Die Lebensversicherung im Erb- und Erbschaftsteuerrecht
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- Helene Otto
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1 Die Lebensversicherung im Erb- und Erbschaftsteuerrecht Bearbeitet von Birgit Eulberg, Michael Ott-Eulberg, Raymond Halaczinsky überarbeitet Taschenbuch. 247 S. Paperback ISBN Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht: 338 g Recht > Zivilrecht > Erbrecht schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.
2 IX Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... XXI 1 Grundsätzliches zur Lebens-, Renten- und Risikolebensversicherung... 1 A. Allgemeines... 1 B. Wirtschaftliche Relevanz... 1 C. Fallgestaltungen... 3 D. Rechtliche und faktische Grundlagen... 7 I. Allgemeine Geschäftsbedingungen... 7 II. Faktische Grundlagen... 9 III. Polisierung/Versicherungsschein IV. Abtretung V. Pfändung, Verpfändung VI. Kündigungsrecht, Rücktritt VII. Vertragsänderungen VIII. Laufzeit IX. Rentenzeit/Rentengarantiezeit/Ansparphase X. Prämien XI. Rückkaufswert, 169 VVG XII. Leistungsfall, technische Abwicklung XIII. Leistungsfreiheit bei Selbsttötung 161 VVG, 169 a.f. VVG XIV. Risikoaufklärung XV. Leistungsablehnung und Verjährung E. Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsberechtigter I. Versicherungsnehmer II. Versicherte Person, 150 VVG III. Versicherer IV. Bezugsberechtigte, 159 VVG F. Die Lebensversicherung als echter Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall I. Deckungsverhältnis II. Valutaverhältnis III. Tatsächliches Zuwendungsverhältnis IV. Widerrufsmöglichkeiten V. Bezugsrecht VI. Bezugsberechtigter, 159 VVG Erben als Bezugsberechtigte Die Hinterbliebenen als Bezugsberechtigte... 45
3 X Inhaltsverzeichnis 3. Die Ehefrau/der Ehemann oder die Kinder als Bezugsberechtigte Der Ehegatte mit Namenszusatz als Bezugsberechtigter Die Ehefrau/der Ehemann ohne Namenszusatz als Bezugsberechtigte Der Inhaber der Police als Bezugsberechtigter Mehrere Personen als Bezugsberechtigte Wegfall des Bezugsrechts Zusammenfassung G. Unterschiede beim widerruflichen und unwiderruflichen Bezugsrecht I. Widerrufliches Bezugsrecht II. Unwiderrufliches Bezugsrecht III. Wirksamkeit der Bezugsrechtseinräumung bzw. Änderung H. Versicherungsschutz I. Versicherungsleistung J. Grundarten der Lebensversicherung I. Risikolebensversicherung Temporäre Risikolebensversicherung Risikolebensversicherung mit Umtauschrecht Lebenslängliche Risikolebensversicherung mit Kapitalbildung Sterbegeld Erbschaftsteuerversicherung II. Kapitalbildende Lebensversicherung Kapitalaufbau-Versicherung mit Umwandlungsrecht Vorleistungsversicherung (Todes- und Erlebensfallversicherung mit einer Teilauszahlung) Lebensversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung und Depot Todes- und Erlebensfallversicherung auf zwei verbundene Leben Todes- und Erlebensfallversicherung auf zwei verbundenen Leben mit vorgezogener Leistung Versicherungen mit festem Auszahlungszeitpunkt (Terminfixversicherung)) Teilhaberversicherung Fondsgebundene Lebensversicherungen Depotbeitragsversicherung K. Rentenversicherung I. Allgemeines II. Begriffe... 63
4 Inhaltsverzeichnis XI 1. Aufschubzeit Kapitalwahlrecht Aufgeschobene Rentenversicherung III. Formen der Rentenversicherung Rentenversicherung mit Todesfallleistung in Höhe von 10 % der Kapitalabfindung Rentenversicherung mit zwei verbundenen Leben und Hinterbliebenenrente Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung und Rentengarantiezeit Aufgeschobene Rentenversicherung ohne Prämienrückgewähr und ohne Rentengarantie Realer Nachlass und Lebensversicherung A. Einführung B. Nachlass des Versicherungsnehmers einer kapitalbildenden Lebensversicherung I. Nachlass des Versicherungsnehmers, der versicherte Person ist und kein Bezugsrecht hat (Fall Nr. 1) II. Nachlass des Versicherungsnehmers, der versicherte Person ist, mit Bezugsrecht für einen Dritten (Fall Nr. 2) Vorfragen Bezugsrecht ja/nein Vermutung des 330 BGB Rechtsgrund ja/nein Zusammenfassung III. Nachlass des Versicherungsnehmers, der Bezugsberechtigter ist, jedoch nicht versicherte Person (Fall Nr. 3) IV. Nachlass des Versicherungsnehmers, der nicht versicherte Person ist, und vor dieser verstirbt (Fall Nr. 4) V. Nachlass des nicht prämienzahlenden Versicherungsnehmers, der nicht versicherte Person ist. Die versicherte Person ist bezugsberechtigte Person und zahlt die Prämien (Fall Nr. 5) C. Nachlass der versicherten Person (Fall B) I. Erblasser ist nicht prämienzahlende versicherte Person (Fall Nr. 6) II. Erblasser ist prämienzahlende versicherte Person (Fall Nr.7) Erblasser als prämienzahlende versicherte Person ist bezugsberechtigt Erblasser ist nicht bezugsberechtigt D. Nachlass des Bezugsberechtigten (Fall C)... 75
5 XII Inhaltsverzeichnis I. Bezugsberechtigter hat die Prämien bezahlt (Fall Nr. 8) II. Nachlass des Bezugsberechtigten, der nicht prämienzahlend war (Fall Nr. 9) Nachlass und Rentenversicherung A. Einführung B. Nachlass des prämienzahlenden Versicherungsnehmers einer Rentenversicherung bei Ableben vor Eintritt in das Rentenalter I. Aufgeschobene Rentenversicherung ohne Prämienrückgewähr und ohne Rentengarantie II. Aufgeschobene Rentenversicherung mit Prämienrückgewähr III. Nachlass des prämienzahlenden Versicherungsnehmers einer aufgeschobenen Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit ohne feststellbares Bezugsrecht IV. Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung und Rentengarantiezeit V. Abgrenzung zur Versorgungsleistung C. Nachlass des prämienzahlenden Bezugsberechtigten bei einer Rentenversicherung D. Nachlass bei Vorliegen einer Teilhaberversicherung Nachlass und Risiko-Lebensversicherung A. Allgemeines B. Nachlass des prämienzahlenden Versicherungsnehmers einer reinen Risikoversicherung, wenn dieser auch versicherte Person ist C. Sparverträge mit Risikolebensversicherungen D. Nachlass des prämienzahlenden Versicherungsnehmers einer reinen Risikolebensversicherung, wenn dieser nicht versicherte Person ist BGB und dessen Auswirkung auf Lebensversicherungen Bezugsrecht aus Lebens- und Rentenversicherungen und dessen Auswirkungen auf den Pflichtteil A. Bezugsrecht bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und dessen Auswirkungen auf den Pflichtteilsanspruch I. Lebensversicherung fällt in den Nachlass II. Anrechnung der Lebensversicherung gemäß 2315 BGB III. Ergebnis... 91
6 Inhaltsverzeichnis XIII B. Bezugsrecht bei Rentenversicherung und dessen Auswirkung auf den Pflichtteilsanspruch I. Rentenversicherung fällt in den Nachlass II. Anrechnung der Rentenversicherung gemäß 2315 BGB C. Risikolebensversicherung und deren Auswirkung auf den Pflichtteilsanspruch I. Risikolebensversicherung fällt in den Nachlass II. Anrechnung der Lebensversicherung gemäß 2315 BGB III. Ergebnis Bezugsrechte bei Lebens- und Rentenversicherungen und deren Auswirkungen auf Pflichtteilsergänzungsansprüche nach 2325, 2329 BGB A. Vorbemerkung zur Lebensversicherung I. Zahlungsverpflichtung des Erben II. Zahlungsverpflichtung des Bezugsberechtigten wegen Pflichtteilsergänzungsansprüchen bzw. Zugewinnausgleichsansprüchen B. Wechsel in der Person des Versicherungsnehmers und Pflichtteilsergänzungsansprüche I. Übertragung im Todesfall II. Übertragung unter Lebenden C. Pflichtteilsergänzungsanspruch und Rentenversicherung I. Einräumung eines Bezugsrechts hinsichtlich der Prämienrückgewähr II. Einräumen eines Bezugsrechts nach Erreichen des Renteneintrittsalters III. Pflichtteilsergänzungsfeste Ehegattenschenkung D. Pflichtteilsergänzungsansprüche und Risikolebensversicherung E. Spezialfälle I. Verbundene Lebens-/Rentenversicherung II. Gekreuzte Lebensversicherung F. Pflichtteilsergänzungsfeste Ehegattenschenkung G. Riester Rente Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft, Nachlassinsolvenzverfahren A. Testamentsvollstreckung B. Die Nachlasspflegschaft I. Einführung
7 XIV Inhaltsverzeichnis II. Zur Pflicht des Versicherungsunternehmens zur Antragsstellung III. Stellung des Nachlasspflegers zur Versicherung C. Nachlassverwaltung I. Allgemeines II. Interesse des Erben während der Nachlassverwaltung III. Aufgaben des Nachlassverwalters IV. Widerruf des Bezugsrechts D. Nachlassinsolvenzverfahren I. Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters II. Widerrufliches Bezugsrecht Erblasser ist Versicherungsnehmer, versicherte Person und ein Dritter im Todesfall Bezugsberechtigter, wobei das Valutaverhältnis eine Schenkung ist (Fall 1a) Erblasser ist prämienzahlender Versicherungsnehmer. Ein Dritter ist nicht versicherte Person und ist bezugsberechtigt (Fall 1b) Erblasser ist Versicherungsnehmer. Ein Dritter ist versicherte Person und bezugsberechtigt und zahlt die Prämien (Fall 1c) Erblasser ist Versicherungsnehmer und versicherte Person, eine Bezugsberechtigung ist nicht feststellbar bzw. das Valutaverhältnis ist gestört (Fall 1d) a) Valutaverhältnis ist gestört b) Bezugsberechtiger ist nicht feststellbar Kreditsicherung (Fall 1e) III. Unwiderrufliches Bezugsrecht Lebensversicherungsanspruch zur Absicherung von Verbindlichkeiten, Hinterlegung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten Vollmachten A. Einführung B. Widerruf der Vollmacht C. Missbrauch der Vollmacht D. Pflichten der Beteiligten I. Pflichten der Versicherung II. Pflichten des Bevollmächtigten Testamentsgestaltung A. Testamentsvollstreckung B. Verschaffungsvermächtnis
8 Inhaltsverzeichnis XV C. Testament und Widerruf Auskunftsansprüche Nachweis der Erbenstellung gegenüber dem Versicherer A. Allgemeines B. Erbschein I. Allgemeines zum Erbschein II. Antragsberechtigung und Antragsinhalt III. Verfahrensdauer C. Auswirkungen des Erbscheins für den Versicherer D. Eröffnungsvermerk auf dem Testament Kapitalbildende Lebensversicherung, Zugewinnausgleichsanspruch und Erbfall A. Einführung B. Der enterbte Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts einverstanden (Fall Nr. 1) C. Der enterbte Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts nicht einverstanden (Fall Nr. 2) D. Der enterbte Ehepartner ist Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers mit Anrechnungsbestimmung auf den Zugewinnausgleichsanspruch (Fall Nr. 3) E. Der enterbte Ehepartner ist Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers ohne Bestimmung Anrechnung auf den Zugewinn (Fall Nr. 4) F. Der enterbte Ehepartner ist Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers mit der Bestimmung der Anrechnung auf den Pflichtteil (Fall Nr. 5) G. Der enterbte Ehepartner ist Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers mit der Bestimmung Anrechnung auf Zugewinn und Pflichtteil (Fall Nr. 6) H. Bezugsrecht zum Anfangsvermögen? Vor- und Nacherbschaft Einführung in das Steuerrecht Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
9 XVI Inhaltsverzeichnis A. Allgemeines B. Grundlagen des Erbschaftsteuerrechts I. Rechtsgrundlagen II. Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht III. Wichtige steuerauslösende und steuerbeeinflussende Tatbestände IV. Erwerb durch Erbanfall, Vermächtnis, Pflichtteil ( 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) V. Vertrag zugunsten Dritter von Todes wegen ( 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) VI. Freigebige Zuwendung ( 7 Abs. 1 ErbStG) VII. Entstehung der Erbschaftsteuer VIII. Bewertung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen IX. Persönliche Freibeträge ab X. Zusätzlicher Versorgungsfreibetrag XI. 10-Jahreszeitraum XII. Steuersätze XIII. Wie erfährt das Finanzamt von der Zuteilung? Anzeigepflichten der Versicherungen ( 33 Abs. 3 ErbStG) Anzeige- und Erklärungspflicht des Beschenken/Erben XIV. Gestaltungsüberlegungen C. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs von Lebensversicherungsansprüchen I. Nachlass des prämienzahlenden Versicherungsnehmers, der auch versicherte Person ist II. Nachlass des prämienzahlenden Versicherungsnehmers, der nicht versicherte Person ist oder vor dieser stirbt III. Nachlass des prämienzahlenden Versicherungsnehmers, der nicht versicherte Person ist, und diese überlebt IV. Nachlass des prämienzahlenden Versicherungsnehmers, der versicherte Person ist, und ein Bezugsrecht bestimmt hat Erwerb durch Bezugsberechtigten Erbschaftsteuerliche Bereicherung Entreicherung/Bereicherung in Sonderfällen a) Versicherungsnehmer hat die Prämien gezahlt b) Bezugsberechtigter hat die Prämien gezahlt V. Spezialfälle Verbundene Lebensversicherung Gekreuzte Lebensversicherung Termfixversicherung
10 Inhaltsverzeichnis XVII D. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs von Rentenversicherungsansprüchen I. Nachlass des prämienzahlenden Versicherungsnehmers einer Rentenversicherung Aufgeschobene Rentenversicherung ohne Prämienrückgewähr und ohne Rentengarantie Aufgeschobene Rentenversicherung mit Prämienrückgewähr Aufgeschobene Rentenversicherung mit Rentengarantie Rentenversicherung mit sofort beginnenden Rentenzahlung und Rentengarantiezeit Rentenversicherung und Versorgungsleistungen II. Prämienzahlung durch den Bezugsberechtigten III. Versicherungsleistungen bei Teilhaberversicherung E. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs von Ansprüchen aus Risikolebensversicherungen I. Risikolebensversicherung II. Sparverträge mit Risikolebensversicherung F. Rückforderung durch Schlusserben und Lebensversicherung ( 2287 BGB) G. Kreditlebensversicherung I. Erwerb durch Erben II. Abtretung H. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs von Pflichtteilsansprüchen I. Geltendmachung II. Bewertung I. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs von Pflichtteilsergänzungsansprüchen J. Lebensversicherung und ehelicher Güterstand I. Ausgleich im Todesfall, Ehegatte ist Erbe II. Ausgleich im Todesfall, Ehegatte ist nicht Erbe Der enterbte Ehegatte ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts einverstanden bzw. nicht einverstanden Der enterbte Ehegatte ist Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers Der enterbte Ehegatte ist Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers mit der Bestimmung Anrechnung auf Zugewinn und Pflichtteil.. 194
11 XVIII Inhaltsverzeichnis 4. Der enterbte Ehegatte ist Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers, lebte aber dauernd getrennt III. Ausgleichsverpflichteter Ehegatte hat von einem Dritten einen Lebensversicherungsanspruch erhalten K. Vor- und Nacherbschaft Überblick über die Einkommensbesteuerung A. Einführung B. Kapitallebensversicherung bei (Neu-)Verträgen ab dem C. Kapitallebensversicherung, vermögensverwaltende Lebensversicherung ab D. Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht bei Verträgen ab dem E. Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bei Verträgen ab dem F. Direktversicherung G. Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben ab I. Allgemeines II. Rürup-Rente Voraussetzungen für den Abzug von Leibrentenversicherungsbeiträgen bei eigenständigen Leibrentenversicherungen Rürup-Rente als Zusatzversicherung III. Andere private Renten H. Risikolebensversicherung I. Riester-Rente J. Überblick über die Rechtslage bei Neuverträgen ab K. Einkommensteuerliche Behandlung von Altverträgen Vertragsabschluss bis I. Überblick II. Kapitalbildende Lebensversicherungen III. Verlust der Steuervergünstigungen bei Altverträgen IV. Fondsgebundene Lebensversicherung Vertragsabschluss bis L. Risikolebensversicherung, Vertragsabschluss bis I. Ansparphase II. Auszahlung M. Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, Vertragsabschluss bis
12 Inhaltsverzeichnis XIX N. Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht; Vertragsabschluss bis zum O. Eingeschränkte Berücksichtigung von Sonderausgaben bei Verträgen bis P. Einkommensbesteuerung im Erbfall I. Eintritt in einen laufenden Vertrag Altverträge Neuverträge II. Auszahlung Q. Zusammenfassung Stichwortverzeichnis
Die Lebensversicherung im Erb- und Erbschaftsteuerrecht
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