Deutscher Bundestag Drucksache 17/4042 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Uwe Kekeritz, Maria Klein-Schmeink, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Monika Lazar, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DerEuropäischeGerichtshoffürMenschenrechtehatdieBestrafungeinvernehmlicherhomosexuellerHandlungenunterErwachsenenalsVerstoßgegen dieeuropäischemenschenrechtskonventioneingestuft,ebensodiefestlegung unterschiedlicherstrafrechtlicherschutzaltersgrenzenfürhomo-undheterosexuelle Handlungen. InderBundesrepublikDeutschlandgaltdienationalsozialistischeGesetzgebung gegenhomosexuellebiszum31.august1969unverändertfort ( 175,175a desstrafgesetzbuchs StGB).SämtlichesexuellenHandlungenzwischen Männernwarenstrafbar.Von1969bis31.Mai1994galtenunterschiedliche Schutzaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen. DieDDRwar1950zurvornazistischenFassungdes 175zurückkehrt,hataber HomosexualitätzwischenErwachsenenbis1968nichtvollständigentkriminalisiert.Siehieltauchbisdahinamnationalsozialistischen 175afest.Von1968 bis30.mai1989galtenmit 151StGB-DDRunterschiedlicheSchutzaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen. DieimNationalsozialismusergangenenUrteilenachden 175und175ades Reichsstrafgesetzbuches (RStGB)wurden2002mitdemGesetzzurÄnderung desgesetzeszuraufhebungnationalsozialistischerunrechtsurteileinderstrafrechtspflegeaufgehoben,dieverurteiltendamitrehabilitiert.fürdienachdem 8.Mai1945wegeneinvernehmlicherhomosexuellerHandlungenVerurteilte steht eine Rehabilitierung noch aus. DerDeutscheBundestagbekräftigtseinebereitsam7.Dezember2000einstimmiggetroffeneBewertung, dassdurchdienach1945weiterbestehendestrafdrohunghomosexuellebürgerinihrermenschenwürdeverletztwordensind. (Plenarprotokoll14/140,Bundestagsdrucksache14/4894).Eshandeltsichum MenschenrechtsverletzungenimgroßenAusmaß.EineRehabilitierungundEntschädigung ist längst überfällig.
Drucksache 17/4042 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einengesetzentwurfvorzulegen,derdiegesetzlicherehabilitierungundentschädigungdermenschenvorsieht,dienach1945indeutschlandaufgrund einerstrafbestimmunggegenhomosexuellehandlungenverurteiltwurden,die nachderrechtsprechungdeseuropäischengerichtshofesfürmenschenrechte als menschenrechtswidrig anzusehen ist. DieentsprechendenUrteilesindaufzuhebenunddieihnenzugrundeliegenden Verfahreneinzustellen.VorzusehenistzudemeineRegelungzurteilweisenAufhebungvonUrteilen,soferndieobengenanntenTatbeständenichtdereinzige Grund für die Verurteilung waren. DieEntschädigungsollmindestensdenUmfanghaben,wiesieimGesetzfürdie EntschädigungvonStrafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)fürSchädendurch eine ungerechtfertigte strafgerichtliche Verurteilung vorgesehen ist. MitderOrganisationundAuszahlungderEntschädigungsolldievonderBundesregierung angekündigte Magnus-Hirschfeld-Stiftung betraut werden. Berlin, den 30. November 2010 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung DiestrafrechtlicheVerfolgungvoneinvernehmlichenhomosexuellenHandlungenunterErwachsenenverstößtgegendieEuropäischenMenschenrechtskonvention.DerEuropäischeGerichtshoffürMenschenrechtehatbereits1981festgestellt,dassentsprechendeStrafnormendasinArtikel8derEuropäischen MenschenrechtskonventiongarantierteRechtaufAchtungdesPrivatlebensverletzen (Dudgeonv.NorthernIreland,no.752/76,vgl.NJW1984,541).Diese FeststellunghatderGerichtshofseitdeminständigerRechtsprechungwiederholt.BereitsdieExistenzeinersolchenStrafnormstellteinenpermanentenund direkteneingriffindasrechtdar (Norrisv.Ireland,no.10581/83,vgl.EuGRZ 1992,484;Modinosv.Cyprus,no.15070/89).NichtnurVerbotesämtlicherhomosexuellerHandlungensindmenschenrechtswidrig,sondernauchgesonderte SchutzaltersgrenzenfürhomosexuelleHandlungen.EineunterschiedlichestrafrechtlicheBehandlungvonhomo-undheterosexuellenKontaktenistnichtgerechtfertigt.DenEingriffindieMenschenrechtesiehtderGerichtshofalsso schwerwiegendan,dasserklägern,dievonverfolgungaufgrunddiskriminierenderstrafrechtsnormenbetroffenwaren,mehrfachentschädigungenzugesprochenhat (L. &V.v.Austria,nos.39392/98and39829/98;S.L.v.Austria, no.45330/99;woditschkaandwilfingv.austria,no.69756/01and6306/02; Ladnerv.Austria,no.18297/03;Wolfmeyerv.Austria,no.5263/03;H.G. &G.B.v.Austria,no.11084/02and15306/02;R.H.v.Austria,no.7336/03). JenachSchwerederBeeinträchtigungdurchdasStrafrechtbewegtensichdie Entschädigungssummen zwischen 5 000 Euro und 75 000 Euro. DieBundesrepublikDeutschlandunterstütztzusammenmitdenanderenMitgliedstaatenderEUeineUN-InitiativezurweltweitenEntkriminalisierungvon Homosexualität.FernererklärtsiediesesZielzueinerderPrioritätendeutscher Menschenrechtspolitik2010bis2012 (Bundestagsdrucksache17/2840,S.112). DiesesEngagementistumsoglaubwürdiger,jeklarersichdieBundesrepublik DeutschlandderVerantwortungfürMenschenrechtsverletzungengegenüber HomosexuelleninderdeutschenVergangenheitstelltunddarausKonsequenzen
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4042 zieht.dazugehörtdiebisherausstehenderehabilitierungundentschädigung vonpersonen,dienach1945wegeneinvernehmlicherhomosexuellerkontakte verurteilt wurden. 175RStGB,nachdemseit1871 widernatürlicheunzucht zwischenmännernmitgefängniszubestrafenwar,wurdeam28.august1935vonden Nationalsozialistenverschärft.DurchStreichungdesWortes widernatürlich konntennichtmehrnursogenanntebeischlafähnliche,sondernsämtliche sexuellenhandlungenzwischenmännernverfolgtwerden.dertatbestandder Unzucht setzte nicht einmal eine Berührung voraus. DerbeispiellosenVerfolgungvonHomosexuellenimNationalsozialismus folgtenachkriegsendekeineabkehrvonderstrafverfolgung.sowohlder Wortlautdes 175alsauchder1935eingefügte 175abestandeninderBundesrepublikDeutschlandbis1969unverändertfort.Zwischen1945und1969 gabesaufdemgebietderbundesrepublikdeutschlandca.50000bis60000 Verurteilungen.Am1.September1969trateinStrafrechtsänderungsgesetzin Kraft,dasden 175StGBliberalisierte,abernichtaufhob.BiszufünfJahren FreiheitsstrafebliebenvorgesehenfürsexuelleKontaktevonMännernmitanderenMännernunter21Jahren.DieAltersgrenzewurde1973imRahmeneiner ReformdesSexualstrafrechtsauf18herabgesetzt.Völliggestrichenwurdeder 175erstam31.Mai1994.Seitdemgeltenfürhomo-undheterosexuelleHandlungeninderBundesrepublikDeutschlandgleicheSchutzaltersgrenzen.ZwischenderEntkriminalisierungderHomosexualitätunterErwachsenen1969und der Aufhebung des 175 im Jahr 1994 gab es 3 545 Verurteilungen. AuchinderDDRgaltder 175RStGBzunächstfort.1950entschieddasOst- BerlinerKammergerichtjedochmitGeltungfürdiegesamteDDR,dasserinder Fassunganzuwendensei,dievor1935bestand.Unverändertbliebdagegenauch hierzunächstdernationalsozialistische 175ainKraft.1968gabsichdieDDR eineigenesstrafgesetzbuch,indembeideparagraphennichtmehrenthaltenwaren.stattdessenbestimmte 151StGB-DDR,dassErwachsene,diemitJugendlichendesgleichenGeschlechtssexuelleHandlungenvornehmen,mitFreiheitsstrafebiszudreiJahrenbestraftwerden.DamitgaltenfürhomosexuelleHandlungen auchfürlesbische anderealtergrenzenalsfürheterosexuelle.mit Wirkungvom30.Mai1989wurde 151ausdemStrafgesetzbuchderDDR gestrichen.eswirdgeschätzt,dassesinderddrbis1968zuinsgesamt ca.4000verurteilungenkamunddanachnochca.300verurteilungennach 151 StGB-DDR ausgesprochen wurden. Exakte Zahlen liegen nicht vor. SowohlinderBundesrepublikDeutschlandalsauchinderDDRgingdiestrafrechtlicheVerfolgungeinhermiteinergesellschaftlichenÄchtungvonHomosexualität.LetzterebetrafnebenSchwulenauchLesben.IneinemKlimader AngstundderEinschüchterungfieleszudemschwer,dievondenNaziszerstörtehomosexuelleInfrastrukturnachdemKriegwiederaufzubauen.Manche Homosexuelle,diedenNaziterrorimGefängnisoderimKZüberlebthatten, waren im Nachkriegsdeutschland erneut mit Strafverfolgung konfrontiert. Erstunterderrot-grünenKoalitionwurdeab1998begonnen,diestrafrechtliche VerfolgungHomosexuelleraufzuarbeiten.DabeihattedieAuseinandersetzung mitderunvergleichlichenverfolgungimnationalsozialismuspriorität.die AufarbeitungproblematisiertejedochvonBeginnanauchdieüber1945hinausweisenden strafrechtlichen Kontinuitäten. Am7.Dezember2000stuftederDeutscheBundestagineinereinstimmiggefasstenEntschließungdie1935erfolgteVerschärfungdes 175erstmalsals AusdrucktypischnationalsozialistischenGedankenguts ein.inderentschließungheißtesweiter: SowohlinderBundesrepublikDeutschlandalsauchin derddrwurdenauchnach1949menschenwegeneinvernehmlichergleichgeschlechtlicherbeziehungenuntererwachsenenstrafrechtlichverfolgt.inder
Drucksache 17/4042 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BundesrepublikDeutschlandbliebder 175StGBbis1969unverändertin Kraft. DerBundestagbetonteweiter,dassdie Verfolgungeinvernehmlicher gleichgeschlechtlicherbeziehungengegendieeuropäischemenschenrechtskonventionundnachheutigemverständnisauchgegendasfreiheitliche MenschenbilddesGrundgesetzes verstößt,undbekannte, dassdurchdienach 1945weiterbestehendeStrafdrohunghomosexuelleBürgerinihrerMenschenwürdeverletztwordensind. (Plenarprotokoll14/140,Bundestagsdrucksache 14/4894). Am23.Juli2002wurdedasGesetzzurAufhebungnationalsozialistischerUnrechtsurteileinderStrafrechtspflegeergänzt (NS-AufhÄndG,BGBl.I2714). Urteile,dieinderNS-Zeitnachden 175und175aNummer4RStGBergangenwaren,wurdenpauschalaufgehoben.Zum1.September2004erfolgteeine Änderungder RichtlinienderBundesregierungüberHärteleistungenanOpfer vonnationalsozialistischenunrechtsmaßnahmenimrahmendesallgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG)vom7.März1988.DurchdieNeufassungwurde erstmalsauchopfernder 175und175aNummer4RStGBausderNS-Zeit einanspruchaufentschädigungeröffnet.zuvorwarnurkz-haftentschädigungsfähig, nicht aber Strafhaft nach den 175 und 175a RStGB. Am12.Dezember2003hatderDeutscheBundestagaufAntragderFraktionen SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieErrichtungeinesDenkmalsfürdie imnationalsozialismusverfolgtenhomosexuellenbeschlossen,dasam27.mai 2008vonBundeskulturstaatsministerBerndNeumannderÖffentlichkeitübergebenwurde.AufderdemDenkmalbeigefügtenSchrifttafelheißtesunteranderem: LangeZeitbliebendiehomosexuellenOpferdesNationalsozialismus ausdergedenkkulturausgeschlossen inderbundesrepublikwieinderddr. HierwiedortwurdenSchwulelangeZeitweiterstrafrechtlichverfolgt.Inder BundesrepublikDeutschlandgaltder 175unverändertbis1969fort.Aus seinergeschichteheraushatdeutschlandeinebesondereverantwortung, MenschenrechtsverletzungengegenüberSchwulenundLesbenentschiedenentgegenzutreten. AusderErkenntnis,dassessichauchbeiderstrafrechtlichenVerfolgungnach 1945umeinschweresUnrechtgehandelthat,giltesrechtspolitischeKonsequenzenzuziehen.UmdieOpferdieserungerechtfertigtenStrafverfolgungzu rehabilitieren,sindalleurteileaufzuheben,dieimlichtederrechtsprechung deseuropäischengerichtshofsfürmenschenrechtekeinenbestandhabenkönnen.diesbetrifftnebendenurteilen,dieinderbundesrepublikdeutschlandbis 1969undderDDRbis1968aufgrundder 175und175aNummer4StGB wegeneinvernehmlicherhomosexuellerkontakteuntererwachsenenergangen sind,auchurteilenach 175StGBund 151StGB-DDR,dieaufgrunddiskriminierenderAltergrenzenergangensind.SoferndiegenanntenUrteilenicht nureinvernehmliche,durchdiemenschenrechtegeschütztehandlungenzum Gegenstandhatten,sindgesetzlicheRegelungenzurteilweisenAufhebungzu treffen. AuchwennerfolgteÄnderungenimStrafrechtalleinkeinenAnspruchaufRehabilitierungbegründenkönnen,istesdemGesetzgebernichtverwehrt,schwerwiegendeVerletzungenderMenschenrechtedurchgesetzlicheRegelungenzur Entschädigungzukorrigieren.Dementsprechendistesauchmöglichundangemessen,alleUrteileaufzuheben,dieaufGesetzezurückgehen,derenUnvereinbarkeitmitMenschen-undGrundrechteninzwischenevidentist.Hierwurden MenschenwegenHandlungenmitFreiheitsentzugbestraft,diebeianderersexuellerOrientierungihrunbestrittenesRechtgewesenwären.Diesbedeuteteinen tiefenunddurchnichtszurechtfertigendeneingriffindenkernbereichderpersönlichkeit. ZwarsolldieRechtsfriedenstiftendeWirkungrechtskräftigerUrteileunabhängigvonihrermateriellenRichtigkeitnichtnachBeliebeninFragegestelltwer-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4042 den,dadierechtssicherheitunddamitauchdasvertrauenindenbestand rechtskräftigerurteileeinwesentlicherbestandteildesrechtsstaatesdarstellt. AllerdingsistdieRechtssicherheitnureineSeitedesRechtsstaatsprinzips,zu derebensodiemateriellegerechtigkeitgehört.esistaufgabedesgesetzgebers, einensolchenwiderstreitzuentscheiden.dabeihaterzuberücksichtigen,dass esmitdemgedankenderrechtssicherheitunverträglichist,rechtskräftigeurteilenurwegeneineswandelsderrechtsauffassungwiederzubeseitigen.eine AusnahmevondieserRegelistaberdanngerechtfertigt,wennbesonderszwingendeundschwerwiegende,denErwägungenderRechtssicherheitübergeordnete Gründe dazu Anlass geben (BVerfGE 2, 380, 405). MitderAufhebungvonVerurteilungennach 175StGBund 151StGB-DDR werdenabernichtalleinurteileaufgehoben,dieheutesonichtmehrgefälltwürden,sondernauchsolche,dieschondamalsalsmenschenrechtswidrighättenerkanntwerdenmüssen.schließlichpönalisiertendiesestrafnormennichtnurein bestimmtesverhalten;vielmehrsprachensieinmenschenverachtenderweise denbetroffeneneinenmaßgeblichenbestandteilihreridentitätab.deshalbbeziehensichgegenwärtigeantidiskriminierungsvorschriften wiezumbeispiel dasallgemeinegleichbehandlungsgesetz nichtaufverhaltensweisen,sondern auf die sexuelle Identität. DieEntschädigungsleistungensolltensichgrundsätzlichandemGesetzüberdie EntschädigungfürStrafverfolgungsmaßnahmenorientieren (StrEGvom 8.März1971,BGBl.IS.157,zuletztgeändertdurchdasGesetzvom30.Juli 2009,BGBl.IS.2478).DiegegenwärtigindiesemdiesemGesetzvorgesehene EntschädigungfürdenimmateriellenSchadenaufgrundstrafgerichtlichangeordneterFreiheitsentziehungistallerdingsdringendzuerhöhen.Derzeitbeträgt sielediglich25eurofürjedenangefangenentagderfreiheitsentziehung ( 7 Absatz3StrEG).ZurÄnderungdesStrEGhatdieFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENinderletztenLegislaturperiodeeinenGesetzentwurfeingebracht,der eineangemesseneentschädigung,mindestensaber50europrohafttagvorsieht (Bundestagsdrucksache16/11434).ZurangemessenenEntschädigungfürHaftstrafenwegenhomosexuellerKontaktesindauchdieSummenzubeachten,die dereuropäischegerichtshoffürmenschenrechteklägerninentsprechenden Fällen zugesprochen hat. DieBundesregierunghatam12.November2010angekündigt,dasssieeine Magnus-HirschfeldStiftung errichtenwill.dieneuebundesstiftungsoll die RechtevonHomosexuellendurchBilden,ForschenundErinnernstärken. Die BundesministerinderJustiz,SabineLeutheusser-Schnarrenberger,wiesdabei ausdrücklichdaraufhin,dassder 175erst seit1994abgeschafftist (Pressemitteilungvom12.November2010).VondaheristdieStiftungfürdieAufgabe, dieentschädigungderopferantihomosexuellerstrafgesetzgebungzubetreuen, prädestiniert.auchinanderenbereichenvonentschädigunghatdiebundesrepublikdeutschlanddenwegübereinestiftunggewählt,z.b.mitderstiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft. Dies hat sich bewährt.
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