Die mutmassliche Rechnung 2018 und das Budget 2019 zeigen folgende Gesamtergebnisse: Budget 2018 Mio. Fr.
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- Gitta Kuntz
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1 Budget 2019 Die Regierung hat das Budget 2019 mit einem Ertragsüberschuss von 10,4 Millionen Franken und Nettoinvestitionen von rund 419,3 Millionen Franken verabschiedet. Im Ergebnis enthalten sind ausserordentliche Effekte im Zusammenhang mit der Kapitalisierung der St.Galler Kantonalbank (SGKB). Werden diese Effekte ausgeklammert, resultiert ein operativer Ertragsüberschuss von 24,8 Millionen Franken. Bezüge aus dem freien und dem besonderen Eigenkapital sind wie bereits im Vorjahr nicht vorgesehen. Der Steuerfuss soll unverändert bei 115 Prozent belassen werden. Die mutmassliche Rechnung 2018 und das Budget 2019 zeigen folgende Gesamtergebnisse: Erfolgsrechnung Budget 2018 mm. Rechnung 2018 Budget 2019 Aufwand 5' ' '375.8 Ertrag 5' ' '386.2 Rechnungsergebnis Bezug freies Eigenkapital Rechnungsergebnis vor Bezug freies Eigenkapital Bezug besonderes Eigenkapital Rechnungsergebnis vor Bezug besonderes und freies E genkapital A.o. Aufwände A.o. Erträge Operatives Rechnungsergebnis Investitionsrechnung Budget 2018 mm. Rechnung 2018 Budget 2019 Ausgaben Einnahmen Nettoinvestition Geplante Kapitalisierung St.Galler Kantonalbank (SGKB): Ausserordentliche Abschreibung der aus dem Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen transferierten Aktien auf den Nominalwert gemäss Art. 6 FHV. 2 Geplante Kapitalisierung SGKB: Ausserordentliche Erträge aus Verkauf Anrechte (28,4 Mio. Franken), aus Ausbuchung nicht realisierter Marktwertveränderungen der Aktien im Finanzvermögen (38,8 Mio. Franken) sowie aus Auflösung Rückstellung für Haftungsrisiken SGKB (16,9 Mio. Franken). Anhang_Budget-2019_ /5
2 Rechnung 2018 besser als budgetiert Das mutmassliche Rechnungsergebnis 2018 (Stand Juli 2018) lässt gegenüber dem Budget eine Verbesserung von rund 78,7 Millionen Franken erwarten. Einer der Hauptgründe für diese Verbesserung ist eine höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Die von der SNB vergütete Gewinnausschüttung fiel um 43,5 Millionen Franken höher aus als budgetiert. Weitere Gründe für das bessere Ergebnis sind unter anderem höhere Steuererträge (plus 30 Millionen Franken), eine höhere Dividende der St.Galler Kantonalbank SGKB (plus 7,1 Millionen Franken) sowie Minderaufwände bei den Abschreibungen, beim öffentlichen Verkehr und im Asylwesen. Diese Effekte kompensieren unter anderem die höheren Kosten im Bereich der individuellen Prämienverbilligung und der Ergänzungsleistungen sowie weitere Mehraufwendungen und Mindererträge in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales. Ausserordentlicher Effekt im Budget 2019: Kapitalisierung St.Galler Kantonalbank Der Kanton St.Gallen hält an der St. Galler Kantonalbank (SGKB) eine Beteiligung von 54,8 Prozent. In der Bankenbranche wurden in den vergangenen Jahren die Eigenmittelvorschriften in verschiedener Hinsicht verschärft. Zudem sind gegenwärtig verschiedene regulatorische Initiativen pendent, welche die Eigenmittelerfordernisse für Banken zukünftig beeinflussen werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der Verwaltungsrat der SGKB im Rahmen seiner ordentlichen langfristigen Risiko- und Kapitalplanung Gedanken zu zusätzlichen Kapitalisierungsmöglichkeiten der SGKB gemacht. Die Regierung hat sich an den Arbeiten zur Stärkung der Kapitalisierung der SGKB beteiligt, da auch der Kanton an einer stabilen und solide kapitalisierten SGKB interessiert ist. Nebst der bereits erfolgten Platzierung von zwei nachrangigen Anleihen soll die weitere Stärkung der Eigenmittelbasis der SGKB durch eine Erhöhung des Aktienkapitals erfolgen, welche im Rahmen des Kantonalbankgesetzes umgesetzt wird. Demnach wird die aktuelle Kapitalbeteiligung des Kantons St.Gallen von 54,8 Prozent auf den gesetzlich definierten Mindestanteil von 51,0 Prozent reduziert. Dazu wird im Kantonshaushalt eine Umwidmung von Finanz- in Verwaltungsvermögen notwendig. Im Budget 2019 hat diese Umwidmung in der Investitionsrechnung eine Ausgabe von 113,5 Millionen Franken sowie in der Erfolgsrechnung einen ausserordentlichen Nettomehraufwand von 14,4 Millionen Franken zur Folge. Die Generalversammlung der SGKB wird im Frühjahr 2019 über die Aktienkapitalerhöhung befinden. Budget 2019 mit erfreulichem operativen Ergebnis Das Budget 2019 weist einen Ertragsüberschuss von 10,4 Millionen Franken aus. Wie im Budget des Vorjahres kommt dieser Ertragsüberschuss ohne Bezüge aus dem freien Eigenkapital und ohne den Bezug aus dem besonderen Eigenkapital aus. Klammert man die ausserordentlichen Effekte im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Kapitalerhöhung der SGKB aus, resultiert als operatives Ergebnis ein Ertragsüberschuss von 24,8 Millionen Franken. Dieses liegt um 24,4 Millionen Franken über dem operativen Er- Anhang_Budget-2019_ /5
3 gebnis des Vorjahresbudgets. Die Vorgaben der Schuldenbremse (maximal zulässiges Defizit von 40,4 Millionen Franken) sind eingehalten. Anstieg der Staatsquote Gegenüber dem Vorjahresbudget nimmt der bereinigte Aufwand im Budget 2019 um gesamthaft rund 115 Millionen Franken oder 3,1 Prozent zu. Der Hauptgrund für die Zunahme des bereinigten Aufwands liegt wie in den Vorjahren hauptsächlich in der Zunahme der Staatsbeiträge. Dieser Zuwachs macht allein ein Volumen von rund 71,6 Millionen Franken oder knapp zwei Drittel der Aufwandentwicklung aus. Das grösste Wachstum ist in den Bereichen Ergänzungsleistungen, öffentlicher Verkehr, Universitäre Hochschulen und individuelle Prämienverbilligung zu verzeichnen. Weiter trägt auch der Anstieg des Sachaufwands sowie des Personalaufwands zum Aufwandwachstum bei. Es sind indessen bei diesen Aufwandskategorien auch Sonderfaktoren («bevorschusste» Projektierungskosten», IT-Bildungsoffensive, Korpsausbau Kantonspolizei, Mehrkosten Arbeitgeber-Beiträge an die St.Galler Pensionskasse ab 2019) für den Aufwandanstieg mitverantwortlich. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geht gemäss Prognose vom September 2018 für das Jahr 2019 von einem Wirtschaftswachstum von 2,0 Prozent aus. Damit liegt das bereinigte Aufwandwachstum über dem prognostizierten BIP-Wachstum, womit im Budget 2019 die Staatsquote ansteigt. Aus Sicht der Regierung ist dies kein nachhaltiger Effekt, das darf es nach dem Finanzleitbild auch nicht sein. Es sind verschiedene Faktoren, die für das Budget 2019 zu diesem Ergebnis führen. Mit der Umsetzungsagenda Finanzperspektiven hat die Regierung auf die Dynamik des Ausgabenwachstums sowie auf weitere Risiken im Haushalt reagiert. Die Umsetzung der erarbeiteten und geplanten Massnahmen ist im Gange. Entwicklung Personalaufwand Der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Vorjahresbudget um 16.4 Millionen Franken zu. Für das Wachstum des Personalaufwands sind neben der Zunahme des Personalaufwands von 0,8 Prozent (Pauschale gemäss Vorgabe Kantonsrat, plus 4,6 Millionen Franken) der Anstieg des Personalaufwands ausserhalb des Sockels (plus 1.8 Millionen Franken) sowie weitere Sondereffekte verantwortlich. So ergeben sich per 1. Januar 2019 aufgrund der ändernden technischen Grundlagen bei der St.Galler Pensionskasse (Anpassung technischer Zinssatz, Senkung Umwandlungssatz, Erhöhung Sparbeiträge) im Budget 2019 Mehraufwendungen in der Höhe von 6.8 Millionen Franken. Weiter wird der Korpsausbau der Kantonspolizei gemäss Bericht «Polizeiliche Sicherheit» als Niveaueffekt im Sockelpersonalaufwand (plus 2.1 Millionen Franken) mit entsprechender Kostenfolge abgebildet. Schliesslich steigt der Personalaufwand zusätzlich um die im Rechnungsjahr 2018 geschaffenen drittfinanzierten Stellen im Umfang von rund 0.5 Millionen Franken an. Der Kantonsrat steuert das Wachstum des Sockelpersonalaufwands über eine Pauschale, welche mit der Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans für das Planjahr 2019 im Februar 2018 auf 0,8 Prozent festgelegt wurde. In Übereinstimmung mit dieser Anhang_Budget-2019_ /5
4 Vorgabe rechnet die Regierung für das Budgetjahr 2019 ebenfalls mit einer Pauschalen von 0,8 Prozent. Der Regierung obliegt die operative Umsetzung des Sockelpersonalaufwands. Aus der vorgesehenen Pauschale sind individuelle und allgemeine Lohnmassnahmen sowie der strukturelle Personalbedarf zu finanzieren. Die Regierung sieht vor, die Hälfte dieser Pauschalen von 0,8 Prozent für den strukturellen Stellenbedarf einzusetzen. Die andere Hälfte soll für individuelle Lohnmassnahmen zur Verfügung stehen, wobei zu beachten ist, dass den Departementen, der Staatskanzlei und den Gerichten ergänzend dazu auch nachhaltige Mutationseffekte für individuelle Lohnmassnahmen zur Verfügung stehen. Diese gilt es im Rahmen der neuen Personalaufwandsteuerung aktiv zu bewirtschaften. Insgesamt haben die Personalverbände je 1,0 Prozent sowohl für allgemeine als auch für individuelle Lohnmassnahmen gefordert. Allgemeine Lohnmassnahmen sind für das Jahr 2019 entgegen dieser Forderungen nicht enthalten, sollen indessen mit Blick auf das Jahr 2020 näher geprüft und im Aufgaben- und Finanzplan abgebildet werden. Die Regierung sieht für den AFP einen Wert von 0,8 Prozent vor. Robuster Eigenkapitalbestand In Anbetracht des mutmasslichen Ertragsüberschusses für das laufende Jahr und des für das Jahr 2019 budgetierten positiven Ergebnisses steigt das freie Eigenkapital bis Ende 2019 auf voraussichtlich rund 652 Millionen Franken. Das besondere Eigenkapital, das für steuerliche Entlastungen und die Förderung von Gemeindevereinigungen verwendet werden kann, wird Ende 2019 weiterhin rund 264 Millionen Franken betragen, da die Regierung auf entsprechende Bezüge verzichtet. Das weitere zweckgebundene Eigenkapital wird Ende 2018 voraussichtlich einen Bestand von rund 215 Millionen Franken aufweisen. Der budgetierte Eigenkapitalbestand liegt per Ende 2019 somit bei rund 1'132 Millionen Franken. Anhang_Budget-2019_ /5
5 Rückgang Nettoinvestitionen auf hohem Niveau Im Vergleich zum Vorjahr nehmen die Nettoinvestitionen um rund 23 Millionen Franken ab. Die Investitionen und Investitionsbeiträge nehmen dabei um knapp 67 Mio. Franken zu. Dies ist hauptsächlich auf neue oder voranschreitende Hochbauvorhaben (Campus Platztor, Kantonsschule Sargans, Klanghaus Toggenburg, Theater St.Gallen, Psychiatrische Klinik Wil), technische Einrichtungen (Erneuerung Informatikarbeitsplatz) sowie die Zunahme der Investitionsbeiträge (Kunstmuseum St.Gallen) zurückzuführen. Die Nettoinvestitionen im Strassenbau bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres. Bei den Finanzierungen führt die Kapitalisierung der SGKB und die damit verbundene Umwidmung von Finanz- ins Verwaltungsvermögen zu einer Mehrbelastung von Mio. Franken. Demgegenüber reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr die Darlehensgewährung an die Spitalverbunde (-77 Mio. Franken). Zudem entfällt die im Budget 2018 enthaltene Einmaleinlage von 128 Mio. Franken in die St.Galler Pensionskasse. Anstehende Herausforderungen erfordern umsichtige Finanzpolitik Der Haushalt des Kantons St.Gallen befindet sich auf Konsolidierungskurs, dem ausgabenseitigen Wachstum ist jedoch weiterhin grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die dynamisch wachsenden Staatsbeiträge, welche teilweise durch Bundesrecht weitgehend vorbestimmt sind (u.a. Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligungen, Spitalfinanzierung), fallen dabei stark ins Gewicht. Solange sich die Steuerkraft relativ konstant entwickelt, wie dies aktuell der Fall ist, und sich auf der Ertragsseite keine wesentlichen Veränderungen ergeben, kann der Kantonshaushalt mit einer zurückhaltenden Budgetierung im Gleichgewicht gehalten werden. Die Auswirkungen der Steuerreform sowie die zu erwartenden Mindererträge aus der Reform des Bundesfinanzausgleichs werden den Kantonshaushalt insbesondere ab dem Jahr 2021 deutlich belasten. Es bestehen indessen noch einige Unsicherheiten, insbesondere auch bezüglich der Auswirkungen der Anpassungen im Bundesfinanzausgleich. Nach aktuellem Bearbeitungsstand sind für die Planjahre 2021 und 2022 Defizite in der Höhe von 75 Mio. bis 100 Mio. Franken zu erwarten. Sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung abschwächen, würde dies die Situation verschärfen. Der Spielraum des Kantonshaushalts ist vor diesem Hintergrund nur sehr klein und dürfte mit den vorgesehenen Massnahmen für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform ausgeschöpft sein. Eine vorausschauende und umsichtige Finanzpolitik ist somit weiterhin von zentraler Bedeutung. Weiteres Vorgehen Die Finanzkommission wird die Vorlage im Oktober und November 2018 vorberaten. Die Beratung im Kantonsrat erfolgt in der Novembersession Die redaktionell vorläufige Fassung von Botschaft und Entwurf der Regierung vom 25. September 2018 zum Budget 2019 ist unter folgender Adresse abrufbar: Geschäft Anhang_Budget-2019_ /5
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