Die Ermittlung der Abzüge vom Bruttoverdienst



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3.7 Personalbereich Löhneund Gehälter als Entgeltder Arbeitsleistung 3.7.1 Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung Als Entgelt der Arbeitsleistung bezieht der Arbeiter Lohn und der Angestellte Gehalt. Löhne und Gehälter sind für die Arbeitnehmer Einkommen und für die Arbeitgeber Aufwendungen, die als Kosten in die Preiskalkulation der Erzeugnisseeingehen. 3.7.1.1 Abzüge vom Bruttoverdienst Die Ermittlung der Abzüge vom Bruttoverdienst Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet,vom Bruttoverdienst derarbeitnehmer die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer sowie den Anteil der Arbeitnehmer an der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Rentenund Arbeitslosenversicherung (= 50 %+Zuschläge) 1 einzubehalten. Nach Abzug der o. g. Posten ergibt sich der Nettoverdienst. Bruttogehalt/-lohn Steuern Lohnsteuer (LSt) Solidaritätszuschlag(5,5%der LSt) 2 Kirchensteuer (8 bzw. 9%der LSt) Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung gesetzlichensozialversicherung Pflegeversicherung (+ Zuschläge 1 ) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung = Nettogehalt/-lohn (Auszahlung) Die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag deslaufendenmonats fällig. Biszu diesem Zeitpunkt muss die zuständige Krankenkasse die Sozialbeiträge durch Bankeinzug (Lastschriftverfahren) vereinnahmt haben. Deshalb sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den betreffenden Kassen die fälligen Sozialbeiträge rechtzeitig und papierlos, also durch Datenübertragung mittelsspezieller Software 3,zumelden. Die abgebuchte SV-Vorauszahlung wird auf dem Konto 2640 SV-Beitragsvorauszahlung erfasstund beider Buchung der Löhne und Gehälterund dessv-arbeitgeberanteils verrechnet. 4 Die einbehaltenen Steuerabzüge werden auf dem Konto 4830 FB-Verbindlichkeiten gebucht und bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen. 4 3.7.1.1.1 Lohnsteuer Steuerklasse I II III IV V VI Die Ermittlung der Steuerabzüge Der Lohnsteuer unterliegen alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.Sie richtet sich nach Lohnhöhe, Steuerklasse und möglichen Freibeträgen (z. B.für Behinderte). Das Existenzminimum (Grundfreibetrag) ist lohnsteuerfrei: 8.004,00 2 für Ledige und16.008,00 2 fürverheiratete. Es gibt sechs Lohnsteuerklassen: Zuordnungder Arbeitnehmer Nicht verheiratete,verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer sowie Verheiratete,die ständig getrennt leben. Arbeitnehmer der Steuerklasse I, sofern sie mindestens ein Kind haben. Verheiratete,jedoch nicht ständig getrennt lebende Arbeitnehmer,deren Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht oder die Steuerklasse Vhat. Verheiratete,nicht ständig getrennt lebende Arbeitnehmer,wennbeideArbeitslohn beziehen. Verheiratete, nicht ständig getrennt lebende Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, wobei ein Ehegatte auf gemeinsamen Antrag in Steuerklasse III ist. Bezieht ein Arbeitnehmer Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern, wird auf jeder weiteren Lohnsteuerkarte die Steuerklasse VI eingetragen. 1 Siehe S. 199f. 2 Stand2011 3 Lexware,LODAS (Datev) 4 SieheS.203. 196 6470196

Ermittlung der Steuerabzüge vom Bruttoverdienst Die Ermittlung der Steuerabzüge B Grundsätzlich sind alle Einnahmen, die ein Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältniserzielt,lohnsteuerpflichtig. Löhne und Gehälter Zulagen (z.b.schmutzzulage) Zuschläge (z.b.für Überstunden) 1 Zur Finanzierung der deutschen Einheit wird seit 1.Januar 1995 ein Solidaritätszuschlag in Höhe vonzurzeit 5,5% 2 der Lohnsteuer erhoben. DieKirchensteuer ist nicht in allen Bundesländern einheitlich hoch.sie beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8%und in den übrigen Bundesländern 9%der Lohnsteuer. Im Gegensatz zur Lohnsteuer wird bei der Bemessung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages die Anzahl der Kinder berücksichtigt. JedesKindwird auf der Lohnsteuerkarte mit dem Zähler 0,5 (= 292,00 monatlicher Kinderfreibetrag einschließlich Bedarfsfreibetrag) eingetragen. Der Zähler erhöht sich auf 1,0 (= 584,00 ) bei verheirateten und nicht dauernd getrennt lebenden Arbeitnehmern. 2 Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Agentur für Arbeit ausgezahlt. Es beträgtfür dasersteund zweite Kind je 184,00, für das dritte Kind 190,00 undfür jedesweitere Kind je 215,00. 2 39EStGbestimmt, dass die Gemeinden den steuerpflichtigen Arbeitnehmern eine nach amtlichem Muster vorgeschriebene Lohnsteuerkarte auszustellen haben, die alle für dielohnsteuerberechnung wichtigen Angaben über den Steuerpflichtigen enthält. Die Lohnsteuerkarte legt der Arbeitnehmer zu Beginneines jeden Jahres seinem Arbeitgeber vor. Die2010letztmalig ausgegebene Lohnsteuerkarte behält für2011ihre Gültigkeit mit allen eingetragenen Freibeträgen. Nimmt ein Arbeitnehmer zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hat daher keine Lohnsteuerkarte 2010, kann das Finanzamt auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ausstellen. Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn Urlaubsgeld Weihnachtsgratifikationen Beihilfen jeder Art Steuerpflichtiges Arbeitsentgelt Kirchensteuer Kindergeld Solidaritätszuschlag Kinderfreibetrag Lohnsteuerkarte 1 außer Zuschläge für Sonn-und Feiertagsarbeit bei einem Stundenlohn bis 25,00 2 Stand 2011 6470197 197

Die Ermittlung der Steuerabzüge Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale LohnsteuerundSozialversicherungsabzüge Beispiel Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren Elster- Lohn II zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt. Das heißt: Diefür die Berechnung der Lohnsteuer notwendigen Daten werden in einer elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Künftig wird der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Arbeitnehmer mitgeteilten Daten (Identifikationsnummer und Geburtsdatum) die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen können. Diese Daten werden in der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zentral verwaltet. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Diese Abzüge werden in der Regel nicht mehr aus offiziellen Lohnsteuer-/Sozialversicherungstabellen abgelesen, sondern online mithilfe von Abgabenrechnern oder PC-Programmen, z. B. Lexware Lohnauskunft, individuell für jeden Lohn/jedes Gehalt berechnet. Der Angestellte Herbert Till (siehe Lohnsteuerkarte auf S. 197) ist verheiratet und hat ein Kind. Seine Frau bezieht keinen Arbeitslohn. Beide Ehepartner gehören der katholischen Kirche an. Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag(SolZ)ergeben sich wiefolgt: Tarifgehaltnachder Gehaltstafel... 2.985,00 Steuerklasse... III Kinderfreibetragszahl... 1,0 Lohnsteuer... 237,33 Solidaritätszuschlag... 0,00 Kirchensteuer... 9,16 Steuerabzüge insgesamt... 246,49 Lohnkonto In der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird für jeden Arbeitnehmer ein besonderes Lohnkonto geführt, das monatlich folgende Daten erfasst: Tarifgehalt, Tariflohn, Zulagen, Zuschläge, Bruttoverdienst; Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung,Arbeitslosenversicherung; Vorschuss,Nettoauszahlung. Lohn-/ Gehaltsliste Lohnabrechnungen werden in Lohnlisten, Gehaltsabrechnungen in Gehaltslisten zusammengestellt. Lohn- und Gehaltslisten bilden dann die Sammelbelege für die Buchung der Löhne und Gehälter (siehe Beispiel auf S. 205). Für die schnelle Ermittlung der Steuerlast steht unter www.abgabenrechner.de ein Werkzeug des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung. Hier lässt sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerklasse, der Freibeträge und der zu berücksichtigenden Familienangehörigen diepersönliche Lohnsteuer errechnen, ebenso wie die Gesamtbelastung, bei der die individuellen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigtwerden. Ergänzt wird diese Veröffentlichung durch die Möglichkeit, eine tatsächliche, individuelle Lohnsteuertabelle zu erstellen, in der sich die Veränderung der Steuerlast bei verändertemeinkommen verfolgen lässt. 198 6470198

Ermittlung der Sozialversicherungsabzüge vom Bruttoverdienst AUFGABE B Im Metallwerk Thomas Berg e.k.sind sieben Angestellte beschäftigt. Die folgende Tabelle weist für den Monat Januar das jeweilige Bruttogehalt und die persönlichen Datender Angestellten aus: Nr. Name Tarifgehalt Familienstand SonstigeHinweise 1 2 3 4 5 6 7 W. Beyer A. Fellner B. Hübner G. Lamper R. Schmidt J. Steiner H. Winter 2.990,00 2.970,00 2.985,00 3.000,00 2.975,00 2.995,00 2.980,00 verheiratet, 1,0Kinder-Freibetrag ledig geschieden, 0,5Kinder-Freibetrag verheiratet, keinekinder ledig verheiratet, keinekinder verwitwet, keinekinder St.-Klasse V für Ehefrau St.-Klasse IV für Ehefrau 1. Bestimmen Sie für jeden Angestellten die Lohnsteuerklasse. 2. Ermitteln Sie anhand www.abgabenrechner.de für jeden Angestellten a) die Lohnsteuer,b)den Solidaritätszuschlag und c)die Kirchensteuer. 203 Die Ermittlung der Sozialversicherungsabzüge 3.7.1.1.2 Die gesetzliche Sozialversicherung besteht aus der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Der Sozialversicherungsbeitrag für den einzelnen Arbeiter und Angestellten wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttoverdienst einbehalten. Der Arbeitgeberanteil zum Sozialversicherungsbeitrag ist zusätzlicher Personalaufwand, ebenso die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung der Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft. Zweige der Sozialversicherung Fürdie Berechnungder Beiträgewerden in der Regelvon Jahr zu Jahr bestimmte Beitragsprozentsätze und Beitragsbemessungsgrenzen (= Höchstgrenzen) festgelegt: Versicherungszweig Beitragssatz in % 1 Beitragsbemessungsgrenze 1 Krankenversicherung (KV) Pflegeversicherung (PV) Rentenversicherung (RV) Arbeitslosenversicherung (AV) 15,5 % 1,95 % 19,9 % 3,0 % 3.712,50 monatlich 3.712,50 monatlich 5.500,00 monatlich 5.500,00 monatlich Die Beiträge zu den o. g. Sozialversicherungen werden unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenzen vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet und vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Ausnahme der Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung zu gleichen Teilen getragen. Jede Lohnberechnungssoftware enthält entsprechende Tabellen. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer beträgt der Krankenkassenbeitragssatz ab 1. Januar 2011 einheitlich 15,5 %.Davon haben der Arbeitgeber einen festgeschriebenen Anteil von 7,3%und der Arbeitnehmer zz. 8,2 %(einschließlich 0,9%Zuschläge)zutragen. Einheitlicher KV-Beitragssatz 1 Stand 2011.In den neuen Bundesländern beträgt die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zz.4.800,00. 6470199 199

Die Ermittlung der Sozialversicherungsabzüge Zuschläge für KV undpv Beispiel Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen zusätzlich zum Krankenkassenbeitrag einen Zuschlag für Zahnersatz (0,4 %) und für Krankengeld (0,5 %) zahlen, also einen vom Bruttoarbeitsentgelt berechneten Beitragssatz von insgesamt 0,9 %,an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Außerdem müssen kinderlose Arbeitnehmer zwischen 23 und 64 Jahren einen um 0,25 % erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung leisten. Der Arbeitnehmeranteil steigt somit von 0,975%auf 1,225%. Der 35-jährige Herbert Till (vgl. S.198) ist im Außendienst eines in Hessen angesiedelten Unternehmens, der Küchengeräte GmbH, angestellt. Er bezieht ein steuerpflichtiges Bruttogehalt von 2.985,00 je Monat. Er ist verheiratet, hat ein Kind und gehört der katholischen Religionsgemeinschaft an. Seine Frau ist nicht berufstätig. Zusätzlich zu seinem Bruttogehalt hat er im Abrechnungsmonat August ein Urlaubsgeld von 250,00 erhalten. Für den Monat August 01 erstellt sein Arbeitgeber die folgende Gehaltsabrechnung: GehaltsabrechnungAugust01 Herbert Till,III/1,0,römisch-katholisch Bruttogehalt... 2.985,00 Urlaubsgeld... 250,00 Steuer-und sozialversicherungspflichtigesgehalt... 3.235,00 Lohnsteuer... 291,50 Solidaritätszuschlag... 0,00 Kirchensteuer (9 %)... 13,39 = Steuerninsgesamt... 304,89 Krankenversicherung(8,2 %)... 265,27 Pflegeversicherung... 31,54 Rentenversicherung... 321,88 Arbeitslosenversicherung... 48,53 = Sozialabgaben insgesamt... 667,22 Nettogehalt = Auszahlungsbetrag/Überweisung... 2.262,89 Übersicht über die vom Arbeitnehmer Herbert Till und von seinem Arbeitgeber zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge: siehe Prozentrechnung Kap. E,1.4 Steuer-und sozialversicherungspflichtiges Gehalt 3.235,00 Arbeitnehmer Arbeitgeber insgesamt Krankenversicherung 8,2 % 265,27 7,3% 236,16 501,43 Pflegeversicherung 0,975% 31,54 0,975% 31,54 63,08 Rentenversicherung 9,95 % 321,88 9,95 % 321,88 643,76 Arbeitslosenversicherung 1,5% 48,53 1,5% 48,53 97,06 Summe 667,22 638,11 1.305,33 200 6470200

Ermittlung der Sozialversicherungsabzüge vom Bruttoverdienst AUFGABEN B Dienachfolgenden Aufgaben204 207 sind mit einemonline-lohnrechner-programm, z. B. www.abgabenrechner.de, zu lösen. Berechnen Sie für die in Aufgabe 203, Seite 199, genannten Angestellten W. Beyer und A. Fellner die Sozialversicherungsbeiträge unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge. 1. Wie viel Nettogehaltwerden beiden Angestellten überwiesen? 2. Wie viel Prozent betragen jeweils die Gesamtabzüge vom Bruttogehalt? n Der Angestellte Dirk Schneider bezieht ein Bruttogehalt von 2.995,00. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig, da sie den gemeinsamen Haushalt führt. Beide Ehegatten sindevangelisch. 1. In welche Lohnsteuerklasse ist Dirk Schneider einzuordnen? 2. Ermitteln Sie die Steuerabzüge:a)Lohnsteuer,b)Solidaritätszuschlag, c) Kirchensteuer, d) Steuerabzüge insgesamt. 3. Berechnen Sie unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge die Beiträge für a)die Krankenversicherung, b)die Pflegeversicherung, c)die Rentenversicherung, d)die Arbeitslosenversicherung und e)den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung insgesamt. 4. Nennen Sie die Höhe des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. 5. Wie hoch ist bei Dirk Schneider a) der Sozialversicherungsbeitrag insgesamt undb)das Nettogehalt? n Der kaufmännische Angestellte R. Hemmerle ist in der Textilfabrik Seiler KG in verantwortlicher Position tätig (Gehaltsgruppe V). Sein Tarifgehalt beträgt 2.975,00. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Für seine mehr als 10-jährige Betriebszugehörigkeit erhält Herr Hemmerle eine monatliche Treueprämie von 30,00. 1. Ermitteln Sie die von Herrn Hemmerle zu zahlende Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag. 2. Bestimmen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für Herrn Hemmerle. 3. Berechnen Sie den Prozentsatz der Gesamtabzüge vom Bruttogehalt. 4. Stellen Sie in einer Gehaltsabrechnungdas Nettogehaltfest. n Das Unternehmen Schätzke GmbH beschäftigt den Angestellten A. Wagner im Außendienst. Herr Wagner ist 36 Jahre alt, ledig. Sein Tarifgehalt beträgt 2.735,00. Zusätzlich zum Tarifgehalt erhält er einen steuerpflichtigen Zuschuss für Kleidung von monatlich 50,00. Als lohnsteuerpflichtiger Sachbezug sind monatlich 195,00 für die kostenlose Unterkunft in einer Werkswohnung anzusetzen. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird das steuerpflichtige Bruttogehaltzugrunde gelegt. 1. Berechnen Sie das steuerpflichtige Bruttogehalt. 2. Ermitteln Sie das Nettogehaltund denauszahlungsbetrag. n 204 205 206 207 6470201 201

AUFGABEN 208 1. Welche vertraglichen Grundlagen hat die Gehaltsberechnung? 2. Was zählt im Einzelnen zum steuerpflichtigen Arbeitseinkommen? 3. Nennen Sie Beispiele für Zulagen und Zuschläge. 4. Nennen Sie die in die Lohnsteuertabelle eingearbeiteten Freibeträge. 5. Welche Merkmale liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer nach Steuerklasse III besteuertwird? 6. Erläutern Sie den Begriff Beitragsbemessungsgrenze. n 3.7.2 Vereinfachte Lohn-und Gehaltsberechnung mithilfe vonpc- Programmen Der Einsatz von Lohnberechnungsprogrammen Die Lohnberechnung am PC mithilfe eines geeigneten Programms ist in Personalabteilungen der Unternehmen sowie in Steuerberaterpraxen unverzichtbar. Sie ermöglicht nicht nur eine schnelle und übersichtliche Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter bzw. Klientel, sondern liefert auch aussagefähige Zahlen für die Belastung des Arbeitgebers. Alle erforderlichen Abzugstabellen für Steuern und Sozialabgaben (Grund-, Splitting- und Gesamtabzugstabellen) sind in das Programm integriert und gewähren z. B. durch Vergleich der Steuerklassen oder bei geplanten Tariferhöhungen rationelle Fallentscheidungen. Die Zahlen der Lohnbuchhaltung werden gespeichert und stehen damit dem betrieblichen Rechnungswesen fürunternehmerischeentscheidungen zurverfügung. Die vielfältigen Lohnberechnungsprogramme unterscheiden sich weniger in der Systematik ihres Aufbaues als in der Praktikabilität ihrer Einsatzmöglichkeiten. Sie sind grundsätzlich nach dem gleichen Schema aufgebaut, wobei der Bildschirm in zwei Bereiche aufgeteilt ist. Im linken Bereich befindet sich das Fenster, in dem die persönlichen Daten zur Lohnberechnung des Mitarbeiters eingegeben werden, während im rechten Fenster nach jeder Dateneingabe sofort das jeweilige Ergebnis der Lohnberechnung, z. B. die errechnete Lohnsteuer, ausgewiesen wird. Die Lohnberechnung führt somit in wenigen Minuten vom Ausweisdes Bruttolohnes undder einzelnen Steuer-und Sozialabgaben biszum Nettolohnausweis. Mit der Speicherung wird die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters ausgedruckt. Mit einem Klick auf ein bestimmtes Symbol erscheint sofort die Gesamtbelastungdes Arbeitgebers. Bildschirm Dateneingabe zur Lohnberechnung Namedes Mitarbeiters Monat, Jahr Bundesland (8 %/9%KiSt) Bruttogehalt weitere Zulagen, Abzüge Steuerklasse,Kinder LSt, SolZ,KiSt KV,PV, RV,AV Zusatzbeiträge zu KV/PV Ausgabe der Berechnungsergebnisse Bruttogehalt Einmalzahlungen Dienstwagen Gesamt-Brutto LSt,SolZ, KiSt KV, PV,RV, AV Zusatzbeiträge zu KV/PV sonstige Zusatzbeiträge Summe derabzüge Nettoauszahlung 202 6470202

uchung von Löhnen und Gehältern Die Buchung der Löhne und Gehälter B 3.7.3 Der Bruttobetrag der Löhne und Gehälter wird monatlich als Aufwand gebucht: 6200Löhne und 6300Gehälter. Die einbehaltenen Steuerabzüge (Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) werden als Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden auf dem Konto 4830 FB-Verbindlichkeiten erfasst und zum 10. des Folgemonats überwiesen. Der einzubehaltende Arbeitnehmeranteil zur SV wird mit dem Arbeitgeberanteil der Krankenkasse vorzeitig gemeldet und von dieser spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats durch Bankeinzug vereinnahmt (siehe auch S. 196). Diese Vorauszahlung wird auf dem Konto 2640 SV- Beitragsvorauszahlung erfasst und bei der Buchung der Gehälter bzw. Löhne und des Arbeitgeberanteils jeweils verrechnet. Der Arbeitgeberanteil zur SV wird als zusätzlicher Aufwand gesondert auf dem Konto 6400 Arbeitgeberanteil zur SV gebucht und auf dem Verrechnungskonto 2640SV-Beitragsvorauszahlung gegengebucht. Auszug aus der Gehaltsliste Monat August:Gehaltsabrechnung Herbert Till (S.200) Name Till,H. III/1,0 3.235,00 Abzüge LSt SolZ KiSt Steuerabzüge SV-Meldung andie Krankenkasse: 667,22 AN-Anteil +638,11 AG-Anteil 1 SV-Bankeinzug der Krankenkasse: 1.305,33 SV 291,50 0,00 13,39 304,89 667,22 Steuerklasse Bruttogehalt Gesamtabzüge Nettogehalt (Ausz.) 972,11 2.262,89 W Buchung des Bankeinzugsder SV-Beiträge Soll Haben 2640 SV-Beitragsvorauszahlung... an 2800 Bank... X Buchung bei Gehaltszahlung Soll Haben 6300 Gehälter... an 4830 FB-Verbindlichkeiten... an 2640 SV-Beitragsvorauszahlung... an 2800 Bank... Z Überweisung der einbehaltenenund noch abzuführenden Steuerabzüge 4830 FB-Verbindlichkeiten... an 2800 Bank... 3.235,00 Soll 304,89 667,22 2.262,89 Y Buchung des Arbeitgeberanteils Soll Haben 6400 Arbeitgeberanteil zur SV... an 2640 SV-Beitragsvorauszahlung... S 6300Gehälter H X 3.235,00 1.305,33 304,89 1.305,33 638,11 1 638,11 1 Haben 304,89 S 4830 FB-Verbindlichkeiten H Z 304,89 X 304,89 Bankeinzug der Sozialabgaben Überweisung der Steuerabzüge Arbeitgeberanteil Beispiel S 6400 Arbeitgeberanteil zur SV H Y 638,11 Bruttogehalt... 3.235,00 +ArbeitgeberanteilSV... 638,11 =Personalkosten... 3.873,11 1 Siehe S. 200. S 2640 SV-Beitragsvorauszahlung H W 1.305,33 X 667,22 Y 638,11 S 2800Bank H W 1.305,33 X 2.262,89 Z 304,89 6470203 203

3.7.4 Die Buchung von Vorschusszahlungen an Mitarbeiter Verrechnung vonvorschüssen Beispiel Vorschüsse sind Darlehen, die Arbeitnehmern kurzfristig gewährt und bei späteren Lohn- und Gehaltszahlungen verrechnet werden. Sie werden gebucht auf dem Konto 2650 ForderungenanMitarbeiter. Der AngestellteHerbert Till erhält im Februar 01 einen Vorschuss von1.500,00 bar, der bei den folgenden Gehaltszahlungen monatlichmit 300,00 einbehaltenwird. Buchung imfebruar 01 Soll Haben 2650 ForderungenanMitarbeiter... an 2880 Kasse... Monatliche Verrechnung des Vorschusses(300,00 ): 1.500,00 1.500,00 BruttogehaltMärz01... 2.985,00 Lohn-und Kirchensteuer (kein Solidaritätszuschlag)... 246,49 Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung... 615,66 =Nettogehalt... 2.122,85 Vorschuss... 300,00 =Auszahlung (Bank)... 1.822,85 1 Buchungssatz Soll Haben 6300 Gehälter... an 4830 FB-Verbindlichkeiten... an 2640 SV-Beitragsvorauszahlung... an 2650 Forderungen an Mitarbeiter... an 2800 Bank... 2.985,00 246,49 615,66 300,00 1.822,85 3.7.5 Die Verrechnung von Sachwerten Sachwerte Erwerben Angestellte oder Arbeiter Erzeugnisse oder Waren des eigenen Betriebes zum Vorzugspreis, die mit ihrem Nettolohn oder -gehalt verrechnet werden, sosindsie umsatzsteuerlich Käufern gleichzustellen. Der Nettowert der Erzeugnisseoder Waren ist als Umsatzerlösauszuweisen. DieUmsatzsteuer ist entsprechend zu buchen. Beispiel Herbert Till ist Angestellter der Küchengeräte GmbH. Er erhält von seinem Arbeitgeber einen Kühlschrank zum Vorzugspreis von 250,00 netto zuzüglich 47,50 Umsatzsteuer,der mitseinemgehaltverrechnet wird: Bruttogehalt... 2.985,00 Lohn-und Kirchensteuer (kein Solidaritätszuschlag)... 246,49 Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung... 615,66 =Nettogehalt... 2.122,85 Erzeugniswert... 250,00 Umsatzsteuer... 47,50 =Auszahlung (Bank)... 1.825,35 1 Lohn-und Gehaltspfändungen Buchungssatz Soll Haben 6300 Gehälter... an 4830 FB-Verbindlichkeiten... an 2640 SV-Beitragsvorauszahlung... an 5000 Umsatzerlöse für eig.erzeugnisse... an 4800 Umsatzsteuer... an 2800 Bank... 2.985,00 Die aufgrundvon Lohn-und Gehaltspfändungen einbehaltenen Beträgewerden auf der Habenseite des Kontos 4890 Übrige sonstige Verbindlichkeiten gebucht. 1 SV-Bankeinzugund Verrechnungeines Arbeitgeberanteils werden vorausgesetzt. 246,49 615,66 250,00 47,50 1.825,35 204 6470204

uchung von Löhnen und Gehältern Die Verrechnung von Sachwerten B Arbeitnehmer sind mit ihrem Lohn oder Gehalt lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von der Höhe des Bruttoverdienstes undder jeweiligen Lohnsteuerklasse. Zur Sozialversicherung zählen die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Mit Ausnahme der Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung (siehe S. 199 f.) tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung je zur Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung wird vom Lohn bzw. Gehalt einbehalten. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist für den Arbeitgeber zusätzlicher Aufwand. Die einzubehaltenden Sozialabgaben sowie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung müssen in voraussichtlicher Höhe spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, von der jeweiligen Krankenkasse im Lastschriftverfahren vereinnahmt werden. Vorab sind die Daten vom Arbeitgeber mittels Software an die Kasse zu übertragen (siehe S. 196). Die einbehaltenen Steuern sind bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen. Zu den Personalkosten des Unternehmens zählen: Bruttoarbeitsentgelt der Arbeitnehmer, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung der Arbeitnehmer (= Beiträge zur Berufsgenossenschaft), Freiwillige soziale Aufwendungen des Unternehmens (= betriebliche Altersversorgung,Unterstützung u. a.). Name 1. Tierjung, V. 2. Steinbring, W. 3. Walter, F. III/2,0 I II/0,5 Buchen Sie auf den Konten 2640,2800(AB 35.000,00 ), 4830,6300 und 6400 1. den SV-Bankeinzug, 2. die Gehaltsabrechnung lt. Gehaltsliste zum 31. Januar (Banküberweisung), 3. den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, 4. die Überweisung der einbehaltenen Steuerabzüge im Februar. Wie hochsind die Personalkostendes Betriebes? Zum31. Dezember weisen die nachstehenden Konten folgende Salden aus: 2650 Forderungen an Mitarbeiter... 16.000,00 4830 FB-Verbindlichkeiten... 12.600,00 Bilden Sie die Abschlussbuchungssätze. GehaltslisteMonat Januar Zusammenfassung Steuerklasse Abzüge Bruttogehaltätszusteuegehalt Solidari- Kirchen- Netto- Lohnsteueabzügsicherung Steuer- Sozialverschlag (9 %) 3.540,00 359,50 0,00 7,33 366,83 730,13 2.443,04 2.770,00 411,75 22,64 37,05 471,44 578,24 1.720,32 3.296,00 523,33 23,69 38,77 585,79 679,80 2.030,41 9.606,00 1.294,58 46,33 83,15 1.424,06 1.988,17 6.193,77 AG-Anteil zur Sozialversicherung: 1.894,80, SV-Bankeinzug: 3.882,97. n n AUFGABEN 209 210 6470205 205

AUFGABEN 211 212 213 214 Buchen Sie auf den Konten 2640, 2650, 2800 (AB 32.000,00 ), 4830, 6200 und 6400 1. Zahlung eines Lohnvorschusses durch Banküberweisung:4.000,00, 2. SV-Bankeinzug 3.200,00, 3. Lohnabrechnung mit Verrechnung des Vorschusses in Höhe von mtl.250,00 : Bruttolöhne LSt/SolZ/KiSt Sozialvers. Verrechneter Vorschuss Auszahlung (Bank) 4. Banküberweisung der einbehaltenen Steuerabzüge im Folgemonat. n Zahlung der Gehälter durch Banküberweisung zum 31. Dezember. Buchen Sie aufden Konten 2640,2650(AB 8.000,00 ), 2800 (AB160.000,00 ), 4830,6300, 6400,8000,8010und 8020: 1. SV-Bankeinzug...? 2. Gehälter lt. Gehaltsliste für den Monat Dezember: Bruttobeträge... 55.800,00 Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag... 10.050,00 Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer... 11.765,00 3. Verrechnung von Vorschüssen... 2.500,00 4. Arbeitgeberanteil... 11.245,00 5. Dieeinbehaltenen Steuerabzüge werden erst Anfang Januar nächsten Jahres an dasfinanzamt überwiesen. 1. Nennen Sie die Buchungen bis zum Jahresabschluss. 2. Wielauten a) die Eröffnungsbuchung zum1. JanuarnächstenJahresund b) die Überweisungsbuchung? 3. Wie hochsind die gesamten Personalkosten des Betriebes für Dezember? n Der Angestellte Stefan Stein der Textilwerke GmbH bezieht ein Bruttogehalt von2.780,00.seine Abzüge fürsteuern(st.-kl.iii/0)betragen 215,48 undfür Sozialabgaben 580,33 (Arbeitgeberanteil: 548,36 ). Bei der Gehaltsabrechnung ist ein Anzug mit 150,00 netto zuzüglich 28,50 Umsatzsteuer zu verrechnen, den Stefan Stein im Abrechnungszeitraum von seinem Betrieb erworben hat.die Gehaltszahlung erfolgt als Banküberweisung. 1. Erstellen Sie die Gehaltsabrechnung. Wie hoch ist der SV-Bankeinzug? 2. Buchen Sie auf den entsprechenden Konten. 3. Wie lautet die Buchung für den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung? 4. Wie hoch sind die Personalkosten für den Angestellten Stefan Stein? n Die Miete der Arbeitnehmer für Werkswohnungen wird mit den Gehältern verrechnet.die Nettogehälter werden durch Banküberweisung ausgezahlt: Bruttogehälter lt. Gehaltsliste... 66.300,00 Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag... 11.300,00 Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer... 12.600,00 des Arbeitgebers... 11.950,00 Einbehaltene Mieten für Werkswohnungen... 3.600,00 Ermitteln Sie den SV-Bankeinzug sowie die Nettoauszahlung und buchen Sie aufden entsprechendenkonten die Gehaltsabrechnung, den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und die Überweisung der Steuerabzüge. Konten:2640, 2800 (50.000,00 Bestand),4830, 5400,6300 und 6400. Arbeitgeberanteil 7.800,00 860,00 1.630,00 250,00 5.060,00 1.570,00 n 206 6470206