BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/3435 17. Wahlperiode 27. 10. 2010 Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DerGesetzentwurfzurNeuregelungderGrundsicherungfürArbeitsuchendeist nichtgeeignet,dasmenschenwürdigeexistenzminimumangemessensicherzustellen.dievorgelegtegrundsicherungistunzulänglichundausdruckeiner obrigkeitsstaatlichenhaltung.diebundesregierungwilldieregelsätzefür Erwachsenenurum5Euroerhöhen,fürKindergarnicht.Stattdietatsächlichen Bedarfezudecken,zudenenauchdiesozialeTeilhabezählt,streichtdieBundesregierungFreizeitundKulturweitgehend.MitpaternalistischerHaltung rechnetsieauchnochdasdurchausüblicheglasbieramwochenendefürdie ErwachsenenoderdenwöchentlichenBesuchderEisdielefürKinderausden Berechnungsgrundlagenheraus.DievomParitätischenWohlfahrtsverbandauf BasisderDatenvon2003errechneteRegelsatzhöhevon420Euroistfüruns nachwievorderorientierungswert.entsprechendmüssendiekinderregelsätze aufeinexistenzundteilhabesicherndesniveauangehobenwerden.diekoalitionspieltdieärmstengegendiearmenaus,statteinenmindestlohnzuetablieren.siekürztbeiderqualifikationvonlangzeitarbeitslosen.aneinerverbesserungderbildungseinrichtungenundderflächendeckendenversorgungmit gutengebundenenganztagsschulensamtindividuellerförderungfürjedes Kind führt auch nach dieser Reform kein Weg vorbei. DieRegelsätzeinderGrundsicherungfürArbeitsuchendesindfürErwachsene undkinderineinemtransparentenverfahrensach-undrealitätsgerechtzu ermitteln.dashatdasbundesverfassungsgerichtmitseinemurteilvom 9.Februar 2010 angeordnet. GrundlagefürdieFeststellungderBedarfeistdieGewährleistungeinesmenschenwürdigenDaseinsauchfürjeneMenschen,dieihrenLebensunterhalt nichtauseigenenmittelnbestreitenkönnen.hierzugehörenauchdiesoziale undkulturelleteilhabe,fürkinderinsbesonderedieteilhabeanbildung,für Erwachsene auch die Teilhabe am Arbeitsleben. DieWürdedesMenschenistunantastbar.AlsGrundrechtbegründetsienicht nurabwehrrechtegegeneingriffedesstaates.derstaatmussdiemenschenwürdeauchpositivschützen.geradeindeutschlandistderzusammenhang zwischensozialerherkunftundbildungserfolgbesondershoch.hiermusseine

Drucksache 17/3435 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Reformansetzen,die,wiedasBundesverfassungsgerichtinseinemUrteilformulierthat,Lebenschancengewährleistenmuss,weilKinder ohnehinreichendestaatlicheleistungen (in)ihre(n)möglichkeiteneingeschränktwerden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können. II. Der Deutsche Bundestag bekräftigt: EinmenschenwürdigesDaseinwirddurchfolgendeMaßnahmengewährleistet: 1.DieGrundsicherunggewährleistetdiephysischeExistenzderLeistungsberechtigtenwieauchdieMöglichkeitenzurPflegezwischenmenschlicherBeziehungenundzueinemMindestmaßanTeilhabeamgesellschaftlichen, kulturellenundpolitischenleben.folgendeschwerpunktesindzuberücksichtigen: 1.1DieBedarfenachdemZwölftenundZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBXIIundSGBII)werdeneinheitlichaufBasisderunteren 20ProzentdernachEinkommengeschichtetenHaushalteermittelt nachdemalleempfängerinnenundempfängervonleistungennach demsgbxiiundsgbiisowiedieverdecktarmenherausgerechnet wurden. 1.2DietatsächlichenAusgabenderHaushaltewerdenzumMaßstabgenommen.DiesebeinhaltenauchdengelegentlichenBesucheinerEisdieleoderdenbescheidenenKonsumetwavonAlkohol,wiesieinallen Einkommensgruppen unserer Gesellschaft üblich sind. 1.3InsbesonderewerdendieMobilitätserfordernisserealitätsgerechtermittelt.DerRegelsatzmussdieAnschaffungeinesFahrradesodereiner MonatskartefürdenöffentlichenNahverkehrauchtatsächlichermöglichen. 1.4DenLeistungsberechtigtensollenkünftigeinmaligeLeistungenfürdie Anschaffungoder,wennwirtschaftlichvertretbar,ReparaturvonHerden, Kühlschränken und Waschmaschinen gewährt werden. 2.DerAnspruchjedesKindesundjedesJugendlichenaufindividuelleFörderungwirdumgesetzt.DaslässtsichambestenübergezielteSachleistungen undeinenschnellenundqualitativhochwertigenausbauvonkindertageseinrichtungenundschulen,einemechtenbildungschancenpaket,erreichen. Folgende Schwerpunkte sind zu berücksichtigen: 2.1EswirdeinBundesprogramm RegionaleBildungspartnerschaften eingeführt.immittelpunktdesprogrammsstehendieindividuelleförderungvonallenkindernundjugendlichenundderaufbaueinerengen KooperationzwischendenSchulträgern,derJugendhilfeundaußerschulischenTrägernvorOrt.DamitstehenauchKindernundJugendlichen ausbildungsfernenhaushaltenleichtzuerreichendeangebotezurverfügung.umdenindividuellenrechtsanspruchab1.januar2011sicherzustellen,werdenkurzfristigschulnahentsprechendeförderangebote bereitgestellt.dieförderungdurchdasprogramm RegionaleBildungspartnerschaften ersetzt (sukzessive) die kurzfristigen Förderangebote. 2.2ZuschüssezumMittagessenfürKita-KinderundSchülerinnenund SchülerwerdengezahltundderAufbauvonMensenundCafeteriasin Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Bundesmitteln unterstützt. 2.3DieMittelderInitiativedesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren, FrauenundJugend (BMFSFJ)zurgezieltenSprach-undIntegrationsförderung in Kindertageseinrichtungen werden massiv aufgestockt.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/3435 2.4EswerdenmehrProduktionsschulenaufgebaut,damitSchulabbrecherinnenundSchulabbrecherimundausdemArbeitsprozesslernenund einen Schulabschluss nachholen können. 2.5DasbisherigeSchulstarterpaketbleibtbestehen,damitauchKinderim Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezug diese Unterstützung erhalten. 2.6DieBundesregierungsetztsichfüreineAufhebungdesKooperationsverbotszwischenBundundLändernimBereichderBildungein,damit u. a. ein neues Ganztagsschulprogramm aufgelegt werden kann. 2.7DasBetreuungsangebotfürunterdreijährigeKinderwirdentsprechend demtatsächlichenbedarfausgebaut,diequalitätindeneinrichtungen verbessertundeinrechtsanspruchaufeinenganztagsbetreuungsplatz für alle Kinder festgeschrieben. 3.EswirdeinallgemeinerMindestlohninHöhevonmindestens7,50Europro StundefüralleBeschäftigteninallenBrancheneingeführt.Diefestgelegte GrenzemussverbindlichseinunddarfvonkeinemBetriebundinkeinem Beschäftigungsverhältnisunterschrittenwerden.MitdieserUntergrenze wirdzukünftiglohndumpingzulastenderbeschäftigtenundsteuerzahler wirksam verhindert. a)einemindestlohnkommissionwirdnachdemvorbildderlow-pay-commissioningroßbritannienimmindestarbeitsbedingungengesetzverankert. b)diemindestlohnkommissionlegtdenallgemeinenmindestlohnfestund passt ihn jährlich an. 4.DieFörderungderIntegrationundTeilhabevonLangzeitarbeitslosenam Arbeitslebenwirdverbessertundintensiviert.FolgendeSchwerpunktesind zu berücksichtigen: 4.1DiegeplantenKürzungenimEingliederungstiteldesSGBIIinder Höhe von 6 Mrd. Euro bis 2014 werden zurückgenommen. 4.2QualifizierunghatoberstePrioritätinderArbeitsförderung.DafürbedarfesmehrvollwertigerAusbildungs-undUmschulungsmaßnahmen fürgeringqualifizierte,aberauchumfassendeweiterbildungsangebote. Mit folgenden Maßnahmen ist zu beginnen: 4.2.1UmschulungeninPflegefachberufeundindenErziehungsbereichwerdenabweichendvon 85Absatz2SGBIIIauchüber zwei Jahre hinaus gefördert. 4.2.2Eswirdeinedoppelte50-Prozent-QuotefürWeiterbildungsmaßnahmeneingeführt,dieüberdasSGBIIIunddasSGBIIgefördertwerden.DieQuotensollendafürsorgen,dasssich50ProzentderMaßnahmenanGeringqualifizierterichtenundwiederum50ProzentdavonzueinemanerkanntenBerufsabschluss führen. 4.2.3FürMenschenunter25JahrenwirdeinVorrangfürAusbildung im SGBII verankert. 4.3EswirdeinverlässlichersozialerArbeitsmarkteingeführt,derTeilhabe undperspektivenfürdiejenigensichert,dieabsehbarkeinechancenauf dem ersten Arbeitsmarkt haben. 5.DerKostendruckindenKommunenwirdnichtaufdieLeistungsberechtigtenabgewälzt.StattdessenmussderBundeinenhöherenAnteilderKosten der Unterkunft schultern. Folgende Schwerpunkte sind zu berücksichtigen:

Drucksache 17/3435 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.1DieBundesbeteiligungwirdentsprechenddertatsächlichenEntwicklungderAusgabenfürUnterkunftundHeizungnach 22Absatz1 SGBIIberechnetunddementsprechendwirddieBundesbeteiligungfür dasjahr2010auf35,8prozentfürdenbundeshaushalt2011auf 37,7Prozent festgelegt. 5.2AufdasgeplantekommunaleSatzungsrechtoderdiePauschalierung der Unterkunftsleistungen wird verzichtet. 5.3DieseitdemJahr2007geltendenSonderquotenfürdieBundesländer Baden-WürttembergundRheinland-Pfalzwerdenaufgehobenundder Bundesanteil wird auf alle Bundesländer gleich verteilt. Berlin, den 26. Oktober 2010 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung HättedieBundesregierungsich wiebisher amverbrauchderunteren 20ProzentdernachEinkommengeschichtetenHaushalteorientiert,müssteder RegelsatznachihreneigenenBerechnungen384Eurobetragen.Würdezudem aufabschlägefürgenussmittelunddenbesucheinescafesodereinereisdiele verzichtet,müsstederregelsatzmindestens400eurobetragen.ohnerechentricksundbeiberücksichtigungdertatsächlichenbedarfehaltenwirdieorientierungandemvomparitätischenwohlfahrtsverband (aufbasisderdatenvon 2003) errechnete Regelsatz von 420 Euro für richtig. BeiverständigerWürdigungderBedarfewurdenvielePositionenvonderBundesregierungnichtausreichendberücksichtigt.BeispielsweisesindfürKinder undjugendlichewederfürneuenochfürgebrauchtefahrräderausgabenvorgesehen.absurdniedrigsindauchdieerfasstenkostenfürdenöffentlichen Personennahverkehr.Gehtmandavonaus,dassKinderundJugendlicheinsbesonderedieweiterführendeSchulegenausowenigfußläufigerreichenkönnen wieetlichefreizeitangebote,leuchtetein,dassvorgesehenesummenzwischen 12und14EuronichtdietatsächlichenKostenderNutzungdesNahverkehrs decken.selbstdasinnordrhein-westfalenuntergroßenmühennunaufden WeggebrachteSozialticketwird22,50Eurokosten.Indenmeistendeutschen BundesländernistdieEinführungeinessolchengünstigenSozialticketsnoch nicht einmal absehbar. GutscheineoderChipkartenbewirkeninderRegelkeineChancengerechtigkeit,weilsienureingelöstwerdenkönnen,wennesAngebotevorOrtgibtund Elternbzw.KinderundJugendlicheselbstaktivwerden.GeradefürbildungsferneundvonArmutbetroffeneMenschenistdiesoftschwierig.Deswegen erreichtmanmitgutenkindertagesstättenundschuleninkooperationmit außerschulischenträgernmehrchancengerechtigkeit.wennesgelingt,dass Kinderindividuellgefördertwerdenundnichtanallenvonihnenbesuchten OrtenderBildungständiganihreArmuterinnertwerden,dannisteinwichtiger Schritt zu gleichen Bildungschancen getan. Derrasche,flächendeckendeAufbauvongutenGanztagschulenbrauchteine gesamtstaatlicheanstrengung.deswegenmüssenjetztschnelldiebasisfür einequalitativezusammenarbeitvonbundundländerninderverfassunggeschaffenunddaskooperationsverbotendlichaufgehobenwerden.denngute BildungisteineGemeinschaftsaufgabevonBund,LändernundGemeinden.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/3435 Bisdiesgeschieht,sollenSchulträgerundJugendhilfeträgerunterstütztwerden beideretablierungvonlernförderungindenschulen.diesistüberdasprogramm RegionaleBildungspartnerschaften zurealisieren.ineinerübergangsphasebiszumflächendeckendoptimiertenausbaueinermodernenbildungsinfrastrukturimsinnediesesprogrammsgiltesüberdieschulenund JugendämterdirekteFörderangebotezuunterbreiten,diedieKinderschonzum 1.Januar2011erreichen.DasProgrammderBundesregierungleistetdiese konkrete Hilfe für alle Kinder nicht und schafft falsche Anreize. VergleichtmandieJahre1998und2008,soistdieZahlderBeschäftigtenim Niedriglohnbereichum54Prozentangewachsen.Vielederheutigen6,5MillionenBeschäftigtenimNiedriglohnsektormüssenergänzendArbeitslosengeldII beantragen.trotzdemweigertsichdiebundesregierung,niedriglohnbeschäftigteindeutschlandvorlohndumpingzuschützen.daderniedriglohnsektor inverbindungmitdemlohnabstandsgebotabermaßstabfürdiegrundsicherung bleibt, wird dadurch eine Spirale nach unten in Gang gesetzt. UmeinenLohnabstandzuangemessenenRegelsätzensicherzustellen,bedarf eseinesallgemeinenmindestlohnesinderhöhevonmindestens7,50europro Stunde.DieseLohnuntergrenzemussfüralleverbindlichseinunddarfvonkeinemBetriebundinkeinemBeschäftigungsverhältnisunterschrittenwerden. MitdieserUntergrenzewirdzukünftigauchLohndumpingzuLastenderBeschäftigtenundSteuerzahlerwirksamverhindert.DiejährlicheAnpassungdes allgemeinenmindestlohneserfolgtdurcheinemindestlohnkommissionnach demvorbildderlow-pay-commissioningroßbritannien.diesekannauch tätigwerden,wenndietarifbindunginbranchenschwachistodereskeine Tarifverträge gibt. ZielderGrundsicherungimSGBIIistauch, dazubei[zu]tragen,dass [dieerwerbsfähigenhilfebedürftigen]ihrenlebensunterhaltunabhängigvonder GrundsicherungauseigenenMittelnundKräftenbestreitenkönnen. ( 1Absatz1SGBII).Eshatsicherwiesen,dassvollwertigeBildungsabschlüsseder langfristigbesteschutzvorarbeitslosigkeitsind.daheristdieumschulungin BerufemithohemgesellschaftlichenBedarfinBildungundPflegeweiterhin vollständigzufördernundfürjungemenschendervorrangaufausbildungzu legen.quotenkönnendafürsorgen,dassgeringqualifiziertebesserechancen auf dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt bekommen. TrotzallerAnstrengungenwirdesaberkaumgelingen,alleLangzeitarbeitslose wiederabsehbarindenerstenarbeitsmarktzuintegrieren.fürbesonders arbeitsmarktfernemenschenwerdenlangfristigsozialversicherungspflichtige öffentlichebeschäftigungsverhältnisseineinemsozialenarbeitsmarktgeschaffen,ohnejedochdaszieleinerheranführungandenerstenarbeitsmarkt aufzugeben. SchonheutesinddieSozialgerichtemiteinerFlutvonKlagenkonfrontiert,die dieangemessenheitderunterkunftskostenzumgegenstandhaben.diezahl derklagenwirdsichnochmehrerhöhen,wennderbundesgesetzgeberweiterhinaufdieaufdiefestlegungvonmindeststandardsüberdieangemessenheit verzichtetundeskünftigdenkommunenüberlässtfestzulegen,wasalsangemessenewohnkostenanzusehenistundwelchewohnflächealsangemessen erachtet wird. AusgehendvonUnterkunftskosteninHöhevon13,8Mrd.EuroimHaushaltsjahr2011beträgtbeiBerücksichtigungdertatsächlichenKostenentwicklung derbundesanteil5,2mrd.eurostattderaktuellangesetzten3,4mrd.euro.der Ansatzistdemnachum1,8Mrd.Eurozuerhöhen.Für2010isteineNachzahlung an die Kommunen zu leisten.

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