Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Pflegestufe & zus zusätzliche Betreuungsleistungen Lebenshilfe e.v. Schwäb. Gmünd
Finanzielle Einschränkung Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gegeben. Das Pflegen und Knüpfen sozialer Kontakte der Kinder ist erschwert. Allen Bedürfnissen in der Familie gerecht zu werden ist sehr schwierig.(geschwisterkinder) Viele zeitraubende Aktivitäten ten Therapie Arzt o.ä. Gesellschaftliche Barrieren erschweren den Alltag. (Ausgrenzung-Isolation im eigenen Freundeskreis) Freiräume schaffen für Familien und Angehörige gestaltet sich schwierig.(babysitter). Zusätzlich belastende Faktoren (pflegerischer Bereich oder im Bereich des Verhaltens).
Soziale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen. eigene Interessen zu verfolgen. bedarfsgerechte Freizeit-und Bildungsangebote, in Anspruch zu nehmen. die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Selbständigkeit zu fördern f und das Selbstwertgefühl hl. Positive Erlebnisse zu erfahren und in die Familie einzubringen. Freiräume schaffen für Familien und Angehörige und somit Ausgeglichenheit in der Familie zu erfahren.
Einteilung in Pflegestufen 0,1,2,3 Voraussetzung für alle Leistungen ist ein Antrag auf Pflegestufe bzw. zusätzliche Betreuungsleistungen. Voraussetzung Pflegestufe 0 Kriterien für die Feststellung von eingeschränkten Alltagskompetenzen. Die Bemessung erfolgt anhand von 2 Parametern: 1.den Aufwand und Bedarf an Grundpflege sowie 2.den Umfang an erforderlicher hauswirtschaftlicher Versorgung. Das ermittelt der Gutachter des MDK bei seinem Pflegegutachten vor Ort unter Inaugenscheinnahme des Pflegebedürftigen.
Pflegestufe 0 Kriterien für die eingeschränkten Alltagskompetenzen müssen zutreffen und ein minimaler grundpflegerischer Hilfebedarf muss notwendig sein. Pflegestufe 1 Sie benötigen mindestens 46 Minuten Grundpflege pro Tag, insgesamt, inklusive Hauswirtschaft, einen Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten, dabei müssen mindestens 2 Verrichtungen auf die Grundpflege entfallen. Pflegestufe 2 Sie benötigen mehr als 120 Minuten Grundpflege pro Tag, insgesamt, inklusive Hauswirtschaft, einen Pflegeaufwand von mindestens 180 Minuten, dabei muss ein Hilfebedarf zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten bestehen. Pflegestufe 3 Sie benötigen mehr als 240 Minuten Grundpflege pro Tag, insgesamt, inklusive Hauswirtschaft, einen Pflegeaufwand von mindestens 300 Minuten, sowie einen Hilfebedarf Rund-umdie-Uhr.
Finanzielle Unterstützung tzung Pflegegeld (Alternative zur Pflegesachleistung) 225 EUR Pflegestufe I 430 EUR Pflegestufe II 685 EUR Pflegestufe III Pflegesachleistung /Kombinationsleistung 440 EUR Pflegestufe I 1.040 EUR Pflegestufe II 1.510 EUR Pflegestufe III (in Härtefällen auf 1.918 EUR) begrenzt. Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen gen der Pflegeperson 125 EUR Pflegestufe I 251 EUR Pflegestufe II 376 EUR Pflegestufe III Schulungsangebote Wie Pflegekurse Unterstützung tzung für f Hilfsmittel. Finanzielle Unterstützung tzung für f Entlastungsangebote der Angehörigen (Verhinderungspflege, zusätzliche Betreuungsleistungen). Kurzzeitpflege, Teilstationäre Pflege, Vollstationäre Pflege. Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation (2.557,- je Maßnahme). Behandlungspflege (Wundversorgung, Infusionen etc.).
Verhinderungspflege 1.510,- pro Jahr Wenn eine Pflegestufe zugesprochen wurde, hat man nach 6 Monaten Anspruch auf Verhinderungspflege. (Muss beantragt werden). Diese kann privat ausgeschöpft werden mit Freunden und Bekannten. (Bei nahen Angehörigen ist der Betrag niedriger). Auch können Leistungen von Einrichtungen darüber abgerechnet werden. Verhinderungspflege kann als Budget stundenweise verrechnet werden, oder mit 28 Tagen stationärer Unterbringung. Verfällt am Jahresende.
Zusätzliche Betreuungsleistungen 100,- bis 200,- können monatlich zugesprochen werden. Übernommen werden Betreuungskosten & teilweise Sachkosten. Es variiert von Pflegekasse zu Pflegekasse welche Kosten, mit übernommen werden. (Verpflegung, Fahrdienst) Eine Pflegestufe ist nicht notwendig. (Interessant für alle die nicht auf die 46 Minuten der Pflegestufe 1 kommen) Es gilt nicht nur Grundpflegerischer und hauswirtschaftlicher Aufwand. Gelder werden nicht ausbezahlt sondern sammeln sich auf einem Konto an und können bis zu 6 Monate ins neue Jahr übertragen werden. (Problem Ferienbetreuung) Kann auch für Ersatzpflege (Verhinderungspflege) oder besondere Beratungsangebote eingesetzt werden. Gelten als Pflegesachleistung. Oftmals bereits zugesprochen und nicht verwendet. Angebote für eine Tagespflege oder stundenweiser Betreuung. Hier können die vereinbarten Pflegesätze mit den jeweiligen Beträgen finanziert oder verrechnet werden. Können nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen für Betreuungsangebote abgerufen werden. (z.b. Ferienbetreuung, Clubs & Treffs).
Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse auf zusätzliche Betreuungsleistungen oder Pflegestufe. Manchmal wird bei einer Begutachtung des MDK für eine Pflegestufe die Betreuungsleistungen gleich mit begutachtet. Lassen Sie sich von einer fachlich qualifizierten Einrichtung (z.b. einem Pflegedienst) beraten und begleiten. Bereiten Sie sich zusätzlich vor mit Hilfe eines Pflegetagebuchs, Arztberichten und einem selbst verfassten Bericht. (Eingeschränkte Alltagskompetenzen mit Beispielen und was Sie belastet). Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft anhand eines Fragenkataloges während eines Hausbesuches, ob ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vorliegt und ob die Kriterien für eine Pflegestufe erfüllt sind. Manchmal wird bei vorhandener Pflegestufe der zusätzliche Betreuungsleistungsanspruch nach Aktenlage zugesprochen. Nach dem Pflegegutachten durch den MDK entscheidet die Pflegeversicherung darüber, ob die Leistung bewilligt werden kann.
8.Störungen der höheren heren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben. Entwicklungshinweis: ab 10 Jahre - Selbständige Orientierung im weiteren Wohnumfeld (Stadt) ist nach entsprechender Übung möglich. Beispiele: -Ihr Kind kann sich nicht richtig artikulieren. -Kann nicht beurteilen ob das Geld für eine Brezel reicht. -Würde nicht alleine nach Hause zurückfinden. -Kind kennt die Uhrzeit nicht. (ab 8 J.)
2.Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen: Entwicklungshinweis: Ab 6 Jahre - Der in einer längeren Anlaufphase trainierte Schulweg wird allein bewältigt. Das Kind kennt grundlegende Regeln im Straßenverkehr. Situationsabhängig kann unüberlegtes, impulsives Verhalten vorkommen. Beispiele: -Ihr Kind ist nicht verkehrssicher. -Würde über die Straße rennen wenn es einen Bekannten sieht.
3.Unsachgemäß äßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen nden oder potenziell gefährdenden Substanzen Entwicklungshinweis: ab 6 Jahre - Das Kind kennt die Gefahren beim Einsatz/Verwendung von z. B. kochendem Wasser, elektrischen Geräten, Werkzeugen, Feuer. Beispiele: -Ihr Kind trinkt Putzmittel. -Steckt Gegenstände in den Wasserkocher oder Backofen.
Weitere Kriterien mit den zugehörigen Entwicklungshinweisen finden Sie im Skript.
Bildungsangebote für Menschen mit Behinderung z.b. Kurse Freizeitangebote (Clubs & Treffs). Reisen Wochenendbetreuung Ambulante Hilfen (Einzelbetreuungen zu Hause). Ausflüge Assistenzleistungen (Begleitung Therapie o.ä.) Ferienbetreuung Kurzzeitunterbringung