Stadt Ebermannstadt. Haushaltsplan. Beschluss Stadtrat

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1 Stadt Ebermannstadt Haushaltsplan 2018 Beschluss Stadtrat

2 Haushaltssatzung der Stadt Ebermannstadt für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ebermannstadt folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt. 1 Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit , ,00 ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 0,00 festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf ,00 festgesetzt. 3

3 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 480 v.h. b) für die Grundstücke (B) 480 v.h. 2. Gewerbesteuer 380 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist berechtigt, den Kassenkredit für die Stadt Ebermannstadt aufzunehmen. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft. Stadt Ebermannstadt Ebermannstadt, den Meyer Christiane Erste Bürgermeisterin

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10 Vorbericht gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV zum Haushaltsplan 2018 der Stadt Ebermannstadt Seite 1

11 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Übersicht 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens 1.2. Einwohnerzahlen 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Einnahmen: 2.1. Grundsteuer A/B 2.2. Gewerbesteuer 2.3. Einkommensteuerbeteiligung 2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) 2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2.6. Schlüsselzuweisung 2.7. Steuerkraft 2.8. Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG 2.9. Konzessionsabgabe Straßenunterhaltszuschuss Fremdenverkehrsbeitrag Kurbeitrag Stadthalle Ebermannstadt Friedhöfe Feuerwehreinsätze Kindertagesstätte St. Marien Entwässerungsgebühren Holzverkäufe Stromeinspeisungen Zinseinnahmen Personalkostenzuschuss Land für Kindertagesstätten Gewinnausschüttung Stadtwerke Ebermannstadt GmbH Stabilisierungshilfe - Bedarfszuweisung Ausgaben: Personalausgaben Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Schulverbandsumlagen Verwaltungsumlage 2.30 Zuschüsse und Umlagen Zinsausgaben 3. Vermögenshaushalt 3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt 3.2. Investitionspauschale 3.3. Kassenkredite 3.4. Ausbaubeitragssatzung 3.5. Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes 3.6. Ausgaben des Vermögenshaushaltes Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Investitionsumlage Schulverband Ebermannstadt Seite 2

12 3.6.4 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Soziale Sicherung Gesundheit, Sport und Erholung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen Allgemeine Finanzwirtschaft - Schuldendienst 4. Sonstige Informationen 4.1. Bürgschaften 4.2. Rücklagen 4.3. Beteiligungen 4.4. Ergebnisse der Jahresrechnungen Kassenreste 5. Fazit/Ausblick Seite 3

13 1. Übersicht Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunalhaushaltsverordnung ( 7) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe zurückhaltend geschätzt. Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde durch den Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Ebermannstadt in der Sitzung vom beraten und geringfügig ergänzt. Beschluss: Der Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Änderungen einzuarbeiten und empfiehlt dem Stadtrat, den Haushalt der Stadt Ebermannstadt für das Jahr 2018 zu genehmigen. Es wurden folgende Änderungen vorgenommen, die von der Verwaltung einzupflegen sind: (Ortsstraße Erzleite, Gasseldorf) ,00 (vorher 0,00 ) (Fassade FW-Haus Burggaillenreuth) 5.000,00 (vorher ,00 ) (Infotafel Niedermirsberg) 2.000,00 (vorher 800,00 ) Abstimmungsergebnis: 8 : 0 Hinweis: Nachträglich wurden noch die Abrechnungen der Strom- und Heizkosten, die Senkung der Kreisumlage (Hebesatz 44 %), der Ansatz der Kosten für die überörtliche Prüfung (Erhöhung um ,00 ), die Erhöhung des Finanzplanwertes um ,00 bei der Sanierung der ehem. Schreinerei (Additionsfehler) und die Gewährung eines Darlehens für Junge Familien in Höhe von ,00 (HH-Stelle ) eingearbeitet. Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben Entwicklung des Haushaltsvolumens Das Haushaltsvolumen wird sich im Jahr 2018 wie folgt ergeben: Verwaltungshaushalt ,00 Vermögenshaushalt ,00 Gesamthaushalt ,00 Das Gesamthaushaltsvolumen steigt um ,00 oder 11,18 % gegenüber dem Vorjahr. Die langjährige Entwicklung der letzten Haushalte der Stadt Ebermannstadt stellt sich wie folgt dar: Seite 4

14 Haushaltsvolumen Verw.HHalt Verm.HHalt Einwohnerzahlen Die Einwohnerzahlen der Stadt Ebermannstadt betragen zum Einwohnern (Stand : 6.904) Entwicklung Einwohnerzahlen - Vergleich Stadt EBS - Landkreis FO in % Stadt EBS Erhöhung in % Ausgangswert 1978: Stadt Ebermannstadt Einwohner Landkreis Einwohner Seite 5

15 Entwicklung der Einwohnerzahlen der Stadt Ebermannstadt seit 1978 Einwohnerzahl 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Der kamerale Verwaltungshaushalt gliedert sich wie folgt: Hauptgruppe Einnahmen Haushalt 2018 Haushalt Steuern, allgem. Zuweisungen , ,00 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb , ,00 2 Sonstige Finanzeinnahmen , ,00 Gesamteinnahmen , ,00 Die in der vorstehenden Gliederung nachgewiesenen Einnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen: 2.1 Grundsteuer A/B ( und ) Die Grundsteuerhebesätze wurden 2012 um 50 Punkte angehoben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B betragen seither 480 Punkte. Bei der Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) werden mit ,00 keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr eingesetzt. Auch für die Grundsteuer B (allgemeiner Grundbesitz) wurde der Ansatz mit ,00 unverändert übernommen. Seite 6

16 Grundsteuer A und B - Einnahmen , , , , , ,00 0, Gewerbesteuern ( ) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist im Jahr 2011 von 360 Punkten auf 380 Punkten angehoben worden. In den letzten Jahren erzielte die Stadt Ebermannstadt folgende Gewerbesteuereinnahmen: ,47 (Ansatz: ,00 ) ,21 (Ansatz: ,00 ) ,50 (Ansatz: ,00 ) ,25 (Ansatz: ,00 ) ,56 (Ansatz: ,00 ) Auf Grund der aktuell veranschlagten Vorauszahlungen und Festsetzungen werden ,00 als Ansatz für das Jahr 2018 festgesetzt. Gewerbesteuer - Solleinnahmen Seite 7

17 2.3 Einkommensteuerbeteiligung ( ) Den Gemeinden ist durch das Grundgesetz ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer garantiert (Art. 106 Abs. 5 GG). Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz beträgt dieser Anteil 15 % des Aufkommens an der Lohn- und Einkommensteuer, sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuerbeteiligung stellt für die Stadt Ebermannstadt die wichtigste Einnahmeart dar, sie beträgt etwa 25 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2018 beträgt das geschätzte Einkommensteueraufkommen ,00. Auf Grund der Tatsache, dass in den letzten Jahren der geschätzte Betrag deutlich überschritten wurde, ist der Ansatz für das Jahr 2018 auf ,00 festgelegt worden. Im Finanzplan wurden die Steigerungen der letzten Jahre entsprechend umgesetzt. Entwicklung Einkommensteueranteil Einkommensteuerersatz ( ) Nach Art. 1 b des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl S. 210), geändert durch 1 des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom (GVBl S. 187), erhalten die Gemeinden zum Ausgleich einer überproportionalen Belastung aus der Neuregelung des Familienausgleiches 26,08 % des auf Bayern entfallenden erhöhten Landesanteils an der Umsatzsteuer sowie der erhöhten Landesanteile an der Umsatzsteuer, die das Land zum Ausgleich der Belastungen durch Steuerrechtsänderungen im Einkommensteuergesetz erhält. Für das Jahr 2018 beträgt der Beteiligungswert für die Stadt Ebermannstadt lt. Schätzung , Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ( ) Die Gemeinden werden seit dem Jahr 1998 als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer an der Umsatzsteuer beteiligt. Die Gemeinden erhalten an der Umsatzsteuer einen Anteil von 2,2 Prozent. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2018 beträgt der geschätzte Anteil für die Stadt Ebermannstadt ,00 Seite 8

18 2.6 Schlüsselzuweisung (Art. 2 FAG ) Die Schlüsselzuweisung ist Kernstück des kommunalen Finanzausgleiches und gleicht die fehlende Eigensteuer- bzw. Umlagekraft der Gemeinden aus. Mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr steigt oder sinkt diese Zuweisung. Die Höhe der Schlüsselzuweisung wurde am vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelt. Die Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisung sind die Steuereinnahmen vor 2 Jahren. Auf Grund der geringeren Gewerbesteuern ist die Schlüsselzuweisung für das Jahr 2018 um ca ,00 auf ,00 angestiegen. Der Freistaat Bayern hat die Verteilungssumme um 9,1 % auf 3,66 Mrd. erhöht, ein neues Rekordniveau. Entwicklung Schlüsselzuweisungen Steuerkraft der Stadt Ebermannstadt Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt jährlich aus dem gemeindlichen Aufkommen aus der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer die Steuerkraft der Kommunen. Grundlage sind die Einnahmen aus dem Vorvorjahr. Im Jahr 2018 sinkt die Steuerkraft der Stadt Ebermannstadt gegenüber dem Vorjahr um 4,66 % auf 895,52 (für 2017: 939,28 ) pro Einwohner. Die Steuerkraftzahlen haben Auswirkungen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung und der Kreisumlage. Seite 9

19 Steuerkraft je EW seit Hinweis: Seit 2016 wurde bei der Berechnung der Steuerkraftzahl ein neuer Nivilierungshebesatz angewandt. Dies führte dazu, dass ab 2016 die Steuerkraftzahl angestiegen ist. 2.8 Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG ( ) Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer hängt allein vom Grundstücksverkehr ab. Derzeit stehen den Gemeinden und Landkreisen 8/21 (Kommunalanteil) des Aufkommens an der Grunderwerbsteuer zur Verfügung. Die Grunderwerbsteuer wird monatlich an die Stadt Ebermannstadt überwiesen. Eine Abrechnung wird dabei nicht vorgelegt. In den letzten Jahren konnten folgende Einnahmen verbucht werden: , , , , ,37 Für das Jahr 2018 wurde der Ansatz auf ,00 geschätzt. 2.9 Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlichrechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände. Seite 10

20 Im Bereich der Stadt Ebermannstadt werden Konzessionen für Strom, Gas und Wasser von den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH und Gasversorgung Ebermannstadt GmbH entrichtet. Für das Jahr 2018 wurde insgesamt ein Wert von ,00 angesetzt (im Vergleich zu 2017 eine Senkung um ,00 ). Entwicklung Konzessionsabgabe S t r o m W a s s e r G a s Straßenunterhalt ( ) Der Straßenunterhaltzuschuss wird auf Grund der Länge der Gemeindestraßen ermittelt. Derzeit sind dies 75 km. Multipliziert mit dem Kilometersatz von 1.613,33 ergibt dies einen Wert von ,00. Der Kilometersatz wurde 2015 von 1.536,93 auf 1.613,33 erhöht. Der Wert von 2015 wurde als Ansatz 2018 unverändert übernommen; ob für das Jahr 2018 der Pauschalsatz erneut erhöht wird, ist aktuell nicht bekannt. Lt. Mitteilung des Finanzministeriums wurden die Mittel für den Straßenbau und Straßenunterhalt um 8 % auf 337 Mio. erhöht Fremdenverkehrsbeitrag ( ) Auf Grund der Tatsache, dass die Übernachtungszahlen im Stadtgebiet Ebermannstadt das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, ist die Stadt Ebermannstadt berechtigt, einen Fremdenverkehrsbeitrag zu erheben. Der Beitrag wird auf Grund eines Vorteilsatzes nach Gewinn und Umsatz berechnet. Der Hebesatz beträgt seit ,5 %. Für das Jahr 2018 wurde ein Wert von ,00 angesetzt. Einnahmen der letzten Jahre: , , , , ,06 Seite 11

21 Fremdenverkehrsbeitrag - Einnahmen Kurbeitrag ( ) Ein Kurbeitrag wird in Ebermannstadt und Rothenbühl erhoben. Der Kurbeitrag wurde 2012 von 0,30 /Erwachsenen auf 0,50 /Erwachsenen angehoben. Der Kurbeitrag fällt pro Übernachtung an. Ab beträgt der Kurbeitrag 1,00 /Erwachsenen. Für das Jahr 2018 wurde ein Wert von ,00 angesetzt. In den letzten Jahren konnten folgende Einnahmen verbucht werden: , , , , Stadthalle Ebermannstadt ( ) Im Jahr 2005 wurde die Stadthalle Ebermannstadt fertig gestellt. Die Dreifachturnhalle wird genutzt von Vereinen, Privatpersonen und für den Schulsport des Schulverbandes Ebermannstadt und des Landkreises Forchheim. Nutzer Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Vereine/Privat , , , ,19 Schulverband , , , ,20 Landkreis Fo , , , ,67 Gesamt , , , ,06 Seite 12

22 Der Anteil für den Landkreis Forchheim ist im Jahr 2011 von 32 % auf 42 % gestiegen. Auf Grund dieser Tatsache sind die Einnahmen im Jahr 2012 deutlich gestiegen. Der Anteil des Schulverbandes Ebermannstadt beträgt 16 %. Zum wurde eine Änderung der Gebührenordnung vorgenommen. Auf Grund der Tatsache, dass die Turnhallen der Realschule und des Gymnasiums in den letzten Schuljahren wegen Sanierungsarbeiten nicht nutzbar waren, wurde die Stadthalle durch den Landkreis mehr in Anspruch genommen. Dies hat auch dazu geführt, dass für das Kalenderjahr 2014 bis 2016 der Anteil beim Landkreis auf 52 % gestiegen ist. Ob dies auch für das Kalenderjahr 2017 gilt, ist noch zu prüfen. Demzufolge wurde der Ansatz für das Jahr 2018 nicht erhöht Friedhöfe Ebermannstadt Die Friedhofsgebühren umfassen Bestattungsgebühren und Grabgebühren, diese werden auf Grund einer Satzung erhoben. Im Stadtgebiet Ebermannstadt stehen folgende Friedhöfe zur Verfügung: Friedhof Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Ebermannstadt , , , ,52 Niedermirsberg , , , ,80 Rüssenbach 3.300, , , ,00 Wohlmuthshüll 5.000, , , ,00 Kolumbarium , , , ,09 Friedwald , , , ,65 Gesamt , , , ,06 Information Friedwald Seit 2017 wurde der Ansatz Friedwald gesenkt, da auf Grund der Übernahme der Friedwaldförster von der Friedwald GmbH der Prozentsatz am Baumerlös von bisher 39 % auf 26 % gesenkt wurde. Demgegenüber stehen höhere Einsparungen bei den Personal- und Verwaltungskosten. Nach Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 2017 kann festgestellt werden, dass der Überschuss im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass durch die Übernahme der Förster durch die Friedwald GmbH, die Verwaltung administrativ und auch finanziell entlastet wurde, da die Tätigkeit der Friedwaldförster sozialversicherungspflichtig abgewickelt werden muss und somit auch zusätzliche Kosten für Krankheits- und Urlaubsvertretung entstanden wären Feuerwehreinsätze ( ) Die Gebühren für die Feuerwehreinsätze werden auf Grund der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erhoben. Seite 13

23 In dieser Änderung wurde auch die Reinigung der Schläuche für Feuerwehren der Nachbarorte mit aufgenommen. Pro Schlauchreinigung wird eine Gebühr von 11,50 erhoben. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze wurde zum , und aktualisiert. Es wurden im Jahr 2016 die Einsätze der Jahre abgerechnet. Im Jahr 2017 wurden die Einsätze aus 2016 und die laufenden Einsätze abgerechnet. Zur besseren Transparenz werden interne FW-Einsätze unter der HH-Stelle verbucht. Feuerwehr Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ergebnis 2016 FFW Ebs , , , ,40 Gesamt , , , , Kindertagesstätte St. Marien ( ) Die Stadt Ebermannstadt ist Sachaufwandsträger der Kindertagesstätte St. Marien. Im Januar werden alle Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres abgerechnet. Für 2017 liegt ein Überschuss in Höhe von ,54 vor. Der Überschuss ist u.a. darin begründet, da im Januar 2017 die Endabrechnung für das Kalenderjahr 2015 in Höhe von ,13 und im Juli 2017 die Endabrechnung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von ,22 als Einnahme verbucht werden konnte. Da ab 2015 der Zeitpunkt für die Abschläge um einen Monat verschoben wurde, ist ein Betrag von ca ,00 notwendig, um die Gehälter für den Monat Januar 2018 begleichen zu können. Nach Abzug dieses Betrages wurde ein Betrag von ,54 als Überschuss für das Kalenderjahr 2017 überwiesen. Kindergarten Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ergebnis 2016 KiTa St. Marien ,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt ,00 0,00 0,00 0, Entwässerungsgebühren ( , und ) Die Durchführung der Neuberechnung der Gebührenkalkulation ab dem wurde an ein externes Büro übergeben. Dabei wurde u.a. der Anlagenachweis neu erstellt. In dem Zusammenhang wurde festgestellt, dass im letzten Kalkulationszeitraum zu Unrecht kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) erhoben wurden. Dies hat zur Folge, dass zum ein Überschuss in Höhe von ,19 besteht. Dieser Überschuss muss im nächsten Kalkulationszeitraum miteingeplant werden. Mit der Folge, dass nach Bildung einer Sonderrücklage, der Gebührensatz ab dem auf 1,34 /m³ gesenkt wurde. Des Weiteren wurde der Nachlass für die Molkerei (BMI) aufgehoben. Ein Nachlass ist gesetzlich nicht konform. Seite 14

24 Die Gebühren werden zusammen mit dem Wassergebühren von den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH erhoben und in 4 Abschlägen an die Stadt Ebermannstadt überwiesen. Im Bereich Oberland werden die Wassergebühren vom Zweckverband Wiesentgruppe, die Entwässerungsgebühren werden in diesem Bereich von der Stadt Ebermannstadt erhoben. Mit der Umstellung auf OK.FIS werden ebenfalls im Oberland Abschläge erhoben. Damit eine bessere Transparenz gegeben ist, werden seit 2015 die Entwässerungsgebühren der Molkerei (BMI) auf der Haushaltsstelle veranschlagt. Bereich Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Ebermannstadt , , , ,87 Oberland , , , ,40 Molkerei , , , ,28 Gesamt , , , , Holzverkäufe ( ) In Zusammenarbeit mit der Forstdienststelle und der Waldbesitzervereinigung konnten in den letzten Jahren hohe Einnahmen aus dem Holzverkauf erzielt werden. Holzverkauf Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Ebermannstadt , , , ,74 Gesamt , , , ,74 Ab 2015 wird die Forstwirtschaft der Stadt Ebermannstadt im Bereich der Umsatzsteuer erstmalig optiert, d.h. die Stadt Ebermannstadt ist vorsteuerabzugsberechtigt. Die Waldfläche beträgt ca. 509 ha. Die Höhe des Ansatzes 2018 wurde nach Rücksprache mit Frau Satzger (Forstrevier Streitberg) festgelegt Forstwirtschaft - Einnahmen Holzverkauf pro ha Seite 15

25 2.19 Stromeinspeisungen Die Stadt Ebermannstadt ist Betreiberin von 3 Anlagen, die Strom produzieren. Es handelt sich dabei um ein Blockheizkraftwerk im Hasenbergzentrum, eine Photovoltaikanlage in der Kläranlage Ebermannstadt und um ein Blockheizkraftwerk ebenfalls in der Kläranlage Ebermannstadt. Die Stromgewinnung im Hasenbergzentrum und von der PV-Anlage wird in das Stromnetz eingespeist. Der Strom aus der BHKW-Anlage Kläranlage dient zum Eigenverbrauch, damit konnte der jährliche Stromverbrauch um ca kwh (2017 ca kwh) gesenkt werden. Vorliegende Abrechnungen 2017: Anlage Erzeugung/Einspeisung Abrechnung BHKW Hasenberg kwh 2.328,84 PV-Anlage Kläranlage kwh ,80 BHKW-Anlage Kläranlage kwh ,44 Bereich Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ergebnis 2016 BHKW Hasenberg 1.500,00 400, , ,89 PV-Anlage , , , ,35 BHKW Kläranlage , , , ,05 Gesamt , , , , Zinseinnahmen (Darlehen) Die Stadt Ebermannstadt gewährt Darlehen für junge Familien. Dabei sind im Tilgungsplan bezüglich der Zinsen folgende Regelungen getroffen: Jahre 1 5 zinsfrei ab 6. Jahr 1 % ab 11. Jahr 6 % Aktuell sind 18 Darlehen ausgegeben. Zinseinnahmen Ansatz 2017 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Ebermannstadt 4.200, , , ,74 Gesamt 4.200, , , , Kindertagesstätten Landesanteil Personalkostenzuschuss Seit dem Kindergartenjahr werden die Personalkostenzuschüsse für die Träger der Kindertagesstätten auf Grund einer Kinderpauschale errechnet. Die Pauschale richtet sich nach den Buchungszeiten und dem Betreuungsaufwand (Alter Seite 16

26 des Kindes, Herkunft, evtl. Behinderung). Diese errechnete Jahrespauschale entrichtet sowohl der Freistaat Bayern als auch die Gemeinde an den Träger der Kindertageseinrichtung. Der Basiswert für das Kindergartenjahr 2017 beträgt 1.128,35 /Jahr. (Grundlage: Kinder zwischen 3 und 6 Jahre, tägliche Buchungszeit 3 4 Stunden), für die Vorauszahlung ,38. Im Kindergartenjahr betrug der Basiswert 768,71. Der Basiswert ist daher in den letzten 11 Jahren um 47,05 % gestiegen. Der Abrechnungszeitraum für die Personalkostenzuschüsse ist erstmalig seit 2013 das Kalenderjahr. Für das Haushaltsjahr 2017 liegen daher die tatsächlichen Zahlen vor. Für die noch folgende Endabrechnung 2017 wurde ein Zuschlag von 8 % angerechnet. Dieser Zuschlag wurde auch bei den Ausgaben hinzugerechnet. Der Personalkostenanteil vom Land Bayern wird an die Gemeinden in 4 Raten überwiesen. Zusätzlich erhalten die Gemeinden vom Bund einen Zuschuss für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren. Ansatz 2018 gesamt Landesmittel 2018 Bundesmittel 2018 Ansatz 2017 gesamt , , , , Gewinnausschüttung Stadtwerke Ebermannstadt GmbH ( ) Erstmalig wurde 2014 aus dem Gewinn der Stadtwerke Ebermannstadt GmbH eine Gewinnausschüttung vorgenommen. Für den Gewinn 2016 wurde vereinbart, eine grundsätzliche Gewinnausschüttung von 35 % vorzunehmen. Aktuell wird seitens der Verwaltung geprüft, ob ein Kapitalertragsteueroptimierungsmodell in Anwendung gebracht werden kann. Dies hätte zur Folge, dass bei der Gewinnausschüttung keine Kapitalertragsteuer abzuführen wäre. In den letzten Jahren wurden folgende Einnahmen verbucht (mit Abzug der Steuer): , , , ,75 Für 2018 wurde ein Ansatz von ,00 veranschlagt Stabilisierungshilfen - Bedarfszuweisung Die Stadt Ebermannstadt hat auf Grund der angespannten Finanzlage in den Jahren 2013 eine Stabilisierungshilfe von ,00, 2015 und 2016 von jeweils Seite 17

27 ,00 erhalten. Die Hilfen wurden zu 100 % zur Schuldentilgung herangezogen. Der Antrag für 2017 wurde auf Grund der tatsächlichen Finanzkraft der Stadt Ebermannstadt und der fehlenden strukturellen Härte abgelehnt. Die Finanzkraft der Stadt Ebermannstadt hat sich im Vergleich zum Vorjahr nochmals verbessert. Somit wird ein erneuter Antrag für das Jahr 2018 kaum Aussicht auf Erfolg eingeräumt (nach Rücksprache mit dem Bayerischen Städtetag). Die Grundlagen der Haushaltskonsolidierung sind dennoch weiterhin zu beachten, da die gewährten Hilfen für 2015 und 2016 nur vorläufig gewährt wurden. Die Gefahr der Rückforderung ist somit weiterhin gegeben. Verwaltungshaushalt Ausgaben: Hauptgruppe Ausgaben Haushalt 2018 Haushalt Personalausgaben , ,00 5/6 Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand , ,00 7 Zuweisungen und Zuschüsse , ,00 8 Sonstige Finanzausgaben , ,00 Gesamtausgaben , ,00 Zur besseren Kostenübersicht, Kostenkontrolle und Kostenauswertung sind ein großer Teil der laufenden Ausgaben in Deckungsringen zusammengefasst. Für das Haushaltjahr 2018 sind dies folgende Deckungsringe mit den Ansätzen 2017 als Vergleich: Nr. Bezeichnung Ansatz 2018 Ansatz Personalkosten , ,00 2 Verwaltung, Rathaus , ,00 3 Feuerwehren , ,00 4 Heizkosten , ,00 5 Stromkosten , ,00 6 Heimatpflege, Museum, Bücherei , ,00 7 Jugendarbeit, Jugendtreff Spielplätze , ,00 8 Unterhaltskosten , ,00 9 Kindergärten, Personalkosten Zuschüsse soz. Einrichtungen , ,00 10 Sportzentrum, Stadthalle , ,00 11 Öffentlichkeitsarbeit , ,00 12 Anlagen, Wanderwege , ,00 13 Bauamt ,00 800,00 15 Straßen, Bauhof Straßenbeleuchtung , ,00 16 Kanalisation , ,00 17 Friedhöfe, Friedwald , ,00 18 Bürgerhaus , ,00 19 MZH Hasenberg, Reith.,GH Ga , ,00 20 Tourismus , ,00 21 Weihnachtsbeleuchtung /-markt , ,00 22 Forstwirtschaft, Forstwege , ,00 Seite 18

28 23 Allgemeines Grundvermögen 2.400, ,00 24 Zinsen , ,00 25 Zuschüsse , ,00 27 Öffentliches WC , ,00 28 Märkte 1.600, ,00 29 Mitgliedsbeiträge , ,00 30 Versicherungen , ,00 31 Städtebauförderung ,00 48 Geschenke, Ehrungen 5.600, ,00 49 Personalkosten "Ehrenamtliche" , ,00 50 Personalkosten Bauhof , ,00 51 Bauhof, interne Arbeitsstunden , , , ,00 Die Gesamtmehrung im Vergleich zu 2017 beträgt ,00. Die Mehrung ist u.a. darin begründet, da die Bauleitplanung (Ring 13) und Maßnahmen der Städtebauförderung (Ring 31) nun im Verwaltungshaushalt und nicht im Vermögenshaushalt veranschlagt sind Personalkosten (Hauptgruppe 4) Die Gesamtkosten betragen in diesem Jahr voraussichtlich ,00. Sie sind im Haushaltsplan im Deckungsring 1, 49 und 50 nachgewiesen. In den Personalkosten sind alle Lohn- und Bezügekosten mit Arbeitgeberanteil enthalten. Des Weiteren sind auch die Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrkommandanten und Gerätewarte, Entschädigungen für Gemeindediener und Aushilfskräfte enthalten. Im Jahr 2018 stehen wieder Tarifverhandlungen an, eine Einigung liegt bisher nicht vor. Bei der Planung der Personalkosten wurde eine Tarifsteigerung von 2 % angesetzt. Die Steigerung der Personalkosten ist u.a. darin begründet, dass eine Jugendpflegerin in Vollzeit und ein Bauhofleiter eingestellt wurden. Weiterhin wurde für einen Mitarbeiter die Altersteilzeitregelung genehmigt. Eine Änderung des Stellenplans liegt nicht vor Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppe 5 und 6) Die Sachaufwandskosten betragen 2018 voraussichtlich insgesamt ,00. In diesen Hauptgruppen enthalten sind die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für die gemeindlichen Gebäude und Grundstücke, für die Straßen und Wege, die Grünanlagen, die Sportanlagen, die Spiel- und Bolzplätze, das Kanalnetz, sämtliche Fahrzeugkosten, Steuern, Versicherungen, Geschäftsausgaben, kalk. Kosten usw. Die Sachaufwandskosten sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Diese Steigerung ist u.a. wie folgt begründet: - Kostenansatz überörtliche Prüfung ,00 - Mini-Olympiade in Chantonnay ,00 - Zuschuss an Kirche Ebermannstadt für Unterhaltsmaßnahmen Kita St. Nikolaus ,00 - Stadthalle Unterhaltsanstrich und Heizungsreparaturen ,00 - Erstellung Baumkataster ,00 für gemeindeeigene Bäume - Wegeunterhaltsmaßnahme im Stadtpark ,00 Seite 19

29 - FW-Haus Burggaillenreuth Fassadenunterhalt 5.000,00 - Unterhaltsmaßnahme Löschwasserteich Moggast ,00 - Bauleitplanung ,00 - Städtebauförderungsmaßnahmen ,00 - Erstellung Straßenlampenkataster ,00 - Brücken Bauwerksprüfungen ,00 - Einführung Parküberwachung ,00 - Verpressung Klärschlamm ,00 - Honorar Globalberechnung und Kanalkataster ,00 - Friedhof Erstellung Anlagenachweis u. Gebührenkalk ,00 - Zuschuss Wirtschaftswege (neu 40 %) ,00 Hinweis auf Stromverbrauch Straßenbeleuchtung: Auf Grund der teilweisen Umrüstung auf LED-Technik konnten Einsparungen erzielt werden. Im Stadtgebiet wurden insgesamt 256 Leuchten umgerüstet. Die Gesamtkosten betrugen ,80 ; der Bund hat diese Umrüstung mit 25% bezuschusst. Im Stadtgebiet gibt es insgesamt ca Straßenlampen. Jahr Stromverbrauch in kwh Stromverbrauch in kwh , kwh , kwh , kwh , kwh ,30 Hinweis auf Stromverbrauch Abwasseranlagen (Kläranlage, Pumpwerke): Jahr Stromverbrauch in kwh Stromverbrauch in kwh , kwh , kwh , kwh ,95 Hinweis auf Stromverbrauch Stadthalle Jahr Stromverbrauch in kwh Stromverbrauch in kwh , kwh , kwh , kwh ,36 Hinweis auf Stromverbrauch Grund- und Mittelschule Jahr Stromverbrauch in kwh Stromverbrauch in Seite 20

30 kwh , kwh , kwh , kwh ,01 Hinweis auf Stromverbrauch Rathaus Jahr Stromverbrauch in kwh Stromverbrauch in kwh 9.087, kwh 9.818, kwh , Kreisumlage ( ) Der Landkreis Forchheim erhebt zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Die Kreisumlage errechnet sich aus der Summe der Umlagekraft der Stadt Ebermannstadt für das Jahr 2016 und 80 % der Schlüsselzuweisung aus dem Jahr 2017 multipliziert mit dem Hebesatz des Landkreises. Auf Grund der Klage der Stadt Forchheim gegen die Kreisumlage des Landkreises Forchheim wurde erstmalig eine Anhörung bei den Landkreisgemeinden vorgenommen. Der Kreisumlagehebesatz beträgt für das Jahr ,00 %, dies ist eine Senkung um 2,00 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Umlagekraft der Stadt Ebermannstadt der letzten Jahre: , ,00 Daraus ergibt sich eine Umlage für das Jahr 2018 in Höhe von ,40. Die Umlagesumme 2018 ist im Vergleich zum ursprünglich Finanzplan gesunken, da der Hebesatz gesenkt wurde. Auf Grund der gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen 2017 und der erhöhten Schlüsselzuweisung wird die Kreisumlage 2019 ca ,00 (bei unverändertem Hebesatz) betragen, dieser Wert wurde in den Finanzplan 2019 übernommen. Der Anteil der Kreisumlage am Verwaltungshaushalt beträgt ca. 19 % und stellt den größten Ausgabeposten im gesamten Haushalt dar. Seite 21

31 Entwicklung Umlagekraft und Kreisumlage Kreisumlage Euro Umlagekraft Euro 2.27 Gewerbesteuerumlage ( ) Durch diese Umlage sind Bund und Land an den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden beteiligt. Sie errechnet sich aus dem Gewerbesteuer-Istaufkommen. Dabei werden die Gewerbesteuer-Isteinnahmen durch den örtlichen Hebesatz von 380 % geteilt und mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger multipliziert. Dieser Multiplikator wurde zum von 69 auf 68,5 reduziert. Im Jahr 2017 beträgt der Ansatz für die Gewerbesteuer ,00, daraus ergibt sich eine Gewerbesteuerumlage von ,11. Davon wird ein Betrag von ,00 als Rückerstattung aus 2017 abgezogen (die Gewerbesteuerumlage wird quartalsweise mit Einkommensteuer abgerechnet. Für die Abrechnung des 4. KV 2017 werden die Angaben des 3. KV 2017 übernommen und erst im Januar 2018 mit den tatsächlichen Werten abgestimmt). Für 2018 hat dies zu einer Rückerstattung geführt Schulverbandsumlagen Darin enthalten sind die Verwaltungsumlagen, Investitionsumlage (=Vermögenshaushalt) und die Umlagen für die Mittagsbetreuung (für Grundschule) und der offenen Ganztagsschule (ab der 5. Klasse). Die Grund- und Mittelschule des Schulverbandes Ebermannstadt wird im Schuljahr 2017/2018 von insgesamt 540 Schüler/innen besucht. Davon sind 21 Schüler/innen Gastschüler und 17 aus dem Schulverbund Ebermannstadt-Kirchehrenbach. Aus dem Stadtbereich Ebermannstadt kommen davon 326 Schüler/innen, dies ist ein prozentualer Anteil von 64,940 % der umlagefähigen Schüler/innen. Seite 22

32 1.000 Entwicklung Gesamtschülerzahlen Schülerzahl Umlagefä Haushaltsvolumen des Schulverbandes Ebermannstadt 2018: Verwaltungshaushalt ,00 Vermögenshaushalt ,00 Gesamt ,00 Übersicht der Umlagearten mit Angabe des Anteiles der Stadt Ebermannstadt: Umlageart Gesamt Anteil Stadt Ebermannstadt Verwaltungsumlage , ,04 Investitionsumlage 0,00 0,00 Umlage Mittagsbetreuung , ,16 Umlage Ganztagsschule , ,37 Gesamt , ,57 Die Umlagen wurden entsprechend in den Haushalt 2018 eingepflegt. Seit dem Haushalt 2015 wird die Tilgungsleistung durch den Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt gedeckt. Dies führt dazu, dass die Verwaltungsumlage höher, aber im Gegenzug die Investitionsumlage niedriger ist. Für 2018 wird keine Investitionsumlage erhoben, da die ungedeckten Ausgaben des Vermögenshaushaltes aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Die Umlage der Mittagsbetreuung ist stark angestiegen, da der betreute Personenkreis ab dem Schuljahr 2017/2018 von 84 auf 101 Kinder angestiegen ist. Die Umlagen des Schulverbandes werden aktuell wie folgt an die Mitgliedsgemeinden verteilt: Seite 23

33 Verwaltungs- u. Investitionsumlage: Mitgliedsgemeinde Schülerzahl Umlagebetrag Prozent Stadt Ebermannstadt ,04 64,940 % Markt Heiligenstadt , % Markt Pretzfeld ,42 8,367 % Gem. Unterleinleiter ,14 3,785 % Stadt Waischenfeld ,95 5,578 % Markt Wiesenttal ,42 8,367 % Gesamt , % Umlage für die Ganztagsschule: Mitgliedsgemeinde Schülerzahl Umlagebetrag Prozent Stadt Ebermannstadt ,37 47,37 % Markt Heiligenstadt 0 0,00 0,00 % Markt Pretzfeld ,16 13,16 % Gem. Unterleinleiter ,89 7,89 % Stadt Waischenfeld ,42 18,42 % Markt Wiesenttal ,53 10,53 % Gastkinder ,63 2,63 % Gesamt , % Der Schulverband Ebermannstadt hat zum Stand einen Schuldenstand von ,58. Der Schuldendienst 2017 betrug , Übersicht über den Schuldenstand Stellenübersicht: Bereich Reinigung und Hausmeister 8,55 Stellen (2017: 10,07 Stellen) Seite 24

34 Bereich Mittagsbetreuung und offene 10,34 Stellen (2017: 8,46 Stellen) Ganztagsschule Bereich Musikschule 9,54 Stellen (2017: 9,48 Stellen) 2.29 Verwaltungsumlage der Verw. Gem. Ebermannstadt ( ) Der größte Teil des Verwaltungsaufwandes der Stadt Ebermannstadt wird von der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt übernommen. Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt erhebt zur Finanzierung ihres ungedeckten Bedarfs von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungs- und Investitionsumlage. Die Umlageverteilung erfolgt nach den Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden. Für 2018 beträgt die Umlage pro Einwohner 161,27. Zur Optimierung der Verwaltung wurde ein Orga-Gutachten durchgeführt. Haushaltsvolumen der VG Ebermannstadt 2018: Verwaltungshaushalt ,00 Vermögenshaushalt ,00 Gesamt ,00 Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden Stand : Ebermannstadt Einwohner 84,74 % Unterleinleiter Einwohner 14,86 % Gesamt Einwohner 100,00 % Auf Grund der Einwohnerzahlen trägt die Stadt Ebermannstadt folgenden Anteil an der Verwaltungsumlage: Gesamt Anteil Stadt 2018 Anteil Stadt 2017 Verwaltungsumlage , , ,36 Der Gemeinde Unterleinleiter wird auf Grund ihres Standortnachteiles eine Gutschrift von 5.000,00 gewährt. Entwicklung der Personalkosten und der Umlage pro Einwohner: Personalkosten Seite 25

35 Umlage insgesamt pro Einwohner Stellenübersicht: Stelleplan Beamte 3,50 Stellen (2017: 3,50 Stellen) Stellenplan TVöD-Beschäftigte 18,61 Stellen (2017: 17,69 Stellen) 2.30 Zuschüsse und sonst. Umlagen der Stadt Ebermannstadt Für 2018 sind im Haushalt der Stadt Ebermannstadt folgende Zuschüsse bzw. Umlagezahlungen eingestellt: - Zuschüsse für die Sanierung der Kita St. Nikolaus (nach Ausarbeitung einer Trägervereinbarung) - Sportförderung (Übungsleiterzuschuss, Hallenzuschuss) - Zuschuss für Naturmaßnahme Wässerwiese des LRA Forchheim - Seniorennachmittag (Sonntag nach der Prunksitzung, bisher Stiftungsaufwand) 1.500,00 - Sachaufwandszuschuss für Familienstützpunkt 3.000,00 - Umlage für ILE Fränkische Schweiz e. V., pro Einwohner 1,00 - Zuschuss für sozialen Pflegedienst 2.31 Zinsausgaben ( /8070) Die Stadt Ebermannstadt wird im Jahr 2018 etwa ,00 Zinsen für Darlehen und Kassenkredite(als Mittel zur Kassenverstärkung) leisten. Der Schuldenstand zum ,43. Seite 26

36 , , , , , , , , , , ,00 0,00 Zinsen Zinsen Entwicklung Zins und Tilgung Tilgung Zinsen 3. Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt sind die vermögenswirksamen Ausgaben gem. 1 KommHV veranschlagt. Nachfolgend werden die Einnahmen und Ausgaben kurz dargestellt: Hauptgruppe Einnahmen Haushalt 2018 Haushalt Zuführung vom Verwaltungshaushalt , , Rücklage, Rückflüsse von Darlehen, , ,00 Beiträge, Veräußerungen 36,37 Zuweisungen, Zuschüsse, Kredite , ,00 Gesamteinnahmen , ,00 Hauptgruppe Ausgaben Haushalt 2018 Haushalt Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 Seite 27

37 91 Rücklagenzuführung , ,00 92 Gewährung von Darlehen ,00 0, Vermögenserwerb, Baumaßnahmen , , Tilgung, Zuweisungen u. Zuschüsse , ,00 99 Deckung Sollfehlbetrag 0 0 Gesamtausgaben , , Zuführung zum Vermögenshaushalt ( ) Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht benötigten Einnahmen (Überschuss des Verwaltungshaushaltes) sind nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts dem Vermögenshaushalt zur Schuldentilgung und für Investitionen zuzuführen. Gemäß 22 Abs. 1 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV) soll die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abgedeckt werden kann. Der darüber hinausgehende Betrag (die sogenannte freie Finanzspanne ) kann für Investitionen verwendet werden. Die im Haushalt ausgewiesene Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf ; darin enthalten ist die gesetzlich geforderte Mindestzuführung von ,00 für die ordentlichen Tilgungsleistungen. Weitere Tilgungsleistungen bestehen nicht, da kein Kassenkredit mehr vorliegt und auch kein Sollfehlbetrag ausgeglichen werden muss. Die Zuführungsrate hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Erläuterung: Balken = Zuführung zum Vermögenshaushalt Linie = Mindestzuführung 3.2. Investitionspauschale ( ) Seite 28

38 Die Investitionspauschale ist eine Zuwendung im Rahmen des Finanzausgleiches. Der Basiswert wurde 2015 auf ,00 erhöht. Für Gemeinden, deren Steuerkraftzahlen unter dem Landesdurchschnitt liegen, wird ein prozentualer Aufschlag gewährt. Für die Stadt Ebermannstadt beträgt dieser Aufschlag 15 % (innerhalb der Staffelung % des Landesdurchschnittes). Es wird daher eine Investitionspauschale von ,00 gewährt. Andere Unterscheidungskriterien wie z. B. Einwohnerzahlen liegen nicht vor. Ansatz 2018: , Kassenkredite ( ) Die Kassenkredite dienen als Mittel zur Kassenverstärkung. Mit der Restzahlung von ,62 im Jahr 2016 wurde der bestehende Kassenkredit, der als Darlehensersatz im Haushalt der Stadt Ebermannstadt eingesetzt wurde, in voller Höhe abgelöst. Aktuell werden Kassenkredite nur noch zur Kassenverstärkung verwendet Ausbaubeitragssatzung Die geplanten Einnahmen aus der Erhebung von Beiträgen nach der Ausbaubeitragssatzung wurden im Haushalt eingestellt. Auf Grund der Tatsache, dass lt. Aussage von Herrn Söder eine KAG-Änderung vorgenommen wird, mit der Folge, dass die Satzung aufgehoben werden soll, aber noch keine konkreten Regelungen bekannt sind, werden die noch ausstehenden Einnahmen unter Vorbehalt der tatsächlichen Umsetzung bzw. durch eine Kompensationsleistung vom Freistaat Bayern gedeckt. Die Abrechnung folgender Straßenmaßnahmen stehen noch aus: Moggast, Moggaster Hauptstr. (Gehweg) ,53 Moggast, Stephanusstr ,45 Eschlipp ,39 Rüssenbach, Tiefer Graben ,00 Rüssenbach, Rüssenbacher Hauptstr ,00 geplante Einnahmen gesamt: , Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind: - Zuwendungen vom Freistaat Bayern für Revitalisierung ehem. Schreinerei (KIP-Antrag), Digitalfunk, Sportzentrum, TSF FFW Burggaillenreuth, Städtebau - Verbesserungsbeiträge - Beiträge für den allgemeinen Kanalbau - Erschließungsbeiträge - Tilgungsraten für ausgegebene Darlehen Junge Familie - Entnahme aus der Sonderrücklage Entwässerung Seite 29

39 3.6. Ausgaben des Vermögenshaushaltes Siehe auch Investitionsprogramm (Anlage Haushaltsplan) Einzelplan 0 - Allgemeine Verwaltung Allgemeiner Ansatz für Arbeitsgeräte, Zimmerausstattungen, VG-Umlage und Beiträge des Rathauses Im Einzelplan 0 sind für 2018 folgende Maßnahmen eingeplant: Zimmerausstattung 3.000,00 Informationstafel 2.000,00 Gesamt Einzelplan , Einzelplan 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Im Einzelplan 1 sind für 2018 folgende Maßnahmen eingeplant: Kleiderkammer Erstausstattung 5.000,00 Ergänzung Digitalfunk (in Absprache mit dem 8.000,00 federführenden Kdt.) FW-Haus Ebermannstadt ,00 FW-Haus Neuses-Poxstall, Temperierung und 9.000,00 Lüftung, Pflasterung Vorplatz Löschwasserbehälter Neuses-Poxstall ,00 Zentrale Schlauchanschaffung 2.600,00 TSF FFW Burggaillenreuth ,00 Gesamt Einzelplan , Einzelplan 2 - Investitionsumlage Schulverband Ebermannstadt (s. Punkt 2.27.) Im Einzelplan 2 sind für 2012 folgende Maßnahmen eingeplant: Investitionsumlage Schulverband 0,00 Gesamt Einzelplan 2 0, Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Im Einzelplan 3 sind für 2018 folgende Maßnahmen eingeplant: Bücherei neue Vorhänge 5.000,00 Schriefer-Scheune, Konzepterstellung 5.000,00 Gesamt Einzelplan ,00 Seite 30

40 3.6.5 Einzelplan 4 - Soziale Sicherung Im Einzelplan 4 sind für 2014 folgende Maßnahmen eingeplant: Kita St. Marien weitere Planung ,00 Kita St. Marien 3 Einbauküchen + Turnraumausst ,00 Spielplätze Erneuerungen ,00 Einrichtung Jugendtreff (Mietobjekt) 7.500,00 Gesamt Einzelplan , Einzelplan 5 - Gesundheit, Sport und Erholung Im Einzelplan 5 sind für 2018 folgende Maßnahmen eingeplant: Sportzentrum neue Hochsprunganlage 6.000,00 Stadthalle neue Videoanlage u. Hebebühne, Becher ,00 Grünanlagen Sitzbänke u. Pflanztröge ,00 Bauhof Anbau Balkenmäher 2.000,00 Grünbereich Kleintraktor ,00 Eingrünung Baugebiet Altweiher ,00 Brunnen Rüssenbach neue Pumpe 3.000,00 Naturparkmaßnahme Sanierung Treppen bei Trimm ,00 Dich-Pfad, Stationsweg u. Wolkenstein Gesamt Einzelplan , Einzelplan 6 - Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Im Einzelplan 6 sind für 2018 folgende Maßnahmen eingeplant: Netzwerkmanagement 7.500,00 ISEK-Maßnahmen Parkleitsystem u. Beschilderungssystem ,00 4 Anträge im Rahmen der Gestaltungssatzung ,00 Seitenbereich B ,00 Sanierung Brücken Breitenbach ,00 Neubau Sägmühlsteg Planungskosten Umsetzung ,00 Neubau Pioniersteg Planungskosten Umsetzung ,00 Gasseldorf, Erzleite Planung Fahrbahnverbreiterung ,00 Parkplätze Ladestation f. Elektrofahrzeuge 6.000,00 Barrierefreiheit - allgem. Ansatz ,00 Bauhof Erneuerung Zeiterfassung ,00 Bauhof Rüttelplatte 4.000,00 Bauliche Maßnahmen Geschwindigkeitsreduzierung ,00 Parkplätze Ladestationen f. Elektrofahrzeuge ,00 Niedermirsberg, Kalkgasse 1.000,00 Buckenreuth, Straßensanierung anl. Kanalbau ,00 Altweiherstr., Erschließung Baugrundstück ,00 Gesamt Einzelplan ,00 Seite 31

41 3.6.8 Einzelplan 7 - Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Im Einzelplan 7 sind für 2018 folgende Maßnahmen eingeplant: Druckleitung Buckenreuth Wohlmuthshüll Restkosten ,00 Abwassereinrichtung Wohlmuthshüll Planungskosten ,00 Abwassereinrichtung Buckenreuth Planungskosten ,00 e Kläranlage Ebermannstadt Einlaufpumpe + Einbindung Pumpe ,00 Kläranlage Ebermannstadt Einbindung Pumpwerk in Leitsystem ,00 Kläranlage Klärschlammbehandlung ,00 Friedhof Ebermannstadt Generalsanierung ,00 Friedhof Wohlmuthshüll Sanierung Pflasterweg ,00 Friedwald Forstwegebau ,00 Bürgerhaus neues WC, Durchbruch f. Zugang Museum ,00 Revitalisierung ehem. Schreinerei ,00 Hasenbergzentrum Brandschutz ,00 DE Rüssenbach westl. Hauptstr ,00 DE Rüssenbach Hirtengasse ,00 Wirtschaftswege Verlegung Forstwege ,00 Gesamt Einzelplan , Einzelplan 8 - Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen Im Einzelplan 8 sind für 2018 folgende Maßnahmen eingeplant: Breitbanderschließung ,00 Gesamt Einzelplan , Allgemeine Finanzwirtschaft - Schuldendienst Kreditaufnahme Für den Haushalt 2018 ist keine Kreditaufnahme notwendig. Tilgungsleistungen Die Stadt Ebermannstadt wird im Jahr 2018 ca ,00 an ordentlicher Tilgung leisten. Zusätzlich fallen noch folgende Tilgungsleistungen an: Gasversorgung Ebermannstadt GmbH BHKW-Anlage Hasenbergzentrum 2010 Summe ,00 Restwert 2017: , ,00 FFW Rüssenbach Sanierung Gerätehaus 2014 Summe 8.000,00 Restwert 2017: 650, ,00 Seite 32

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