Geschmacksmuster Designschutz in Deutschland Grundzüge des Verfahrens

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1 Geschmacksmuster Designschutz in Deutschland Grundzüge des Verfahrens Stuttgart, 09. April 2013 Stefan Foerster Deutsches Patent- und Markenamt

2 Überblick 1. Die Geschmacksmusterstelle beim DPMA 2. Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? 3. Wie melde ich ein Geschmacksmuster an? 4. Was kostet eine Anmeldung? 5. Wie lange ist ein Geschmacksmuster geschützt? 6. Welche Rechte kann ich von einem eingetragenen Geschmacksmuster ableiten? 7. Warum muss ich eine Geschmacksmusterrecherche durchführen?

3 Schutzrechte DPMA Geschmacksmuster Marken Gebrauchsmuster Patente

4 Aufgaben des DPMA DPMA Geschmacksmuster Marken Gebrauchsmuster Patente 1. Annahme von Schutzrechtsanmeldungen 2. Prüfung der Schutzrechte (formell / materiell) 3. Eintragung + Verwaltung 4. Information + Publikation

5 Einreichung der Anmeldung Wo kann die GSM-Anmeldung abgegeben werden? DPMA München Technisches Informations- Zentrum Berlin (TIZ) Dienststelle Jena auch bei bestimmten Patentinformationszentren

6 Annahmestelle PIZ Deutschland Patentinformationszentren

7 Schutzmöglichkeiten (territorial) Deutschland (Nationales Muster) (Papierform, elektronisch) Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) EU-weit (EU-Muster) (Papierform, elektronisch) Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) International (IR-Muster) (Papierform, elektronisch) Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

8 Nationale Muster DPMA Jena Deutsches Patent- und Markenamt Mit dem Nationalen Muster erlangt der Inhaber Schutz für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

9 Gemeinschaftsgeschmacksmuster HABM Alicante Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt Mit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster erlangt der Inhaber Schutz in allen 27 Mitgliedstaaten der EU. Vorteil Geringerer Verfahrens- und Verwaltungsaufwand (eine Anmeldung; eine Verfahrenssprache; eine Verwaltungsstelle; ein zu verwaltendes Muster). Nachteil Hohe Anmeldegebühr, in allen Mitgliedsstaaten rechtlich angreifbar.

10 IR-Muster WIPO Genf Weltorganisation für geistiges Eigentum Anmelder kann die Länder, in denen das IR-Muster Schutz genießen soll, frei auswählen (Bündelanmeldung). Kein globaler Schutz möglich, da der sog. Genfer Akte des Haager Musterabkommens bis heute lediglich 45 Staaten und Staatengemeinschaften (EU und OAPI) angehören. Es fehlen bedeutende (Industrie-) Staaten wie die USA, Kanada, Japan, Russland, China und Indien.

11 Ausländische (nationale) Muster Nationale Anmeldungen in ausländischen Staaten kommen in Betracht, wenn Musterschutz nur in wenigen Ländern gewünscht ist oder Schutz in den gewählten Ländern weder durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster noch durch ein IR-Muster zu erreichen ist (bspw. USA oder Japan). Die Anmeldegebühren reichen von wenigen hundert bis zu vielen tausend Euro (einer der teuersten Staaten ist Japan). Hinzu kommen die Kosten für den regelmäßig erforderlichen Inlandsvertreter (Rechtsoder Patentanwalt).

12 Entwicklung der angemeldeten Geschmacksmuster Stand:

13 Angemeldete Geschmacksmuster 2012 Aufteilung nach Herkunftsländern

14 Angemeldete Geschmacksmuster 2011/2012 Aufteilung nach Bundesländern

15 Angemeldete Geschmacksmuster 2012 Aufteilung nach Warenklassen

16 Überblick 1. Die Geschmacksmusterstelle beim DPMA 2. Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? 3. Wie melde ich ein Geschmacksmuster an? 4. Was kostet eine Anmeldung? 5. Wie lange ist ein Geschmacksmuster geschützt? 6. Welche Rechte kann ich von einem eingetragenen Geschmacksmuster ableiten? 7. Warum muss ich eine Geschmacksmusterrecherche durchführen?

17 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Als Geschmacksmuster kann die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teiles davon geschützt werden, die sich insbesondere ergibt aus: Linien Farben Gestalt Oberfläche Konturen Werkstoffe Verzierung

18 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Ein Erzeugnis ist dabei jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand.

19 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Geschmacksmuster zweidimensionale Erscheinungsform

20 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Geschmacksmuster zweidimensionale Erscheinungsform

21 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Geschmacksmuster dreidimensionale Erscheinungsform

22 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Geschmacksmuster dreidimensionale Erscheinungsform

23 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Geschmacksmuster dreidimensionale Erscheinungsform

24 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Geschmacksmuster dreidimensionale Erscheinungsform

25 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Geschmacksmuster auch Teil einer Erscheinungsform

26 Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? Kein Schutz für (Produktions-) Verfahren (eventuell Schutz durch Patent/Gebrauchsmuster). Kein Schutz für formlose Erzeugnisse (z. B. Cremes, Flüssigkeiten). Kein Schutz für konturlose Farben oder Farbkombinationen (eventuell Schutz durch (Farb-) Marke). Kein Schutz für Computerprogramme, aber für Benutzeroberflächen Kein Schutz von unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gartenanlage), Tieren oder Pflanzen. Kein Schutz für Ideen, allgemeine Gedanken

27 Schutzvoraussetzungen Neuheit Das Muster muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Ein Muster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist. Offenbart ist ein Muster, wenn es bekannt gemacht, ausgestellt, im Verkehr verwendet oder sonst öffentlich zugänglich gemacht wurde. Ausnahme: 12-monatige Neuheitsschonfrist

28 Schutzvoraussetzungen Neuheit 12-monatige Neuheitsschonfrist Ein Muster muss innerhalb von 12 Monaten nach Veröffentlichung, bspw. auf einer Messe, angemeldet werden. Vorteil: Ermöglicht, das neue Geschmacksmuster zunächst auf dem Markt zu testen und nur die erfolgreichen Muster schützen zu lassen.

29 Schutzvoraussetzungen Neuheit Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. => Bereits geringfügige Abweichungen von vorbekannten Erzeugnissen reichen für Neuheit aus.

30 Schutzvoraussetzungen Neuheit Einzelvergleich: Nicht identisch (= nicht neuheitsschädlich)

31 Schutzvoraussetzungen Eigenart Das Muster muss zum Zeitpunkt der Anmeldung Eigenart aufweisen. Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck von bereits bestehenden Geschmacksmustern unterscheidet (Einzelvergleich). Bei eingeengter Gestaltungsfreiheit, d. hohe Musterdichte (bspw. "Teetassen oder Tische ) kann bereits ein verhältnismäßig geringfügiger Unterschied gegenüber dem nächstliegenden Muster zur Begründung der Eigenart ausreichen.

32 Schutzvoraussetzungen Eigenart Einzelvergleich: Kein unterschiedlicher Gesamteindruck Keine hohe Musterdichte (= keine Eigenart)

33 Überblick 1. Die Geschmacksmusterstelle beim DPMA 2. Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? 3. Wie melde ich ein Geschmacksmuster an? 4. Was kostet eine Anmeldung? 5. Wie lange ist ein Geschmacksmuster geschützt? 6. Welche Rechte kann ich von einem eingetragenen Geschmacksmuster ableiten? 7. Warum muss ich eine Geschmacksmusterrecherche durchführen?

34 Anmeldeverfahren Drei Wege der Anmeldung: +

35 Anmeldeverfahren Formalien der Anmeldung: Anmeldung muss schriftlich erfolgen (per Post, Telefax oder in elektronischer Form). Für elektronische Anmeldung ist eine qualifizierte digitale Signatur erforderlich (Keine Anmeldung per ). Anmeldung ist beim DPMA oder bei einem Patentinformationszentrum (PIZ) einzureichen. Anmeldung ist in deutscher Sprache einzureichen oder innerhalb eines Monats um eine Übersetzung zu ergänzen. Es ist das vom DPMA herausgegebene Formblatt (R 5703) zu verwenden. Anmeldeantrag ist von dem Anmelder / Anmeldern zu unterschreiben.

36 Anmeldeverfahren Die Anmeldung muss enthalten: Einen schriftlichen Antrag auf Eintragung eines Musters

37 Eintragungsantrag Unterschrift: Mindestvoraussetzung für die Zuerkennung eines Anmeldetages

38 Anlageblatt bei Sammelanmeldung DPMA: max. 100 Muster HABM: unbegrenzte Muster

39 Anmeldeverfahren Die Anmeldung muss enthalten: Einen schriftlichen Antrag auf Eintragung eines Musters/Designs Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen

40 Anmelderbezeichnung Mindestvoraussetzung für die Zuerkennung eines Anmeldetages

41 Anmelderbezeichnung Ist der Anmelder eine natürliche Person: vollständiger Name (Vor- und Zunamen), Wohnsitzadresse Firma des Anmelders laut Handelsregister Ist der Anmelder eine juristische Person oder eine Personengesellschaft: entsprechend dem Registereintrag (soweit eingetragen)

42 Anmeldeverfahren Die Anmeldung muss enthalten: Einen schriftlichen Antrag auf Eintragung eines Musters/Designs Angaben, die es erlauben die Identität des Anmelders festzustellen Angabe der Erzeugnisse, für die das Design verwendet werden soll (gemäß Warenliste oder Datenbank Erzeugnisangabe )

43 Deutsches Patent- und Markenamt Dienststelle Jena Jena Hausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr Jena DEUTSCHES PATENT- UND MARKENAMT ntrages finden Sie unter: (1) Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: (Name, Vorname, Anschrift; Firma; ggf. Postfach) Erzeugnisangabe Antrag + auf Klassifikation Der Antrag auf Eintragung in das Geschmacksmusterregister muss die TELEFAX vorab Angabe (mindestens) eines Erzeugnisses enthalten, bei dem das Muster verwendet oder in das es aufgenommen werden soll. Bei einer Sammelanmeldung ist zu jedem Muster ein Erzeugnis anzugeben. Sie Firma lt. hat Handelsregister; keine Auswirkung hier kein Postfach) auf den Schutzumfang. Eintragung eines Geschmacksmusters Mindestvoraussetzung für die Zuerkennung eines Anmeldetages. Wegen der Qualitätsverluste wird von der Telefaxübermittlung abgeraten! Aktenzeichen (wird vom Deutschen Patent- und Markenamt vergeben) (2) Zeichen des Anmelders/Vertreters Telefon Telefax Datum (3) Anmelder (Name, Vorname, Anschrift; (4) Erzeugnisangabe (erforderlich) Recherche zulässiger Begriffe: Grafische Symbole, Logos Wenn die Angabe nicht auf alle Muster der Sammelanmeldung zutrifft, sind die Erzeugnisangaben im Anlageblatt R einzutragen. Sonstige Anträge 4 Vertreter (z. B. Patentanwalt, Rechtsanwalt, Erlaubnisscheininhaber; Name, Vorname, Anschrift; hier kein Postfach) Klassifizierung/Warenklassen (optional) Sofern Sie hier keine Angabe machen, wird die Klassifizierung vom DPMA festgelegt (5) Eintragung als Sammelanmeldung von Mustern (max. 100) Anlageblatt R ist zu benutzen (6) Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe

44 Erzeugnisangabe + Klassifikation Internationale Klassifikation für Muster und Modelle (Locarno- Klassifikation) Unterteilung in Klassen und Unterklassen

45 Datenbank Erzeugnisangabe Erzeugnisangabe + Klassifikation

46 Klassifikation Die angemeldeten Muster müssen derselben Warenklasse angehören

47 Anmeldeverfahren Die Anmeldung muss enthalten: Einen schriftlichen Antrag auf Eintragung eines Musters/Designs Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen Angabe der Erzeugnisse, für die das Design verwendet werden soll (gemäß Datenbank Erzeugnisangabe ) Eine zur Bekanntmachung geeignete fotografische oder grafische Wiedergabe des Designs

48 Wenn der Platz nicht ausreicht, bitte dieses Blatt vervielfältigen. Eine Darstellung für jedes Muster ist obligatorisch. Die Mehrstücke der Darstellungen sind jeweils auf einzelnen Formblättern anzubringen. Wiedergabevordruck Wiedergabe: Mindestvoraussetzung für die Zuerkennung eines Anmeldetages Muster (lfd. Nr.) (Pro Muster ist ein gesondertes Blatt zu verwenden) W i e d e r g a b e ( 6 G e s c h m M V ) Anzahl der auf diesem Formblatt zu diesem Muster angebrachten Darstellungen (max. sieben Darstellungen pro Muster) Aktenzeichen (wird vom DPMA vergeben) Bei den einzelnen Darstellungen ist die Nummerierung nach 6 Abs. 3 Satz 3 GeschmMV anzubringen (Bsp.: 2.3 für die 3. Darstellung des 2. Musters). R Seite von

49 Wiedergabe des Musters oder: Datenträger CD, DVD lesbar, virenfrei Format: JPEG (*.jpg) als einzelne Dateien im Stammverzeichnis eines leeren Datenträgers Auflösung mindestens 300 dpi Bildgröße mindestens 3 x 3 Zentimeter Dateigröße maximal 2 Megabyte Dateinamen (1.1.jpg, 1.2.jpg, 2.1.jpg ) optional Beschreibung im Format *.txt

50 Elektronische Anmeldung DPMAdirekt Oder: Elektronische Geschmacksmusteranmeldung DPMAdirekt Alternative zur "klassischen" Anmeldung in Papierform. Möglichkeit, rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vorzunehmen. DPMAdirekt ist derzeit nur mit einer qualifizierten Signaturkarte und einem passenden Kartenleser möglich!

51 DPMAdirekt

52 DPMAdirekt

53 DPMAdirekt

54 Wiedergabe des Musters Die Wiedergabe besteht aus mindestens einer farbigen oder schwarzweißen fotografischen oder sonstigen graphischen Darstellung (z. B. Strichzeichnung) des Musters. Sie legt den Gegenstand des Schutzrechts fest. Zur Wiedergabe des Musters können mehrere (maximal 10, HABM 7) Darstellungen eingereicht werden. Eine einzelne Darstellung darf nur eine Ansicht zeigen. Das Muster ist vor einem einheitlichen neutralen Hintergrund darzustellen. Die Darstellung soll das angemeldete Muster ohne Beiwerk zeigen und darf keine schriftlichen Erläuterungen oder Maßangaben enthalten. Schutz nur für die Merkmale, die in der Wiedergabe erkennbar sind. ERGO: Was sich nicht aus der Wiedergabe ergibt, ist nicht geschützt!!!

55 Fotografische oder sonstige grafische Darstellung des Musters, mehrere Ansichten

56 Fotografische oder sonstige grafische Darstellung des Musters Muster 1 Muster 2

57 Farbig oder schwarz-weiß

58 Qualität, die alle Merkmale, für die Schutz beantragt wird, deutlich erkennen lässt Muster auf Schuhspitze

59 Bemaßungen + Beschriftungen

60 Schlechte Qualität Die Wiedergabe ist aufgrund der schlechten Qualität oder aus anderen Gründen nicht zur Bekanntmachung geeignet (Diapositive, Hologramme). Folge: Anmeldetag erst mit Mängelbeseitigung

61 Mehr als 10 Darstellungen Es werden mehr als 10 nicht nummerierte Darstellungen zu einem Muster eingereicht. Folge: Anmeldetag erst mit Mängelbeseitigung. Der Schutzgegenstand ist nicht hinreichend bestimmt.

62 Beiwerk Zeigt die Wiedergabe eine Vielzahl von Gegenständen, die nicht zum Schutzgegenstand gehören können (Dekoration), wird die Anmeldung wegen Beiwerk beanstandet.

63 Verschiedenfarbige Darstellungen Werden zu einem Muster Gegenstände in verschiedenen Farben, verschiedener Ausführung eingereicht, muss die Musterzahl klargestellt werden

64 Prüfungsverfahren Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft: ob die Anmeldung frei von Formfehlern ist

65 Erzeugnisangabe + Klassifikation Fehlerquelle Erzeugnisangabe: Fehlende Erzeugnisangabe (Klassenziffer genügt nicht!) Angabe von Phantasiebezeichnungen, Eigennamen ( XXL 300, Carina ) Fremdsprachige Angaben (ausgenommen eingedeutschte englische Begriffe wie "Notebook" oder "Computer") Folge: Anmeldetag erst mit Mängelbeseitigung

66 Erzeugnisangabe + Klassifikation Fehlerquelle Erzeugnisangabe: Die Erzeugnisangabe ist zu allgemein (z. B. Taschen ). LOCARNO-KLASSIFIKATION - TREFFER 56 Klasse- Unterklasse Beschreibung Aktentaschen Einkaufstaschen Fahrradtaschen Golfschlägertaschen Handtaschen Kühltaschen Motorradtaschen Notebooktaschen Reisetaschen Sporttaschen

67 Erzeugnisangabe + Klassifikation Fehlerquelle Erzeugnisangabe: Die Erzeugnisangabe ist zu lang.

68 Erzeugnisangabe + Klassifikation Fehlerquelle Erzeugnisangabe: Die Erzeugnisangabe ist zu lang. Nach Klärung: Grafiken 32-00; Grafische Symbole 32-00; Logos 32-00; Verzierungen 32-00; Zierelemente für Oberflächen 32-00

69 Erzeugnisangabe + Klassifikation Fehlerquelle Erzeugnisangabe: Die Erzeugnisangabe ist gemessen an der Wiedergabe nicht plausibel. Halsketten, T-Shirts, Gläser, Plakate, Regenschirme, Reklamevorrichtungen, Leuchten Folge: Hinzufügung eines passenden Warenbegriffs, Verzögerung des Verfahrens durch klarstellenden Bescheid (hier: Kappen, Karnevalshüte )

70 Erzeugnisangabe + Klassifikation Fehlerquelle Klassifikation: Die Sammelanmeldung enthält keine einheitliche Warenklasse. Wkl. 21 Wkl. 21 und 06 Folge: Verzögerung des Eintragungsverfahrens (Teilung der Sammelanmeldung)

71 Fehlerquelle Wiedergabe: Nicht identische Wiedergaben Die nachgereichte Original-Wiedergabe ist nicht identisch mit der ursprünglich eingereichten Wiedergabe (Telefaxproblematik!!!) Folge: Verschiebung des Anmeldetages

72 Telefax

73 Neutraler Hintergrund Fehlerquelle Wiedergabe: Das Muster ist auf neutralem Hintergrund darzustellen

74 Neutraler Hintergrund

75 Beiwerk Fehlerquelle Wiedergabe: Die Darstellung soll das Muster ohne Beiwerk zeigen.

76 Prüfungsverfahren Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft: ob die Anmeldung frei von Formfehlern ist ob das Design mit der öffentliche Ordnung und der guten Sitten vereinbar ist

77 Öffentliche Ordnung Muster verstoßen gegen die öffentliche Ordnung, wenn sie: grob verunglimpfend politisch oder religiös diskriminierend volksverhetzend wirken oder staatliche Hoheitszeichen ohne Einbettung in Zusatzmerkmale übernehmen Folge: Zurückweisung der Anmeldung

78 Öffentliche Ordnung

79 Gute Sitten Gegen die guten Sitten verstoßen solche Muster, die: fremdenfeindliche rassistische oder religiös diffamierende Aussagen beinhalten Folge: Zurückweisung der Anmeldung

80 Gute Sitten Ironische, sarkastische Herabwürdigung von Religionsgemeinschaften

81 Gute Sitten

82 Prüfungsverfahren Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft: ob die Anmeldung frei von Formfehlern ist ob das Design mit der öffentliche Ordnung und der guten Sitten vereinbar ist ob keine missbräuchliche Verwendung von Zeichen öffentlichen Interesses vorliegt

83 Zeichen öffentlichen Interesses Zeichen öffentlichen Interesses sind in erster Linie: Flaggen, Fahnen und ähnliche Objekte die Bundesfarben Wappen und Amtsschilder, Amtssiegel Amtstrachten und Uniformen Orden und Ehrenzeichen im Kurs befindliche Münzbilder oder Abbildungen gesetzlicher Zahlungsmittel Folge: Zurückweisung der Anmeldung

84 Zeichen öffentlichen Interesses

85 Zeichen öffentlichen Interesses Nach deutscher Rechtsprechung: noch zulässige dekorative Verwendung Internationaler Maßstab: überwiegend strenger BGH I ZB 1/02 BGH I ZB 2/02

86 Prüfungsverfahren Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft: ob die Anmeldung frei von Formfehlern ist ob das Design mit der öffentliche Ordnung und der guten Sitten vereinbar ist ob keine missbräuchliche Verwendung von Zeichen nach öffentlichen Interesses vorliegt ob die Gebühren und Auslagen gezahlt wurden

87 Prüfungsverfahren Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft nicht: Neuheit Eigenart Diese beiden Schutzvoraussetzungen werden erst im Streitfall zwischen dem Anmelder und einem Dritten durch die Zivilgerichte (Landgerichte) geprüft.

88 Prüfungsverfahren Wurde die Anmeldegebühr rechtzeitig gezahlt und enthält die Anmeldung keine Mängel oder sind die Mängel rechtzeitig beseitigt worden, wird die Anmeldung in das Geschmacksmusterregister eingetragen. Mit der Eintragung in das Register nicht bereits mit der Anmeldung entsteht der Schutz des Geschmacksmusters. Anschließend wird die Eintragung im elektronischen Geschmacksmusterblatt bekannt gemacht.

89 Bekanntmachung Bekanntmachung Die Veröffentlichung des Musters erfolgt tagesaktuell in DPMAregister und mit zeitlicher Verzögerung im Geschmacksmusterblatt Das Geschmacksmusterblatt wird seit nur noch elektronisch veröffentlicht (wöchentlich) Alle eingereichten Darstellungen zu dem angemeldeten Muster werden veröffentlicht

90 Geschmacksmusterblatt

91 Letzte Änderungen Vorrangige Bearbeitung Bedingungen Einzugsermächtigung Erzeugnisangabe ist im Erzeugnisangabe-Suchtool zu finden ( Anmeldung offensichtlich mängelfrei Vorteil Eintragung innerhalb von zwei Wochen

92 Überblick 1. Die Geschmacksmusterstelle beim DPMA 2. Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? 3. Wie melde ich ein Geschmacksmuster an? 4. Was kostet eine Anmeldung? 5. Wie lange ist ein Geschmacksmuster geschützt? 6. Welche Rechte kann ich von einem eingetragenen Geschmacksmuster ableiten? 7. Warum muss ich eine Geschmacksmusterrecherche durchführen?

93 Kosten I Anmeldegebühr Einzelanmeldung eines Musters Bei elektronischer Anmeldung Sammelanmeldung je Muster 7.-- mindestens jedoch Bei elektronischer Anmeldung 6.-- mindestens jedoch 60.--

94 Kosten II Bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe Anmeldegebühr Einzelanmeldungen Sammelanmeldung je Muster 3.-- mindestens jedoch 30.--

95 Kosten III Bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe "Erstreckung" des Schutzes auf fünf Jahre: Erstreckungsgebühr: Einzelanmeldung 40 Sammelanmeldung je Muster 4 mindestens jedoch 40

96 Kosten IV Aufrechterhaltungsgebühren Schutzjahr für jedes Geschmacksmuster Schutzjahr für jedes Geschmacksmuster Schutzjahr für jedes Geschmacksmuster Schutzjahr für jedes Geschmacksmuster

97 Einzugsermächtigung

98 Kosten V Geschmacksmuster-Kosten - DE und EU Vergleich Anmeldekosten DE EU Vergleich Einzelanmeldung % Sammelanmeldung, 15 Muster % Anmeldung mit Aufschiebung Einzelanmeldung % Sammelanmeldung, 15 Muster % Erstreckungskosten Einzelnes Geschmacksmuster % Sammeleintragung, 15 GSM %

99 Überblick 1. Die Geschmacksmusterstelle beim DPMA 2. Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? 3. Wie melde ich ein Geschmacksmuster an? 4. Was kostet eine Anmeldung? 5. Wie lange ist ein Geschmacksmuster geschützt? 6. Welche Rechte kann ich von einem eingetragenen Geschmacksmuster ableiten? 7. Warum muss ich eine Geschmacksmusterrecherche durchführen?

100 Schutzbeginn und Schutzdauer Das Muster ist mit dem Tag der Eintragung in das Geschmacksmusterregister geschützt (HABM: Schutzbeginn ab Eingangstag der Unterlagen beim HABM bzw. nationale Behörde) Die Schutzdauer beträgt max. 25 Jahre ab dem Anmeldetag Beispiel: Anmeldetag: Schutzende (max.): Um die max. Schutzdauer zu erlangen, muss nach jeweils 5 Jahren eine Aufrechterhaltungsgebühr gezahlt werden (zum Ende des Monats) Beispiel: Anmeldetag: Gebührenzahlung bis:

101 Überblick 1. Die Geschmacksmusterstelle beim DPMA 2. Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? 3. Wie melde ich ein Geschmacksmuster an? 4. Was kostet eine Anmeldung? 5. Wie lange ist ein Geschmacksmuster geschützt? 6. Welche Rechte kann ich von einem eingetragenen Geschmacksmuster ableiten? 7. Warum muss ich eine Geschmacksmusterrecherche durchführen?

102 Rechte aus dem Geschmacksmusterschutz Ausschließliches Benutzungsrecht D.h., der Inhaber hat das ausschließliche Recht, das Geschmacksmuster zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne Zustimmung zu verwenden. Somit ist nicht nur die Nachahmung verboten, sondern auch die Herstellung und Verbreitung unabhängig entwickelter Gegenstände unzulässig.

103 Rechte aus dem Geschmacksmusterschutz Ausschließliches Benutzungsrecht Benutzungshandlung ist auch die nur bildhafte Nutzung.

104 Rechte aus dem Geschmacksmusterschutz Ausschließliches Benutzungsrecht Abbildung eines durch ein Geschmacksmuster geschützten Erzeugnisses in Werbebroschüren ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers verboten (BGH, Az.: I ZR 56/09).

105 Rechte aus dem Geschmacksmusterschutz Wurde ein Geschmacksmuster angemeldet, bestehen weitere rechtliche Ansprüche (u.a. gegen Produktfälscher) Zivilrechtliche Sanktionen: Unterlassungsansprüche (Verschuldungsform: wiederholte widerrechtliche Benutzung des Musters) und Schadensersatzansprüche (Verschuldungsform: Vorsatz und Fahrlässigkeit) Strafrechtliche Sanktionen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Vernichtung oder Überlassung der Erzeugnisse Grenzbeschlagnahmeverfahren durch den Zoll Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Messen gegen Nachahmer bzw. Nachahmungen von geschützten Produkten

106 Original: Koziol (DE) Plagiat: DUE ESSE (Italien)

107 Original: Master Cutlery Corporation (Japan) Plagiat: Unbekannt

108 Original: FORTIS Uhren AG (Schweiz) Plagiat: Digital Time Co (Thailand)

109 Original: Andreas Stihl (DE) Plagiat: Swool Power Machinery (China)

110 Original: Hansa Metallwerke (DE) Plagiat: Shenhongda Sanitary Fittings (China)

111 Original: Moleskine (Italien) Plagiat: ars nova (DE)

112 Original: Victoria Design (Schweiz) Plagiat: G-Collection (Schweiz)

113 Original: Leatherman Tool Group (USA) Plagiat: REDA Deutschland (DE)

114 Original: Reisenthel (DE) Plagiat: 1. Xin Hang Wujin Tools (China) 2. Arbor Handel (Österreich) 3. Edwards Trade Company (Niederlande) 4. Berni Irio (Italien) 5. Bed Bath & Beyond (USA) 6. KODI (Deutschland) 7. TOP Marketing (Taiwan) 8. Shanghai Light Industrial Products (China) 9. Xiamen Helen Industrie & Trade (China) 10. Yilmaz Güntekin (Deutschland)

115 Produktpiraterie Gründe für den rasanten Wachstum der Produktpiraterie: Globalisierung (offene Grenzen) Anonyme Vertriebskanäle (Internet) Profitgier (Ideenklau spart Zeit für Entwicklung und somit Geld) Risikominimierung (Nachahmer fokussieren sich auf erfolgreiche und innovative Produkte)

116 Überblick 1. Die Geschmacksmusterstelle beim DPMA 2. Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden? 3. Wie melde ich ein Geschmacksmuster an? 4. Was kostet eine Anmeldung? 5. Wie lange ist ein Geschmacksmuster geschützt? 6. Welche Rechte kann ich von einem eingetragenen Geschmacksmuster ableiten? 7. Warum muss ich eine Geschmacksmusterrecherche durchführen?

117 Recherche Nutzen und Notwendigkeit einer Recherche (DPMA führt keine Geschmacksmusterrecherche durch) Identische und ähnliche Schutzrechte vor einer Anmeldung ermitteln Vermeidung von Doppelentwicklungen /-anmeldung Verhinderung der Verletzung bestehender Rechte Einschätzung der Schutzfähigkeit der eigenen Entwicklung Überwachungsrecherchen wegen Kollisionen mit eigenen Rechten nach einer Anmeldung Verwendung von Begriffen aus der Datenbank Erzeugnisangabe hilft dabei, den Formenschatz für die Öffentlichkeit recherchierbar zu machen

118 Recherche Wo kann ich recherchieren? Zugang zu allen E-Diensten über:

119 DPMAregister DPMAregister kostenlos in Betrieb seit Downloadbereich im pdf-format für die Amtsblätter - Patentblatt - Markenblatt - Geschmacksmusterblatt

120 DPMAregister DPMAregister Datenbestand Geschmackmuster Registerdaten: Daten zu allen eingetragenen Geschmacksmuster Verfahrensdaten: Detailinformation zu bestimmten Verfahren (bspw. Inhaber-Änderung) Darstellungen: Veröffentlichung von Bild- und Textdaten (1 Tag nach Eintragung)

121 DPMAregister Geschmacksmusterblatt (pdf-download) Anzeige Auswahl Jahr / Woche Auswahl Komplett / Teile

122 Geschmacksmusterblatt (pdf-download) DPMAregister

123 DPMAregister Einsteigerrecherche Achtung: Im Feld Inhaber wird nach dem aktuellen Inhaber gesucht!

124 DPMAregister Trefferanzeige 3 verschiedene Trefferanzeigen, die eine weitere Einschränkung der Trefferzahl anhand der verkleinerten Darstellungen der gefundenen Geschmacksmuster ermöglichen.

125 Trefferliste Geschmacksmusterrecherche (Matrix) DPMAregister

126 Trefferliste Geschmacksmusterrecherche (Bildergalerie) DPMAregister

127 Trefferliste Geschmacksmusterrecherche (Tabelle) DPMAregister

128 Schutzrecht in der Einzelansicht (Registerauskunft) DPMAregister

129 Registerauskunft (kurz) DPMAregister

130 Registerauskunft (lang) DPMAregister

131 Registerauskunft (pdf-download) DPMAregister

132 Verfahrensansicht (eingeblendet) DPMAregister

133 RCD-Online Recherche nach eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern - kostenlos - deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch-sprachige Benutzeroberfläche wählbar - in Betrieb seit Downloadbereich im pdf-format für Blatt für Gemeinschaftsmarke Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster

134 Einfacher Suchmodus RCD-Online

135 Ergebnisliste RCD-Online

136 RCD-Online Detailansicht Aufruf einzelner Informationen zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster

137 Detailansicht RCD-Online

138 Dienstleistungsangebot Auskunftsstelle DPMA Klärung von Verfahrensfragen vor Schutzrechtsanmeldungen Versenden von Anmeldeunterlagen Beantwortung von allg. Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz Telefon: 089 / info@dpma.de Post persönliche Beratung vor Ort (München, Berlin und Jena) Keine Rechtsberatung Kostenlos

139 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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