Nutzung und Pflege. Aufwertung und Neuanlage

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1 Säume und Feldraine Kräuterreiche, ausdauernde Säume und Feldraine sind wichtige Verbindungselemente zwischen verschiedenen Lebensräumen und bieten neben Erosionsschutz wertvolle Rückzugsräume für viele Pflanzen- und Tierarten in der Kulturlandschaft. Aufwertung und Neuanlage Entlang landwirtschaftlicher Wege Zwischen Grünland- und Ackerflächen An süd- bis westexponierten Standorten vor Gehölzstrukturen Mindestbreite möglichst 3 m Womit? Mischungen aus zertifizierten regionalen Wildpflanzen (mind. 5-8 Gräser, Kräuter) Ansaatstärke 20 kg/ha; Aufmischen mit Füllstoff auf 100 kg/ha (gequetschter Mais; Sojaschrot) Übertragung von samen- und artenreichem Mahdgut oder Wiesendrusch bei Vorhandensein geeigneter Spenderflächen Intensive Bodenstörung, Herstellung eines feinen Saatbettes (Fräsen, Grubbern oder Pflügen) Wichtig: Samen nicht einarbeiten (Lichtkeimer), sondern oberflächig aufrieseln; Säschare und Striegel hochstellen Ansaat anwalzen (für Bodenschluss der Samen) Wann? Herbstansaat (optimal): Mitte August bis September Frühjahrsansaat: Anfang März bis Anfang April (z. T. Entwicklungsverzögerung bei Frühjahrstrockenheit) Entwicklungspflege (1-2 Jahre nach Ansaat) Bei Aufkommen unerwünschter Arten (z. B. Melde, Besenrauke, Trespen): Schröpfschnitt, wenn der Bestand ca. kniehoch ist; je nach Standort 2-3 Schröpfschnitte in cm Höhe im Mai/Juni und Juli/August; ggf. zusätzlich gezieltes Ausmähen von Teilbereichen (z. B. Acker-Kratzdistel, Klette) Bei trockener Witterung/geringer Biomasse: Verbleib des Mahdgutes auf der Fläche (Verdunstungsschutz); ansonsten Abräumen der Biomasse Folgepflege Abschnittsweise Mahd zum Erhalt von Rückzugsräumen; optimal: hälftige Mahd mit 8-10 Wochen Abstand (z. B. linke/rechte Wegseite) Schnittgut immer abräumen Nährstoffreiche, produktive Flächen: eine Hälfte früh (zwischen Mitte Mai und Mitte Juni), die zweite Hälfte 8-10 Wochen später mähen; am besten jährlich wechselnd, da eine dauerhaft späte Mahd Gräser fördert Nährstoffärmere Flächen können noch im Hoch- oder Spätsommer gemäht werden Kompensationsmaßnahmen, als ÖVF im Greening anrechenbar, Vertragsnaturschutz, regionale Stiftungen und Projekte Literaturhinweis: Kirmer, A., Jeschke, D., Kiehl, K. & Tischew, S. (2014): Praxisleitfaden zur Etablierung und Aufwertung von Säumen und Feldrainen. Eigenverlag Hochschule Anhalt, Fachbereich 1

2 Mehrjährige Blühstreifen Kräuterreiche, mehrjährige Blühstreifen/-flächen fördern die Biodiversität in der Agrarlandschaft. Sie bieten wichtige Brut- und Nahrungshabitate sowie Rückzugsräume für viele Pflanzen- und Tierarten in der Kulturlandschaft. Ökologisch hochwertig sind insbesondere mehrjährige Blühstreifen und -flächen aus regionalen Wildpflanzen. (Beispiel AUKM Sachsen-Anhalt) Aufwertung und Neuanlage In der freien Feldflur, entlang besonnter Seiten an Hecken, Baumreihen oder Waldrändern Flächen ohne mehrjährige Problemarten (wie z. B. Quecke) Keine dauerhaft vernässten Standorte Womit? Artenreiche Mischungen aus zertifizierten regionalen Wildpflanzen (mind Wildkräuter); 5 angepasste Blühmischungen Ansaatstärke ca. 4 bis 5,5 kg/ha; Aufmischung mit Füllstoff Intensive Bodenbearbeitung und Herstellung eines feinen Saatbettes (wie für landwirtschaftliche Kulturen) Wichtig: Samen nicht einarbeiten (Lichtkeimer), sondern ober flächig aufrieseln; Säschare und Striegel hochstellen! Ansaat anwalzen (für Bodenschluss) Schröpfschnitt mindestens 15 cm hoch (Richtwert 20 cm) zur Schonung der Jungpflanzen von Ansaatarten Schröpfschnitte im Zeitraum bis nur mit einer Ausnahmegenehmigung (ALFF / UNB); außerhalb der Sperrzeit sind Schröpfschnitte auch ohne Anträge zulässig Schröpfschnitte sind bevorzugt abschnittsweise durchzuführen (Erhalt von Rückzugsräumen) Schnittgut darf nicht genutzt werden, kann auf Fläche verbleiben Folgepflege (ab dem 2. Jahr) Empfohlen wird ein Schröpfschnitt auf Teilflächen: 1. Verlängerung der Blühzeiten (schneller Wiederaustrieb der Arten bei Pflege von Anfang bis ca. Ende Juli) 2. Reduzierung von Problemarten (z. B. Disteln, Gräser) 3. Reduzierung der Biomasse (Entw. lückigerer Bestände) Herbstansaat (optimal): Mitte August bis September Frühjahrsansaat: ca. Februar bis April (Frühjahrstrockenheit!) Die Pflege ist zulässig, jedoch grundsätzlich nur auf Teilflächen (aktuell bis max. 70 % zu einem Zeitpunkt) Pflege in der Sperrzeit bis nur mit Ausnahmeantrag und nur bei starkem Aufkommen von Problemarten Auf Teilflächen Erhalt überständiger Bestände (u. a. Deckung und Ablage von Eiern von z. B. Falterarten) Schnittgut darf nicht genutzt werden, kann auf Fläche verbleiben Entwicklungspflege (1. Jahr nach Ansaat) AUKM (Unterschiede in den Bundesländern), als ÖVF im Greening anrechenbar, Kompensationsmaßnahmen, Vertragsnaturschutz, Regionale Stiftungen und Projekte Wann? Bei starkem Unkrautdruck (z. B. dichte Bestände von Kamille, Besenrauke, Melde, Amarant) Durchführen eines Schröpfschnittes, wenn die Bestände ca. kniehoch sind Literaturhinweise: FENCHEL, J., BUSSE, A., REICHARDT, I., ANKLAM, R., SCHRÖDTER, M., TISCHEW, S., MANN, S. & KIRMER, A. (2015): Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität in Sachsen Anhalt.; KIRMER, A., PFAU, M., MANN, S., SCHRÖDTER, M., TISCHEW, S. (2016): Erfolgreiche Anlage mehrjähriger Blühstreifen durch Ansaat wildkräuterreicher Samenmischungen und standortangepasste Pflege. Natur und Landschaft 3: ; ERDLE, K., PACKEISER, M., WIESNER, J., MANN, S. & TISCHEW, S. (2018): DLG-Merkblatt Artenvielfalt und Biodiversität stärken im Ackerbau

3 Einjährige Blühstreifen Artenreiche (einjährige) Blühstreifen fördern die Artenvielfalt und bereichern die Landschaft. Sie bieten Nahrungs- und Bruthabitate sowie Deckung für viele Tierarten in unserer Kulturlandschaft. Im Gegensatz zu mehrjährigen Blühstreifen/ -flächen haben sie jedoch geringere Standzeiten und können von weniger Tierarten genutzt werden. (Beispiel AUKM Sachsen-Anhalt) Anlage Gut geeignet: Flächen in freier Feldflur; an Wegen/ Ackerrändern; entlang besonnter Seiten von Hecken, Waldrändern, Baumreihen Die Anlage in der Umgebung von Gesteins- und/oder Sandvorkommen, Steilwänden/Abbrüchen fördert Insekten wie Wildbienen (z. B. Anlage ihrer Niströhren) Insbesondere auf Flächen geeignet, wo keine mehrjährigen oder dauerhaften Strukturen möglich sind Womit? In der Regel Kulturartenmischungen mit kurzlebigen, i. d. R. frostempfindlichen Kulturarten Vorgabe in Sachsen-Anhalt: mindestens sechs Arten Wichtig: je mehr Arten die Mischungen enthalten, desto hochwertiger sind die Flächen; empfehlenswert sind mind. 10 Arten in einem ausgeglichenem Mischungsverhältnis Für Flächen, die bis zum folgenden Frühjahr stehen bleiben (in Sachsen-Anhalt mind. 30 % der Verpflichtung), sollten einige überjährige Arten in der Mischung enthalten sein (z. B. Luzerne, Markstammkohl) Sorgfältige Bodenbearbeitung (wie für landw. Kulturen) Breite von mind. 5 m, je breiter desto höher ist die ökologische Wirksamkeit Keine Ausbringung von Pflanzenschutz- u. Düngemitteln Wann? Saatgutmischungen mit Kulturarten werden im Frühjahr angesät Ansaat in der Regel im April/Mai in Abhängigkeit von der Witterung (Frostgefahr); (Achtung: in anderen Bundesländer gibt es zum Teil Vorgaben, die eine sehr zeitige Ansaat fordern) In der Regel keine Pflegemaßnahmen notwendig Bei Trockenheit kann es zum schnellen Aufwuchs von unerwünschten Arten (z. B. Melde) kommen, welche die Ansaatarten überwachsen. Sind die Ansaatarten noch sehr niedrig, kann ein hoher Schröpfschnitt erfolgen. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Als ÖVF im Greening anrechenbar Literaturhinweise: FENCHEL, J., BUSSE, A., REICHARDT, I., ANKLAM, R., SCHRÖDTER, M., TISCHEW, S., MANN, S. & KIRMER, A. (2015): Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität in Sachsen Anhalt.; ERDLE, K., PACKEISER, M., WIESNER, J., MANN, S. & TISCHEW, S. (2018): DLG-Merkblatt Artenvielfalt und Biodiversität stärken im Ackerbau

4 Schonstreifen Schonstreifen dienen insbesondere der Förderung seltener Ackerwildkräuter wie z. B. Feld-Rittersporn, Ackerröte, Acker-Adonisröschen und Tierarten, die auf offene Bereiche angewiesen sind, wie z. B. Feldlerche oder Kiebitz. Auf Schonstreifen wird vollständig auf Einsaaten verzichtet. (Beispiel AUKM Sachsen-Anhalt) Anlage Anlage insbesondere auf wenig produktiven Standorten (z. B. sehr ertragsschwache und trockene Flächen oder stark vernässte Bereiche, auf denen Arten wie der Kiebitz gefördert werden können) Standorte mit bekannten Vorkommen seltener Ackerwildkräuter wie z. B. Feld-Rittersporn, Acker-Schwarzkümmel, Haftdolde oder Echter Frauenspiegel In der freien Feldflur; entlang landwirtschaftlicher Wege, Gewässern und an besonnten Seiten von Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen o. ä. Standorte mit größeren Vorkommen von Problemarten wie Quecke, Acker-Kratzdistel meiden Schonstreifen werden nicht bewirtschaftet: keine Einsaaten (auch keine Kulturen), kein Dünger und kein Pflanzenschutz Mindestbreite von 5 m Ein jährlicher Wechsel auf andere Ackerflächen (Schläge) ist möglich Bei Verbleib an der gleichen Stelle ist eine Bodenbearbeitung zulässig (Aktivierung der Ackerwildkräuter) Zulässig ist zudem bei dem Verbleib am Standort im Folgejahr ein abschnittsweiser, ca. 20 cm hoher Pflegeschnitt außerhalb der Sperrzeit bis (maximal 70 % des jeweiligen Schonstreifens zu einem Zeitpunkt; zweiter Pflegeschnitt nach Beerntung der Restackerfläche ist möglich) Auf mindestens 30 % der Verpflichtung ist eine Winterruhe einzuhalten (bis des Folgejahres) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Als ÖVF im Greening anrechenbar Literaturhinweis: FENCHEL, J., BUSSE, A., REICHARDT, I., ANKLAM, R., SCHRÖDTER, M., TISCHEW, S., MANN, S. & KIRMER, A. (2015): Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität in Sachsen Anhalt

5 Ackerwildkrautstreifen Ackerwildkrautstreifen werden für die Förderung von Wildkräutern angelegt, von denen mittlerweile viele Arten selten geworden sind. Viele Tierarten sind auf artenreiche Ackerwildkrautbestände angewiesen. So gibt es z. B. zahlreiche Insekten, die spezielle Wildkräuter als Nahrungspflanzen benötigen und viele Vogelarten profitieren von solchen Bereichen als Nahrungs- und Bruthabitat. Aufwertung und Neuanlage Insbesondere auf wenig produktiven Standorten In der freien Feldflur z. B. zur Unterteilung großer Schläge oder entlang bestehender Strukturen wie landwirtschaftlicher Wege oder besonnter Seiten von Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen o. ä. Besonders geeignet sind Standorte mit bekannten Vorkommen seltener Ackerwildkräuter (z. B. Lämmersalat, Mäuseschwänzchen, Feld-Rittersporn, Echter Frauenspiegel, Acker-Schwarzkümmel) Flächen mit Problemarten wie Quecke oder Acker-Kratzdistel meiden Möglichst Mindestbreite von 3 m (in Förderprogrammen oft mind. 5 m), je breiter desto höher ist die ökologische Wirksamkeit Verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung (z. T. verschiedene Vorgaben in den Bundesländern) I. d. R. Bodenbearbeitung und Bestellung wie der ganze Schlag Z. B. doppelter Reihenabstand oder Weite Reihe bis 50 cm oder geringere Ansaatstärke Ziel: Schaffung lückiger Bereiche für die Ackerwildkräuter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung (zumindest reduzierte Düngung) Auch reduzierter Einsatz mechanischer Unkrautbekämpfung Förderung über Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Als ÖVF im Greening anrechenbar Vertragsnaturschutz Literaturhinweise: MEYER, S. & LEUSCHNER, CH. (Hg.) (2015): 100 Äcker für die Vielfalt. Initiativen zur Förderung der Ackerwildkrautflora in Deutschland, Göttingen; ELSEN, T. VAN, HOTZE, C., MEYER, S. & GOTTWALD, F. (2009): Empfehlungen für die Bewirtschaftung von Schutzäckern.; DEUTSCHER VERBAND FÜR LANDSCHAFTSPFLEGE (DVL) E.V. (2010): Ackerwildkräuter schützen und fördern Perspektiven einer langfristigen Finanzierung und Bewirtschaftung; DVL-Schriftenreihe Landschaft als Lebensraum, Heft 18

6 Gehölze Hecken, Feldgehölze, Baumreihen oder Obstbaumalleen haben eine sehr hohe ökologische Bedeutung. Sie sind wichtige Verbindungselemente zwischen verschiedenen Lebensräumen, bieten neben dem Erosionsschutz wichtige Brut- und Nahrungshabitate für viele Tierarten und erhöhen die Strukturvielfalt sowie Attraktivität unserer Kulturlandschaft. Aufwertung und Neuanlage Im Bereich großer Schläge In Bereichen mit fehlenden Gehölzstrukturen (z. B. auch in Bereichen mit kleinen Schlägen, die jedoch ohne Gehölz- oder Saumstrukturen aneinander grenzen) Auf Flächen mit Problemen von Wind- / Wassererosion In Hanglagen Anlage in freier Flur auf z. B. wiedereingerichteten Wegeflurstücken, entlang von Wegen oder Gräben/ Gewässern Verwendung von standortangepassten, heimischen Gehölzen (regionale Herkünfte) Beachtung regionaler Empfehlungen Anpflanzungen möglichst Oktober/November 1. Hecken Bevorzugt mind. 2-reihig, möglichst mit beidseitigem, artenreichem Saum aus gebietseigenen Wildpflanzen (Kräuter) Bei langen Hecken Durchfahrten frei halten Mindestens 7-10 fruchttragende Gehölzarten Kein Weißdorn in Obstanbaugebieten (Feuerbrandgefahr) 2. Feldgehölze Mehrreihig; stufig aufgebaut; strukturreiche Kombination aus Sträuchern und Bäumen (Tief- und Flachwurzlern, Licht- und Schattenholzarten) 3. Baumreihen Horstbäume für Greifvögel (Rotmilan) berücksichtigen: wie z. B. Bergahorn, Winterlinde, Vogel-/Süßkirsche, Gemeine Esche, Schwarzpappel, Zitterpappel, Stieleiche 4. Obstbaumalleen/-wiesen Pflanzung regionaltypischer, alter Kultursorten Baumschutz und möglichst Wühlmausschutz Pflegemaßnahmen ab bis Im 1. Jahr nach Anpflanzung auf ausreichend Bewässerung während Trockenperioden achten Bei Hecken einen seitlichen Rückschnitt und Saummahd alle 2-3 Jahre einplanen; Stockhieb (Schnitthöhe ca cm) alle ca. 15 Jahre empfohlen (standortabhängig); Pflegemaßnahmen grundsätzlich abschnittsweise Bei Feldgehölzen plenterwaldartige Folgepflege (stufiger Aufbau durch Altersklassen) Auch bei Obstbaumalleen/-wiesen Aufbau-/Erziehungsschnitte sowie nachfolgende Pflegeschnitte einplanen; möglichst Altholz/ Totholzanteile erhalten Z. T. Förderprogramme der Bundesländer, Kompensationsmaßnahmen, teilweise als ÖVF im Greening anrechenbar, Vertragsnaturschutz, regionale Stiftungen und Projekte Literaturhinweis: BARSCH, F., HEYM, A. & NEHRING, S. (2012): Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.; UHLHORN, S. & TIEMEYER, V. (2014): Neue Feldhecken für bedrohte Tiere.; MAMMEN, U., NICOLAI, B.,BÖHNER, J., MAMMEN, K., WEHRMANN, J.,FISCHER, S., DORNBUSCH, G. (2014): Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

7 Feldlerchenfenster Feldlerchen können in den sehr schnell schließenden und dichten Kulturen keine ausreichende Anzahl erfolgreicher Bruten durchführen, um den Bestandsrückgang zu stoppen oder sogar den aktuell negativen Entwicklungstrend umzudrehen. Mit Feldlerchenfenstern werden offene und lückig bewachsene Flächen insbesondere als Anflug- und Landemöglichkeiten geschaffen. Anlage In Gebieten mit geringer Kulturartenvielfalt und großen Schlägen (ab ca. 5 ha) Flächen mit schnell und dicht schließenden Kulturen (insb. Getreide, auch Raps und Mais) In Gebieten mit Feldlerchenvorkommen oder mit angrenzenden Vorkommen Ausheben / Aussetzen der Drillmaschine Größe mind. 20 qm (mind. 3 m breit und entsprechende Länge); in hohen Kulturen wie Mais oder Raps Fenster größer anlegen Ca. 2 Fenster je ha Mindestabstand von 50 m zu anderen Strukturen wie Gehölzen, Hecken, Blühflächen, Wegen, Ortschaften Möglichst großer Abstand zu Fahrgassen (Prädatoren) Hinweise Mit Feldlerchenfenstern stehen auch in dichten Kulturen länger Bruthabitate zu Verfügung, so dass zum Teil auch eine zweite Brut ermöglicht wird Die Fenster sind insbesondere als ergänzende Maßnahmen geeignet. Wichtig ist weiterhin die Schaffung von Nahrungshabitaten wie z. B. Blühstreifen, Säumen, Ackerrandstreifen und Schonstreifen etc. Feldlerchenfenster sind überwiegend freiwillige Maßnahmen. Die Ernteverluste sind mit ca. 2,5 bis max. 5 je Fenster jedoch gering Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM nur sehr wenige Bundesländer) Literaturhinweise: CIMIOTTI, D., HÖTKER, H., SCHÖNE, F. & PINGEN, S. (2011): Projekt 1000 Äcker für die Feldlerche des Naturschutzbundes Deutschland in Kooperation mit dem Deutschen Bauernverband Abschlussbericht Projektbericht für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt.; MORRIS, T. (2009): Hoffnung im Getreidefeld: Feldlerchenfenster. Der Falke, 56 (08),

8 Hofstelle Siedlungsbereiche können für viele Pflanzen- und Tierarten wichtige (Ersatz-) Lebensräume bieten. Neben typischen gebäudebewohnenden Artengruppen wie Fledermäusen und Vögeln bieten Siedlungen für z. B. unterschiedliche Wildbienenarten aber auch Pflanzenarten wichtige Lebensräume. Aufwertung der Hofstelle 1. Nisthilfen für Gebäudebewohner Sommer- und Winterquartiere für Fledermäuse (Spalten- und Dachstuhlbewohner) Nisthilfen für Vögel wie z. B. Mehl- und Rauchschwalbe, Mauersegler, Haus- und Feldsperling, Star, Grauschnäpper, Dohle, Turmfalke, Schleiereule, Haus- und Gartenrotschwanz, Bachstelze - Möglichst hoch am Gebäude, außer Reichweite von Katzen, Mardern oder anderen Fressfeinden anbringen - Nicht auf der Wetterseite oder dauerhaft zu stark besonnten Seiten (optimal: Ost-Fassade oder unter dem Dachvorsprung der Südseite) - Geschützt unter dem Dachüberstand mit freiem Anflug 3. Trockenmauern - Niststätte für Wildbienen und Lebensraum von Zauneidechse, Blindschleiche 4. Schwalbenpfützen (Lehmpfützen) und Kleingewässer 5. Flachdachbegrünung - Verbesserung des Nahrungsangebots für z. B. Wildbienen, Schmetterlinge etc. Regionale Stiftungen und Projekte 2. Erhalt, Förderung oder Neuanlage von naturnahe Vegetationsstrukturen Offene oder gering bewachsene Bodenstellen und Sandflächen (Nistflächen für Wildbienen, Nahrungsflächen und Sandbäder für Vögel) Besonnte Saumstrukturen mit artenreichem Kräuterbestand sowie blüten- und samenreiche Wiesenflächen (Nahrungsquellen für Wildbienen, Schwebfliegen und Schmetterlinge) Einzelne Obstbäume sowie heimische beerentragende Sträucher und Büsche Literaturhinweis: LANDRATSAMT TÜBINGEN (2016): Hilfestellung für Bauherren, Architekten und Handwerker - Artenschutz praktisch; LANDRATSAMT TÜBINGEN (2016): Übersicht zu möglichen Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse und Vögel bei Bauvorhaben an Gebäuden; LBV - LANDESBUND FÜR VOGELSCHUTZ IN BAYERN E.V. (2010): Die Spatzenfibel. Warum es immer weniger Spatzen in der Stadt gibt und was man für sie tun kann

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