Stadt Bexbach PROTOKOLL. Sitzung des Stadtrates. Sitzungstermin: Donnerstag, Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum:
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1 Stadt Bexbach PROTOKOLL Sitzung des Stadtrates Sitzungstermin: Donnerstag, Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 17:30 Uhr 19:15 Uhr Volkshaus Oberbexbach Anwesende Vorsitz Heinz Müller Bürgermeister Erster Beigeordneter Rainer Ruffing Beigeordneter Wolfgang Imbsweiler Mitglieder Peter Barrois Bernd Benner Jens Edig Dr. Theophil Gallo Torsten Grub Sabine Hilpert Horst Hornberger Peter Leger Jörg Schäfer Günter Strähl Volker Kassel
2 Dieter Kauf Helmut Klein Klaus Knapp Gerhard Lupp Holger Riedel Katharina Spies Stefan Thiel Gerhard Welter Ingrid Breit Heinz-Werner Eisel Hans-Jörg Klag Heinrich Schmoltzi Maurice Wunn Klaus Kappler Manfred Lambert Heiko Müller Jürgen Lapre DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE FDP FDP FWG FWG GRÜNE partei- und fraktionslos Gäste Arnulf Fricker OV Gemeindebezirk Niederbexbach Karl-Heinz Klein OV Gemeindebezirk Höchen Franz-Josef Müller OV Gemeindebezirk Bexbach Vertreter der Verwaltung Dieter Durrang Klaus Eckert Thomas Schneider Birgit Spies Verwaltung Verwaltung Verwaltung Verwaltung Schriftführung Manfred Corbe Abwesende Mitglieder Michael Müller entschuldigt Alexander Funk entschuldigt Rosa Oberkircher entschuldigt
3 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung 2. Einführung und Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes Vorlage: 245/ Niederschriften vom und vom Nachtragshaushaltsplan 2010 Vorlage: 217/ Nachtragshaushaltssatzung 2010 Vorlage: 218/ Konzession "Strom" Stadtteil Kleinottweiler Vorlage: 224/ Stellenausschreibung für die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Bexbach Vorlage: 213/ Berufung neuer Mitglieder in die Ausschüsse Vorlage: 1-208/ Städtische Kindergärten hier: Bilingual-bikulturelle Erziehung im Kindergarten Vorlage: 228/ Weihnachtsbeleuchtung Vorlage: 211/ Aufhebung des Bebauungsplans "In den Färrenstücken"; Beschluss zur frühz. Bürgerbeteiligung Vorlage: 1-136/ Stadtteil Höchen Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes Vorlage: 212/ Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost, 1. BA, 1. Änderung Vorlage: 227/
4 14. Kanalerneuerung Ring Hochwiesmühle; hier: Auftragsvergabe Vorlage: 233/ Antrag von Bündnis 90/Die Grünen; hier: Antrag zum Bau eines behindertengerechten Zugangs zu den Bahnsteigen am Bahnhof Bexbach Vorlage: 244/ Anfragen und Informationen Gemeinsame Sitzung der Stadträte Homburg, Bexbach und Kirkel Stellungnahme zu den Äußerungen von Herrn Braß in der Sitzung des Ortsrates Bexbach vom (Pressebericht in der SZ vom ) Einspeisungen in den Bexbach Projekt "Stadtmitte am Fluss" Anschaffung eines Löschfahrzeuges; hier: Kritik am Stadtrat Bexbach (Bericht in der HN vom ) Protokoll: Öffentlicher Teil: 1 Eröffnung der öffentlichen Sitzung Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung. Er begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung form- und fristgerecht zugegangen ist. Seitens des Vorsitzenden bestehen folgende Änderungswünsche zur Tagesordnung: Neuer TOP 2 soll der Punkt Einführung und Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes werden. Alle anderen Punkte verschieben sich dadurch. Neuer TOP 15 soll der Punkt Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen; hier: Antrag zum Bau eines behindertengerechten Zugangs zu den Bahnsteigen am Bahnhof Bexbach werden. Der Punkt Anfragen und Informationen wird neuer TOP 16. Der Rat ist mit dieser Ergänzung einverstanden. Wortmeldungen zur Einwohnerfragestunde liegen nicht vor.
5 2 Einführung und Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes Vorlage: 245/ Der Vorsitzende erklärt, dass Herr Matthias Becker auf beruflichen Gründen sein Stadtratsmandat niedergelegt hat. Nachfolger (auf der Gebietsliste) ist Herr Volker Kassel, der die Annahme seines Mandats schriftlich bestätigt hat. Herr Volker Kassel wird vom Vorsitzenden in öffentlicher Sitzung durch Handschlag verpflichtet. Der Vorsitzende verliest den Verpflichtungstext; die Niederschrift über die Verpflichtung wird von beiden unterzeichnet. In diesem Zusammenhang informiert der Vorsitzende über ein Schreiben von Herrn Jürgen Lapre an ihn, in dem Herr Lapre mitteilt, dass er aus der und aus der Fraktion ausgetreten ist. Sein Mandat und die daraus resultierenden Funktionen (Ausschüsse und Aufsichtsrat) wir Herr Lapre aber weiterhin als parteiloses Mitglied wahrnehmen. 3 Niederschriften vom und vom Gegen die Niederschriften vom und vom bestehen keine Einwendungen. 4 Nachtragshaushaltsplan 2010 Vorlage: 217/ Beratung: Der Vorsitzende verliest eine Stellungnahme zum Thema Anhörung Ortsrat Bexbach zum Nachtragshaushalt (Presseartikel in der SZ vom ): Die Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes besagen in 73 Abs. 2 Nr. 3, dass der Ortsrat bei der Aufstellung des Haushaltes dies gilt auch für den Nachtragshaushalt zu hören ist, soweit es sich um Ansätze (im Haushalt bzw. Nachtragshaushalt) handelt, die den Gemeindebezirk betreffen. Der Ergebnishaushalt des Nachtragshaushaltsplanes 2010 beinhaltet keine Ansätze, die den Gemeindebezirk Bexbach betreffen. Die den Gemeindebezirk Bexbach betreffenden Ansätze des Finanz- und Investitionshaushaltes wurden dem Ortsrat ordnungsgemäß vorgelegt. Es ist festzustellen, dass der Bürgermeister mit seiner Verwaltung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gehandelt hat. Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass Mitglieder des Ortsrates in der Sitzung sowohl in die gesetzlichen Vorschriften, wie in Schreiben der Aufsichtsbehörde persönliche Interpretationen einbringen. Ansonsten liegen keine Wortmeldungen vor. Der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2010 wird festgesetzt.
6 Nachtragshaushaltssatzung 2010 Vorlage: 218/ Die Nachtragshaushaltssatzung wird in der beiliegenden Form beschlossen Konzession "Strom" Stadtteil Kleinottweiler Vorlage: 224/ Seitens einiger Ratsmitglieder wird festgestellt, dass die Bürger von Kleinottweiler scheinbar nicht richtig über dieses Thema informiert sind. Seitens der Verwaltung wird klargestellt, dass es in der heutigen Beschlussfassung lediglich um den Betrieb des Netzes geht und zwar erst ab dem Für die Bürger von Kleinottweiler wird sich insoweit nichts ändern. 1. Die Konzession Strom für den Stadtteil Kleinottweiler wird an die Stadtwerke Bexbach GmbH vergeben. Dafür sind folgende Gründe maßgebend: Konzessionsabgabe Die Höhe der Konzessionsabgabe ist für die Stromversorgung abschließend geregelt. Grundsätzlich erhält die Stadt aufgrund der Regelungen im Vertrag die Konzessionsabgabe im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Umfang. Die Abgrenzung zwischen Sonder- und Tarifkunden ist gesetzlich geregelt. Folglich erhält die Stadt von beiden Netzbetreibern auf jedem Fall betragsmäßig eine Konzessionsabgabe in gleicher Höhe. Netzbetreiberkompetenz Sowohl die Pfalzwerke AG wie auch die Stadtwerke Bexbach GmbH sind langjährig etablierte Netzbetreiber. Beide weisen eine hohe Netzbetreiberkompetenz und Betriebssicherheit auf. Bei beiden Netzbetreibern ist gewährleistet, dass die Aufgabenerfüllung der Gemeinde nicht gefährdet ist und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt sind. Vertragsinhalt Beide Netzbetreiber arbeiten mit dem Musterkonzessionsvertrag Strom, der von Städteund Gemeindetag des Saarlandes und den maßgeblichen Energieversorgungsverbänden empfohlen wird. Außer den spezifischen Änderungen für die Stadt Bexbach sind im beiliegenden Vertrag keine Abweichungen zum Musterkonzessionsvertrag vorhanden.
7 Regelungen über zusätzliche Nebenleistungen (Finanz- oder Sachleistungen) sind gesetzlich verboten (vgl. 3 Abs. 2 KAV). Zusammenarbeit mit der Stadt Bexbach Mit beiden Netzbetreibern hat die Stadt Bexbach bereits Erfahrungen im Stromnetzbetrieb gesammelt. Die Pfalzwerke AG ist derzeit Konzessionsinhaber des zu vergebenen Versorgungsgebietes. Die Stadtwerke Bexbach GmbH ist Konzessionsinhaber für das Stromnetz im übrigen Stadtgebiet. Die Zusammenarbeit mit beiden Netzbetreibern ist sehr zufrieden stellend. Sowohl die Pfalzwerke AG als auch die Stadtwerke Bexbach GmbH stellen den Stromnetzbetrieb im Versorgungsgebiet durch ihre Hohe Netzbetreiberkompetenz gleichermaßen sicher. Darüber hinaus weist die Stadtwerke Bexbach GmbH aber zusätzliche Vorteile auf: Erzielung von Einnahmen für den städtischen Haushalt Durch den Vertragsabschluss mit der Stadtwerke Bexbach GmbH wird auch eine höhere Gewinnausschüttung von der Stadtwerke Bexbach GmbH an die Stadt ermöglicht, da bei der Stadtwerke Bexbach GmbH durch den zusätzlichen Netzbetrieb höhere Erträge erzielt werden. Einflussmöglichkeiten Die Stadt hat bessere Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung des Leitungsnetzes, da sie auf ihre 100%Tochter Stadtwerke Bexbach GmbH unmittelbar einwirken kann. Stärkung der 100% Eigengesellschaft der Stadt Zusätzliche Netzgebiete stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke Bexbach GmbH und sichern Arbeitsplätze bei der Stadtwerke Bexbach GmbH selbst. Örtliche Infrastrukturpolitik - lokale und regionale Wertschöpfung Mit der Entscheidung für die Stadtwerke Bexbach GmbH werden Arbeitsplätze in der Stadt gesichert sowie neue Arbeitsplätze geschaffen. Des Weiteren ergeben sich strukturelle Vorteile für die Versorgung im Gemeindegebiet, insbesondere durch die Arrondierung der Konzessionsgebietsgrenzen mit der Gemeindegrenze. Dadurch entstehen Synergieeffekte für die Bürger, die Stadt und für die Stadtwerke Bexbach GmbH. Neben der zusätzlichen Gewinnausschüttung erhält die Stadt eine erhöhte Gewerbesteuer von der Stadtwerke Bexbach GmbH und den von der lokalen bzw. regionalen Wertschöpfung profitierenden Unternehmen. 2. Dem Abschluss des Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Versorgungsgebiet Stadtteil Kleinottweiler zwischen der Stadt Bexbach und der Stadtwerke Bexbach GmbH ab mit einer Laufzeit von 20 Jahren wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag abzuschließen.
8 7 Stellenausschreibung für die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Bexbach Vorlage: 213/ Die Stellenausschreibung für die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 8 Berufung neuer Mitglieder in die Ausschüsse Vorlage: 1-208/ ) Als Mitglied in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik wird seitens der -Fraktion Herr Dieter Kauf (für Herrn Joachim Hoffmann) berufen. 2.) Als Mitglied in den Ausschuss für Prävention und Umwelt wird seitens der - Fraktion Frau Rosa Oberkircher (für Herrn Matthias Becker) berufen. 3.) Als Mitglied in den Kultur- und Sozialausschuss wird seitens der -Fraktion Herr Klaus Knapp, gleichzeitig Sprecher (für Herrn Helmut Klein) und Herr Rainer Ruffing (für Herrn Matthias Becker) berufen. 4.) Als Mitglied in den Werksausschuss Messen und Ausstellungen wird seitens der -Fraktion Herr Volker Kassel (für Herrn Matthias Becker) berufen. 5.) Als 2. Mitglied in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bexbach GmbH wird seitens der -Fraktion Herr Helmut Klein (für Herrn Rainer Ruffing), als dessen 1. Stellvertreter Herr Klaus Knapp (für Herrn Helmut Klein) und als 2. Stellvertreter Herr Volker Kassel (für Herrn Matthias Becker) berufen. 6.) Als 2. Stellvertreter des 3. Mitgliedes im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bexbach GmbH wird seitens der -Fraktion Herr Stefan Thiel (für Herrn Joachim Hoffmann) berufen. 7.) Als 2. Stellvertreter des 3. Mitgliedes im Aufsichtsrat der PEB GmbH wird seitens der -Fraktion Herr Volker Kassel (für Herrn Joachim Hoffmann) berufen. 8.) Als 2. Stellvertreterin des 1. Mitgliedes im Aufsichtsrat der PEB GmbH wird seitens der -Fraktion Frau Rosa Oberkircher (für Herrn Matthias Becker) berufen. 9.) Als 1. Stellvertreter des 2. Mitgliedes im Aufsichtsrat der PEB GmbH wird seitens der -Fraktion Herr Klaus Knapp (für Herrn Rainer Ruffing) berufen. 10.) Als 1. Stellvertreter des 1. Mitgliedes im Aufsichtsrat der Saarpfalz-Park Bexbach GmbH wird seitens der -Fraktion Herr Dieter Kauf (für Herrn Rainer Ruffing) und als 2. Stellvertreter Herr Klaus Knapp (für Herrn Dieter Kauf) berufen.
9 9 Städtische Kindergärten hier: Bilingual-bikulturelle Erziehung im Kindergarten Vorlage: 228/ Beratung: Der Erste Beigeordnete Ruffing erklärt hierzu, dass die Bilingualität in Bexbach flächendeckend eingeführt werden sollte. Für Frankenholz und Höchen scheint die Kostenübernahme durch das Ministerium fraglich. Des Weiteren möchte er wissen, wie es mit der Weiterführung des Französischunterrichts in den Grundschulen bestellt ist. Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass zwischenzeitlich eine Genehmigung seitens des Ministeriums für alle städtischen Kindergärten vorliegt und dass ein direkter Anschluss des Französischunterrichts in der Grundschule nicht mehr notwendig ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die zweisprachige Erziehung und Bildung in das pädagogische Konzept der StäKiBe aufzunehmen und die erforderliche Personalisierung umzusetzen. 10 Weihnachtsbeleuchtung Vorlage: 211/ Die vorliegende Vereinbarung wird eingehalten. 2. Mit den Stadtwerken soll ein Gespräch geführt werden, in dem geklärt wird, wie den berechtigten Interessen der Stadtwerke Rechnung getragen werden kann. 3. Die Lösung muss so aussehen, dass die Belastung für die Stadt möglichst niedrig ist.
10 11 Aufhebung des Bebauungsplans "In den Färrenstücken"; Beschluss zur frühz. Bürgerbeteiligung Vorlage: 1-136/ Gemäß 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. 4 Abs. 1 BauGB die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert Stadtteil Höchen Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes Vorlage: 212/ Beratung: Herr Hornberger erklärt, dass die -Fraktion einem gemeinsamen Dorfentwicklungsplan für Höchen und Frankenholz so wie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am empfohlen zustimmen wird. Die Bedenken, dass dadurch einer der beiden Stadtsteile benachteiligt werden könnte, werden ausgeräumt. Herr Schmoltzi regt in diesem Zusammenhang an, dass auch für die Stadtteile Niederbexbach und Kleinottweiler ein Dorfentwicklungsplan erstellt werden könnte. Die Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes für die Stadtteile Höchen und Frankenholz wird beschlossen. Ein entsprechender Antrag zur Förderung ist beim Wirtschaftsministerium, Agentur ländlicher Raum, zu stellen. Die Kosten des Dorfentwicklungsplanes (ca ,-- ) sind im Haushalt 2011 vorzusehen. 13 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost, 1. BA, 1. Änderung Vorlage: 227/ Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
11 Stellungnahme Ministeriums für Umwelt; Schreiben vom : In der Begründung wird die Übereinstimmung der Planung mit den Festlegungen des LEP "Umwelt" hinsichtlich VG wie folgt näher erläutert. Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass in der Halle auf dem in Rede stehenden Gelände für die Zulassung von Vergnügungsstätten seit ihrer Entstehung im Jahr 1992 bis heute nicht produziert wurde. Sie wurde lediglich in größeren Zeitabständen von unterschiedlichen Mietern kurzfristig als Lagerraum genutzt. Es ist weder der Eigentümerbank noch der Wirtschaftsförderungsgesellschaft gelungen, einen produzierenden Betrieb anzusiedeln. Nach fast 20 Jahren Leerstand hat jetzt ein Investor die Immobilie erworben, was die Stadt begrüßt. Er nutzt sie als Dienstleistungszentrum und möchte darüber hinaus in einem Teil der Halle ein Spielcasino einrichten. Für den innerstädtischen Bereich sowie für die Gewerbegebiete der Stadt Bexbach häufen sich die Anfragen nach der Zulässigkeit und der Errichtung von Spielcasinos. Um die ungezügelte Ausbreitung von Spielhallen im innerstädtischen Bereich und eine damit einhergehende Minderung der Wohn- und Lebensqualität zu verhindern, soll an dieser geeigneten Stelle Spielwilligen die Möglichkeit gegeben werden, ihr Hobby außerhalb der Stadtmitte auszuüben. Dies ist ganz im Sinne des gutachterlichen Planverfahrens der Stadt Bexbach zur Belebung der Stadtmitte, das zurzeit vorbereitet wird. Hier wird die Ansiedelung von Spielhallen in der Stadtmitte für schädlich erachtet. Für den rechtskräftigen Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost, 1. BA gilt die BauNVO Hier sind keine Aussagen über Vergnügungsstätten getroffen. Nach damaligem Recht zählen aber Spielhallen nicht zu Vergnügungsstätten, sondern zu den nicht störenden Gewerbebetrieben. Folglich sind nicht kerngebietstypische Spielhallen in allen durch Bebauungspläne festgesetzten Gewerbegebieten zulässig, die auf der Grundlage alter BauNVOs beruhen, so auch im gesamten Planbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost, 1. BA. Durch die jetzt beabsichtigte Änderung, die auf der Grundlage der aktuellen BauNVO basiert, werden Spielhallen, die jetzt zu den Vergnügungsstätten zählen, auf den nördlichen Bereich begrenzt. Somit wird durch die Änderung dem LEPl. Umwelt und dem festgesetzten VE - Gebiet in größerem Maße Rechnung getragen als dies bisher der Fall ist. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA); Schreiben vom Bezüglich der Pflanzflächenproblematik im südlichen Teil des Plangebietes ist anzumerken, dass die asphaltierte Straße und die geschotterten Parkplätze ohne Wissen der Stadt Bexbach angelegt wurden. Die Stadt wird sich darum bemühen, dass hier wieder Pflanzflächen geschaffen werden. Die Liste der Arten für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern unter 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB wird um Bäume 1. und 2. Ordnung wie z. B. Esche (Fraxinus excelsior), Stieleiche (Quercus robur), Hänge-Birke (Betula pendula), Spitzahorn (Acer platanoides), Hainbuche (Carpinus betulus), Winterlinde (Tilia cordata) und Eberesche (Sorbus aucuparia)ergänzt. Selbstredend werden die strauchartigen Gehölze um Hundsrose (Rosa canina), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) und Salweide (Salix caprea) ergänzt. Stellungnahme der Deutsche Telekom; Schreiben vom Der Hinweis auf Telekommunikationslinien wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Stellungnahme der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co. KG; Schreiben vom Der Hinweis auf Telekommunikationsanlagen wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
12 2. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost, 1. BA, 1. Änderung wird gem. 10 (1) BauGB mit seiner Begründung als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird gem. 10 (3) BauGB öffentlich bekanntgemacht. 14 Kanalerneuerung Ring Hochwiesmühle; hier: Auftragsvergabe Vorlage: 233/ Auf Grundlage der Preise ihres Angebotes vom erhält die Bauunternehmung MONTI GmbH aus Merchweiler als wirtschaftlichster Bieter den Auftrag zur Durchführung der Kanalmaßnahme Ring Hochwiesmühle in Oberbexbach zum geprüften Angebotspreis in Höhe von (gesamt brutto) ,27 *) *) SUBMISSIONSERGEBNIS inkl. ANTEIL STADTWERKE (39.590,78 ): ,05 Die Gesamtauftragssumme wird in folgende Einzeltitel unterteilt: Erneuerung Hauptkanal ,90 Erneuerung der Straße u. der Gehwege (2011) ,32 Erneuerung Kanalgrundstücksanschlüsse ,05 2. Zur Finanzierung des Anteils für den Hauptkanal werden im Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Abwasserbeseitigung im Jahr 2011 zusätzliche Mittel in Höhe von rd ,-- eingestellt. 3. Die im Jahr 2011 zur Erneuerung der Straße und der Gehwege erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd ,-- werden als Verpflichtungsermächtigung im Nachtragshaushalt 2010 dargestellt. 15 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen; hier: Antrag zum Bau eines behindertengerechten Zugangs zu den Bahnsteigen am Bahnhof Bexbach Vorlage: 244/ Beratung: Herr Heiko Müller erläutert kurz den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zum Bau eines behindertengerechten Zugangs zu den Bahngleisen am Bahnhof Bexbach. Seitens der Verwaltung wird hierzu erklärt, dass dieser Antrag bereits dem saarländischen Umweltministerium zwecks eventueller Zuschussgewährung weitergeleitet wurde.
13 Herr Lambert verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf seinen am gestellten Antrag im Hauptausschuss, die Möglichkeit prüfen zu lassen, dass alle Züge über Gleis 1 ein- und ausfahren können. So würde sich der teure Einbau eines Fahrstuhls am Bexbacher Bahnhof erübrigen. 16 Anfragen und Informationen 16.1 Gemeinsame Sitzung der Stadträte Homburg, Bexbach und Kirkel Wie schon im Hauptausschuss am angekündigt, verweist der Vorsitzende nochmals auf die am stattfindende gemeinsame Stadtratssitzung von Homburg, Bexbach und Kirkel bezüglich des neu zu bauenden Autobahnanschlusses an die BAB 6. Der Beginn der Sitzung ist auf 17:00 Uhr festgelegt. Es erfolgt noch eine gesonderte Einladung Stellungnahme zu den Äußerungen von Herrn Braß in der Sitzung des Ortsrates Bexbach vom (Pressebericht in der SZ vom ) Der Vorsitzende verliest zu den Äußerungen in der SZ vom folgende Stellungnahme: Bei der betroffenen Geländeabgabe handelt es sich um den Verkauf des ehemaligen Spielplatzes im Bereich Kalkofen nach der entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes Kalkofen. Die entsprechende Beschlussvorlage Änderung des Bebauungsplanes Kalkofen und die Geländeabgabe wurde am von der Verwaltung ausgearbeitet und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Ortsrat Bexbach hat der Beschlussvorlage der Verwaltung in seiner Sitzung am einstimmig zugestimmt. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmte in seiner Sitzung am und der Stadtrat am dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu. Die notarielle Beurkundung der Geländeabgabe erfolgte nach der Änderung des Bebauungsplanes Kalkofen am Aufgrund dieses Sachverhaltes und der erfolgten Beschlüsse wurden seitens der Verwaltung alle geltenden Vorschriften eingehalten. Somit sind die Äußerungen haltlos. Ich weise die Darstellung Hier ist eklatant gegen das Kommunalselbstverwaltungsgesetz verstoßen worden entschieden zurück und erwarte, dass Herr Braß sich öffentlich von seiner Aussage distanziert. Herr Schmoltzi erklärt hierzu, dass es sich um eine Angelegenheit aus der letzten Legislaturperiode des Ortsrates handelt und Herr Braß hiervon kein Wissen haben konnte, zumal es die Verwaltung versäumt habe, Herr Braß entsprechend zu informieren. Der Vorsitzende weist die Forderung an die Verwaltung bezüglich der Informationen aus der vergangenen Legislaturperiode entschieden zurück Einspeisungen in den Bexbach Herr Schmoltzi erklärt, dass seitens der Firma EVONIK Abflüsse in den Bexbach geleitet werden. Dieses Thema muss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik behandelt werden. Herr Schneider erläutert hierzu, dass das Oberbergamt ist diesem Fall Herr des Verfahrens ist. Das Thema wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik behandelt.
14 16.4 Projekt "Stadtmitte am Fluss" Herr Schmoltzi verweist auf einen Zeitungsbericht vom , in dem der Neunkircher Oberbürgermeister auch für andere saarländische Kommunen die Bereitstellung von Mitteln aus dem Topf Stadtmitte am Fluss fordert. Bexbach sollte diese Forderung ebenfalls unterstützen Anschaffung eines Löschfahrzeuges; hier: Kritik am Stadtrat Bexbach (Bericht in der HN vom ) Herr Schmoltzi bezieht sich auf einen Bericht in den Höcherberg-Nachrichten vom , in dem seitens des -Ortsvereins Oberbexbach bezüglich der Anschaffung eines Feuerwehrlöschfahrzeuges heftige Kritik am Bexbacher Stadtrat geübt wird. Er bittet um etwas mehr Zurückhaltung in den Äußerungen, damit das Zusammenwirken im Rat nicht unnötig gestört wird. Im Bezug auf die Anschaffung des neuen Feuerwehrlöschfahrzeuges entwickelt sich nochmals eine rege Diskussion. Herr Imbsweiler bittet darum, dass dieses Thema nun endgültig abgeschlossen wird. Vorsitz Heinz Müller, Bürgermeister Schriftführung -Fraktion -Fraktion Die Linke-Fraktion FWG-Fraktion FDP-Fraktion GRÜNE
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