, - Umweltverträglichkeitsstudie, - Umweltbericht und - Anpassung Einzelhandelskonzept.

Im nächsten Schritt werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Stadt die für erforderlichen Fachgutachten und Fachplanungen erstellt (etwa bis Anfang 2018): - städtebaulicher Entwurf, - Verkehrsgutachten, - Lärmgutachten, - Bodengutachten, - Regenwasserkonzept, - Artenschutzprüfung, - Landschaftspflegerischer Begleitplan, - Umweltverträglichkeitsstudie, - Umweltbericht und - Anpassung Einzelhandelskonzept. Erstellung eines Deckblatts für das Planfeststellungsverfahren A 52

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit