BW-VWL-P HFH- Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-

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1 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Die Klausur bietet zwei Wahlbereiche in den Aufgabenblöcken A und B, in denen von jeweils drei Aufgaben nur zwei Aufgaben zur Lösung ausgewählt werden sollen! Beide Aufgabenblöcke müssen bearbeitet werden! Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 7 insgesamt, davon 5 zu lösen HFH- Taschenrechner Höchstpunktzahl: Aufgabenspiegel Aufgabenblock A 2 von 3 Aufgabenblock B 2 von 3 Aufgaben insgesamt max. erreichbare Punkte Bewertungsschlüssel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 KLAUSURAUFGABEN VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE BW-VWL-P

2 Aufgabenblock A Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Aufgabe 1 Welche drei zentrale ökonomische Fragen müssen in einer Wirtschaftsordnung beantwortet werden? Definieren Sie den Begriff Wirtschaftsordnung und beschreiben Sie zwei grundsätzlich denkbare Lenkungsmechanismen, mit denen ordnungspolitische Festlegungen umgesetzt werden können! Welche Aufgabe erfüllt die Wirtschaftsverfassung? Aufgabe 2 Welche Arten der Inflation lassen sich nach der Ursache unterscheiden? Beschreiben Sie diese Ursachen! Aufgabe 3 Nennen und erläutern Sie die geldpolitischen Instrumente des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB)! Diskutieren Sie jeweils die Bedeutung der Instrumente! BW-VWL-P AUFGABEN SEITE 2 VON 3

3 Aufgabenblock B Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Aufgabe 4 Warum wird seit einigen Jahren von Unternehmen eine spezielle Unternehmensethik eingefordert? Welche Bereiche sollten Unternehmen in ihrer Unternehmensethik berücksichtigen? Nennen Sie Beispiele für Maßnahmen von Unternehmen, die aus ethischen Grundsätzen resultieren, und erläutern Sie diese kurz. Aufgabe 5 Umweltpolitik ist als staatliche Aufgabe unumstritten. Zeigen Sie, warum Umweltprobleme nicht oder nicht ausreichend über den Marktmechanismus gelöst werden können! In welcher Weise sollte der Staat aus ökonomischer Sicht tätig werden? Gehen Sie dabei auf den Begriff der Externen Effekte ein! Aufgabe 6 Seit März 2002 belegen die USA Stahlimporte mit Extrazöllen von bis zu 30 %. Beschreiben Sie die ökonomischen Wirkungen dieser Maßnahme unter der Annahme, dass das Exportland ein kleines Land ist! Pflichtaufgabe Aufgabe 7 2 Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich zurzeit in einer stagnierenden, wenn nicht rezessiven Konjunkturphase. Beschreiben Sie zunächst grundsätzlich die prozesspolitischen Instrumente der Wirtschaftspolitik und diskutieren sie, inwieweit diese im Rahmen der deutschen Wirtschaftspolitik zu einer Konjunkturstimulierung eingesetzt werden könnten! BW-VWL-P AUFGABEN SEITE 3 VON 3

4 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgender Bewertungsschlüssel zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. Korrekturrichtlinie Volkswirtschaftslehre BW-VWL-P

5 Aufgabenblock A Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Lösung Aufgabe 1 SB 1, S. 14 ff. Die Wirtschaftsordnung bestimmt weitgehend die ökonomischen Beziehungen und Handlungsspielräume aller Wirtschaftssubjekte unter Beachtung des rechtlichen Rahmens der Wirtschaftsverfassung. Sie beantwortet damit folgende zentralen Fragen: Was wird produziert, d.h. welche Güter, in welchen Mengen, zu welchem Preis? (Konsum) Welche Investitionsgüter/Produktionsmittel werden dazu eingesetzt? (Produktion) Wie wird die Produktion und deren Verkaufserlöse verteilt? (Verteilung) Eine Wirtschaftsordnung legt auch den zentralen Lenkungsmechanismus der Ökonomie fest und bestimmt damit das Wirtschaftssystem. Zwei Lenkungsmechanismen sind dabei grundsätzlich zu unterscheiden: Der Preismechanismus, durch den dezentral der gesamte Wirtschaftsablauf gesteuert wird. Preise zeigen auf freien Märkten die Knappheit von Gütern und Faktoren an, bringen Angebot und Nachfrage in Übereinstimmung und führen daher zu einer optimalen Allokation von Güter und Faktoren. Diese Form der Wirtschaftssteuerung findet man in Marktwirtschaften. Die Alternative dazu besteht darin, dass durch eine zentrale Planaufstellung, die auf allen staatlichen Ebenen vorgenommen wird, die Entscheidungen über Produktion und Konsum den Wirtschaftssubjekten entzogen werden. Preise besitzen in diesem System keine lenkende Funktion. Man spricht von einer Zentralverwaltungswirtschaft. Die Wirtschaftsverfassung umfasst alle für das Wirtschaftsleben relevanten Normen und Regeln, die gesetzlich festgelegt sind; in einer engen Definition umfasst sie nur die Normen, die Verfassungsrang haben. Ihre Aufgabe ist es, die Entscheidungen, die mit der Wirtschaftsordnung getroffen wurden, verbindlich durchzusetzen. Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 2 von 8

6 Lösung Aufgabe 2 SB 3, S Man unterscheidet nach ihrer Ursache die Nachfrageinflation und die Angebotsinflation, wobei die Angebotsinflation wiederum in Kosten- und Gewinninflation aufgeteilt wird. Von einer Nachfrageinflation spricht man, wenn die volkswirtschaftliche Nachfrage das gesamtwirtschaftliche Angebot übersteigt. Zu inflationären Entwicklungen kommt es in einer solchen Situation, wenn die Produktionskapazitäten weitgehend ausgelastet sind. Von allen Teilgrößen der volkswirtschaftlichen Nachfrage kann ein solcher Nachfrageüberhang ausgehen: von der privaten Konsum- und Investitionsnachfrage, von der staatlichen Konsum- und Investitionsnachfrage, von dem Überschuss der Exportnachfrage über die Importnachfrage. Von einer Angebotsinflation spricht man, wenn Preissteigerungen auf den Versuch verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, ihre reale Einkommensposition zu verbessern, zurückzuführen sind. Bei einer Kosteninflation hat sich die Kostenstruktur der Unternehmen so verschlechtert, dass sie diese in Form von erhöhten Preisen weitergeben. Die Verschlechterung der Kostenstruktur kann auf erhöhte Faktorpreise (Lohnkosten), erhöhte staatlich induzierte Kosten wie Steuern oder Sozialversicherungsabgaben oder auf steigende Importpreise zurückzuführen sein. Hinter einer Gewinninflation stehen Preissteigerungen von Unternehmen, die einen oligopolistischen oder monopolistischen Preissetzungsspielraum ausnützen. 5 Punkte 5 Punkte Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 3 von 8

7 Lösung Aufgabe 3 SB 3, S Die wichtigsten geldpolitischen Instrumente des ESZB sind die Offenmarktpolitik, insbesondere in Form von Wertpapierpensionsgeschäften, die Refinanzierung über Ständige Faszilitäten und die Mindestreservepolitik. Unter Offenmarktpolitik versteht man den gesamten Ankauf und Verkauf von Wertpapieren durch das ESZB zu eigenen Zwecken. Durch Offenmarktgeschäfte werden die grundsätzlichen geldpolitischen Signale des ESZB weitergegeben; sie stellen das wichtigste geldpolitische Instrument dar. Wertpapierpensionsgeschäfte sind Offenmarktgeschäfte mit automatisch folgenden kompensierenden Gegengeschäften. Damit wird vermieden, dass die notwendigen kompensierenden Wertpapiergeschäfte der Zentralbank als eigenständige geldpolitische Signale verstanden werden. Das Finanzierungsinstrument der Ständigen Faszilitäten : Spitzenrefinanzierungsfaszilität: Über diese Kreditlinie können sich zu einem festgelegten Zinssatz die Geschäftsbanken kurzfristig (über Nacht) refinanzieren. Der Zinssatz dieser Faszilität stellt die Obergrenze des Tagesgeldsatzes dar. Einlagenfaszilität: Zu einem bestimmten Zinssatz können die Geschäftsbanken freie Gelder kurzfristig (über Nacht) bei der ESZB anlegen. Der Zinssatz dieser Faszilität stellt die Untergrenze des Tagesgeldsatzes dar. Unter Mindestreservepolitik versteht man die Festlegung eines Mindestreservesatzes, d.h. der Bestimmung des Anteils ihrer Verbindlichkeiten, den die Geschäftsbanken bei der Zentralbank hinterlegen müssen. Im ESZB spielt die Mindestreservepolitik eine untergeordnete Stellung. 1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 4 von 8

8 Aufgabenblock B Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Lösung Aufgabe 4 SB 1, S Im Verlauf des zwanzigsten Jahrhunderts hat sich gezeigt, dass zwischen den ökonomischen Erfordernissen des Marktes und den gesellschaftspolitischen Vorstellungen über einen ethisch verantwortungsvolles Umgang miteinander und mit der Natur oftmals eine Lücke bestand selbst in einer sozialen Marktwirtschaft. Daher wurde gefordert, dass Unternehmen sich auf eine Unternehmensethik verpflichten, die die Lücke zwischen Gewinnstreben und gesellschaftlich verantwortungsvollem Handeln schließen kann. Ethisches Handeln sollte zu einem Wettbewerbsfaktor zwischen den Unternehmen werden. Folgende Bereiche sollte eine Unternehmensethik umfassen: Technikethik: Gefahren sollten genauso wie die Chancen einer neuen Technologie kritisch geprüft werden. Sozialethik: Der Umgang mit Menschen im Unternehmen, aber auch mit Partnern des Unternehmens sollte den ethischen Vorstellungen der Gesellschaft entsprechen. Umweltethik: Das Unternehmen sollte respektvoll und nachhaltig mit den natürlichen Ressourcen umgehen. Freie Antwort: bspw. Verzicht auf Vorprodukte, die mit Kinderarbeit produziert wurden, Verzicht auf Tierversuche, Auflage von ethischen oder ökologischen Anlagefonds etc. max. 3 Punkte Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 5 von 8

9 Lösung Aufgabe 5 SB 4, S Über den Preismechanismus werden in einem vollständigen Wettbewerbssystem Angebot und Nachfrage nach privaten Gütern zur Übereinstimmung gebracht. Umweltgüter unterscheiden sich jedoch von privaten Gütern. Im Extremfall sind sie freie Güter (wie Luft), für die keine Marktpreise bestehen. Aber auch produzierte Umweltgüter (wie z.b. Parkanlagen) besitzen den Charakter von öffentlichen Gütern, d.h. sie unterliegen keiner Nutzungskonkurrenz (Nichtrivalisierender Konsum) und sie sind nicht direkt einem Nutzer zuzurechnen (Nicht- Ausschließbarkeit). Damit ist ein privates Angebot nicht zu erwarten. In der Volkswirtschaftslehre werden darüber hinaus Umweltprobleme als Resultat Externer Effekte betrachtet. Externe Effekte sind gewollte oder ungewollte Nebeneffekte einer Produktions- oder Konsumentscheidung, die nicht in den Preismechanismus einbezogen werden. Für den Fall negativer Externer Effekte bedeutet dies, dass ein Wirtschaftssubjekt bei seinen Konsum- oder Produktionsentscheidungen nur seine privaten Grenzkosten berücksichtigt, nicht jedoch die volkswirtschaftlichen Kosten, die mit dieser Aktivität verbunden sind. Die Aktivität wird damit über den optimalen Punkt hinaus ausgedehnt. Der Staat sollte daher sinnvoller Weise die Kosten der Umweltnutzung (Externe Effekte) in den Preismechanismus integrieren. Eine Möglichkeit dazu besteht darin, eine Steuer auf die umweltschädigende Aktivität zu legen, die idealerweise in ihrer Höhe gerade den zusätzlichen volkswirtschaftlichen Kosten entspricht. 1 Punkt Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 6 von 8

10 Lösung Aufgabe 6 SB 5, S Erhebt ein großes Land einen Importzoll, ist grundsätzlich mit einer mehr oder minder deutlichen Überwälzung des Zolls auf die Exporteure zu rechnen, vor allem, wenn der Exporteur ein kleines Land ist. Für die Exporteure wird es notwendig sein, ihre Preise zu senken, um auf dem Markt des Importlands weiterhin anbieten zu können, da sie das Weltpreisniveau nicht beeinflussen können. Damit tragen die Exporteure weitgehend die wirtschaftliche Last des Importzolls durch Gewinnabschläge. Im Exportland werden tendenziell auch die Preise für das Exportgut fallen, vor allem wenn es zu Reimporten kommt. Damit wird es im betroffenen Sektor aufgrund der verschlechterten Gewinnlage zu Produktions- und Investitionsrückgängen mit abnehmender Beschäftigung kommen. Aufgrund der gefallenen Exportpreise verschlechtern sich die t.o.t. für das Exportland und verbessern sich für das Importland. Aufgrund der zurückgehenden Devisenerlöse (Exportpreise fallen, geringer Mengenrückgang) verschlechtert sich die Leistungsbilanz des Exportlands und verbessert sich entsprechend die Leistungsbilanz des Importlands. Im Importland wird die Exportnachfrage weitgehend gleich bleiben, da kaum Preisveränderungen vorgenommen werden. Damit tragen die Konsumenten im Importland wenn überhaupt nur einen kleinen Teil der wirtschaftlichen Last. Dementsprechend wird es auch nur zu einem geringen Schutzeffekt für die Industrie des Importlands kommen. Insgesamt kommt es zu einer Finanzierung des Budgets des Importlands durch das Exportland. Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 7 von 8

11 Pflichtaufgabe Lösung Aufgabe 7 2 SB 2, S ; SB 3, S ; SB 5, S. 25 ff. Als prozesspolitische Instrumente der Wirtschaftspolitik bezeichnet man grundsätzlich die Instrumente der makroökonomischen Steuerung: Geldpolitik, Finanzpolitik, Außenwirtschaftspolitik, Einkommens- und Vermögenspolitik und Umweltpolitik. Der Einsatz expansiver geldpolitischer Instrumente wie eine expansive Offenmarktpolitik oder die Senkung des Mindestreservesatzes ist mit Eintritt in die EWWU in den Kompetenzbereich des ESZB gelangt. Aber auch, als die Geldpolitik in der Bundesrepublik Deutschland in dem Kompetenzbereich der Deutschen Bundesbank lag, konnte sie aufgrund der Autonomie der Zentralbank nicht direkt zur Konjunktursteuerung eingesetzt werden. Der Einsatz expansiver finanzpolitischer Instrumente wie z.b. die Senkung von Einkommen- und Körperschaftsteuern ist eine Möglichkeit, konjunkturstimulierend zu wirken. Diese Instrumente können auch in der deutschen Wirtschaftspolitik eingesetzt werden. Der Einsatz von Subventionen unterliegt allerdings der europäischen Wettbewerbskontrolle. Auch einer Ausweitung der Verschuldung zur Finanzierung expansiver Konjunkturprogramme sind durch den Europäischen Wachstums- und Stabilitätspakt enge Grenzen gesetzt. Die wesentlichen Instrumente der Außenhandelspolitik wie die Wechselkurs- oder Zollpolitik liegen heute im Kompetenzbereich der EU. Lediglich das Vorantreiben der wirtschaftlichen Integration Europas kann als expansive, außenhandelspolitische Maßnahme im Rahmen der deutschen Wirtschaftspolitik interpretiert werden. Eine direkte Beeinflussung der Lohnhöhe durch die Wirtschaftspolitik ist in Deutschland aufgrund der Autonomie der Tarifpartner nicht möglich, auch nicht zu konjunktursteuernden Zwecken. Umweltpolitische Maßnahmen können als konjunkturstimulierend angesehen werden, wenn Sie zu neuen Investitionen führen. 5 Punkte Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 8 von 8

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