Exposé für die Liegenschaft BAUGEBIET WALDSTRAßE GRUNDSTÜCK K 1
Lage: Dieses Grundstück befindet sich an der Waldstraße, die als Nebenstraße zur Ardeystraße bereits als öffentliche Straße besteht. Die gute Wohnlage im Stadtteil Annen bietet neben den verkehrsgünstigen Anschlüssen auch die fußläufige Erreichbarkeit der Bushaltestelle der Linie 376. Geschäfte zur Deckung des täglichen und des Gemeinbedarfs sowie Ärzte, Apotheken, Kindergärten, Schulen, weitere Bildungseinrichtungen, Möglichkeiten für vielfältige sportliche und andere Freizeitaktivitäten im Stadtteil Annen sowie in der Wittener Innenstadt sind gut und schnell von dort erreichbar. Die Naherholungsgebiete Borbach, Buchenholz und Herrenholz sind unmittelbar angrenzend an das Baugebiet. Katasterangaben: Größe: Gemarkung Annen Flur 7 Flurstück 297 Baugrundstück: 487 qm Grundbuch: Amtsgericht Witten, Grundbuch von Annen Blatt 7 lfd. Nr. 43 vorhandene Leitungen: Es bestehen Anschlussmöglichkeiten an die bereits verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser, Telefon und an einen öffentlichen Kanal für Regen- und Schmutzwasser. Baulasten: keine Bau- und Planungsrecht: Eine Baugenehmigung wird nach den Festschreibungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 239 Waldstraße Buchenholz erteilt. Art und Maß der baulichen Nutzung ergeben sich hieraus. Baurechtliche Vorgaben: Die baurechtliche Bewertung sieht für die überbaubare Grundstücksfläche die Errichtung eines Einzel- oder Doppelhauses mit maximal 2 Vollgeschossen vor. Als Dachform ist ausschließlich ein geneigtes Dach mit einer Dachneigung von 30 bis 45 zulässig. Es wird empfohlen, die geplanten baulichen Vorhaben persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, mit der Bauordnungsbehörde (Servicebüro Baudezernat) abzustimmen. Barbara Tebbe, Tel.: 02302 581 4365 2
Erschließung: Der Erschließungsbeitrag für das Grundstück wird im Zuge des Grundstücksverkaufs abgelöst und ist im Kaufpreis enthalten. Kanalanschlussbeiträge fallen nicht an. Bodenbelastungen: Der Boden der Kauffläche wurde nicht gesondert untersucht. Von Altlasten ist nach dem bei der Stadt Witten geführten Übersichtsplan der Flächen mit Bodenbelastungen, Bergbaueinwirkungen, Altlastenverdacht und Altlasten nichts bekannt. Auflagen für den Käufer: Verpflichtung zum Baubeginn innerhalb eines Jahres und zur Fertigstellung innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Sollte die Planstraße zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Baustraße ausgebaut sein, gilt als Beginn dieser Frist die Fertigstellung der Planstraße als Baustraße. Bei Nichteinhaltung hat die Stadt Witten ein Wiederkaufsrecht. Für den Fall, dass das Grundstück weiterverkauft wird, hat die Stadt Witten für die Dauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags ein Ankaufsrecht. Verkaufsbedingungen: Der Verkauf des Grundstücks erfolgt zum Festpreis und ohne Maklergebühr zu: 129.500,- Euro Kaufpreisfälligkeit: vier Wochen nach Vertragsabschluss. Hinweis: Zum Zeitpunkt der Fälligkeit ist der Erwerber noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Es wird empfohlen, bei Finanzierungsgesprächen mit Kreditinstituten und Fördermittel gebenden Stellen auf dieses Formerfordernis hinzuweisen. Sämtliche mit der Vertragsausführung verbundenen Kosten, insbesondere die Notar- und Gerichtskosten, Hausanschlusskosten (Strom, Gas, Wasser, Telefon), Einmessung des Gebäudes sowie die Grunderwerbsteuer, gehen zu Lasten der Erwerber. Die Vergabe bzw. der Verkauf des Grundstücks erfolgt nur an Einzelbewerber für den Eigenbedarf zur Selbstnutzung. Hinweis: Eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Hauses auf dem Grundstück kann erst nach Fertigstellung der Baustraße erteilt werden, da das Grundstück erst dann bauordnungsrechtlich erschlossen ist. Dies wird voraussichtlich erst im Herbst 2017 sein. 3
Verfahren: Ab sofort können Sie sich für das Grundstück bewerben. Ihre Bewerbung, der Sie eine Finanzierungsbestätigung beifügen, richten Sie bitte bis zum 18. Mai 2017 auf dem entsprechenden Vordruck an: Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung, Annenstraße 111b, 58453 Witten, per Email: BodenWirtschaft@stadt-witten.de oder FAX: 02302 / 581-6299. Im Anschluss an das Bewerbungsverfahren findet unter notarieller Aufsicht ein Losverfahren statt, bei dem unter den Bewerbern eine Rangfolge für die jeweiligen Grundstücke gelost wird. Die Ergebnisse des Losverfahrens werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sollte Ihre Bewerbung bei dem Losverfahren auf Rang 1 fallen, erhalten Sie ein konkretes, schriftliches Angebot für das Grundstück. Dieses Angebot wird Ihnen für einen Zeitraum von vier Wochen kostenlos unterbreitet. In dieser Zeit können u. a. Abstimmungsgespräche mit Architekten, Baufirmen, Energieversorgern, etc. vorgenommen werden. Für den Fall, dass die kostenlose Reservierungszeit nicht ausreicht, ist es möglich, gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr i. H. v. 0,5% des Rohbaulandwertes das Angebot um einen weiteren Monat, insgesamt um maximal drei Monate, zu verlängern. Spätestens dann wird der Vertragsschluss erwartet. Sollte die Baustraße zum Ende der kostenlosen Reservierungszeit noch nicht fertig gestellt sein, wird Ihnen das Grundstück bis zur Fertigstellung der Baustraße kostenfrei reserviert. Eine Reservierungsgebühr wird erst dann fällig, wenn Sie auch nach Fertigstellung der Baustraße weitere Reservierungszeit benötigen. Ansprechpartner: Bei Fragen zu diesem Angebot nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt auf. Bürozeiten und Ansprechpartner: Mo. - Fr.: 08:30-12:00 Uhr Frau Pähler, Telefon: 02302 / 581-6233, Zi.: 224 Frau Wenzel, Telefon: 02302 / 581 6237, Zi.: 240 Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung, Annenstr. 111b, 58453 Witten Weitere Informationen zur Stadt und Umgebung auf : www.witten.de Die hier und in den Anlagen gemachten Angaben dienen nur zur Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Änderungen sind vorbehalten. 4
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