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Transkript:

5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein am Freitag, dem 16. Dezember 2016, um 18.00 Uhr, in der Kindertagesstätte Kita am Mühlbach, Insel-Kühkopf-Straße 9 11 Anwesende: SPD-Fraktion: Roland Engraf, David Henninger, Reiner Kiesel, Ute Pehle, Daniela Schnitzer, Thorsten Schnitzer, Maike Spallek, Rolf Stübing und Tobias Treustedt entschuldigt: Melanie Loistl, Siegfried Maul CDU-Fraktion: Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Luigi Urzo, Björn Dech, Dirk Hensel, Ursula Kresnicka, Michael Lange, Petra Pfeffer, Heinrich Roßkopf, Andreas Schmidt und Horst Wenner entschuldigt: Ernst Heil Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kurt Knöbel-Wehner und Sonja Wehner Gemeindevorstand: Bürgermeister Thomas Raschel, die 1. Beigeordnete Frau Ursula Kraft sowie die Beigeordneten Klaus Unger, Thomas Hornung, Ludwig Wenner und Ulrich Selle Gäste: Herr Ullrich und Herr Engel von der HLG Gemeindeverwaltung: Frank Vollmer Schriftführerin: Jacqueline Kraft Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Luigi Urzo, eröffnete um 18.03 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßte die Damen und Herren der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, die Presse, die geladenen Gäste, die interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Danach stellte er fest, dass die Einladung zur Sitzung form- und fristgerecht erfolgt ist. Anschließend verlas er die Tagesordnung gegen die keine Einwände erhoben wurden. TAGESORDNUNG: 01. Verwaltungsbericht /2

02. Bauleitplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: Bebauungsplan Wohnpark Hessenring - Satzungsbeschluss - -2-03. Bauleitplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 12 BauGB für das Sondergebiet "Am hohen Weg Nahversorger Stockstadt am Rhein im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB - Satzungsbeschluss - 04. Wohnbauerweiterungsflächen in Stockstadt am Rhein; hier: Erweiterung der mit der Hessischen Landgesellschaft bestehenden Boden bevorratungsvereinbarung vom 14.10.2009 um Anlage 2 für den Bereich Köllsche Gärten 05. 3. Zwischenbericht zum Sachstand der interkommunalen Zusammenarbeit im Kreis Groß-Gerau 06. Prüfantrag der CDU-Fraktion vom 17.10.2016 zum freiwilligen Polizeidienst 07. Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2016 an den Gemeindevorstand zur Erstellung eines Straßenzustandskatasters 08. Prüfauftrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2016: "Erkunden weiterer Standorte in Stockstadt am Rhein für sozial geförderten Wohnungsbau" 09. Prüfauftrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2016: "Papierlose, digitalisierte Sitzungsunterlagen" 10. Gemeinsame Resolution der Gemeindevertretung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 11. Anfragen TOP 01 Verwaltungsbericht Bürgermeister Thomas Raschel gab den Damen und Herren der Gemeindevertretung den Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes zur Kenntnis und beantwortete die gestellten Fragen dazu mündlich. TOP 02 Bauleitplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: Bebauungsplan Wohnpark Hessenring - Satzungsbeschluss - Ohne weitere Aussprache wurden von der Gemeindevertretung folgende einstimmige Beschlüsse gefasst. Beschlussvorschlag 2 a): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 i.v.m. 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach ausführlicher Beratung als Abwägung der Gemeinde Stockstadt am Rhein zu beschließen. /3

-3- Beschlussvorschlag 2 b): Der Bebauungsplan "Wohnpark Hessenring" wird gemäß 10 BauGB sowie 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 5 HGO und 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu festgestellt. Beschlussvorschlag 2 c): Der Bebauungsplan wird gemäß 10 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. TOP 03 Bauleitplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 12 BauGB für das Sondergebiet "Am hohen Weg Nahversorger Stockstadt am Rhein im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Satzungsbeschluss Vor Beratung und Beschlussfassung verließ Frau Schnitzer (SPD) wegen Interessenwiderstreits den Raum. Sodann wurden von der Gemeindevertretung folgende Beschlüsse gefasst. Beschlussvorschlag 3 a): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein hat die im Rahmen der Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Am hohen Weg - Nahversorger Stockstadt am Rhein vorgebrachten Anregungen sowie die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und sonstige Stellen sowie während der erneuten 2. und 3. Beteiligungen nach 4 a (3) BauGB zu den geänderten Planfassungen vom 27.05.2011 und 31.10.2011 der berührten Träger öffentlicher Belange, der betroffenen Nachbargemeinden und der betroffenen Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen geprüft und beschließt hierüber ebenfalls gemäß der als Anlage beigefügten Ergänzungen der Abwägung. /4

-4- SPD 8 stimmberechtigte CDU 9 19 Beschlussvorschlag 3 b): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Am hohen Weg Nahversorger Stockstadt am Rhein in der Fassung vom 18.01.2011 unter Einarbeitung der in der Abwägung gefassten Beschlüsse, einschl. Begründung als Satzung sowie die somit verbundene Änderung des Bebauungsplans Am hohen Weg / An der Straße von 1996 im Teilbereich Am hohen Weg. SPD 8 stimmberechtigte CDU 9 19 Beschlussvorschlag 3 c): Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Am hohen Weg Nahversorger Stockstadt am Rhein bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen und ihn danach gemäß 10 BauGB öffentlich bekannt zu machen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan somit in Kraft zu setzen. SPD 8 stimmberechtigte CDU 9 19 Anschließend wurde Frau Schnitzer wieder in den Raum gebeten. TOP 04 Wohnbauerweiterungsflächen in Stockstadt am Rhein; hier: Erweiterung der mit der Hessischen Landgesellschaft bestehenden Bodenbevorratungsvereinbarung vom 14.10.2009 um Anlage 2 für den Bereich Köllsche Gärten Vor Beratung und Beschlussfassung verließ Herr Roßkopf (CDU) wegen Interessenwiderstreits den Raum. Herr Ullrich von der HLG erläuterte zunächst nochmal die Vorgehensweise der geplanten Bodenbevorratung und beantwortete die gestellten Fragen der Gemeindevertreter/innen mündlich. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen und dem eingebrachten Änderungsantrag der CDU-Fraktion, wurde von der SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung, die von 18.55 Uhr bis 19.11 Uhr dauerte, beantragt. /5

-5- Im Anschluss wurde über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion wie folgt einstimmig abgestimmt. Änderungsantrag Nr. 1: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt für die spätere städtebauliche Entwicklung, die mit der HLG bestehende Bodenbevorratungsvereinbarung um Anlage 2 Köllsche Gärten zu ergänzen. Der Kaufpreis wird auf 50 /m² festgelegt, wobei der HLG im Verhandlungsverlauf freigestellt wird, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Aus der Bodenbevorratungsmaßnahme werden Planungs-, Infrastruktur- und Folgekostenmittel bereitgestellt, die im späteren Planungsprozess mit den Gremien zu konkretisieren sind. Die HLG ist verpflichtet, mindestens jährlich über den Stand der Verhandlungen zu berichten. CDU 8 19 Änderungsantrag Nr. 2: Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand im Rahmen dieser Ergänzung den Erwerb von Grundstücken bis zu einem Gesamtkaufpreis von 4,0 Mio. Euro über die Vertreter der Gemeinde im Lenkungsausschuss zuzustimmen. Vor Überschreitung dieses Betrages ist ein erneuter Beschluss der Gemeindevertretung zur Genehmigung darüber hinausgehender Ankäufe herbeizuführen. CDU 8 19 Änderungsantrag Nr. 3: Der Beschlussvorschlag zu Nr. 3 wird ohne Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Beratung und Abstimmung an die Ausschüsse verwiesen. /6

-6- CDU 8 19 Anschließend wurde Herr Roßkopf wieder in den Raum gebeten. TOP 05 3. Zwischenbericht zum Sachstand der interkommunalen Zusammenarbeit im Kreis Groß-Gerau Die Gemeindevertretung nahm den 3. Zwischenbericht zum Sachstand der IKZ nach den Stellungnahmen zur Kenntnis. TOP 06 Prüfantrag der CDU-Fraktion vom 17.10.2016 zum freiwilligen Polizeidienst Nach den Stellungnahmen der Fraktionen wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst. Der Gemeindevorstand wird beauftragt über die Erfahrungen nach Wegfall des freiwilligen Polizeidienstes zu berichten und zu prüfen, zu welchen Konditionen der freiwillige Polizeidienst wieder eingeführt werden könnte. TOP 07 Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2016 an den Gemeindevorstand zur Erstellung eines Straßenzustandskatasters Nach den Stellungnahmen der Fraktionen wurde folgender mehrheitlicher Beschluss gefasst. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert zu prüfen, was die Erstellung eines Straßenzustandskatasters der gemeindlichen Straßen kostet. /7

-7- CDU 8 1 20 Summe 19 1 20 TOP 08 Prüfauftrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2016: "Erkunden weiterer Standorte in Stockstadt am Rhein für sozial geförderten Wohnungsbau" Nach den Stellungnahmen der Fraktionen wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, weitere mögliche Standorte zu suchen, die zur Bebauung im sozial geförderten Wohnungsbau geeignet sind. TOP 09 Prüfauftrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2016: "Papierlose, digitalisierte Sitzungsunterlagen" Nach den Stellungnahmen der Fraktionen wurde folgender mehrheitlicher Beschluss gefasst. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie sich ein digitalisiertes Informationssystem mit papierlosen Sitzungsunterlagen für die Stockstädter Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand und letztlich auch für die Bevölkerung umsetzen lässt. Beispielsweise arbeitet der Kreistag des Landkreises Groß-Gerau mit einem Rats- Informationssystem, auch die Stadt Riedstadt und die Gemeinde Biebesheim haben bzw. werden 2017 solche Systeme einführen. Auch weitere Kommunen im Kreis arbeiten schon erfolgreich mit solchen Systemen. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, der Gemeindevertretung Vorschläge zu unterbreiten, unter Auflistung der Kosten für Software und Hardware. CDU 8 1 20 Summe 19 1 20 /8

-8- TOP 10 Gemeinsame Resolution der Gemeindevertretung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Da über diesen TOP nicht abgestimmt werden musste, erfolgten lediglich einige Stellungnahmen der Fraktionen. TOP 11 Anfragen Es lagen keine Anfragen vor. Ende der Sitzung: 19.56 Uhr gez. Luigi Urzo - Vorsitzender der Gemeindevertretung gez. Jacqueline Kraft Schriftführerin