Welcome to the Jungle. Gesetzliche Neuregelungen Vermögensanlagengesetz Finanzanlagenvermittlungsverordnung

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1 Welcome to the Jungle Gesetzliche Neuregelungen Vermögensanlagengesetz Finanzanlagenvermittlungsverordnung Schwetzingen April 2012

2 Themenübersicht 1. Kapitalanlagen Beratung und Vermittlung / gesetzliche Neuregelungen (Dr. Heiko Hofstätter) 2. Die neue Amicus Service Plattform ASP (Hans-Jörg Schlink) 3. Zusatztools der ASP (André Maier / Holger Fellmann) 4. Rund um die MAP Produkte (Michael Stocker) 5. Ausklang in gemütlicher Runde Schwetzingen April 2012

3 A S P - Amicus Service Plattform IHK Ausbildung Erlaubnis & Registrierung Vermögenschadenhaftpflichtversicherung Geschlossene Fonds Offene Fonds Kundenverwaltung & Beratungdokumentation MaBV Prüfbericht Produktauswahl & Plausibilitätsprüfung Schwetzingen April 2012

4 Kapitalanlagen Beratung und Vermittlung Gesetzliche Neuregelungen Vermögensanlagengesetz Finanzanlagenvermittlungsverordnung Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 4

5 Regulierter Beruf der Zukunft Berufsausübungsregeln für Finanzanlagenvermittler Weitgehende Orientierung an den Verhaltenspflichten des WpHG und der WpDVerOV. Maßgeblich: Finanzanlagenvermittlungsverordnung (beschlossen am ) Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 5

6 Überblick Sachkundeprüfung Verfahren und Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen Vermittlerregister und Versicherung Angaben zur Speicherung und Versicherungspflicht Informationspflichten Statusbezogenen Auskünfte Werbung und Produktinformationsblatt Redliche, eindeutige und nicht irreführende Werbung sowie Informationsblätter Wohlverhaltensregeln Angaben über den Anleger und Empfehlung geeigneter Finanzanlagen Zuwendungen und Beratungsprotokoll Frage der Offenlegung von Zuwendungen und der Protokollierungspflichten Ausblick Bewertung der Neuregelungen Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 6

7 Was gilt für die bisherige Haftungs-Rechtsprechung Die Urteile des Bundesgerichtshofes zur Haftung entfalten auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterhin Wirkung. Stichwort: Plausibilitätsprüfung der angebotenen Fondsprospekte Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 7

8 Vermittler unter einem Haftungsdach Berater können Investmentfonds und unternehmerische Beteiligungen nur unter einem Haftungsdach vermitteln Bisherige Trennung nicht mehr möglich Ankündigung von Lösungen zumindest zweifelhaft Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 8

9 Möglichkeit der Doppeltätigkeit? Die Wertpapiervermittlung über ein Haftungsdach und die gleichzeitige Vermittlung von Geschlossenen Fonds im eigenen Namen ist (zukünftig) nicht mehr möglich, da geschlossene Fonds ab den Status von Finanzinstrumenten erhalten. Bei einer Haftungsdachanbindung gilt: alle Finanzinstrumente müssen über das Haftungsdach vermittelt werden. Bei Vermittlungen über ein Haftungsdach müssen bei Geschlossenen Fonds demnach schon ab dem die WpHG-Beratungs-und Dokumentationspflichten in vollem Umfang erfüllt werden Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 9

10 Was bisher geschah Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 10

11 Regulierung Aktien, Zertifikate etc. Geschlossene Fonds Offene Fonds Anlegerschutzgesetz + WpHG und WpDVerOV Vermittlung KWG BaFin Aufsicht Vertrieb nur unter einem Haftungsdach BMF-Vorschlag BMWi-Vorschlag Vermittlung GewO Aufsicht Gewerbeämter Freier Vertrieb weiterhin möglich Haftungsdach übernimmt Haftung Interne Qualifikationen VSH übernimmt Haftung IHK Sachkundeprüfung Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 11

12 Was wird reguliert? Investmentfonds Geschlossene Fonds Sonstige Vermögensanlagen Geschlossene Fonds Stille Beteiligungen Genussrechte Schuldverschreibungen Investmentfonds 34f GewO Anlageberatung und Vermittlung In Form einer Kommanditgesellschaft Sonstige Vermögensanlagen Geschlossene Fonds Teilerlaubnisse möglich Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 12

13 Regulierung auf 4 Säulen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten VSH Erlaubnis und Register Mindestqualifikation Sachkundeprüfung Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 13

14 Register vgl. Regulierung der Vermittlung von Versicherungen geführt durch IHK Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 14

15 Vermittlungserlaubnis 34c-Inhaber müssen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten 34f beantragen Alle Punkte müssen erfüllt sein Keine Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse Gewerbeämter Erlaubnis Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 15

16 Versicherungsvermittler Vermittler Alle Punkte müssen erfüllt sein Vermittler Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 16

17 VSH Prämienhöhe Identische Prämienhöhe wie 34d Identische Haftungssummen wie 34d Haftungssummen Haftungssumme Zusätzlich zur 34d-VSH Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 17

18 Beratung und Vermittlung Informations-, Beratungs-und Dokumentatio nspflichten maßgebliche Vorschriften in der FinanzanlagenvermittlungsVO Berufsausübung angelehnt an KWG Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 18

19 Kundenerstinformation Erstinformationspflicht (vgl. Versicherungsermittler) standardisierte Informationen zur Person standardisierte Informationen zur Registrierung Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 19

20 Allgemeine Informationen zu den angebotenen Kapitalanlagen standardisierte Informationen zu Art und Risiken der angebotenen Finanzanlagen (Kurzinformationsbroschüren) Aushändigung eines Vermögensanlagen-oder Produktinformationsblattes Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 20

21 Kosten- und Zuwendungsinformationen Dem Anleger sind die mit seiner Anlage verbundenen Kosen und Nebenkosten transparent darzulegen. Es sind die relevanten Zuwendungen offenzulegen. Die Offenlegung kann nicht(mehr) in Form einer Zusammenfassung der wesentlichen Bestandteile erfolgen. Mit dem Angebot sind die Details und nicht (erst) auf Nachfrage mitzuteilen Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 21

22 Vermittlungsintensitäten 1. Vermittlung mit vollständiger Beratung: Kunde muss finanzielle Situation, Kenntnisse und Erfahrungen offenlegensowie Ziele mitteilen (die Anlageempfehlung muss sämtliche Aspekte berücksichtigen). 2. Anlagevermittlung: Kunde muss Kenntnisse und Erfahrungen mitteilen (es ist nur die Angemessenheit der Finanzanlage zu berücksichtigen). 3. Execution only : Kunde will keine Angaben machen (Vermittlung kann vorgenommen werden, jedoch nur mit entsprechendem Warnhinweis) Beachte: Gesetzeswortlaut!!! Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 22

23 Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten Die Kundeninformation und die dokumentierte Beratung sind aufzuzeichnen und fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren. Empfehlung: Aufbewahrung mindestens 10 Jahre wegen Verjährungsregelungen im BGB Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 23

24 Alte-Hasen-Regelung Stichtag Erlaubnis 34c GewO ununterbrochen lückenlose und alle MaBV-Prüfberichte Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 24

25 Sachkunde Öffentlich-rechtliche ZulassungsVSS Keine Ausnahme Anerkennung anderer Qualifikationen Investmentfonds Geschlossene Fonds Sonstige Vermögensanlagen Sachkundepflicht gilt auch für Angestellte modular Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 25

26 Zeitplan Umtauschphase : 34f gegen 34c BMF + BMWi veröffentlichen gemeinsamen Gesetzentwurf Verabschiedung durch die Bundesregierung Verabschiedung durch Gesetzgeber 2013 Q1: Beginn der Übergangsfrist für 34c 2013 Q3: Erlaubnis und Registrierung für 34c 2014 Q4: Ende der Übergangsfrist: Sachkundeprüfung Gesetzgebung gesgese bis 2011 Q4 Berufsanfänger ab benötigen zu Beginn Ihrer Vermittlertätigkeit die Erlaubnis nach 34f GewO (unter Nachweis der VSH und Qualifikation) 2011 Q4 bis 2014 Q4 3 Jahre Umstellungszeitraum ab 2015 Q1 volle Gültigkeit Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 26

27 Termine 1. Jan Beginn der Umtauschfrist für 34c-Inhaber Berufsanfänger müssen alle Bedingungen des 34f erfüllen 30. Juni 2013 Ende der Umtauschfrist für 34c-Inhaber 31. Dez Ende der Übergangsfrist für den Sachkundenachweis Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 27

28 Prüfbericht Die Einhaltung der Verhaltenspflichten wird künftig Gegenstand eines jährlich vorzulegenden Prüfberichts sein, der von einem Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer zu erstellen ist Euro (Kostenschätzung des BMWi) bis Euro Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 28

29 Zusammenfassung Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen: Sachkundeprüfung Vermittlerregister Versicherung Informationspflichten Werbung Produktinformation Wohlverhaltensregeln Zuwendungen Beratungsprotokoll WP-Prüfung Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt 29

30 Sachkundeprüfung Wesentliche Regelungen Nachweis fachspezifischer Produkt- und Beratungskenntnisse Aufteilung in Kundenberatung und fachliche Kenntnisse Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss Freie Auswahl der prüfenden Industrie- und Handelskammer Prüfungsverfahren Aufteilung in einen schriftlichen und einen praktischen Teil Gleichstellung mit anderen Berufsqualifikationen Befreiung bzw. teilweise Befreiung von der Sachkundeprüfung Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt

31 Vermittlerregister und Versicherung Wesentliche Regelungen Angaben zur Speicherung Übermittlung personenspezifischer Daten Eintragung durch Erlaubnisbehörde Erteilung einer Registrierungsnummer Umfang der Versicherung Anlehnung an Versicherungsvermittlung Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt

32 Informationspflichten Wesentliche Regelungen Statusbezogene Informationspflichten Übermittlung der wesentlichen Angaben zur Person des Beraters Information über Risiken Beschreibung der wesentlichen Risiken Information über Kosten und Nebenkosten Gesamtpreis, Nebenkosten und Provisionen Art der Informationsübermittlung Papierform oder dauerhafter Datenträger Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt

33 Werbung und Produktinformationsblatt Wesentliche Regelungen Redliche, eindeutige und nicht irreführende Werbung Betrifft alle Informationen und Werbemitteilungen Wichtige Aussagen und Warnungen Keine Verschleierung oder Abschwächung Kennzeichnungspflicht Werbemitteilungen müssen als solche erkennbar sein Produktinformationsblatt Verweis auf die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt

34 Wohlverhaltensregeln Wesentliche Regelungen Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers Angaben im Hinblick auf Finanzanlagen im Allgemeinen Anlageziele des Anlegers und seine finanziellen Verhältnisse Angaben im Hinblick auf die speziell angebotenen Finanzanlagen Geeignetheit der empfohlenen Finanzanlagen Keine Empfehlung bei fehlenden Angaben Ausnahme bei wiederholten Abschlüssen? Informationen über den Anleger dürfen sich nicht verändert haben? Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt

35 Zuwendungen und Beratungsprotokoll Wesentliche Regelungen Definition Provisionen, Gebühren, Geldleistungen, geldwerte Vorteile Offenlegungspflicht Existenz, Art, Umfang, Berechnung Beratungsprotokoll Inhaltliche Anforderungen und Pflicht zur Übergabe an den Anleger Sonstige Verpflichtungen Anzeige-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- sowie Prüfungspflichten Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt

36 Inkrafttreten Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts Lösungsansätze Umsetzung der Neuregelungen - Sachkundeprüfung - Versicherungslösung - Informationsunterlagen - Beratungsplattform und -protokoll - WP-Prüfungen Fazit Wir freuen uns drauf!!! Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwalt

37 ASP - Amicus Service Plattform Das Full Service Paket (Stufe 1 bis 3) Stufe 1 - Juni 2012 Stufe 3 - November 2012 Stufe 2 - September 2012 Schwetzingen April 2012

38 Stufe 1 - Juni 2012: Die geschlossene Fondsdatenbank Version Abwicklung aller geschlossener Fonds - Automatische Erfassung in der Kundenverwaltung - Rückwirkende Einpflegung von Altbeständen - Erfassung von sonstigen Vermögenswerten - Täglich aktualisierte MAP Daten - Umfangreiches Berichtwesen - Top Konditionen Voraussetzung: Vertriebsvereinbarung incl. Lizenzvertrag Schwetzingen April 2012

39 Stufe 2 - September 2012: Die geschlossene Fondsdatenbank Version Wie Stufe 1 - Produktvorauswahl incl. Plausibilitätsprüfung - neue Optik und viele zusätzliche Funktionen - deutliche Erweiterungen im Berichtswesen - Kundenprofil / Angebotsprogramm (optional) - Beratungsdokumentation (optional) Voraussetzung: Vertriebsvereinbarung incl. erweitertem Lizenzvertrag Schwetzingen April 2012

40 Fazit: Mit der Stufe 3 wird die Vermittlung mit vollständiger Beratung im Bereich der offenen und geschlossenen Fonds mit wenig Arbeitsund Verwaltungsaufwand möglich sein. Alle Daten (Produkte / Kunden / Dokumentationen / Angebote etc.) sind in einem System vorhanden und gepflegt. Maßgeschneidert, effiziente und kostengünstig - MaBV Prüfbericht - Vermögensschadenhaftpflicht - Ausbildung / Sachkundeprüfung - Erlaubnis und Registrierung Das Full Service Paket mit der Amicus Service Plattform Schwetzingen April 2012

41 Highlights der Amicus Service Plattform - Umfangreiche Datenbank für geschlossene Fonds - Sämtliche Informationen und Unterlagen zu den Fonds - Nachsorgeinformationen und Infos zu bereits platzierten Fonds - Erweiterung auch auf offenen Investmentfonds (Nov. 2012) - Kundenprofil, Angebotsprogramm und Beratungsdokumentation - Darstellung und Reporting aller Fonds und Kundendepots - Vollständige Darstellung sämtlicher Vermögenswerte - Vermögensübersicht der Kunden - Pflege der Soll-/ist Werte und Ausschüttungsinformationen - Täglich aktuelle Daten der MAPs (auf Kundenebene) - Produkt- und Plausibilitätsprüfung - Rahmenvertrag für die zukünftigen Prüfberichte - Rahmenvertrag für eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht - Unterstützung bei der Ausbildung und Sachkundeprüfung - uvm. Schwetzingen April 2012

42 Schwetzingen April 2012

43 Schwetzingen April 2012

44 Schwetzingen April 2012

45 Schwetzingen April 2012

46 Schwetzingen April 2012

47 Investitionsentscheidung für MAP s und Plattformempfehlung - Grundsätzlich sind alle in Emission befindlichen Fonds verfügbar - Die Marktanalyse startet den Prozess - Die Investmentampel setzt erste Zeichen - Die Plausibilitätsprüfung bringt Verständnis und Klarheit - Das Monitoring begleitet und kontrolliert Gegenwart & Zukunft Schwetzingen April 2012

48 Investitionsentscheidung für MAP s und Plattformempfehlung Partner I Die Seppelfricke & Co. Family Office AG ist ein unabhängiges Analysehaus. Sie berät vermögender Privatpersonen, Firmenkunden, sowie Stiftungen und anderen institutionelle Investoren individuell, ganzheitlich und unabhängig in allen Fragen des Vermögensmanagements. Partner II Das DIK (Deutsches Institut für Kapitalanlagen) wurde mit dem Ziel gegründet, als neutrale, unabhängige und interessenkonfliktfreie Instanz die Zusammenarbeit zwischen institutionellen Investoren und den Initiatoren von Kapitalbeteiligungen zu fördern sowie Transparenz und Standards in den Markt der Kapitalbeteiligungen zu bringen. Schwetzingen April 2012

49 MaBV Prüfbericht muss ab einmal jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer erstellt werden und ist dem Gewerbeamt vorzulegen An die Stelle der Prüfung nach 16 MaBV wird eine Prüfung nach 24 FinVermV (Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung) treten. Diese Prüfung wird neue Anforderungen an Finanzanlagenvermittler stellen, insbesondere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Überprüfung der Einhaltung sämtlicher Verhaltenspflichten (Vermittlungsprozess / Angemessenheit / Dokumentation / Wohlverhaltensregeln etc.) Deutlich umfangreicher Prüfungsprozess (Zeit / Kosten) Schwetzingen April 2012

50 MaBV Prüfbericht Gemäß 12 bis 23 FinVermV werden insbes. geprüft: Dokumentationen von statusbezogenen Informationspflichten des Finanzanlagenvermittlers Informationen des Anlegers über Risiken, Kosten u. Nebenkosten Eindeutige und nicht irreführende Informationen Produktinformationsblatt Einholung von Angaben über den Anleger und Pflicht zur Empfehlung geeigneter Finanzanlagen Das Beratungsprotokoll Die Änderungen der GewO treten am in Kraft Schwetzingen April 2012

51 Die Lösung: - Alle Daten (Kunden- und Produktdaten) in einem System (ASP) - Einheitliche und standardisierte Prozesse - Kundenprofil, Angebotsprogramm, Dokumentation etc. - Einheitliche und rechtssicher Unterlagen - Laufende Begleitung durch den WP (online-zugang) - Rahmenvereinbarung mit dem WP zur Erstellung der Prüfberichte - Deutliche Zeit- und Kostenersparnis Schwetzingen April 2012

52 Vermögensschaden- Haftpflichtverischerung - Hochspezialisierter Anbieter (ausschließlich VSH) - Ausschließlich für Amicus Vertriebspartner - Erstklassige Versicherungsbedingungen - Maßgeschneidertes Deckungskonzept - Abgestimmt auf den Beratungsprozess - Baukastensystem incl. BaV - günstige Prämien Schwetzingen April 2012

53 A S P - Amicus Service Plattform IHK Ausbildung Erlaubnis & Registrierung Vermögenschadenhaftpflichtversicherung Geschlossene Fonds Offene Fonds Kundenverwaltung & Beratungdokumentation MaBV Prüfbericht Produktauswahl & Plausibilitätsprüfung Schwetzingen April 2012

54 Was wird reguliert? Investmentfonds inklusive Riester-Produkte Geschlossene Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft 54 Sonstige Vermögensanlagen Geschlossene Fonds (außer KG-Form) Genossenschaftsanteile Stille Beteiligungen Genussrechte Namensschuldverschreibungen Änderung: Private Placements hier (nicht mehr in 2) 34f GewO Anlageberatung und Vermittlung Teilerlaubnisse Möglich (3 nur in Kombination mit 2) Regulierung

55 Alte-Hasen-Regelung c GewO ununterbrochen Lückenlos alle MaBV-Prüfberichte Neu: Sachkundepflicht gilt auch für Angestellte Online Qualifikations-Check auf 55 Regulierung

56 Gleichgestellte Abschlüsse Teil 1 (VO-Entwurf) Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger: 1.Abschlusszeugnis a) als geprüfter Bankfachwirt oder wirtin (IHK), b) als geprüfter Fachwirt oder wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), c) als geprüfter Investment-Fachwirt oder wirtin (IHK), d) als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK), e) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder frau, f) als Kaufmann oder frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung oder g) als Investmentfondskaufmann oder frau 56 Regulierung

57 Gleichgestellte Abschlüsse Teil 2 (VO-Entwurf) 2. Abschlusszeugnis a) eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) oder b) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung, c) als Finanzfachwirt/-in (FH) wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und vermittlung vorliegt, 3. Abschlusszeugnis als Fachberater oder beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und -vermittlung vorliegt. 57 Regulierung

58 Gleichgestellte Abschlüsse Teil 3 (VO-Entwurf) Eine Prüfung, die ein mathematisches Studium, wirtschaftswissenschaftliches Studium oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder beratung nachgewiesen wird. 58 Regulierung

59 Die Qualifizierungsalternativen Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann (IHK) Mindestqualifikation Keine Vernetzung MC-Prüfung Mindeststandard, um in den Teich zu dürfen Fortbildung Fachberater (IHK)/ Fachwirt (IHK) Fortbildung Vernetzung Offene Prüfung Voraussetzung auch für andere Bereiche Anerkennung auf weitere Qualifizierungen kann richtig schwimmen 59 Regulierung

60 Sachkunde: Modulare IHK-Prüfungen Spezialisierung für + Basisprüfung zzgl. Teilprüfungen: getrennt möglich; 3 nur gemeinsam mit 2 60 Regulierung

61 Lehrgangsangebot Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachfrau/-mann (IHK) 3 Tage Modul 1 Recht und Beratung : Kundenberatung und Vertrieb Finanzprodukte 3 Tage Modul 2 Investmentfonds Grundlagen zu Wertpapieren 3 Tage Modul 2b Geschlossene Fonds in KG-Form 2 Tage Modul 2c Sonstige Vermögensanlagen 3 Tage Modul 3 Schriftl. Prüfung offene Fonds - 1 Tag Mündliche Prüfung - 2 Tage Finanzanlagenfachfrau/-mann (IHK) 61 Regulierung

62 Methodisches Konzept FAF Üben durch elearning Anlagevermittler 3 Tage ++ Investmentfonds 3 Tage Geschlossene Fonds 3 Tage Sonstige Vermögensanlagen 2 Tage + ++ Beratungsgrundlagen Abschlusstraining schriftl. 1 Tag mündl. 2Tage Minimum 1 aus 3 62 Modulname (Stand DD.MM.YYYY) Regulierung

63 Studienkonzept Blended Learning blend heißt mischen Echte Verzahnung von Präsenzseminaren EDV-Tools Literatur 63 Regulierung

64 Was ist das Besondere am Blended Learning? Präsenzanteil reduziert um 40% Intensiv-Seminare in Blockform reduzieren Aufwand für Anund Abfahrt und das Lernen ist intensiver. Die jeweils letzten Seminartage sind ein gezieltes Abschlusstraining Hohe Bestehensquoten vor der den prüfenden Stellen bestätigen den Erfolg des Konzeptes. 64 Regulierung

65 elearning-plattform mit Talking Pictures 65 Regulierung

66 Die Unternehmenslösung (labelfähig) 66 Regulierung

67 Fördertaler Verlängert bis Meister BAföG Bildungsprämie regionale Förderungen 67 Regulierung

68 A S P - Amicus Service Plattform IHK Ausbildung Erlaubnis & Registrierung Vermögenschadenhaftpflichtversicherung Geschlossene Fonds Offene Fonds Kundenverwaltung & Beratungdokumentation MaBV Prüfbericht Produktauswahl & Plausibilitätsprüfung Schwetzingen April 2012

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